Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer
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- Cornelia Geiger
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1 Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Auswirkung auf die Verkehrsbranche IHK Cottbus
2 Ihr Referent ist Herr Peter Labitzke Sachbearbeiter Fahrerlaubnisrecht, Fahrlehrerrecht und Berufskraftfahrer-Qualifikation beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 24, eine Landesoberbehörde des Landes Brandenburg 2
3 Schwerpunkte: Ausgewählte Änderungen im BKrFQG und der BKrFQV Anzeige des Unterrichts durch eine Ausbildungsstätte Amtliche Bescheinigungen über den Unterricht 3
4 Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr vom 15. Juli 2003 Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung vom 22. August
5 Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz vom 14. August Gesetz zur Änderung des BKrFQG vom 16. Dezember Gesetz zur Änderung des BKrFQG vom 25. Mai 2011 Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom
6 Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung vom 22. August ÄVO FeV vom Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis- Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2014 Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung vom 21. Dezember
7 3. Fassung vom Oktober
8 Pflicht zur Grundqualifikation für Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen durchführen, mit Fahrzeugen über 3,5 t zgg der Klassen C1, C1E, C, CE Fahrzeugen der Klassen D1, D1E, D, DE Die Ausnahmeregelung der Befreiung von Fahrten zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen und Gütern (Leerfahrten) ist im Einklang mit der Richtlinie 2003/59/EG in 1 Absatz 2 Nr. 7 aufgeführt. 8
9 Weitere neue Bestimmungen im BKrFQG: 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung 7b Überwachung von Ausbildungsstätten 8 Absatz 4 Regelung für deutsche Grenzgänger 9 erhebliche Erweiterung der Bußgeldvorschriften. Weitere neue Bestimmungen in der BKrFQV: 5 Nachweise wurde neu gefasst 7 Anforderungen an den Unterricht 8 Fortbildung der Ausbilder 9
10 Überwachung der Ausbildungsstätten nach 7b Absatz 3 BKrFQG Anzeige des Unterrichts Ausbildungsstätten haben bis spätestens fünf Werktage vor Durchführung eines Unterrichts der für die Überwachung zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Angaben sind von der für die Überwachung zuständigen Stelle und von den zur Durchführung der Überwachung beauftragten Personen oder Stellen spätestens sechs Jahre nach Abschluss des Unterrichts zu löschen. 10
11 Funktionspostfach Die für die Überwachung zuständigen Stelle. Nur der verantwortliche Unterrichtsleiter unterzeichnet die Weiterbildungsbescheinigung! 11
12 Bescheinigung über die Teilnahme an der Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation Grundlage im 5 Absatz 1a BKrFQV Anlage 2a, Ausfüllvorschrift nach 5 Absatz 1c BKrFQV und Anlage 2a Ziffer II, Dient zur Vorlage bei der IHK, Die Gültigkeit der Bescheinigung über eine beschleunigte Grundqualifikation ist nicht Kraft Verordnung befristet. 12
13 Bescheinigungen bis gemäß 2. ÄVO BKrFQV 13
14 Die neuen amtlichen Bescheinigungen sind ab gemäß 5 Abs. 1a in der Fassung der Anlage 2a BKrFQV in der Streich-Lösung auszustellen. 14
15 Die Bescheinigungen nach Anlage 2a wurden mit der 12. ÄVO FeV korrigiert, ab gilt eine neue Streich-Lösung. Fehler in der neuen amtlichen Bescheinigung: a) Personenkraftverkehr b) Im 1. Block sind alle Fahrerlaubnisklassen aufgeführt! 15
16 Weiterbildungspflicht innerhalb von fünf Jahren mit mindestens 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten Grundqualifikation ( 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) Grundqualifikation ( 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG) Beschleunigte Grundqualifikation ( 4 Abs. 2 BKrFQG) Besitzstand ( 3 BKrFQG) Ausbildung dreijährige Berufsausbildung (oder Umschulung) Führerschein vor oder während der Ausbildung Prüfung Berufskraftfahrer Ausbildung nicht vorgeschrieben Führerschein muss nicht vorhanden sein. Prüfung Theorie 4 Stunden Praxis 3 Stunden Ausbildung 140 Unterrichtseinheiten (incl. 10 Unterrichtseinheiten Fahren) Führerschein muss nicht vorhanden sein. Prüfung nur Theorie ca. 90 Minuten Stichtagsreglung D - Klassen vor dem C Klassen vor dem erteilt
17 Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung Grundlage im 5 Absatz 1b BKrFQV Anlage 2b, Ausfüllvorschrift nach 5 Absatz 1c BKrFQV und Anlage 2b Ziffer II, Dient zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, Die Gültigkeit einzelner Bescheinigungen über eine Weiterbildung sind Kraft Verordnung befristet. 17
18 Bescheinigungen über die Weiterbildung eintägige Bescheinigungen (Teilleistung) mehrtägige Bescheinigungen (Abschluss der Weiterbildung) Tage Fünfjahresfrist FE 18
19 Eine Weiterbildung gilt immer für Lkw oder Bus, da keine Abgrenzung gemäß 4 BKrFQV!! Alte Bescheinigungen in der Ankreuz-Lösung konnten nur bis ausgestellt werden. 19
20 Für diese Bescheinigungen gilt gemäß 10 BKrFQV eine besondere Übergangsbestimmung: Bescheinigungen über eine Weiterbildung, die bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig. 20
21 Die neuen amtlichen Bescheinigungen sind ab gemäß 2. ÄVO BKrFQV gültig. Ausgefüllt werden diese Bescheinigungen in der Streich-Lösung. Aber auch diese amtliche Bescheinigung wurde durch die 12. VO zur Änderung der FeV, verkündet am in Kraft getreten am , korrigiert. Gültig bis gemäß 2. ÄVO BKrFQV 10 Satz 2 Übergangvorschriften 21
22 bis Ab gemäß 12. VO FeV Rückseite entfällt Dieser Text entfällt! 22
23 Gemäß der Begründung, Bundesrat Drucksache 593/16, Seite 24 wurde für das amtliche Formular die Streich-Lösung gewählt. Weitere Erläuterungen sind: Unterricht kann sowohl an unmittelbar aufeinanderfolgenden Tagen als auch an fünf Einzeltagen in großem zeitlichem Abstand absolviert werden. Im letzteren Fall ist eine Sammelbescheinigung (im Muster der Anlage 2b die erste Alternative) unzulässig, vielmehr müssen dann fünf Einzelbescheinigungen über die Weiterbildung (im Muster der Anlage 2b die zweite Alternative) ausgestellt werden. Die (neuen) Bescheinigungen über die Weiterbildung sind weiterhin nicht befristet. Sie gelten nur für den jeweiligen Weiterbildungszeitraum. 23
24 II) Anmerkungen zur Musterbescheinigung 1. Anwendungshinweise * Nichtzutreffendes bitte streichen. ** Die Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin hat eigenhändig im Original zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift der zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person kann durch eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift ersetzt werden ( 5 Absatz 1c BKrFQV), sofern der Unterricht nicht ausschließlich von dieser Person durchgeführt wurde. Hinweise: Die Bescheinigung ist der Fahrerlaubnisbehörde zum Zweck der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein vorzulegen. 24
25 II) Anmerkungen zur Musterbescheinigung Insgesamt muss bei einer Weiterbildung an mindestens 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten teilgenommen werden. 2. Verteiler Original Teilnehmer/in Eine Kopie Ausbildungsstätte 3. Angabe zur Ausbildungsstätte Es ist die jeweilige Ausbildungsstätte in die Musterbescheinigung einzutragen. 25
26 Gemäß der Begründung, Bundesrat Drucksache 593/16, Seite 24 wurde für das amtliche Formular die Streich-Lösung gewählt. Weitere Erläuterungen sind: Das amtliche Formular darf nicht durch andere Eintragungen ergänzt oder nicht zutreffendes weggelassen werden. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 können übrige Weiterbildungsbescheinigungen nicht in den neuen Weiterbildungszyklus übernommen werden. Sie verlieren ihre Gültigkeit. Eine Weiterbildung auf Vorrat ist somit nicht möglich. Sämtliche Bescheinigungen sind immer dem Teilnehmer auszuhändigen, gemäß 5 Absätze 1, 1a und 1b BKrFQV! 26
27 27
28 Für diese Bescheinigungen gilt gemäß 10 BKrFQV eine besondere Übergangsbestimmung: Zusammenfassung für Weiterbildungsbescheinigungen: 1. Bescheinigungen, die bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig. 2. Bescheinigungen, die nach den bis zum Ablauf des 23. August 2017 geltenden Vorschriften ausgefertigt wurden, bleiben bis zum Ablauf des 23. August 2022 gültig. 28
29 Hinweis: Der Unternehmer darf Fahrten nach 2 Abs. 1 oder 2 (Grundqualifikation und Mindestalter), auch in Verbindung mit Abs. 5 (Weiterbildung) BKrFQG, weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, gemäß 2 Abs. 3 BKrFQG. Quelle www. Eurotransport.de BAG-Kontrolle-articleTitle-48112e7b jpg 29
30 30
31 Fazit: 1. Rechtssicher fahren Fahrerinnen und Fahrer mit eingetragener Schlüsselzahl 95 im In- und Ausland! 2. Bitte achten Sie darauf, dass ihre Ausbildungsstätte amtlich anerkannt ist und der Schulungsort mit dem entsprechenden Unterrichtsraum bestätigt wurde. 31
32 vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 32
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