IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg. Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
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- Elsa Heintze
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1 IHK Würzburg-Schweinfurt Herrn Müller Mainaustr Würzburg Anmeldung zu einer Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Ich melde mich hiermit verbindlich an für die (bitte ankreuzen) Beschleunigte Prüfung Güterkraftverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger oder Prüfung Personenverkehr beschleunigte beschleunigte Quereinsteiger beschleunigte Umsteiger (Die theoretische und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden) Prüfung Güterkraftverkehr Prüfung Personenverkehr Theorie Theorie Quereinsteiger Quereinsteiger Umsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Praxis Quereinsteiger Umsteiger Personalausweis-Nr des Prüflings:... gültig bis:... Ich besitze bereits eine gültige Fahrerlaubnis der u. g. Klassen (bitte Zutreffendes ankreuzen) C1 C1E C CE / D1 D1E D DE Ich besitze keine entsprechende Fahrerlaubnis, das Prüffahrzeug muss mindestens der Klasse C bzw. D entsprechen Vor- und Zuname des begleitenden Fahrlehrers bei der praktischen Prüfung:... Personalausweis-Nr des Fahrl.:... gültig bis:... Herr Frau Nachname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Geburtsland:... Staatsangehörigkeit:... Straße/Nr.:... PLZ/Ort:... Tel. tagsüber zu erreichen*:... *:...
2 Ich bitte, mich frühestens ab... für eine Prüfung vorzumerken. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich eine Einladung zur Prüfung erst erhalte, wenn bei der IHK die Prüfungsgebühr sowie bei Anmeldung zur praktischen Prüfung zusätzlich das Blatt "Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der " eingegangen sind. *freiwillige Angaben Rechnungsstellung: Die Prüfgebühr kann alternativ durch Dritte wie z. B. Arbeitgeber oder Lehrgangsträger entrichtet werden. Der Gebührenbescheid soll an* o den Prüfungsteilnehmer selbst o an folgende Firma adressiert werden (hier nachfolgend Kostenübernahmeerklärung der Firma erforderlich): Firmierung wie im Handelsregister eingetragen, bei Gewerbetreibenden ohne Handelsregistereintrag Vor- und Zuname: Straße (ladungsfähige Anschrift, kein Postfach!) :... PLZ:... Ort:... Firmenstempel... Unterschrift Zeichnungsberechtigter der Firma Ich erkläre hiermit, dass ich die Fragen zu meiner Person wahrheitsgemäß beantwortet habe Datum Unterschrift Prüfungsteilnehmer/in *Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen (ohne Kostenübernahmeerklärung ist stets der Prüfungsteilnehmer Gebührenschuldner)
3 Technische Daten des Prüfungsfahrzeugs für die praktische Prüfung der (bitte ausgefüllt dem Anmeldeformular beifügen, wenn eine Prüfung abgelegt werden soll; für beschleunigte wird diese Seite NICHT benötigt): Zugfahrzeug/Sattelzugmaschine/Omnibus Fahrzeugart:... Fahrzeugtyp:... Fahrzeughersteller:... Länge:... Breite:... Höhe:... Radstand:... Leergewicht:... Zulässiges Gesamtgewicht:... Einzelachslasten:... Achsabstand/-abstände:... Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung:... Technische Daten Zugeinrichtung:... Zusatzausstattung:... Assistenzsysteme:... Anhänger/Sattelauflieger Fahrzeugart:... Fahrzeugtyp:... Fahrzeughersteller:... Länge:... Breite:... Höhe:... Radstand:... Leergewicht:... Zulässiges Gesamtgewicht:... Einzelachslasten:... Achsabstand/-abstände:... Ggf. Daten für mögliche asymmetrische Beladung:... Technische Daten Zugeinrichtung:... Zusatzausstattung:... Assistenzsysteme:...
4 Erläuterungen (dieser Abschnitt dient zur Information und ist NICHT Teil des Anmeldeformulars): Die Prüfung und die Prüfung beschleunigte ermöglichen das berufliche Führen von Lkw oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei Güterkraftverkehr/Personenverkehr C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre Mindestalter bei beschleunigter D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre Regelprüfung: Die uneingeschränkte Prüfung bzw. beschleunigte müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine für Güterkraft- oder Personenverkehr. Quereinsteiger: Die Prüfung Quereinsteiger bzw. beschleunigte Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Umsteiger bzw. beschleunigte Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine oder beschleunigte für Güterkraft- oder Personenverkehr besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Beschleunigte Regelprüfung theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Quereinsteiger Insgesamt 210 Minuten theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Umsteiger Insgesamt 210 Minuten theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min Insgesamt 120 Minuten
5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart: (Einzelfragen klären Sie bitte mit der IHK) Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. n Original des Schulungsnachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Umsteiger ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine abgelegte Prüfung /beschleunigte Personenverkehr oder Güterkraftkraftverkehr oder der Nachweis der Abschlussprüfung in gleichwertigen Ausbildungsberufen nach BiG vorzulegen. Bei Besitzstand, d. h. C- oder D-Klassen mit Ersterteilung vor dem maßgeblichen Stichtag, ist der Führerschein im Original vorzulegen. n Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll n Prüfungsbescheinigung nach BKrFQG oder Abschlussprüfung nach BBiG oder n Original des Führerscheins einer C-Klasse mit Ersterteilung vor dem oder dito einer D-Klasse vor dem Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung beschleunigte Quereinsteiger ist die Vorlage des Originals des von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung. n Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für die Beförderungsart, für die die Prüfung ablegt werden soll n Original des Fachkundenachweises Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Umsteiger ist der Nachweis über eine /beschleunigte für die andere Beförderungsart. n Nachweis einer /beschleunigten für den Personenverkehr, wenn die Prüfung für den Güterkraftverkehr abgelegt werden soll, bzw. Nachweis einer / beschleunigten für den Güterkraftverkehr, wenn die Prüfung für den Personenverkehr abgelegt werden soll bzw. Abschlussprüfung gemäß BBiG bzw. Führerschein mit Besitzstand Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung Quereinsteiger ist ein von einer IHK ausgestellter Fachkundenachweis gemäß jeweiliger Berufszugangsverordnung. n Original des Fachkundenachweises Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem selbst gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Ist keine entsprechende Fahrerlaubnisklasse vorhanden, so muss das zum Einsatz kommende Prüffahrzeug mindestens Klasse C bzw. D entsprechen.
6 Übersicht über die Prüfungsgebühren Die nachstehenden Gebühren gelten sowohl für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr. 1. Berufskraftfahrer Gesamtprüfung Regelprüfung 1.370,00 Gesamtprüfung Quereinsteiger 1.340,00 Gesamtprüfung Umsteiger 1.010,00 Rücktritt nach Zulassung bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 20 % der vollen Gebühr Wiederholungs-/Teilprüfung Theoretische Prüfung Regelprüfung 220,00 Theoretische Prüfung Quereinsteiger 190,00 Theoretische Prüfung Umsteiger 160,00 Rücktritt nach Zulassung bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 50 % der vollen Gebühr Wiederholungs-/Teilprüfung Praktische Prüfung Regelprüfung 1.150,00 Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.150,00 Praktische Prüfung Umsteiger 850,00 Rücktritt nach Zulassung bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 20 % der vollen Gebühr Beschleunigte Regelprüfung 120,00 Prüfung Quereinsteiger 110,00 Prüfung Umsteiger 100,00 Rücktritt nach Zulassung bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin 50 % der vollen Gebühr
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