EU Berufskraftfahrer - Qualifikation

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1 EU Berufskraftfahrer - Qualifikation Sie haben Fragen zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz oder zum Fahrpersonalpersonalr echt? wir beraten Sie gerne!

2 Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer/-in Oktober 1973 April 2001 * Fachrichtung GV / PV * 2-jährige Ausbildungszeit * Prüfung: Minuten Theorie Minuten Praxis * Umschulung 12 Monate * Keine Fachrichtung * 3-jährige Ausbildungszeit * Prüfung: Minuten Theorie Minuten Praxis * Umschulung 21 Monate

3 EU-Recht Nationales Recht Richtlinie 2003/59/EG Gesetz über Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

4 Fahrer und Fahrerinnen, die deutsche Staatsangehörige EU- oder EWR-Staatsangehörige Drittstaaten-Angehörige mit Firmensitz in der EU sind. Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

5 Ausgenommen sind Fahrten mit Kfz, bis einschl. 45 km/h die von der Bundeswehr, der Polizei des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen die zur Notfallrettung von den anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden, b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des 1 KfSachvG oder der Anlage VIIIb der StVZO übertragen sind, eingesetzt werden, oder c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind, zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer/-in zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. (Handwerker-Regelung = Einzelfallentscheidung)

6 Klasse Ausbildungsberuf Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation C 1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre C 1 E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre C E 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre Informationen über Ausnahmeregelungen nur im persönl. Beratungsgespräch!

7 Ausbildungsberuf Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation D 1 18 Jahre nicht vorgesehen 18 Jahre D 1 E 18 Jahre nicht vorgesehen 18 Jahre D 20 Jahre 21 Jahre 23 Jahre D E 20 Jahre 21 Jahre 23 Jahre Im Linienverkehr bis zu 50 km Linienlänge D 18 Jahre nicht vorgesehen 21 Jahre D E 18 Jahre nicht vorgesehen 21 Jahre

8 Von der Grundqualifikation sind befreit: Fahrerlaubnis erworben Weiterbildung spätestens nach 5 Jahren

9 Die Grundqualifikation 4 (1) wird erworben durch: Abschluss einer Berufsausbildung Berufskraftfahrer/-in o d e r Fachkraft im Fahrbetrieb o d e r Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten oder

10 Theoretische und praktische Prüfung vor der IHK Theoretische Prüfung: o Multiple-Choice-Fragen o Fragen mit direkter Antwort o Erörterung von Praxissituationen o Dauer: 240 Minuten praktische Prüfung: o Fahrprüfung (Dauer 120 Minuten) o Praktischer Prüfungsteil (Dauer 30 Minuten) o Bewältigung kritischer Situationen (Dauer 60 Minuten)

11 Die beschleunigte Grundqualifikation 4 (2) wird erworben durch: Teilnahme am Unterricht Dauer: 140 Stunden zu 60 Minuten Kenntnisse und Fertigkeiten nach Anlage 1 Keine Fahrerlaubnis erforderlich 10 Fahrstunden unter Aufsicht eines Fahrlehrers davon können bis zu 4 Stunden: auf einem besonderen Gelände (FSHT) oder leistungsfähigen Fahrsimulator entfallen Ablegung einer Prüfung schriftliche Prüfung von 90 Minuten Dauer

12 Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen: 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Grundqualifikation Bei Angleichung mit dem Ende der Fahrerlaubnis nicht kürzer als 3 Jahre nicht länger als 7 Jahre Kenntnisse der Anl. 1, insbesondere Verkehrssicherheit und Kraftstoffverbrauch Dauer: 35 Stunden zu 60 Minuten Zeiteinheit mindestens 7 Stunden ein Teil auf besonderem Gelände oder Fahrsimulator

13 Weiterbildung Die Module für Personenverkehr Modul 1: Eco Training - Alternative Antriebe Modul 2: Der Kunde im Mittelpunkt Modul 3: Sicherheit für Fahrgast, Fahrer und Gepäck Modul 4: Lenk- und Ruhezeiten im Arbeitsalltag Modul 5: Stress vermindern, Notfälle meistern

14 Weiterbildung Die Module für Güterverkehr: Modul 1: Eco - Training Modul 2: Kontrollgeräte & Sozialvorschriften Modul 3: Sicherheit im Fokus Modul 4: Der Kunde im Mittelpunkt Modul 5: Ladungssicherung optimieren

15 Fahrer und Fahrerinnen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, müssen...

16 Ausstellung. 1. Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung IHK 2. Nach Abschluss von Zeiteinheiten (Weiterbildung) durch die Ausbildungsstätte Bescheinigung. Herr/Frau: geb. am : Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) i.v.m. 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) - Personenverkehr - Geburtsort: wohnhaft in : Führerschein Nr.: hat am in an einer Weiterbildung mit 7 Ausbildungsstunden (zu je 60 Minuten) mit folgenden Kenntnisbereichen gem. Anlage 1 / BKrFQV teilgenommen: Modul 5 Fahrgastsicherheit und Gesundheit Kenntnisbereiche Anlage1/ BKrFQV 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste 2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung Die KHB Fahrschule GmbH Heideckstraße Neuburg/Do. - ist gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG in Verbindung mit 30 FahrlG als Ausbildungsstätte amtlich anerkannt. Unterschrift Ausbildungsstätte Stempel Unterschrift Teilnehmer/in Verteiler: Original Teilnehmer/in Kopie Ausbildungsstätte Kopie Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle Hinweise: Die Bescheinigung ist dem Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis beizufügen. Insgesamt muss bei einer Weiterbildung an mindestens 35 Ausbildungsstunden zu je 60 Minuten teilgenommen werden.

17 Wie sieht es aus mit Aufsteigern? Wer seine Fahrerlaubnis Klasse C1E auf CE erweitern will, gilt als Aufsteiger und braucht keine erneute Ausbildung (beschleunigte Grundqualifikation). Umsteigern? Wer eine Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E/C oder CE hat und dazu die Fahrerlaubnis Klasse D neu erwerben will, benötigt eine Ausbildung von 35 Stunden und eine theoretische Prüfung von 45 Min. vor der zuständigen IHK oder die Grundqualifikation Umsteiger. Quereinsteigern? Quereinsteiger hat die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr absolviert und benötigt eine Ausbildung von 96 Stunden und eine theoretische Prüfung von 60 Min. vor der zuständigen IHK.

18 Informieren - Beraten - Qualifizieren Der Berufskraftfahrer Profi Point ist für Sie, mit seinem umfangreichen Aus- und Weiterbildungsangebot, Ihr optimaler Partner. Mit unserem hochqualifizierten Trainerteam haben wir mit Sicherheit die richtige Antwort auf Ihre Fragen. Kompetente und praxisnahe Wissensvermittlung steht bei uns an erster Stelle. Unser Motto lautet aus der Praxis für die Praxis. Überzeugen Sie sich von unserem Schulungsangebot bei einem unserer KHB Kurse in Neuburg/Do oder bei einer individuellen Firmenschulung in Ihrem Hause. Ihr KHB - Team

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