Weiterbildung. für Berufskraftfahrer

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1 Weiterbildung für Berufskraftfahrer

2 Was wir wollen. Demnächst müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraftoder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere Weiterbildung, die Berufskraftfahrerqualifikation, nachweisen. Die Zielsetzung des Gesetzgebers ist so einfach wie ehrgeizig: Der Straßenverkehr soll für alle Verkehrsteilnehmer, Fahrgäste und auch die Fahrerinnen und Fahrer selbst sicherer werden.

3 Um das zu erreichen, gelten europaweit gleich hohe Maßstäbe für den Ausbildungsstandard derer, die Busse und Lastkraftwagen lenken. Schließlich tragen Sie für Ihre großen Gefährte oder Fahrgäste eine besonders hohe Verantwortung. Ab September 2013 gelten die neuen Anforderungen für den Personenverkehr, ein Jahr später auch für den Güterverkehr. Der Freistaat Sachsen und die Europäische Union lassen Sie nicht allein mit der Frage, welche Weiterbildung Sie brauchen und wer sie bezahlen muss. Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit dem Weiterbildungsscheck, wenn Sie auf eigene Faust nochmal die Schulbank drücken. Auch Ihr Arbeitgeber kann umfangreiche Unterstützung erhalten, wenn er Ihre Weiterbildungskosten übernimmt. Hier greift die Einzelbetriebliche Förderung des Freistaates. Die neuen Anforderungen für Ihre Qualifikation als Berufskraftfahrer sind in erster Linie eine berufliche Chance für Sie. Mit ihrem Nachweis werden Sie zum gefragten Mitarbeiter, europaweit. Deshalb: Scheuen Sie nicht die Investition in eine bessere berufliche Zukunft. Machen Sie sich schlau.

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5 Was Sie brauchen. Diese Weiterbildung kann so erworben werden: Wenn Sie Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, muss ab September 2013 die Schlüsselzahl 95 ergänzt werden. Sie muss sich in Ihrem Führerschein ab September 2014 finden, wenn Sie Fahrten im gewerblichen Güterverkehr durchführen. Voraussetzung ist eine Qualifikation nach dem in Deutschland geltenden Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für das die europäische Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifi zierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenkraftverkehr die Grundlage ist. 1. Führerschein erworben ab Stichtag*: Erfolgreiches Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei der IHK oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrdienst oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. 2. Führerschein erworben ab Stichtag*: Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und Prüfung bei der IHK. 3. Führerschein erworben bis Stichtag*: Weiterbildung: 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und Wiederholung aller fünf Jahre. *Stichtag: 10. September 2008 für Busfahrer; 10. September 2009 für Lkw-Fahrer

6 Wer was wann wo. Wer? Alle Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen. Abweichend davon gilt diese Anforderung nach 1 BKrFQG unter anderem nicht für Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Polizei, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden. Außerdem gilt das Gesetz auch nicht bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden. Und eine weitere Ausnahme bildet die sogenannte Handwerkerregelung : Das Führen von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

7 Was und Wann? Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 erworben haben, müssen nur eine Weiterbildung besuchen. Diese ist bis spätestens zum 10. September 2013 durch Eintrag in den Führerschein nachzuweisen. Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein nach dem 10. September 2008 erworben haben oder erwerben, müssen seitdem eine Grundqualifikation nachweisen. Fahrer, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben haben, müssen nur eine Weiterbildung besuchen. Diese ist bis spätestens zum 10. September 2014 durch Eintrag in den Führerschein nachzuweisen. Fahrer, die im Güterkraftverkehr eingesetzt werden und ihren Führerschein nach dem 10. September 2009 erworben haben oder erwerben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Wo? In allen anerkannten Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung, wie z. B. Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse oder auch Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb durchführen. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Amt24, dem Service-Portal für Sachsen: > Verfahren & Dienstleistungen > Berufskraftfahrer-Qualifikation

8 So beantragen Sie Ihren Weiterbildungsscheck Sachsen Schritt 1: Sie prüfen, welchen Weiterbildungsbedarf Sie als Berufskraftfahrer haben und legen Ihr Bildungsziel fest. ANTRAGSABGABE: Mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung oder der verbindlichen Anmeldung. Schritt 2: Sie holen sich drei Angebote verschiedener Bildungsanbieter für die geplante Weiterbildung und reichen diese mit den vollständigen Antragsunterlagen bei der SAB ein. Schritt 3: Ist die Förderung durch die SAB bestätigt, melden Sie sich verbindlich zur Weiterbildung an. Nach dem Abschluss der Weiterbildung und nach dem Begleichen der Rechnung reichen Sie den Zahlungsnachweis bei der SAB ein. Der Förderbetrag wird in der Regel innerhalb eines Monats ausgezahlt.

9 FÖRDERBEDINGUNGEN: 80 % der Weiterbildungskosten Erhalten Beschäftigte mit Erwerbseinkommen von unter Euro brutto monatlich oder Arbeitslose, die kein Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten. Die Kosten der Weiterbildung müssen mindestens 650 Euro betragen. Die Weiterbildung muss bis zum beendet sein. Wenn es sich bei der geplanten Maßnahme um die beschleunigte Grundqualifikation handelt und diese weniger als 650 Euro kostet, erfragen Sie bitte die Fördermöglichkeit über die Bildungsprämie. Tel.: % der Weiterbildungskosten Erhalten Beschäftigte, die über ein Erwerbseinkommen von über Euro und unter Euro brutto im Monat verfügen und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie sind über 50 Jahre alt, arbeiten in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit. Die Kosten der Weiterbildung müssen hier mindestens Euro betragen. WEITERBILDUNGSSCHECK SACHSEN Weiterbildungsscheck Sachsen beantragen: Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) Tel.: , Fax: Persönlich berät Sie die SAB in den Kundencentern in Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie in den Regionalbüros in Görlitz, Plauen, Annaberg-Buchholz und Torgau. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Beratung einen Termin.

10 Unterstützung für den Chef: Einzelbetriebliche Förderung. Nur wer sich weiterbildet bleibt fit im Job. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter. Damit sichern Sie die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter wird mit bis zu 80 % der Kosten vom Europäischen Sozialfonds und dem Freistaat Sachsen gefördert, wenn keine vorrangig zu nutzenden Fördermöglichkeiten z. B. über die Arbeitsverwaltung bestehen. Vor Beantragung wird eine Beratung bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank (SAB) empfohlen. Die SAB hat in Dresden, Chemnitz und Leipzig Kundencenter sowie in Görlitz, Plauen, Annaberg-Buchholz und Torgau Regionalbüros zur persönlichen Beratung eingerichtet. Weitere Informationen, konkrete Voraussetzungen und Ansprechpartner erfahren Sie im Servicecenter der SAB unter Tel.: Unternehmen des Güterkraftverkehrs können auch vom Bundesamt für Güterverkehr eine Förderung für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter erhalten. Informieren Sie sich unter: > Förderprogramme > Aus- und Weiterbildung

11 Weiterbildung finden: Weiterbildungsangebote für den Berufskraftverkehr und viele weitere Bereiche finden Sie beim Bildungsmarkt Sachsen der Aus- und Weiterbildungsdatenbank für Sachsen:

12 Unterstützung für Sie: Ihr Weg zur Förderung. Ihr Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung: Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) Tel.: Fax: Persönlich berät Sie die SAB in den Kundencentern in Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie in den Regionalbüros in Görlitz, Plauen, Annaberg-Buchholz und Torgau. Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Beratung einen Termin. Impressum Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Verwaltungsbehörde ESF Wilhelm-Buck-Straße Dresden Landesamt für Straßenbau und Verkehr Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kommunikation City-Tunnel Leipzig Bautzner Straße 19a Dresden Redaktion: Verwaltungsbehörde ESF Grafik/Layout: FLASKAMP UMMEN AG Bildnachweis: Titelseite: lassedesignen/fotolia.com Seite 2: Stephanie Bandmann/fotolia.com Seite 3: Marina Lohrbach/fotolia.com Seite 4, 6: LVDESIGN/fotolia.com Seite 8, links: Kzenon/fotolia.com Seite 8, rechts: Gina Sanders/fotolia.com Seite 11: Robert Carner/istockphoto.com Bestellung: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Tel.: Stand: Mai 2013

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