Entsorgungsfachbetrieb

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1 Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation Name: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Große Bahnstraße Staat: Deutschland Ort: Bundesland: HH Postleitzahl: Hamburg Umweltschutz 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): 3.2 Erstmalige Zertifizierung 218ZEB019 oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): / Das Zertifikat beinhaltet 6 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n)) 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n)) Das Zertifikat ist gültig bis zum Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Must-Metalle-Container-Recycling GmbH 4.2 Straße: Wiedelaher Straße Staat: Deutschland Postleitzahl: Bundesland: NI Ort: Vienenburg 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer: HRB Registergericht: Amtsgericht Braunschweig 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der(n) Anlage(n) zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV: entfällt Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) 6. Prüfungsdatum: Ausstellungsdatum: Sachverständige/r, die/der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Hartmann 7.2 Unterschrift: Vorname: Sebastian 9. Leiter der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Herzig 9.2 Unterschrift Vorname: Dirk Seite 1 von 35

2 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Standort: 1.1 Bezeichnung des Standorts: Firmensitz 1.2 Straße: Wiedelaher Straße Staat: Deutschland Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Vienenburg 2. Zertifizierte Tätigkeit 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: Beförderernr. C / nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Containerdienst 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV entfällt Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 2 von 35

3 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung (ggf. mit * - Eintrag) Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus tierischem Gewebe Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt Abfälle aus der Forstwirtschaft Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metallabfälle Rinden- und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) Einschränkungen/ Bemerkungen Seite 3 von 35

4 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g schwefelhaltige Abfälle Abfälle a. n. g feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle a. n. g Industrieruß Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Kunststoffabfälle Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle a. n. g. Seite 4 von 35

5 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle a. n. g Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unverarbeitete Schlacke feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Anodenschrott Aluminiumoxidabfälle Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 5 von 35

6 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Teilchen und Staub Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) andere Teilchen und Staub Abfälle a. n. g Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle a. n. g Teilchen und Staub andere Schlacken Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle a. n. g Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Ofenschlacke Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Seite 6 von 35

7 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Glasfaserabfall Teilchen und Staub Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub verworfene Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle a. n. g * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Hartzink Zinkasche Abfälle a. n. g Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne Seite 7 von 35

8 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB NE-Metallstaub und teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne Schweißabfälle Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Altreifen * Altfahrzeuge Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas Bauteile a.n.g Abfälle a. n. g gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Bleibatterien Alkalibatterien (außer ) andere Batterien und Akkumulatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer ) gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer ) Seite 8 von 35

9 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * Asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gemische und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle a. n. g vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen Seite 9 von 35

10 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle a. n. g stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verglaste Abfälle nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände gebrauchte Aktivkohle Abfälle a. n. g Eisen- und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Seite 10 von 35

11 Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Kunststoffe Metalle Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen sonstige Fraktionen a. n. g Biologisch abbaubare Abfälle, hier: Baum- und Strauchschnitt Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Siedlungsabfälle a.n.g. Seite 11 von 35

12 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Standort: 1.1 Bezeichnung des Standorts: Firmensitz 1.2 Straße: Wiedelaher Straße Staat: Deutschland Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Vienenburg 2. Zertifizierte Tätigkeit 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: Beförderernr. C / nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Containerdienst 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV entfällt Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 12 von 35

13 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung (ggf. mit * - Eintrag) Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus tierischem Gewebe Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt Abfälle aus der Forstwirtschaft * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metallabfälle Rinden- und Korkabfälle * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Einschränkungen/ Bemerkungen Seite 13 von 35

14 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfälle a. n. g Rinden- und Holzabfälle mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z.b. Fette, Wachse) * Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle a. n. g * gebrauchte Filtertone Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g * quecksilberhaltige Abfälle schwefelhaltige Abfälle Abfälle a. n. g * feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g * arsenhaltige Abfälle * quecksilberhaltige Abfälle * Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten Abfälle a. n. g * Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g * asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse * Aktivkohle aus der Chlorherstellung Abfälle a. n. g * Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g * Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle a. n. g * gebrauchte Aktivkohle (außer ) Seite 14 von 35

15 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Industrieruß * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * Ofen- und Kaminruß Abfälle a. n. g * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Abfälle a. n. g * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Kunststoffabfälle * Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle, die gefährliche Silicone enthalten siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten Abfälle a. n. g * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Abfälle a. n. g * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Abfälle a. n. g * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien Abfälle a. n. g * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle a. n. g * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. Seite 15 von 35

16 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g * Isocyanatabfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien * Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder fallen Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form * Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle a. n. g Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unverarbeitete Schlacke * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Anodenschrott * Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle * Salzschlacken aus der Zweitschmelze * schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze Seite 16 von 35

17 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB * Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt * andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g * Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Calciumarsenat * Filterstaub * andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle a. n. g Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung Abfälle a. n. g Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung Abfälle a. n. g. Seite 17 von 35

18 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Teilchen und Staub * Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Schlacken * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Abfälle a. n. g Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. Seite 18 von 35

19 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Glasfaserabfall Teilchen und Staub * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.b. aus Kathoden-strahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub verworfene Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle a. n. g * quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse Seite 19 von 35

20 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB * Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g * cyanidhaltige Abfälle * andere Abfälle Hartzink Zinkasche * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung Abfälle a. n. g Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne Schweißabfälle * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Altreifen * Altfahrzeuge Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas Seite 20 von 35

21 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB * gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter bis , und fallen Bauteile a.n.g Abfälle a. n. g * Bauteile, die PCB enthalten * gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW oder HFKW enthalten * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten * gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen * aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Bleibatterien * Ni-Cd-Batterien * Quecksilber enthaltende Batterien Alkalibatterien (außer ) andere Batterien und Akkumulatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer ) * gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer ) * gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten * gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden * gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Permanganate, z.b. Kaliumpermanganat * Chromate, z.b. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat * Peroxide, z.b. Wasserstoffperoxid * oxidierende Stoffe a. n. g * Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten Seite 21 von 35

22 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Kohlenteer und teerhaltige Produkte Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle * Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Dämmmaterial, das Asbest enthält * Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt * Asbesthaltige Baustoffe * Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten * Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.b. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) * sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten Gemische und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Seite 22 von 35

23 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt * Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung * Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle a. n. g vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen * vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten * feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verglaste Abfälle * Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung * nicht verglaste Festphase nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Abfälle a. n. g Abfälle a. n. g Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände gebrauchte Aktivkohle Abfälle a. n. g Eisen- und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle * Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Seite 23 von 35

24 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) * sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle * Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten * Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten * Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten. Hier: Batterien und Akkumulatoren, die unter fallen Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen, Hier: Fernseher und Computer Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen sonstige Fraktionen a. n. g Biologisch abbaubare Abfälle, hier: Baum- und Strauchschnitt Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Seite 24 von 35

25 Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Siedlungsabfälle a.n.g. Seite 25 von 35

26 Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Standort: 1.1 Bezeichnung des Standorts: Firmensitz 1.2 Straße: Wiedelaher Straße Staat: Deutschland Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Vienenburg 2. Zertifizierte Tätigkeit 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: Entsorgernr. CM / zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Containerdienst (8.12 a) und b); 8.15 a) und b)) 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV entfällt Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 26 von 35

27 Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung (ggf. mit * - Eintrag) Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffabfälle Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Kunststoffspäne und drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Altreifen Kunststoffe Glas * Bleibatterien Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Kunststoff * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Dämmmaterial, das Asbest enthält * Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält * Asbesthaltige Baustoffe Gemische und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Glas Einschränkungen/ Bemerkungen Seite 27 von 35

28 Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Mineralien (z.b. Sand, Steine) Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Glas * Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten * Batterien und Akkumulatoren, die unter , oder fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten * Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen, * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe hier: Batterien und Akkumulatoren, die unter fallen hier: Fernseher und Computer Biologisch abbaubare Abfälle hier: Baum- und Strauchschnitt Boden und Steine Sperrmüll Seite 28 von 35

29 Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Standort: 1.1 Bezeichnung des Standorts: Firmensitz 1.2 Straße: Wiedelaher Straße Staat: Deutschland Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Vienenburg 2. Zertifizierte Tätigkeit 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: Entsorgernr. CM / zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Schrottbehandlungsanlage (8.11 b); 8.15 a) und b) 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV entfällt Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 29 von 35

30 Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung (ggf. mit * - Eintrag) Metallabfälle Hartzink Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und teilchen Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Eisen- und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle Eisenmetalle Nichteisenmetalle Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Metalle Einschränkungen/ Bemerkungen Seite 30 von 35

31 Anlage 5 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Standort: 1.1 Bezeichnung des Standorts: Firmensitz 1.2 Straße: Wiedelaher Straße Staat: Deutschland Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Vienenburg 2. Zertifizierte Tätigkeit 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: Entsorgernr. CM / zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Schrottbehandlungsanlage (8.11 b); 8.15 a) und b) 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV entfällt Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 31 von 35

32 Anlage 5 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung (ggf. mit * - Eintrag) Metallabfälle Hartzink Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und teilchen Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Eisen- und Stahlabfälle NE-Metall-Abfälle Eisenmetalle Nichteisenmetalle Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Metalle Einschränkungen/ Bemerkungen Seite 32 von 35

33 Anlage 6 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Standort: 1.1 Bezeichnung des Standorts: Firmensitz 1.2 Straße: Wiedelaher Straße Staat: Deutschland Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Vienenburg 2. Zertifizierte Tätigkeit 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: Händlernr. CH / nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: Maklernr. CV / nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Handeln und Makeln mit Abfällen 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: entfällt 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV entfällt Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 33 von 35

34 Anlage 6 zum Zertifikat mit der Nummer 218ZEB Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * - Eintrag) Abfallbezeichnung alle Abfallschlüssel gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) Einschränkungen/ Bemerkungen Seite 34 von 35

35 Überwachungszeichen der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG für das Unternehmen Must-Metalle-Container-Recycling GmbH Seite 35 von 35

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