FPSO vom 16. März 2009 in der Fassung vom 7. Februar 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FPSO vom 16. März 2009 in der Fassung vom 7. Februar 2018"

Transkript

1 Seite Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) an der Technischen Universität München FPSO vom 6. März 2009 in der Fassung vom 7. Februar 208 Bitte beachten: Rechtsverbindlich ist allein die in der Hochschule am 6. März 2009 niedergelegte Fassung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Syteme) in Verbindung mit der am 04. August 200 niedergelegten Fassung der ersten Änderungssatzung, der am 3. November 202 niedergelegten Fassung der zweiten Änderungssatzung, der am 2. Mai 203 niedergelegten Fassung der dritten Änderungssatzung, der am 06. November 204 niedergelegten vierten Änderungssatzung, der am 03. Dezember 205 niedergelegten Fassung der Sammelsatzungsänderung zur Änderung der Bewerbungsfristen für die Studiengänge der Informatik und der am 07. Februar 208 niedergelegten Fassung der Sammelsatzungsänderung zur Änderung des englischen Sprachnachweises. Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. Satz, Art. 6 Abs. 2 Satz sowie Art. 43 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Technische Universität München folgende Satzung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. Inhaltsverzeichnis: 34 Geltungsbereich, akademischer Grad 35 Studienbeginn, Regelstudienzeit, ECTS 36 Qualifikationsvoraussetzungen 37 Modularisierung, Modulprüfung, Lehrveranstaltungen, Studienrichtungen, Unterrichtssprache 38 Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle, Fristversäumnis 39 Prüfungsausschuss 40 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 4 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren 42 Anmeldung und Zulassung zur Masterprüfung 43 Umfang der Masterprüfung 44 Wiederholung, Nichtbestehen von Prüfungen 45 Studienleistungen 45a Multiple-Choice-Verfahren 46 Master s Thesis 47 Bestehen und Bewertung der Masterprüfung 48 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement 49 In-Kraft-Treten Anlage : Prüfungsmodule Anlage 2: Eignungsverfahren Anlage 3: Studienplan

2 Seite 2

3 Seite 3 34 Geltungsbereich, akademischer Grad () Die Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) (FPSO) ergänzt die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (APSO) in der jeweils geltenden Fassung. 2 Die APSO hat Vorrang. (2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der akademische Grad Master of Science" ( M.Sc. ) verliehen. 2 Dieser akademische Grad kann mit dem Hochschulzusatz (TUM) geführt werden. 35 Studienbeginn, Regelstudienzeit, ECTS II Eine Aufnahme des Masterstudiengangs Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) an der Technischen Universität München ist sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich. 2 Empfohlener Studienbeginn ist das Wintersemester. 3 Falls der Masterstudiengang zum Sommersemester begonnen wird, hat der Studierende entsprechende Umstellungen im Studienplan vorzunehmen. (2) Der Umfang der für die Erlangung des Mastergrades erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht-, Wahlbereich beträgt mindestens 90 Credits (64 Semesterwochenstunden), verteilt auf drei Semester. 2 Hinzu kommen maximal sechs Monate für die Durchführung der Master s Thesis gemäß Der Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen im Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlbereich gemäß Anlage im Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) beträgt damit mindestens 20 Credits. 4 Die Regelstudienzeit für das Masterstudium beträgt insgesamt vier Semester. 36 Qualifikationsvoraussetzungen () Die Qualifikation für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) wird nachgewiesen durch:. nachstehende Hochschulabschlüsse: a) einen an einer inländischen Universität erworbenen qualifizierten Bachelorabschluss in einem der Studiengänge Informatik, Mathematik, Physik, Elektrotechnik, Maschinenwesen, Ingenieurwissenschaften (Engineering Science) oder vergleichbaren Studiengängen oder b) einen an einer ausländischen Universität erworbenen international anerkannten qualifizierten Bachelorabschluss in den unter Buchst. a) genannten Studiengängen oder c) einen an einer inländischen Fachhochschule erworbenen, qualifizierten Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss in den unter Buchst. a) genannten Studiengängen oder d) einen an einer inländischen Universität erworbenen Diplom-, Magister-, Staatsexamens-, oder Masterabschluss in den unter Buchst. a) genannten Studiengängen oder e) einen an einer ausländischen Hochschule erworbenen Abschluss, der den unter Buchst. c) und d) genannten Abschlüssen gleichwertig ist,

4 Seite 4 f) einen Diplomabschluss in den unter a) genannten Studiengängen, der an einer inländischen Berufsakademie erworben wurde, die den Kriterien des KMK- Beschlusses vom 29. September 995 entspricht, oder g) einen an einer inländischen Berufsakademie erworbenen Abschluss in einem akkreditierten Bachelor- oder Masterstudiengang in den unter a) genannten Studiengängen; 2. adäquate Kenntnisse der englischen Sprache, hierzu ist von Studierenden, deren Ausbildungssprache nicht Englisch ist, der Nachweis durch einen anerkannten Sprachtest wie den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) (mindestens 88 Punkte), das International English Language Testing System (IELTS) (mindestens 6,5 Punkte) oder die Cambridge Main Suite of English Examinations zu erbringen; wurde die Abschlussarbeit (Bachelor s Thesis) in englischer Sprache verfasst, so sind hiermit ebenfalls adäquate Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen. 3. Einen Nachweis über Fachkenntnisse in Form eines Graduate Record Examination (GRE) General Test oder in Form eines Graduate Aptitude Test in Engineering (GATE) für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Erststudium in folgenden Ländern abgeschlossen haben: China, Bangladesch, Indien, Iran, Pakistan; für andere Bewerberinnen und Bewerber mit einem Erststudium, das nicht in einem Unterzeichnerstaat des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom. April 997 (im Folgenden: Lissabon-Konvention) abgeschlossen wurde, wird die Einreichung des Tests nach Satz empfohlen, da dieser bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede hinsichtlich der mit dem Erstabschluss nachgewiesenen Kompetenzen gemäß Abs. 2 nachgefordert wird; bei Abschlüssen, die aus Unterzeichnerstaaten der Lissabon-Konvention stammen, wird eine Nachforderung nicht erforderlich; die genauen Angaben zur Durchführung der Tests werden rechtzeitig auf den Internetseiten des Prüfungsausschusses bekannt gegeben, 4. das Bestehen des Eignungsverfahrens für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) gemäß Anlage 2. (2) Ein im Sinne von Abs. Nr. qualifizierter Hochschulabschluss liegt vor, wenn dieser die Ablegung von Prüfungsleistungen umfasst, die Prüfungsleistungen in wissenschaftlich orientierten einschlägigen, in Abs. Nr. genannten Bachelorstudiengängen der Technischen Universität München gleichwertig sind und die den fachlichen Anforderungen des Masterstudiengangs Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) entsprechen. (3) Zur Feststellung nach Abs. 2 werden die Pflichtmodule der entsprechenden Bachelorstudiengänge an der Technischen Universität München herangezogen. 2 Fehlen zu dieser Feststellung Prüfungsleistungen, so kann die Kommission zum Eignungsverfahren nach Anlage 2 Nr. 3 fordern, dass zum Nachweis der Qualifikation nach Abs. solche Prüfungen als zusätzliche Grundlagenprüfungen gemäß Anlage 2 Nr abzulegen sind. 3 Der Studienbewerber ist hierüber nach Sichtung der Unterlagen im Rahmen der ersten Stufe des Eignungsverfahrens zu informieren. (4) Über die Vergleichbarkeit des Studiengangs, über die Feststellung der speziellen fachlichen Eignung sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss unter Beachtung des Art. 63 Bayerisches Hochschulgesetz. 37 Modularisierung, Modulprüfung, Lehrveranstaltungen, Studienrichtungen, Unterrichtssprache () Generelle Regelungen zu Modulen und Lehrveranstaltungen sind in den 6 und 8 APSO getroffen. 2 Bei Abweichungen zu Modulfestlegungen gilt 2 Abs. 8 APSO.

5 Seite 5 (2) Der Studienplan mit den Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlbereich ist in der Anlage aufgeführt. (3) In der Regel ist im Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) die Unterrichtssprache deutsch. 2 Lehrveranstaltungen in allen Modulen können in englischer Sprache abgehalten werden. 3 Soweit einzelne Module in englischer Sprache abgehalten werden, ist dies in Anlage gekennzeichnet. 38 Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle, Fristversäumnis () Prüfungsfristen, Studienfortschrittskontrolle und Fristversäumnis sind in 0 APSO geregelt. (2) Mindestens eine der in der Anlage aufgeführten Modulprüfungen aus den Pflichtmodulen muss bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich abgelegt werden. 2 Bei Fristüberschreitung gilt 0 Abs. 5 APSO. 39 Prüfungsausschuss Der Masterprüfungsausschuss (Prüfungsausschuss) besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Dabei gehören dem Prüfungsausschuss aus der Fakultät Informatik zwei Vertreter, aus der Fakultät Maschinenwesen und der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik jeweils zwei Vertreter an. 3 Das siebte Mitglied übernimmt den Vorsitz und kommt in zyklischer Reihenfolge aus den Fakultäten Informatik, Elektro- und Informationstechnik sowie Maschinenwesen. 4 Der Zyklus beginnt mit der Fakultät für Informatik. 5 Der Vorsitzende hat Stimmrecht. 6 Ansonsten gelten die Bestimmungen des 29 der APSO. 40 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen regelt 6 APSO. 4 Studienbegleitendes Prüfungsverfahren () Die Modulprüfungen werden in der Regel studienbegleitend abgelegt. 2 Art und Dauer einer Modulprüfung gehen aus Anlage hervor. 3 Bei Abweichungen von diesen Festlegungen ist 2 Abs. 8 APSO zu beachten. 4 Für die Bewertung der Modulprüfung gilt 7 APSO. (2) Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung der Prüfenden können bei deutschsprachigen Lehrveranstaltungen Prüfungen in englischer Sprache abgelegt werden. (3) Ist in der Anlage für eine Modulprüfung angegeben, dass diese schriftlich oder mündlich ist, so gibt der Prüfende spätestens zu Vorlesungsbeginn in geeigneter Weise den Studierenden die verbindliche Prüfungsart bekannt. 42 Anmeldung und Zulassung zur Masterprüfung

6 Seite 6 () Mit der Immatrikulation in den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) gilt ein Studierender zu den Modulprüfungen der Masterprüfung als zugelassen. 2 Wurde gem. Anlage 2 Nr das Ablegen von Grundlagenprüfungen zur Auflage gemacht, so ist dem Studierenden vom Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen, zu welcher Modulprüfung abweichend von Satz der Nachweis des Bestehens der Grundlagenprüfungen Zulassungsvoraussetzung ist. (2) Die Anmeldung zu einer Modulprüfung im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich regelt 5 Abs. APSO. 2 Die Anmeldung zu einer entsprechenden Wiederholungsprüfung in einem nicht bestandenden Pflicht-/Wahlpflichtmodul regelt 5 Abs. 2 APSO. () Die Masterprüfung umfasst: 43 Umfang der Masterprüfung. die Modulprüfungen in den entsprechenden Modulen gemäß Abs. 2; 2. die Master s Thesis gemäß 46. (2) Die Modulprüfungen sind in der Anlage aufgelistet. 2 Es sind 39 Credits in den Pflichtmodulen und mindestens 5 Credits in Wahlmodulen nachzuweisen. 3 Bei der Wahl der Module ist 8 Abs. 2 APSO zu beachten. 44 Wiederholung, Nichtbestehen von Prüfungen IIIDie Wiederholung von Prüfungen ist im 24 APSO geregelt. (2) Das Nichtbestehen von Prüfungen regelt 23 APSO. 45 Studienleistungen Im Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) sind außer Prüfungsleistungen keine Studienleistungen zu erbringen. 45 a Multiple-Choice- Verfahren Die Durchführung von Multiple-Choice-Verfahren ist in 2a APSO geregelt. 46 Master s Thesis () Gemäß 8 APSO hat jeder Studierende im Rahmen der Masterprüfung eine Master s Thesis anzufertigen. (2) Die Master s Thesis soll nach erfolgreicher Ablegung aller Modulprüfungen begonnen werden. (3) Die Master s Thesis kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden. (4) Der Abschluss der Master s Thesis besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem Vortrag über deren Inhalt. 2 Der Vortrag geht nicht in die Benotung ein.

7 Seite 7 (5) Falls die Master s Thesis nicht mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurde, so kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden. 2 Sie muss spätestens sechs Wochen nach dem Bescheid über das Ergebnis erneut angemeldet werden. 47 Bestehen und Bewertung der Masterprüfung () Die Masterprüfung ist bestanden, wenn alle im Rahmen der Masterprüfung gemäß 43 Abs. abzulegenden Prüfungen bestanden sind und ein Punktekontostand von mindestens 20 Credits erreicht ist. (2) Die Modulnote wird gemäß 7 APSO errechnet. 2 Die Gesamtnote der Masterprüfung wird als gewichtetes Notenmittel der Module gemäß und der Master s Thesis errechnet. 3 Die Notengewichte der einzelnen Module entsprechen den zugeordneten Credits. 48 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement Ist die Masterprüfung bestanden, so sind gemäß 25 Abs. und 26 APSO ein Zeugnis, eine Urkunde und ein Diploma Supplement mit einem Transcript of Records auszustellen. 2 Eine Erstellung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 3 Als Datum des Zeugnisses ist der Tag anzugeben, an dem alle Prüfungs- und Studienleistungen erfüllt sind. 49 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am. April 2009 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Fachstudium ab dem Wintersemester 2009/0 aufnehmen. Wann tritt das In-Kraft?

8 Seite 8 ANLAGE : Prüfungsmodule Nr. Fachbezeichnung Sem. SWS Credits Prüfungs- Dauer (Minuten) Prüfungsart Pflichtmodule: A: Robotics IN2067 Robotics (e) 3V+2Ü schriftl. IN238 Robot Motion Planning (e) 2 3V+Ü schriftl. Gesamt B: Cognition IN2222 Cognitive Sytems (e) 2 3V+Ü schriftl. IN2023 Bildverstehen I: Methoden der industriellen Bildverarbeitung 2 2V schriftl. IN206 Bildverstehen II: Robot Vision 3 3V schriftl. Gesamt 2 C: Intelligent Autonomous Systems IN2062 Grundlagen der Künstlichen Intelligenz 3V+Ü schriftl. EI0423 Mensch Maschine Kommunikation 2V+Ü schriftl. IN2064 Machine Learning 3 3V+2Ü schriftl. Gesamt 6 Wahlmodule: Es sind insgesamt mind. 5 Credits zu erbringen. P: Praktikum (Es müssen insgesamt mind. 0 Credits erbracht werden.) IN206 Master Practical Course Robotics 2,3 6P 0 *** IN206 Master Practical Course Image Understanding 2,3 6P 0 *** IN206 Machine Learning Lab Course 2,3 6P 0 *** MW022 Master Practical Course Industrial Robots 2,3 4P 6 *** S: Seminar (Es müssen insgesamt mind. 4 Credits erbracht werden.) IN207 Master Seminar *** Es können auch thematisch geeignete Seminare aus EI und MW im Umfang von insgesamt 4 Credits belegt werden. D: Computation (Es müssen insgesamt mind. 4 Credits erbracht werden.) IN2060 Real-Time Systems,3 3V+2Ü schriftl. IN2076 Computer Architecture and Networks (e),3 3V schriftl. IN200 Modellbildung und Simulation 2 4V+2Ü schriftl. oder mündl. IN009 Numerisches Programmieren,3 2V+3Ü schriftl. IN2 3D User Interfaces (e) 2 2V+2Ü 5 90 schriftl. oder 20 mündl.

9 Seite 9 IN2236 IN24 Virtuelle Physik: Moderne Modellierungstechnik und ihr Einsatz in der Computersimulation Automotive Software- Methoden und Technologien,3 2V+Ü schriftl. 2 2V+2Ü schriftl. IN208 Augmented Reality (e) 2 2V+2Ü schriftl. oder mündl. IN224 Basic Mathematical Methods for Imaging and Visualization (e),3 2V+2Ü schriftl. E: Mechanics (Es müssen insgesamt mind. 4 Credits erbracht werden.) MW0867 Roboterdynamik 2 2V+Ü 5 90 schriftl. EI0485 Objektorientierte Modellierung mechatronischer Systeme,3 2V+Ü 3 30 mündl. MW095 Komplexitätsmanagement für die industrielle Praxis 2 2V+Ü 5 90 schriftl. MW003 Automatisierungstechnik,3 3V+Ü 5 90 schriftl. EI7007 Dynamische Systeme schriftl. MW0463 Adaptive Strukturen,3 2V+Ü 5 90 MW0080 Mikrotechnische Sensoren/Aktoren,2,3 2V+Ü 5 90 schriftl. oder mündl. schriftl. MW0003 Methoden der Produktentwicklung,3 2V+Ü 5 90 schriftl. MW0084 Montage, Handhabung und Industrieroboter,3 2V+Ü 5 90 schriftl. MW025 Systemtheorie in der Mechatronik,3 2V+2Ü 5 90 schriftl. F: Systems and Control (Es müssen insgesamt mind. 4 Credits erbracht werden.) EI7065 Adaptive und Prädiktive Regelung,3 2V+Ü 3 75 schriftl. EI7552 Regelungstechnische Methoden in der Robotik 2 2V+Ü mündl. EI050 Computational Intelligence (e),3 2V+Ü 3 75 schriftl. EI728 Dynamic Human Robot Interaction (e),3 2V+Ü 3 75 schriftl. IN206 Introduction to digitial signal processing (e) 2 3V+3Ü 7 IN2250 Human-Friendly Robotics (e) 2 2V+2Ü schriftl. oder mündl. schriftl. oder mündl. EI720 Humanoid Robotic Systems,3 2V+2P 6 mündl. EI5037 HW/SW-Codesign 2 2V+P 6 75 schriftl. EI0424 Mensch-Maschine-Kommunikation 2 2 2V+Ü 3 75 schriftl. EI0442 Mikroelektronik in der Mechatronik 2 2V+Ü 3 60 schriftl. MW0538 Moderne Methoden in der Regelungstechnik 2 2V+3Ü 5 90 schriftl.

10 Seite 0 EI05 MW728 Optimierungsverfahren in der Automatisierungstechnik Sicherheitsgerichtete Steuerung und Software 2 2V+Ü 3 75 schriftl.,3 2V 3 30 mündl. G: Überfachliche Grundlagen (Es müssen insgesamt mind. 6 Credits erbracht werden.) IN907 Existenzgründung 2 4 *** CLA20202 WI00059 IN9006 Geist Gehirn Maschine (Grundprobleme im Brennpunkt von Neurophilosophie, Informatik und Robotik) Geschäftsidee und Markt: Businessplan-Grundlagenseminar Gründung und Führung kleiner softwareorientierter Unternehmen 2-4 *** 2 4 *** *** IN9003 Informatikrecht 2V 3 90 schriftl. IN9034 Intercultural Aspect of Working in Global Teams,2 2 4 *** IN90 Seminar Projektmanagement 2 4 *** IN9007 SET-Tutor 2 *** CLA30622 Von der Erfindung zum Patent 2 3 schriftl. Ergänzt wird der Wahlmodulkatalog G: Überfachliche Grundlagen durch Module aus dem Angebot des Sprachenzentrums der TU München und der Carl von Linde-Akademie, die durch den Prüfungsausschuss auf seinen Internet-Seiten bekannt gemacht werden. Der Prüfungsausschuss aktualisiert fortlaufend den Wahlmodulkatalog Überfachliche Grundlagen. Änderungen werden spätestens zu Beginn des Semesters auf den Internet-Seiten des Prüfungsausschusses bekannt gegeben. Der Wahlmodulkatalog G: Überfachliche Grundlagen wird mit dem der Informatik- Studiengänge abgestimmt. Im Modul P sind mindestens 0 Credits zu belegen, im Modul S mindestens 4. Aus jedem der Kataloge D, E, F sind mindestens 4 Credits, aus dem Katalog G überfachliche Grundlagen sind 6 Credits zu erbringen. Insgesamt sind 5 Credits aus den Wahlmodulen zu erbringen. Im Studienplan (Anlage 3) wird die Aufteilung auf die einzelnen Semester beschrieben. Das Angebot an Wahlmodulen (Katalog P, S, D-G) wird bedarfsgerecht aktualisiert und erweitert. Weitere Wahlmodulkataloge können eingerichtet werden. Für nicht aufgeführte Lehrveranstaltungen gibt der Masterprüfungsausschuss zu Beginn des Semesters eine Bewertung in Credits in geeigneter Weise bekannt. Die Verantwortung für die Koordination des Lehrangebotes liegt beim zuständigen Prüfungsausschuss. Anmerkungen:. Abkürzungen: Sem. = Semester; SWS = Semesterwochenstunden. 2. Veranstaltungen, die in englischer Sprache abgehalten werden, sind durch (e) gekennzeichnet. 3. Die in den Katalogen angegebene Prüfungsdauer gilt nur für schriftliche Abschlussprüfungen, falls nicht explizit anderes aufgeführt ist. Alle Module können auch mündlich geprüft werden. 4. Seminare und Praktika werden in der Regel nicht in Form einer Klausur geprüft (gekennzeichnet durch ***). Prüfungsleistungen sind hier beispielsweise Vorträge und Ausarbeitungen. Werden Seminare und Praktika zusätzlich schriftlich geprüft, liegt die Prüfungsdauer zwischen Credits*5 Minuten und Credits*25 Minuten unter Berücksichtigung von 2 Abs. 7 APSO. ANLAGE 2: Eignungsverfahren

11 Seite Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) an der Technischen Universität München. Zweck des Verfahrens Die Qualifikation für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) setzt neben den Voraussetzungen des 36 Abs. Nrn. bis 3 den Nachweis der Eignung gemäß 36 Abs. Nr. 4 nach Maßgabe der folgenden Regelungen voraus. 2 Die besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten der Bewerber sollen dem Berufsfeld Robotik und kognitive Systeme entsprechen. 3 Einzelne Eignungsparameter sind:. Fähigkeit zu wissenschaftlicher bzw. grundlagen- und methodenorientierter Arbeitsweise,.2 vorhandene Fachkenntnisse aus dem Erststudium in den entsprechenden Fächern in Anlehnung an die Bachelorstudiengänge an der Technischen Universität München,.3 Befähigung zur Lösung komplexer und schwieriger Probleme,.4 Interesse an Anwendungsproblemen. 2. Verfahren zur Prüfung der Eignung 2. Das Verfahren zur Prüfung der Eignung wird halbjährlich durch die Fakultät für Informatik der Technischen Universität München durchgeführt. 2.2 Die Anträge auf Zulassung vom Verfahren sind zusammen mit den Unterlagen nach Ziffer 2.3. bis einschließlich sowie 36 Abs. Nr. 2 im Online Bewerbungsverfahren für das Wintersemester bis zum 3. Mai und für das Sommersemester bis zum 30. November an die Technische Universität München zu stellen (Ausschlussfristen). 2 Dokumente nach Ziffer 2.3. bis sowie nach 36 Abs. Nr. 2, die aus nicht zu vertretenden Gründen innerhalb der Frist nach Satz nicht vorgelegt werden können, können bis zum 5. August für das Wintersemester und bis zum 5. Februar für das Sommersemester nachgereicht werden (Ausschlussfristen). 3 Die Urkunde und das Zeugnis als Nachweis über das Bestehen des Bachelorstudiengangs müssen dem Immatrikulationsamt der Technischen Universität München bis spätestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. 4 Andernfalls ist die Aufnahme des Masterstudiengangs gemäß 36 dieser Satzung noch nicht möglich. 2.3 Dem Antrag sind beizufügen: 2.3. ein Transcript of Records mit Modulen im Umfang von mindestens 20 Credits bzw. bei Studiengängen, die nicht dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) unterliegen, von mindestens zwei Dritteln der für das Erststudium erforderlichen Leistungen; das Transcript of Records muss von der zuständigen Prüfungsbehörde oder dem zuständigen Studiensekretariat ausgestellt sein, ein tabellarischer Lebenslauf, eine in englischer oder deutscher Sprache abgefasste schriftliche Begründung von maximal bis 2 DIN-A4 Seiten für die Wahl des Masterstudiengangs Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) an der Technischen Universität München, in der der Bewerber darlegt, aufgrund welcher spezifischer Begabungen und Interessen er sich für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) an der Technischen Universität München besonders geeignet hält; die besondere Leistungsbereitschaft ist beispielsweise durch Ausführungen zu studiengangsspezifischen Berufsausbildungen, Praktika, Auslandsaufenthalten oder über eine fachgebundene Weiterbildung im Bachelorstudium, die über Präsenzzeiten und Pflichtveranstaltungen hinausgegangen ist, zu begründen; dies ist ggf. durch Anlagen zu belegen, ein in englischer oder deutscher Sprache abgefasster Aufsatz von ca. 000 Wörtern; der Vorsitzende der Kommission kann ein oder mehrere Themen zur Wahl stellen; dies ist den Bewerbern spätestens bis zum. März bzw.. September bekannt zu geben, eine Versicherung, dass der Bewerber die Begründung für die Wahl des Studiengangs und den Aufsatz selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat.

12 Seite 2 3. Kommission zum Eignungsverfahren 3. Das Eignungsverfahren wird von einer Kommission durchgeführt, der in der Regel der für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) zuständige Prüfungsausschussvorsitzende, mindestens drei Hochschullehrer und mindestens ein wissenschaftlicher Mitarbeiter angehören. 2 Dabei muss jede der drei beteiligten Fakultäten in der Kommission mit mindestens einem Hochschullehrer vertreten sein. 3 Mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Hochschullehrer sein. 4 Ein studentischer Vertreter wirkt in der Kommission beratend mit. 3.2 Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch den Prüfungsausschuss. 2 Mindestens ein Hochschullehrer wird als stellvertretendes Mitglied der Kommission bestellt. 3 Den Vorsitz der Kommission führt in der Regel der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 4 Für den Geschäftsgang gilt Art. 4 BayHSchG in der jeweils geltenden Fassung. 4. Zulassung zum Eignungsverfahren 4. Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass die in Nr. 2.3 genannten Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen. 4.2 Mit den Bewerbern, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wird das Eignungsverfahren gemäß Nr. 5 durchgeführt. 4.3 Bewerber, die nicht zugelassen werden, erhalten einen mit Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Ablehnungsbescheid. 5. Durchführung des Eignungsverfahrens 5. Erste Stufe der Durchführung des Eignungsverfahrens. 5.. Die Kommission beurteilt anhand der gemäß Nr. 2.3 geforderten schriftlichen Bewerbungsunterlagen, ob ein Bewerber die Eignung zum Studium gemäß Nr. besitzt (Erste Stufe der Durchführung des Eignungsverfahrens). 2 Die Kommission hat die eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 bis 00 Punkten zu bewerten, wobei 0 das schlechteste und 00 das beste zu erzielende Ergebnis ist: Fachliche Qualifikation Folgende Bewertungskriterien gehen ein: Die curriculare Analyse der vorhandenen Fachkenntnisse erfolgt dabei nicht durch schematischen Abgleich der Module, sondern auf der Basis von Kompetenzen. 2 Sie orientiert sich an den in den folgenden Tabellen aufgelisteten elementaren Fächergruppen, die für Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Informatik, Mathematik, Physik, Elektrotechnik oder Maschinenwesen berücksichtigt werden.. Fachliche Qualifikation Fächergruppe Informatik Grundlagen der Informatik (Einführung in die Informatik, Programmierung, Rechnerarchitektur, Softwaretechnik, Algorithmen und Datenstrukturen, Datenbanken, Betriebssysteme und Systemsoftware, Rechnernetze und Verteilte Systeme, Theoretische Informatik) Credits TUM 7 Mathematische Grundlagen (Diskrete Strukturen, Lineare Algebra, Analysis, Diskrete Wahrscheinlichkeit) 30 oder

13 Seite 3 Fächergruppe Mathematik Analysis, Lineare Algebra, Diskrete Mathematik, Numerik, Wahrscheinlichkeitstheorie, mathematische Modellbildung, Aufbau Reine Mathematik, Aufbau Angewandte Mathematik Credits TUM 9 oder oder Fächergruppe Physik Credits TUM Grundlagen Physik (Experimentalphysik, Theoretische Physik, Anfänger Praktikum) 74 Mathematische und andere Grundlagen (Mathematik für Physiker, Wissenschaftliche Programmierung) 36 Fächergruppe Elektro- und Informationstechnik Grundlagen Elektrotechnik (Schaltungstechnik, Programmierpraktikum C, Digitaltechnik, Elektrizität und Magnetismus, Messsystem- und Sensortechnik, Signale, Werkstoffe der Elektrotechnik, Systeme, Elektronische Bauelemente, Computertechnik) Credits TUM Mathematische und andere Grundlagen (Mathematik, Algorithmen und Datenstrukturen) oder Fächergruppe Maschinenwesen Grundlagen Maschinenwesen (Technische Mechanik, Grundlagen der Entwicklung und Produktion, Grundlagen der Werkstoffkunde, Grundlagen der Maschinenelemente, Regelungstechnik, Grundlagen der Fluidmechanik I) Mathematische und andere Grundlagen (Höhere Mathematik, Physik, Chemie, Technische Elektrizitätslehre, Moderne Informationstechnik) Credits TUM oder Fächergruppe Ingenieurwissenschaften (Engineering Science) Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik (Mathematische Grundlagen, Differential- und Integralrechnung, Modellierung und Simulation mit gewöhnlichen Differentialgleichungen, Numerische Behandlung partieller Differentialgleichungen, Physik, Engineering Informatics, Bionik) Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen (Engineering Mechanics, Material Science, Continuum Mechanics, Fluid and Structural Mechanics, Computer Aided Modeling of Products and Processes, Digitaltechnik, Signaldarstellung, Regelungstechnik) Credits TUM 5 6

14 Seite 4 3 Bei entsprechenden Kompetenzen erhält der Bewerber maximal 55 Punkte. 4 Fehlende Kompetenzen werden entsprechend den Credits der zugeordneten Module des entsprechenden Bachelorstudiengangs der Technischen Universität München abgezogen. 5 Negative Punkte werden nicht vergeben. 6 Ist gem. 36 Abs. Nr. 3 ein GRE- oder GATE-Test vorzulegen, wird bei entsprechendem erfolgreichen Nachweis davon ausgegangen, dass hinsichtlich der im Erstabschluss nachgewiesenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bezüglich des Niveaus gegenüber den unter Ziffer 5.. Nr. genannten Referenzkriterien vorliegen und die curriculare Analyse entsprechend den o.g. Kriterien durchgeführt wird. 2. Note Für jede Zehntelnote, die der über Prüfungsleistungen im Umfang von 20 Credits (bzw. zwei Dritteln der für das Erststudium erforderlichen Leistungen) errechnete Schnitt besser als 3,0 ist, erhält der Bewerber einen Punkt. 2 Die Maximalpunktezahl beträgt Negative Punkte werden nicht vergeben. 4 Bei ausländischen Abschlüssen wird die über die bayerische Formel umgerechnete Note herangezogen. 5 Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Transcript of Records mit Modulen im Umfang von mehr als 20 Credits (bzw. zwei Dritteln der für das Erststudium erforderlichen Leistungen vor), erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 20 Credits (bzw. zwei Dritteln der für das Erststudium erforderlichen Leistungen). 6 Der Bewerber hat diese im Rahmen des Antrags aufzulisten sowie die Richtigkeit der gemachten Angaben schriftlich zu versichern. 7 Der Schnitt wird aus benoteten Modulprüfungen im Umfang von 20 Credits (bzw. zwei Dritteln der für das Erststudium erforderlichen Leistungen) errechnet. 8 Der Gesamtnotenschnitt wird als gewichtetes Notenmittel der Module errechnet. 9 Die Notengewichte der einzelnen Module entsprechen den zugeordneten Credits. 0 Bei der Notenermittlung wird eine Stelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 3. Motivationsschreiben Die schriftliche Begründung des Bewerbers wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 0 Punkten bewertet. 2 Der Inhalt des Motivationsschreibens wird nach folgenden Kriterien bewertet:. Besondere Leistungsbereitschaft: Der Bewerber verfügt über einschlägige Qualifikationen, die über die im Erststudium erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen hinausgehen. 2. Spezifische Begabungen: Der Bewerber ist in der Lage, seine spezifische Begabung für den Masterstudiengang durch Argumente und sinnvolle Beispiele zu seiner Ausbildung (ggf. seinen Zusatzqualifikation) überzeugend zu begründen. 3. Interesse: Der Bewerber kann den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Inhalten des Studiengangs strukturiert darstellen und seine besondere Motivation für den Masterstudiengang durch Argumente und sinnvolle Beispiele überzeugend begründen. 3 Die Kommissionsmitglieder bewerten unabhängig jedes der drei Kriterien, wobei die Kriterien gleich gewichtet werden. 4 Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahlen aufgerundet wird. 4. Aufsatz Der Aufsatz des Bewerbers wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten bewertet. 2 Der Inhalt des Aufsatzes wird nach folgenden Kriterien bewertet:. Formaler und schlüssiger Aufbau, 2. inhaltliche Vollständigkeit und Korrektheit, schlüssige Argumentation, 3. wissenschaftliche Fundierung

15 Seite 5 3 Die Kommissionsmitglieder bewerten unabhängig jedes der drei Kriterien, wobei die Kriterien gleich gewichtet werden. 4 Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahlen aufgerundet wird Die Punktezahl des Bewerbers ergibt sich aus der Summe der Einzelbewertungen. 2 Nichtverschwindende Kommastellen sind aufzurunden Bewerber, die 70 oder mehr Punkte erreicht haben, erhalten eine Bestätigung über das bestandene Eignungsverfahren. 2 In Fällen, in denen gem. 36 Abs. 4 festgestellt wurde, dass einzelne fachliche Voraussetzungen für das Masterstudium aus dem Erststudium nicht vorliegen, kann die Kommission zum Eignungsverfahren als Auflage fordern, Grundlagenprüfungen aus den Bachelorstudiengängen Informatik, Elektrotechnik und Maschinenwesen (sog. Brückenkurse) im Ausmaß von max. 30 Credits abzulegen. 3 Diese Grundlagenprüfungen müssen im ersten Studienjahr abgelegt werden. 4 Nicht bestandene Grundlagenprüfungen dürfen nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. 5 Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung zu einzelnen Modulprüfungen des Masterstudiengangs vom Bestehen der Grundlagenprüfungen abhängig machen Ungeeignete Bewerber mit einer Gesamtnote von weniger als 50 Punkten erhalten einen mit Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Ablehnungsbescheid, der von der Leitung der Hochschule zu unterzeichnen ist. 2 Die Unterschriftsbefugnis kann delegiert werden. 5.2 Zweite Stufe der Durchführung des Eignungsverfahrens 5.2. Die übrigen Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. 2 Im Rahmen der zweiten Stufe des Eignungsverfahrens wird die im Erststudium erworbene Qualifikation und das Ergebnis des Auswahlgesprächs bewertet, wobei die im Erststudium erworbene Qualifikation mindestens gleichrangig zu berücksichtigen ist. 3 Bei Nichterreichen der in Nr Satz festgelegten Punkte gilt dies auch für Bewerber, für die eine Auflage gem. Nr Satz 2 festgelegt wurde. 4 Der Termin für das Auswahlgespräch wird mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. 5 Zeitfenster für eventuell durchzuführende Auswahlgespräche müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist festgelegt sein. 6 Der festgesetzte Termin des Gesprächs ist vom Bewerber einzuhalten. 7 Ist der Bewerber aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme am Auswahlgespräch verhindert, so kann auf begründeten Antrag ein Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn anberaumt werden Das Auswahlgespräch ist für jeden Bewerber einzeln durchzuführen. 2 Das Gespräch umfasst eine Dauer von mindestens 20 und höchstens 30 Minuten je Bewerber. 3 Der Inhalt des Gesprächs erstreckt sich auf folgende Themenschwerpunkte:. Motivation für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) unter Berücksichtigung der unter Nr für die Beurteilung des Motivationsschreibens genannten Kriterien, 2. eigene Einschätzung des persönlichen Eignungsprofils, 3. Verständnis für Fragestellungen von Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) (grundlagen- und anwendungsbezogene Fragen aus den in 5... genannten Fächergruppen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation), 4. fachsprachliche Ausdrucksweise. 4 Gegenstand können auch die nach 2.3 eingereichten Unterlagen sein. 5 Fachwissenschaftliche Kenntnisse, die erst in dem Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) vermittelt werden sollen, entscheiden nicht. 6 Mit Einverständnis des Bewerbers kann ein Studierender als Zuhörer zugelassen werden Das Auswahlgespräch wird von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission durchgeführt. 2 Die Kommissionsmitglieder bewerten unabhängig jeden der vier Schwerpunkte nach Nr , wobei die vier Schwerpunkte gleich gewichtet werden. 3 Jedes der Mitglieder hält das Ergebnis des Auswahlgesprächs auf der Punkteskale von 0 bis 45 fest, wobei 0 das schlechteste und 45 das beste zu erzielende Ergebnis ist. 4 Die Punktezahl ergibt sich aus

16 Seite 6 dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. 5 Nichtverschwindende Kommastellen sind aufzurunden Die Gesamtpunktezahl der zweiten Stufe ergibt sich als Summe der Punkte aus sowie der Punkte aus 5... (fachliche Qualifikation) und (Note). 2 Bewerber, die 70 oder mehr Punkte erreicht haben, werden als geeignet eingestuft Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird dem Bewerber - ggf. unter Beachtung der in Stufe nach Nr Satz 2 bereits festgelegten Auflagen - schriftlich mitgeteilt. 2 Der Bescheid ist von der Leitung der Hochschule zu unterzeichnen. 3 Die Unterschriftsbefugnis kann delegiert werden. 4 Ein Ablehnungsbescheid ist mit Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen Zulassungen im Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) gelten bei allen Folgebewerbungen in diesem Studiengang. 6. Niederschrift Über den Ablauf des Eignungsverfahrens in der ersten und in der zweiten Stufe ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag, Dauer und Ort des Eignungsverfahrens, die Namen der Kommissionsmitglieder, die Namen der Bewerber und die Beurteilung der Kommissionsmitglieder sowie das Gesamtergebnis ersichtlich sein müssen. 2 Aus der Niederschrift müssen die wesentlichen Gründe und die Themen des Gesprächs mit den Bewerbern ersichtlich sein; die wesentlichen Gründe und die Themen können stichwortartig aufgeführt werden. 7. Wiederholung Bewerber, die den Nachweis der Eignung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) nicht erbracht haben, können sich einmal erneut zum Eignungsverfahren anmelden

17 Seite 7 ANLAGE 3: Studienplan Pflicht Wahl Robotics Credits Cognition Credits Intelligence Credits Credits Credits. Semester Robotics (IN2067) 6 Grundlagen der KI (IN2062) 5 Mensch Maschine Kommunikation (EI0423) Semester Robot Motion Planning (IN238) 5 Kognitive Systeme (IN2222) 5 Praktikum (IN206 oder Praktika aus MW, ET) 0 Bildverstehen I: Methoden der industrl. Bilderverarb. (IN2023) Semester Bildverstehen II: Robot Vision (IN206) 4 Machine Learning (IN2064) 8 Master-Seminar (IN207 oder Seminare aus MW, ET) Semester Masterarbeit 30

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence an der Technischen Universität München. Zweck des Verfahrens Die Qualifikation für den Masterstudiengang

Mehr

Vom 13. November 2012

Vom 13. November 2012 1 Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) an der Technischen Universität München Vom

Mehr

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Vom. April 03 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz in Verbindung mit

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematik an der Technischen Universität München Vom 27. März 202 Auf Grund von Art. Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art.

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren 3 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Maschinenbau und Management an der Technischen Universität München 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für den Masterstudiengang

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren 3 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrt an der Technischen Universität München 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für den Masterstudiengang

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München Vom 9. März 204 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren. Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Mechatronik und Informationstechnik an der Technischen Universität München

ANLAGE 2: Eignungsverfahren. Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Mechatronik und Informationstechnik an der Technischen Universität München Seite 21 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Mechatronik und Informationstechnik an der Technischen Universität München 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für

Mehr

Vom 13. Mai Qualifikationsvoraussetzungen

Vom 13. Mai Qualifikationsvoraussetzungen 1 Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Energie- und Prozesstechnik an der Technischen Universität München Vom 13. Mai 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München

Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München 23 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Maschinenwesen an der Technischen Universität München. Zweck des Verfahrens Die Qualifikation für den Masterstudiengang Maschinenwesen

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrt an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrt an der Technischen Universität München FINAL Seite 1 Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Luft- und Raumfahrt an der Technischen Universität München Vom 22. Oktober 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren ANLAGE : Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Nukleartechnik an der Technischen Universität München. Zweck des Verfahrens Die Qualifikation für den Masterstudiengang Nukleartechnik

Mehr

Vom 3. November Qualifikationsvoraussetzungen

Vom 3. November Qualifikationsvoraussetzungen Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Sustainable Resource Management (Nachhaltiges Ressourcenmanagement) an der Technischen Universität München Vom.

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Medizintechnik an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Medizintechnik an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Medizintechnik an der Technischen Universität München Vom 26. Juni 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58

Mehr

FINAL 1. Vom 1. April 2010

FINAL 1. Vom 1. April 2010 FINAL 1 Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität München

Mehr

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München

Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrial Design an der Technischen Universität München Vom 3. Mai 20 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence an der Technischen Universität München Vom (Stand 3.11.2008) Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

ANLAGE 2: Eignungsverfahren

ANLAGE 2: Eignungsverfahren Seite 12 ANLAGE 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Life Science Economics and Policy an der Technischen Universität München 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für

Mehr

Vom 13. Mai In-Kraft-Treten

Vom 13. Mai In-Kraft-Treten Seite 1 Sechste Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 13. Mai 2011 Aufgrund von Art. 13

Mehr

Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.)

Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.) Eignungsverfahren für die Masterstudiengänge Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.) Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften

Mehr

Vom 3. Mai Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1 ersetzt.

Vom 3. Mai Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1 ersetzt. Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Materialwissenschaften an der Technischen Universität München und an der Paris-Lodron-Universität Salzburg

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Urbanistik Landschaft und Stadt an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Urbanistik Landschaft und Stadt an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Urbanistik Landschaft und Stadt an der Technischen Universität München Vom 13. Mai 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Anlage 7: Eignungsverfahren

Anlage 7: Eignungsverfahren Anlage 7: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik den Master-Teilzeitstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik (50%) sowie den Master-Teilzeitstudiengang

Mehr

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.)

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.) Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.) Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften München, 2018 Zweck des Eignungsverfahrens Die Qualifikation

Mehr

Technische Universität München

Technische Universität München Eignungsverfahren für die Masterstudiengänge Bewegung und Gesundheit Diagnostik, Prävention und Intervention in der Lebensspanne (M.Sc.) Diagnostik und Training (M.Sc.) der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft

Mehr

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Sport & Exercise Science (M.Sc.)

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Sport & Exercise Science (M.Sc.) Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Sport & Exercise Science (M.Sc.) Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften München, Februar 2017 Zweck des Eignungsverfahrens

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Land Management and Land Tenure an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Land Management and Land Tenure an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Land Management and Land Tenure an der Technischen Universität München Vom 18. September 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

Vom 13. August In 35 Abs. 1 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen; die Satznummerierung von Satz 1 entfällt.

Vom 13. August In 35 Abs. 1 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen; die Satznummerierung von Satz 1 entfällt. Seite Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Pharmazeutische Bioprozesstechnik an der Technischen Universität München Vom 3. August 05 Aufgrund von Art.

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Lichtplanung und Lichtgestaltung an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Lichtplanung und Lichtgestaltung an der Technischen Universität München Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Lichtplanung und Lichtgestaltung an der Technischen Universität München Vom 4. März 203 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität München Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität München inoffizielle lesbare Fassung vom 11. April 2013 rechtsverbindlich

Mehr

Vom 18. Februar Abs. 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

Vom 18. Februar Abs. 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Ph.D.-Studiengang Medical Life Science and Technology an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München Vom 18. Februar 2013

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität München inoffizielle lesbare Fassung vom 14.12.2012 rechtsverbindlich

Mehr

ANLAGE B: Eignungsverfahren. 1. Zweck des Verfahrens

ANLAGE B: Eignungsverfahren. 1. Zweck des Verfahrens FINAL Seite 13 ANLAGE B: Eignungsverfahren 1. Zweck des Verfahrens 1 Die Qualifikation für den Masterstudiengang Biophysik setzt neben den Voraussetzungen des 36 Abs. 1 Nr. 1 den Nachweis der Eignung gemäß

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informatik: Games Engineering an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informatik: Games Engineering an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informatik: Games Engineering an der Technischen Universität München Vom 3. Mai 2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Technischen Universität München Vom 8. Juli 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs.

Mehr

Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version

Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version FPSO LMLT, AeS 26.Februar 203 (Lesbare Version) Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Land Management and

Mehr

Fünfte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Technischen Universität München

Fünfte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Technischen Universität München Fünfte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Technischen Universität München Vom 0. Mai 07 Auf Grund von Art. Abs. Satz in Verbindung mit

Mehr

Vom 7. April Präambel

Vom 7. April Präambel Fachprüfungs- und Studienordnung über das Zusatzprogramm des Bayerischen Graduiertenkollegs in den Studiengängen Computational Mechanics und Computational Science and Engineering an der Technischen Universität

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 16. März 2009

Inhaltsverzeichnis: Vom 16. März 2009 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Automotive Software Engineering (Software Engineering für Software im Automobil) an der Technischen Universität München Vom 16. März 2009 Auf

Mehr

Vom 14. Februar Die Unterrichtssprache im Masterstudiengang Research on Teaching and Learning ist Englisch. 2

Vom 14. Februar Die Unterrichtssprache im Masterstudiengang Research on Teaching and Learning ist Englisch. 2 1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Research on Teaching and Learning an der Technischen Universität München Vom 14. Februar 2018 Aufgrund von Art.

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Executive Master of Business Administration an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Executive Master of Business Administration an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Executive Master of Business Administration an der Technischen Universität München Vom 26. März 2013 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Anlage 1: Prüfungsmodule

Anlage 1: Prüfungsmodule Version 15 FPSO_Bchl-teil. Schulpsych HRSLR 20.6.18 Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt für das Lehramt an Beruflichen

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Molekulare Biotechnologie an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Molekulare Biotechnologie an der Technischen Universität München Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Molekulare Biotechnologie an der Technischen Universität München Vom 8. Juli 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art.

Mehr

Anhang 2: Eignungsverfahren

Anhang 2: Eignungsverfahren 23 Anhang 2: Eignungsverfahren Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Polymer Science an der Universität Bayreuth 1. Zweck des Eignungsverfahrens 1 Die Qualifikation für den Masterstudiengang Polymer

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 24. Mai 2011

Inhaltsverzeichnis: Vom 24. Mai 2011 Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Materialwissenschaften an der Technischen Universität München und an der Paris-Lodron-Universität Salzburg Vom 24. Mai 2011

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biochemie an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biochemie an der Technischen Universität München Seite von 3 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biochemie an der Technischen Universität München Vom 2. September 202 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs.

Mehr

Vom 15. April ³Neben der Modulprüfung können während einer Lehrveranstaltung gemäß 6 Abs. 5 APSO auch Mid-Term-Leistungen angeboten werden.

Vom 15. April ³Neben der Modulprüfung können während einer Lehrveranstaltung gemäß 6 Abs. 5 APSO auch Mid-Term-Leistungen angeboten werden. Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaft mit Technologie an der Technischen Universität München Vom 15. April 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs.

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematical Finance and Actuarial Science an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematical Finance and Actuarial Science an der Technischen Universität München FINAL Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematical Finance and Actuarial Science an der Technischen Universität München Vom 4. August 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs.

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrielle Biotechnologie an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrielle Biotechnologie an der Technischen Universität München FINAL 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Industrielle Biotechnologie an der Technischen Universität München Vom 5. Mai 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Vom 14. März Im Inhaltsverzeichnis wird der Passus Anlage 4: Studienrichtungen gestrichen.

Vom 14. März Im Inhaltsverzeichnis wird der Passus Anlage 4: Studienrichtungen gestrichen. Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Energieeffizientes und nachhaltiges Bauen an der Technischen Universität München Vom 4. März 203 Aufgrund von

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wissenschaftliche Grundlagen des Sports an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wissenschaftliche Grundlagen des Sports an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wissenschaftliche Grundlagen des Sports an der Technischen Universität München Vom 30. Juni 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformation an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformation an der Technischen Universität München Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformation an der Technischen Universität München Vom 10. August 2011 Satzung zur Änderung vom 15. März 2012 Rechtsgültig ist

Mehr

Vom 21. Mai 2013. 1. 36 wird wie folgt geändert:

Vom 21. Mai 2013. 1. 36 wird wie folgt geändert: Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Robotics, Cognition, Intelligence (Robotik und kognitive Systeme) an der Technischen Universität München Vom 2.

Mehr

Vom 17. Dezember 2018

Vom 17. Dezember 2018 1 Siebte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematical Finance and Actuarial Science an der Technischen Universität München Vom 17. Dezember 2018 Auf

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Technologie und Biotechnologie der Lebensmittel an der Technischen Universität München Vom 8. Juli 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43

Mehr

Vom. Inhaltsverzeichnis:

Vom. Inhaltsverzeichnis: Lesbare Fassung für die Bekanntmachung Seite 1 Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Bodenordnung und Landentwicklung an der Technischen Universität

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 26. Mai 2010

Inhaltsverzeichnis: Vom 26. Mai 2010 Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematics in Operations Research (Wirtschaftsmathematik) an der Technischen Universität München Vom 26. Mai 2010 Auf Grund von Art.

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Mai 2017 Nr. 44/2017 I n h a l t : Ordnung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Nanoscience and Nanotechnology (M.Sc.) an der Universität Siegen Vom 4.

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biomedical Computing an der Technischen Universität München

Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biomedical Computing an der Technischen Universität München Dritte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biomedical Computing an der Technischen Universität München Vom 20. Oktober 2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 26. Mai 2010

Inhaltsverzeichnis: Vom 26. Mai 2010 FINAL Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Mathematics in Operations Research (Wirtschaftsmathematik) an der Technischen Universität München Vom 26. Mai 2010 Auf Grund von

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Informatik: Games Engineering an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Informatik: Games Engineering an der Technischen Universität München Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Informatik: Games Engineering an der Technischen Universität München Vom 2. April 204 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art.

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Februar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Computational Science and Engineering an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Computational Science and Engineering an der Technischen Universität München Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Computational Science and Engineering an der Technischen Universität München Vom 9. Juli 202 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 19. Oktober 2011

Inhaltsverzeichnis: Vom 19. Oktober 2011 Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den gemeinsamen Masterstudiengang Ingenieur- und Hydrogeologie der Technischen Universität München und der Ludwig-Maximilians- Universität München am Münchner

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 200 In der Fassung der Änderungssatzung vom 2. Dezember 200 Auf Grund

Mehr

(Weiterbildung) 1. In 1 wird das Datum 29. Oktober 2003 durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt.

(Weiterbildung) 1. In 1 wird das Datum 29. Oktober 2003 durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt. Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Paper Technology an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München (Weiterbildung) vom 25.08.2008

Mehr

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis:

Vom 16. Januar Inhaltsverzeichnis: Satzung über die Durchführung von Modulstudien auf dem Gebiet des Bachelorstudiengangs Brauwesen und Getränketechnologie an der Technischen Universität München Vom 6. Januar 205 Auf Grund von Art. 3 Abs.

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Juni 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Inhaltsverzeichnis: Vom 13. Mai 2011

Inhaltsverzeichnis: Vom 13. Mai 2011 Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Bewegung & Gesundheit Diagnostik, Prävention & Intervention in der Lebensspanne an der Technischen Universität München Vom 13. Mai 2011

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Diagnostik und Training an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Diagnostik und Training an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Diagnostik und Training an der Technischen Universität München Vom 18. Juli 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physics (Applied and Engineering Physics) an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physics (Applied and Engineering Physics) an der Technischen Universität München FINAL Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physics (Applied and Engineering Physics) an der Technischen Universität München Vom 9. Juni 2010 In der (lesbaren) Fassung der

Mehr

1 Zweck des Eignungsverfahrens

1 Zweck des Eignungsverfahrens E N T W U R F Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physik (Biophysik) an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physik (Biophysik) an der Technischen Universität München FINAL Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physik (Biophysik) an der Technischen Universität München Vom 9. Juni 2010 In der (lesbaren) Fassung der Sammeländerungssatzung

Mehr

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.)

Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.) Bewerbung und Zulassung für den Studiengang Health Science (M.Sc.) Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften München, 06. April 2016 Zweck des Eignungsverfahrens

Mehr

Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version

Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version Seite Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Executive Master of Business Administration in Innovation and Business Creation

Mehr

Vom 13. August 2015 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 12. April 2017

Vom 13. August 2015 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 12. April 2017 Seite Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Version Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Radiation Biology an der Technischen Universität München Vom 3. August 205 in

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physik (Kern-, Teilchen- und Astrophysik) an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physik (Kern-, Teilchen- und Astrophysik) an der Technischen Universität München FINAL Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Physik (Kern-, Teilchen- und Astrophysik) an der Technischen Universität München Vom 9. Juni 2010 In der (lesbaren) Fassung der

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München 1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 25. April 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

Vom 13. Mai 2011. 2 In-Kraft-Treten

Vom 13. Mai 2011. 2 In-Kraft-Treten Sechste Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität München Vom 13.

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Vom 5. Mai In 34 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Klammerzusatz (APSO) die Worte vom 18. März 2011 eingefügt.

Vom 5. Mai In 34 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Klammerzusatz (APSO) die Worte vom 18. März 2011 eingefügt. Seite Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den weiterbildenden Executive Master of Business Administration an der Technischen Universität München Vom 5. Mai 205 Auf Grund von Art.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 09.10.2013 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biomedical Computing an der Technischen Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biomedical Computing an der Technischen Universität München 1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Biomedical Computing an der Technischen Universität München Vom 29. Januar 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Oktober 2016 Nr. 159/2016 I n h a l t : Ordnung über die Feststellung einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung und Eignung für den Masterstudiengang Elektrotechnik

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Transportation Systems an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Transportation Systems an der Technischen Universität München FINAL Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Transportation Systems an der Technischen Universität München Vom 6. Mai 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen an der Technischen Universität München 1 Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 30. Januar 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Urbanistik Landschaft und Stadt an der Technischen Universität München

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Urbanistik Landschaft und Stadt an der Technischen Universität München Seite 1 Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Urbanistik Landschaft und Stadt an der Technischen Universität München Vom 25. März 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 23. Juli 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

Vom 26. März Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

Vom 26. März Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung: Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften für Naturwissenschaftler an der Technischen Universität München Vom 26. März 2013 Aufgrund

Mehr