Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

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1 Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Änderungen der Anlage zur Gebührenordnung wurden genehmigt am , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , und Sie wurden in den Mitteilungsblättern der IHK Nürnberg für Mittelfranken 1972,841; 1973,96; 1975,856; 1976,680; 1978,142; 1979,138; 1981,502; 1982,145; 1983,236; 1986,350; 1987,1132; 1988,167; 1988,965; 1989,136; 1989,1164; 1990,478; 1990,588; 1990,1169; 11/91,S.82; 3/92,S.88; 8/92,S.50; 12/92,S.68; 9/93,S.80; 10/95,S.62; 3/96,S.54; 11/96,S.55; 3/97,S.52, 10/98,S.56; 3/99,S47; 1/00,S61;, 9/01,S.58; 4/02,S.64; 7/02,S.52; 1/03,S40; 5/04,S.74; 2/05,S.68; 3/06,S.82; 8/07,S.48; 6/08,S.80; 3/09,S 72; 9/09,S 74; 1/13,S.60; 9/13,S.125, 1/14,S.56, 2/14,S.53, 02/15,S.53; 03/16,S.55 veröffentlicht. 1. Berufliches Bildungswesen Gebührentatbestände Bereich Ausbildung 1.1 Eintragung eines Aus- bzw. Umschulungsvertrages 1.2 Organisation und Durchführung der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsverfahren mit 60, schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben 30, schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben nur Fertigkeits- oder mündliche Prüfung 25, schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung erhöhtem Prüfungsaufwand (z. B. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung oder gestreckter Prüfung) besonderem Prüfungsaufwand (Fachgespräch, Präsentation etc.) 55,00 75,00

2 2 1.3 Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsverfahren mit schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und mündlicher Prüfung 80, nur Fertigkeitsprüfung schriftlicher Prüfung, gebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung erhöhtem Prüfungsaufwand (z.b. schriftlicher Prüfung, ungebundenen Aufgaben und Fertigkeitsprüfung oder mündlicher Prüfung) besonderem Prüfungsaufwand (z.b. Präsentation, Dokumentation, schriftlicher Report, Projektarbeit, integrierte Prüfung) 95,00 120, Wiederholung der Abschlussprüfung gem. 1.2 u Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung gem. 43 Abs. 2 und 45 Abs. 2 BBiG 1.6 Wiederholung eines Prüfungsteils/Prüfungsbereichs 1.7 Sonstige Verwaltungshandlungen (z.b. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zweitschriften, Befreiung von AEVO) 1.8 Begutachtung und Überprüfung von Umschulungsmaßnahmen 1.9 Begutachtung von Qualifizierungsbausteinen 1.10 andere Prüfung (nach Aufwand/z.B. Zertifikate, Zusatzqualifikationen) 1.11 Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit IHK-eigenen Rechtsvorschriften Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Aufwand gem. 1.1, 1.2 u % von , , , Ablehnung eines Antrages 200, Rücknahme eines Antrages vor dessen Bescheidung Erneute Antragstellung zum selben Beruf innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Bescheidung 0,00

3 Rücknahme bzw. Widerruf eines Bescheides über Gleichwertigkeitsfeststellung, sofern in der Verantwortung des Antragstellers begründet Sonstiges Verwaltungshandeln Die gleiche Gebühr wie für die angegriffene Sachentscheidung Zweitschrift des Bescheides 20, Widerspruchsbescheid Die hälftige Gebühr wie für die angegriffene Sachentscheidung Sonstige Auslagen Entscheiden sich Antragstellerinnen bzw. Antragsteller bei fehlenden Nachweisen für Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische/theoretische Prüfungen, Gutachten von Sachverständigen oder ähnliche Verfahren zur Ermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden die anfallenden Kosten (Personal-, Raum- und Materialkosten) gesondert als Auslagen in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach dem Material-, Maschinenund Zeitaufwand des jeweiligen Verfahrens Derzeit unbesetzt Tatsächliche Kosten des Verfahrens Gebührentatbestände Fortbildungsprüfungen 1.20 Fortbildungsprüfungen 1.21 Teilwiederholung von Fortbildungsprüfungen 1.22 Wiederholung von Fortbildungsprüfungen je nach Umfang und Aufwand 1.23 Kurzschrift- oder Maschinenschreibprüfungen Stenotypie- oder Phonotypieprüfungen 1.24 Zuschlag von 50 vom Hundert auf die jeweilige Prüfungsgebühr, wenn keine Zuständigkeit der IHK Nürnberg für Mittelfranken nach 10 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gegeben ist 1.25 Alle Prüfungsgebühren ermäßigen sich bei Nichtantritt nach erfolgter Einladung zur Prüfung auf 50 vom Hundert der Prüfungsgebühr bei Rücktritt aus wichtigem Grund nach Beginn der Prüfung auf 50 vom Hundert der Prüfungsgebühr 165, ,00 40, , ,00 55,00 105, Gebühr für die Befreiung nach AEVO

4 1.27 Sonstige Verwaltungshandlungen (Eintragung, Beglaubigung, Bescheinigung, Zweitschrift, etc.) 5, Widerspruchsbescheid bei Fortbildungsprüfungen 80, Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit IHK-eigenen Rechtsvorschriften Bescheid über Gleichwertigkeitsfeststellung in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Aufwand 600, Ablehnung eines Antrages 200, Rücknahme eines Antrages vor dessen Bescheidung Erneute Antragstellung zum selben Beruf innerhalb von fünf Jahren nach erstmaliger Bescheidung Rücknahme bzw. Widerruf eines Bescheides über Gleichwertigkeitsfeststellung, sofern in der Verantwortung des Antragstellers begründet Sonstiges Verwaltungshandeln 0,00 Die gleiche Gebühr wie für die angegriffene Sachentscheidung Zweitschrift des Bescheides 20, Widerspruchsbescheid Die hälftige Gebühr wie für die angegriffene Sachentscheidung Sonstige Auslagen Entscheiden sich Antragstellerinnen bzw. Antragsteller bei fehlenden Nachweisen für Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische/theoretische Prüfungen, Gutachten von Sachverständigen oder ähnliche Verfahren zur Ermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden die anfallenden Kosten (Personal-, Raum- und Materialkosten) gesondert als Auslagen in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach dem Material-, Maschinenund Zeitaufwand des jeweiligen Verfahrens. Tatsächliche Kosten des Verfahrens 4 2. Verkehr Eignungsprüfungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, dem Personenbeförderungsgesetz oder dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz: 2.1 Prüfungsgebühr einschließlich Ausstellung einer Fachkundebescheinigung Anerkennung der fachlichen Eignung auf Grund leitender Tätigkeit 130,00 75,00

5 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung ohne Prüfung 2.2 Wiederholungsprüfung 110, Bearbeitungsgebühr bei verspätetem Rücktritt gemäß 7 Abs. 1 PrüfOV bzw. 7 Abs. 2 PrüfO BayRDG Schulungen von Fahrzeugführern nach Kapitel 8.2 ADR 2.4 Gebühr für die Anerkennung der Lehrgänge einschließlich eines Kurses - für jeden weiteren beantragten Kurs 2.5 Gebühr für die Wiedererteilung der Anerkennung: jeweils die Hälfte der unter Ziffer 2.4 genannten Sätze 2.6 Gebühr für zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs 2.7 Gebühr für jede weitere Lehrkraft oder Lehrgangsstätte nach Anerkennung eines Lehrganges 65, ,00 60,00 180, Betreuungsgebühr pro Lehrgang Gebühr für die Teilnahme an der Prüfung einschl. Ausstellung der Bescheinigung pro Teilnehmer 2.9 Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 2.10 Gebühr für die Umschreibung von Schulungsnachweisen in ADR-Bescheinigungen 40,00 30,00 30,00 Schulung von Gefahrgutbeauftragten nach 2 GbV 2.11 Gebühr für die Anerkennung der Lehrgänge für den allgemeinen Teil einschl. eines besonderen Teiles 2.12 Gebühr für die Anerkennung jedes weiteren besonderen Teiles entsprechend dem Rahmenlehrplan - mit Beschränkungen entsprechend eines vom Sachverständigenkreis bereits empfohlenen Musterlehrplans - mit Beschränkungen ( 4 Abs. 3 der GbV-Satzung vom ) 2.13 Gebühr für die Wiedererteilung der Anerkennung: jeweils die Hälfte der unter Ziffer 2.11 und 2.12 genannten Sätze 500, ,00

6 2.14 Gebühr für zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung eines Lehrganges 2.15 Gebühr für Grund-/Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen einschl. Ausstellung des Schulungsnachweis pro Teilnehmer 2.16 Gebühr für Fortbildungsprüfungen einschl. Ausstellung des Schulungsnachweises 2.17 Gebühr für die Ausstellung des Schulungsnachweises nach Teilnahme am Fortbildungslehrgang ohne Prüfung 2.18 Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 80,00 200,00 80,00 40,00 20, Recht 3.1 unbesetzt 3.2 Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten Freiwillige Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten je nach Größe des Streitfalles 15,00 153, Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung je nach Zeitaufwand für das Verfahren 51,00 511, Sonstige Verwaltungshandlungen (Bestätigungen, Bescheinigungen) 5,00 26,00 4. Sachverständige 4.1 Erstbestellung Genehmigung einer Zweigniederlassung 200, Änderung oder Erweiterung eines Fachgebietes 1 400, Rücknahme bzw. Widerruf einer Bestellung Verlängerung einer öffentlichen Bestellung Widerspruchsbescheid: 1,5 facher Satz der Gebühr für den zugrundeliegenden Verwaltungsakt 5. Außenhandel

7 7 5.1 Ausstellungen von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen jede Kopie 5.2 unbesetzt 5.3 unbesetzt 5.4 Carnets A. T. A. Ausstellungsgebühr je Carnet 7,00 1, Kammerzugehörige 21, Nicht-Kammerzugehörige 33,00 6. Sonstige Beglaubigungen Sonstige Beglaubigungen 6,60 jede Kopie 1,60 7. Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfungen 7.1 Bewachungsgewerbe Unterrichtung von Unternehmen 7 900, Unterrichtung von Bewachungspersonal 390, Sachkundeprüfung 70,00 170, Versicherungsvermittler und berater / Finanzanlagenvermittler Sachkundeprüfung Versicherungsvermittler und -berater 280,00 340, Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil Vollprüfung (drei Kategorien) 360,00 420, Vollprüfung (zwei Kategorien) 380, Vollprüfung (eine Kategorie) 240,00 280, Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil Teilprüfung (drei Kategorien) 270,00 320,00

8 Teilprüfung (zwei Kategorien) 230,00 290, Teilprüfung (eine Kategorie) 180,00 210, Spezifische Sachkundeprüfung Spezifische Sachkundeprüfung 360,00 420, Wiederholungsprüfung Vollprüfung mit praktischem Übungsteil Vollprüfung (drei Kategorien) 360,00 420, Vollprüfung (zwei Kategorien) 380, Vollprüfung (eine Kategorie) 240,00 280, Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil Teilprüfung (drei Kategorien) 270,00 320, Teilprüfung (zwei Kategorien) 230,00 290, Teilprüfung (eine Kategorie) 180,00 210, Praktischer Prüfungsteil Praktischer Prüfungsteil 180,00 210, Praktischer Prüfungsteil spezifische Sachkundeprüfung 180,00 210, Berufskraftfahrer Grundqualifikation - Gesamtprüfung - Gesamtprüfung Quereinsteiger - Gesamtprüfung Umsteiger 1.370, , ,00 Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation - Theoretische Prüfung - Theoretische Prüfung Quereinsteiger - Theoretische Prüfung Umsteiger 220,00 190,00 160,00 - Praktische Prüfung - Praktische Prüfung Quereinsteiger - Praktische Prüfung Umsteiger Beschleunigte Grundqualifikation

9 - Theoretische Prüfung - Theoretische Prüfung Quereinsteiger - Theoretische Prüfung Umsteiger 120,00 110, Chemikalien-Klimaschutzverordnung Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHKoder HwK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse 30,00 60,00 200,00 60, Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß 33 c GewO Teilnahme an der Unterrichtung Zweitschrift, Widerspruchsbescheid und Prüfungsrücktritt Zweitschrift der Sachkundebescheinigung 10, Widerspruchsbescheid 80, Die Prüfungsgebühren ermäßigen sich auf 50 %, sofern der Rücktritt spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgt 8. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register führenden Stelle nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS- VO) und nach Umweltauditgesetz (UAG) 8.1 Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register Je weiteren Standort mit eigener Behördenzuständigkeit bei erstmaliger Eintragung der Organisation Erweiterung einer bestehenden Organisationseintragung um einen weiteren Standort 230,00 882,00 125,00 230,00 882,00

10 8.2 Ablehnung der erstmaligen Eintragung 8.3 Prüfung der Voraussetzungen für Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung Je weiteren Standort mit eigener Behördenzuständigkeit bei Prüfung der Voraussetzungen für Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 230,00 882,00 77,00 460,00 60, Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 77, Vorübergehende Aussetzung der Eintragung 8.6 Streichung der Eintragung gem. Art. 15 Abs. 4 EMAS-VO 8.7 Regelanfrage nationaler Standort für eine Registrierungsstelle für eine Organisation mit Sitz im Ausland 8.8 Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die registerführende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands die in Nr genannten Gebührenrahmen um zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten 77,00 460,00 77,00 460,00 77,00 268, Unterrichtung nach 4 des Gaststättengesetzes 9.1 Teilnahme an der Unterrichtung 60, Zweitschrift für die Teilnahme-Bescheinigung 10, Freistellung von der Unterrichtung 10, Einzelhandel 10.1 Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz 75, Wiederholungsprüfung 75, unbesetzt 12. Gebührenwesen

11 Mahngebühr für die 2. Anmahnung rückständiger Gebühren 8,00

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