Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
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- Etta Hafner
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1 Gebührentarif Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet hat in ihrer Sitzung am 24. Juni 2014 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749), folgende Änderung/Ergänzung des IHK-Gebührentarifs beschlossen: Gebühren EUR I. Außenhandelsdokumente, Zweitschriften, Bescheinigungen 1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Bescheinigungen (elektronisch/manuell) 5,00 3. Ausstellung von Carnets 25,00 4. Ausstellung von Zweitschriften 26,00 5. Ausstellung von Sachkundebescheinigungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung 5.1. Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenn nisse 50, Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 70, Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HwK-Abschlussoder Weiterbildungsprüfung keine Gebühr II. Öffentliche Bestellungen und Vereidigungen 1. Sachverständige und Versteigerer 800,00 2. Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichnehmer und sonstige Handelshilfspersonen 383,00 3. Erweiterungen zu 1. und 2. auf zusätzliche Sachgebiete halbe Gebühr 1
2 4. Wiederbestellung/Verlängerung viertel Gebühr III. Berufsbildung 1. Gesamtgebühren für Ausbildungsverhältnisse 1.1 Zwischen- und Abschlussprüfungen Verkäufer(in) 77, Kaufm. Ausbildungsverhältnisse ohne Fertigkeitsteil 133, Kaufm. Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil 184, Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil 297, Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil, - zweistufige Ausbildung 368, Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil, - zweistufige Ausbildung, 1. Stufe 220, Ausbildungsverhältnisse mit Abschlussprüfungen ohne Zwischenprüfung 1.21 Verkäufer(in) 51, Kaufm. Ausbildungsverhältnisse ohne Fertigkeitsteil 92, Kaufm. Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil 118, Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil 225, Gewerbliche Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil - zweistufige Ausbildung 297, Ausbildungsverhältnisse mit Fertigkeitsteil je Stufe 97,00 Einstufiges Ausbildungsverhältnis 97,00 Zweistufiges Ausbildungsverhältnis 194,00 Dreistufiges Ausbildungsverhältnis 291,00 2. Prüfung für Externe, Umschüler und Prüflinge von anderen Kammern 2.1 Verkäufer(in) 51, Kaufm. Abschlussprüfungen ohne Fertigkeitsteil 92, Kaufm. Abschlussprüfungen mit Fertigkeitsteil 118, Gewerbliche Abschlussprüfungen 225, Gewerbliche Abschlussprüfungen, zweistufige Ausbildung eine Stufe 148,00 zwei Stufen 297, Abschlussprüfungen mit Fertigkeitsteil in der Bekleidungsindustrie eine Stufe 97,00 zwei Stufen 194,00 drei Stufen 291, Zwischenprüfungen Verkäufer(in) 26, Kaufm. Zwischenprüfungen ohne Fertigkeitsteil 41, Kaufm. Zwischenprüfungen mit Fertigkeitsteil 66, Gewerbliche Zwischenprüfungen mit Fertigkeitsteil 72, Übersetzung von Prüfungszeugnissen (Externe, Umschüler) 26,00 2
3 3. Wiederholungsprüfungen 3.1 Wiederholung Verkäufer(in) 51, Wiederholung kaufmännischer Abschlussprüfungen ohne Fertigkeitsteil 92, Wiederholung kaufmännischer Abschlussprüfungen mit Fertigkeitsteil 118, Wiederholung gewerblicher Abschlussprüfungen 225, Wiederholung bei Stufenausbildung 148, Teilwiederholung halbe Gebühr 4. Prüfung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende 4.1 Fremdsprachen 77, Sonstige Prüfungen 102, Vollwiederholung volle Gebühr 4.4 Teilwiederholung halbe Gebühr 5. Bearbeitung von Anträgen 5.1 Bearbeitung von Anträgen auf Gleichstellung von Prüfungszeugnissen 51, Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Anträgen auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß AEVO 26, Bearbeitung von Anträgen zur Feststellung, Überprüfung und Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen/Qualifizierungsbildern gem. Berufsausbildungsvorbereitungs- Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) 100,00 6. Fortbildungsprüfungen 6.1 Meister 400, Projektarbeit zuzüglich 100, Praktische Prüfung für Fachmeister (z. Zt. Küchen-, Restaurant-, Hotel-, Florist- und Kraftwerkmeister) ohne Materialkosten zuzüglich 200, Praktische Prüfung für Industriemeister ohne Materialkosten zuzüglich 70, AEVO zusätzlich 170, Zusatzprüfung/Baustein zuzüglich 70, Fachwirte/Fachkaufleute 300, Projektarbeit zuzüglich 100, AEVO zuzüglich 170, Baustein/Zusatzprüfung zuzüglich 70, * Fachwirt/Fachkaufmann (Stufenprüfung) 460, Betriebswirt/Technischer Betriebswirt 500, Ausbilderprüfung Ausbilderprüfung gemäß AEVO 170, Ergänzungsprüfung praktischer Teil 70, Schreibtechnische Prüfung 70, Fremdsprachenprüfung Fremdsprachenkorrespondent 140, Fremdsprachenkaufmann 140, Übersetzer 300, Dolmetscher 190, Fremdsprachensekretärin 440,00 3
4 6.7 Informations- und Kommunikationstechnik Strategische Professionals 460, Operative Professionals 630, Sonstige Fortbildungsprüfungen Technische Fortbildungsprüfungen 300, Projektarbeit zuzüglich 100, Praktische Prüfung zuzüglich 100, * Kaufmännische und datenverarbeitende Fortbildungsprüfungen Projektarbeit zuzüglich Praktische Prüfung zuzüglich Prüfungen für Finanzdienstleistungen Fachberater für Finanzdienstleistungen Fachwirt für Finanzberatung Fachwirt für Finanzberatung bei bestandener Fachberaterprüfung Teilprüfungen: Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung an der Gesamtprüfung erhoben. Wiederholungsprüfung Gesamtwiederholung Teilwiederholung Stornogebühr: Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Übersetzung von Prüfungszeugnissen *) Teilprüfung: beliebige Reihenfolge; Bestehen des 1. Teils ist nicht Bedingung zur Teilnahme an einem weiteren Teil. Stufenprüfung: Verbindliche Reihenfolge; Bestehen der 1. Stufe ist Bedingung zur Teilnahme an der 2. Stufe. 300,00 100,00 100,00 300,00 460,00 160, % 50 % neu 26,00 IV. Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren 1. Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonenund des Güterkraftverkehrs 1.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen 160, Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr 230, Güterkraftverkehr 230, Anträge auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund einer leitenden Tätigkeit Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens: 95,00 4
5 14 Werktage vorher weniger als 14 Werktage aber mehr als 7 Werktage weniger als 7 Werktage bis 1 Werktag am Tag der Prüfung oder Nichterscheinen (ohne ärztl. Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin) 40 % 50 % 90 % 100 % der Prüfungsgebühr Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 30, Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 30, Ausstellung einer Zweitschrift 30, Prüfung der Qualifikation von Berufskraftfahrern Grundqualifikation Gesamtprüfung 1.420, Gesamtprüfung Quereinsteiger 1.365, Gesamtprüfung Umsteiger 960, Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation Theoretische Prüfung 270, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 215, Theoretische Prüfung Umsteiger 130, Praktische Prüfung 1.150, Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.150, Praktische Prüfung Umsteiger 830, Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung 140, Theoretische Prüfung Quereinsteiger 115, Theoretische Prüfung Umsteiger 100, Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 30,00 2. Sachkundeprüfung nach der Bewachungsverordnung 2.1 Sachkundeprüfung nach der Bewachungsverordnung 150, (Teil-)Wiederholung der Sachkundeprüfung nach der Bewachungsverordnung 75, Spezifische Sachkundeprüfung 140, Teilwiederholung der spezifischen Sachkundeprüfung 70,00 3. Sonstige Sachkundeprüfungen 51,00 4. Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz 51,00 5. Unterrichtungsverfahren nach der Bewachungsverordnung 5.1 für Selbständige, gesetzliche Vertreter von juristischen Personen und Betriebsleiter 780, Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 2 und 3 der Bewachungsverordnung für Selbständige, gesetzliche Vertreter von juristischen Personen und Betriebsleiter 760, für Bewachungspersonal 405, Ergänzende Unterrichtung nach 5 e Abs. 2 und 3 der 5
6 Bewachungsverordnung für Bewachungspersonal 385,00 6. Versicherungsvermittler 6.1 Registrierung von Vermittlern/Beratern 25, Erlaubnisverfahren 250, Erlaubnisbefreiung produktakzessorische Vermittler 150, Schriftliche Auskunft 15, Änderung (Sachverhaltsprüfung) Registrierdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 20, Ergänzung weiterer EU-Staaten (pro Staat) 20, Ersatzbescheinigung 30, Sachkundeprüfung Gebühr Gesamtprüfung 340, Gebühr (Wiederholung) praktische Prüfung 170, Gebühr für Rücktritt nach Zulassung Stornogebühr: Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis 4 Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30% der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme an der Prüfung wird eine Stornogebühr von 50% der fälligen Gebühr erhoben. 7. Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen 7.1 Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß 61 Abs. 2 LWG NRW 90, Änderung von Registerdaten der Sachkundigen zu ,00 8. Finanzanlagenvermittler /Honorar-Finanzanlagenberater 8.1 Erlaubnisverfahren nach 34 f Abs. 1, 2 GewO und 34 h Abs. 1 GewO im Umfang einer Kategorie im Umfang von zwei oder drei Kategorien 8.2 Erlaubnisverfahren nach 34 h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach 34 f GewO 320,00 350,00 30, Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f GewO und 34 h Abs. 1 GewO - innerhalb von sechs Monaten - nach mehr als sechs Monaten Sonstige Verwaltungshandlungen nach Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 GewO und 34 h Abs. 1 GewO 80,00 120,00 25,00 100,00 6
7 Registereintragung nach 34 f Abs. 5 GewO und 34 h Abs. 1 S. 4, 34 f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender) Registereintragung nach 34 f Abs. 6 GewO und 34 h Abs. 1 S. 4, 34 f Abs. 6 GewO (Angestellter) Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige Schriftliche Auskunft aus dem Register nach 11 a Abs. 2 GewO 25,00 10,00 20,00 15,00 V. Räumungsverkäufe 1. Beratung und Überprüfung im Zusammenhang mit der Anzeige und Durchführung von Räumungsverkäufen 179,00 VI. Schulung und Prüfung im Bereich Gefahrgut 1. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern 1.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen Kursteil 580, je weiterer Kursteil 370, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen Kursteil 290, je weiterer Kursteil 185, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt für andere Änderungen ,00 80,00 200,00 Rahmen 100,00 bis 200,00 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR- Schulungsbescheinigung (bisher: Lehrgangsabschlussprüfungen) - Prüfung Basiskurs und Auffrischung 60,00 - Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs - Wiederholungsprüfung 45,00 45, Ausstellung der Ersatzbescheinigung 35,00 7
8 2. Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten 2.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen Teil 580, je weiterer Teil 370, Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen Teil 290, je weiterer Teil 185, Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt für andere Änderungen 80,00 80,00 200,00 Rahmen 100,00 bis 200, Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsausweises Grundprüfung 140, Fortbildungsprüfung - Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. 7 Abs.3 GbV Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens: - 14 Werktage vorher - Weniger als 14 Werktage aber mehr als 7 Werktage - Weniger als 7 Werktage bis 1 Werktag - Am Tag der Prüfung oder Nichterscheinen (ohne ärztl. Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin) 100,00 50,00 40 % 50 % 90 % 100 % der Prüfungsgebühr 2.5 Ausstellung einer Ersatzbescheinigung 30,00 VII. Schlichtungsverfahren 1. Durchführung eines Verfahrens bei der Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung (gemäß 2 Abs. 2 der Gebührenordnung) 51,00 bis 511,00 8
9 VIII. Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register führenden Stelle nach Art. 8, 9 und 18 der EWG-Verordnung Nr. 1836/93 und des Umwelt-Audit-Gesetzes 1. Erstmalige Eintragung eines Standortes in das Register 230,00 bis 882,00 2. Ablehnung der erstmaligen Eintragung 230,00 bis 882,00 3. Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung 77,00 bis 460,00 4. Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 77,00 5. Vorübergehende Aufhebung der Eintragung 153,00 bis 882,00 6. Streichung der Eintragung gem. Art. 8 Abs. 3, 2. Variante EWG-Verordnung 7. Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs 153,00 bis 882,00 die gleiche Gebühr wie für die angefochtene Sachentscheidung 8. Hat ein Unternehmen mehrere Anträge auf Eintragung von Standorten gestellt, insbesondere bei gleichartigen Filialen, und verringert sich dadurch der Prüfaufwand, kann die registerführende Stelle eine niedrigere Gebühr als im Gebührenrahmen vorgesehen festsetzen. IX. Mahn- und Beitreibungsgebühren 1. Mahngebühr je Mahnstufe 5,00 2. Einleitung der Beitreibung 28,00 X. Übermittlung von Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz NRW 1. Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen Auskunft 2. Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand 3. Ermöglichung der Einsichtnahmen in Akten und sonstige Informationsträger gebührenfrei 10,00 bis 500,00 9
10 3.1 - in einfachen Fällen gebührenfrei bei umfangreichem Verwaltungsaufwand 10,00 bis 500, bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt 10,00 bis 1000,00 werden müssen zum Schutz privater Interessen ( 10 Abs. 2 IFG) 4. Auslagen Anfertigung von Kopien und Ausdrucken je DIN A 4 Kopie von Papiervorlagen 0, je DIN A 3 Kopie von Papiervorlagen 0, je Computerausdruck 0,25 5. Auslagen für besondere Verpackung und oder besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe Der Gebührentarif tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Bochum, 30. Juni 2014 Der Präsident gez. Jürgen Fiege Der Hauptgeschäftsführer i. V. gez. Christoph Burghaus Genehmigungsvermerk des Ministers für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. November 1999 (verkündet: WiR Dezember 1999). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 14. November 2000 genehmigt durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2000 (verkündet: WiR Januar 2001). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 20. November 2002 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2002 (verkündet: WiR Januar 2003). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 20. Juli 2004 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08. November 2004 (verkündet: WiR Dezember 2004). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 25. November 2005 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2005 (verkündet: WiR Februar 2006). 10
11 Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 30. November 2006 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2006 (verkündet: WiR Januar 2007). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 19. März 2007 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord-rhein-Westfalen vom 12. April 2007 (verkündet: WiR Mai 2007). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 19. März 2007 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord-rhein-Westfalen vom 23. April 2007 (verkündet: WiR Mai 2007). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 22. November 2007 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 2007 (verkündet: WiR Januar 2008). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 10. November 2009 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2009 (verkündet: WiR Dezember 2009). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 14. September 2010 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2010 (verkündet: WiR Oktober 2010). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 17. März 2011 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. März 2011 (verkündet: WiR April 2011). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 6. Dezember 2012 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2012 (verkündet: WiR Januar 2013). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 5. Dezember 2013 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Januar 2014 (verkündet: WiR Februar 2014). Änderung des Gebührentarifs gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 24. Juni 2014 genehmigt durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2014 (verkündet: WiR September 2014). 11
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