Gebührentatbestand Gebühr

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1 Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets für IHK-zugehörige Unternehmen 50, Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen / Privatpersonen 1.2. Ergänzungsgebühr Carnet 50, Ausstellung von Ursprungszeugnissen 8,00 - pauschal (inkl. bis zu 5 Kopien) 1.4 Ausstellung von dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden 8,00 Bescheinigungen - pauschal (inkl. bis zu 5 Kopien) 1.5 Ausstellung von Mehrfertigungen (insbesondere Kopien) der 0,60 Bescheinigungen nach Ziff. 1.3 und 1.4 -pro Ausfertigung/Kopie- 1.6 Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen - pauschal 8, Elektronische Ausstellung von dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen - pauschal 8,00 2. Berufliche Ausbildung Gebühr Betreuung - Ausbildung 2.1 Betreuung eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses in einem anerkannten - kaufmännischen - kaufmännisch verwandten - gewerblich-technischen Ausbildungsberuf. Diese Gebühr wird mit Eintragung in das Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse erhoben Für die Betreuung eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses, das auf einer unmittelbar vorhergehenden Ausbildungsstufe (echte Stufenausbildung 26 BBiGa. F.) oder Berufsausbildung aufbaut werden 50 % der Gebühr nach 2.1 erhoben Die Gebühr nach 2.1, und erhöht sich, wenn die Ausbildung oder Umschulung in einem nicht kammerzugehörigen Unternehmen oder einer nicht kammerzugehörigen Einrichtung durchgeführt wird um 50 % Für die Betreuung eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses, das in einem Ausbildungsbetrieb nach 220,00 220,00 50 % 50 % 50 % Seite 1 von 8

2 der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 Prüfung beginnt werden 50 % der Gebühr nach 2.1 erhoben Bei Auflösung eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses vor und während der Probezeit werden auf Antrag 100% der Betreuungsgebühr gemäß 2.1 erstattet Bei Auflösung eines Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses nach der Probezeit und vor der Aufforderung zur Zwischenprüfung bzw. vor der Anmeldung zur Teil 1 Prüfung werden auf Antrag 50% der Betreuungsgebühr gemäß 2.1 erstattet Gleichstellung/Begutachtung von Prüfungszeugnissen und beruflichen Befähigungsnachweisen Bestätigung von Qualifizierungsbildern in der Berufsausbildungsvorbereitung Prüfung Ausbildung / Umschulung 2.2 Abschluss- oder Umschulungsprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen ( 43 Abs. 2, 45 Abs. 2 BBiG). Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, fällt die Gebühr pro Prüfungsteil an: - kaufmännische - kaufmännisch verwandte 100% 50% 200,00 150,00 300,00 300,00 - gewerblich-technische Ausbildungsberufe. 330, Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung 50 % der 50 % Gebühr nach Prüfung einer Zusatzqualifikation (und kodifizierten bis Zusatzqualifikationen) oder deren Wiederholung 200, Berufskraftfahrerprüfung 320, Mitprüfung Fremdkammern (Zwischenprüfung) bis 300, Mitprüfung Fremdkammern (Abschlussprüfung). Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen 200,00 bis 600,00 durchgeführt wird, fällt die Gebühr pro Prüfungsteil an Materialkosten 600, Zurückweisung eines Widerspruchs 120, Feststellung und Zulassung zur Prüfung von Externen 25, Bei ordnungsgemäßem Rücktritt vor der Prüfung werden auf Antrag 50% 50% der Prüfungsgebühr erstattet. Prüfung - Weiterbildung * 2.3 Weiterbildungsprüfung je Prüfungsteil oder deren Wiederholung bis 800, Gesonderte Ablegung weiterer Prüfungsbestandteile als Ergänzung einer Weiterbildungsgsprüfung, je Bestandteil oder deren bis 300,00 Wiederholung Gebühr bei ordnungsgemäßem Rücktritt von einem Prüfungsteil nach Anmeldung werden auf Antrag 50% der Prüfungsgebühr nach 2.3 erstattet. 50% Seite 2 von 8

3 2.4 Feststellung der Gleichwertigkeit eines Prüfungszeugnisses oder beruflichen Befähigungsnachweises 200, Bescheinigung über die Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung 50,00 gemäß 6 Abs. 3 oder Abs. 4 AEVO 2.6. Zurückweisung eines Widerspruchs 120, Übersetzung von Fortbildungszeugnissen 60,00 * Gebühren enthalten keine Materialkosten. Diese werden ggfs. separat berechnet. 3. Handel und Dienstleistungen Gebühr 3.2 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz ohne Dolmetscher 60, Gleichwertigkeitsbescheinigungen 30,00 4. Recht / Fair Play / Versicherungsvermittler Gebühr 4.1 Sachverständigenwesen Antrag auf Bestellung zum öffentlichen Sachverständigen (bis 350,00 Entscheidung SV-Ausschuss) Bestellung und Vereidigung zum öffentlichen Sachverständigen 350, Ablehnung des Antrags auf Bestellung durch die IHK nach Anhörung 195,00 des SV-Ausschusses Rücknahme oder Widerruf der Bestellung durch die Kammer 195, Erweiterung, Änderung oder Verkürzung des Sachgebiets Antrag auf Wiederbestellung vor Ablauf einer befristeten Bestellung Übernahme eines öffentlich bestellten und vereidigten 1 Sachverständigen von einer anderen Kammer Zurückweisung eines Widerspruches 195, Bei Rücknahme eines Antrags vor Anhörung des SV-Ausschusses ermäßigt sich die Gebühr um 20 % 4.2. Versicherungsvermittler ( 34d GewO) Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 350, Erlaubnisbefreiung 150, entfällt entfällt Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34d GewO 50, Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 150, Registrierung 45,00 Seite 3 von 8

4 4.2.8 Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige 15,00 bis 50, Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderung der Registerdaten, 5,00 bis 20,00 soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15, Prüfung nach 23 VersVermV bis 400, Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag Überprüfung der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiungsvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen gem. 34d GewO infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Registrierung von leitenden Angestellten (je Person) 20, Nachforderung des Weiterbildungsnachweises ( 7 Abs. 3 VersVermV) 50, Finanzanlagenvermittler ( 34f GewO) / Honorar- Finanzanlagenberater ( 34h GewO) Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 bis 350, Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach 34h Abs.1 S. 5 GewO 50,00 unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S. 1 GewO Erweiterung / Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. 34f GewO / 34h GewO um eine oder mehrere Kategorien 50,00 bis Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme / Widerruf einer Erlaubnis 150,00 bis Anforderung des Prüfberichtes gem. 24 Abs. 1 FinVermV 50,00 bis Prüfung nach 24 Abs. 2 FinVermV bis 400, Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Registrierung 45, Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung / Änderung der Registerdaten außerhalb 25,00 Gewerbeanzeige Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15,00 Seite 4 von 8

5 4.4 Immobiliardarlehensvermittler ( 34i GewO) Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 bis 350, Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen 125,00 Erlaubnis nach 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme / Widerruf einer Erlaubnis 150,00 bis Prüfung nach 15 Abs. 1 ImmVermV bis 400, Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Registrierung 45, Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20, Ergänzung / Änderung der Registerdaten außerhalb 25,00 Gewerbeanzeige Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15, Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) 25, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter ( 34c GewO) Erlaubniserteilung/-versagung 225,00 275, Erweiterung / Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. 34c GewO um einen oder mehrere Tatbestände 50, Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme / Widerruf einer Erlaubnis 150, Anforderung des Prüfberichtes nach 16 Abs. 1 MaBV 60, Prüfung nach 16 Abs. 2 MaBV 150,00 400, Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Nachforderung des Weiterbildungsnachweises nach 15b Abs. 3 MaBV 50,00 Seite 5 von 8

6 5. Umwelt Gebühr Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach Art. 3, 5, 6, 7 und 16 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und des Umwelt-Audit-Gesetzes: 5.1 Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register 230,00 bis 550, Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort 5.3 Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen konsolidierten Umwelterklärung 5.4 Eintragung nach vorübergehender Aufhebung oder Streichung der Eintragung 5.5 Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die registerführende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwandes die in genannten Gebühreneinnahmen um bis zu 25 v.h. je zusätzlichem Standort überschreiten 5.6 Im Widerspruchsverfahren beträgt die Gebühr das Eineinhalbfache der vollen Amtshandlungsgebühr. 153,00 bis 390,00 153,00 bis 390,00 230,00 bis 550,00 Seite 6 von 8

7 6. Verkehr / Bewachungsgewerbe Gebühr 6.1 Fachkundenachweis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PbefG) Prüfung einer Vortätigkeit 110, Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses Ersatzausstellung eines Fachkundenachweises 6.2 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Unterrichtung für Bewachungspersonal 425, Ergänzende Unterrichtung nach 5e Abs. 2 BewachV - pro 11,00 Unterrichtsstunde jeweils plus 20 % Bearbeitungsgebühr Ergänzende Unterrichtung nach 5e Abs. 3 BewachV pro 11,00 Unterrichtsstunde plus 30 %t Bearbeitungsgebühr Absage der Teilnahme an der Unterrichtung nach erfolgter Einladung: 50 % der Gebühr nach 6.2.1, oder , Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 6.3 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) 150, Wiederholung einer Teilprüfung Spezifische Sachkundeprüfung nach 5e Abs. 2 BewachV Spezifische Sachkundeprüfung, nur schriftlicher Teil 90, Spezifische Sachkundeprüfung, nur mündlicher Teil 90, Die Gebühr nach 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3, oder ermäßigt sich 50,00 bei ordnungsgemäßem Rücktritt vor dem 5. Werktag auf Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung: Volle Gebühr nach 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3, oder Ersatzausstellung der Prüfungsbescheinigung 30, Zurückweisung eines Widerspruchs 120,00 7. Verschiedenes Gebühr 7.1 Zurückweisung eines Widerspruchs 55,00 bis 160, Ausstellung von Bescheinigungen 60, Zweitschriften 7.4 Beglaubigung von Zweitschriften, Prüfungszeugnissen und 20,00 sonstigen Urkunden 7.5 Mahngebühren Zweite Mahnung 10, Beitreibungen 30,00 Seite 7 von 8

8 Der Gebührentarif wurde durch die Vollversammlung am gem. 3 Abs. 6 i.v.m. 4 Satz 2 Ziffer 2 IHKG beschlossen, vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden- Württemberg mit Schreiben vom (AZ: /53) genehmigt und am ausgefertigt. Der Gebührentarif tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Industrie- und Handelskammer gez. Claudia Gläser Präsidentin gez. Martin Keppler Hauptgeschäftsführer Seite 8 von 8

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