Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

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1 Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

2 Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich) 3. Fähigkeitsausweis (CZV) 4. Fahrerkarte (Digitaler Fahrtschreiber) 5. Fahrten ins Ausland mit einem Minibus (mit mehr als 8 Sitzplätzen) 6. Transportmotorwagen «Kleinbusse» bis 3,5t 7. Transportmotorwagen «Gesellschaftswagen» über 3,5t 8. Transportmotorwagen für «Personen- und Sachentransport» bis 3,5t 9. Transportmotorwagen «Personenwagen» bis 3,5t

3 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat Der blaue Führerausweis wurde bis am ausgestellt. Der blaue Ausweis bleibt gültig, wird aber nicht mehr ausgestellt. Der Umtausch ist obligatorisch, wenn sich die Daten auf dem Ausweis geändert haben. Falls die Kat. D2 fehlt (Ausweisrohlinge vor 1991), wird der Umtausch des blauen Ausweises empfohlen. Dies vor allem für Personen, welche regelmässig einen Minibus lenken. Seit dem werden nur noch Führerausweise im Kreditkartenformat ausgestellt. Umtausch blauer Ausweis / Übergangsrecht Die Kategorie D2 (nicht berufsmässiger Transport) ergibt folgende Berechtigung: «Führen eines Minibusses zum Personentransport bis 3,5t und mit mehr als 16 Plätzen» Bemerkung: Die Kat. D2 wurde beim Erwerb der Kat. B (vor dem ) ohne weitere Prüfung zugeteilt (Berechtigung). Die Kategorie D1 «3,5t; 106» (nicht berufsmässiger Transport) ergibt folgende Berechtigung: «Führen eines Minibusses zum Personentransport bis 3,5t (Code 3,5t) und mit mehr als 16 Plätzen (Code 106)»

4 2. Kategorie D1 (neurechtlich) Personen, welche das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für die Kategorie B ab dem eingereicht haben, können nur Motorfahrzeuge der Kategorie B (max. 8 Sitzplätze, ausser dem Führersitz) führen. Um einen Minibus mit mehr als 8 Sitzplätze zu führen, muss die neue Kategorie D1 (Berufsmässiger Personentransport) mit einer Zusatztheorie und einer praktischen Prüfung erworben werden. Es handelt sich dabei eine berufsmässige Kategorie. Beschreibung der neuen Kategorie D1 (Berufsmässiger Personentransport, Code «121»): «Führen eines Minibusses zum Personentransport mit mehr als 8 Sitzplätzen, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz». Voraussetzungen: 21 Jahre; ärztliche Untersuchung bei einem anerkannten Vertrauensarzt (Fahrzeuggruppe II); mindestens 1 Jahr Motorfahrzeuge der Kategorie B geführt haben; ein Jahr vor dem Gesuch keine Widerhandlung mit einem Motorfahrzeug begangen haben, welche zu einem Entzug des Ausweises führt oder geführt hat.

5 3. Fähigkeitsausweis (CZV) Seit Mehr Informationen Kartenbestellung Führerausweis im Kreditkartenformat obligatorisch Der Fähigkeitsausweis ist obligatorisch für die Kategorien C, C1, D und D1 (inklusive D1 «3,5t; 106»). Der Fähigkeitsausweis muss erworben werden, wenn Personentransporte mit Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen durchgeführt werden. Personentransporte für private Zwecke in der Schweiz benötigen keinen Fähigkeitsausweis.. Personentransporte (z. B. Schüler, behinderte Personen und ältere Personen in einer Institution, u.s.w.) gelten nicht als private Fahrten. Der Fähigkeitsausweis muss deshalb erworben werden. Weitere zusätzliche Informationen unter Übergangsrecht Inhaber der Kategorien C und C1 vor dem : Erwerb des Fähigkeitsausweises ohne Nachweis der Weiterbildung, gültig bis Ende August Inhaber der Kategorien D und D1 (inklusive D1 «3.5t; 106») vor dem : Erwerb des Fähigkeitsausweises ohne Nachweis der Weiterbildung, gültig bis Ende August Für jede Erneuerung des Fähigkeitsausweises müssen 5 obligatorische Weiterbildungstage (alle 5 Jahre) nachgewiesen werden.

6 4. Fahrerkarte (Digitaler Fahrtschreiber) Seit Führerausweis im Kreditkartenformat obligatorisch Mehr Informationen und Kartenbestellung Funktion des Fahrtschreibers gefahrene Geschwindigkeit; gefahrene Strecke; Arbeits- und Ruhezeiten. Digitaler Fahrtschreiber: Herstellung und Versand zentralisiert Bestellung über das ASTRA Digitaler Fahrtschreiber Fahrerkarte ist persönlich und nicht übertragbar. Analoger Fahrtschreiber Tachoscheibe (1 pro Tag), im Prinzip durch den Besitzer des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt. Schweiz Fahrtschreiber nicht obligatorisch für Fahrzeuge (bis 3,5t), welche für nicht berufsmässige Personentransporte dienen. Europäische Union Fahrtschreiber obligatorisch für Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausser dem Führersitz), unabhängig ob der Transport berufsmässig ist oder nicht.

7 5. Fahrten ins Ausland mit einem Minibus (mehr als 8 Sitzplätzen) Europäisches Recht ist nicht identisch! Nachstehend unsere Empfehlungen Im Besitz des Führerausweises im Kreditkartenformat sein (Angaben eurokompatibel, insbesondere Kat. D1, auch wenn beschränkt). Umtauschen Fahrtschreiber (digital oder analog) obligatorisch Digitaler Fahrtschreiber (Fahrerkarte) Analoger Fahrtschreiber (Tachoscheibe) Im Besitz des Fähigkeitsausweises sein (das in der CH gültige Übergangsrecht kann im Ausland nicht geltend gemacht werden). Achtung Selbst wenn die oben erwähnten Empfehlungen erfüllt sind, ist es ratsam, die zuständigen ausländischen Behörden (Zoll, Polizei, usw.) vor der Fahrt ins Ausland zu kontaktieren. Im Ausland gilt das Führen eines Minibusses mit mehr als 8 Sitzplätzen als berufsmässiger Personentransport, wobei ein entsprechender Führerausweis notwendig ist. Um allfällige Probleme mit den Kontrollorganen zu vermeiden, empfehlen wir einen Transportmotorwagen mit 8 Sitzplätzen, ausser dem Führersitz, zu benützen (siehe Ziffer 9).

8 6. Transportmotorwagen «Kleinbusse» bis 3,5t «Kleinbusse» sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschliesslich Führersitz (Klasse M2 bis 3,5t, nach CH-Recht, VTS Art. 11). Altrechtlich Neurechtlich oder Notwendige Kategorie zum Führen Altrechtlich Kat. D2 (blauer Ausweis) oder Kat. D1 «3,5t; 106» (Umtausch gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat). Neurechtlich Kat. D1 (max. 16 Sitzplätze, ausser dem Führersitz).

9 7. Transportmotorwagen «Gesellschaftswagen» über 3,5t «Gesellschaftswagen» sind schwere Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschliesslich Führersitz (Klasse M2 über 3,5t, nach CH-Recht, VTS Art. 11). oder Ungenügende Kategorie Kat. D2 (blauer Ausweis) oder Kat. D1 «3,5t; 106» (Umtausch gegen Ausweis im Kreditkartenformat) nicht berechtigt! Notwendige Kategorie zum Führen Neue Kat. D1 notwendig (max. 16 Sitzplätze, ausser dem Führersitz). Achtung: Wenn mehr als 16 Sitzplätze Kat. D

10 8. Transportmotorwagen für «Personen- und Sachentransport» bis 3,5t Motorwagen zum Personentransport (bis 3,5t, nach CH-Recht, VTS Art. 11) Motorwagen zum Sachentransport (bis 3,5t, nach CH-Recht, VTS Art. 11) Notwendige Kategorie zum Führen Altrechtlich Kat. D2 (blauer Ausweis) oder Kat. D1 «3,5t; 106» (Umtausch gegen Ausweis im Kreditkartenformat). Neurechtlich Kat. D1 (max. 16 Sitzplätze, ausser dem Führersitz). Notwendige Kategorie zum Führen Alt- und/oder neurechtlich Kat. B

11 9. Transportmotorwagen «Personenwagen» bis 3,5t «Personenwagen» sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit höchstens 9 Sitzplätzen, einschliesslich Führersitz (Klasse M1 bis 3,5t, nach CH-Recht, VTS Art. 11). = X X X Notwendige Kategorie zum Führen Alt- und/oder neurechtlich Kat. B

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