Informationen zur Klasse B

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1 Informationen zur Klasse B Pkw und leichte Lkw Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 00 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 70 kg oder mit Anhänger über 70 kg zulässiger masse, sofern 00 kg zulässige masse der Kombination nicht überschritten wird). Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 1 kw jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Mindestalter: a) 18 Jahre, b) 17 Jahre aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach 8a, bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin, bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: AM, L ohne mit Grundunterricht Grundbetrag: 299,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 199,00 199,00 10,00 Fahrzeug: (Fahrstunde à min) Grundausbildung: 2,00 sfahrt:,00,00,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 1,0 Sehtest 6, Erste-Hilfe-Kurs - mit Probezeit 8,0 - ohne Probezeit 7,0 Theoretische Prüfung 22,9 Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Praktische Prüfung (komplett) 91,7 nur Prüfungsfahrt 91,7

2 Informationen zur Klasse BE Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige masse des Anhängers oder Sattelanhängers 00 kg nicht übersteigt. Mindestalter: a) 18 Jahre, b) 17 Jahre aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach 8a, bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin, bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klasse: keine Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Grundbetrag: 119,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 10,00 nur Prüfungsfahrt 120,00 60,00 Fahrzeug: (Fahrstunde à min) Grundausbildung: 2,00 sfahrt: Unterweisung am Fahrzeug: 62,00 62,00 62,00 2,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 9, Sehtest 6, (mit Probezeit) 8,0 (ohne Probezeit) 7,0 Praktische Prüfung (komplett) 8,97 nur Prüfungsfahrt 6,9 19,0 Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs

3 Informationen zur Klasse A Schwere Krafträder Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 0 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 1 kw und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 0 cm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als km/h und mit einer Leistung von mehr als 1 kw. Mindestalter: a) 2 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 1 kw oder c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM ohne mit* Grundunterricht 12 6* * 16 10* ohne A1 oder A2 * 2* 1* 12 6* * Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren Grundbetrag: 299,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 60,00 199,00 * 10,00 Fahrzeug: (Fahrstunde à min) Grundausbildung: 9,00 9,00 9,00 sfahrt: Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 9,00 6,7 Sehtest 6, Erste-Hilfe-Kurs - mit Probezeit 8,0 - ohne Probezeit 7,0 Theoretische Prüfung 20,8 Praktische Prüfung (komplett) 112,81 nur Prüfungsfahrt 112,81 Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs

4 Informationen zur Klasse A2 Mittelschwere Krafträder Krafträder (auch mit Beiwagen) a) einer Motorleistung von nicht mehr als kw b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kw Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter: 18 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: A1, AM ohne mit Grundunterricht 12 6* * 16 10* ohne mit A1 * 2* 1* 12 6* * Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren Grundbetrag: 299,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 60,00 199,00 * 10,00 Fahrzeug: (Fahrstunde à min) Grundausbildung: 9,00 9,00 9,00 sfahrt: Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 9,00 6,7 Sehtest 6, Erste-Hilfe-Kurs - mit Probezeit 8,0 - ohne Probezeit 7,0 Theoretische Prüfung 20,8 Praktische Prüfung (komplett) 112,81 Praktische Prüfung (komplett)nur Prüfungsfahrt 112,81 Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs

5 Informationen zur Klasse A1 Leichtkrafträder Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 12 cm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 0 cm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als km/h und mit einer Leistung von bis zu 1 kw. Mindestalter: 16 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: AM ohne mit Grundunterricht Grundbetrag: 299,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 60,00 199,00 10,00 Fahrzeug: (Fahrstunde à min) Grundausbildung:,00,00,00 sfahrt: Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde:,00,7 Sehtest 6, Erste-Hilfe-Kurs - mit Probezeit 8,0 - ohne Probezeit 7,0 Theoretische Prüfung 20,8 Praktische Prüfung (komplett) 8,97 nur Prüfungsfahrt 8,97 Biometrisches Passbild Sehtest Erste-Hilfe-Kurs

6 Informationen zur Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal km/h Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 0 cm³ Elektromotor: Nenndauerleistung maximal kw andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal kw Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 0 kg Klasse AM berechtigt auch zum Führen von: Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 0 km/h,sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (0 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind Mindestalter: 16 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: Keine ohne mit Grundunterricht Grundausbildung - keine Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. Grundbetrag: 299,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 0,00 10,00 Grundausbildung: 0,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 0,00 Sehtest 6, Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen 7,0 Theoretische Prüfung 20,8 Praktische Prüfung 6,1 Biometrisches Passbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

7 Informationen zur Klasse C Schwere Lkw Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen masse von mehr als 00 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 70 kg). Mindestalter: a) 21 Jahre, b) 18 Jahre nach aa) erfolgter Grundqualifikation nach Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 1. August 2006 (BGBl. I S. 198) in der jeweils geltenden Fassung, bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin, bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Jahre Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klasse: C1 Bei Vorbesitz von Klasse B C1 od. D1 D Grundunterricht Bei Vorbesitz von Klasse B C Grundbetrag: 99,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 00,00 nur Prüfungsfahrt 190,00 nur Abfahrtskontrolle Grundausbildung: 90,00 sfahrt: Unterweisung am Fahrzeug: 90,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 67,0 Ärztliche Untersuchung Augenärztliche Untersuchung 7,0 Erste-Hilfe-Kurs Theoretische Prüfung 20,8 Praktische Prüfung (komplett) 10,2 nur Prüfungsfahrt 121,8 nur Abfahrtskontrolle 19,0 Biometrisches Passbild Ärztliches Zeugnis Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (Personalausweis oder Reisepass reicht aus) Erste-Hilfe-Kurs

8 Informationen zur Klasse CE Lastzüge Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen masse von mehr als 70 kg bestehen. Mindestalter: a) 21 Jahre, b) 18 Jahre nach aa) erfolgter Grundqualifikation nach Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 1. August 2006 (BGBl. I S. 198) in der jeweils geltenden Fassung, bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin, bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Jahre Vorbesitz erforderlich: C Beinhaltet Klasse: C1E, BE u. T sowie DE bei Besitz von D Bei Vorbesitz von Klasse C Bei Vorbesitz von Klasse C Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden Solo Zug gesamt Grundunterricht Grundbetrag: 698,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 119,00 190,00 nur Prüfungsfahrt 160,00 Grundausbildung: 110,00 110,00 sfahrt: Unterweisung am Fahrzeug: 110,00 90,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 7,00 Ärztliche Untersuchung Augenärztliche Untersuchung 7,0 Erste-Hilfe-Kurs Theoretische Prüfung 20,8 (zusätzliche Gebühren für fremdsprachige Prüfungen, mündliche Sprachhilfen, Prüfungen mit Dolmetscher) Praktische Prüfung (komplett) 10,2 nur Prüfungsfahrt 121,8 19,0 Biometrisches Passbild Ärztliches Zeugnis Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (Personalausweis oder Reisepass reicht aus) Erste-Hilfe-Kurs

9 Informationen zur Klasse D Große Busse Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen masse von nicht mehr als 70 kg). Mindestalter: a) 2 Jahre, b) 2 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach Absatz 2 des BKrFQG, c) 21 Jahre aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr bis 0 km, d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin, bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 0 km, f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Jahre Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klasse: D1 Bei Vorbesitz von Klasse B C od. D1 C1 Bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 Führerschei n- bis 2 C Führerschei n- > 2 J. bis 2 > 2 J. D1 Grundausbildung Grundunterricht Grundbetrag: 699,00 Aufpreis bei mehreren Klassen 00,00 nur Prüfungsfahrt 190,00 Grundausbildung: 90,00 sfahrt: Unterweisung am Fahrzeug: 90,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 67,0 Ärztliche Untersuchung Augenärztliche Untersuchung 7,0 Erste-Hilfe-Kurs Theoretische Prüfung 20,8 (zusätzliche Gebühren für fremdsprachige Prüfungen, mündliche Sprachhilfen, Prüfungen mit Dolmetscher) Praktische Prüfung (komplett) 10,2 nur Prüfungsfahrt 11,0 27,7 Biometrisches Passbild Ärztliches Zeugnis Augenärztliches Zeugnis/Gutachten Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.) Erste-Hilfe-Kurs

10 Informationen zur Klasse DE Große Busse mit Anhänger über 70 kg zg Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen masse von mehr als 70 kg bestehen. Mindestalter: a) 2 Jahre, b) 2 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach Absatz 2 des BKrFQG, c) 21 Jahre aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr bis 0 km, d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin, bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb oder cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 0 km, f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Jahre Vorbesitz erforderlich: D Beinhaltet Klasse: D1E, BE Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. Grundausbildung Grundbetrag: Aufpreis bei mehreren Klassen nur Prüfungsfahrt 190,00 160,00 90,00 Grundausbildung: 110,00 sfahrt: Unterweisung am Fahrzeug: 110,00 Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunde: 7,00 Ärztliche Untersuchung Augenärztliche Untersuchung 7,0 Arbeitsmedizinisches Gutachten Praktische Prüfung (komplett) 12,09 nur Prüfungsfahrt 11,0 19,0 Biometrisches Passbild Ärztliches Zeugnis Augenärztliches Zeugnis/Gutachten Arbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.) Erste-Hilfe-Kurs

11 Informationen zur MOFA-Prüfbescheinigung Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 2 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Mindestalter: 1 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts. Grundunterricht 6 bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe Gruppe max. Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als ) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten durchgeführt werden. Grundbetrag: (schließt Vorstellung zur Prüfung und praktische Ausbildung ein) 199,00 Theoretische Prüfung (inkl. Ausfertigung der Prüfbescheinigung) 1,28

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