Zulassung Steuer Versicherung. Fahrerlaubnis

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1 Zulassung Steuer Versicherung Fahrerlaubnis

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3 A) Art der Fahrzeugklassen Rechtliche Grundlage: Richtlinie 2002/24 EG über die Typgenehmigung zweirädriger (Doppelrad = 1 Rad) oder dreirädriger Kraftfahrzeuge (vorher: Richtlinie 92/61 EWG) Artikel 1 Abs. 3: a) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: < 350 kg Leermasse und < 45 km/h bbh und < 50 ccm oder < 4 kw Nennleistung

4 b) vierrädrige Kraftfahrzeuge < 400 kg Leermasse bzw. 500 kg bei Fzg. zur Güterbeförderung und < 15 kw Nennleistung B) Arten der nationalen Zulassung Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (RL 2002/24 EG) 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (RL 2002/24 EG) 4-rädriges Kfz zur Güterbeförderung (RL 2002/24 EG) Land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschine (RL 2003/37 EG)

5 Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug Zulassungsfrei ( 3/II FZV) < 350 kg Leermasse und < 45 km/h bbh und < 50 ccm oder < 4 kw Nennleistung Betriebserlaubnispflichtig ( 4/I FZV) Übereinstimmungsbescheinigung o. Betriebserlaubnis (4/V FZV) Versicherungskennzeichen ( 4/III, 26 FZV) Versicherungspflichtig ( 1PflVersG) Steuerfrei ( 3 KraftStG)

6 Straßenzulassung Beleuchtungseinrichtungen * Geschwindigkeitsmesser (beleuchtet) 2 Rückspiegel Warndreieck/Erste-Hilfe-Material ein Versicherungskennzeichen (hinten) Hupe Sicherungskasten Kontrollleuchten keine AU-Pflicht ( 47a StVZO) Helmpflicht (ab , 21a StVO)

7 Zulasungspflichtig ( 3/I FZV) Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung (ATV) < 400 kg Leermasse und < 15 kw Nennleistung Allgemeine Betriebserlaubnis o. EG-Typgenehmigung o. ÜB (Kfz-Brief) (Zulassungsbrescheinigung 2) Versicherungspflichtig ( 1PflVersG) Steuerpflichtig ( 1 KraftStG) Ausstellung eines Zulassungsbescheinigung 1 und amtlicher Kennzeichen

8 Beleuchtungseinrichtungen* Geschwindigkeitsmesser (beleuchtet) 2 Rückspiegel Erste-Hilfe-Material Warndreieck zwei amtliche Kennzeichen Hupe Straßenzulassung Sicherungskasten Kontrollleuchten Haltevorrichtung für Beifahrer AU-Pflicht Helmpflicht (ab , 21a StVO)

9 Beispiel für Straßenzulassung

10 Beispiel für Straßenzulassung

11 Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung < 550 kg Leermasse < 15 kw Nennleistung

12 Lof-Zugmaschine (gem. RL 2003/37) > 15 kw Nennleistung <= 40 km/h bbh > 40/km/h bbh Eintrag im Fzg.-Schein: zusätzliche Forderungen: Zugmaschine Ackerschlepper Zugmaschine Geräteträger geeignete Anhängevorrichtung Anbau von Arbeitsgeräten möglich Zugkraft der Anhängekupplung mind. 0,3 x zgg ZM

13 Zulasungspflichtig ( 3/I FZV) Allgemeine Betriebserlaubnis o. EG-Typgenehmigung o. ÜB (Kfz-Brief) (Zulassungsbrescheinigung 2) Versicherungspflichtig ( 1PflVersG) Steuerpflichtig ( 1 KraftStG) Ausstellung eines Zulassungsbescheinigung 1 und amtlicher Kennzeichen

14 Straßenzulassung Beleuchtungseinrichtungen* Geschwindigkeitsmesser (beleuchtet) 2 Rückspiegel Erste-Hilfe-Material (kann im lof-einsatz entfallen) Warndreieck zwei amtliche Kennzeichen Hupe Sicherungskasten Kontrollleuchten Haltevorrichtung für Beifahrer kein AU-Pflicht bei lof-zugmaschinen

15 Fahrerlaubnisrecht Vierrädrige Leicht-Kfz bzw vierrädrige Kfz zur Personen- oder Güterbeförderung Nach 2 StVG ist die Nutzung von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum fahrerlaubnispflichtig, unabhängig welche bbh sie besitzen (Ausnahmen) Welche FE-Klasse erforderlich ist beschreibt 4 FeV Da die Quads unter vierrädrige(mehrspurige) Kfz fallen, kann die Klasse A und M nicht in Frage kommen!

16 Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug FE-Klasse S Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung (ATV) FE-Klasse B (3) Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung FE-Klasse B (3)

17 Was sind das für Kfz, die unter die neue S-Klasse fallen? Nova 500 Eco Leichtkraftfahrzeug (MiniCar)

18 Crash-Versuche ADAC

19

20 APE 50 Pritsche

21 Die Voraussetzungen für die Klasse S Mindestalter: 16 Jahre Fahrzeugarten: 3-rädrige Kleinkrafträder oder 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge Motorisierung: bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotor (Benzin) bis 4 kw bei Diesel- oder Elektro- Antrieb zulässige Leermasse: bis 350 kg (ohne Akkus bei E- Antrieb) Höchstgeschwindigkeit: bis 45 km/h

22 Theorie (Prüfung) bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen Praxis (Prüfung) praktische Prüfung von mind. 30 Min. inkl. 2 Grundfahraufgabe: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (falls Rückwärtsgang vorhanden) und Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (aus ca. 30 km/h)

23 Mitzuführen: Fahrerlaubnis Erste-Hilfe-Material Warndreieck Schloss (wenn am Quad kein Lenkradschloss vorhanden) Helmpflicht (Quad): ergibt sich aus 21a StVO (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind

24 /S 181 Klasse B (alt 3) und T berechtigen zum Führen von Klasse-S-Fahrzeugen

25

26 Fahrerlaubnisrecht Quads als Zugmaschine Ackerschlepper Quads als Zugmaschine Geräteträger Aufgrund der Zugmaschineneintragung kämen hier neben der Klasse B (3) auch die Klasse T (bis max. 60km/h)* bzw L (bis max 32 km/h) in Frage, wenn das Quad nicht nur bauartbedingt, sondern auch für solche lof-zwecke eingesetzt wird * Stufenregelung 16/18 Jahre

27 Keine Quads, aber vierrädrige Kfz mit Straßenzulassung

28

29 Technische Daten: 4-Takt Motor mit 340 ccm, Leistung 7 KW, 4-Räder, 2 Sitzer, vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung, Höchstgeschwindigkeit ca. 70 Km/h

30 vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung

31 Motor 125 ccm 4 Takt Leistung (PS) 10,5 V-Max 60 km/h (gemessen 80 Km/h) Gewicht 165 KG Startoption E-Start Kühlung Luftgekühlt Bremse vorn : Doppelte Trommelbremse Bremse hinten Scheibenbremse Federung V & H: Teleskopfederung Getrieb Stufenlos Automatik 1 Rückwartsgang Europas erster Buggy "Crazy4Wheel" mit EU-Straßenzulassung. Zulassungsart: Vierrädriges KFZ zur Personenbeförderung. Führerscheinklasse: B ( Klasse 3 ) Sicherheit Sicherheitsgurt/ kein Helmpflicht Beleuchtung Vorne & hinten Blinker Vorne & hinten

32 Als Zugmaschine eingetragenes Quad aus der Pfalz...mit weit über 100 PS...und einer Vmax von über 200 km/h

33 Achtung: Die eingebauten Tuningteile sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis! Aber: No risk, no fun! Arreche Vergaser 17,5 mm Luftfilter Eigenbau Malossi Sportzylinder 70 ccm Auspuff ohne Kat Betella Sportvariomatik mit stärkerer Gegendruckfeder (7%) Malossi Getriebe (primär ca. 7% länger übersetzt) 15er Ritzel (Fa. Wieres)

34 dreirädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung

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