Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer"

Transkript

1 Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Auswirkung auf die Verkehrsbranche IHK Cottbus

2 Ihr Referent ist Herr Peter Labitzke Sachbearbeiter Fahrerlaubnisrecht, Fahrlehrerrecht und Berufskraftfahrer-Qualifikation beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 24, eine Landesoberbehörde des Landes Brandenburg 2

3 Schwerpunkte: Ausgewählte Änderungen im BKrFQG und der BKrFQV Anzeige des Unterrichts durch eine Ausbildungsstätte Amtliche Bescheinigungen über den Unterricht 3

4 Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr vom 15. Juli 2003 Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung vom 22. August

5 Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz vom 14. August Gesetz zur Änderung des BKrFQG vom 16. Dezember Gesetz zur Änderung des BKrFQG vom 25. Mai 2011 Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom

6 Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung vom 22. August ÄVO FeV vom Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis- Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2014 Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer- Qualifikations-Verordnung vom 21. Dezember

7 3. Fassung vom Oktober

8 Pflicht zur Grundqualifikation für Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen durchführen, mit Fahrzeugen über 3,5 t zgg der Klassen C1, C1E, C, CE Fahrzeugen der Klassen D1, D1E, D, DE Die Ausnahmeregelung der Befreiung von Fahrten zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen und Gütern (Leerfahrten) ist im Einklang mit der Richtlinie 2003/59/EG in 1 Absatz 2 Nr. 7 aufgeführt. 8

9 Weitere neue Bestimmungen im BKrFQG: 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung 7b Überwachung von Ausbildungsstätten 8 Absatz 4 Regelung für deutsche Grenzgänger 9 erhebliche Erweiterung der Bußgeldvorschriften. Weitere neue Bestimmungen in der BKrFQV: 5 Nachweise wurde neu gefasst 7 Anforderungen an den Unterricht 8 Fortbildung der Ausbilder 9

10 Überwachung der Ausbildungsstätten nach 7b Absatz 3 BKrFQG Anzeige des Unterrichts Ausbildungsstätten haben bis spätestens fünf Werktage vor Durchführung eines Unterrichts der für die Überwachung zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Angaben sind von der für die Überwachung zuständigen Stelle und von den zur Durchführung der Überwachung beauftragten Personen oder Stellen spätestens sechs Jahre nach Abschluss des Unterrichts zu löschen. 10

11 Funktionspostfach Die für die Überwachung zuständigen Stelle. Nur der verantwortliche Unterrichtsleiter unterzeichnet die Weiterbildungsbescheinigung! 11

12 Bescheinigung über die Teilnahme an der Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation Grundlage im 5 Absatz 1a BKrFQV Anlage 2a, Ausfüllvorschrift nach 5 Absatz 1c BKrFQV und Anlage 2a Ziffer II, Dient zur Vorlage bei der IHK, Die Gültigkeit der Bescheinigung über eine beschleunigte Grundqualifikation ist nicht Kraft Verordnung befristet. 12

13 Bescheinigungen bis gemäß 2. ÄVO BKrFQV 13

14 Die neuen amtlichen Bescheinigungen sind ab gemäß 5 Abs. 1a in der Fassung der Anlage 2a BKrFQV in der Streich-Lösung auszustellen. 14

15 Die Bescheinigungen nach Anlage 2a wurden mit der 12. ÄVO FeV korrigiert, ab gilt eine neue Streich-Lösung. Fehler in der neuen amtlichen Bescheinigung: a) Personenkraftverkehr b) Im 1. Block sind alle Fahrerlaubnisklassen aufgeführt! 15

16 Weiterbildungspflicht innerhalb von fünf Jahren mit mindestens 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten Grundqualifikation ( 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG) Grundqualifikation ( 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG) Beschleunigte Grundqualifikation ( 4 Abs. 2 BKrFQG) Besitzstand ( 3 BKrFQG) Ausbildung dreijährige Berufsausbildung (oder Umschulung) Führerschein vor oder während der Ausbildung Prüfung Berufskraftfahrer Ausbildung nicht vorgeschrieben Führerschein muss nicht vorhanden sein. Prüfung Theorie 4 Stunden Praxis 3 Stunden Ausbildung 140 Unterrichtseinheiten (incl. 10 Unterrichtseinheiten Fahren) Führerschein muss nicht vorhanden sein. Prüfung nur Theorie ca. 90 Minuten Stichtagsreglung D - Klassen vor dem C Klassen vor dem erteilt

17 Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildung Grundlage im 5 Absatz 1b BKrFQV Anlage 2b, Ausfüllvorschrift nach 5 Absatz 1c BKrFQV und Anlage 2b Ziffer II, Dient zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, Die Gültigkeit einzelner Bescheinigungen über eine Weiterbildung sind Kraft Verordnung befristet. 17

18 Bescheinigungen über die Weiterbildung eintägige Bescheinigungen (Teilleistung) mehrtägige Bescheinigungen (Abschluss der Weiterbildung) Tage Fünfjahresfrist FE 18

19 Eine Weiterbildung gilt immer für Lkw oder Bus, da keine Abgrenzung gemäß 4 BKrFQV!! Alte Bescheinigungen in der Ankreuz-Lösung konnten nur bis ausgestellt werden. 19

20 Für diese Bescheinigungen gilt gemäß 10 BKrFQV eine besondere Übergangsbestimmung: Bescheinigungen über eine Weiterbildung, die bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig. 20

21 Die neuen amtlichen Bescheinigungen sind ab gemäß 2. ÄVO BKrFQV gültig. Ausgefüllt werden diese Bescheinigungen in der Streich-Lösung. Aber auch diese amtliche Bescheinigung wurde durch die 12. VO zur Änderung der FeV, verkündet am in Kraft getreten am , korrigiert. Gültig bis gemäß 2. ÄVO BKrFQV 10 Satz 2 Übergangvorschriften 21

22 bis Ab gemäß 12. VO FeV Rückseite entfällt Dieser Text entfällt! 22

23 Gemäß der Begründung, Bundesrat Drucksache 593/16, Seite 24 wurde für das amtliche Formular die Streich-Lösung gewählt. Weitere Erläuterungen sind: Unterricht kann sowohl an unmittelbar aufeinanderfolgenden Tagen als auch an fünf Einzeltagen in großem zeitlichem Abstand absolviert werden. Im letzteren Fall ist eine Sammelbescheinigung (im Muster der Anlage 2b die erste Alternative) unzulässig, vielmehr müssen dann fünf Einzelbescheinigungen über die Weiterbildung (im Muster der Anlage 2b die zweite Alternative) ausgestellt werden. Die (neuen) Bescheinigungen über die Weiterbildung sind weiterhin nicht befristet. Sie gelten nur für den jeweiligen Weiterbildungszeitraum. 23

24 II) Anmerkungen zur Musterbescheinigung 1. Anwendungshinweise * Nichtzutreffendes bitte streichen. ** Die Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin hat eigenhändig im Original zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift der zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person kann durch eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift ersetzt werden ( 5 Absatz 1c BKrFQV), sofern der Unterricht nicht ausschließlich von dieser Person durchgeführt wurde. Hinweise: Die Bescheinigung ist der Fahrerlaubnisbehörde zum Zweck der Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein vorzulegen. 24

25 II) Anmerkungen zur Musterbescheinigung Insgesamt muss bei einer Weiterbildung an mindestens 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten teilgenommen werden. 2. Verteiler Original Teilnehmer/in Eine Kopie Ausbildungsstätte 3. Angabe zur Ausbildungsstätte Es ist die jeweilige Ausbildungsstätte in die Musterbescheinigung einzutragen. 25

26 Gemäß der Begründung, Bundesrat Drucksache 593/16, Seite 24 wurde für das amtliche Formular die Streich-Lösung gewählt. Weitere Erläuterungen sind: Das amtliche Formular darf nicht durch andere Eintragungen ergänzt oder nicht zutreffendes weggelassen werden. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 95 können übrige Weiterbildungsbescheinigungen nicht in den neuen Weiterbildungszyklus übernommen werden. Sie verlieren ihre Gültigkeit. Eine Weiterbildung auf Vorrat ist somit nicht möglich. Sämtliche Bescheinigungen sind immer dem Teilnehmer auszuhändigen, gemäß 5 Absätze 1, 1a und 1b BKrFQV! 26

27 27

28 Für diese Bescheinigungen gilt gemäß 10 BKrFQV eine besondere Übergangsbestimmung: Zusammenfassung für Weiterbildungsbescheinigungen: 1. Bescheinigungen, die bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig. 2. Bescheinigungen, die nach den bis zum Ablauf des 23. August 2017 geltenden Vorschriften ausgefertigt wurden, bleiben bis zum Ablauf des 23. August 2022 gültig. 28

29 Hinweis: Der Unternehmer darf Fahrten nach 2 Abs. 1 oder 2 (Grundqualifikation und Mindestalter), auch in Verbindung mit Abs. 5 (Weiterbildung) BKrFQG, weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, gemäß 2 Abs. 3 BKrFQG. Quelle www. Eurotransport.de BAG-Kontrolle-articleTitle-48112e7b jpg 29

30 30

31 Fazit: 1. Rechtssicher fahren Fahrerinnen und Fahrer mit eingetragener Schlüsselzahl 95 im In- und Ausland! 2. Bitte achten Sie darauf, dass ihre Ausbildungsstätte amtlich anerkannt ist und der Schulungsort mit dem entsprechenden Unterrichtsraum bestätigt wurde. 31

32 vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 32

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation Anlage 2a (zu 5 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 1a) Kopfbogen der Ausbildungsstätte, Ort den

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland

Die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland Die Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland Verwaltungsangestellter bei einer höheren Behörde im Land Brandenburg, Deutschland Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes Welche Qualifikation

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006.

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006. Grundlagen zum: Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vom 14. August 2006 und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung vom 22. August 2006 Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 1 Wer

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Bundesrat Drucksache 488/10 (Beschluss) 24.09.10 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Der Bundesrat hat in seiner 874.

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 2920 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2016 Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher

Mehr

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Bundesrat Drucksache 683/1/12 03.12.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - In zu Punkt der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Befähigungsnachweis und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Fred Heinzelmann - Verkehrsschulen Reimertshofer - Gliederung 1. EU-Berufskraftfahrer Was ist das? 2. Der

Mehr

Informationen zu den Änderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Informationen zu den Änderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung Informationen zu den Änderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung Stand: Januar 2017 Mit Ablauf des Jahres 2016 wurde das BKrFQG mit dem

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Anerkennung von Ausbildungsstätten und Erteilung der Schlüsselnummer 95 als Aufgabe der Verwaltungsbehörden Langgöns,den 04.09.2009 BKrFQG Ziel und Mittel

Mehr

Informationsveranstaltung. Berufskraft-Fahrer-Qualifikations- Gesetz

Informationsveranstaltung. Berufskraft-Fahrer-Qualifikations- Gesetz Informationsveranstaltung Erlaubnisbehörden für Fahrschulen in Rheinland-Pfalz zum Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 33/2008 30.06.2008 Wk Umsetzung der Richtlinie 2003/59 EG zur Berufskraftfahrer-Qualifikation Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel des BKrFQG ist

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf

Mehr

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION Wer ist betroffen? Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Personenverkehr oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung

Mehr

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation

EU Berufskraftfahrer - Qualifikation EU Berufskraftfahrer - Qualifikation Sie haben Fragen zum Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz oder zum Fahrpersonalpersonalr echt? wir beraten Sie gerne! Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer/-in Oktober

Mehr

Berufskraftfahrerausbildung

Berufskraftfahrerausbildung VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH 49479 Ibbenbüren Tel: 05451-545894-0 Aktuelles Berufskraftfahrerausbildung Worum es geht Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken Güterkraftverkehr

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Frankfurt (Oder), Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Frankfurt (Oder), Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung Landesamt für Bauen und Verkehr 15236 Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 51 Inhaber/in einer staatlichen Ausbildungsstätte nach 7 Absatz 1 Nr.5 i.v.m. Absatz 2 BKrFQG im Land Brandenburg Außenstelle Frankfurt

Mehr

Die Regierungspräsidien

Die Regierungspräsidien Die Regierungspräsidien bündeln + lenken beraten + entscheiden schützen + stärken moderieren + bewahren Regierungspräsidium Gießen Die Weiterbildung im Visier Informationsveranstaltung Berufskraftfahrer

Mehr

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft

Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Umsetzung der EU Berufskraftfahrerrichtlinie 2003/59/EG vom 15.07.2003 Dietmar Richter stellv. Geschäftsführer Industrie/Außenwirtschaft Politisches Anliegen Das Anliegen der EU mit dieser Verordnung ist

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen,

Mehr

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation?

Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr. Welche Rechtsgrundlagen regeln diese Qualifikation? M E R K B L A T T Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Stand: August 2017 Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen

Mehr

Herzlich willkommen zur SIHK-

Herzlich willkommen zur SIHK- Herzlich willkommen zur SIHK- Informationsveranstaltung Begrüßung Das System der Berufskraftfahrer- Qualifikation Obligatorische Zusatzqualifikation für Omnibus- und LKW-Fahrer Informationsveranstaltung

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008)

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (VO vom 24. Juni 2008) Ich melde

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikation Berufskraftfahrerqualifikation Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf

Mehr

BKF - Gesetzliche Grundlagen

BKF - Gesetzliche Grundlagen BKF - Gesetzliche Grundlagen Infos von unserem Lehrmittel Partner Vogel Verlag und der Internetseite www.eu-bkf.de Das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung

Mehr

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr ( Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) vom 14. August 2006

Mehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr

Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Gesetzlich festgelegte Qualifizierung des Fahrpersonals für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr Seit 1. Oktober 2006 gilt in Deutschland das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom

Mehr

"Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958)"

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) BKrFQG Ausfertigungsdatum:

Mehr

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Anwendungsbereich. BKrFQG

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Anwendungsbereich. BKrFQG Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) BKrFQG Ausfertigungsdatum:

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK

Ein Merkblatt Ihrer IHK Ein Merkblatt Ihrer IHK Berufskraftfahrerrichtlinie Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Jörg Albertzard Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Geschäftsbereich Standortpolitik, Häfen, Verkehr Stand: 14. September 2016 Fahrer, die gewerbliche Güter- oder

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Bundesrat Drucksache 660/10 (Beschluss) 17.12.10 Beschluss des Bundesrates Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat

Mehr

KOMPENDIEN

KOMPENDIEN Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) 1 Artikel 1 des Gesetzes

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!)

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Identnummer (füllt IHK aus): Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Bitte in Druckschrift ausfüllen!) Prüfungstermin (tt.mm.jjjj): (Termine unter www.erfurt.ihk.de) Ich

Mehr

BKrFQG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

BKrFQG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) BKrFQG Ausfertigungsdatum:

Mehr

BKrFQG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

BKrFQG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) BKrFQG Ausfertigungsdatum:

Mehr

Schreiben der Regierung von Oberbayern zur Novellierung des BKrFQG und der BKrFQV vom (Abschrift)

Schreiben der Regierung von Oberbayern zur Novellierung des BKrFQG und der BKrFQV vom (Abschrift) Schreiben der Regierung von Oberbayern zur Novellierung des BKrFQG und der BKrFQV vom 22.12.2016 (Abschrift) Vollzug des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Mehr

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9. Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern

Mehr

zu Punkt... der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

zu Punkt... der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Bundesrat Drucksache 660/1/10 03.12.10 Empfehlungen der Ausschüsse Vk - In - U zu Punkt der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft-

Mehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen

Mehr

Vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2011 (BGBl. I S. 952) 1 Anwendungsbereich. 4. Kraftfahrzeugen, die

Vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2011 (BGBl. I S. 952) 1 Anwendungsbereich. 4. Kraftfahrzeugen, die Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) Vom 14. August 2006 (BGBl.

Mehr

Reicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland (und Europa) aus? Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt,

Reicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland (und Europa) aus? Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt, Reicht die Qualifikation der Berufskraftfahrer in Deutschland Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Frankfurt, 19.06.2017 Vorstellung Prof. Dr. Dirk Engelhardt Beruflicher Werdegang: Seit Januar 2017: Hauptgeschäftsführer

Mehr

Weiterbildung. Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( Berufskraftfahrer-Qualifikations. BKrFQG)

Weiterbildung. Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( Berufskraftfahrer-Qualifikations. BKrFQG) Weiterbildung Berufskraftfahrer-Qualifikations Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( BKrFQG) 1 Bedeutung für Sie: Besitzstand: Personenverkehr: Personen, die vor dem 10.09.2008 im Besitz der Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr Datum: 14. August

Mehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen

Mehr

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung.

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz) Die EU Richtlinie gilt für: Das führen von Fahrzeugen durch a) Staatsangehörige

Mehr

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum

Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 Die neuen Karten-Führerscheine ändern sich hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes. Die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Karten-Führerscheine

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) FEUERWEHR FÜHRERSCHEIN Ausnahme vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2009,100 Zur Zeit wird von Fahrschulen damit geworben, unbedingt vor dem 10.09.2009 noch

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Pflichtqualifikation für Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQ) Warum gibt es zusätzliche Anforderungen an die Qualifikation der Berufskraftfahrer? Wer muss die

Mehr

EU-Berufskraftfahrer

EU-Berufskraftfahrer EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Rechtliche Rahmenbedingungen Arten der Weiterbildung Ausbildungsstätten Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland

Mehr

1 BKrFQG Anwendungsbereich

1 BKrFQG Anwendungsbereich Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG) Bundesrecht Titel:

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Bitte zurücksenden an: Industrie- und Handelskammer Dresden Geschäftsbereich Bildung Referat Prüfungswesen, Frau Sabine Frasiak

Mehr

Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zur Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Name: Vorname: Ich melde mich hiermit verbindlich an für: (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Grundsätzliches: Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland

Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Stand: August 2017 Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen

Mehr

Anmeldung Güterkraftverkehr

Anmeldung Güterkraftverkehr Industrie- und Handelskammer Trier Elke Arnoldy Herzogenbuscher Str. 12 54292 Trier Telefax: 0651/9777-97902 Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung Güterkraftverkehr Ich melde

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Anmeldung zu einer Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Nachfolgend finden Sie unser Anmeldeformular zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz nebst Erklärung

Mehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere

Mehr

Berufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung

Berufskraftfahrerqualifizierung. Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Berufskraftfahrerqualifizierung Merkblatt zur Grundqualifikation und Weiterbildung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Geltungsbereich 3 Mindestalter / Qualifikation 4 Besitzstand 4 Grundqualifikation 5

Mehr

IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr. 33 97082 Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen)

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2006, 1958 FNA: FNA , GESTA J012. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2006, 1958 FNA: FNA , GESTA J012. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BKrFQG Ausfertigungsdatum: 14.08.2006 Gültig ab: 01.10.2006 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2006, 1958 FNA:

Mehr

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften* 3232 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*

Mehr

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften* 3232 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften*

Mehr

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?

Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? www.logistik-webinare.de Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes? Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006)

Mehr

Merk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Merk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Stand: September 2016 Merk blatt Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Prüfungen Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes 1 Erwerb der Grundqualifikation 1) Für den Zugang zum Erwerb der Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis

Mehr

Personenverkehr. A. Pflicht zur Grundqualifikation

Personenverkehr. A. Pflicht zur Grundqualifikation Stand: August 2017 Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine

Mehr

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)

Mehr

Anmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Personenverkehr - Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:

Anmeldung. zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. - Personenverkehr - Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Handelskammer Hamburg Abteilung Sach- und Fachkundeprüfungen Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Telefax: (040) 36138-61318 Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Personenverkehr

Mehr

Obligatorische Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- und Personenverkehr

Obligatorische Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- und Personenverkehr IHK Information Obligatorische und regelmäßige Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- und Personenverkehr ( Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ) ( EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie ) Industrie-

Mehr

Vollzug des Fahrerlaubnisrechtes Umsetzung des Übergangsrechtes gemäß 76 Nr. 17 FeV bezüglich 70 und Anlage 15 FeV - Beratung der Träger von Stellen

Vollzug des Fahrerlaubnisrechtes Umsetzung des Übergangsrechtes gemäß 76 Nr. 17 FeV bezüglich 70 und Anlage 15 FeV - Beratung der Träger von Stellen Vollzug des Fahrerlaubnisrechtes Umsetzung des Übergangsrechtes gemäß 76 Nr. 17 FeV bezüglich 70 und Anlage 15 FeV - Beratung der Träger von Stellen und Kursprogrammen am 04. März 2015 in Berlin Ihr Referent

Mehr

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen Fahrten mit

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Beförderungen Fahrten mit BKrFQG 2016 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse

Mehr

Kraftfahrer- und Logistikausbildung

Kraftfahrer- und Logistikausbildung Kraftfahrer- und Logistikausbildung http://abd-coaching.de Das ABD Coaching Team informiert: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute unverbindlich über die Leistungen des ABDCoaching Teams

Mehr

Wichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation:

Wichtiger Hinweis für die praktische Prüfung der Grundqualifikation: Industrie- und Handelskammer Postfach 19 61 32709 Detmold Vorgangs-Nr.: Ansprechpartner/-in: Peter Grote E-Mail: grote@detmold.ihk.de Telefon: 05231 7601-26 Fax: 05231 7601-8026 Qualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Mehr

1.2 Eintragung in die Handwerksrolle Für die Durchführung der AU ist der Betrieb mit dem in Nummer Anlage VIIIc StVZO genannten

1.2 Eintragung in die Handwerksrolle Für die Durchführung der AU ist der Betrieb mit dem in Nummer Anlage VIIIc StVZO genannten AU-Anerkennung Antrag auf AU-Anerkennung für Fahrzeuge mit G-Kat ohne OBD-System Fahrzeuge mit G-Kat und OBD-System Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor bis 7,5t zul. Gesamtmasse Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV)

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) BKrFQV Ausfertigungsdatum: 22.08.2006 Vollzitat: "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Mehr

Herzlich willkommen!!! SRH

Herzlich willkommen!!! SRH Herzlich willkommen!!! SRH Wir werden Sie ausbilden! Robert Pflantz RW 060 Leiter der Fahrerweiterbildung und der KFZ- Unfallsachbearbeitung Warum bilden wir aus? Was bilden wir aus? Berufskraftfahrer/innen

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV)

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) BKrFQV Ausfertigungsdatum: 22.08.2006 Vollzitat: "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV)

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) BKrFQV Ausfertigungsdatum: 22.08.2006 Vollzitat: "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV)

Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations- Verordnung - BKrFQV) Ausfertigungsdatum: 22.08.2006 Vollzitat: "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Mehr

Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKFQG)

Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKFQG) Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz (BKFQG) 1. EU-Berufskraftfahrer - Was ist das? Formale Anforderungen an den Fahrer bisher Führerscheinerwerb Ausübung

Mehr

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Industrie und Handelskammer zu Koblenz Frau Annika Schneider Schlossstraße 2 56068 Koblenz Anmeldung zu einer Prüfung gemäß dem BerufskraftfahrerQualifikationsGesetz Ich melde mich hiermit verbindlich

Mehr

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" zur öffentlichen Informationsveranstaltung

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank zur öffentlichen Informationsveranstaltung Herzlich willkommen zur öffentlichen Informationsveranstaltung Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" 1 IHK-Informationsveranstaltung am 9. September 2008 Thomas Weitkamp Neue Anforderungen

Mehr

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung. Homepage:

Wir bieten Ihnen. der Treffer in Ihrer beruflichen Ausbildung.   Homepage: Wir bieten Ihnen - qualifizierte in modernen Fahrzeugen und Unterrichtsräumen - Lern- und Unterrichtssysteme nach neuesten Anforderungen und Standards - Unsere Ausbilder sind langjährig erfahren in Aus-

Mehr

NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR

NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR MERKBLATT Standortpolitik NUR NOCH QUALIFIZIERTE BERUFSKRAFTFAHRER FÜR DEN STRAßENGÜTERVERKEHR UND DEN PERSONENVERKEHR Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf

Mehr

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren

Mehr