8 Gebühren. 2. Bereinigungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet 90,00
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- Achim Bergmann
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1 Anlage zu 8 Gebührenordnung / Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrieund Handelskammer Rhein-Neckar am 7. Dezember Gebühren EUR A. AUSSENWIRTSCHAFT 1. Ausstellung eines Zollpassierscheinheftes, insbesondere Carnets A.T.A: a) für IHK-Mitglieder - bis zu 3 Reisen 60,00 - ab 4 Reisen 70,00 b) für Nicht-IHK-Mitglieder und Private - bis zu 3 Reisen 75,00 - ab 4 Reisen 85,00 2. Bereinigungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet 90,00 3. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und sonstigen dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen a) für ein Original - bis 49 Positionen 9,00 - ab 50 Positionen 18,00 b) für die Rückseite eines Originals 1,50 c) für eine Zweitschrift 1,50 - Zweitschrift für eine elektronische Ausstellung 0,00 d) für eine elektronische Ausstellung-Gebühr nach 3a) zzgl. 3,00 Seite 1 von 19
2 B. BERUFSBILDUNG 1. Berufsausbildung und Umschulung 1.1 Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses oder Umschulungsverhältnisses - die Gebühr wird bei Eintragung des Vertrages fällig a) Betreuung eines Berufsausbildungsverhältnisses 230,00 b) Betreuung eines Umschulungsverhältnisses, wenn der die Umschulungsmaßnahme durchführende Betrieb/ Bildungsträger nicht Mitgliedsbetrieb der IHK Rhein-Neckar ist 540,00 c) Bei Auflösung von Berufsausbildungs- oder Umschulungsverträgen vor und während der Probezeit 60,00 d) Bei Auflösung von Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnissen vor Ablauf der Hälfte der Ausbildungsbzw. Umschulungsdauer reduziert sich die Betreuungsgebühr um 25 %. e) Bei Stufenausbildungsberufen, bei denen der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende über jede Stufe einen gesonderten Vertrag abschließen, wird die Betreuungsgebühr nur einmal zu Beginn in Rechnung gestellt. 1.2 Prüfung von Umschülern, Rehabilitanden und zur Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen zugelassenen Prüfungsbewerbern ohne Ausbildungsvertrag je Teilnehmer a) Berufe ohne gestreckte Abschlussprüfung (Gesamtprüfung) 250,00 b) Berufe ohne gestreckte Abschlussprüfung (teilweise Wiederholung) 150,00 c) Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung Teil 1 der Prüfung (auch Wiederholung) 150,00 d) Berufe mit gestreckter Abschlussprüfung Teil 2 der Prüfung (auch Wiederholung) 250, Prüfung von Teilnehmern, welche von anderen Industrie- und Handelskammern überstellt werden a) Abschlussprüfung (Gesamtprüfung) 200,00 b) Abschlussprüfung (Kenntnisprüfung) 100,00 c) Abschlussprüfung (Fertigkeitsprüfung) 150,00 d) Zwischenprüfung (Gesamtprüfung) 100,00 e) Zwischenprüfung (Kenntnisprüfung) 50,00 f) Zwischenprüfung (Fertigkeitsprüfung) 75,00 Seite 2 von 19
3 1.4 Prüfung von Zusatzqualifikationen nach 9 BBiG n. F., die auf der Grundlage einer von der IHK Rhein-Neckar erlassenen Rechtsvorschrift erworben werden 100,00-300,00 - die Gebühr wird bei Anmeldung zur Prüfung fällig 1.5 Zertifizierung von Teilqualifikationen 80,00-150, Prüfung von Bildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungskonzepten 90,00-300,00 2. Fortbildung 2.1 Kaufmännische Fortbildungsprüfungen Fortbildungsprüfung zum Bilanzbuchhalter oder Buchhalter a) Gesamtprüfung 600,00 b) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 110,00 (höchstens EUR 600,00) Fortbildungsprüfung zum Fachwirt (außer Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen und Medienfachwirt) oder Fachkaufmann a) Gesamtprüfung 630,00 b) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 115,00 (höchstens EUR 630,00) Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen a) handlungsübergreifende Qualifikation 260,00 b) handlungsspezifische Qualifikation 380,00 c) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 115,00 (höchstens EUR 260,00 bzw. 380,00) Seite 3 von 19
4 2.1.3 Fortbildungsprüfung zum Technischen Betriebswirt (IHK)/Betriebswirt (IHK) a) Gesamtprüfung 650,00 b) Wiederholungsprüfung - je Prüfungsfach 120,00 - praxisorientierte Projektarbeit 240,00 (höchstens EUR 650,00) Fortbildungsprüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe Fortbildungsprüfung zum Geprüften Diätkoch a) Gesamtprüfung 480,00 b) Wiederholungsprüfung - je Prüfungsfach 120,00 c) Wiederholung der praktischen Prüfung 280, Fortbildungsprüfung zum Küchenmeister, Hotelmeister oder Restaurantmeister a) Gesamtprüfung 900,00 (bei Befreiung von der theoretischen Prüfung ermäßigt sich diese Gebühr um EUR 120,00) b) Wiederholungsprüfung - je theoretischem Prüfungsfach 80,00 - praktischer Prüfungsteil 550,00 - Höchstbetrag für Wiederholungsprüfung 900, Fortbildungsprüfung zum Barmeister a) Gesamtprüfung 480,00 b) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 100,00 Seite 4 von 19
5 c) Wiederholung praktische Prüfung 270, Fortbildungsprüfung zum Geprüften Berufspädagogen a) Gesamtprüfung 640,00 b) Wiederholungsprüfung - Projektarbeit 240,00 - je Prüfungsfach 120,00 (höchstens EUR 640,00) 2.2 Gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen Fortbildungsprüfung zum Industriemeister (außer Industriemeister Printmedien) a) fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation 450,00 b) handlungsspezifische Qualifikation 450,00 c) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 140,00 (jeweils höchstens EUR 450,00) Fortbildungsprüfung zum Geprüften Pharmareferenten a) Gesamtprüfung 550,00 (bei Befreiung nach 5 der Verordnung zum Pharmareferenten ermäßigt sich diese Gebühr um EUR 120,00 je befreiter Prüfungsleistung) b) Wiederholungsprüfung - je Prüfungsfach 140,00 - Höchstbetrag für die Wiederholungsprüfung 550, Fortbildungsprüfung Industriemeister Printmedien oder Medienfachwirt Seite 5 von 19
6 a) Gesamtprüfung 680,00 b) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 115,00 (höchstens EUR 680,00) Fortbildungsprüfung zum Geprüften Logistikmeister a) grundlegende Qualifikationen 450,00 b) handlungsspezifische Qualifikationen 450,00 c) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 140,00 (jeweils höchstens EUR 450,00) Fortbildungsprüfung zum Geprüften Meister für Kraftverkehr a) grundlegende Qualifikationen 500,00 b) handlungsspezifische Qualifikationen 500,00 c) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 160,00 (jeweils höchstens EUR 500,00) 2.3 Ausbilderprüfung a) Gesamtprüfung 200,00 b) Wiederholungsprüfung je Prüfungsteil 100,00 (höchstens EUR 200,00) c) Befreiung von der Ausbilderprüfung nach 6 Abs. 3 und 7 AEVO 60, Zusatzqualifikation Bilanzbuchhalter International a) Gesamtprüfung 370,00 Seite 6 von 19
7 b) Wiederholungsprüfung je Prüfungsfach 110,00 (höchstens EUR 370,00) 2.5 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen 40,00-100,00 3. Sonstiges 3.1 Die Gebühr für eine Prüfung der beruflichen Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung beträgt, sofern sich der zugelassene Prüfungsbewerber vor der Prüfung abgemeldet oder nicht an der Prüfung teilgenommen hat, 50 % des im Gebührentarif vorgeschriebenen Betrages. 3.2 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen 50, Unterrichtungsverfahren nach 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes a) Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 120,00 b) Bescheinigung über die Befreiung von der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren (Negativbescheinigung) 50,00 c) Einzelunterrichtung 500,00 d) Zweitschrift für die Bescheinigung der Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 50,00 C. HANDEL UND DIENSTLEISTUNGSGEWERBE 1. Bewachungsgewerbe 1.1 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Unterrichtung 40 Stunden 440, Unterrichtung 80 Stunden 880,00 Seite 7 von 19
8 1.1.3 Ergänzende Unterrichtung nach 13c Abs. 2 GewO 11,00 pro Unterrichtsstunde jeweils plus 20 Prozent Bearbeitungsgebühr Ergänzende Unterrichtung nach 13c Abs. 3 GewO 11,00 pro Unterrichtsstunde jeweils plus 30 Prozent Bearbeitungsgebühr Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Unterrichtung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 1.1 auf 30,00 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben Ersatzausstellung einer Unterrichtungsbescheinigung 30, Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) 150, Spezifische Sachkundeprüfung nach 13c Abs. 2 GewO, gesamt (schriftlich und mündlich) 140, Schriftliche Prüfung 100, Spezifische Sachkundeprüfung, nur schriftlicher Teil 90, Mündliche Prüfung 75, Wiederholungsprüfung Gebühr nach 1.2.3, oder Seite 8 von 19
9 1.2.7 Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 1.2 auf 30,00 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben Ersatzausstellung eines Prüfungszeugnisses 30,00 2. Versicherungsvermittler/Versicherungsberater 2.1 Erlaubnis Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00-250, Erlaubniserteilung/Erlaubnisversagung 300, Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz 50, Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater und Versicherungsvermittler, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstellung bereits eine Erlaubnis nach 34 d oder 34 e GewO erhalten haben (Statuswechsel) 50, Erlaubnisbefreiung produktakzessorischer Vermittler 150, Ersatzausstellung einer Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf der Gewerbeerlaubnis 150,00-250, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Veränderungen 100, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen gem. 34 d, e GewO infolge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 40,00 Seite 9 von 19
10 2.2 Register Aufnahme in das Register 45, Änderungen im Register Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeige 15,00-30, Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung in anderem EU- oder EWR-Staat und Änderungen der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht 20,00 pro Staat Schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich/praktisch) 320, Spezifische Sachkundeprüfung nach 4 a Abs. 1 VersVermV 150,00-280, (Wiederholung) Mündliche/Praktische Prüfung 170, Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 2.3 auf 30,00 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben. 2.4 Anordnung der Überprüfung von Aufzeichnungspflichten 100,00 3. Finanzanlagenvermittler ( 34 f GewO)/Honorar-Finanzanlagenberater ( 34 h GewO) 3.1 Erlaubnis Seite 10 von 19
11 3.1.0 Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00-250, Erlaubniserteilung/-versagung 310, Durchführung des Erlaubnisverfahrens gem. 34 f GewO unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34 c Abs. 1 S.1 Nr. 2 oder 3 GewO 125, Durchführung des Erlaubnisverfahrens gem. 34 h GewO unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 S. 1 GewO 50, Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. 34 f GewO/ 34 h GewO um eine oder mehrere Kategorien 50,00-250, Ersatzausstellung einer Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf der Gewerbeerlaubnis 150,00-250, Prüfung des Prüfungsberichtes gem. 24 Abs. 1 FinVermV 40,00-250, Anforderung des Prüfungsberichtes gem. 24 Abs. 1 FinVermV 40, Prüfung nach 24 Abs. 2 FinVermV 100,00-400, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen 100, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen gem. 34 f GewO/ 34 h GewO infolge Änderung/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 40, Registrierung Aufnahme des Finanzanlagenvermittlers/Honorar-Finanzanlagenberaters in das Register 45,00 Seite 11 von 19
12 3.2.2 Aufnahme von beschäftigten Personen in das Register (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 15,00-30, Schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Sachkundeprüfungen Teilnahme an der Sachkundeprüfung inklusive praktischem Prüfungsteil Sachkundeprüfung in einer Kategorie 280, Sachkundeprüfung in zwei Kategorien 330, Sachkundeprüfung in drei Kategorien 380, Teilnahme an der Sachkundeprüfung ohne praktischen Prüfungsteil Sachkundeprüfung in einer Kategorie 180, Sachkundeprüfung in zwei Kategorien 230, Sachkundeprüfung in drei Kategorien 280, Wiederholung praktischer Prüfungsteil 140, Spezifische Sachkundeprüfung 140,00-350, Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 3.3 auf 30,00 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben. Seite 12 von 19
13 4. Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater 4.1 Erlaubnis Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00-250, Erlaubniserteilung/-versagung 310, Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO 125, Ersatzausstellung einer Gewerbeerlaubnis 30, Rücknahme/Widerruf der Gewerbeerlaubnis 150,00-250, Prüfung nach 15 ImmVermV 100,00-400, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen 100, Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen gem. 34i GewO infolge Änderung/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 40, Registrierung Aufnahme des Immobiliardarlehensvermittlers/Honorar-Immobiliardarlehensberaters in das Register 45, Aufnahme von beschäftigten Personen in das Register (je Person) 20, Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 15,00-30, Schriftliche Auskunft aus dem Register 15,00 Seite 13 von 19
14 4.2.5 Registrierung eines in einem anderen EU- oder EWR-Staat zugelassenen Immobiliardarlehensvermittlers/Honorar-Immobiliardarlehensberaters (pro Staat) 25, Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung 150,00-400, Spezifische Sachkundeprüfung 140,00-350, (Wiederholung) Mündlicher/Praktischer Prüfungsteil 170, Bei Rücktritt bis zum 5. Arbeitstag vor Beginn einer Prüfung oder bei durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 4.3 auf 30,00 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme wird die jeweils volle Gebühr erhoben. D. RECHT 1. Öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen, Widerruf oder Ablehnung eines Antrags 50, ,00 2. Erweiterung des Sachgebiets 350,00 3. Entscheidung über die erneute öffentliche Bestellung 200,00 4. Bei Rücknahme eines Antrags ermäßigt sich die Gebühr bei a) erstmaliger Bestellung/Erweiterung des Sachgebiets um 200,00 b) erneuter Bestellung um 75,00 Seite 14 von 19
15 E. VERKEHR 1. Fachkundenachweise nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch: 1.1 Fachkundeprüfung nach dem GüKG 250, Fachkundeprüfung nach dem PBefG 200, Prüfung einer Vortätigkeit 100, Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses 40, Umschreibung eines beschränkten Fachkundenachweises 30, Ersatzausstellung eines Fachkundenachweises 30,00 2. Gefahrgutfahrerschulung gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt/ADR 2.1 Anerkennung eines Lehrganges für den ersten Kurs 500, für jeden weiteren Kurs 250, Wiedererteilung der Anerkennung für den ersten Kurs 250, für jeden weiteren Kurs 125, Modifikation einer Anerkennung 50,00-250, Lehrgangsbetreuung je Kurs 100,00 Seite 15 von 19
16 2.5 Prüfung für Gefahrgutfahrer je Kurs 60, Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung 30,00 3. Gefahrgutbeauftragtenschulung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung 3.1 Anerkennung eines Lehrgangs für den ersten Lehrgangsteil 560, für jeden weiteren Lehrgangsteil 350, Wiedererteilung der Anerkennung für den ersten Lehrgangsteil 280, für jeden weiteren Lehrgangsteil 175, Modifikation einer Anerkennung 50,00-250, Prüfung für Gefahrgutbeauftragte 170, Ausstellen eines Schulungsnachweises ohne Prüfung 30, Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises 30,00 4. Berufskraftfahrerqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 4.1 Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung 150, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 130, Theoretische Prüfung Umsteiger 120,00 Seite 16 von 19
17 F. UMWELT Maßnahmen nach der Verordnung (EWG) 1836/93 des Rates vom über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung nach dem Umweltauditgesetz. 1. Erstmalige Eintragung eines Standorts in das Register 230,00-881,00 2. Ablehnung der erstmaligen Eintragung 230,00-881,00 3. Prüfung der Voraussetzung für Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 76,00-460,00 4. Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 76,00 5. Vorübergehende Aufhebung 153,00-881,00 6. Streichung der Eintragung 153,00-881,00 7. Gewährung von Akteneinsicht a) pro Akte 0,60 b) mindestens 1,50 8. Niederschrift zur Berücksichtigung von Bemerkungen pro angefangene Stunde 3,00-30,00 9. Hat ein Unternehmen mehrere Anträge auf Eintragung von Standorten gestellt und verringert sich dadurch der Prüfaufwand, kann die registerführende Stelle eine niedrigere Gebühr, als im Gebührenrahmen vorgesehen, festsetzen. Im Widerspruchsverfahren beträgt die Gebühr das 1 1/2-fache der vollen Amtshandlungsgebühr. Seite 17 von 19
18 10. Gebühren nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung 10.1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung 0,00-40, Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 40,00-200, Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse 40,00-60,00 G. SONSTIGE GEBÜHREN 1. Anmahnung rückständiger Gebühren 12,00 2. Zurückweisung eines Rechtsbehelfs 40,00-766,00 3. Ersatzausfertigung von Prüfungsdokumenten a) Zweitschrift oder Bescheinigung 30,00 b) Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift 10,00 c) Zweitschrift Meisterbrief 51,00 Inkrafttreten: Die vorstehenden Änderungen treten mit Ausnahme der Änderungen unter C. Handel und Dienstleistungsgewerbe Ziff , und am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Rhein-Neckar in Kraft. Die Ausnahmen treten am 1. Juli 2017 in Kraft. Seite 18 von 19
19 Mannheim, den 7. Dezember 2016 Irmgard Abt Präsidentin Dr. Axel Nitschke Hauptgeschäftsführer Die letzte Änderung wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 9. Dezember 2016 unter dem Aktenzeichen /60 gemäß 11 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920) i.v.m. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg vom 27. Januar 1958 (GBI. S. 77) genehmigt. Mannheim, den 13. Dezember 2016 Irmgard Abt Präsidentin Dr. Axel Nitschke Hauptgeschäftsführer Seite 19 von 19
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