Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg
|
|
- Pia Kaiser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 APP entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft 01-02/2014); am 21. Mai 2014 (FORUM, Heft 07-08/2014); am 24. November 2015 (FORUM, Heft 03/2016); am 22. November 2016 (FORUM, Heft 01-02/2017); am 26. April 2017 (FORUM, Heft 06/2017). Nr. Bezeichnung in Euro 1. Außenhandelsdokumente 1.1. Bescheinigung und Beglaubigung von Außenhandelsdokumenten (inkl. Digitale Signatur) für IHK-Mitglieder pro Original 5,00 pro Durchschrift/Kopie 1, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk pro Original 8,00 pro Durchschrift/Kopie 1, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks pro Original 10,00 pro Durchschrift/Kopie 1, Ausstellen, Ergänzen, Bereinigen und Ausfüllen von Carnet A.T.A Ausstellung für IHK-Mitglieder Standardsatz (1 Reise) 30,00 pro weiterer Reise 3, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz im IHK-Bezirk Standardsatz (1 Reise) 40,00 pro weiterer Reise 3, für Nicht-IHK-Mitglieder mit Sitz außerhalb des IHK-Bezirks Standardsatz (1 Reise) 50,00 pro weiterer Reise 3, Ergänzungen von laufenden/ausgestellten Carnet A.T.A Grundgebühr 5, pro weiterer Reise 3, Bereinigung pro Reklamation 40,00 Ostbrandenburg
2 2. Öffentliche Bestellung und Vereidigung 2.1. Verfahrensgebühr Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach 3 SVO Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf einem weiteren Sachgebiet nach 3 SVO Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Bestellung von Messern, Zählern, Wiegern, Probennehmern und sonstigen Handelshilfspersonen nach 25 SVO Bearbeitung von Anträgen auf erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach 2 Abs. 4 S. 2 SVO auf einem Sachgebiet Anerkennungsgebühr Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Sachkenntnis nach 36 GewO Änderungsgebühr Bearbeitung von Anträgen auf Änderung oder Ergänzung eines bestehenden Bestellungstenors Bestellungsgebühr Vornahme einer ersten oder erneuten öffentlichen Bestellung oder Änderung oder Ergänzung eines Bestelltenors 400,00 300,00 200,00 50,00 bis 400,00 250,00 bis 1.500,00 50,00 100, Rücknahme bzw. Widerruf einer öffentlichen Bestellung 350,00 bis 1.300, Zweitschriften s. Nr Für alle dem in das nach 35 BBiG zu führende Verzeichnis eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse gilt der Abschnitt 3 des entarifs der IHK Ostbrandenburg in der Fassung Aus- und Weiterbildung 3.1. Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses Bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages bis zum Ablauf des 2. Ausbildungs- oder Umschulungsmonats Bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages bis zum Ablauf des 4. Ausbildungs- oder Umschulungsmonats Bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages nach Ablauf des 4. Ausbildungs- oder Umschulungsmonats 3.2. Zwischenprüfung für IHK-Mitglieder Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung 90,00 150,00 200, Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 155, Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung 110, Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 115, Zwischenprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 195, Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung 135, Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 140, Abschlussprüfung für IHK-Mitglieder Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 395, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 250, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 345, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 150,00 2 Ostbrandenburg
3 Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 390, Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 230, Berufe mit Kenntnisprüfung oder Fertigkeitsprüfung 160, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 190, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 150, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 225, Abschlussprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 495, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 310, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 430, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 190, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 490, Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung 285, Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung 200, Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur 240, Teil I der gestreckten Abschlussprüfung 190, Teil II der gestreckten Abschlussprüfung 280, Erstattung von en Rücktritt von der Prüfung bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung 30% der erhobenen weniger als vier Wochen vor Beginn der Prüfung keine Erstattung Fernbleiben von der Zwischen- oder Abschlussprüfung entschuldigtes Fernbleiben 50% der erhobenen unentschuldigtes Fernbleiben keine Erstattung 3.7. Sonstige en verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung bei Überschreitung der Anmeldefrist Prüfung von außerbetrieblichen Konzepten Einreichung der Unterlagen bis 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 250, Einreichung der Unterlagen weniger als 6 Wochen vor Maßnahmebeginn 500, Zweitschrift von Prüfungszeugnissen s. Nr Gleichstellung von Berufs- und Qualifikationsabschlüssen nach dem Bundesvertriebenengesetz 75, nach dem Einigungsvertrag 40, Ausfertigen von Urkunden 25, Abnahme einer Prüfung als kodifizierte Zusatzqualifikation 200, Zulassungsbescheid gemäß 43 (2) und 45 (2) und (3) BBiG 90,00 75,00 3
4 3.8. Fortbildungsgebühren Fortbildungsprüfungen der ersten Ebene und ähnlich strukturierte Prüfungen Prüfungen ohne besonderen Aufwand (z.b. Fachkräfte, Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprache im Beruf) 330, Prüfungen mit besonderem Aufwand (z.b. Baumaschinenführer, Diätkoch, Werkpolier) 360, Fachberater 220, Zusatzqualifikation für Auszubildende 100, Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - kaufmännisch Prüfung ohne gesonderte Prüfungsteile (z.b. Handelsfachwirt, Handelsassistent, Personalfachkaufmann) Bilanzbuchhalter (VO von 2015) 360, Schriftliche Prüfung 400, Mündliche Prüfung 200, Prüfung mit gesonderten Prüfungsteilen (z.b. Bilanzbuchhalter VO 2007, Gastronomische Meister, Aus- und Weiterbildungspädagoge) Erster Prüfungsteil 220, weitere Prüfungsteile, je 330, Praktischer Teil der gastronomischen Meister 220, Projektarbeit, zusätzlich 100, Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene - gewerblich Industriemeister u.a Erster Prüfungsteil 270, weitere Prüfungsteile, je 360, Projektarbeit, zusätzlich 100, Polier Prüfungsteil Baubetrieb 200, Prüfungsteil Bautechnik 160, Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement 140, Fortbildungsprüfungen der dritten Ebene (z.b. Technischer Betriebswirt, Berufspädagoge) Erster Prüfungsteil 270, weitere Prüfungsteile, je 270, Projektarbeit, zusätzlich 100, Ausbilder-Eignungsprüfung AEVO-Prüfung 135, Befreiung von der AEVO-Prüfung 50, Schreibtechnische Prüfungen (Maschinelle Texterstellung, Kurzschrift, Phonotypie, Stenotypie) 70, Sonstige en Wiederholung oder Nachholung Wiederholung oder Nachholung der gesamten Prüfung/des gesamten Prüfungsteiles Teilwiederholung oder Teilnachholung Erstattung von en volle nach 3.8.ff 50% der erhobenen 4 Ostbrandenburg
5 Rücktritt von der Prüfung bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung 80% der erhobenen weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung keine Erstattung Fernbleiben von der Prüfung entschuldigtes Fernbleiben 70% der erhobenen unentschuldigtes Fernbleiben keine Erstattung Zweitschriften s. Nr Fach- und Sachkundeprüfungen, Unterrichtungen 4.1. Verkehr Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und des Straßenpersonenverkehrs (ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen) Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Taxenund Mietwagenverkehrs Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung der fachlichen Eignung im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 30, Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 20,00 240,00 210,00 290, Ausstellung von Zweitschriften s. Nr Bewachungsgewerbe Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe Unternehmer und Personen nach BewachV 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 750, Mitarbeiter und Personen nach BewachV 1 Abs. 2 Nr , Sachkundeprüfung 150, Wiederholung der Sachkundeprüfung Wiederholung der schriftlichen Prüfung 70, Wiederholung der mündlichen Prüfung 80, Erstattung von en Rücktritt von der Sachkundeprüfung bis 5 Werktage vor Beginn der Prüfung weniger als 5 Werktage vor Beginn der Prüfung Fernbleiben von der Sachkundeprüfung entschuldigtes Fernbleiben 50% der erhobenen 25% der erhobenen 70% der erhobenen unentschuldigtes Fernbleiben keine Erstattung Zweitschriften Bescheinigungen über die Ablegung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe s. Nr Unterrichtungsnachweise s. Nr Schulung von Gefahrgutfahrern 5.1. Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen für den ersten Kurs 850,00 5
6 für jeden weiteren Kurs 275, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen für den ersten Kurs 50% von für jeden weiteren Kurs 50% von Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche (zustimmungsbedürftige) Änderung der Anerkennung 100,00 bis 300, Kursgebühr 90, Prüfungsgebühr für Basiskurs, Aufbaukurs Klasse Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulungen oder Wiederholungsprüfung (inkl. ADR-Schulungsbescheinigung) je Prüfung 5.6. Ersatzausstellung ADR-Schulungsbescheinigung 30, Umschreibung der Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung nach 14 Abs. 3 GGVSEB 50,00 6. Schulung von Gefahrgutbeauftragten 6.1. Lehrgangsanerkennungsverfahren Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Lehrgängen für den ersten Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) 850, für jeden weiteren Verkehrsträger ( 5 Abs. 4 GbV) 400, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung ohne wesentliche Änderungen 65,00 50% der nach Pkt Modifikation: Bearbeitung von Anträgen auf wesentliche Änderung der Anerkennung 120,00 bis 350, Prüfungsgebühren Grundprüfung für einen oder zwei Verkehrsträger, Ergänzungsprüfung oder Verlängerungsprüfung 150, Grundprüfung für drei oder vier Verkehrsträger 190, Umschreibung eines Schulungsnachweises nach 7 Abs. 3 GbV 50, Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises s. Nr Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr 7.1. Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung 185, Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 165, Theoretische Prüfung - Umsteiger 160, Praktische Prüfung - Regelprüfung 850,00 bis 1.280, Praktische Prüfung - Quereinsteiger 850,00 bis 1.280, Praktische Prüfung - Umsteiger 650,00 bis 1.090, Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung - Regelprüfung 120, Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 110, Theoretische Prüfung - Umsteiger 110,00 8. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der registerführenden Stelle nach der Verordnung (EG) 1221/2009 und des Umwelt-Audit-Gesetzes 8.1. Antrag auf erstmalige Eintragung einer Organisation mit einem Standort in das Register 230,00 bis 882, Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, kann die registerführende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands den in Nr genannten enrahmen um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten. 6 Ostbrandenburg
7 Antrag auf Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation einbezogenen Standort oder Teilstandort Antrag auf Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 153,00 bis 882,00 77,00 bis 460, Vorübergehende Aufhebung der Eintragung 77,00 bis 460, Streichung der Eintragung 77,00 bis 460, Regelanfrage nationaler Standort für eine Registrierungsstelle mit Sitz im Ausland 77,00 bis 268, Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs die gleiche wie für die angefochtene Sachentscheidung 8.9. Gewährung von Akteneinsicht 0,00 bis 25,00 (1) (2) Erläuterung zur Ermittlung der enhöhe: Die Staffelung der en 8.1. bis 8.7. richtet sich nach der Größe der Organisation sowie dem für das Registrierungsverfahren erforderlichen Aufwand. Dabei werden unterschieden - kleine Organisationen (1) - mittelgroße Organisationen (2) und - große Organisationen (3) sowie - einfach gelagerte Fälle (1) - mittelschwere Fälle (2) und - komplexe Fälle (3) Aus der Addition der in Klammern gesetzten Zahlen ergeben sich 5 Kategorien, die für die Staffelung ausschlaggebend sind. Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU vom (Komm 96/280, ABl. Nr. L 107/4) wird die untere Grenze der Rahmengebühren angesetzt. In begründeten Fällen, insbesondere bei besonders zeitaufwendigen Verfahren, kann eine höhere im Rahmen der Grenzen nach Abs. 1 und entsprechend der Staffelung nach Abs. 2 festgelegt werden. 9. Versicherungsvermittler und -berater 9.1. Register Registrierung von Vermittlern/Beratern 65, Registrierung von gebundenen Versicherungsvermittlern gem. 34d Abs. 4 GewO 45, Änderung der Registerdaten Änderung der Registerdaten 30, Registrierung von Tätigkeiten in weiteren EU-Staaten je Staat 30, schriftliche Auskunft aus dem Register 15, Erlaubnisverfahren Erlaubnisverfahren nach 34d, e GewO 280, Änderung der Erlaubnis innerhalb der 34d, 34e GewO 70, Erlaubnisbefreiungsverfahren produktakzessorischer Vermittler 140, Rücknahme/Widerruf/Änderung (nachträglich) 280, Widerruf der Erlaubnis gem. 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO 140, Anordnung der Überprüfung von Aufzeichnungspflichten (Anordnung einer Prüfung aus besonderem Anlass) 9.3. Sachkundeprüfungen 100, Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich / praktisch) 200,00 bis 350, Wiederholung (mündliche / praktische Prüfung) 100,00 bis 175,00 7
8 Rücktritt, Nichtteilnahme bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige nach oder auf bei Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn der Prüfung ermäßigt sich die jeweilige nach oder um Nichtteilnahme an der Prüfung oder Rücktritt ab dem Vortag keine Erstattung 9.4. Sonstiges Ausstellung einer Ersatz- oder Zweitbescheinigung s. Nr Anerkennung von Bildungsabschlüssen gem. VersVermV 4 Abs. 2 25, Registrierung nach 34f ff. GewO Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater Registrierung von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern 105, Neuaufnahme oder Löschung von Mitarbeitern im Register 30, Änderung von Registerdaten 25, Schriftliche Auskunft 15, Immobiliendarlehensvermittler und Honorar-Immobiliendarlehensberater gem. 34i GewO Registrierung von Immobiliendarlehensvermittler und Honorar-Immobiliendarlehensberater 105, Neuaufnahme oder Löschung von Mitarbeitern im Register 30, Änderung von Registerdaten 25, Schriftliche Auskunft 15, Registrierung von Tätigkeiten in weiteren EU-Staaten je Staat 30, Aufsteller von Spielgeräten Unterrichtung von Aufstellern von Spielgeräten nach 33c GewO 150, Verschiedenes Zurückweisung eines Rechtsbehelfs/ Rechtsmittels 51,00 bis 256, Mahngebühren 10, Beitreibungen/Vollstreckungen 35, en für Ehrenurkunden 15, Adressenauskünfte Grundgebühr 5,00 pro Adresse 0, Zweitschriften/Ersatzausstellungen 25, en für Kopien für die ersten 50 Seiten je Seite 0,50 für jede weitere Seite 0, Beglaubigung nach 33, 34 VwVfG 15,00 0,00 0,50 8 Ostbrandenburg
Gebührentarif der IHK Ostbrandenburg
entarif der IHK Ostbrandenburg Beschlossen am 23. November 2011 (FORUM, Heft 01/2012). Zuletzt geändert am 31. Mai 2013 (FORUM, Heft 07-08/2013); am 27. November 2013 (FORUM, Heft 01-02/2014); 21. Mai
Mehr1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz
1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz 1.1 Ausbildungsverhältnisse 1.1.1 Kaufmännische Berufe ohne Fertigkeitsprüfung
MehrGebührentarif in der Fassung vom 1. Januar 2018
entarif in der Fassung vom 1. Januar 2018 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 24. November 2016 (Elektronischer Bundesanzeiger)
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 24. November 2016 (Elektronischer Bundesanzeiger) Ab Gebührenposition 1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren
MehrG E B Ü H R E N T A R I F. der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
A 31 G E B Ü H R E N T A R I F der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund vom 6. Dezember 1999, zuletzt geändert am 5. Dezember 2016 I. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1. Sachverständige 800,00
MehrGebührentarif. I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen. III.
Gebührentarif I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen 5,50 Euro 2. Ausstellung und Bereinigung von Carnets 25,00 Euro 3. Ausstellung
MehrAnlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss
Stand: 003.08 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss Aufgrund 3 Abs. 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 25. Feburar 2016, zugeletzt geändert am 10. Mai 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren * 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs-
MehrAnlage zur Gebührenordnung
Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein hat in der Sitzung vom 23. Juni 2016 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen. zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Siegen Stand: zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung am 13. Juni 2017 Gebührentatbestand Gebühr EURO I Außenhandelsdokumente, Zweitschriften,
Mehr50% der Gebühr 1.6 Externenprüfung nach 43 Abs. 43 Abs. 2 und 3
Gebührentarif in der Fassung vom 1. März 2016 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im kaufmännischen Bereich > IHK-zugehörige
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 440,00 1.2 für zwei
MehrNichtamtliche Lesefassung. Gebührentarif der. vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007)
Nichtamtliche Lesefassung Gebührentarif der vom 1. Juli 2007 (Beschluss der Vollversammlung vom 19. April 2007) Änderung vom 1. Mai 2008 (Beschluss der Vollversammlung vom 3. März 2008) Änderung vom 1.
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 400,00 1.2 für zwei
MehrSatzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Kiel Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2017 gem. 4 Satz 2 Ziff.
MehrAnlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
MehrAnlage zu 1 der Gebührenordnung
Anlage zu 1 der Gebührenordnung Gebühren- Nr. Gebührentatbestand Gebühr in 1 Bescheinigungen aus dem Firmenregister für IHK-zugehörige Unternehmen gebührenfrei 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen
MehrIHK-Gebührenordnung Gebührentarif
IHK-Gebührenordnung Gebührentarif Auszug aus den Rechtsgrundlagen der IHK zu Lübeck (Stand: 1. März 2016) Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck Tel.: (04
MehrGebührentarif ab 1. September 2014
Gebührentarif ab 1. September 2014 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2014 gem. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts
MehrGebührentarif - gültig ab 1. Dezember 2016
I Ausstellung von Carnets, Ursprungszeugnissen und sonstigen dem internationalen Geschäftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gebühr in 1 Ausstellung von internationalen Carnets 71,70 2 Ausstellung von Ursprungszeugnissen
MehrAusfertigung. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Ausfertigung entarif der Industrie- und Handelskammer Fulda (Anlage zu 1 Abs. 1 der enordnung) Tarif- enpflichtige Leistung Einheit / Stand: 17.02.2017 letzte Änderung: 17.02.2017 1. Schriftliche Adressauskünfte
MehrG e b ü h r e n t a r i f. i.d.f. vom zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
G e b ü h r e n t a r i f i.d.f. vom 21.02.2017 zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes vom 05.12.2013 I. Berufsbildung 1. Eintragung, Betreuung, Zwischen- und Abschlussprüfung
MehrGebührentarif. Die nachfolgenden Gebührentatbestände gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die vor dem begonnen haben.
Gebührentarif zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 4. März 1970 (Niedersächsische Wirtschaft 7/70 vom 9. April 1970), zuletzt gändert am 20. September
MehrBeschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 7. Dezember 2016 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am )
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 27.06.2017) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385
Mehr2. Abschlussprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 2 (ohne Zwischenprüfung)
Gebührentarif der IHK Bonn/Rhein-Sieg in der am 22.11.2016 geänderten und ab 01.01.2017 geltenden Fassung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg hat am 22.11.2016 gemäß den
MehrBeschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Beschluss der Vollversammlung vom 08. Dezember 2015 über die neue Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Die Vollversammlung
MehrGebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr EUR
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern vom 22.07.1982, zuletzt geändert am 07.12.2016 (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Ulm
Seite - 1 - Stand: 21. März 2016 entarif der Industrie- und Handelskammer Ulm Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ulm hat am 1. Dezember 2015 folgende Änderung und Ergänzung des entarifs
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet hat gemäß 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes
MehrDie Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 22. November 2012 beschlossen:
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 22. November 2012 beschlossen: 1 Änderung des Gebührentarifes Der Gebührentarif zur Gebührenordnung vom 4. März
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2015 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2017 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrGebührentatbestand Gebühr
Gebührentatbestand Gebühr 1. Außenwirtschaft / International Gebühr 1.1 Ausstellen eines Carnets 1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 1.2. Ergänzungsgebühr 1.3 Ausstellung
MehrGebührentarif der IHK Pfalz Stand:
1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Für nicht IHK-Zugehörige wird die doppelte Gebühr der Ziffern 1.1.1 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben. 1.1.1 Eintragung 40,00 1.1.2
MehrGebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung)
Gebührentarif der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung) Das Plenum der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven hat in seiner Sitzung am
Mehr3.2.1 ohne Fertigkeitsprüfung 200, mit Fertigkeitsprüfung 300, für kammerzugehörige Unternehmen 50% von 3.1 bzw. 3.2
GEBÜHRENTARIF Anlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung Tarifnummer Gebührenpflichtige Leistung Einheit Gebühr 1 Beglaubigungen von Unterschriften auf Handelsrechnungen und Ausstellung von anderen dem Außenwirtschaftsverkehr
MehrGebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Gebührentarif* der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart A. Absatzwirtschaft 1. Fachkundeprüfung nach 22 Waffengesetz 1.1 für eine Waffenart inklusive dazugehöriger Munition 400,00 1.2 für zwei
MehrGebührenverzeichnis. gültig ab Januar 2017
Gebührenverzeichnis gültig ab Januar 2017 Gebührentatbestand 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Regelung für Ziffern 1.1.1-1.1.4 sowie 1.1.7: Nicht mitglieder
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987 in der Fassung der Beschlüsse der Vollversammlung vom 28. November 1989, 28. Mai 1990,
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar- Heuberg
Die IHK informiert: Gebührentarif Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar- Heuberg Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 03. Dezember
MehrVI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. A. Berufsbildung
VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vom 05.07.2000 in der Fassung vom 29.11.2016 veröffentlicht in Oldenburgische Wirtschaft 2017 Heft 1 Seite 34 A. Berufsbildung I. Betreuungsgebühren
MehrGebührentarif IHK Karlsruhe
A. Absatzwirtschaft 1. 1.1 Fachkundeprüfung nach 7 des Waffengesetzes für eine Waffenart einschl. dazugehörender Munition 1.2 für zwei oder mehr Waffenarten einschl. dazugehörender Munition 1.3 für Munition
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987
enordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987 in der Fassung der Beschlüsse der Vollversammlung vom 28. November 1989, 28. Mai 1990, 30.
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
der Diese Gebühren wurden von der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am 3. Dezember 2002 beschlossen, zuletzt am 24. September 2014 geändert und vom Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg
MehrGebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken
Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat am 5. Dezember 2001 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat in ihrer Sitzung
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet hat in ihrer Sitzung am 24. Juni
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Siegen
entarif der Industrie- und Handelskammer Siegen genehmigte Fassung vom 12.06.2001 mit eingearbeiteten genehmigten Veränderungen vom 12.12.2002, 15.12.2004, 14.12.2005, 12.06.2007, 12.12.2007, 09.12.2009,
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau gültig ab: 1. Januar 2016
1 Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau gültig ab: 1. Januar 2016 1.1 Sachverständige 1.1.1 Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung
MehrGebührentarif der IHK Reutlingen
entarif der IHK Reutlingen zuletzt geändert am 15.12.2015 Seite 2 1. Außenwirtschaft / International 1.1 Ausstellen eines Carnets 50,00 80,00 Zuschlag für nicht IHK-zugehörige Unternehmen 50 % 1.2 Regulierung
MehrGebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Änderungen der Anlage zur Gebührenordnung wurden genehmigt am 01.01.1973, 27.10.1975, 31.08.1976,
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Inhalt A. Berufsbildung... 3 I. Ausbildung... 3 II. Weiterbildung... 4 III. Sonstige Verwaltungsgebühren... 4 B. Sonstige Prüfungen...
MehrAnlage zur Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern
Anlage zur Gebührenordnung der IHK für München und Oberbayern zuletzt geändert am 24.07.2017 (IHK-Magazin Nr. 8/2017) 1. Berufliches Bildungswesen a) Eintragung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsvertrages
Mehr8 Gebühren. 2. Bereinigungsgebühr für ein ausgestelltes Carnet 90,00
Anlage zu 8 Gebührenordnung / Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrieund Handelskammer Rhein-Neckar
MehrGebührentarif IHK Karlsruhe
A. Absatzwirtschaft 1. 1.1 Fachkundeprüfung nach 7 des Waffengesetzes für eine Waffenart einschl. dazugehörender Munition 1.2 für zwei oder mehr Waffenarten einschl. dazugehörender Munition 1.3 für Munition
MehrG E B Ü H R E N T A R I F. zur Gebührenordnung. der. Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom (Stand: )
G E B Ü H R E N T A R I F zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg vom 26. 09. 1990 (Stand: 22.09.2016) * Prüfungsgebühren sind mit der Zulassung (Einladung) zur Prüfung in der Berufsausbildung
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 19. November 2014 (FORUM, Heft 3/2015)
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Potsdam vom 28. November 2001, zuletzt geändert am 19. November 2014 (FORUM, Heft 3/2015) Ab Gebührenposition 1. Aus- und Weiterbildung Verwaltungsgebühren
MehrIndustrie- und Handelskammer für Rheinhessen G E B Ü H R E N T A R I F
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen G E B Ü H R E N T A R I F gültig ab 01.01.2010, zuletzt geändert am 07.12.2016 Gebührenbezeichnung EUR 1. AUS- UND FORTBILDUNG, UMSCHULUNG 1.1 Ausbildungs-
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am 09.03.2016)
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 09.03.2016) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Gebührenordnung der Industrie-
MehrSatzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg
Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat auf ihrer Sitzung am 1. Oktober 2014 gem. 4 Satz
MehrGebührenordnung der IHK Erfurt
Gebührenordnung der IHK Erfurt Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt hat am 12. September 2012 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
MehrGebührenordnung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer
Gebührenordnung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer in der Fassung vom 23.05.2017, "Oldenburgische Wirtschaft" 2017 Heft 7, S. 33 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme
MehrGebührenordnung der IHK Erfurt
Gebührenordnung der IHK Erfurt Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt hat am 12. September 2012 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
entarif der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (Bestandteil der enordnung vom 26.06.1996) 1 Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1.1 Sachverständige 1.4 Wiederbestellung von Pkt. 1.1 und 1.2
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Seite -1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Südthüringen In der Fassung vom 01.01.2015 I. Ausbildung und Umschulung (Gebühren ohne Materialkosten) 1. Eintragungs-, Betreuungs- und Prüfungsgebühren
MehrG e b ü h r e n o r d n u n g
G e b ü h r e n o r d n u n g Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 11. Dezember 1991 gemäß 3 Absätze 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2017)
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2017) 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere
Mehr- 1 - Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 4.
- 1 - A. Berufsbildung Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Stand: Gem. Beschluss der Vollversammlung am 4. Dezember 2012 Anlage zur Gebührenordnung der Industrie-
MehrGebührentarif der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2016
Gebührentarif der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2016 A. Verwaltungsgebühren 1. Gebühr für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, für die Bescheinigung von
MehrGebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen
Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen I. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Abschriften 1. Beglaubigung v. Fotokopien und Abschriften 5,00 2. Beglaubigung
MehrAnlage zu 1 Abs. 1 der Gebührenordnung
1 Bescheinigungen Aus dem Firmenregister (für Kammerzugehörige gebührenfrei) je Stück 5,50 2 Ursprungszeugnisse und Beglaubigungen 2.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen je Satz 5,00 2.2 Beglaubigung
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
- 16 - Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten
MehrGebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom ,
Gebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom 08.06.2004, zuletzt geändert am 27.06.2012: A. Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien
MehrGEBÜHRENVERZEICHNIS. zur Gebührenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes
GEBÜHRENVERZEICHNIS zur enordnung der Handwerkskammer des Saarlandes A. Führung öffentlicher Verzeichnisse I. Handwerksrolle und Verzeichnisse der Inhaber zulassungsfreier und handwerksähnlicher Betriebe
MehrGebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 10. Dezember 2014 1.0 Berufsbildung und Umschulungsgebühren* 1.1 Betreuung und Prüfung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnissen im
MehrGebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen
Gebührentarif der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen Die Vollversammlung der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 gem. 3 Abs.
MehrGebührenordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 5828 enordnung der Industrieund Handelskammer zu Berlin in der Fassung vom 22. Januar 1981 (ABl. S. 418), zuletzt geändert am 13. März
MehrGebührenordnung und Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Gebührenordnung und Gebührentarif der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld VII. Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld in der von der Vollversammlung am 19. November 1982 beschlossenen
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2018)
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg 1 (Stand: Januar 2018) 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere
MehrGebührenordnung der Handelskammer Hamburg
Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg vom 10. Januar 2003, zuletzt geändert am 23. Mai 2016 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für
MehrAnlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif
Anlage zu 8 Gebührenordnung/Gebührentarif 8 (Gebührentarif) der Gebührenordnung vom 16. Januar 1973 in der Fassung der letzten Änderung durch die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
MehrVI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer. A. Berufsbildung
VI. Gebührentarif der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer vom 05.07.2000 in der Fassung vom 29.11.2012 veröffentlicht in Oldenburgische Wirtschaft 2013 Heft 1 Seite 34 ff. A. Berufsbildung I.
MehrGebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken
Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat am 5. Dezember 2001 gemäß 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrGebührentarif. der Industrie- und Handelskammer Braunschweig. A. Berufsbildung
Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Braunschweig Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Braunschweig hat am 22. April 2013 gemäß 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
MehrG e b ü h r e n t a r i f. der Industrie- und Handelskammer Hannover
G e b ü h r e n t a r i f der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 5. Dezember 2016, zuletzt geändert am 4. Dezember 2017 A. BERUFSBILDUNG 1. Betreuungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
MehrGebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden
Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden Stand: 1. Januar 2017 1 2 3 I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen
MehrEinheitlicher Gebührentarif der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Einheitlicher Gebührentarif der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen Gültig ab 1. Januar 2003 Berufsbildung 1.1 Ausbildungs-
MehrGebührentarif der Handwerkskammer Dortmund
Gebührentarif der Handwerkskammer Dortmund Bereinigte Druckversion des Gebührentarifs zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Dortmund vom 3. November 1994. Änderungen wurden durch die Vollversammlung
MehrGebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2013
Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Koblenz gültig ab 01.01.2013 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung 1.1 Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse Es wird die doppelte Gebühr der Ziffern
MehrGebührentarif. I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Beglaubigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Beglaubigungen und
Industrie- und Handelskammer zu Köln Gebührentarif Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Köln hat am 8. Dezember 1992, zuletzt geändert durch Beschluss vom 7. April 2016, gemäß 4 Satz
MehrGebührenordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987
enordnung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 10. März 1987 in der Fassung der Beschlüsse der Vollversammlung vom 28. November 1989, 28. Mai 1990, 30.
MehrGebührentarif zur Gebührenordnung
1 Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand
MehrMerk blatt. Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Stand: September 2016 Merk blatt Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) 1 Mindestalter Die Prüfungen Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen
MehrGebührentarif zur Gebührenordnung
Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand
Mehr