Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem L T AM A1 A2 A C1 C C1E CE B B96 BE D1 D D1E DE. Befristungen

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1 Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem AM A1 A2 A B B96 BE C1 C C1E CE D1 D D1E DE L T Befristungen Führerscheine, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, werden auf 15 Jahre befristet und auf 5 Jahre, sofern diese Fahrerlaubnisklassen befristet sind. Führerscheine, welche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum Januar 2033 umzutauschen. Die Geltungsdauer der C- und D-Klassen bleibt davon unberührt. Zusammenstellen von en Die zulässige Gesamtmasse (zg) einer errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeuges (Kfz) genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeuges. Übersicht der Fahrerlaubnisklassen (FE-Kl.) ab dem FE- Kl. Fahrzeug Bemerkung / Einschluss Mindestalter Zweirädrige Kleinkrafträder mit: Verbrennungsmotoren Elektromotor Einschluss: keine Zusammenfassung der alten Klassen M und S AM Dreirädrige Kleinkrafträder mit: Fremdzündungsmotoren Diesel-/Elektromotor Vierrädrige Leicht-Kfz mit: Fremdzündungsmotoren Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350 kg

2 A1 Hubraum max. 125 cm³ Leistung max. 11 kw Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kw/kg Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern: ( Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h Leistung max. 15 kw Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt A2 Leistung max. 35 kw Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg Einschluss: AM, A1 zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich A oder bbh über 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit: Leistung über 15 kw Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit: ( Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h Leistung über 15 kw Einschluss: AM, A1, A2 zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich 20 Jahre Aufstieg von A2 auf A für Trikes für Krafträder m Direkterwerb B zg max kg Anhängerregelung: Anhänger mit zg max. Einschluss: AM, L zg Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges der Anhängerregelung 17 Jahre m Begleitetem Fahren (BF 17)

3 stets erlaubt Anhänger mit zg über erlaubt, wenn zg der max kg B96 Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: zg des Anhängers über zg der über kg, jedoch max kg Vorbesitz: Klasse B wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt; keine besondere Prüfung, jedoch eine besondere Schulung erforderlich vgl. Klasse B BE Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: zg des Anhängers über ; jedoch max kg Vorbesitz: Klasse B keine Theorieprüfung erforderlich, jedoch eine Praktische Prüfung vgl. Klasse B C1 zg über kg bis max kg Anhänger bis zg C1E Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit: zg der max kg Vorbesitz: C1 zg Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges C zg über kg Anhänger bis zg Einschluss: C1 nach erfolgter sowie für Personen während oder nach einer

4 CE Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit: Vorbesitz: C Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E Vorbesitz D1 und DE Vorbesitz D nach erfolgter sowie für Personen während oder nach einer D1 Klassen AM, A1, A2 und A: für mehr als 8, jedoch max. 16 Personen (außer Länge max. 8 m mit Anhänger bis zg für Personen während oder nach einer D1E Kfz der Klasse D1 mit Anhänger: Vorbesitz: D1 Einschluss: BE sowie C1E Vorbesitz C1 zg Ahänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges und zg der Kombination max kg für Personen während oder nach einer D Klassen AM, A1, A2 und A: für mehr als 8 Personen (außer mit Anhänger bis zg Einschluss: D1 18, 20, 21, 23 oder Das Mindestalter ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit und Qualifikation. DE Kfz der Klasse D mit Anhänger: Vorbesitz: D Einschluss: BE, D1E sowie C1E Vorbesitz C1 18, 20, 21, 23 oder Das Mindestalter ist abhängig von der beruflichen Tätigkeit und Qualifikation. L Zugmaschinen Einschluss: keine

5 Zwecke bbh max. 40 km/h mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden Selbstfahrende Artsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit: bbh max. 25 km/h T Zugmaschinen Zwecke bbh max. 60 km/h für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbh max. 40 km/h Selbstfahrende Artsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen Zwecke bbh max. 40 km/h Einschluss: AM, L Mindestalter nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) FE-Klasse Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb sprüfung Beschleunigte C / CE C1 /C1E D / DE 20 Linienverkehr Jahre Linienverkehr bis 50 km bis 50 km D1 / D1E - 23 Jahre

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