Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren?
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- Klaudia Eberhardt
- vor 8 Jahren
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1 Die Führerscheinklassen - Welche Fahrzeuge darf ich mit welcher Klasse fahren? Welche Schlepper darf ich mit meinem Führerschein eigentlich fahren, wie viele Anhänger darf ich mitführen und welches zulässige Gesamtgewicht dürfen diese nicht überschreiten? Diese und andere Fragen beantwortet die kostenlose Smartphone-Anwendung (App) "Führerschein-Finder" des Agrar-Informationsdienstes aid. Die neue aid-app Führerschein-Finder bietet die passenden Antworten. Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, welche Fahrerlaubnisklasse für welches land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeug erforderlich ist oder welche Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen. Doch damit nicht genug: Alle Verkehrsteilnehmer, die ein Fahrzeug außerhalb eines land- oder forstwirtschaftlichen (lof)-zweckes fahren möchten, können mit der App ebenso unkompliziert die erforderliche Fahrerlaubnisklasse herausfinden. Berücksichtigt sind alle seit dem in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültigen Vorgaben für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen. Wer noch einen vor diesem Datum ausgestellten Führerschein besitzt, kann sich mit der App seine entsprechenden neuen EU-Fahrerlaubnisklassen anzeigen lassen. Den Führerscheinfinder gibt es kostenlos im App Store und bei Google play. Die alten Führerscheinklassen 1,2,3,4 und 5 wurden zum neu aufgegliedert. Heute werden die Führerscheinklassen in folgende Klassen eingeteilt: Fahrzeugklasse PKW-Klassen Motorrad-Klassen LKW-Klassen Bus-Klassen Sonderklassen Klassen B, BE und S A, A1 und M C, CE, C1 und C1E D, DE, D1 und D1E T, L
2 Information zur Klasse B - PKW ohne Anhänger: Die Klasse B beinhaltet die Klassen M, S und L, dass Mindestalter ist 18 Jahre. Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz gefahren werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu einer Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination kg nicht übersteigt, gefahren werden. Eingeschlossene Klassen: L, M, S Information zur Klasse BE - PKW mit Anhänger: Die Klasse BE ist eine Kombination mit der Klasse B, das Mindestalter ist ebenfalls 18 Jahre. Hierfür gilt, Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. Außerdem gilt bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-Fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen. Vorbesitz: B Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung Informationen zur Klasse S: Die Klasse S gilt für Fahrzeugführer ab 16 Jahre. Mit der Klasse S dürfen Kleinkraftfahrzeuge, die mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum gefahren werden.
3 Informationen zur Klasse A: Die Klasse A, beinhaltet die Klassen A1,A2 und AM. Mit der Klasse A dürfen Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen, gefahren werden. Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A (Trike) Vorbesitz: Direkteinstieg oder 2 Jahre A2 Informationen zur Klasse A1: Die Klasse A1 gilt für Leichtkrafträder und Fahrzeugführer ab 16 Jahre und beinhaltet die Klasse AM. Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kw/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kw. Eingeschlossene Klasse: AM Informationen zur Klasse AM: Die Klasse AM ist ebenfalls für Fahrer ab 16 Jahre. In dieser Klasse gilt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gefahren werden. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer elektrischen Antriebsmaschine. Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum erstmals in Verkehr gekommen sind. Ebenso dazu gehören die Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum , erstmals in den Verkehr gekommen sind. Fahrräder mit Hilfsmotor sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen. Die Klasse AM beinhaltet zusätzlich ein paar Ausnahmen. Wer vor dem geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Des Weiteren darf, wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, auch ohne gesonderte Prüfbescheinigung Mofa fahren.
4 Informationen zur Klasse M: Die Klasse M ist ebenfalls für Fahrer ab 16 Jahre. In dieser Klasse gilt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gefahren werden. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer elektrischen Antriebsmaschine. Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum erstmals in Verkehr gekommen sind. Ebenso dazu gehören die Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum , erstmals in den Verkehr gekommen sind. Fahrräder mit Hilfsmotor sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen. Die Klasse M beinhaltet zusätzlich ein paar Ausnahmen. Wer vor dem geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Des Weiteren darf wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, auch ohne gesonderte Prüfbescheinigung Mofa fahren. Informationen zur Klasse C - Schwerer LKW Die Klasse C gilt für Fahrer ab 21 Jahren, 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. Gefahren werden dürfen Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t (nach oben keine Beschränkung), auch mit Anhänger (max. 750 kg). Eingeschlossene Klasse: C1 (21) Vorbesitz: B
5 Informationen zur Klasse CE - Schwere Lastzüge Die Klasse CE gilt für Fahrer ab 21 Jahren, 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG. Es dürfen Kraftwagen über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden. Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE (21) Vorbesitz: C Informationen zur Klasse C1 - Leichter LKW Die Klasse C1 gilt für Fahrer ab 18 Jahren. Es dürfen Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, gefahren werden. Vorbesitz: B Informationen zur Klasse C1E - Leichtere Lastzüge Die Klasse C1E gilt für Fahrer ab 18 Jahren. Es dürfen a) Zugfahrzeuge der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und b) Zugfahrzeuge der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) mit einem Anhänger über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden. In beiden Fällen liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen bei max. 12 t. Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E Vorbesitz: C1 Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung
6 Informationen zur Klasse L - Zugmaschinen bis 40 km/h Die Klasse L gilt für Fahrer ab 16 Jahren. Es dürfen a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h gefahren werden, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. Und b) dürfen Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhänger, gefahren werden. Ausbildung: Theorie Prüfung: Theorieprüfung Informationen zur Klasse T - Zugmaschinen bis 60 km/h Die Klasse T gilt für Fahrer ab 16 (betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h9 bzw. ab 18 Jahren (betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h). a) Zugmaschinen, mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h, b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden. Eingeschlossene Klassen: L, AM (18)
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