Gutachten WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675

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1 Fahrzeughersteller Raddaten: : VOLKSWAGEN Radgröße nach Norm : 6 /2 J X 6 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/lochzahl : 2/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: von 7 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREZ8KA50D5 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 TREZ8KA50T57 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff / TREZ8KA50W5 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 TREZ8KA50Y57 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 TREZ8KA505 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 TREZ8SA50D5 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 TREZ8SA50T57 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff / TREZ8SA50W5 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 TREZ8SA50Y57 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 TREZ8SA505 PCD2 ET50 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : VOLKSWAGEN : Kegelbundschrauben M4x,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad : AEZ Artikel-Nr. ZJAE : 20 Nm Verkaufsbezeichnung: CADDY 2K e*200/6*0252* /55R6 9 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN e*2007/46*027*.., 205/55R6 94 ab WV2ZZZ2K?8?05280 ; kurzer Radstand; 0B; B; G; H; 2A; 5A; C; K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; VB

2 Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: CADDY 2K e*200/6*0252* /55R6 9 kurzer Radstand; 2KN e*2007/46*027*.., 0B; B; G; H; 2A; 5A; C; K; 72; 725; 73C; 74A; 74P 2K e*200/6*0252* /55R6 9 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN e*2007/46*027*.., 205/55R6 94 nur bis WV2ZZZ2K?8? ; kurzer Radstand; 0B; B; G; H; 2A; 5A; C; K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 75I 2K e*200/6*0252* /55R6 9 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN e*2007/46*027*.., 205/55R6 94 ab WV2ZZZ2K?8?05280 ; kurzer Radstand; 0B; B; G; H; 2A; 5A; C; K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; VB2 Verkaufsbezeichnung: GOLF K e*200/6*0242* /55R6 2R; 5G Nur Golf 6; Ab 25/55R6 93 2A e*200/6*0242*25; Schrägheck; 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A; K e*200/6*0242* /55R6 90 2R Nur Golf 5; Nur bis 25/55R6 93 2A e*200/6*0242*24; 225/50R6 92 A; 2A; ; 24M 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A;

3 Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF K e*200/6*0242*.., e*2007/46*0490* /55R6 2R; 5G Nur Golf 6; Ab 25/55R6 93 2A e*200/6*0242*25; Schrägheck; 0B; B; G; H; 5A; C; K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 76U K e*200/6*0242* /50R6 9 2I Cabrio; 205/55R6 2I; 5G 25/55R6 93 2A 0B; B; G; H; 5A; C; K; 72; 725; 729; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS KP e*200/6*0304* /55R6 9 2R Nur CrossGolf; Nur 25/55R6 93 2A bis e*200/6*0304*3; 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A; KP e*200/6*0304* /55R6 90 2R Nicht CrossGolf; 25/55R6 93 2A Nur Golf Plus; Nur 225/50R6 92 A; 2A; bis e*200/6*0304*3; 0B; B; G; H; 2A; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A; KP e*200/6*0304* /55R6 9 2R Nur CrossGolf 6; Ab 25/55R6 93 2A e*200/6*0304*2; 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A; KP e*200/6*0304*.., e*2007/46*049* /55R6 9 2R Nur Golf Plus 6; Ab 25/55R6 93 2A e*200/6*0304*4; 225/50R6 92 A; 2A; 24J; 248 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A;

4 Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE 6 e*2007/46*0539* /55R6 87 2N; 5J Nur Jetta 95/60R6 89 2A; 5J (Stufenheck); 205/50R /55R6 24; 5G 0B; B; G; H; 25/55R6 93 2A 5A; 573; C; K; 225/50R6 92 2A; 57T 72; 725; 729; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF KM e*200/6*0328* /55R6 2R; 5G GOLF 6 (Variant); 25/55R6 93 A; 2A; 2P; 22M; 22P ab 225/50R6 92 A; 2A; 2P; 22M; e*200/6*0328*5; 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 729; 73C; 74A; KM e*200/6*0328* /55R6 2R; 5G GOLF (Variant); nur 25/55R6 93 A; 2A; 2P; 22M; 22P bis 225/50R6 92 A; 2A; 2P; 22M; e*200/6*0328*4; 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A; KM e*200/6*0328* /55R6 2R; 5G GOLF 6 (Variant); 25/55R6 93 A; 2A; 2P; 22M; 22P ab 225/50R6 92 A; 2A; 2P; 22M; e*200/6*0328*5; 0B; B; G; H; 5A; C; K; 72; 725; 729; 73C; 74A; KM e*200/6*0328* /55R6 2R; 5G JETTA (Limousine); 25/55R6 93 A; 2A; 2P; 22M; 22P 225/50R6 92 A; 2A; 2P; 22M; 0B; B; G; H; 5A; 573; C; K; 72; 725; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: TOURAN T DE*2007/46*0506*.., e*200/6*02*., e*2007/46*0357*.., e*2007/46*0506* /55R6 2R; 5G; 52J nur CrossTouran; 0B; B; G; H; 5A; C; K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z

5 Seite: 5 von 7 Verkaufsbezeichnung: TOURAN T DE*2007/46*0506*.., /55R6 2R; 5G nicht CrossTouran; e*200/6*02*., e*2007/46*0357*.., e*2007/46*0506*.. 0B; B; G; H; 5A; C; K; 72; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 0B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 9 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 9 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 24) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 2A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 2I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 0 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 2N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 2R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 2 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

6 Seite: 6 von 7 2P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 5A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße:

7 Seite: 7 von 7 Vorderachse: 205/55R6 Hinterachse: 225/50R6 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 230kg. C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 72) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 7-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. VB) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 5 Zoll-Bereifung (schmale Hinterachse). VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 6 Zoll-Bereifung (breite Hinterachse). Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.

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