Finanzen und Steuern. 4. Quartal Statistisches Bundesamt. Absatz von Tabakwaren. Fachserie 14 Reihe 9.1.1

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 911 Finanzen und Steuern Absatz von Tabakwaren 4 Quartal 2006 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Erschienen am Artikelnummer: Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI D - Steuern, Telefon: +49 (0) 611 / ; Fa: +49 (0) 611 / oder steuern@destatisde Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet

2 Inhalt Tetteil Allgemeine und methodische Hinweise 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 2 Zweck und Ziele der Statistik 3 Erhebungsmethodik 4 Genauigkeit 5 Aktualität und Pünktlichkeit 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit 7 Bezüge zu anderen Erhebungen 8 Weitere Informationsquellen 9 Bemerkungen zum Steuerrecht Tabellenteil Übersicht über die 10 häufigsten Kleinverkaufspreise von versteuerten Tabakwaren 1 Zusammenfassende Übersichten 11 Brutto-Bezug von Steuerzeichen im Berichtszeitraum 12 Erlass/Erstattung für Steuerzeichen 13 Netto-Bezug von Steuerzeichen im Berichtszeitraum 14 Tabaksteuereinnahmen 2-5 Ergebnisse nach Kleinverkaufspreisen 2 Zigarren / Zigarillos 3 Zigaretten 4 Feinschnitt 5 Pfeifentabak Zeichenerklärung = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten - = nichts vorhanden = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Abkürzungen kg = Kilogramm t = Tonne Mill = Million St = Stück Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen Abweichungen zu den in den Vorjahren veröffentlichten Zahlen infolge von Korrekturen

3 Allgemeine und methodische Hinweise 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 11 Bezeichnung der Statistik: Tabaksteuerstatistik 12 Berichtszeitraum: Monat, Quartal, Jahr 13 Erhebungstermin: Bis zum 20 des auf den Berichtsmonat folgenden Monats 14 Periodizität: Monatlich 15 Regionale Gliederung: Bundesgebiet 16 Erhebungsgesamtheit: Erhebungsgesamtheit sind die Hersteller bzw Einführer von Tabakwaren 17 Erhebungseinheiten: Zentrale Steuerzeichenstelle in Bünde 18 Rechtsgrundlagen: Tabaksteuergesetz in seiner jeweils geltenden Fassung 19 Geheimhaltung und Datenschutz: Die Einzeldaten der Tabaksteuerstatistik unterliegen dem Steuer- ( 30 Abgabenordnung) und Statistikgeheimnis ( 16 Bundesstatistikgesetz) Aus diesem Grund werden in den Tabellen Ergebnisse geheim gehalten, bei denen das Steuer- oder Statistikgeheimnis verletzt wäre 2 Zweck und Ziele der Statistik 21 Erhebungsinhalte: Für die Tabaksteuerstatistik werden von den Steuerpflichtigen, die Steueranmeldungen abgeben, folgende Erhebungsmerkmale erfasst: Kleinverkaufspreise, Absatzmengen, Steuerwerte nach Tabakart 22 Zweck der Statistik: Die Tabaksteuerstatistik dient der Beurteilung des Aufkommens an Tabaksteuer und des Absatzes an Tabakwaren 23 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern der Tabaksteuerstatistik zählt das Bundesministerium der Finanzen Daneben wird die Tabaksteuerstatistik von Wirtschaftsverbänden, Interessenvertretungen, Unternehmen, Forschungsinstituten und privaten Interessenten verwendet 24 Einbeziehung der Nutzer: Die Tabaksteuerstatistik basiert auf Verwaltungsdaten Die Festlegung der Merkmale und Ausprägungen ergibt sich aus dem Tabaksteuergesetz Fachspezifische Fragen oder Anregungen können im Fachausschuss "Finanz- und Steuerstatistik" eingebracht werden Neben diesem institutionalisierten Gremium stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tabaksteuerstatistik in direktem Kontakt mit wichtigen Nutzern 3 Erhebungsmethodik 31 Art der Datengewinnung: Sekundärerhebung: Erhebungsgrundlage der Tabaksteuerstatistik sind die Steueranmeldungen (Steuerzeichenbestellungen bzw rückgaben) der Hersteller / Einführer von Tabakwaren 32 Stichprobenverfahren: / 33 Hinweis auf Saisonbereinigungsverfahren: / 34 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Daten der Steueranmeldungen werden von der zentralen Steuerzeichenstelle aufbereitet und dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke übermittelt 35 Belastung der Auskunftspflichtigen: In den Steueranmeldungen werden keine zusätzlichen Angaben für Zwecke der Statistik erfragt Die Steuerzeichenstelle übernimmt die Angaben über die Tabakwaren automatisiert aus ihrem Festsetzungsspeichern 36 Dokumentation des Fragebogens: Die Erhebungsinhalte ergeben sich aus dem Tabaksteuergesetz 4 Genauigkeit 41 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Es handelt sich um Angaben aus dem Tabakbesteuerungsverfahren Grundsätzliche qualitative Einschränkungen liegen daher nicht vor 42 Stichprobenbedingte Fehler: / 43 Nicht-stichprobenbedingte Fehler: / 44 Revisionen: / 45 Ereignisse, die Genauigkeit und Nutzung der Daten beeinträchtigen können: Die Anmeldung zur Besteuerung von Tabakwaren ist nicht mit dem Verbrauch der Waren gleichzusetzen Aussagen zum Verbrauch sind auf Basis der Tabaksteuerstatistik nur näherungsweise möglich 5 Aktualität und Pünktlichkeit 51 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt / -raum und dem Veröffentlichungstermin vorläufiger Ergebnisse: ca 3 Wochen

4 52 Zeitspanne zwischen Berichtszeitpunkt / -raum und dem Veröffentlichungstermin endgültiger Ergebnisse: ca 1 Jahr 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit 61 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Keine Einschränkung der Vergleichbarkeit 62 Änderungen bei Stichprobendesign, Klassifikationen etc, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben: / 63 Vollständigkeit der Daten: / 7 Bezüge zu anderen Erhebungen 71 Als Input: / 72 Aussagen zu Unterschieden zu vergleichbaren Statistiken/Ergebnissen, qualitative Bewertung der Unterschiede: In der Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen werden die in einem Berichtsjahr dem Bund zufließenden Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer nachgewiesen Da der kassenmäßige Steuereingang (SteuerIst) von dem für die Tabaksteuerstatistik relevanten Anmeldezeitraum (SteuerSoll) abweichen kann, kommt es auch in den Ergebnissen zu Abweichungen 8 Weitere Informationsquellen 81 Publikationswege, Bezugsadresse: Die Tabaksteuerstatistik wird nur noch online veröffentlicht, es gibt keine gedruckten Veröffentlichungen mehr Die Ergebnisse können über folgende Fundstelle abgerufen werden: Zeitreihenergebnisse: 82 Kontaktinformation: Bei Fragen oder Anmerkungen zur Tabaksteuerstatistik wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Statistisches Bundesamt Gruppe Steuern (VI D) Wiesbaden Tel: 0611/ (Service) Fa: 0611/ steuern@destatisde Ansprechpartner ist Herr Dittrich 83 Weiterführende Veröffentlichungen / 9 Bemerkungen zum Steuerrecht Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak (Tabakwaren) unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung 92 Steuertarif und Bemessungsgrundlagen Die Steuer beträgt für -Zigaretten seit dem ,27 Cent je Stück und 25,29 vh des Kleinverkaufspreises (KVP) Mindeststeuer bis : Abweichend von oa Steuertarif entspricht die Steuer für Zigaretten mindestens 16,23 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP, höchstens 13,86 Cent je Stück Mindeststeuer ab : Abweichend von oa Steuertarif entspricht die Steuer für Zigaretten mindestens dem Betrag (Mindeststeuersatz), der sich aus 96 vom Hundert der Gesamtsteuerbelastung durch die Tabaksteuer und die Umsatzsteuer für die Zigaretten der gängigsten Preisklasse abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette errechnet, soweit dieser Betrag die Tabaksteuer auf Zigaretten der gängigsten Preisklasse nicht übersteigt Zur Ermittlung der Steuerbelastung nach Satz 1 ist der am 1 Januar eines Jahres geltende Steuersatz maßgebend Das Bundesministerium der Finanzen macht im Bundesanzeiger jeweils im Monat Januar eines Jahres mit Wirkung vom 15 Februar des gleichen Jahres die aus der Geschäftsstatistik ( 29) für das Vorjahr ermittelte gängigste Preisklasse für Zwecke der Berechnung der Mindeststeuer bekannt Hat sich der Preis für Zigaretten der gängigsten Preisklasse im Lauf des Vorjahres geändert, so ist die zuletzt entstandene gängigste Preisklasse maßgebend - Zigarren und Zigarillos seit dem ,4 Cent je Stück und 1,5 vh des Kleinverkaufspreises - Rauchtabak --Feinschnitt seit dem ,06 Euro je kg und 19,04 vh des Kleinverkaufspreises, mindestens 53,28 Euro je kg --Pfeifentabak seit dem ,66 Euro je kg und 13,46 vh des Kleinverkaufspreises Für Zigaretten wird der stückbezogene Steueranteil je begonnene 9 cm Länge des Tabakstrangs erhoben Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm bestimmt Der Hersteller oder Einführer hat auch für Tabakwaren, die nicht an Verbraucher oder nicht zum Einzelhandelspreis an Verbraucher abgegeben werden sollen, einen KVP zu bestimmen Dieser Preis darf den Einzelhandelspreis entsprechender Tabakwaren nicht unterschreiten 91 Steuergegenstand und Steuergebiet

5 93 Steuerbefreiungen Gem 6 TabStG sind von der Steuer und vom Verpackungszwang befreit 1 Tabakwaren, die a) zu amtlichen Untersuchungen entnommen werden, b) zum Prüfen in einem Steuerlager vom Lagerinhaber oder von den dazu bestimmten Betriebsangehörigen verbraucht werden, c) so hergerichtet sind, dass sie nur als Ansichtsmuster verwendet werden können, d) unter Steueraufsicht vernichtet oder vergällt werden, e) zu gewerblichen Zwecken, außer zum Rauchen und zum Herstellen von Tabakwaren, verwendet werden, f) für wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen auch außerhalb des Steuerlagers verwendet werden; 2 Tabakwaren, die aus selbst angebautem Rohtabak hergestellt und für den eigenen Bedarf verwendet werden; 3 Zigaretten, die aus versteuertem oder steuerfreiem Rauchtabak mit der Hand oder einem einfachen Gerät hergestellt sind, wenn sie nicht entgeltlich abgegeben werden sollen Von der Steuer befreit sind Tabakwaren, die der Hersteller, der Tabakwaren zu Handelszwecken herstellt, an seine Arbeitnehmer als Deputat unentgeltlich abgibt 94 Weitere steuerrechtliche Tatbestände Die Steuer ist ausgesetzt (Steueraussetzungsverfahren) für Tabakwaren, die sich im Steuerlager befinden oder zwischen Steuerlagern befördert werden Das Steueraussetzungsverfahren kommt nicht nur zwischen Steuerlagern im Inland, sondern auch im Verkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung Auch die Einfuhr aus Drittländern und die anschließende Aufnahme in Steuerlager sowie die Ausfuhr in Drittländer aus Steuerlagern ist unter Steueraussetzung möglich Tabakwaren dürfen ebenfalls unter Steueraussetzung aus einem Steuerlager in Betriebe von Erlaubnisinhabern nach 7 TabStG (Verwendung zu gewerblichen Zwecken, außer zum Rauchen und zum Herstellen von Tabakwaren; Verwendung für wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen) verbracht werden Steuerlager sind Tabakwarenherstellungsbetriebe und Tabakwarenlager Die Steuer entsteht dadurch, dass Tabakwaren aus dem Steuerlager entfernt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt oder dadurch, dass sie im Steuerlager zum Verbrauch entnommen werden (Entnahme in den freien Verkehr) Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers Für Tabakwaren ist die Steuer durch Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten Die Verwendung umfasst das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufsverpackungen Der Hersteller oder Einführer hat die Steuerzeichen mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu bestellen und darin die Steuerzeichenschuld selbst zu berechnen (Steueranmeldung) Die Steuerzeichenschuld entsteht mit dem Bezug der Steuerzeichen in Höhe ihres Steuerwertes Tabakwaren dürfen in den steuerrechtlich freien Verkehr nur in geschlossenen, verkaufsfertigen Kleinverkaufspackungen aus dem Steuerlager entfernt, zum Verbrauch im Lager entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt oder verbracht werden (Verpackungszwang) Tabakwaren, die Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat im freien Verkehr für ihren Bedarf erwerben und selbst in das Steuergebiet befördern, sind steuerfrei Bei der Beurteilung, ob private oder gewerbliche Zwecke vorliegen, sind nähere, im Gesetz beschriebene Umstände zu berücksichtigen Die Steuer wird auf Antrag erlassen oder erstattet, wenn Tabakwaren in ein Steuerlager aufgenommen werden oder unter Steueraufsicht aus dem Steuergebiet in einen anderen Mitgliedstaat verbracht, ausgeführt oder in ein Zollverfahren überführt werden 95 Sonstiges Die Zentrale Steuerzeichenstelle Bünde bei dem Hauptzollamt Bielefeld erstellt die Statistiken über den Absatz von Tabakwaren und teilt die Ergebnisse dem Statistischen Bundesamt zur Veröffentlichung mit Grundlage der Statistik sind die Steueranmeldungen (Steuerzeichenbestellungen bzw -rückgaben) der Hersteller und Einführer bei der Zentralen Steuerzeichenstelle Bünde, die daraus die Mengen, Steuerwerte und Kleinverkaufswerte für die verschiedenen Tabakwaren berechnet Kleinverkaufswerte repräsentieren den aus dem Steuerzeichenbezug errechneten, von Herstellern und Einführern erwarteten inländischen Gesamtumsatz (abgesehen von Umsätzen, die auf steuerfreie Verwendungszwecke entfallen) mit den betreffenden Tabakwaren Steuerwerte stellen die in den Kleinverkaufswerten der Tabakwaren enthaltenen Tabaksteueranteile dar Sie beziehen sich auf das Entstehen bzw Erlöschen der Steuerzeichenschuld und sind somit Soll-Werte Daneben werden auch die Tabaksteuereinnahmen statistisch erfasst (Ist-Werte) Sowohl die sich aus dem Steuerzeichenbezug ergebenden Werte (Mengen, Kleinverkaufswerte, Steuerwerte) als auch die Tabaksteuereinnahmen können grundsätzlich brutto (dh ohne Berücksichtigung von Erlass/Erstattung) oder netto (dh unter Berücksichtigung von Erlass/Erstattung) gezeigt werden Der Tabellenteil enthält die Brutto-, Bereinigungs- und Nettowerte, die folgende Übersicht zu den Preisklassen dagegen nur die aus der Abgabe von Steuerzeichen resultierenden Bruttowerte

6 96 Ergebnisse nach Kleinverkaufspreisen Im Folgenden haben wir den Mengenanteil der 10 häufigsten Kleinverkaufspreise für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak in der Berichtsperiode zusammengestellt Bei der Interpretation ist zu beachten, dass aus Gründen des Steuergeheimnisses bestimmte Preisklassen nicht ausgewiesen werden

7 Übersicht: Die 10 häufigsten Kleinverkaufspreise von versteuerten Tabakwaren im 4Quartal 2006 Kleinver- Marktanteil Kleinver- Marktanteil Menge kaufspreis 4Quartal 2006 kaufspreis 4Quartal St Ct / St % Ct / St % Menge St Zigaretten Zigarren / Zigarillos insgesamt 100, insgesamt 100, /17 30, /17 27, /17 9, /17 20, /12 6, /17 13, /9 6, /17 8, /12 4, , /17 4, , /17 4, , /17 3, /2 1, /17 3, /2 0, /5 2, , Kleinver- Marktanteil Kleinver- Marktanteil Menge kaufspreis 4Quartal 2006 kaufspreis 4Quartal 2006 kg Euro / kg % Euro / kg % Menge kg Feinschnitt Pfeifentabak insgesamt 100, insgesamt 100, ,00 15, ,00 17, ,50 13, ,50 6, ,43 6, ,00 5, ,50 3, ,50 3, ,06 2, ,00 2, ,67 2, ,00 2, ,29 2, ,00 1, ,36 1, ,00 1, ,00 1, ,00 1, ,00 1, ,00 1,

8 1 Zusammenfassende Übersichten 11 Brutto - Bezug von Steuerzeichen im Berichtszeitraum Erzeugnis Einheit Quartal % Mengen Zigaretten MillSt , ,04 8,9 Zigarren / Zigarillos MillSt 1 850, ,15 56,8 Feinschnitt t 6 385, ,73-30,4 Pfeifentabak t 270,94 234,33 15,6 Kleinverkaufswerte Zigaretten Mill Euro 4 989, ,01 12,1 Zigarren / Zigarillos Mill Euro 231,66 186,88 24,0 Feinschnitt Mill Euro 621, ,27-42,2 Pfeifentabak Mill Euro 26,57 24,34 9,2 Insgesamt Mill Euro 5 868, ,51 2,3 Steuerwerte Zigaretten Mill Euro 3 162, ,78 9,3 Zigarren / Zigarillos Mill Euro 29,34 19,32 51,9 Feinschnitt Mill Euro 346,25 524,57-34,0 Pfeifentabak Mill Euro 7,76 6,95 11,7 Insgesamt Mill Euro 3 546, ,61 3,0 Durchschnittspreise Zigaretten Ct/St 21,80 21,18 2,9 Zigarren / Zigarillos Ct/St 12,52 15,84-21,0 Feinschnitt Euro/kg 97,27 117,28-17,1 Pfeifentabak Euro/kg 98,06 103,89-5,6 Durchschnittliche Steuer Zigaretten Ct/St 13,82 13,76 0,4 Zigarren / Zigarillos Ct/St 1,59 1,64-3,0 Feinschnitt Euro/kg 54,23 57,21-5,2 Pfeifentabak Euro/kg 28,64 29,64-3,4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 911, 4 Quartal 2006

9 1 Zusammenfassende Übersichten 12 Erlass / Erstattung für Steuerzeichen Erzeugnis Einheit Quartal % Mengen Zigaretten MillSt 665,55 140,66 373,2 Zigarren / Zigarillos MillSt 348,47 52,04 569,6 Feinschnitt t 450,19 531,26-15,3 Pfeifentabak t 34,82 20,10 73,2 Feinschnittrollen t 0,00 0,01-100,0 Kleinverkaufswerte Zigaretten Mill Euro 138,97 29,26 374,9 Zigarren / Zigarillos Mill Euro 39,96 19,92 100,6 Feinschnitt Mill Euro 47,34 59,20-20,0 Pfeifentabak Mill Euro 4,17 1,51 176,2 Feinschnittrollen Mill Euro 0,00 0,00 0,0 Insgesamt Mill Euro 230,45 109,89 109,7 Steuerwerte Zigaretten Mill Euro 91,72 18,85 386,6 Zigarren / Zigarillos Mill Euro 5,47 1,01 441,6 Feinschnitt Mill Euro 24,68 29,31-15,8 Pfeifentabak Mill Euro 1,10 0,48 129,2 Feinschnittrollen Mill Euro 0,00 0,00 0,0 Insgesamt Mill Euro 122,98 49,64 147,7 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 911, 4 Quartal 2006

10 1 Zusammenfassende Übersichten 13 Netto - Bezug von Steuerzeichen im Berichtszeitraum Erzeugnis Einheit Quartal % Mengen Zigaretten MillSt , ,38 6,5 Zigarren / Zigarillos MillSt 1 501, ,11 33,1 Feinschnitt t 5 935, ,48-31,3 Pfeifentabak t 236,12 214,23 10,2 Kleinverkaufswerte Zigaretten Mill Euro 4 850, ,75 9,7 Zigarren / Zigarillos Mill Euro 191,69 166,96 14,8 Feinschnitt Mill Euro 573, ,08-43,5 Pfeifentabak Mill Euro 22,40 22,83-1,9 Insgesamt Mill Euro 5 638, ,61 0,2 Steuerwerte Zigaretten Mill Euro 3 071, ,92 6,9 Zigarren / Zigarillos Mill Euro 23,86 18,32 30,2 Feinschnitt Mill Euro 321,57 495,26-35,1 Pfeifentabak Mill Euro 6,66 6,47 2,9 Insgesamt Mill Euro 3 423, ,97 0,9 Durchschnittspreise Zigaretten Ct/St 21,83 21,18 3,1 Zigarren / Zigarillos Ct/St 12,76 14,80-13,8 Feinschnitt Euro/kg 96,67 117,64-17,8 Pfeifentabak Euro/kg 94,87 106,57-11,0 Durchschnittliche Steuer Zigaretten Ct/St 13,82 13,77 0,4 Zigarren / Zigarillos Ct/St 1,59 1,62-1,9 Feinschnitt Euro/kg 54,18 57,34-5,5 Pfeifentabak Euro/kg 28,21 30,20-6,6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 911, 4 Quartal 2006

11 1 Zusammenfassende Übersichten 14 Tabaksteuereinnahmen Art Quartal Euro % Euro % Euro % Einnahmen (brutto) , , ,8 davon für Zigaretten , , ,1 Zigarren / Zigarillos , , ,5 Feinschnitt , , ,8 Pfeifentabak , , ,6 Feinschnittrollen Ausgaben , , ,7 davon für Zigaretten , , ,6 Zigarren / Zigarillos , , ,1 Feinschnitt , , ,8 Pfeifentabak , , ,4 Feinschnittrollen 0 0,0 1 0, ,0 Einnahmen (netto) , , ,1 davon für Zigaretten , , ,1 Zigarren / Zigarillos , , ,1 Feinschnitt , , ,0 Pfeifentabak , , ,6 Feinschnittrollen Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 911, 4 Quartal 2006

12 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert gesamt 100,0 Me ,8 Kl ,0 St ,8 5 14/17 27,2 Me Kl St /17 20,0 Me Kl St /17 13,9 Me Kl St /17 8,7 Me Kl St ,2 Me Kl 5940 St ,3 Me Kl 6041 St ,2 Me ,3 Kl ,3 St ,8 23 1/2 1,2 Me Kl 4991 St /2 0,8 Me ,9 Kl ,9 St ,3 24 0,7 Me ,1 Kl ,1 St ,8 21 0,7 Me ,9 Kl ,9 St ,0 28 0,6 Me ,7 Kl ,7 St ,0

13 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 20 0,5 Me ,5 Kl ,5 St ,7 31 0,4 Me Kl St ,4 Me ,6 Kl ,6 St ,8 26 0,3 Me ,6 Kl ,6 St ,7 35 0,2 Me ,5 Kl ,5 St ,7 22 0,1 Me ,1 Kl ,1 St ,1 34 0,1 Me ,1 Kl ,1 St ,0 38 0,1 Me ,7 Kl ,7 St ,0 40 0,1 Me ,8 Kl ,8 St ,2 25 0,1 Me ,6 Kl ,6 St ,7 19 1/2 0,1 Me ,7 Kl ,7 St , ,1 Me Kl St ,1 Me ,1 Kl ,1 St ,8

14 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 19 0,1 Me ,6 Kl ,6 St ,7 44 0,1 Me ,5 Kl ,5 St ,6 42 1/2 0,1 Me 1033 Kl 439 St ,1 Me ,7 Kl ,7 St ,1 70 0,1 Me ,0 Kl ,0 St ,2 46 0,1 Me ,5 Kl ,5 St ,1 55 0,0 Me ,2 Kl ,2 St ,7 33 0,0 Me ,7 Kl ,7 St ,8 80 0,0 Me ,1 Kl ,1 St ,0 60 0,0 Me ,2 Kl ,2 St ,8 56 0,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,6 Kl ,6 St ,9

15 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 36 0,0 Me ,0 Kl ,0 St ,1 96 0,0 Me 521 Kl 500 St ,0 Me ,5 Kl ,5 St ,8 32 0,0 Me ,1 Kl ,1 St ,1 49 0,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St ,9 18 0,0 Me ,2 Kl ,2 St ,2 75 0,0 Me ,7 Kl ,7 St ,9 43 0,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,0 Me Kl St ,0 Me ,0 Kl ,0 St ,1 37 0,0 Me ,2 Kl ,2 St ,9 85 0,0 Me ,2 Kl ,2 St ,2

16 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 52 1/2 0,0 Me 284 Kl 149 St ,0 Me ,5 Kl ,5 St ,2 50 0,0 Me ,9 Kl ,9 St ,0 34 1/2 0,0 Me 260 Kl 90 St ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,1 Kl ,1 St , ,0 Me ,8 Kl ,8 St ,8 59 0,0 Me ,8 Kl ,8 St ,9 65 0,0 Me ,8 Kl ,8 St ,4 82 0,0 Me ,7 Kl ,7 St ,7 54 0,0 Me ,8 Kl ,8 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St ,5 45 0,0 Me ,2 Kl ,2 St ,3

17 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 310 0,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,1 Kl ,1 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St ,1 62 0,0 Me ,9 Kl ,9 St ,5 92 0,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,1 Kl ,1 St ,1 52 0,0 Me ,1 Kl ,1 St ,1 99 0,0 Me ,8 Kl ,8 St , ,0 Me ,1 Kl ,1 St , ,0 Me ,8 Kl ,8 St ,9 47 0,0 Me ,4 Kl ,4 St ,5 64 0,0 Me ,6 Kl ,6 St ,9

18 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 78 0,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St ,2 95 0,0 Me ,9 Kl ,9 St ,0 67 1/2 0,0 Me 82 Kl 55 St ,0 Me ,6 Kl ,6 St ,7 73 0,0 Me 76 Kl 56 St ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me Kl St ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St ,5 48 0,0 Me ,1 Kl ,1 St ,1

19 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 66 0,0 Me ,5 Kl ,5 St ,9 68 0,0 Me ,0 Kl ,0 St ,8 84 0,0 Me ,8 Kl ,8 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St ,3 38 1/2 0,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me 54 Kl 443 St ,0 Me ,6 Kl ,6 St ,4

20 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 360 0,0 Me ,8 Kl ,8 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me 46 Kl 510 St ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me ,9 Kl ,8 St , ,0 Me ,8 Kl ,8 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St ,7

21 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,1 Kl ,1 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me 37 Kl 43 St ,0 Me 37 Kl 101 St ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me Kl St 5 0 4

22 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 53 0,0 Me 30 Kl 16 St ,0 Me 30 Kl 160 St ,0 Me 30 Kl 254 St ,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me Kl St ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St ,9 67 0,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,0 Me ,5 Kl ,5 St ,2 41 0,0 Me ,5 Kl ,5 St ,5

23 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 730 0,0 Me 24 Kl 176 St ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me 23 Kl 58 St ,0 Me ,8 Kl ,8 St , ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me 23 Kl 312 St ,0 Me 22 Kl 104 St ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St ,6 74 0,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,1 Kl ,1 St , ,0 Me ,8 Kl ,8 St ,7

24 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 590 0,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,1 Kl ,1 St , ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me 17 Kl 223 St 4

25 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,2 Kl ,1 St , ,0 Me 16 Kl 193 St ,0 Me ,0 Kl ,0 St ,8 88 0,0 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me 14 Kl 121 St ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St ,3

26 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 740 0,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me 13 Kl 279 St ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me 11 Kl 51 St ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,0 Me 11 Kl 132 St ,0 Me ,1 Kl ,1 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me 9 Kl 25 St ,0 Me 9 Kl 27 St 1

27 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 710 0,0 Me 9 Kl 63 St ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me 8 Kl 35 St ,0 Me 8 Kl 50 St ,0 Me 8 Kl 49 St ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me 8 Kl 164 St ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me 7 Kl 117 St ,0 Me 6 Kl 50 St ,0 Me ,2 Kl ,2 St ,3

28 2 Zigarren / Zigarillos St Ct/St % St = Steuerwert 63 0,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,2 Kl ,2 St , ,0 Me ,3 Kl ,3 St , ,0 Me ,0 Kl ,0 St , ,0 Me 4 Kl 18 St ,0 Me 4 Kl 29 St ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me ,4 Kl ,4 St , ,0 Me 2 Kl 12 St ,0 Me ,7 Kl ,6 St ,9 Rest 15,8 Me Kl St 4851

29 2 Zigarren / Zigarillos Der Rest im 4Quartal 2006 teilt sich auf folgende Preisklassen auf, die zur Wahrung des Steuergeheimnisses zusammengefasst worden sind: Ct / St 5 4/5 41 1/ / / / / / / / / / /5 48 2/ /4 49 2/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /5 63 1/ / /2 63 4/ / / /2 69 1/ / /5 71 1/ / / / /2 73 1/ / / / / /5 74 1/ / /5 75 1/ / / / / / / /5 78 1/ /2 78 3/ / /2 82 1/ /2 85 2/ / / /2 86 2/ / / / / /2 87 1/ / /4 88 1/ / / /2 92 1/ / / /5 95 5/ / / / / / / /

30 3 Zigaretten St Ct/St % St = Steuerwert gesamt 100,0 Me ,9 Kl ,1 St ,3 23 9/17 30,1 Me Kl St /17 9,2 Me Kl St /12 6,6 Me Kl St /9 6,5 Me ,1 Kl ,1 St ,4 19 7/12 4,9 Me Kl St /17 4,4 Me Kl St /17 4,3 Me ,0 Kl ,0 St ,9 21 3/17 3,3 Me ,3 Kl ,3 St ,9 22 6/17 3,0 Me ,9 Kl ,9 St ,0 18 1/5 2,4 Me ,4 Kl ,4 St ,4 20 5/6 2,2 Me Kl St /3 2,1 Me Kl St 66103

31 3 Zigaretten St Ct/St % St = Steuerwert 21 1/19 1,9 Me ,3 Kl ,3 St ,6 20 1,6 Me ,2 Kl ,2 St ,3 19 1/6 1,5 Me ,3 Kl ,3 St , /17 0,8 Me ,7 Kl ,7 St ,7 19 7/17 0,8 Me ,0 Kl ,0 St ,0 18 3/4 0,8 Me Kl St ,4 Me Kl St /17 0,3 Me Kl St /17 0,2 Me ,3 Kl ,3 St , /17 0,1 Me Kl 4490 St ,0 Me 1480 Kl 444 St 233 Rest 12,6 Me Kl St

32 3 Zigaretten Der Rest im 4Quartal 2006 teilt sich auf folgende Preisklassen auf, die zur Wahrung des Steuergeheimnisses zusammengefasst worden sind: Ct / St 17 6/ / / /9 18 1/8 20 5/ / /6 20 5/ /8 24 4/ /3 20 5/8 22 1/ / / / / / / / /4 18 4/5 21 1/ /2 26 8/ / / /3 19 2/ /5 22 8/ / /3 21 1/4 23 3/ / / / /9 21 7/ / / / /3 23 3/4

33 4 Feinschnitt kg EUR/kg % St = Steuerwert gesamt 100,0 Me ,4 Kl ,2 St , ,6 Me ,2 Kl ,2 St , ,7 Me Kl St ,2 Me Kl St ,4 Me Kl St ,8 Me Kl St ,4 Me Kl St ,0 Me Kl St ,8 Me Kl 9901 St ,7 Me ,4 Kl ,4 St , ,6 Me Kl St ,6 Me Kl 9307 St ,4 Me ,5 Kl ,5 St ,5

34 4 Feinschnitt kg EUR/kg % St = Steuerwert ,4 Me Kl 7952 St ,3 Me ,7 Kl ,7 St , ,0 Me Kl 5692 St ,0 Me Kl 5650 St ,9 Me ,9 Kl ,9 St , ,9 Me ,8 Kl ,8 St , ,7 Me ,6 Kl ,6 St , ,6 Me Kl 3149 St ,5 Me Kl 3074 St ,5 Me ,6 Kl ,6 St , ,4 Me ,0 Kl ,0 St , ,3 Me Kl 2049 St ,2 Me ,7 Kl ,7 St ,7

35 4 Feinschnitt kg EUR/kg % St = Steuerwert ,2 Me Kl 880 St ,2 Me Kl 1009 St ,2 Me ,1 Kl ,1 St , ,1 Me ,3 Kl ,3 St , ,1 Me 7258 Kl 724 St ,1 Me ,5 Kl ,5 St , ,1 Me ,7 Kl ,7 St ,7 Rest 35,3 Me Kl St

36 4 Feinschnitt Der Rest im 4Quartal 2006 teilt sich auf folgende Preisklassen auf, die zur Wahrung des Steuergeheimnisses zusammengefasst worden sind: Euro / kg

37 5 Pfeifentabak kg EUR/kg % St = Steuerwert gesamt 100,0 Me ,6 Kl ,1 St , ,4 Me Kl 3729 St ,2 Me Kl 991 St ,3 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me 8060 Kl 504 St ,1 Me ,9 Kl ,1 St , ,0 Me ,5 Kl ,5 St , ,7 Me 4462 Kl 589 St ,3 Me ,6 Kl ,5 St , ,1 Me ,8 Kl ,9 St , ,1 Me ,8 Kl ,8 St , ,0 Me ,9 Kl ,9 St , ,0 Me ,7 Kl ,7 St ,8

38 5 Pfeifentabak kg EUR/kg % St = Steuerwert ,9 Me 2446 Kl 240 St ,9 Me 2344 Kl 264 St ,9 Me 2339 Kl 240 St ,7 Me ,6 Kl ,6 St , ,6 Me ,7 Kl ,5 St , ,6 Me ,7 Kl ,7 St , ,5 Me ,3 Kl ,3 St , ,5 Me 1247 Kl 152 St ,5 Me ,4 Kl ,0 St , ,4 Me 1064 Kl 135 St ,3 Me ,5 Kl ,5 St , ,3 Me ,6 Kl ,6 St , ,3 Me 869 Kl 102 St 27

39 5 Pfeifentabak kg EUR/kg % St = Steuerwert ,3 Me 868 Kl 64 St ,3 Me 864 Kl 60 St ,3 Me 830 Kl 129 St ,3 Me 795 Kl 111 St ,3 Me ,0 Kl ,1 St , ,3 Me ,9 Kl ,9 St , ,3 Me 688 Kl 99 St ,2 Me 659 Kl 78 St ,2 Me 643 Kl 95 St ,2 Me 599 Kl 91 St ,2 Me ,6 Kl ,6 St , ,2 Me 497 Kl 69 St ,2 Me 426 Kl 63 St 15

40 5 Pfeifentabak kg EUR/kg % St = Steuerwert ,1 Me ,6 Kl ,6 St , ,1 Me 383 Kl 64 St ,1 Me ,7 Kl ,7 St , ,1 Me ,2 Kl ,1 St , ,1 Me ,7 Kl ,7 St , ,1 Me 238 Kl 38 St ,1 Me 189 Kl 28 St ,1 Me ,3 Kl ,3 St , ,1 Me 162 Kl 23 St ,1 Me 132 Kl 22 St ,1 Me 130 Kl 23 St ,0 Me ,2 Kl ,1 St , ,0 Me ,5 Kl ,4 St ,7

41 5 Pfeifentabak kg EUR/kg % St = Steuerwert ,0 Me 108 Kl 20 St ,0 Me 106 Kl 18 St ,0 Me 86 Kl 12 St ,0 Me ,6 Kl ,6 St , ,0 Me 74 Kl 14 St 3 Rest 45,4 Me Kl St 3496

42 5 Pfeifentabak Der Rest im 4Quartal 2006 teilt sich auf folgende Preisklassen auf, die zur Wahrung des Steuergeheimnisses zusammengefasst worden sind: Euro / kg

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