Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe
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- Wilhelmine Schubert
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1 Die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe
2 33 Jugendverbände 16 Landesjugendringe 6 Millionen junge Menschen
3 Arbeitsgemeinschaft Austausch Abstimmung Vernetzung Zusammenarbeit Interessenvertretung Lobbyarbeit Interessen der Jugendverbände und (aller) junger Menschen Fachorganisation Beratung Fachveranstaltungen Papiere 3
4 Dienstleister Informationen aufbereiten und verteilen (Newsletter, MO.INFORMATION,) Unterstützung und Beratung Aktionen im gemeinsamen Interesse mehrerer (Projektträger) Kultur macht stark Jugend packt an International: Interkulturell 4
5 Historie: Gründung nach 2. Weltkrieg (bzw. nach Wiedervereinigung) Ziel: eine gemeinsame Plattform, eine Artikulations- und Aktionsbasis Anknüpfung an Arbeit vor 2. Weltkrieg (Weimarer Republik) = plural, viele verschiedene Jugendorganisationen, werteorganisiert, nicht-staatlich 5
6 Jugendverbände: In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. [ ] 6
7 Jugendverbände: [ ] Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. ( 12 (2) SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 7
8 Jugendverbände: Details auch in den: Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom
9 Jugendverbände: Darin u.a.: Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung in der Satzung des Erwachsenenverbandes, eigene Jugendordnung oder -satzung, - selbstgewählte Organe, demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb des Jugendverbandes [ ], eigenverantwortliche Verfügung über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel. 9
10 Finanzierung: Fördermittel (Bund: BMFSFJ) Eigenmittel (Mitgliedsbeiträge) (Projektmittel) Drittmittel (Spenden, Sponsoring, ) 10
11 Finanzierung: Rechtsgrundlagen: 12 (1) SGB VIII: Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des 74 zu fördern. 11
12 Finanzierung: Rechtsgrundlagen: 11 (1) SGB VIII: Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. [ ] 12
13 Finanzierung: 13
14 Vollversammlung grundlegende Entscheidungen und Positionen. Hauptausschuss Politisch und strukturell notwendige Entscheidungen. Vorstand tagesaktuelle Entscheidungen und Außenvertretung. 14
15 Arbeitsgruppen thematische Zuarbeit für die Gremien Geschäftsstelle hauptamtlich strukturelle und projektbezogene Mitarbeiter_innen Dienst- und Fachaufsicht: BGB-Vorstand 15
16 Föderale Struktur [Europa: Europäisches Jugendforum] Bund: DBJR BMFSFJ und andere Bundesministerien und behören Bundesländer: Landesjugendringe Landesjugendministerien und Landesjugendämter 16
17 Föderale Struktur [Regierungsbezirke: Bezirksjugendringe] Landkreisebene: Stadt- und Kreisjugendringe (S/KJR) Kreisjugendämter [Gemeindeebene (kreisangehörig): Stadtjugendringe 17
18 Mitglieder Jugendverbände nach 12 SGB VIII (Abweichung: Neue Bundesländer) DBJR und Landesjugendringe: Landesjugendringe bzw. S/KJR Kreisjugendringe: Jugendgruppen, Initiativen, SJR 18
19 Mitgliedschaftsvoraussetzungen qualitativ (SGB VIII und Satzung) quantitativ (nur: DBJR und Landesjugendringe) 19
20 Mitgliedschaftsvoraussetzungen (Bsp.: DBJR) Voraussetzungen für die Aufnahme und Zugehörigkeit der Jugendverbände[ ] sind die Anerkennung der Deklaration der Menschenrechte und das Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen und sozialen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. 20
21 Mitgliedschaftsvoraussetzungen Jugendverbände (i.s. 12 und der o.g. Kriterien) Zusammenschlüsse von Jugendverbänden [Jugendringe] Jugendinitiativen, -gruppen etc. 21
22 Mitgliedschaftsvoraussetzungen quantitativ (nur DBJR und LJRs) oft Mindestzahl an Mitgliedern DBJR: mindestens LJRs: zwischen 300 (Berlin) und (NRW) 22
23 Mitgliedschaftsvoraussetzungen quantitativ (nur DBJR und LJRs) landes- bzw. bundesweite Betätigung Kriterien: Anzahl d. Bundesländer bzw. Landkreise, in denen der Verband aktiv ist oder Anzahl der Gruppen oder Anzahl der Mitgliedschaften DBJR: mehr als 50% der Bundesländer 23
24 Mitgliedschaftsvoraussetzungen quantitativ (nur DBJR und LJRs) meistens Möglichkeit der Anschlussmitgliedschaft für Jugendverbände, die (nur) die Zahlen nicht erreichen 24
25 Mitglied warum? - Unterstützung durch Jugendringe - Beratung - Lobbyarbeit (auch bei Fördermitteln) - Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen - Kontakte - (besserer) Informationsfluss - Nutzung der Dienstleistungen 25
26 Mitglied, ja aber! wirklicher Nutzen nur, wenn Mitgliedschaft gelebt wird (Teilnahme an Gremien, Veranstaltungen, Informationsfluss, ) oft viel Unterstützung auch ohne Mitgliedschaft 26
27 Wie wird man Mitglied? Kontaktaufnahme Zusammenarbeit, Kennenlernen Aufnahmeantrag Prüfung der formalen Voraussetzungen Entscheidung durch Mitgliederversammlung (i.d.r. 2/3 Mehrheit) 27
28 Jugendringe und Fördermittel Mitgliedschaft ist für eine öffentliche Förderung nicht Bedingung! Jugendringe haben aber Einfluss auf Gestaltung der Förderung (Richtlinien und Verteilung), z.b. durch Mitwirkung in JHAs 28
29 Exkurs: Jugendhilfeausschüsse Aufgaben des Jugendamtes werden durch Verwaltung und Jugendhilfeausschuss wahrgenommen Jugendhilfeausschuss trifft vor allem grundlegende Entscheidungen (nicht laufendes Geschäft) 29
30 Exkurs: Jugendhilfeausschüsse Jugendhilfeausschuss setzt sich zu 3/5 aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft (Kreistag, Stadtrat etc.) und 2/5 aus Vertreter_innen der freien Träger zusammen Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen 30
31 Jugendringe und Fördermittel drei Modelle: 1. Förderung durch öffentlichen Träger (Ministerium, Jugendamt), Jugendring vertritt die Interessen seiner Mitglieder nur allgemein 31
32 Jugendringe und Fördermittel 2. Mitgliedsorganisationen des Jugendrings einigen sich auf Verteilvorschlag für die für Jugendverbandsarbeit vorgesehenen Mittel = Empfehlung; öffentlicher Träger fördert i.d.r. entsprechend (z.b. DBJR) aber: Verteilvorschlag muss Richtlinien entsprechen / kein Einfluss auf Förderung für Nichtmitglieder 32
33 Jugendringe und Fördermittel 3. öffentlicher Träger fördert Jugendring, dieser fördert damit seine Mitglieder im Rahmen der Richtlinie des öffentlichen Trägers aber: kein Einfluss auf Förderung für Nichtmitglieder 33
34 Interkulturelle Öffnung Beratung der Mitgliedsorganisationen Fachdiskurs Kontaktpflege Unterstützung von Selbstorganisationen junger Menschen mit Migrationshintergrund Überprüfung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen (nur auf Landes- und evtl. Bundesebene nötig Achtung: Nebenwirkungen!) 34
35
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