Antrag zum Eintragen eines Vereins auf der klick-kreis.de

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1 Antrag zum Eintragen eines Vereins auf der klick-kreis.de Hiermit bestelle ich verbindlich einen Eintrag laut Vorlage auf der klick-kreis.de mit der Option auf die klick-.de, (z.b. klick-bad-oeynhausen.de, klick-löhne.de, etc.) Für Vereine kostenlos. Vereinsname: Vorsitzender: Straße / HNr.: PLZ / Ort: Telefon: Handy: Homepage: Die aktuellen Seiten sollen von der klick-kreis.de erstellt werden (für jede Seitenerstellung fallen Kosten an): Ja Nein Ort, Datum Unterschrift Kunde Unterschrift klick-kreis Schnathorster Str Lübbecke team@klick-kreis.de e.a.meinert@klick-kreis.de Sparkasse Minden-Lübbecke IBAN: DE BIC: WELADED1MIN BLZ: KTNR: Steuer ID: DE

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigen und Homepage Eintragungen bei dem Management Unternehmen klick-kreis.de Ernst Adolf Meinert 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Online Ausgabe zum Zweck der Verbreitung. 2. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die das Unternehmen Meinert nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Unternehmen Meinert beruht Nach Abnahme vom Kunden entfällt jegliche Art der Erstattung. 4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden werden Zeiteinheiten zur Hilfe genommen. Eine Preiseinheit ist eine Minute gleich 1,25 Euro. 5. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen oder andere Aufträge im Printbereich werden ebenfalls in eine Preiseinheit zu je 1,25 Euro berechnet. 6. Das Werbemanagement behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Werbemanagement Meinert abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für das Werbemanagement Meinert unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Das Werbemanagement Meinert behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, für Werbungen die Fremdanzeigen enthalten bzw. für zwei oder mehrere Firmen werben. 7. Für die rechtzeitige Lieferung der Werbeunterlagen sowie der Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Bilder. Impressum und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Füllen eines Shopsystems ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbeunterlagen fordert das Werbemanagement Meinert unverzüglich Ersatz an. 8. Der Auftraggeber hat nach der Abnahmen seiner Werbeunterlagen und Abnahme von Online Seiten vorm Einstellen in das Internet und vor Druckauftrag keine Gewährleistungsansprüche mehr. Bei Lieferungen im Printbereich von z.b. Visitenkarten Banner Flyer und weiterem, die von Zuliefern geliefert werden, hat der Kunde nur 6 Tage einen Anspruch auf eine Gewährleistung, wenn die gelieferte Ware nicht einwandfrei sein sollte. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug gewähren keine Gewährleistungsansprüche auf den vorhersehbaren Schaden und auf das für die betreffende Werbung zu zahlendes Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Werbemanagement Meinerts, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung vom Werbemanagement Meinert für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet das Werbemanagement Meinert darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kunden des Werbemanagement Meinert die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Werbeanzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Kosten und Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche zugrunde gelegt. 11. Rechnungsbeträge werden vom Kunden an das Werbemanagement Meinert mit 50% vor Erstellen des Auftrags gezahlt. Die restlichen 50% des Rechnungsbetrags werden vom Kunden vor Druckbestellung im Printbereich oder vor Einstellen im Online Bereich geleistet.

3 Falls der Auftraggeber nicht die Vorauszahlung vor Beginn der Auftragserstellung und/oder die restlichen 50% vor der Veröffentlichung an das Werbemanagement Meinert leistet, wird der Auftrag bis zur endgültigen kompletten Zahlung zurückgestellt. Der Verlag behält sich vor, hierfür zusätzliche Verzugs- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen. Kosten für den Rechnungsversand in Papierform werden zusätzlich berechnet. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden gewährt. Bei Zahlung der gesamten Rechnung vor Fertigstellung gewährt das Werbemanagement Meinert 3% Nachlass. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Werbemanagement Meinert berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Fertigstellung weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 14. Werbeunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 15. Ländliche Förderung vom Werbemanagement Meinert wird in dem Maße betrieben, dass auf den Seiten der klick-kreis.de und den klick Städten w. z. B. klick-bad-oeynhausen.de oder klick-loehne.de, Unterstützungen für Unternehmen endgeldlich und für Vereine kostenlos angeboten werden. Jedes Unternehmen hat das Recht dem Werbemanagement Meinert einen Verein zu nennen, der einen Auftrag im Online oder Printbereich oder anderen Bereichen zwischen Kunde und dem Werbemanagement Meinert in die Wege geleitet hat. Es kann immer nur eine Verein pro Vertrag auf einer klick Stadt durch das Werbemanagement Meinert gefördert werden. Die jeweilige Förderungssumme beträgt für einen Eintrag auf eine klick Stadt Seite zurzeit 66,00 Euro pro Jahr. Das Werbemanagement Meinert behält sich das Recht vor, Vereinsunterstützung und Preisaufschlag jeweils den Gegebenheiten anzupassen. Die Anpassungen werden immer jährlich durchgeführt. Vereine können nur gefördert werden, wenn a) dieser Verein bei den klick Städten eingetragen ist und dieser die Vorgaben erfüllt, spätestens alles drei Monate eine aktuelle Seite neu zu gestalten. Sollte das nicht passieren, ist das Werbemanagement Meinert nicht verpflichtet die Spenden auszuzahlen. Das Unternehmen das mit dem Werbemanagement Meinert eine Eintragsvertrag zur Förderung des ländlichen Raum und damit zur Förderung von Vereinen abgeschlossen hat, ist Verpflichtet alle drei Monate eine der drei aktuellen Seiten zu erneuern und, falls vorhanden, einen Link zur klick-kreis.de auf der Startseite seiner Homepage zu platzieren. 15. Erfüllungsort ist der Sitz des Werbemanagement Meinert. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Werbemanagement Meinert. Soweit Ansprüche des Werbemanagement Meinert nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Werbemanagement Meinert vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preise des Werbemanagement Meinert zu halten. b) Für jede neuen Auftrag oder Auftragskombination ist ein besonderer Abschluss zu tätigen. c) Das Werbemanagement Meinert wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. d) Bei telefonisch aufgegebenen Aufträgen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt das Werbemanagement Meinert für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet das Werbemanagement Meinert nicht für Fehler aufgrund undeutlich geschriebener Aufträge. e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang oder nach Einstellen deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. f) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Dem Auftraggeber obliegt es, das Werbemanagement Meinert von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch

4 die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Werbemanagement Meinert bei Erteilung eines Anzeigenauftrages, verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt sinngemäß auch für Prospektbeilagen. g) Anzeigen und Prospektbeilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu den Preisen für Ortskunden berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. h) Bei Änderungen der Anzeigen- und Prospektpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. i) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, sofern das Werbemanagement Meinert nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. j) Bei Wortanzeigen zählt jedes Wort/jeder Begriff selbstständig. Abkürzungen sind zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ergibt, und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch richtig sind. Das Werbemanagement Meinert behält sich vor, Änderungen und Einschränkungen zu veranlassen. k) Bei Wort-, Familien- und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt. l) Nach den Richtlinien vom Werbemanagement Meinert gestalteten standardisierten Anzeigen (rubrizierte Anzeigen bzw. Wortanzeigen) besteht kein Anspruch auf Probeabzüge. m) Die Mindesthöhe für Millimeteranzeigen beträgt 20 mm. o) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb zwei Wochen nach Rechnungseingang zu erheben. n) Für Anzeigen die im Rahmen von Sonderveröffentlichungen (beispielsweise zu Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen) erscheinen, können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden. o) In Ergänzung der Ziffer 11 der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. Artikel 1 1 des Euroeinführungsgesetzes (Euro EG) liegen. p) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie aussagefähige Papiervorlagen (z.b. Fotopapier) stehen dem Werbemanagement Meinert mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen. q) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden. ( 27, 28 und 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz). Die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten dürfen zum Zwecke der Kontaktaufnahme verwendet werden. s) Zuschriften auf Kennziffernanzeigen, außer Stellenangeboten, dürfen nur dann weitergeleitet werden, wenn sie in Standardbrief- oder Postkartenform abgefasst sind. t) Orthographisch und grammatikalisch gilt in allen Anzeigentexten sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung. Mängelrügen bezüglich alter oder neuer Schreibweise sind ausgeschlossen. u) Das Werbemanagement Meinert ist berechtigt, in der klick-kreis.de erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Werbemanagement Meinert und ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Anzeigen werden automatisch für mindestens 7 Tage in den Online-Diensten veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen. v) Die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt als vereinbart. Stand: 25. Juni 2016

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