1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz

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1 1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz 1.1 Ausbildungsverhältnisse Kaufmännische Berufe ohne Fertigkeitsprüfung Beratung/Eintragung 35,00 70,00 (Die Gebühr entsteht mit Inanspruchnahme der Leistungen der IHK nach Ablauf der Probezeit) Zwischenprüfung/ Teil 1 der Abschlussprüfung 45,00 90,00 (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung zur Zwischenprüfung/ Teil 1 der Abschlussprüfung) Abschlussprüfung/ Teil 2 der Abschlussprüfung 105,00 210,00 (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung zur Abschlussprüfung/ Teil 2 der Abschlussprüfung) Kaufmännische Berufe mit Fertigkeitsprüfung/Projektarbeit Beratung/Eintragung 35,00 70,00 (Die Gebühr entsteht mit Inanspruchnahme der Leistungen der IHK nach Ablauf der Probezeit) Zwischenprüfung/ Teil 1 der Abschlussprüfung 45,00 90,00 (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung zur Zwischenprüfung/ Teil 1 der Abschlussprüfung) Abschlussprüfung/ Teil 2 der Abschlussprüfung) 105,00 300,00 (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung zur Abschlussprüfung/ Teil 2 der Abschlussprüfung) Gewerbliche Berufe Beratung/Eintragung 35,00 70,00 (Die Gebühr entsteht mit Inanspruchnahme der Leistungen der IHK nach Ablauf der Probezeit) Zwischenprüfung/ Teil 1 der Abschlussprüfung 45,00 90,00 (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung zur Zwischenprüfung/ Teil 1 der Abschlussprüfung) Abschlussprüfung/ Teil 2 der Abschlussprüfung) 105,00 300,00 (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung zur Abschlussprüfung/ Teil 2 der Abschlussprüfung) In Stufenberufen jede Prüfung der zweiten und weiteren Stufe (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung der Prüfung) 75,00 150, Zwischenprüfungen/ Teil 1 der Abschlussprüfung für Prüfungen im Amtshilfeverfahren 75,00 150,00 (Die Gebühr entsteht mit der Zulassung zur Zwischenprüfung/ Teil 1 der Abschlussprüfung) Abweichend von den Ziffern sowie wird die Erhebung der Gebührentatbestände zwischen dem und dem ausgesetzt. 1

2 1.2 Umschulungsverhältnisse Kaufmännische Berufe ohne Fertigkeitsprüfung Kaufmännische Berufe mit der Fertigkeitsprüfung/Projektarbeit Gewerbliche Berufe Gewerbliche Berufe mit gestreckter Prüfung (Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung) 1.3 Je Prüfung für Bewerber, die ohne Eintragung in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse zu einer Abschlussprüfung zugelassen sind einschließlich Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach 45 Abs. 2 und 3 / 60 BBiG Kaufmännische Berufe ohne Fertigkeitsprüfung Kaufmännische Berufe mit der Fertigkeitsprüfung/Projektarbeit Gewerbliche Berufe Gewerbliche Berufe mit gestreckter Prüfung (Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung) 105,00 210,00 150,00 300,00 150,00 300, ,00 210,00 300,00 300,00 460, Je Prüfung für Bewerber, die zum wiederholten Male an einer Abschlussprüfung teilnehmen Kaufmännische Berufe ohne Fertigkeitsprüfung Vollwiederholung 150,00 300,00 Teilwiederholung 52,50 105, Kaufmännische Berufe mit Fertigkeitsprüfung/Projektarbeit Vollwiederholung 150,00 300,00 Teilwiederholung 75,00 150, Gewerbliche Berufe Vollwiederholung 150,00 300,00 Teilwiederholung 75,00 150, Gewerbliche Berufe mit gestreckter Prüfung (Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung) Vollwiederholung 2 460,00 Teilwiederholung 1 2 2

3 1.5 Fortbildungsprüfungen Fachwirte, Fachkaufleute und weitere kaufmännische Prüfungen (einschließlich Betriebswirt WA) Grundgebühr mit fachpraktischem Teil zusätzlich mit Spezialisierungsteil zusätzlich mit integriertem AEVO-Teil zusätzlich Geprüfter Betriebswirt IHK/ Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK Geprüfter Bilanzbuchhalter Fachwirt für Finanzberatung Berufspädagoge (IHK) Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO Bescheinigung über die Befreiung gemäß AEVO Schreibtechnische Prüfungen Fremdsprachenprüfungen Grundgebühr Wirtschaftsfremdsprache Industrie- und Fachmeister mit fachpraktischem Teil zusätzlich Fachkraftprüfungen (Geprüfte Werkschutzfachkraft, geprüfter Baumaschinenführer, Werkpolierer, DV-Fachkraft u. a.) mit fachpraktischem Teil zusätzlich Prüfungsteile/Teilprüfungen Werden gemäß geltender Rechtsvorschriften Fortbildungsprüfungen in Teilen abgelegt, werden die Gebühren für einzelne Prüfungsteile anteilig erhoben. 205,00 102,00 102,00 358,00 256,00 358,00 358,00 102,00 31,00 179,00 153,00 358,00 179, Je Prüfung für Bewerber, die an einer Wiederholungsprüfung im Bereich Fortbildung teilnehmen Fachwirte, Fachkaufleute und weitere kaufmännische Prüfungen (einschließlich Betriebswirt WA) Wiederholung bis zu einem halben Prüfungsteil (schriftlich) 51,25 Wiederholung bis zu einem vollen Prüfungsteil (schriftlich) 102,50 Wiederholung der Gesamtprüfung (schriftlich) 205,00 Wiederholung fachpraktischer Teil Wiederholung des Spezialisierungsteils zusätzlich 102, Geprüfter Betriebswirt IHK/ Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK/ Berufspädagoge/ Fachwirt für Finanzberatung/ Industrie- und Fachmeister Wiederholung bis zu einem halben Prüfungsteil (schriftlich) 89,50 Wiederholung bis zu einem vollen Prüfungsteil (schriftlich) 179,00 Wiederholung der Gesamtprüfung (schriftlich) 358,00 Wiederholung fachpraktischer Teil 3

4 1.6.3 Geprüfter Bilanzbuchhalter Wiederholung bis zu einem halben Prüfungsteil (schriftlich) Wiederholung bis zu einem vollen Prüfungsteil (schriftlich) Wiederholung der Gesamtprüfung (schriftlich) Wiederholung fachpraktischer Teil Fremdsprachenprüfungen/ Fachkraftprüfungen (Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Geprüfter Baumaschinenführer, Werkpolier u. a.) Wiederholung bis zur halben Prüfung (schriftlich) Wiederholung der Gesamtprüfung (schriftlich) Wiederholung fachpraktischer Teil Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO Wiederholung eines Prüfungsteils (schriftlich oder praktisch) Wiederholung der Gesamtprüfung (schriftlich oder praktisch) Schreibtechnische Prüfungen Wiederholung 1.7 Spezielle Gebühren Bei Rücktritt nach Anmeldung/Zulassung sowie bei Rückstellungen, die später als acht Wochen vor Prüfungsbeginn beantragt werden und bei Nichtteilnahme an der Prüfung/an Teilen der Prüfung werden als Verwaltungsaufwand geltend gemacht Wenn das Verhältnis der in den Ausschüssen tätigen Prüfer zur jährlichen Prüfungszahl weniger als 10 Prozent beträgt, erhöht sich die die Prüfung um Bei bestimmten Prüfungen werden die der Kammer zusätzlich entstehenden Materialaufwendungen/Mehraufwendungen anteilig umgelegt Bei Prüfungen durch andere IHKs wird die dort gültige Gebührenordnung zur Anwendung gebracht Feststellung der Gleichwertigkeit beruflicher Qualifikationen Bestätigung von Ausbildungskonzeptionen für Nicht-IHK-Mitglieder Zulassung zur Prüfung bei verspäteter Anmeldung Ausfertigung von Zweitschriften von Zeugnissen und Zertifikaten sowie Ausfertigungen und Beglaubigungen von Zeugniskopien (Prüfungszeugnisse nach 34 und 48 Berufsbildungsgesetz) Ausfertigung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Prüfung durch andere IHKs Fremdsprachenprüfung Auszubildender Zusatzqualifikation (kodifiziert und nicht kodifiziert) bei einem Prüfungsteil (schriftlich oder mündlich/praktisch) bei zwei Prüfungsteilen (schriftlich oder mündlich/praktisch) 64,00 128,00 256,00 89,50 179,00 102,00 31,00 26,00 26,00 77,00 halbe Gebühr 105,00 210,00 4

5 2. Außenwirtschaft 2.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, Beglaubigungen sowie Carnet A.T.A Je Original für Mitglieder IHK Potsdam (manuell/elektronisch) Je Original für Nichtmitglieder Je weitere beglaubigte Kopie 2.2 Ausstellung von Carnets A.T.A Ausstellung (Standardsatz = 1 Zielland) Für Mitglieder der IHK Potsdam Für Nichtmitglieder Ausstellung für zusätzliche Reisen, je Reise Ergänzung von ausgestellten Carnet A.T.A Grundgebühr pro weitere Reise Bearbeitungsgebühr bei Reklamationen Ausfüllen von Carnet A.T.A.-Formularen 10,00 1,00 35,00 50,00 3,00 5,00 3,00 40,00 3. Verkehr 3.1 Fach- und Sachkundeprüfungen, Unterrichtungen Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraft- und des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen Verkehr mit Taxen und Mietwagen) Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Taxi- und Mietwagenverkehrs Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung der fachlichen Eignung im Straßengüter-/ Straßenpersonenverkehr Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung Umschreibung einer Fachkundebescheinigung Ausstellung von Zweitschriften von Fachkundebescheinigungen des Güter- und Personenverkehrs 3.2 Schulung von Gefahrgutfahrern Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen Für den ersten Kurs Für jeden weiteren Kurs Bearbeitung von Anträgen auf Weiterbildung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen Für den ersten Kurs Für jeden weiteren Kurs Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche (zustimmungsbedürftige) Änderung der Anerkennung Kursgebühr 240,00 210,00 290,00 20,00 850,00 275,00 325,00 125,00 100,00 bis 300,00 90,00 5

6 3.2.5 Prüfungsgebühr für Basiskurs, Aufbaukurse, Auffrischungsschulungen oder Wiederholungsprüfungen (inklusive Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung) Ersatzausstellung von ADR-Bescheinigungen Umschreibung von ADR-Schulungsbescheinigungen anderer Behörden 3.3 Schulung von Gefahrgutbeauftragten Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Lehrgängen Für den ersten Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) Für jeden weiteren Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen Für den ersten Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) Für jeden weiteren Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) Modifikation: Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche Änderungen der Anerkennung Prüfung einschließlich Ausstellung des Schulungsnachweises Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger, Ergänzungsprüfung oder Verlängerungsprüfung Grundprüfung für drei oder vier Verkehrstarif Umschreibung des Schulungsnachweises nach 7 Abs. 3 GbV Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises jeweils 65,00 50,00 850,00 400,00 425,00 200,00 120,00 bis 350,00 150,00 190,00 50, Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung Theoretische Prüfung - Quereinsteiger Theoretische Prüfung - Umsteiger Praktische Prüfung - Regelprüfung Praktische Prüfung - Quereinsteiger Praktische Prüfung - Quereinsteiger Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung Theoretische Prüfung - Quereinsteiger Theoretische Prüfung - Umsteiger 185,00 165,00 160,00 850,00 bis 1.280,00 850,00 bis 1.280,00 660,00 bis 1.090,00 120,00 110,00 110,00 4. Handel/Dienstleistungen 4.1 Sachkundeprüfungen für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln 4.2 Sonstige Sachkundeprüfungen und -nachweise auf dem Gebiet des Gewerberechts Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen 4.3 Unterrichtung im Gastgewerbe 75,00 41, ,00 6

7 4.4 Beratung im Zusammenhang mit der Anzeige und Durchführung von Räumungsverkäufen 4.5 Unterrichtung im Bewachungsgewerbe Schulung der Bewachungsgewerbetreibenden Schulung des Bewachungspersonals Sachkundeprüfung Wiederholung schriftlicher Teil Wiederholung mündlicher Teil 4.6 Sachkundebescheinigungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung Beantragung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK-Abschlussoder Weiterbildungsprüfung Antrag auf Erteilung der Sachkundebescheinigung direkt mit Abschluss des einschlägigen Berufs bei der IHK Potsdam Antrag auf Erteilung der Sachkundebescheinigung bei Vorlage des Abschlusszeugnisses einer einschlägigen IHK-Ausbildung oder -Weiterbildung Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen Bearbeitungsaufwand bis 60 min Bearbeitungsaufwand bis 120 min Bearbeitungsaufwand über 120 min Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse 128,00 128,00 750,00 350,00 150,00 70,00 80,00 0,00 19,50 42,50 77,00 146,00 54,00 5. Öffentliche Bestallungen und Vereidigungen 5.1 Erstbestallung von Sachverständigen 5.2 Erstbestallung von Messern, Zählern, Wiegern, Probenehmern und sonstigen Handelshilfspersonen 5.3 Erweiterung zu Ziffer 5.1 und 5.2 auf zusätzliche Sachgebiete 5.4 Verlängerung zu Ziffer 5.1 und ,00 250,00 300,00 150,00 6. Versicherungsvermittler/-berater 6.1 Register Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen Änderung von Registerdaten Änderung der Registerdaten Ergänzung weiterer EU-Staaten je Staat Schriftliche Auskunft aus dem Register Registrierung von Versicherungsvertretern gemäß 34 d Abs. 4 GewO 6.2 Erlaubnisverfahren Erlaubnisverfahren nach 34 d oder e GewO 50,00 25,00 20,00 45,00 250,00 7

8 6.2.2 Erlaubnisbefreiungsverfahren produktakzessorischer Vermittler Rücknahme Widerruf/Änderung (nachträglich) Widerruf der Erlaubnis gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 3 GewO (nachträglich) Anordnung der Überprüfung von Aufzeichnungspflichten (Anordnung einer Prüfung aus besonderem Anlass) Änderung der Erlaubnis innerhalb 34 d Abs. 1 GewO 120,00 250,00 120,00 100,00 60,00 8

9 6.3 Sachkundeprüfungen Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich/praktisch) Wiederholung (mündliche/praktische Prüfung) Rücktritt, Nichtteilnahme Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach oder auf Bei Rücktritt ab 13 Tage vor der Prüfung bis 2 Tage vor der Prüfung Bei Rücktritt am Vortag der Prüfung oder am Prüfungstag oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung 6.4 Sonstige Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung Anerkennung von Bildungsabschlüssen gemäß 4 Abs. 2 Vers.VermV 200,00 bis 300,00 100,00 bis 175,00 0,00 50 % der Gebühr nach oder Gebühr nach oder ,00 7. Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater 7.1 Register Registrierung von Finanzanlagenvermittlern /-Beratern Änderung der Registerdaten Neuaufnahme oder Löschung von Mitarbeitern Schriftliche Auskunft aus dem Register 7.2 Sachkundeprüfung Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) Vollprüfung drei oder zwei Kategorien Vollprüfung einer Kategorie Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) Teilprüfung drei oder zwei Kategorien Teilprüfung einer Kategorie spezifische Sachkundeprüfung spezifische Sachkundeprüfung Vollprüfung (schriftlicher und parktischer Prüfungsteil) spezifische Sachkundeprüfung Vollprüfung drei oder zwei Kategorien spezifische Sachkundeprüfung Vollprüfung eine Kategorie spezifische Sachkundprüfung Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) spezifische Sachkundprüfung Teilprüfung drei oder zwei Kategorien spezifische Sachkundprüfung Teilprüfung eine Kategorie Wiederholung der Sachkundeprüfung Wiederholung Voll- oder Teilprüfung Wiederholung praktischer Prüfungsteil Rücktritt/ Nichtteilnahme 70,00 25,00 395, , ,00 295,00 280,00 195, % der Gebühr nach 7.2.1; oder 205,00 9

10 Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 7.2.1; 7.2.2; oder auf Bei Rücktritt ab 13 Tage vor der Prüfung bis 2 Tage vor der Prüfung Bei Rücktritt am Vortag der Prüfung oder am Prüfungstag oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung 8. Immobiliardarlehensvermittler 0,00 50 % der Gebühr nach 7.2.1; 7.2.2; Gebühr nach 7.2.1; 7.2.2; Register Registrierung von Immobiliardarlehensvermittlern Änderung der Registerdaten Neuaufnahme oder Löschung von Mitarbeitern Schriftliche Auskunft aus dem Register Ergänzung weiterer EU-Staaten je Staat 8.2 Sachkundeprüfung Vollprüfung (Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) bzw. deren Wiederholung Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) bzw. deren Wiederholung spezifische Sachkundeprüfung spezifische Sachkundeprüfung Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) bzw. deren Wiederholung spezifische Sachkundeprüfung Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) bzw. deren Wiederholung Wiederholung praktischer Prüfungsteil Rücktritt/ Nichtteilnahme Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 8.2.1; 8.2.2; oder auf Bei Rücktritt ab 13 Tage vor der Prüfung bis 2 Tage vor der Prüfung Bei Rücktritt am Vortag der Prüfung oder am Prüfungstag oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung 70,00 25,00 20,00 325, ,00 195,00 205,00 0,00 50 % der Gebühr nach 8.2.1; 8.2.2; oder Gebühr nach 8.2.1; 8.2.2; oder Verschiedene Gebühren 9.1 Ausstellung von Zweitschriften aller Art 9.2 Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien in deutscher Sprache und je angefangener Seite 9.3 Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien in fremder Sprache und je angefangener Seite 5,00 2,00 3, Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach der Verordnung (EG) 1221/2009 und des Umwelt- Audit-Gesetzes Gebührenpflichtige Vorgänge 10

11 Antrag auf erstmalige Eintragung der Organisation mit einem Standort in das Register Antrag auf Ergänzung der Eintragung um einen neuen bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort Antrag auf Prüfung der Voraussetzung für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung Vorübergehende Aufhebung der Eintragung Streichung der Eintragung Regelanfrage nationaler Standort für eine Registrierungsstelle mit Sitz im Ausland Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs Gewährung von Akteneinsicht Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die Register führende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwandes den in Nr genannten Gebührenrahmen um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten Die Staffelung der Gebühren richtet sich nach der Größe der Organisation sowie dem für das Registrierungsverfahren erforderlichen Aufwand. Dabei werden unterschieden kleine Organisationen (1) mittelgroße Organisationen (2) große Organisationen (3) und einfach gelagerte Fälle (1) mittelschwere Fälle (2) komplexe Fälle (3) Aus der Addition, der in Klammern gesetzten Zahlen ergeben sich fünf Kategorien, die für die Staffelung ausschlaggebend sind. 2 bis 882,00 153,00 bis 882,00 77,00 bis 460,00 77,00 bis 460,00 77,00 bis 460,00 77,00 bis 268,00 Die gleiche Gebühr wie für die angefochtene Sachentscheidung 0,00 bis 25, Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU vom 3. April 1996 (Komm 96/280, ABl. Nr. L 107/4) wird die untere Grenze der Rahmengebühren angesetzt. In begründeten Fällen, insbesondere bei besonders zeitaufwendigen Verfahren, kann eine höhere Gebühr im Rahmen der Grenzen nach und entsprechend der Staffelung nach festgelegt werden. 9.5 Eintragung präqualifizierter Unternehmen in das amtliche Verzeichnis 9.6 Bei der Zurückweisung eines Rechtsbehelfs/Rechtsmittels (Widerspruchsbescheid) können geltend gemacht werden 60,00 11

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