BEZIRKSJUGENDRING OBERFRANKEN. Kleiner Kompass. für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEZIRKSJUGENDRING OBERFRANKEN. Kleiner Kompass. für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken"

Transkript

1 BEZIRKSJUGENDRING OBERFRANKEN für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken 1

2 Herausgeber: Bezirksjugendring Oberfranken vertreten durch die Vorsitzende Tina Muck Opernstraße 5, Bayreuth Telefon: Telefax: Redaktion: Franz Stopfer, Bezirksjugendring Oberfranken Sabine Gerstner, Bezirksjugendring Oberfranken Quellenverzeichnis: 50 Jahre Bezirksjugendring Oberfranken, Hrsg. Bezirksjugendring Oberfranken Folder Bezirksjugendring Oberfranken, Hrsg. Bezirkjugendring Oberfranken Internetquellen: (Website des Bayerischen Jugendrings) Oktober 2011

3 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken INHALT Vorwort und Begrüßung... 5 Der Bezirksjugendring Oberfranken Wer wir sind und was wir machen Wer wir sind... 6 Was wir wollen... 6 Wie wir arbeiten... 7 Unsere Projekte... 8 Delegierte/r beim Bezirksjugendring Oberfranken meine Rechte und Pflichten Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit im Bezirksjugendringausschuss... 9 Regelmäßige Teilnahme bei Arbeitstagungen Was sonst noch interessant ist Wie werde ich stimmberechtigtes Mitglied in einem Jugendring? Was passiert, wenn ich einmal nicht zum Bezirksjugendringausschuss kommen kann? Finanzielle Förderung für Mitglieder im Bezirksjugendring Bayerischer Jugendring, Bezirksjugendring, Stadt- und Kreisjugendring Wie hängt das alles zusammen? Die Entstehung der Jugendringe in Bayern Ein bisschen geschichtlicher Hintergrund für alle, die wissen wollen, wie alles begann... 18

4 4

5 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Herzlich willkommen beim Bezirksjugendring Oberfranken... und zuerst ein großes Dankeschön, dass du bei uns im Bezirksjugendring mitarbeiten willst. Jetzt bist du Delegierte/r beim Bezirksjugendring Oberfranken. Bei der Wahrnehmung dieser Funktion möchten wir dich so gut wie möglich unterstützen. Vielleicht hast du dir schon Fragen gestellt wie beispielsweise: Den Kreisjugendring kenne ich, aber was bzw. wer ist der Bezirksjugendring Oberfranken? Wer gehört dazu? Seit wann gibt es ihn? Und was ist eigentlich meine Aufgabe als Delegierte/r? Diese Broschüre geht auf diese Fragen ein. Sie gibt dir einen Überblick über unsere Struktur und unsere Arbeit und erleichtert dir damit den Einstieg in deine Aufgabe als Delegierte/r. Das klingt alles ganz schön kompliziert? Keine Sorge, das ist es nicht! Letzen Endes arbeiten wir genau wie du an einem gemeinsamen Ziel: Wir setzen uns durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange der jungen Menschen in Oberfranken ein. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit dir! Deine Tina Muck, Vorsitzende 5

6 Der Bezirksjugendring Oberfranken Wer wir sind und was wir machen Wer wir sind Wir sind der Zusammenschluss von gut 40 Jugendorganisationen sowie 13 Stadtund Kreisjugendringen in Oberfranken in denen etwa Kinder und Jugendliche organisiert sind. Außerdem sind wir auch eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts staatliche Aufgaben der Jugendarbeit übernimmt. Einen Teil dieser Aufgaben erledigen die Bezirksjugendringe im Auftrag des Bayerischen Jugendrings. Zusätzlich überträgt der Bezirk Oberfranken seine Aufgaben der Jugendarbeit an den Bezirksjugendring. Was wir wollen Unser wichtigstes Ziel ist es, durch Jugendarbeit und Jugendpolitik positive Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu fördern und weiterzuentwickeln. Deshalb übernehmen wir Aufgaben in folgenden Bereichen: Jugendpolitische Interessenvertretung Beratung und Service für unsere Mitglieder Durchführung von Bildungsangeboten für ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter/innen Beteiligung an Planungsaufgaben Finanzielle Förderung von Aktivitäten und Einrichtungen der Jugendarbeit Bezirksweite Angebote für Jugendliche Entwicklung innovativer Konzepte und Durchführung modellhafter Projekte 6

7 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Wahrnehmung übertragener Bezirks- und Landesaufgaben als Fachstelle für Jugendarbeit in Oberfranken Beratung freier und öffentlicher Träger in allen Fragen der Jugendarbeit Wie wir arbeiten Der Bezirksjugendringausschuss ist unser oberstes Beschlussgremium. Er tagt zweimal jährlich, legt im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings die Grundlagen für die Arbeit fest und wählt den ehrenamtlichen Vorstand. Der Vorstand setzt die jugendpolitischen Leitlinien und Ziele fest, ist zuständig für den Vollzug der Beschlüsse und trägt die Gesamtverantwortung für den Bezirksjugendring. Er wird vom Bezirksjugendringausschuss für jeweils zwei Jahre gewählt und besteht aus der/dem Vorsitzenden, einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter und fünf Beisitzer/innen. Für die Umsetzung der Aufgaben, die fachliche Beratung der Ehrenamtlichen und die Konzeptentwicklung ist der hauptberufliche Geschäftsführer verantwortlich, der dabei vom Team der Geschäftsstelle unterstützt wird. Delegierte des Bezirksjugendrings Oberfranken stimmen beim Bezirksjungendringausschuss ab. 7

8 Unsere Projekte Die Medienfachberatung des Bezirksjugendrings Oberfranken bietet Maßnahmen und Projekte aktiver Medienarbeit für Jugendliche, Schulen und Mitarbeiter/ innen in der Jugendarbeit. Sie regt junge Menschen zu medialen Eigenproduktionen an und befähigt sie diese umzusetzen. Aus Nachbarn werden Freunde heißt das Gemeinschaftsprojekt von Tandem Pilsen und Bezirksjugendring Oberfranken zur Förderung von deutsch-tschechischen Jugendbegegnungen in den Bezirken Karlsbad, Pilsen und Oberfranken. BEZIRKSJUGENDRING OBERFRANKEN Politik erleben Politische Bildung bietet Chancen für Demokratie lernen! Zusammen mit dem Bezirk Oberfranken und der Fachstelle für Didaktik der Sozialkunde der Uni Bamberg bringen wir jungen Menschen Politik näher, ermöglichen Erfahrungen und motivieren zur Mitgestaltung unserer Gesellschaft. 8

9 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Delegierte/r beim Bezirksjugendring Oberfranken meine Rechte und Pflichten Deine Organisation bzw. dein Jugendring ist Mitglied beim Bezirksjungendring Oberfranken. Daraus ergeben sich für dich als Delegierte/n Rechte und Pflichten. Regelmäßige Teilnahme und Mitarbeit im Bezirksjugendringausschuss Als Delegierte/r beim Bezirksjugendring Oberfranken bist du Mitglied im Bezirksjugendringausschuss. Das ist unser oberstes Beschlussgremium. Der Bezirksjugendringausschuss setzt sich aus verschiedenen Personen zusammen. Es gibt stimmberechtigte Mitglieder, das sind Delegierte der in Oberfranken vertretenen und tätigen Jugendorganisationen, die im Hauptausschuss (Beschlussgremium des BJR) vertreten sind. Delegierte der in Oberfranken tätigen, aber nicht im Hauptausschuss vertretenen Jugendverbände, die nach deren Organisationsstatut gewählt werden. jeweils ein/e Delegierte/r jedes Stadt- bzw. Kreisjugendrings. ein/e für den Bezirk beauftragte/r Vertreter/in des Deutschen Jugendherbergswerks, Landesverband Bayern. Außerdem gibt es noch Mitglieder ohne Stimmrecht, das sind Mitglieder der Bezirksjugendring-Vorstandschaft. zwei Schülersprecher/innen. ein/e Vertreter/in der Bezirksarbeitsgemeinschaft der kommunalen Jugendpfleger/innen. bis zu sieben Einzelpersönlichkeiten, die mit der Jugendarbeit in besonderer Weise verbunden sind. 9

10 Zusätzlich werden noch Gäste mit Rederecht eingeladen. Das sind je ein/e Vertreter/in des Bezirkstags und der Regierung von Oberfranken. weitere, durch den Bezirksjugendring-Vorstand geladene Gäste. Der Bezirksjugendringausschuss tagt zweimal im Jahr, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Anträge und Beschlussfassungen Beim Bezirksjugendringausschuss berichtet der Vorstand über seine Tätigkeit im vergangenen Jahr, wie die Gelder verwaltet und ausgegeben wurden und werden (Haushalt und Jahresrechnung), über anstehende Aktivitäten und stellt die Pläne für das kommende Jahr vor (Jahresplanung). Außerdem können die Mitglieder des Bezirksjugendringausschusses auch Anträge an das Gremium stellen. Beispielsweise zu jugendpolitischen Forderungen, zur Umsetzung neuer Schwerpunkte oder ähnliches (Anträge dazu müssen vorab in schriftlicher Form vorliegen). Bei all diesen Dingen ist deine Meinung und deine konstruktive Mitarbeit gewünscht. Als Delegierte/r stimmst du über die Arbeit des Vorstands ab und trägst alle Entscheidungen und Beschlüsse des Gremiums mit. Wahl des Vorstands Alle zwei Jahre wählt der Bezirksjugendringausschuss den Vorstand neu. Die vertretenen Verbände und Jugendringe haben die Möglichkeit eigene Kandidat/innen aufzustellen und somit die Arbeit des Jugendrings mitzugestalten. Gewählt werden ein/e Vorsitzende/r und sein/e Stellvertreter/in sowie fünf weitere Beisitzer/innen. Vertretung der Interessen deiner Organisation Dein Verband, deine Initiative etc. hat dich zum Bezirksjugendring delegiert. Das heißt du wurdest mit der Aufgabe betraut, dich für alle Kinder und Jugendlichen in Oberfranken einzusetzen. Gleichzeitig liegt es auch an dir, die Interessen deiner Jugendorganisation im Bezirksjugendringausschuss einzubringen und zu vertreten. 10

11 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen Von allen Mitgliedern im Bezirksjugendring wird die Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit allen anderen Mitgliedsorganisationen und die Akzeptanz und Toleranz der verschiedenen Anschauungen und Haltungen erwartet. Denn nur gemeinsam können wir etwas für die jungen Menschen in Oberfranken erreichen. Regelmäßige Teilnahme bei Arbeitstagungen Der Bezirksjugendring bietet jeweils im Frühjahr und im Herbst Arbeitstagungen für seine Mitglieder an. Es gibt Veranstaltungen für Verbände und Jugendringe. Sie dienen der Vernetzung, fördern den Austausch und unterstützen durch aktuelle, fachliche Inputs die Jugendarbeit vor Ort. Gleichzeitig werden bei den Arbeitstagungen wichtige Informationen vom Bayerischen Jugendring weitergegeben. Als Delegierte/r kannst du Themen anregen und dich aktiv einbringen. Eine regelmäßige Teilnahme ist daher für alle Mitglieder im Bezirksjugendring selbstverständlich. 11

12 Was sonst noch interessant ist Wie werde ich stimmberechtigtes Mitglied in einem Jugendring? Hier noch einmal kurz zusammengefasst: Jugendring Das hängt mit den Vertretungsrechten zusammen. Zuerst muss deine Jugendorganisation auf Stadt- bzw. Landkreisebene aktiv sein und dort Mitglied im Jugendring werden. Damit bekommt sie die Stimmberechtigung in der Vollversammlung. Bei mindestens fünf Vertretungen in Stadt- und Kreisjugendringen eines Bezirks, kann die Organisation die Mitgliedschaft beim jeweiligen Bezirksjugendring erlangen. Von da an ist sie im Bezirksjugendringausschuss stimmberechtigt. Möchtet ihr auch landesweit mitbestimmen, müsst ihr wiederum in mindestens vier Bezirksjugendringen vertreten sein. Ist das der Fall, kann deine Organisation die Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied im Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings beantragen. Stadt-/Kreisjugendring Oberstes Beschlussgremium Vollversammlung Bezirksjugendring Bezirksjugendringausschuss Vertretungsrechte Grundsätzlich jede Jugendorganisation, die im Landkreis tätig und Mitglied im Stadt-/Kreisjugendring ist. Wenn die Jugendorganisation in mindestens 5 Stadt-/Kreisjugendringen vertreten ist. Bayerischer Jugendring Hauptausschuss Wenn die Jugendorganisation in mindestens 4 Bezirksjugendringen vertreten ist. 12

13 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Was passiert, wenn ich einmal nicht zum Bezirksjugendringausschuss kommen kann? Natürlich ist jede Ausschusssitzung wichtig geht es doch um die jungen Menschen und die Jugendarbeit in Oberfranken. Wenn du deinen Verpflichtungen als Delegierte/r einmal nicht nachkommen kannst, dann ist das noch kein Beinbruch. Du hast mit Sicherheit eine/n Vertreter/in in deiner Organisation. Falls tatsächlich einmal keiner den Bezirksjugendringausschuss wahrnehmen kann, ist das zwar schade, aber zunächst kein Problem. Ist deine Jugendorganisaton allerdings bei drei Bezirksjugendringausschüssen in Folge nicht vertreten, verliert er seine Vertretungsrechte und damit das Recht auf Mitbestimmung, finanzielle Förderung etc.. Finanzielle Förderung für Mitglieder im Bezirksjugendring Jugendorganisationen, die auf Bezirksebene tätig und Mitglied im Bezirksjugendring Oberfranken sind, haben das Recht auf eine finanzielle Förderung. D. h. zum einen kann deine Organisation einen Antrag auf Grundförderung stellen. Hier geht es um eine finanzielle Förderung, die euch bei der Wahrnehmung eurer Leitungsaufgaben auf Bezirksebene unterstützen soll. Zum anderen gibt es themenspezifische Fördertöpfe: Jugendtreffen, Jugendkulturarbeit und internationale Jugendbegegnung. 13

14 Bayerischer Jugendring, Bezirksjugendring, Stadt- und Kreisjugendring Wie hängt das alles zusammen? Jugendringe als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Netzwerk der Jugendarbeit Der Bayerische Jugendring (BJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen (Jugendverbände, -initiativen etc.) und Jugendringe in Bayern. Analog unseres staatlichen Aufbaus ist er in sieben Bezirksjugendringe sowie 96 Stadt- und Kreisjugendringe gegliedert. Diese bilden wiederum die Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen auf der Bezirks- bzw. Stadt- und Landkreisebene. Der Bayerische Jugendring (BJR) Für alle jungen Menschen in Bayern Seit 1947 folgt der Bayerische Jugendring dem Leitgedanken, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen in Bayern einzusetzen. Hier findet Solidarität über die verbandsspezifischen und weltanschaulichen Prägungen hinaus statt. Die Jugendarbeit in Bayern vereint dabei ein gemeinsames Grundverständnis für ihre Prinzipien: Ehrenamtlichkeit, Selbstorganisation und Interessenvertretung junger Menschen. Der BJR macht sich stark und setzt sich ein für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, das Ehrenamt, die Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft, die Interessen der jungen Menschen und für die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen, den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen und gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Nationalismus. 14

15 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Die Aufgaben des Bayerischen Jugendrings lassen sich in drei Bereiche gliedern: Finanzielle Förderung der Jugendarbeit Einrichtungen der Jugendarbeit Fachpersonal Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter/innen Bildungsmaßnahmen Internationaler Jugendaustausch Projekte wie aktive Medienarbeit, Prävention, Jugendinformation Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesjugendamtes im Bereich der Jugendarbeit und Beratung der Jugendämter in Fragen der Jugendarbeit Beratung der Jugendringe Unterstützung der Aktivitäten der Jugendringe Beratung vor Ort Fortbildungsmaßnahmen Tagungen für Vorsitzende und Geschäftsführer/innen umfassende Rechtsberatung Beratung der Fachkräfte der Kommunalen Jugendarbeit und der Offenen Kinderund Jugendarbeit sowie Fortbildung dieser Zielgruppe Jugendpolitische Interessenvertretung Durch Bündelung und Artikulierung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wirkt der Bayerische Jugendring unmittelbar und direkt am politischen Willensbildungsprozess von der örtlichen Ebene bis zur Bundesebene hin mit. 15

16 Die Bezirksjugendringe Ihre Rolle als Bindeglied Die Bezirksjugendringe sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Stadt- und Kreisjugendringen und dem Bayerischen Jugendring innerhalb der Gesamtorganisation. In den Jahren seit ihrer Gründung hat sich das Profil der Bezirksjugendringe erheblich verändert. Diese Entwicklung wurde auch verstärkt, als der Bayerische Jugendring einen Teil seiner Aufgaben an die Bezirksjugendringe übertragen hat. Dazu gehören beispielsweise die Herstellung des Erstkontakts zu neuen Vorsitzenden und Geschäftsführer/innen der Stadt- und Kreisjugendringe oder die regelmäßigen Arbeitstagungen für die Zielgruppen (Vorsitzende, Geschäftsführer/innen, Kommunale Jugendpfleger/innen, Fachkräfte der Offenen Jugendarbeit und Streetwork usw.). Diese Veranstaltungen dienen dem kollegialen Austausch und der Weiterentwicklung der Jugendarbeit in den einzelnen Arbeitsfeldern auf Bezirksebene. Außerdem sind die Bezirksjugendringe Fachstellen der Jugendarbeit im jeweiligen Bezirk. Die bezirklichen Kinder- und Jugendprogramme bilden die Grundlage für die Förderung durch die Bezirke. Durch eigene Schwerpunktsetzungen, Projekte, personelle Ausstattung etc. zeigt sich die Vielseitigkeit der Bezirksjugendringe. 16

17 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Die Stadt- und Kreisjugendringe Interessenvertreter junger Menschen auf Stadt- und Landkreisebene Die Stadt- und Kreisjugendringe sind die Zusammenschlüsse von Jugendverbänden, -gemeinschaften und -initiativen auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Neben ihrem Charakter als Arbeitsgemeinschaft ihrer Mitglieder sind sie auch eine Gliederung der Gesamtkörperschaft Bayerischer Jugendring. Sie sind Interessenvertreter der jungen Menschen, setzen sich für die Belange aller Kinder und Jugendlichen in ihrem Landkreis bzw. ihrer kreisfreien Stadt ein und bieten vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote. Darüber hinaus sind sie vielerorts Träger von Einrichtungen der Jugendarbeit. Die hauptberuflich ausgestatteten Geschäftsstellen bieten außerdem Information, Förderung, Finanzierung, Schulung und Beratung in allen Fragen der Jugendarbeit. Thüringen Neustadt b. Cobg. Kronach Hof Hof CZ Coburg Kronach Coburg Selb Unterfranken Lichtenfels Lichtenfels Kulmbach Wunsiedel i. Fichtelgebirge Kulmbach Wunsiedel Marktredwitz Bayreuth Bamberg Heiligenstadt Bayreuth Ebrach Bamberg Ebermannstadt Oberpfalz Mittelfranken Forchheim Forchheim Die Kreis- und Stadtjugendringe in Oberfranken 17

18 Die Entstehung der Jugendringe in Bayern Ein bisschen geschichtlicher Hintergrund für alle, die wissen wollen, wie alles begann Demokratische Zusammenarbeit bei der Lösung überverbandlicher Jugendaufgaben die Verankerung dieses Gedankens verdanken wir der amerikanischen Besatzungsmacht im Bayern der Nachkriegszeit. Dieser Gedanke führte später folgerichtig zur Jugendringidee. Eine wichtige Rolle spielte bei der Gründungsversammlung des Bayerischen Jugendrings am 22. und 23. Mai 1946 der damalige Jugendreferent im Kultusministerium und spätere Ministerpräsident Franz Josef Strauß. Er hielt ein richtungsweisendes Referat über das Thema Die junge Generation. Dabei zog er zum einen endgültig einen Schlussstrich unter zwölf Jahre Jugendkollektivismus der Hitlerzeit und umriss zum anderen den Standort der jugenderzieherischen Bemühungen für die kommenden Jahre in prophetischer Weise. Im Gegensatz zu den Vorstellungen mancher Parteivertreter/innen dieser Zeit, setzte sich Strauß für eine politische Erziehung der jungen Menschen ohne Zugaben von Parteipolitik ein. In der Zukunft dürfe es in den neuen Verbänden kein Führerprinzip, keine nach militärischen Grundsätzen aufgebaute Jugendorganisationen und keine Gruppen, die rassische oder religiöse Vorurteile kultivierten mehr geben, das betonte er. Schließlich steckte Strauß auch die Grenzen zwischen jugendlicher Eigeninitiative und staatlichem Interesse an der Jugenderziehung in einer Form ab, wie wir sie auch heute noch sehen. Der neue Staat müsse sich geistig und materiell der Jugend annehmen, aber er dürfe sie nicht durch einen Allmachtsanspruch in seinen Dienst zwingen. 18

19 für Delegierte im Bezirksjugendring Oberfranken Bereits im November 1946 fanden Arbeitstreffen der Kreisjugendausschuss-Vertreter/ innen aus den Regierungsbezirken statt. Treffpunkt der fränkischen Jugendringe war Burg Feuerstein. Somit waren schon vor der Gründung des Bayerischen Jugendrings (18. bis 20. April 1947) die Weichen für die Schaffung der mittleren Ebene gestellt. Der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings wählte in seiner Tagung vom 12. bis 14. April 1953 unter anderem Siegfried Möslein in den Landesvorstand. Unter dem neuen Landesvorstand kam es 1954 zu zwei Satzungsänderungen. Erster und wichtigster Punkt der Satzungsänderung war die Gründung von Bezirksjugendringen, mit der sich der Präsident des Bayerischen Jugendrings Dr. Pölz sehr ausführlich beschäftigte. Für ihn bedeuteten die Bezirksjugendringe eine mittlere Ebene zwischen den Kreisjugendringen und dem Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings. Hans Preißinger, damals Mitglied im Landesvorstand, erläuterte die Notwendigkeit, Bezirksjugendringe einzurichten folgendermaßen: Während früher die Bezirksbeauftragten ausgereicht hätten, um die Kreisjugendringe zu betreuen, seien nunmehr auf staatlicher Seite in den Regierungsbezirken Einrichtungen* entstanden, die einen echten Partner für den Bayerischen Jugendring darstellen. Die hier anfallenden Aufgaben machten einen satzungsmäßig verankerten Partner für die politische Ebene erforderlich. Auf der Bezirksebene müssen nun auch die Verbände zu den tragenden Säulen der Arbeit werden, wie sie es in den Kreisjugendringen bis dahin leider nicht, im Hauptausschuss jedoch in starkem Maße waren. Als erster Bezirksjugendring in Bayern führte Oberfranken am 13. Februar 1955 seine Gründungsversammlung im Bamberger Rathaus durch. Die Delegierten wählten Siegfried Möslein zum Vorsitzenden. Mit ihm begann die Geschichte des Bezirksjugendrings Oberfranken. Wer noch mehr erfahren möchte, dem empfehlen wir in unserer Chronik 50 Jahre Bezirksjugendring Oberfranken zu stöbern. * Erläuterung: Gemeint sind hier die Bezirke als dritte kommunale Ebene. 19

20 20

Alle Fragen hierzu wird die 2. Landesjugendleiterin Ivonne Vogt per oder telefonisch ( ) beantworten.

Alle Fragen hierzu wird die 2. Landesjugendleiterin Ivonne Vogt per  oder telefonisch ( ) beantworten. 2. BSSJ-BJR (verantwortlich für den Inhalt 2.LJLin Vogt) Die Bayerische Schützenjugend ist seit Oktober 2013 Mitglied im Bayerischen Jugendring. Für die Bayerische Schützenjugend ist es wichtig, dass unsere

Mehr

Herzlich willkommen. zur Regionaltagung. Erfolgreiche kommunale Kinder- und Jugendpolitik Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden

Herzlich willkommen. zur Regionaltagung. Erfolgreiche kommunale Kinder- und Jugendpolitik Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden Herzlich willkommen zur Regionaltagung Erfolgreiche kommunale Kinder- und Jugendpolitik Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden und der Jugendbeauftragten (Öffentlicher Träger) (Freier Träger) Zusammenarbeit

Mehr

Aktuelle Informationen des Bayerischen Sportschützenbundes e. V.

Aktuelle Informationen des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. Aktuelle Informationen des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. Ingolstädter Landstr. 110, 85748 Garching Tel. 089/316949-0 www.bssb.de Hinweis: Die blau hinterlegten Wörter / Wortgruppen führen zu weiteren

Mehr

DLRG-Jugend Bayern. Informationen zum Vertretungsrecht im Bayerischen Jugendring

DLRG-Jugend Bayern. Informationen zum Vertretungsrecht im Bayerischen Jugendring Informationen zum Vertretungsrecht im Bayerischen Jugendring Was ist eigentlich der Bayerische Jugendring und warum betrifft er die DLRG-Jugend? Die demokratischen Jugendverbände in Bayern (z.b. DLRG-Jugend

Mehr

Der Kreisjugendring Tirschenreuth

Der Kreisjugendring Tirschenreuth Der Kreisjugendring Tirschenreuth Was ist ein Kreisjugendring? - Anfänge Die Jugendring-Idee geht auf die amerikanische Besatzungsmacht zurück, denn schon im Dezember 1945 wurden sogenannte örtliche Jugendkomitees

Mehr

Der Weg zur Mitsprache in den jeweiligen Kreis- und Stadtjugendringen

Der Weg zur Mitsprache in den jeweiligen Kreis- und Stadtjugendringen Seit dem 143. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings im Oktober 2013, ist die Bayerische Schützenjugend im Bayerischen Jugendring als Mitgliedsorganisation aufgenommen. Dieser Status der Bayerischen

Mehr

Bezirksjugendring Mittelfranken. Die Fachstelle für Jugendarbeit in Mittelfranken stellt sich vor!

Bezirksjugendring Mittelfranken. Die Fachstelle für Jugendarbeit in Mittelfranken stellt sich vor! Bezirksjugendring Mittelfranken Die Fachstelle für Jugendarbeit in Mittelfranken stellt sich vor! IMPRESSUM Bezirksjugendring Mittelfranken des Bayerischen Jugendrings, KdöR Gleißbühlstraße 7 90402 Nürnberg

Mehr

Take off Februar. Garmisch-Partenkirchen

Take off Februar. Garmisch-Partenkirchen 3. Februar Garmisch-Partenkirchen www.bsj-obb.de Tagesordnung 9:30 10:00 11:45 14:30 15:30 Begrüßung BLSV BSJ Jugendringe wie hängt alles zusammen? mit dem Bus zum Skirennen Rückfahrt Verabschiedung 2

Mehr

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Präambel Die Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen sowie die politische Jugend in der Stadt Unna haben sich zum Kinder- und Jugendring der Stadt

Mehr

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/

Winfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/ 1 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards) der Kommunalen Jugendarbeit in Bayern Herzog-Heinrich-Str. 7 80336 München www.bjr.de 2 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards)

Mehr

INFORMATIONEN ZUR KOMMUNALEN JUGENDARBEIT

INFORMATIONEN ZUR KOMMUNALEN JUGENDARBEIT INFORMATIONEN ZUR KOMMUNALEN JUGENDARBEIT Zur Personalausstattung der Kommunalen Jugendarbeit in Bayern Inhalt: 1. Gesetzliche Grundlage zur Personalausstattung der Kommunalen Jugendarbeit: Art. 23 AGSG,

Mehr

Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe

Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe 33 Jugendverbände 16 Landesjugendringe 6 Millionen junge Menschen Arbeitsgemeinschaft Austausch Abstimmung Vernetzung Zusammenarbeit Interessenvertretung

Mehr

JUGENDORDNUNG (Beschlossen vom LVN-Jugendtag am in Duisburg)

JUGENDORDNUNG (Beschlossen vom LVN-Jugendtag am in Duisburg) Leichtathletik-Verband Nordrhein e.v. JUGENDORDNUNG (Beschlossen vom LVN-Jugendtag am 23.09.2017 in Duisburg) 1 Name und rechtliche Stellung 1. Alle Kinder und Jugendlichen des Leichtathletik-Verbandes

Mehr

Jugendordnung der Sportjugend im Kreissportbund Herford e.v.

Jugendordnung der Sportjugend im Kreissportbund Herford e.v. Jugendordnung der Sportjugend im Kreissportbund Herford e.v. 1 Name und rechtliche Stellung 1. Mitglieder der Sportjugend des Kreissportbundes Herford e.v. sind die Jugendabteilungen der Vereine im Kreissportbund

Mehr

Von wegen politikverdrossen: Europa der Jugend

Von wegen politikverdrossen: Europa der Jugend 27.06.2017 Von wegen politikverdrossen: Europa der Jugend Junge Menschen zeigen beim Bayerischen Tag der Jugend in Brüssel ihr Engagement BJR Christensen und John im Gespräch Seite 1/6 Christensen beim

Mehr

Demographische Entwicklung in Oberfranken und Bleibeperspektiven

Demographische Entwicklung in Oberfranken und Bleibeperspektiven Demographische Entwicklung in Oberfranken und Bleibeperspektiven Demographie-Kompetenzzentrum Oberfranken 14. Mai 2018 Ein Projekt von Oberfranken Offensiv e.v. gefördert durch das Bayerische Staatsministerium

Mehr

Satzung des Juso Kreisverbandes Recklinghausen. Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen im SPD-Kreisverband Recklinghausen

Satzung des Juso Kreisverbandes Recklinghausen. Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen im SPD-Kreisverband Recklinghausen Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der JungsozialistInnen im SPD-Kreisverband Recklinghausen Stand 29. August 2010 1 Inhaltsverzeichnis 1 - Name und Grundsätze Seite 3 2 Aufgaben Seite 3 3 Gliederungen

Mehr

Satzung des Kreisjugendrings Hohenlohe e.v.

Satzung des Kreisjugendrings Hohenlohe e.v. Satzung des Kreisjugendrings Hohenlohe ev I Präambel Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen Sie sollen an den Interessen

Mehr

Sportjugend im Westfälischen Schützenbund Jugendordnung

Sportjugend im Westfälischen Schützenbund Jugendordnung Sportjugend im Westfälischen Schützenbund Jugendordnung Ordnung der Sportjugend des Westfälischen Schützenbundes e.v beschlossen vom Jugendtag im Juni 2012 in Senden. Hat mit den Anlagen Gültigkeit in

Mehr

3. Öffentlich anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe

3. Öffentlich anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe Öffentliche Anerkennung & Vertretungsrechte 3. Öffentlich anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe 3.1 Bayerische Schützenjugend Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Mehr

Deutscher Fechter-Bund e.v.

Deutscher Fechter-Bund e.v. O R D N U N G der D E U T S C H E N F E C H T E R J U G E N D ( d f j ) Änderungen der Jugendordnung Änderung Neufassung laut Beschluss des Deutschen Fechtertages in kraft getreten am 23.11.1980 geändert

Mehr

Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR)

Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR) Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR) Der Kreisjugendring Main Taunus e.v. ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen und Jugendverbände sowie der Gemeinde- und Stadtjugendringe.

Mehr

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V. Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V. I. Allgemeines 1 Name und Wesen Die Sportjugend Kreis Steinburg ist die Jugendorganisation im Sportverband Kreis Steinburg

Mehr

S a t z u n g d e s L a n d e s j u g e n d r i n g s B a d e n - W ü r t t e m b e r g e. V.

S a t z u n g d e s L a n d e s j u g e n d r i n g s B a d e n - W ü r t t e m b e r g e. V. S a t z u n g d e s L a n d e s j u g e n d r i n g s B a d e n - W ü r t t e m b e r g e. V. B e s c h l u s s d e r V o l l v e r s a m m l u n g d e s L a n d e s j u g e n d r i n g s a m 1 6. N o

Mehr

1 Name, Rechtsform, Sitz

1 Name, Rechtsform, Sitz BJR Satzung Synopse Stand 16.01.2017 Erläuterung: neue Texte sind fett gedruckt; Änderungen zur Synopse vom 26.07.2016 sind fett; Neueste Änderungen vom 16.01.2017 sind fett Neuer Vorschlag/Ergänzungen

Mehr

Satzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz

Satzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz Satzung der Frauen Union der CDU Rheinland-Pfalz 1 (1) Die Frauen Union der Christlich Demokratischen Union Rheinland-Pfalz ist der organisatorische Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder dieses Landesverbandes.

Mehr

Geschäftsordnung. der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Geschäftsordnung. der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der Christlich-Sozialen Union in Bayern Geschäftsordnung der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der Christlich-Sozialen Union in Bayern Herausgeber: Verantwortlich: Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. Kommunalpolitische Vereinigung Franz

Mehr

Partizipation - Chancen und Hindernisse der gesellschaftlichen Teilhabe des BDAJ - Bayern. Gefördert von:

Partizipation - Chancen und Hindernisse der gesellschaftlichen Teilhabe des BDAJ - Bayern. Gefördert von: Partizipation - Chancen und Hindernisse der gesellschaftlichen Teilhabe des BDAJ - Bayern Gliederung BDAJ-Bayern und seine strukturellen Ziele Partizipation und Engagement des BDAJ Förderliches und Hindernisse

Mehr

BAYERISCHER JUGENDRING. Jugendarbeit in Bayern

BAYERISCHER JUGENDRING. Jugendarbeit in Bayern BAYERISCHER JUGENDRING Jugendarbeit in Bayern Bayerischer Jugendring _ 3 Inhalt Der BJR Der BJR _ 3 Ziele _ 5 Prinzipien _ 5 Rechtsform _ 6 Mitglieder _ 6 Struktur _ 8 Gremien _ 9 Akteure und Angebote

Mehr

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU Geschäftsordnung Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU Diese Satzung wurde auf der Landesversammlung des AKS am 28. November 2008 in München beschlossen, vom Parteivorstand der CSU am 02. Februar

Mehr

(Beschlossen 1976; letzte Änderung anlässlich des Jugendtages in Arnschwang, am )

(Beschlossen 1976; letzte Änderung anlässlich des Jugendtages in Arnschwang, am ) Jugendordnung des Deutschen Schützenbundes (Beschlossen 1976; letzte Änderung anlässlich des Jugendtages in Arnschwang, am 17.09.2017) 1 Name und Mitgliedschaft 1. Die Deutsche SchützenJugend (DSJ) ist

Mehr

Verbands Jugendordnung Classic / Bowling

Verbands Jugendordnung Classic / Bowling Sportkeglerverband Südbaden e.v. Verbands Jugendordnung Classic / Bowling des Sportkeglerverbandes Südbaden e.v. 1 Inhaltsverzeichnis Titel Seiten Inhaltsverzeichnis Seite 2 1. Name, Zweck und Grundsätze

Mehr

Geschäftsordnung. Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF)

Geschäftsordnung. Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) Geschäftsordnung Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Herausgeber: Redaktion: Verantwortlich:

Mehr

Aufgaben und Selbstverständnis des Stadtjugendrings Sindelfingen e.v.

Aufgaben und Selbstverständnis des Stadtjugendrings Sindelfingen e.v. Aufgaben und Selbstverständnis des Stadtjugendrings Sindelfingen e.v. Gebhard Hirth Stadtjugendring Sindelfingen Was ist der Stadtjugendrings Sindelfingen e.v.? Der Stadtjugendring Sindelfingen e.v. ist

Mehr

Jugendordnung der SPORTJUGEND

Jugendordnung der SPORTJUGEND Jugendordnung der SPORTJUGEND 1 Name und Wesen Die SPORTJUGEND Sachsen-Anhalt ist der Jugendverband des LandesSportBundes Sachsen- Anhalt e.v. (LSB). Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der

Mehr

GRUNDLAGENTEXTE Satzung

GRUNDLAGENTEXTE Satzung GRUNDLAGENTEXTE Satzung entdecke was geht www.ljrbw.de 1 Impressum Herausgeber Landesjugendring Baden-Württemberg e.v. Siemensstr.11, 70469 Stuttgart Telefon: 0711/ 16447-0, Fax: 0711/ 16447-77 E-Mail:

Mehr

JUGENDORDNUNG beschlossen:

JUGENDORDNUNG beschlossen: Gemäß 39 der Satzung hat der 17. ordentliche Verbandsjugendtag am 21./22. März 1992 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 23. Verbandsjugendtag am 09./10. April 2016 in Nürnberg - folgende JUGENDORDNUNG

Mehr

Gemäß 39 der Satzung hat der 17. ordentliche Verbandsjugendtag. durch Beschluss vom 23. Verbandsjugendtag am 09./10. April 2016 in Nürnberg - folgende

Gemäß 39 der Satzung hat der 17. ordentliche Verbandsjugendtag. durch Beschluss vom 23. Verbandsjugendtag am 09./10. April 2016 in Nürnberg - folgende Gemäß 39 der Satzung hat der 17. ordentliche Verbandsjugendtag am 21./22. März 1992 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 23. Verbandsjugendtag am 09./10. April 2016 in Nürnberg - folgende JUGENDORDNUNG

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen Satzung des Landesverbandes Thüringen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) 1. Name und Sitz Der Landesverband Thüringen der Nationaldemokratischen

Mehr

LANDESVEREINIGUNG KULTURELLE KINDER- UND JUGENDBILDUNG SACHSEN e. V

LANDESVEREINIGUNG KULTURELLE KINDER- UND JUGENDBILDUNG SACHSEN e. V LANDESVEREINIGUNG KULTURELLE KINDER- UND JUGENDBILDUNG SACHSEN e. V Satzung 1 (1) Der Verein ist ein Zusammenschluss von gemeinnützigen Körperschaften (Organisationen, Vereinigungen und Institutionen),

Mehr

Kreisjugendring Minden-Lübbecke e.v. Satzung vom 24. April 1997

Kreisjugendring Minden-Lübbecke e.v. Satzung vom 24. April 1997 Kreisjugendring Minden-Lübbecke e.v. Satzung vom 24. April 1997 1 - Wesen 1. Die im Kreisgebiet bestehenden, in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Organisationen haben sich zu einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft

Mehr

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg Präambel Als evangelischer Jugendverband in Hamburg haben wir Träume und Visionen für unsere Stadt, die Kirche und die Welt. Unser christlicher Glaube und die Bibel bilden die Basis für das, was wir tun.

Mehr

Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises

Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises Satzung 1 Name, Sitz (1) Die Senioren-Union der CDU des Rhein-Erft-Kreises ist als Vereinigung gem. 38 und 39 des Statutes der CDU Deutschlands sowie 24 der

Mehr

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee

Mehr

Träger der Jugendhilfe Anerkennungsverfahren 75 SGB VIII

Träger der Jugendhilfe Anerkennungsverfahren 75 SGB VIII Träger der Jugendhilfe Anerkennungsverfahren 75 SGB VIII Einleitung Die "anerkannten Träger der Jugendhilfe" genießen im Jugendschutz in bestimmten Bereichen Privilegierungen, da ihnen in erhöhtem Maße

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins

Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Satzung 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens Landesverband Saarland e.v. 2. Der Landesverband

Mehr

Die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwendet sie in eigener Verantwortung.

Die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwendet sie in eigener Verantwortung. Präambel Beschluss LV 31/2013 LV-Sitzung vom 16.10.2013 Werden in der Satzung sprachlich vereinfachte Bezeichnungen wie Landesjugendleiter/Vorsitzender, Stellvertreter usw. verwendet, beziehen sich diese

Mehr

JUGENDORDNUNG

JUGENDORDNUNG JUGENDORDNUNG Stand: 24.01.2014 Jugendordnung Seite 2 von 6 1 Jugend im DJB Die Jugend des Deutschen Judo-Bundes e.v. (DJB) (nachfolgend JUGEND genannt) ist die Organisation für den Nachwuchsbereich im

Mehr

Engagement. junger Menschen. in Bayern. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Engagement. junger Menschen. in Bayern. Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber E h r e n a m t l i c h e s Engagement junger Menschen in Bayern Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit Ehrenamtliches

Mehr

Protokoll zur Bundesjugendvollversammlung am in Oberhausen

Protokoll zur Bundesjugendvollversammlung am in Oberhausen Protokoll zur Bundesjugendvollversammlung am 18.06.2016 in Oberhausen Anwesend: Entnehmen Sie bitte der angehängten Anwesenheitsliste Protokoll: Kathleen Bischoff Inhalt 1 Begrüßung & Eröffnung / Grußworte...2

Mehr

Jugendordnung der Adventjugend Niedersachsen

Jugendordnung der Adventjugend Niedersachsen Jugendordnung der Adventjugend Niedersachsen Sitz der Adventjugend Niedersachsen: Fischerstraße 19 30167 Hannover Tel. +49 (0)511 35 39 777 70 Fax +49 (0)511 35 39 777 77 1 Name und Sitz 1. Der Jugendverband

Mehr

Die Jugendordnung im Verein

Die Jugendordnung im Verein 1 Die Jugendordnung im Verein (4) Ein Muster für größere Vereine mit mehreren Abteilungen (1400-1500 Mitglieder und mehr) 1 Der Verein... erkennt die Jugendordnung des BLSV und der entsprechenden Fachverbände

Mehr

Jugendordnung. der Sportjugend im Kreissportbund Rotenburg e.v.

Jugendordnung. der Sportjugend im Kreissportbund Rotenburg e.v. Jugendordnung der Sportjugend im Kreissportbund Rotenburg e.v. Stand: Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Organisation 2. Zweck und Grundsätze 3. Organe 4. Kreis Sportjugend Tag Zusammensetzung und Stimmrecht

Mehr

Struktur des Jugendamtes

Struktur des Jugendamtes Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil

Mehr

GuteJugendpolitikfürSchleswig-Holstein jugendpolitischeforderungen zurlandtagswahl2017

GuteJugendpolitikfürSchleswig-Holstein jugendpolitischeforderungen zurlandtagswahl2017 Beschlussder89.VollversammlungdesLandesjugendringesSchleswig-Holsteinam 28.05.2016inderJugendherbergeScharbeutz-Strandallee GuteJugendpolitikfürSchleswig-Holstein jugendpolitischeforderungen zurlandtagswahl2017

Mehr

Jugendordnung der Sportjugend Rheinland

Jugendordnung der Sportjugend Rheinland Jugendordnung der Sportjugend Rheinland Stand: 18.04.2018 Jugendordnung der Sportjugend Rheinland beschlossen in der Vollversammlung am 1967 in Koblenz 01.04.1992 in Oberwesel 13.06.1970 in Koblenz 04.11.2000

Mehr

Richtlinien der bayerischen Jusos (in der ab dem 07. Dezember 2012 gültigen Fassung)

Richtlinien der bayerischen Jusos (in der ab dem 07. Dezember 2012 gültigen Fassung) Richtlinien der bayerischen Jusos (in der ab dem 07. Dezember 2012 gültigen Fassung) I. Grundsätze 1. Die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen ist eine Arbeitsgemeinschaft im

Mehr

der Rheinland-Pfälzischen Pferdesportjugend im Pferdesportverband Rheinland- Pfalz e.v.

der Rheinland-Pfälzischen Pferdesportjugend im Pferdesportverband Rheinland- Pfalz e.v. JUGENDORDNUNG der Rheinland-Pfälzischen Pferdesportjugend im Pferdesportverband Rheinland- Pfalz e.v. 1 Name und Wesen Die Rheinland-Pfälzische Pferdesportjugend ist die Jugendorganisation des Pferdesportverbandes

Mehr

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP

Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP JES! Jung. Eigenständig. Stark. Dialog eigenständige Jugendpolitik RLP auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend STRUKTUR DES VORTRAGS 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Trägerstruktur / Kooperationspartner/-innen

Mehr

KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache. e. V. 1977

KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache. e. V. 1977 KARNEVALS GESELLSCHAFT Bergheimer Torwache e. V. 1977 KG Bergheimer Torwache e.v.1977 Jugendordnung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Die Jugend ist eine Abteilung innerhalb der KG. Das Geschäftsjahr der Jugend

Mehr

Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Herausgeber: Verantwortlich: Senioren-Union der CSU CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Nymphenburger Straße 64 80335 München

Mehr

Beispiele aus der Praxis

Beispiele aus der Praxis Beispiele aus der Praxis Der BJR stellt Ihnen hier eines der vielen guten Beispiele vor, bei denen Jugendringe eine Vernetzungsfunktion zwischen Jugendverbänden und Schulen übernehmen. Dabei entwickeln

Mehr

Die Sportjugend Gifhorn ist die Jugendorganisation des KreisSportBundes Gifhorn.

Die Sportjugend Gifhorn ist die Jugendorganisation des KreisSportBundes Gifhorn. Jugendordnung der Sportjugend im KreisSportBund Gifhorn e. V. (Fassung durch Beschluss der Vollversammlung ( Kreisjugendtag ) der Sportjugend im KreisSportBund Gifhorn e. V. am 29.07.2014 in Gifhorn, bestätigt

Mehr

Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Herausgeber: Verantwortlich: Senioren-Union der CSU CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße 1 80807

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises

Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises Satzung für das Jugendamt des Salzlandkreises Auf der Grundlage der 6 Abs. 1 und 33 Abs. 3 Ziffer 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598) in Verbindung

Mehr

Die Evangelische Jugendarbeit wird gemeinsam getragen durch hauptamtlich und ehrenamtliche fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Evangelische Jugendarbeit wird gemeinsam getragen durch hauptamtlich und ehrenamtliche fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ordnung der Evangelischen Jugend und des Jugendwerkes im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein Kirchenkreisvorstand vom 03.12.2009 Die Evangelische Jugend im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein (Evangelische

Mehr

Initiative Existenzgründung Oberfranken

Initiative Existenzgründung Oberfranken Initiative Existenzgründung Oberfranken Präsentation der Maßnahmen anlässlich der Pressekonferenz mit Staatsminister Dr. Otto Wiesheu Bayreuth, 6. Mai 2004 Ausgangslage: Oberfränkische Wirtschaftkammern

Mehr

Satzung des Stadtjugendringes Düren e.v.

Satzung des Stadtjugendringes Düren e.v. Freiwillige Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden in der Stadt Düren Präambel Satzung des Stadtjugendringes Düren e.v. Stand 01.05.2012 Der Stadtjugendring Düren ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Verbands-Jugendordnung

Verbands-Jugendordnung Verbands-Jugendordnung der NKV-Jugend (NKVJu) IM NORDDEUTSCHEN KARNEVAL-VERBAND e.v. Stand: März 2011 MH Gemäß 1 Ziff. 6 der Satzung des Norddeutschen Karnevalverband e.v., nachstehend NKV genannt, gibt

Mehr

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. - BERATUNG UND THERAPIE VON ELTERN, KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit SATZUNG Der Verein

Mehr

Geschäftsordnung. der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Geschäftsordnung. der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Geschäftsordnung der Senioren-Union der Christlich-Sozialen Union in Bayern Herausgeber: Verantwortlich: Senioren-Union der CSU CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Nymphenburger Straße 64 80335 München

Mehr

Jugendordnung (Stand )

Jugendordnung (Stand ) Jugendordnung (Stand 30.07.2016) Übersicht: I. Allgemeines 1 Allgemeines II. Organisation 2 Gliederungen 3 Verbandsjugendtag (VJT) 4 Erweiterter Verbandsjugendausschuss (EVJA) 5 Verbandsjugendausschuss

Mehr

Jugendordnung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Jugendordnung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. Jugendordnung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. 1 Name und Mitgliedschaft 1. JUGEND PRONATUR (JPN) ist die Jugendorganisation des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.. Mitglieder

Mehr

Geschäftsordnung der Senioren-Union der CSU

Geschäftsordnung der Senioren-Union der CSU Geschäftsordnung der Senioren-Union der CSU Herausgeber: Verantwortlich: Senioren-Union der CSU CSU-Landesleitung Franz Josef Strauß-Haus Mies-van-der-Rohe-Straße 1 80807 München Günter Leinfelder (Landesgeschäftsführer)

Mehr

1. Der Landesverband Thüringen nimmt alle landespolitischen sowie die nach dem Statut der SPD den Bezirken übertragenen Aufgaben wahr.

1. Der Landesverband Thüringen nimmt alle landespolitischen sowie die nach dem Statut der SPD den Bezirken übertragenen Aufgaben wahr. 1. Name und Sitz 1. Der SPD-Landesverband Thüringen ist eine Organisationsgliederung im Sinne von 8, Abs. 1 des Statutes der SPD. Er umfasst das Gebiet des Freistaates Thüringen. 2. Der Sitz des Landesverbandes

Mehr

Fachorganisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg.

Fachorganisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Fachorganisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg www.agjf.de Wofür wir stehen Unser Leitziel: die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist in jeder Gemeinde ein selbstverständlicher

Mehr

Kommunales Bildungsmanagement

Kommunales Bildungsmanagement Quelle: Fotolia www.wirtschaft.bayreuth.de Kommunales Bildungsmanagement Grundlagen schaffen & Beteiligung initiieren Das Beispiel Bildungsregion Bayreuth Matthias Mörk Fachkräftemanager Stadt Bayreuth,

Mehr

Jugendordnung des Handball-Verbandes Sachsen e.v. (HVS)

Jugendordnung des Handball-Verbandes Sachsen e.v. (HVS) Jugendordnung des Handball-Verbandes Sachsen e.v. (HVS) (Änderungsstand: 08.05.2010) Die Jugendordnung (EO) des HVS gilt für alle Spielbezirke und Spielkreise sowie für die im HVS organisierten Vereine

Mehr

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V 02. April 2014 SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V Präambel Die demographische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen weiter steigen wird. Damit sind Veränderungen in der Gesellschaft

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Profil Auftrag Leistungen

Profil Auftrag Leistungen Profil Auftrag Leistungen Wer wir sind Der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.v. ist ein Trägerverband aus kirchlichen, weiteren freien sowie kommunalen Trägern von

Mehr

Pia Yvonne Schäfer, Stiftung SPI, Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin

Pia Yvonne Schäfer, Stiftung SPI, Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin Pia Yvonne Schäfer, Stiftung SPI, Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin Die Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin der Stiftung SPI ist die Landeskoordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung.

Mehr

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand 26.04.2015 1. Name und Sitz Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands

Mehr

INHALTSVER- ZEICHNIS

INHALTSVER- ZEICHNIS INHALTSVER- ZEICHNIS 1 DIE VERANSTALTER Aktive Medienarbeit ist essenzieller Bestandteil der Jugendkultur. In der JUFINALE findet sie eine bewährte Struktur: im Zusammenspiel von bayernweiten Förderern,

Mehr

Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg. Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12.

Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg. Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12. Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12. Dezember 2014 Die Kirchenkreissynode hat mit Beschluss vom 15. November

Mehr

Jugendordnung der Sportjugend des SV 03 Geseke

Jugendordnung der Sportjugend des SV 03 Geseke Jugendordnung der Sportjugend des SV 03 Geseke Präambel Im Mittelpunkt der sportlichen sowie außersportlichen Jugendarbeit steht die Jugend. Sowohl die sportliche und gesundheitliche, aber auch persönliche

Mehr

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit (AES)

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit (AES) Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit (AES) Präambel Die AES setzt sich für eine solidarische Gesellschaft mit Räumen für selbstbestimmtes Handeln ein. Sie fördert

Mehr

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- --"

;cv;1tu. o Kreisausschuss. istag Landkreis Rostock. Drucksache Nr.: V ründung: zuständiges Amt / Einbringer: IL- -- istag Landkreis Rostock Drucksache Nr.: V- 108-2013 nn~npr\c1ln für KA und KT) ;cv;1tu zuständiges Amt / Einbringer: IL- --" abschließende Beratung im o Kreisausschuss Der Kreistag beschließt die beiliegende

Mehr

Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit

Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit Das bundesdeutsche Kinder- und Jugendhilferecht beschreibt, dass Jugendarbeit von verschiedenen Trägern angeboten wird ( 11 II SGB VIII): Jugendarbeit wird

Mehr

Jugendordnung. der Sportjugend im KreisSportBund Unna e.v.

Jugendordnung. der Sportjugend im KreisSportBund Unna e.v. Jugendordnung der Sportjugend im KreisSportBund Unna e.v. INHALTSVERZEICHNIS 1 Name 2 2 Grundsätze 2 3 Mitgliedschaft 2 4 Aufgaben 2 5 Organe 3 6 Sportjugendtag 3 7 Sportjugendausschuss 5 8 Jugendvorstand

Mehr

Jugendordnung. Sportjugend im Kreissportbund Steinfurt e. V. Inhaltsverzeichnis

Jugendordnung. Sportjugend im Kreissportbund Steinfurt e. V. Inhaltsverzeichnis Jugendordnung Sportjugend im Kreissportbund Steinfurt e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name und rechtliche Stellung... 3 2 Grundsätze... 3 3 Ziele und Aufgaben... 4 4 Organe... 4 5 Ordentliche Jugendversammlung...

Mehr

Richtlinie DGB-Jugend Beschlossen durch: DGB-Bundesvorstand

Richtlinie DGB-Jugend Beschlossen durch: DGB-Bundesvorstand Richtlinie DGB-Jugend Beschlossen durch: DGB-Bundesvorstand Beschlossen am: 01.10.2013 Geändert am: Gültig seit: 01.10.2013 Ersetzt RL vom: 08.04.1997 Bearbeitende Abteilungen: Organisationspolitik und

Mehr

Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1

Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1 Satzung Kinder- u. Jugendarbeit Kirchenkreis Hagen SaKiJuKKHag 3604 Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1 Vom 23. November 2007 (KABl. 2008 S. 134) Änderungen

Mehr

Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen Bezirk Coesfeld Ortsgruppe Havixbeck e. V.

Jugendordnung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen Bezirk Coesfeld Ortsgruppe Havixbeck e. V. Jugendordnung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen Bezirk Coesfeld Ortsgruppe Havixbeck e. V. Präambel Die Jugend der Ortsgruppe Havixbeck e. V. ist in ihrer Selbständigkeit

Mehr

Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen

Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen Satzung Kinder-, Jugendarbeit, Gemeindepädagogik Kirchenkreis Siegen SaKPKKSie 4425 Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen Vom 25. Juni 2009

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen

Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen Satzung für das Jugendamt des Landkreises Gießen Gemäß 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (8. Buch Sozialgesetzbuch) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I 1990, S. 1163 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr