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1 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work/Social Education) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom Aufgrund von Art. Abs. Satz, Art. 58 Abs. und Art. Abs. und des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften München folgende Satzung: Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work/Social Education) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom , zuletzt geändert durch Satzung vom 0..05, wird wie folgt geändert: Die bisherigen Anlagen und zur Studien- und Prüfungsordnung werden durch die dieser Änderungssatzung beigegebenen Anlagen und ersetzt. () Diese Änderungssatzung tritt am mit der Maßgabe in Kraft, dass nur für Studierende gilt, die das Studium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work/ Social Education) ab dem Wintersemester 08/09 aufnehmen. () Für Studierende, die das Studium in vorgenanntem Bachelorstudiengang vor dem Wintersemester 08/9 aufgenommen haben, gelten für das Ablegen von Prüfungsleistungen weiterhin die Anlagen und der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work/ Social Education) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München i. d. F. vom 0..05; im Übrigen treten beide Anlagen außer Kraft. () Studierende, für die nicht gilt, können sich auf schriftlichen Antrag in die aufgrund dieser Änderungssatzung zu erstellende Prüfungsordnungsversion überleiten lassen. In diesem Falle entscheidet die Prüfungskommission über die Anrechnung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

2 Anlage : Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work/Social Education) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Vollzeitstudium) Stand: FKR v Bachelorprüfung (erstes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block I): Module Modules SWS ECTS- schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practice fields of social work/social education 5 Präs Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practice fields of social work/social education Ü MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit I social work/social education science I 5 StA 4 Related sciences I - Geschichte der Sozialen Arbeit History of social work/social education SU Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Introduction to academic research and writing Ü MB_W Bezugswissenschaften I - 5 Erziehungswissenschaft I/ Psychologie I 5 Educational Science I/Psychology I Erziehungswissenschaft I Educational Science I SU schrp, 0 5 Psychologie I Psychology I SU schrp, 0 5 MB_WN Einführung in Ethik und Recht der Sozialen Arbeit Introduction to ethics and law of social work/social Education Ethische und normative Grundfragen Ethical and normative principles SU Kol. 5 0 oder Kl. 0 5 Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit Introduction to law in social work/social education MB_H Methoden I Methods I 5 Gruppenarbeit Group work SU Klausur, 90 8 PA 9, 8 MB_H Methoden II Methods II 5 PA 9 Mentorat I Mentoring class I Ü Kreative Medien Creative media S SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

3 . Bachelorprüfung (zweites theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block II) Module Modules SWS ECTS- schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O Organisatorische und fachpolitische Grundlagen Organisational and subject-related political principles Organisatorische und fachpolitische Grundlagen I Organisational and subject-related political principles I Organisatorische und fachpolitische Grundlagen II (Planspiel) Organisational and subject-related political principles II (simulation) MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit II Social work/social education science II 5 5 Präs S Ü Klassische Theorien der Sozialen Arbeit Theories of social work/social education I Ü Präs 0 Einführung in die Sozialforschung Introduction to social research I SU Kl. 0 MB_W Bezugswissenschaften II - Erziehungswissenschaft II/Psychologie II Related sciences II - Educational Science II/Psychology II 5 Präs oder WA, / LNoN Erziehungswissenschaft II Educational Science II Ü Psychologie II Psychology II Ü MB_W Wahlpflichtmodul I Elective I 5 Ü LN Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften Communication and culture studies or economics or health science MB_WN Rechtliche Grundlagen I Basic legal principles I 5 schrp, 90 Kindschafts- und Jugendhilferecht Children`s and youth welfare law SU Sozialverwaltungsrecht Law of social administration SU MB_H Berufliches Handeln I Professional practice I 5 LN 4 Theorie-Praxis-Seminar I Theory practice seminar I,5 S Mentorat II Mentoring class I 0,5 Ü SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

4 . Bachelorprüfung (drittes theoretisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O Sozialpolitik Social policy 4 Präs oder WA, Einführung in das System der sozialen Sicherung Introduction to the system of social welfare Ü MB_AW Allgemeinwissenschaften General studies LN 5 MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit III Social work science III 4 mdlp, 5 0 Ü Zeitgenössische Theorien der Sozialen Arbeit Current theories of social work/social education Ausgewählte Theorien der Sozialen Arbeit Selected theories of social work/social education Ü MB_W Bezugswissenschaften III Soziologie Related sciences III - sociology 4 Sozialstruktur und Sozialer Wandel I Social structure and change I SU schrp, 90 Sozialstruktur und Sozialer Wandel II Social structure and change II SU MB_WN Rechtliche Grundlagen II Basic legal principles II 4 schrp, 90 Sozialversicherungsrecht Social security law SU Ausgewählte Rechtsgebiete Selected fields of law Ü MB_H Berufliches Handeln II Professional practice II 5 Theorie-Praxis-Seminar II Theory practice seminar II,5 S LN 4 Mentorat III Mentoring class III 0,5 SU MB_H Methoden III Methods III 5 FA, 8 Beratung Counselling S SWB, 8 Seite 4 von 9 nicht amtliche Lesefassung

5 4. Bachelorprüfung (viertes theoretisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O_4_ Soziale Organisationen im Wandel Changes in social organisations 5 StA 4 Soziale Organisationen im Wandel Changes in social organisations S MB_W_4_ Wissenschaft Soziale Arbeit IV Scientific social work/social education IV 5 StA 4 Forschungsprojekt Research project 4 S MB_W_4_ Wahlpflichtmodul II: Elective II: 5 Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften oder Handlungsbezüge Communication and culture studies or economics or health science or references to practice and methods Ü LN MB_WN_4_ Angewandte Ethik und Rechtliche Grundlagen III Applied ethics and legal principles III 5 Recht der sozialen Grundsicherung Law of social minimum benefits SU schrp, , 8 Angewandte Ethik Applied ethics SU LN MB_H_4_ Berufliches Handeln III Professionel practice III 5 Theorie-Praxis-Seminar III Theory practice seminar III,5 S LN 4 Mentorat IV Mentoring class IV 0,5 SU MB_H_4_ Methoden IV Methods IV 5 PA 0 oder Präs Gemeinwesenarbeit Community work S Summe der SWS und ECTS- (erstes bis viertes Studiensemester): 9 0 SWB, 8 Seite 5 von 9 nicht amtliche Lesefassung

6 5. Bachelorprüfung (fünftes = praktisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten MB_H_5_ Praxismodul ( Wochen à fünf Tage) Internship ( weeks, each five days) 5 Pr Bericht MB_O_W_WN_5_ Praxisbegleitung (Organisations-, Wissenschafts-, Werte- und Normenfragen) Internship supervision (Organisational, scientific, values and norms issues regarding internship) 5 S Kol. 0-0, 8 Summe der SWS und ECTS- (fünftes Studiensemester): 0 SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

7 . Bachelorprüfung (sechstes theoretisches Studiensemester): Module Modules SWS ECTS- schriftlicher und Dauer mündlicher Prüfungen in Minuten, MB_O ** Wahlpflichtmodul: Organisationsfragen Organisational issues specific in the field of qualification 5 Ü LN MB_W ** Wahlpflichtmodul: Theoriefragen I Theoretical principles specific in the field of qualification I 5 Ü StA 4 MB_W ** Wahlpflichtmodul: Theoriefragen II Theoretical principles specific in the field of qualification II 5 Ü LN MB_WN ** Wahlpflichtmodul: Wertefragen Specific values and principles in the field of qualification 5 Ü LN 4 MB_H ** Wahlpflichtmodul: Handlungsansätze Specific approaches in the field of qualification 5 S LN 5 MB_H Wahlpflichtmodul: Methoden V Vertiefendes, qualifizierungsbereichsübergreifendes Methodenangebot Methods V Advanced methodical workshop for all fields of qualifications 5 S LN SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

8 . Bachelorprüfung (siebtes theoretisches Studiensemester): Module Modules SWS ECTS- schriftlicher und Dauer in Minuten, MB_W ** Wahlpflichtmodul: Theoriefragen III Theoretical principles specific to the field of qualification III 5 Ü mdlp, 0 MB_W Wissenschaftswerkstatt Scientific workshop S Präs oder StA 4, MB_WN Sozialpolitische Gegenwarts- und Zukunftsfragen Socio-political issues now and in the future 5 Ü LN MB_WP Qualifizierungsbereichsübergreifendes Wahlpflichtmodul Elective for all fields of qualification 5 S LN 8 MB_W Bachelorarbeit Bachelor s thesis BA Summe der SWS und ECTS- (sechstes und siebtes Studiensemester): 8 0 Gesamtsumme der SWS und ECTS- (erstes bis siebtes Studiensemester): 0 SWB, 8 Seite 8 von 9 nicht amtliche Lesefassung

9 Anlage : Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Social Work/Social Education) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Teilzeitstudium). Bachelorprüfung (erstes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block I): Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_O Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practice fields of social work/social education 5 Präs Träger und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit Institutions and practice fields of social work/social education SÜ MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit I Social work/social education science I Geschichte der Sozialen Arbeit History of social work/social education 5 SU StA 4 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Introduction to academic research and writing Ü MB_WN Einführung in Ethik und Recht der Sozialen Arbeit Introduction to ethics and law of social work/social education 5 Ethische und normative Grundfragen Ethical and normative principles SU Kol. 5-0 oder Kl. 0 Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit Introduction to law in social work/social education MB_H Methoden II Methods II 5 SU Kl Mentorat I Mentoring class I Ü Kreative Medien Creative media S PA 9 SWB, 8 Seite 9 von 9 nicht amtliche Lesefassung

10 . Bachelorprüfung (zweites theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block I): Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_O Organisatorische und fachpolitische Grundlagen Organisational and subject-related political principles Organisatorische und fachpolitische Grundlagen I Organisational and subject-related political principles I Organisatorische und fachpolitische Grundlagen II Organisational and subject-related political (Planspiel) principles II (simulation) MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit II Social work/social education science II Klassische Theorien der Sozialen Arbeit Classical Theories of social work/social education 5 S Präs Ü 5 Ü Präs 0 Einführung in die Sozialforschung Introduction to social research SU Kl. 0 MB_H Berufliches Handeln I Professional practice I Theorie-Praxis-Seminar I Theory practice seminar I,5 5 S LN 4 Mentorat II Mentoring class II 0,5 Ü SWB, 8 Seite 0 von 9 nicht amtliche Lesefassung

11 . Bachelorprüfung (drittes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block II) Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_W Bezugswissenschaften I Reference sciences I - Erziehungswissenschaft I/Psychologie I 5 Educational Science I/ Psychology I Erziehungswissenschaft I Educational Science I 5 SU schrp, 0 5 Psychologie I Psychology I SU schrp, 0 5 MB_AW Allgemeinwissenschaften General studies 4 4 LN MB_H Methoden I Methods I 5 PA 9, 8 Gruppenarbeit Group work S 4. Bachelorprüfung (viertes theoretisches Studiensemester, Grundlagenmodule Block II) Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_W Bezugswissenschaften II Reference sciences II Erziehungswissenschaft II/Psychologie II Educational Science II/ Psychology II Erziehungswissenschaft II Educational Science II Ü Psychologie II Psychology II Ü MB_W Wahlpflichtmodul I: Elective I : 5 Präs oder WA, / LnoN 5 LN Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften Communication and culture studies or economics or health science Ü MB_WN Rechtliche Grundlagen I Basic legal principles I 5 schrp. 90 Kindschafts- und Jugendhilferecht Children`s and youth welfare law SU Sozialverwaltungsrecht Law of social administration SU SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

12 5. Bachelorprüfung (fünftes theoretisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_O Sozialpolitik Social policy 4 Einführung in das System der sozialen Sicherung Introduction to the system of social welfare SU MB_W Bezugswissenschaften III Soziologie Reference sciences III sociology Präs oder WA, Sozialstruktur und Sozialer Wandel I Social structure and change I 4 SU schrp. 90 Sozialstruktur und Sozialer Wandel II Social structure and change II SU MB_WN Rechtliche Grundlagen II Basic legal principles II Sozialversicherungsrecht Social security law 4 SU schrp. 90 Ausgewählte Rechtsgebiete Selected fields of law Ü. Bachelorprüfung (sechstes theoretisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_O_4_ Soziale Organisationen im Wandel Changes in social organisations 5 S StA 4 MB_W_4_ Wissenschaft Soziale Arbeit IV Scientific social work/social education IV 5 StA 4 Forschungsprojekt Research project 4 S MB_W_4_ Wahlpflichtmodul II: Elective II: 5 LN Kommunikations- und Kulturwissenschaften oder Ökonomie oder Gesundheitswissenschaften oder Handlungsbezüge Communication and culture studies or economics or health science or references to practice or methods Ü SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

13 . Bachelorprüfung (siebtes theoretisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_W Wissenschaft Soziale Arbeit III Social work/social education science III 4 mdlp, 5-0 Zeitgenössische Theorien der Sozialen Arbeit Current theories of social work/social Ü education Ausgewählte Theorien der Sozialen Arbeit Selected theories of social work/social Ü education MB_H Berufliches Handeln II Professional practice II Theorie-Praxis-Seminar II Theory practice seminar II,5 5 S LN 4 Mentorat III Mentoring class III 0,5 SU MB_H Methoden III Methods III 5 FA,8 Beratung Counselling S 8. Bachelorprüfung (achtes theoretisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_WN_4_ Angewandte Ethik und Rechtliche Grundlagen III Applied ethics and legal principles III 5 Recht der sozialen Grundsicherung Law of social minimum benefits SU schrp, , 8 Angewandte Ethik Applied ethics SU LN MB_H_4_ Berufliches Handeln III Professional practice III 5 Theorie-Praxis-Seminar III Theory practice seminar III,5 S LN 4 Mentorat IV Mentoring class IV 0.5 SU MB_H_4_ Methoden IV Methods IV 5 PA 0 oder Präs Gemeinwesenarbeit Community work S Summe der SWS und ECTS- (erstes bis achtes Studiensemester): 9 0 SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

14 9. Bachelorprüfung (neuntes = praktisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- Lehrveran - staltung in Minuten MB_H_5_ Praxismodul (zwölf Wochen à fünf Tage) Internship (twelve weeks, each five days) Pr Bericht Summe der SWS und ECTS- (neuntes Studiensemester): 5 0. Bachelorprüfung (zehntes = praktisches Studiensemester) Module Modules SWS ECTS- Lehrveran - staltung in Minuten MB_H_5_ Praxismodul (zehn Wochen à fünf Tage) Internship (ten weeks, each five days) Pr Bericht MB_O_W_WN_5_ Praxisbegleitung (Organisations-, Wissenschafts-, Werte- und Normenfragen) Internship supervision (Organisational, scientific, values and norms issues regarding internship) Summe der SWS und ECTS- (zehntes Studiensemester): 5 5 S Kol, 0-0, 8 SWB, 8 Seite 4 von 9 nicht amtliche Lesefassung

15 . Bachelorprüfung (elftes theoretisches Studiensemester): Module Modules SWS ECTS- Lehrverananstaltung in Minuten MB_WP Qualifizierungsbereichsübergreifendes Wahlpflichtmodul MB_H Wahlpflichtmodul: Methoden V Vertiefendes, qualifizierungsbereichsübergreifendes Methodenangebot MB_WN Sozialpolitische Gegenwarts- und Zukunftsfragen Required elective for all fields of qualification 5 S LN 8 Methods V Advanced methodical workshop for all fields 5 S LN of qualification Socio-political issues now and in the future 5 Ü LN. Bachelorprüfung (zwölftes theoretisches Studiensemester): Module Modules SWS ECTS- in Minuten MB_O ** Wahlpflichtmodul: Organisationsfragen MB_W ** Wahlpflichtmodul: Theoriefragen I MB_W ** Wahlpflichtmodul: Theoriefragen II Organisational issues specific in the field of Qualification Theoretical principles specific in the field of Qualification I Theoretical principles in the field of qualification II 5 Ü LN 5 Ü StA 4 5 Ü LN SWB, 8 Seite 5 von 9 nicht amtliche Lesefassung

16 . Bachelorprüfung (. theoretisches Studiensemester): Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_W ** Wahlpflichtmodul: Theoriefragen III Theoretical principles specific in the field of qualification III 5 Ü mdlp, 0 MB_W Wissenschaftswerkstatt Scientific workshop S Präs oder StA 4, 4. Bachelorprüfung (4. theoretisches Studiensemester): Module Modules SWS ECTS- in Minuten, MB_H ** Wahlpflichtmodul: Handlungsansätze Specific approaches in the field of qualification 5 S LN 5 MB_WN ** Wahlpflichtmodul: Wertefragen Specific values and principles in the field of qualification 5 Ü LN 4 MB_W Bachelorarbeit Bachelor s thesis BA Summe der SWS und ECTS- (. bis 4. Studiensemester): 8 0 Gesamtsumme der SWS und ECTS- (. bis 4. Studiensemester): 0 ** Die entsprechend gekennzeichneten, im Vollzeitstudiengang im sechsten und siebten Studiensemester und im Teilzeitstudiengang im zwölften bis 4. Studiensemester zu absolvierenden Wahlpflichtmodule sind jeweils qualifizierungsspezifisch ausgerichtet. SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

17 Anmerkungen: Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan geregelt. Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. Mündliche Darbietung mit anschließender Diskussion von insgesamt zehn bis 0 Minuten Dauer, in der, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme geeigneter audiovisueller Medien, spezifische, in der zugrunde liegenden angesprochene Themen oder Ergebnisse veranschaulicht und 5 zusammengefasst, sowie komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern reduziert werden. Die Präsentation kann als Einzel- oder als Gruppenleistung durchgeführt werden. In letzterem Falle muss der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag jedes einzelnen Studierenden klar erkennbar und bewertbar sein. 4 Der Termin der Präsentation wird von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 5 Diese/dieser entscheidet auch, ob die Präsentation durch eine kurze schriftliche Ausarbeitung ergänzt wird und welchen Umfang diese hat. 4 Bei der Studienarbeit handelt es sich um eine acht bis 0 Seiten umfassende, betreute schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema, die auch nach Ende der Vorlesungszeit, bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit eines Semesters angefertigt und abgegeben werden kann. Das Thema, die Form der Ausarbeitung (z. B. Exposé), die und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Zur Bildung der Endnote im Modul Bezugswissenschaften I werden die Noten der Teilmodule Erziehungswissenschaft I und Psychologie I im Verhältnis 50:50 gewichtet. Bei dem Kolloquium handelt es sich um ein 5- bis 0-minütiges Prüfungsgespräch zu bestimmten Themen und konkret zu beantwortenden Fragen. Es kann als Einzel- oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden. In letzterem Falle muss der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag jedes einzelnen Studierenden klar erkennbar und bewertbar sein. 4 Wird das Kolloquium als Gruppenprüfung durchgeführt, verlängert sich die Gesamtdauer entsprechend. 8 5 Die Themen und der Termin des Kolloquiums werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Im Modul ist, nach näherer Regelung im Studienplan, eine Prüfungsleistung zu erbringen. Die Erteilung des Prädikates mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. 9 Im Rahmen einer Projektarbeit soll in mehreren Phasen (z. B. Ideenfindung, Methodenwahl, Zeitplanung, Präsentation und Reflexion) ein 0 anwendungsbezogenes, wissenschaftliches oder künstlerisches Vorhaben umgesetzt werden. Dabei können verschiedene Ausarbeitungsformen, Präsentations-möglichkeiten und Produkte miteinander kombiniert werden [z. B. Film, Performance, Webdesign mit schriftlicher Ausarbeitung (acht bis 5 Seiten) und Präsentation (vgl. Fußnote )]. Die Bewertung der Präsentation (siehe Fußnote ) mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. Bei der wissenschaftlichen Ausarbeitung handelt es sich um eine zehn bis 0 Seiten umfassende schriftliche Leistung, in der eine wissenschaftliche oder wissenschaftlich-anwendungsorientierte Fragestellung der zugrunde liegenden mit den wissenschaftlichen Methoden der jeweiligen Fachdisziplin und unter Beachtung der Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten selbständig zu bearbeiten ist. Sie kann ggf. mit einer Präsentation (siehe Fußnote ) oder einem Kolloquium (siehe Fußnote ) verbunden werden. Hierüber entscheidet die jeweilige Dozentin/der jeweilige Dozent, die/der auch den genauen Seitenumfang, die und den Abgabetermin festlegt. Der Leistungsnachweis umfasst eine drei- bis -seitige schriftliche Ausarbeitung (z. B. Fallbearbeitung, Protokoll einer (Lehr-)Veranstaltung oder Diskussion oder die Dokumentation von Lernprojekten oder Übungen). Das zu bearbeitende Prüfungsformat, die und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Im Modul Bezugswissenschaften II Erziehungswissenschaft II/Psychologie II können sich die Studierenden entscheiden, in welchem der beiden Teilmodule sie die benotete Prüfungsleistung (Präsentation oder wissenschaftliche Arbeit) oder den in Satz genannten Leistungsnachweis erbringen wollen. 4 Die Erteilung des Prädikates mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. SWB, 8 Seite von 9 nicht amtliche Lesefassung

18 In den Wahlpflichtmodulen I und II muss jede/jeder Studierende einen der jeweils genannten Themenbereiche wählen. Der zu erbringende Leistungsnachweis umfasst eine zehn- bis 5-seitige wissenschaftliche oder schriftliche Ausarbeitung (siehe Fußnoten und ) oder eine 0- bis 0-minütige Präsentation (siehe Fußnote ) oder eine 0- bis 90-minütige Klausur. Die Form der Prüfungsleistung, deren Termin bzw. Thema, und Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 4 Der Leistungsnachweis umfasst entweder eine Projektarbeit (siehe Fußnote 9) oder eine Fallanalyse (siehe Fußnote ) oder einen Bericht (siehe Fußnote ). Die Form der jeweils geforderten Prüfungsleistung, deren Thema und Umfang, die und der Abgabe bzw. Präsentationstermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 5 Die allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer (AW-Fächer) werden i. d. R. mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Das Nähere, insbesondere auch die durch die Belegung von AW-Fächern angestrebten Qualifikationsziele, die Prüfungsformen sowie die Dauer schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfungsleistungen ist dem Gesamtkatalog aller AW-Fächer zu entnehmen, der von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien zusammengestellt wird geregelt. Im Teilzeitstudiengang werden die in den Modulen Allgemeinwissenschaften I und Allgemeinwissenschaften II erreichbaren ECTS- erst vergeben, wenn beide AW-Fächer erfolgreich absolviert wurden. 4 Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider AW-Fächer im Verhältnis 50:50 gewichtet. 4 Im Bachelorprüfungszeugnis werden beide AW-Fächer mit ihrer jeweiligen Note ausgewiesen. Der Leistungsnachweis beinhaltet eine acht bis 0 Seiten umfassende Analyse eines Falles anhand von zuvor definierten oder selbst erarbeiteten Kriterien unter Einbeziehung wissenschaftlicher Literatur. Die und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Der Leistungsnachweis beinhaltet entweder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder ein Kolloquium (siehe Fußnote ) oder eine Projektarbeit oder eine schriftliche Ausarbeitung (siehe Fußnote ) oder eine Studienarbeit (siehe Fußnote 4) oder eine Fallanalyse (siehe Fußnote ) oder einen Bericht. Bei der zuletzt genannten Prüfungsform handelt es sich um eine acht- bis 5-seitige schriftliche Aufarbeitung und Zusammenfassung eines Lernprozesses. Die Form der Prüfungsleistung, deren Thema, die und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 8 Zur Bildung der Endnote im Modul Angewandte Ethik und Rechtliche Grundlagen III werden die Noten der Teilmodule Recht der sozialen Grundsicherung und Angewandte Ethik im Verhältnis 50:50 gewichtet. 9 Der Leistungsnachweis beinhaltet entweder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder eine wissenschaftliche Ausarbeitung (siehe Fußnote ) oder eine 0-minütige Klausur. Die Form der Prüfungsleistung, deren Thema, die und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 0 Als Prüfungsleistung ist eine Projektarbeit mit Lernportfolio und 0-minütiger Präsentation zu erbringen. Bei einem Lernportfolio handelt es sich um eine nach zuvor festgelegten Kriterien ausgewählte schriftliche Darstellung von eigenen Arbeiten der/des Studierenden, mit denen ihr/sein Lernfortschritt und Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezogen auf einen definierten Inhalt nachgewiesen werden sollen. Das Thema der Projektarbeit, die und der Abgabetermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Der schriftliche Praktikumsbericht umfasst 0 bis 5 Seiten. Im Teilzeitstudiengang ist nur ein beide praktische Studiensemester umfassender Bericht vorzulegen. Hierbei muss jede/jeder Studierende ihre/seine Praktikumsstelle und die dort von ihr/ihm geleisteten Tätigkeiten vorstellen. 4 Die Erteilung des Prädikates mit Erfolg abgelegt (m. E. a.) ist Voraussetzung für das Bestehen der Bachelorprüfung. Zu Beginn des fünften Studiensemesters im Vollzeitstudium bzw. des neunten Studiensemesters im Teilzeitstudium wählt jede/jeder Studierende einen der Qualifizierungsbereiche Bildung, Kultur, Medien in der Sozialen Arbeit oder Cultural Studies in der Sozialen Arbeit oder Soziale Arbeit in Kindheit, Jugend und Familieoder Sozialmanagement oder Soziale Arbeit und Gesundheit. In den einzelnen Qualifizierungsbereichen sind als benotete Prüfungsleistungen eine Projektarbeit (siehe Fußnote 9) evtl. verbunden mit einem Lernportfolio (siehe Fußnote 0) und/oder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder Studienarbeit (siehe Fußnote 4) oder ein Kolloquium (siehe Fußnote ) SWB, 8 Seite 8 von 9 nicht amtliche Lesefassung

19 oder eine 90-minütige Klausur zu erbringen. Die Form der jeweils geforderten Prüfungsleistung, deren Thema und Umfang, die und der Abgabe-, Präsentations-, Kolloquiums- bzw. Klausurtermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 4 In den einzelnen Qualifizierungsbereichen sind als benotete Prüfungsleistungen eine Projektarbeit (siehe Fußnote 9) eventuell verbunden mit einem Lernportfolio (siehe Fußnote 0) und/oder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder ein Bericht (siehe Fußnote ) oder eine Studienarbeit (siehe Fußnote 4) oder ein Kolloquium (siehe Fußnote ) oder eine 90-minütige Klausur zu erbringen. Die Form der jeweils geforderten Prüfungsleistung, deren Thema und Umfang, die und der Abgabe-, Präsentations-, Kolloquiums- bzw. Klausurtermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 5 In den einzelnen Qualifizierungsbereichen sind als benotete Prüfungsleistungen eine Projektarbeit (siehe Fußnote 9) eventuell verbunden mit einem Lernportfolio (siehe Fußnote 0) und/oder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder ein Bericht (siehe Fußnote ) oder eine Studienarbeit (siehe Fußnote 4) oder eine Fallanalyse (siehe Fußnote ) oder ein Kolloquium (siehe Fußnote ) zu erbringen. Die Form der jeweils geforderten Prüfungsleistung, deren Thema und Umfang, die und der Abgabe-, Präsentations- bzw. Kolloquiumstermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Der benotete Leistungsnachweis umfasst entweder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder eine Projektarbeit (siehe Fußnote 9) oder eine Fallanalyse (siehe Fußnote ) oder einen Bericht (siehe Fußnote ) oder eine schriftliche Ausarbeitung (siehe Fußnote ). Die Form der jeweils geforderten Prüfungsleistung, deren Thema und Umfang, die und der Abgabe- bzw. Präsentationstermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Der benotete Leistungsnachweis umfasst entweder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder eine Studienarbeit (siehe Fußnote 4). Die Form der jeweils geforderten Prüfungsleistung, deren Thema und Umfang, die und der Abgabe- bzw. Präsentationstermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. 8 Der benotete Leistungsnachweis umfasst entweder eine Präsentation (siehe Fußnote ) oder eine Projektarbeit (siehe Fußnote 9) oder eine Fallanalyse (siehe Fußnote ) oder einen Bericht (siehe Fußnote ) oder eine schriftliche Ausarbeitung (siehe Fußnote ) oder eine Studienarbeit (siehe Fußnote 4) oder ein Kolloquium (siehe Fußnote ). Die Form der jeweils geforderten Prüfungsleistung, deren Thema und Umfang, die und der Abgabe-, Präsentations- bzw. Kolloquiumstermin werden von der jeweiligen Dozentin/dem jeweiligen Dozenten festgelegt. Abkürzungen: BA Bachelorarbeit Präs Präsentation ECTS European Credit Transfer and Accumulation System Proj Projektstudium FA Fallanalyse S Seminar Kl Klausur schrp schriftliche Prüfung Kol Kolloquium StA Studienarbeit LN sonstiger Leistungsnachweis SU seminaristischer Unterricht LNoN vereinfacht bewerteter Leistungsnachweis SWS Semesterwochenstunden mdlp mündliche Prüfung PA Projektarbeit Ü Übung Pr Praktikum WA wissenschaftliche Ausarbeitung SWB, 8 Seite 9 von 9 nicht amtliche Lesefassung

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