G E B Ü H R E N T A R I F. zur Gebührenordnung. der. Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom (Stand: )

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1 G E B Ü H R E N T A R I F zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom (Stand: ) * Prüfungsgebühren sind mit der Zulassung (Einladung) zur Prüfung in der Berufsausbildung bei beruflichen Umschulungen, bei Fortbildungsprüfungen, bei Sach- und Fachkundeprüfungen sowie bei Unterrichtungen fällig. Bei einem Rücktritt von der Prüfung nach Zulassung / dem Unterrichtungsverfahren nach Einladung, aber vor dem ersten Prüfungstag / Unterrichtungstag werden 50 % der Gebühr berechnet. Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK. Für Wiederholungs- und Nachprüfungen gelten die entsprechend aufgeführten Gebühren in voller Höhe. Alle Prüfungsgebühren beinhalten keine Material- und besonderen Sachkosten zum Zweck der Durchführung von Prüfungen (z.b. Material, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung). Diese spezifischen Prüfungsaufwendungen werden zusätzlich zu den aufgeführten Gebühren gemäß 1 Absatz 2 der Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Anmeldung zur Prüfung oder bei unvollständig eingereichten Anmeldeformularen wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 erhoben. 1. Öffentliche Bestellung und Vereidigungen 1.1. Sachverständige Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung 650, Bestellung und Vereidigung (Bestellungsgebühr) 160, Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer und sonstige Handelshilfspersonen Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung 600, Bestellung und Vereidigung (Bestellungsgebühr) 160, bei Erweiterungen zu Nrn bis 1.2. auf 710,00 zusätzliche Sachgebiete 1.4. Verlängerung der öffentlichen Bestellung 380, Rücknahme/Widerruf einer öffentlichen Bestellung 690,00 2. Versicherungsvermittler/Versicherungsberater 2.1. Aufnahme in das Register nach 11a Gewerbeordnung gebundene Vermittler ( 34d Abs. 4 Gewerbeordnung) 25, Sonstige Vermittler und Berater 35,00 Seite 1 von 8

2 2.2. Änderung von Registerdaten 50,00 Tatbestand: - Änderung der Tätigkeit - Änderung innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeit einer juristischen Person - Änderung bei der vertretungsberechtigten, sachkundigen Person Ausgenommen: - Änderung der Geschäftsanschrift - Namensänderung oder Firmenänderung - Änderungen zur Berufshaftpflichtversicherung - Löschung infolge Gewerbeabmeldung (freiwillige) 2.3. Aufnahme von Tätigkeiten in einem anderen 55,00 EU-Mitgliedsstaat - pro Staat 2.4. Schriftliche Registerauskunft 55, Erlaubnisverfahren Erlaubnis, 34 d Abs. 1 oder 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung 270, Erlaubnisbefreiung, 34 d Abs. 3 Gewerbeordnung 270, Aufhebung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung 380,00 3. Finanzdienstleister 3.1. Finanzanlagenvermittler Aufnahme eines Erlaubnisinhabers ( 34 f Absatz 1 Gewerbeordnung) in das Register nach 11 a Gewerbeordnung 80, Aufnahme von Beschäftigten ( 34 f Absatz 6 Gewerbeordnung) in das Register nach 11 a Gewerbeordnung; je Meldung 50, Änderung von Registerdaten (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind; je Meldung 50, Honorar-Finanzanlagenberater Aufnahme eines Erlaubnisinhabers ( 34 h Absatz 1 Gewerbeordnung) in das Register nach 11 a Gewerbeordnung 50, Aufnahme von Beschäftigten ( 34 h Absatz 6 Gewerbeordnung, in das Register nach 11 a Gewerbeordnung; je Meldung 30, Änderung von Registerdaten (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind; je Meldung 25, Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater Aufnahme eines Erlaubnisinhabers ( 34 i Absatz 1 und Absatz 5 Gewerbeordnung) in das Register nach 11 a Gewerbeordnung 80, Aufnahme eines Gewerbetreibenden nach 34 i Absatz 4 Gewerbeordnung in das Register 80, Eintragung von EU-/EWR-Tätigkeitsstaaten, pro Staat 55, Aufnahme von Beschäftigten ( 34 i Absatz 8 Nummer 2 Gewerbeordnung) in das Register nach 11 a Gewerbeordnung; je Meldung Änderung von Registerdaten (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind; je Meldung 50, Eintragungen nach 34 i Absatz 9 Gewerbeordnung 50,00 Seite 2 von 8

3 4. Fach-/Sachkundeprüfungen und sonstige Nachweise im Gewerberecht 4.1. Fachkundeprüfungen Fachkundeprüfung nach dem Güterkraftverkehrs- 280,00 gesetz Fachkundeprüfung nach dem Personenbeförderungs- 280,00 gesetz Anerkennung der fachlichen Eignung, nach dem Güterkraftverkehrs- und dem Personenbeförderungsgesetz 210, Sachkenntnisprüfungen Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit 130,00 freiverkäuflichen Arzneimitteln 4.3. Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 220, Praktischer Prüfungsteil 150, Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Vollprüfung mit praktischer Prüfung Kategorien 220, Kategorien 210, Kategorie 200, Teilprüfung ohne praktische Prüfung Kategorien 165, Kategorien 160, Kategorie 150, Praktischer Prüfungsteil Praktischer Prüfungsteil 130, Praktischer Prüfungsteil - spezifische Sachkundeprüfung 130, Spezifische Sachkundeprüfung 220, Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr (BKrFQG) Grundqualifikation theoretische Prüfung 200, Beschleunigte Grundqualifikation theoretische Prüfung 180, Praktische Prüfung Praktische Prüfung regulär und Quereinsteiger 1.150, Praktische Prüfung Umsteiger 800, Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler/-in/ Versicherungsberater/-in Versicherungsvermittler/-in / Versicherungsberater/-in 200, Praktischer Prüfungsteil 120, Sachkundebescheinigungen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 40, Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse 50,00 5. Unterrichtungen * 5.1. Unterrichtung für Bewachungspersonal (40 UStd.) 250,00 Seite 3 von 8

4 6. Fortbildungsprüfungen * 6.1. Ausbildereignungsprüfung Ausbildereignungsprüfung 170, Schriftlicher Prüfungsteil 90, Praktischer Prüfungsteil 80, Hotel / Gaststätten Diätkoch / Diätköchin 410, Meister im Gastgewerbe (z.b. Hotelmeister/-in, Küchenmeister/-in, Restaurantmeister/-in) Grundlegende Qualifikationen 520, Handlungsspezifische Qualifikationen 540, Praktische Prüfung (ohne Warenkorb und Materialkosten) 580, Industriemeister (z.b. Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall, Elektrotechnik, Kunststoff und Kautschuk, Logistikmeister/-in Meister/-in Kraftverkehr und Netzmeister/-in) Basisqualifikation / Grundlegende Qualifikationen 500, Handlungsspezifische Qualifikationen 600, Sonstige gewerblich-technische Fortbildung Netzmonteur Netzmonteur/-in Fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsspezifische Qualifikationen 260, Netzmonteur/-in - Fachspezifische Qualifikation 310, Kraftfahrzeug-Servicetechniker/-in 420, Geprüfte/r Polier/-in 550, Betriebswirte Geprüfte/r Betriebswirt/-in Prüfungsteil A 330, Prüfungsteil B 350, Prüfungsteil C 275, Technische/r Betriebswirt/-in Prüfungsteil A 300, Prüfungsteil B 350, Prüfungsteil C 275, Fachkaufleute Gesamtprüfung (z.b. Fachkaufmann/-frau für Marketing, Personal, fachkaufmann/-frau) 560, Fachkaufleute Teileprüfung (z.b. Bilanzbuchhalter/-in, Fachkaufmann/-frau für Einkauf und Logistik) Prüfungsteil A bzw. Handlungsübergreifende Qualifikationen 320, Prüfungsteil B bzw. Handlungsspezifische Qualifikationen 420, Prüfungsteil C 380, Optionale Qualifikationen 280,00 Seite 4 von 8

5 6.7. Fachwirte Fachwirt/-in (Gesamtprüfung) (z.b. Bankfachwirt/-in, Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen, Handelsfachwirt/-in, Immobilienfachwirt/-in) 560, Fachwirt/-in (Teileprüfung) (z.b. Veranstaltungsfachwirt, Verkehrsfachwirt/-in, Wirtschaftsfachwirt) Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen / Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 350, Handlungsfeldspezifische Qualifikationen/Spezifische Qualifikationen 460, Sonstige kaufmännische Fortbildung Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in Gesamtprüfung 480, Schriftlicher Prüfungsteil 330, Projektarbeit 180, Handelsassistent/-in 420, Fremdsprachen Fremdsprachenkorrespondent/-in 190,00 7. Berufsausbildung * Verwaltungsgebühren für Prüfungen in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Prüfungsart Zwischen- Abschluss- Gesamt prüfung/ prüfung/ Abschluss- Abschlussprüfung Teil 1 prüfung Teil Prüfungen im Rahmen der Erstausbildung Kaufmännische Berufe 125,00 200,00 325, Gewerblich-techn. Berufe 320,00 530,00 850, Berufe mit betrieblicher Projektarbeit, kaufmännisch oder gewerblich-technisch 200,00 290,00 490, Für Umschüler/-innen und für Prüfungsbewerber/-innen nach 43 Abs. 2 und 45 Absatz 2 und 3 BBiG gelten die Gesamtgebühren nach Soweit nach Umschulungsvertrag und/oder Prüfungsberuf eine Teilung der Gebühren entsprechend der Prüfungsart notwendig ist, gelten die Produkte entsprechend Bei Nichtkammerzugehörigkeit, bei Kammerüberstellungen und Amtshilfen ist ein Zuschlag von 100 % zu der nach den Punkten zu entrichtenden Gebühr zu zahlen (gilt nicht für Umschüler und Externe) Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische und industriell-technische Auszubildende sowie für Auszubildende in der Handelsbranche - Kompetenzen in Schlüsselqualifikationen - 250, Abnahme einer Prüfung als kodifizierte Zusatzqualifikation 80,00 Seite 5 von 8

6 8. Gefahrgutfahrer * 8.1. Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen für den ersten Lehrgangsteil 500, für jeden weiteren Lehrgangsteil 150, Wiederholungsanerkennung für den ersten Lehrgangsteil 250, für jeden weiteren Lehrgangsteil 80, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs 250, Schulungsbescheinigung (ADRCard) jede Erstprüfung in der Erstschulung 90, jede weitere Prüfung und Wiederholungsprüfung 10, Ausstellung der Ersatzbescheinigung (ADRCard) 30, Auffrischungsschulung 50,00 9. Gefahrgutbeauftragte * 9.1. Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Gefahrgutbeauftragtenschulungen für den ersten Lehrgangsteil 500, für jeden weiteren Lehrgangsteil 150, Wiederholungsanerkennung für den ersten Lehrgangsteil 250, für jeden weiteren Lehrgangsteil 150, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs 250, Prüfungsgebühr je Teilnehmer/-in Grundprüfung, Ergänzungsprüfung, Wiederholungsprüfung 100, Verlängerungsprüfung, Wiederholungsprüfung 100, Ausstellung eines Schulungsnachweises 20, Bescheinigungen und Beglaubigungen Ausstellung von Ursprungszeugnissen Erstausfertigung 6, je weitere Ausfertigung 0, Ausstellung internationaler Carnets für kammerzugehörige Unternehmen 25, für nicht kammerzugehörige Unternehmen 30, Bereinigungsgebühr 25,00 Seite 6 von 8

7 10.3. Bescheinigung von Handelsrechnungen sowie sonstigen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Erstausfertigung inklusive Kopien 10, entfällt Beglaubigung von Unterschriften Erstausfertigung 10, je weitere Ausfertigung 7, Ausstellung von Bescheinigungen Erstausfertigung je angefangene Seite 10, je weitere Ausfertigung 7,00 je angefangene Seite AEVO-Befreiung 15, Ausstellung von Zweitschriften 30, Gleichstellung von Zeugnissen 20, Ausstellen einer Bescheinigung/Übersetzung über das Bestehen der Abschlussprüfung oder Weiterbildungsprüfung in der deutschen; englischen bzw. französischen Sprache 40,00 (auf schriftlichen Antrag) Zertifizierung von Teilqualifikationen, Ausbildungsbausteinen und Qualifizierungsbausteinen für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss Bestätigung der Trägereignung zur Vermittlung von Teilqualifikationen, Ausbildungsbausteinen und Qualifizierungsbausteinen alle Bausteine eines Berufes 250, einzelne Bausteine eines Berufes je Baustein 75, Teilnahmebescheinigung je Teilnehmer/-in und Baustein 25, Gebühren für die Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien Erstausfertigung 10, je weitere Ausfertigungen 7, Kopierleistungen für die ersten 10 Seiten 5, jede weitere Seite 1, Gebühr für die Einleitung der Beitreibung 30,00 Seite 7 von 8

8 13. Ehrenurkunden Anfertigung von Ehrenurkunden (langjährige Mitarbeit im Unternehmen) 10, Anfertigung von Schmuckurkunden 40, Mahngebühren Gebühren zur 1. Mahnung 0, Gebühren zur 2. Mahnung 20, ablehnende Widerspruchsbescheide bei Aus-, Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen 90,00 Magdeburg, den 22. September 2016 Olbricht Präsident März Hauptgeschäftsführer Genehmigungsvermerk der Landesaufsichtsbehörde vom Die Änderung des Gebührentarifs zur Gebührenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Seite 8 von 8

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