Entsorgungsfachbetrieb

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1 Überwachungszertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: Entsorgergemeinschaft Großraum Hamburg e.v. (EGH) 1.2 Straße: Eiffestraße Staat: Deutschland Bundesland: HH Postleitzahl: Ort: Hamburg 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): eg Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): 3.4 Das Zertifikat beinhaltet 25 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ) 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) 1-25) Das Zertifikat ist gültig bis zum Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Otto Dörner Entsorgung GmbH 4.2 Straße: Lederstraße Staat: DE Bundesland: HH Postleitzahl: Ort: Hamburg 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB Registergericht: Amtsgericht Hamburg 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) - entfällt Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) - entfällt - 6. Prüfungsdatum: Ausstellungsdatum: Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Gnass Vorname: Katarina 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Prenzer Vorname: Thomas 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform):

2 Anlage 20 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: B1079C nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: B1079C nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: vorbereitend abschließend 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Gewerblicher Fuhrpark, Containerdienst 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

3 4. Anlage 20 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung Einschränkungen/Bemerkungen

4 Anlage 21 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagerung nicht gefährlicher Abfälle, Baggervorsortierung nicht gefährlicher Abfälle Nr. 4 BImSchV Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

5 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 21 Seite 2-4 zum Zertifikat mit der Nummer eg alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Metallabfälle Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rinden- und Holzabfälle gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallstaub und teilchen Kunststoffspäne und -drehspäne Schweißabfälle Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Altreifen Einschränkungen/ Bemerkungen

6 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoffe Glas gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis fallen aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Alkalibatterien (außer ) andere Batterien und Akkumulatoren Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Glas Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter und fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Eisen und Stahlabfälle

7 NE-Metall-Abfälle andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Glas Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien Mineralien (z.b. Sand, Steine) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter , und Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe Metalle sonstige Fraktionen a. n. g biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Siedlungsabfälle a. n. g.

8 Anlage 22 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagerung gefährlicher Abfälle, Baggervorsortierung gefährlicher Abfälle Nr. 4 BImSchV Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

9 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 22 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung * gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten gefährliche Bauteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter bis * fallen Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt * sind * kohlenteerhaltige Bitumengemische Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Kohlenteer und teerhaltige Produkte anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen * Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält * asbesthaltige Baustoffe Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige * Abfälle gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe * enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme * derjenigen, die unter und fallen * Holz, das gefährliche Stoffe enthält Einschränkungen/ Bemerkungen

10 Anlage 23 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Altholzaufbereitungsanlage Nr. 4 BImSchV Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

11 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 23 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rinden- und Holzabfälle Verpackungen aus Holz Holz Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt biologisch abbaubare Abfälle Einschränkungen/ Bemerkungen

12 Anlage 24 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Brecher- und Klassieranlage für mineralische Abfälle Nr. 4 BImSchV Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

13 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 24 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Beton Ziegel Fliesen und Keramik Einschränkungen/ Bemerkungen Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Mineralien (z.b. Sand, Steine) Boden und Steine

14 Anlage 25 Seite 1 zum Zertifikat mit der Nummer eg0002 Name des Entsorgungsfachbetriebs 2. Zertifizierte Tätigkeit Otto Dörner Entsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Hannover 1.2 Straße: Fischerhof Staat: DE Bundesland: NI Postleitzahl: Ort: Hannover - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: C2C zwecks Verwertung (Nr. 2.5) zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: Vorbereitung zur Wiederverwendung Recycling sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: nur deutschlandweit weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Ballenpresse Nr. 4 BImSchV Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG- entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV - entfällt - Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als Annahmestelle Rücknahmestelle Demontagebetrieb Schredderanlage sonstige Anlage zur weiteren Behandlung

15 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV Anlage 25 Seite 2 zum Zertifikat mit der Nummer eg alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Kunststoffspäne und -drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Kunststoffe Kunststoff Papier und Pappe Textilien sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Bekleidung Textilien Kunststoffe Einschränkungen/ Bemerkungen

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