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1 Gültig ab 1. Januar 2019 Der SCHWABACHBOGEN ist ein unabhängiges Informationsmagazin und wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet verteilt. Das Schwabachbogenland Verbreitungsgebiet

2 Mediadaten Schwabachbogen Allgemeines Der Schwabachbogen ist ein vierzehntägig erscheinendes Informationsblatt und berichtet ausführlich und kompetent über das Geschehen in den Gemeinden, Vereinen und Institutionen. Durch seine Landkreis- und Gemeindeübergreifende Verbreitung ist er ausgezeichnet positioniert. Herausgeber: Atelier Ebelt, Werbung & Verlag Redaktion: Eva-Maria Ebelt Anzeigen: Maria-Theresia Ebelt Internet: Eva Ebelt Jahrgang/Jahr: 26. Jahrgang / 2019 Erscheinungsweise: vierzehntägig Verlag: Atelier Ebelt Postanschrift: Rosenbach 63a, Neunkirchen am Brand Telefon: Telefax: Mail: redaktion@schwabachbogen.de Internet: Auflagenhöhe: Zeitungsformat: 210 x 297 mm DIN A 4 Satzspiegel: 184 x 250 mm, Breite x Höhe Druckart: Offsetdruck Raster: 80er Farben: Anteilig zur Anzeigengröße, siehe Anzeigenpreise PR-Anzeige: Halber Millimeterpreis Beihefter: Nicht möglich Beilagen: DIN Lang bis DIN A4, bis 20 g/m2 60, für die Tsd. Broschüren etc., ab 20 g/m2 70, für die Tsd. Zahlungsbedingung: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Vorauszahlung werden 2% Skonto gewährt. Nachlässe: Für Anzeigen, die innerhalb 12 Monate erscheinen bei 3 Anzeigen 3%*, bei 6 Anzeigen 5%* bei 12 Anzeigen 10%*, in jeder Ausgabe 20%* * Nicht gültig bei individuellen Preisnachlässen.

3 Mediadaten Schwabachbogen Anzeigenpreise 1/1 Seite Breite x Höhe: 184 x 250 mm 594,00 (s/w)* 734,00 (4c)* 1/2 Seite Breite x Höhe: 184 x 123 mm 297,00 (s/w)* 397,00 (4c)* 1/4 Seite Breite x Höhe: 184 x 60 mm 154,00 (s/w)* 234,00 (4c)* 1/8 Seite Breite x Höhe: 184 x 30 mm 80,40 (s/w)* 130,40 (4c)* 1/2 Seite Breite x Höhe: 90 x 250 mm 297,00 (s/w)* 397,00 (4c)* 1/4 Seite Breite x Höhe: 90 x 123 mm 154,00 (s/w)* 234,00 (4c)* 1/8 Seite Breite x Höhe: 90 x 60 mm 80,40 (s/w)* 130,40 (4c)* 1/16 Seite Breite x Höhe: 43 x 60 mm 40,20 (s/w)* 80,20 (4c)* Kleinanzeigen Je angefangene Zeile: 4,00 Chiffre-Gebühr: 3,85 Beispiel Maulaffen zu verkaufen, kaum gebraucht, Abholung in Musterhausen, Tel > Anzeigenkosten: 8,00 HHHHH Maulaffen zu verkaufen, kaum gebraucht, Abholung in Musterhausen, Chiffre 1/18 -> Anzeigenkosten: 12,85 *Nettopreise

4 Mediadaten Schwabachbogen Erscheinungs und Themenplan Ausgabe KW / Erscheinungsdatum Redaktionsschluss 1 / 2019 KW 2 / 9. Januar Januar / 2019 KW 4 / 23. Januar Januar / 2019 KW 6 / 6. Februar Januar / 2019 KW 8 / 20. Februar Februar / 2019 KW 10 / 6. März Februar / 2019 KW 12 / 20. März März / 2019 KW 14 / 3. April März / 2019 KW 16 / 17. April April / 2019 KW 18 / 2. Mai April / 2019 KW 20 / 15. Mai Mai / 2019 KW 24 / 12. Juni Juni / 2019 KW 26 / 26. Juni Juni / 2019 KW 28 / 10. Juli Juli / 2019 KW 30 / 24. Juli Juli / 2019 KW 32 / 7. August Juli 2019 Urlaub Urlaub 16 / 2019 KW 36 / 4. September August / 2019 KW 38 / 18. September September / 2019 KW 40 / 2. Oktober September / 2019 KW 42 / 16. Oktober Oktober / 2019 KW 44 / 30. Oktober Oktober / 2019 KW 46 / 13. November November / 2019 KW 48 / 27. November November / 2019 KW 50 / 11. Dezember Dezember / 2020 KW 2 / 8. Januar Januar 2020 Themen- und Sonderseiten für 2019 Fit ins neue Jahr, Valentinstag, alles für die Hochzeit, rund um den Garten, Auto & Zweirad, Sicherheit & Einbruchschutz, weils hier am schönsten ist, alles für das Haustier, Reisevorbereitung, Sicherheit (für Kinder) in Haus und Garten, Ausbildung, info über die Feuerwehr, Weihnachten

5 Allgemeine Geschäftsbedinungen 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder Beihefter eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten im Schwabachbogen zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzurufen. Ist im Rahmen eines Anzeigenauftrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Auftragserteilung ein anderer Beginn vereinbart wird. Der Werbungtreibende hat rück wirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet. Es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und der Verlag dies schriftlich bestätigt. 6. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder Beilagen wegen des Inhalts oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Beilagen von Werbegemeinschaften mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Grundlage hierfür ist die durchschnittliche Druckleistung nach dem jeweiligen Druckverfahren und die verwendete Papierqualität. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. 10. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers und von Dritten (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Unmöglichkeit und Verzug ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und auf das für die Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Im kaufmännischen Geschäfts verkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. 11. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 13. Sind keine besonderen Vorschriften gegeben, so wird die Anzeige in der beim Verlag üblichen Form gesetzt und das entsprechende seitenanteilige Format zugrunde gelegt. 14. Stornierungen oder Zurückstellungen von Anzeigen sind nur bis zum offiziellen Anzeigenschlusstermin möglich. Bei Überschreitung des Termins hat der Verlag Anspruch auf Bezahlung des im Umbruch eingeteilten Anzeigenraumes. 15. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber bis 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 16. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Verzugsdatums, spätestens jedoch mit Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag bei Verbrauchern mit 5 % über dem Basiszinssatz nach 247 BGB, bei Kaufleuten mit 8 % über dem Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere Einziehungskosten, bleiben hiervon unberührt. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus führung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen bzw. Fremdbeilagen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Beleg seiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 18. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckdaten, Druckunterlagen, Entwürfe und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 19. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige

6 Allgemeine Geschäftsbedinungen Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden 4 Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die den Angeboten beigefügten Unterlagen, wie Originalzeugnisse usw. zurückzusenden. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 20. Druckunterlagen und Datenträger werden an den Auftraggeber nur auf Anforderung oder entsprechenden Hinweis im Auftrag zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. des Auftrags, solange er nicht rechtzeitig geändert oder storniert wird, gegen den Verlag erwachsen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag schriftlich zu informieren, wenn er wegen seiner Insertion bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat; das gilt insbesondere bei einer Auftragsänderung aufgrund der erfolgten Abmahnung. Wird der Auftragge ber wegen einer Anzeige abgemahnt, die vom Verlag einseitig geändert wurde, und beruht die Abmahnung auf der Änderung, hat der Auftraggeber diesen Sachverhalt dem Verlag vor Einleitung weiterer Schritte sofort mitzuteilen. i) Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. j) Der Verlag haftet nicht bei Verlust einzelner Fremdbeilagen auf dem Vertriebsweg. k) Private Kleinanzeigen werden nur bei Barzahlung oder Teilnahme am Bankeinzug entgegengenommen. Zusätzliche Bedingungen des Verlages l) Bei unklaren Anzeigen, für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte, oder kurzfristiger Optimierung der Layoutgestaltung behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist. a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste zu halten. Die gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. m) Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird die Vorabankündigung spätestens 1 Tag vor dem Fälligkeitsdatum durch das Atelier Ebelt versandt. Die Vorabankündigung kann auf dem Postweg oder auf elektronischem Weg ( ) zugestellt werden. b) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. n) Wird eine oder werden mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. c) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. d) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. bei telefonisch veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit. e) Anzeigen- und Beilagenaufträge vom Einzelhandel, Handwerk und von ge werblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, werden über Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Ein Provisionsanspruch besteht nur dann, wenn der Werbungsmittler alle mit der Auftragsabwicklung zusammenhängenden Arbeiten selbst durchführt. f) Bei Änderung der Anzeigenpreise und Fremdbeilagenpreise und der Preise für Online-Werbung treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist. g) Der übliche Aufwand für die Gestaltung der Anzeigen durch den Verlag ist mit dem Anzeigenpreis abgegolten. Vom Verlag gestaltete Anzeigen, die für den Schwabachbogen bestimmt sind, dürfen vom Auftraggeber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich bei ihm. Ihre Vervielfältigung und elektronische Speicherung ist nur mit seiner schriftlichen Genehmigung zulässig. h) Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inser tion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung Stand: August 2019

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5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge des Erich Schmidt ESV GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G 10785 Berlin -- im Folgenden ESV genannt --. 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden

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