ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - der Firma - webraketen UG (haftungsbeschränkt) Lucas-Cranach-Weg Gochsheim // Tel Registergericht: Schweinfurt Registernummer: HRB 7280 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß 27 a Umsatzsteuergesetz: DE Stand: Geltungsbereich 1 2. Vertragsgegenstand 2 3. Zustandekommen des Vertrages 2 4. Vertragsdauer und Kündigung 2 5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner 3 6. Preise und Zahlungsbedingungen 4 7. Haftung 4 8. Gerichtsstand 5 9. Geheimhaltung Kundenbeziehung 5 1

2 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der webraketen UG (haftungsbeschränkt) nachstehend Dienstleister genannt mit seinem Vertragspartner nachstehend Auftraggeber genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. 2. Vertragsgegenstand 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. 2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. 2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 3. Zustandekommen des Vertrages 3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. 3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Angebot bzw. Auftrag beschrieben. 4. Vertragsdauer und Kündigung 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit der Projektlaufzeit. 4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart. 2

3 4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. 5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner 5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. 5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren. 5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. 5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung 3

4 unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. 6. Preise und Zahlungsbedingungen 6.1 Dienstleistungen werden je zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 bei Erreichung 50 % der Personentage und zu 1/3 bei Fertigstellung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag oder Angebot eine andere Rechnungsstellung vermerkt ist. 6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere für Projekte mit agilen Vorgehensmodellen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. 6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. 6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. 7. Haftung 7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für Vertragsverletzungen haftet der Dienstleister maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000,00 Euro. Für Datenverluste und Folgeschäden ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Dienstleister übernimmt keine Garantien für den Erfolg gewünschter oder den Bestand erzielter Ergebnisse (z. B. Traffic- oder Umsatz-Steigerungen, verbesserte Suchmaschinen-Rankings, Brandingeffekte usw.). 4

5 7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 7.3 Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechts) entstehen können. 8. Gerichtsstand Recht. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Erfüllungsort für die Zahlung und Gerichtsstand ist, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Stuttgart. Gerichtsstand ist Stuttgart auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 9. Geheimhaltung Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle geschäftsinternen Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages von der Gegenseite erhalten, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus. 10. Kundenbeziehung Der Auftraggeber gestattet dem Dienstleister, ihn ab Auftragserteilung als Referenzkunden zu führen. Diese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. 5

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