Sportclub Alemannia 1919 Dreikirchen e.v.
|
|
- Carin Meissner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vereinssatzung des Sportclub Alemannia 1919 Dreikirchen e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am in Pütschbach gegründete Sportverein führt den Namen Sportclub Alemannia 1919 Dreikirchen e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e.v. im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen Fachverbände. Die Vereinsfarben sind gelb-schwarz. Der Verein hat seinen Sitz in Dreikirchen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Montabaur unter Nr. 205 eingetragen. 2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendarbeit nach den Grundsätzen des Amateursports. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Dazu gehören auch der Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist weltanschaulich, religiös, konfessionell und parteipolitisch neutral. 3. Eine der Abteilungen des Vereins ist die Tennisabteilung. Diese ist autonom in der Verwaltung, im Sportbetrieb, in der Organisation, in ihrem Vermögen, in der Kassenführung, in ihrem Beitragswesen und eigenverantwortlich innerhalb des Hauptvereins. Sie unterliegt ansonsten den Bestimmungen dieser Satzung und den gesetzlichen Vorschriften des Vereinsrechts. Die Vertretung der Tennisabteilung im Außenverhältnis durch den Vorsitzenden des Hauptvereins darf nur im Auftrag der Leitung der Tennisabteilung erfolgen. Dieser Absatz darf nur mit Zustimmung der Tennisabteilung geändert werden, die durch eine Abteilungsversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erteilt werden muss.
2 2 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. 2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, richtet an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Soweit eine Ablehnung, die nicht begründet werden muss, durch den Vorstand nicht erfolgt, entsteht mit der Eintragung in die Mitgliederliste die Mitgliedschaft. 3. Jedes Mitglied unterwirft sich den Bestimmungen dieser Satzung und den Vorschriften des Vereinsrechts nach den 21 bis 79 BGB. 4. Die Mitglieder erkennen als für sich verbindlich die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände an, denen der Verein angehört. 5. Sofern die Mitgliedschaft sich auch auf die Tennisabteilung erstrecken soll, kann diese Abteilung einen einmaligen Aufnahmebeitrag sowie gesonderte Mitgliedsbeiträge festsetzen. Mitglieder, die nur der Tennisabteilung angehören, haben im Hauptverein kein aktives und passives Wahlrecht. 6. Personen, die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung unter Zustimmung von zwei Dritteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliederrechte, sind aber von der Beitragspflicht befreit. 3 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder durch Auflösung des Vereins. 2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig. 4 Beiträge 1. Der Mitgliedsbeitrag wird alljährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ebenso kann die Mitgliederversammlung im Bedarfsfalle die Erhebung einer außerordentlichen Umlage beschließen. Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld und werden grundsätzlich per Bankeinzug erhoben.
3 2. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge oder Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. 3. Die Mitglieder der Tennisabteilung beschließen autonom den jeweiligen Tennis Abteilungsbeitrag, der zusätzlich zum generellen Hauptvereinsmitgliedsbeitrag erhoben wird. Mitglieder, die nur der Tennisabteilung angehören, sind im Hauptverein nicht beitragspflichtig. 5 Ordnungsmaßnahmen 1. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung aus wichtigem Grund vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wegen a) vereinsschädigenden Verhaltens, b) grober und wiederholter Verstöße gegen die Satzung, c) Nichtzahlung von sechs oder mehr Monatsbeiträgen trotz Mahnung. 2. Wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Satzung oder Anordnungen der Vereinsorgane verstößt, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden: a) Ermahnung b) Verwarnung c) Tätigkeitsverbot d) Haus- oder Platzverbot e) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb bzw. an den Veranstaltungen des Vereins. 3. Die Ordnungsmaßnahmen sind mit Begründung und Angabe des Rechtsmittels zu versehen. 6 Rechtsmittel Gegen die Ablehnung der Aufnahme ( 2) und gegen alle Ordnungsmaßnahmen ( 5) ist Einspruch zulässig. Dieser ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung beim Vorsitzenden einzulegen. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat innerhalb eines Monats. Bis dahin hat der Einspruch aufschiebende Wirkung.
4 7 Vereinsorgane Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) der Ehrenrat 8 Mitgliederversammlung 1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich statt. 3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung in der Vereinszeitung oder in der "Heimat- und Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Wallmerod". Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. 4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es a) der Vorstand beschließt b) ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden unter Angabe des Zweckes und der Gründe beantragt. 5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Aktives und passives Wahlrecht haben alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. 6. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben bei der Entscheidung unberücksichtigt. 7. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens zwei Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sind. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mit zwei Drittel Mehrheit beschließen, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. 8. Falls ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine geheime Abstimmung wünscht, muss geheim abgestimmt werden.
5 9. Regelmäßige Themen der ordentlichen Mitgliederversammlungen sind: a) alljährlich: Entgegennahme der Jahresberichte Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des, Kassierers Beitragswesen Beschlussfassung über vorliegende Anträge b) alle 2 Jahre: Entlastung des Vorstands Wahl des Vorstands Wahl der beiden Kassenprüfer Wahl der Ergänzungsmitglieder zum Ehrenrat Wahl bzw. Bestätigung der Leiter der einzelnen Sportabteilungen 10. Diese Vorschriften finden sinngemäß Anwendung auf die Tennisabteilung, wobei deren jährliche Mitgliederversammlung zeitlich vor der des Hauptvereins stattfinden sollte. 1. Der Vorstand besteht aus: 9 Vorstand 1. dem Vorsitzenden 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden 3. dem Geschäftsführer 4. dem Kassierer 5. dem Organisationsleiter 6. dem Vereinsjugendleiter 7. dem Pressewart 8. dem Sportheim-und Sportgelände-Beauftragten 9. den Leitern aller Sportabteilungen 10. bis zu fünf Beisitzern 2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Seine Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen. 3. Der Vorstand leitet den Verein. Insbesondere ist er zuständig für a)die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung b) die Einhaltung der Satzung c) Aufstellung und Erfüllung des Haushaltsplanes d) alle Entscheidungen von Vereinsinteresse
6 4. Der Vorstand gliedert sich in a) den geschäftsführenden Vorstand b) in den Gesamtvorstand Der geschäftsführende Vorstand besteht aus den beiden Vorsitzenden, Geschäftsführer, Kassierer und Organisationsleiter. Er führt die laufenden Geschäfte des Hauptvereins. Die Beisitzer unterstützen den geschäftsführenden Vorstand in dessen Aufgabengebieten. Die übrigen Mitglieder des Vorstands sind eigenverantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus ihrem Tätigkeitsbereich ergeben. Zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand bilden sie den Gesamtvorstand. 5. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstands und die Mitgliederversammlungen. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert, wenn es von einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands beantragt oder wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird. 6. Der Vorsitzende hat Sitz und beratende Funktion in allen Sitzungen der Abteilungen und der Ausschüsse. Er ist berechtigt, in besonderen Fällen auch andere Personen zu ermächtigen, an diesen Sitzungen als beratende Teilnehmer teilzunehmen. 7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 8. Diese Vorschriften gelten sinngemäß auch auf die Leitung der Tennisabteilung. Der Leiter der Tennisabteilung muss beitragspflichtiges Mitglied des Hauptvereins sein. 10 Gesetzliche Vertretung Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig. Hiervon ausgenommen ist die Vertretungsmacht für die Tennisabteilung. Besonderer Vertreter im Sinne von 30 BGB für alle Rechtsgeschäfte der Tennisabteilung ist der Leiter der Tennisabteilung.
7 11 Ehrenrat Der Ehrenrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören. Die Zahl der Mitglieder soll ungerade sein. Mitglieder sind immer die Ehrenmitglieder des Vereins. Sollte die notwendige Anzahl der Ehrenräte nicht erreicht werden, so wählt die Mitgliederversammlung zusätzliche Ehrenräte für die Dauer von zwei Jahren. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind für die Parteien verbindlich. 12 Jugend des Vereins 1. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins eingeräumt werden. 2. In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Vorstands bedarf. Die Jugend entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel eigenverantwortlich. 13 Abteilungen 1. Für die im Verein betriebenen Sportarten können durch Beschluss des Vorstands Abteilungen gebildet werden, denen ein Abteilungsleiter vorsteht. 2. Jedes Mitglied außer den Mitgliedern, die nur der Tennisabteilung angehören, kann in allen Abteilungen des Vereins Sport betreiben. Dafür stehen im Rahmen der jeweiligen Beitragsregelungen die Anlagen und Gerätschaften des Vereins zur Benutzung zur Verfügung. Die Nutzung der Tennisanlage steht allein den Mitgliedern der Tennisabteilung zu. Dafür gelten die besonderen Bedingungen der Tennisabteilung. 3. Die Abteilungen können zusätzlich zum Hauptvereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag erheben. Über Verwendung und Kontrolle dieser Beiträge entscheiden die Mitglieder der jeweiligen Abteilung. 4. Für die Einberufung und Durchführung der Abteilungsversammlungen gelten die Vorschriften über die Mitgliederversammlung entsprechend.
8 14 Ausschüsse 1. Der Vorstand kann für bestimmte Vereinsaufgaben Ausschüsse bilden, deren Mitglieder vom Vorstand berufen werden. 2. Die Mitglieder der Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden. Der Ausschussvorsitzende unterrichtet den Vorstand über die Arbeit und Vorschläge des Ausschusses. 15 Protokollierung der Beschlüsse Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands sowie der Abteilungsversammlungen und der Ausschüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen. 16 Kassenprüfung Kasse und Kassenführung des Vereins werden in jedem Jahr durch zwei Kassenprüfer geprüft. Diese werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Kassenführung die Entlastung des Kassierers. 17 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. 2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es a) der Vorstand mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder beschlossen hat, oder b) von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde. 3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, so ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.
9 Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen. 1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Gemeinde Dreikirchen. Für diesen Fall ist die Gemeinde Dreikirchen verpflichtet, eine finanzielle Starthilfe an einen neuen gemeinnützigen Verein zu gewähren, der Sport auf Basis dieser Satzung betreibt. Die Höhe dieser Starthilfe sollte dem übertragenen Vermögenswert entsprechen. 18 Gültigkeit Diese Satzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. April 2015 und durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Montabaur in Kraft. Alle bisherigen Satzungen sind damit unwirksam Dreikirchen, den 8. April 2015 Der Geschäftsführende Vorstand Bernd Ressmann, Vorsitzender... ]µ~ -~ ---~ -~~.... Ulrich Kalteier, Stellvertretender Vorsitzender lr..re))... I ~ " J l.~ Josef Kutscha, Geschäftsführer Hendrik Ortseifen, Kassierer Manuel Meurer, Organisationsleiter 7
Satzung des Turn - und Sportvereins Serrig 1919 e.v.
Satzung des Turn - und Sportvereins Serrig 1919 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der aus dein Zusammenschluss des Sportvereins 1946 Serrig und des Turnvereins 1954 Serrig hervorgegangene Verein führt den
Satzung für Sportverein
Satzung für Sportverein 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 25.08.2006 gegründete Verein führt den Namen Verein zur Förderung von Gesundheit und Rehabilitation im Westend. Er ist Mitglied des Behindertensportverbandes
SATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS
SATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1. Der am 29. November 1991 in Wriezen gegründete Verein führt den Namen Bushido Wriezen e.v.. Er ist Mitglied des Kreissportbundes Märkisch-Oderland und im Landessportbund
Satzung des Ringerverein Lübtheen e. V.
1 Satzung des Ringerverein Lübtheen e. V. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein führt den Namen Ringerverein Lübtheen. Er ist Mitglied des Ringer-Verbandes im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern und
Turn- und Sportverein Roxheim 1906 e.v.
Turn- und Sportverein Roxheim 1906 e.v. Satzung 1 Name,Sitz und Zweck 1. Der am 1. Juni 1906 in Roxheim gegründete Verein führt den Namen Turnund Sportverein Roxheim 1906 e.v." (TuS 06 Roxheim e.v.). Er
S a t z u n g. 1. FC Meisenheim 07 e.v.
1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 20. Juli 1907 in Meisenheim am Glan gegründete Verein führt den Namen 1. FC Meisenheim 07. Er ist Mitglied Südwestdeutschen Fußballverban im Lanportbund und der zuständigen
1 Name, Sitz und Zweck
Entwurf Neufassung der Satzung des Sportvereins Kisselbach 1920 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der im April 1920 in Kisselbach gegründete Verein führt den Namen Sportverein Kisselbach 1920 e.v. Er ist Mitglied
Wasser Sport Club Lingenfeld Satzung Stand
Wasser Sport Club Lingenfeld Satzung Stand 24.09.2010 1 Name, Sitz und Zweck Der am 24. September 2010 in 67360 Lingenfeld gegründete Verein führt den Namen "Wasser Sport Club Lingenfeld (WSC Lingenfeld)".
Satzung. des. Turn- und Sportverein Heiligenstein e.v.
Satzung des Turn- und Sportverein 1911 Heiligenstein e.v. 17.05.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 2 Mitgliedschaft 3 Beendigung der Mitgliedschaft 4 Beiträge 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
Vereinssatzung des VfSK Oppau 1900 e.v.
Vereinssatzung des VfSK Oppau 1900 e.v. 1 Name, Sitz, Zweck, Vereinsjahr, Vereinsfarben 1. Der am 01. Januar 1900 in Ludwigshafen am Rhein - Oppau gegründete Verein führt den Namen Verein für Sport und
Satzung des Budo Club Westrich
Satzung des Budo Club Westrich 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 17.02.1984 in Landstuhl gegründete Budo Sport Verein führt den Namen "Budo Club Westrich". Er ist Mitglied des Sportbundes Pfalz im Landessportbund
Vereinssatzung des Sportverein Schöntal 1953 e.v.
Sportverein Schöntal 1953 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der am 03. Juli 1953 in Neustadt / Weinstr. gegründete Sportverein führt den Namen Sportverein Schöntal 1953 e.v." Er ist Mitglied des Sportbundes
SATZUNG. 1 Name, Sitz und Zweck
SATZUNG 1 Name, Sitz und Zweck Der am 18.12.2011 in Konz gegründete Verein führt den Namen Parkour Trier. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen
Satzung. 3. Jedes ordentliche Mitglied erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände an, denen der Verein angehört, an.
Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der am 002013 in Stromberg begründete Verein führt den Namen "Flowtrail Stromberg e.v." und hat seinen Sitz in Stromberg. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad
Satzung des Eishockey Sport Club Trier e.v. 1 Name, Sitz und Zweck
Seite 1 von 6 Satzung des Eishockey Sport Club Trier e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der am 30.09.2005 in Trier gegründete Verein führt den Namen Eishockey Sport Club Trier e.v.. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung des SV Blankenrath 1927 e.v.
Satzung des SV Blankenrath 1927 e.v. Vereinsregisternummer: 1747/AG Koblenz Ersetzt die bisherige Satzung v. 09.01.1976 1 Name, Sitz und Zweck Der im Sommer 1927 in Blankenrath gegründete Verein führt
Satzung TTC Michelbach e.v. 1954
Satzung TTC Michelbach e.v. 1954 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.04.1954 in Michelbach gegründete Tischtennis Verein führt den Namen: TTC Michelbach Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung des Ludwigshafener Schwimmverein 07
Satzung des Ludwigshafener Schwimmverein 07 1 Name, Sitz und Zweck Der am 24.07.1907 in Ludwigshafen gegründete Verein führt den Namen "Ludwigshafener Schwimmverein 07 e.v." Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung. des "Sportverein Bettingen 1928 e.v." Name, Sitz und Zweck
Satzung des "Sportverein Bettingen 1928 e.v." 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der im Jahre 1928 gegründete und am 19. September 1948 wiedergegründete Verein führt den Namen "Sportverein Bettingen 1928 e.v."
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
Satzung der Taekwondo-Schule Bad Neuenahr e. V.
Satzung der Taekwondo-Schule Bad Neuenahr e. V. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 23.01.1975 in Bad Neuenahr gegründete Verein führt den Namen Taekwondo -Schule Bad Neuenahr. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung Spiel- und Sportverein Markranstädt e.v.
Satzung Spiel- und Sportverein Markranstädt e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 10.04.1990 in Markranstädt gegründete Verein führt den Namen "Spielund Sportverein Markranstädt e.v." Er ist Mitglied des
Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.
Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen BSG Pneumant Fürstenwalde e.v. Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Fürstenwalde/Spree. Er ist in das Vereinsregister
1 Name, Sitz und Zweck. Der 1921 in Mülheim gegründete Verein führt den Namen. " Sportgemeinschaft (SG) 2000 Mülheim Kärlich 1921e.V.
Satzung der SG 2000 Mülheim-Kärlich 1921 e. V. 1 Name, Sitz und Zweck Der 1921 in Mülheim gegründete Verein führt den Namen " Sportgemeinschaft (SG) 2000 Mülheim Kärlich 1921e.V. " (1) Er ist Mitglied
Turnverein Braubach 1861 e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Zweck
Turnverein Braubach 1861 e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 23. September 1861 in Braubach gegründete Turnverein führt den Namen Turnverein Braubach 1861 e. V.. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung für den gemeinnützigen, eingetragenen Verein plus / minus 60 aktiv e.v. (i.d.f. vom 03. März 2016)
1 Allgemeines Satzung für den gemeinnützigen, eingetragenen Verein plus / minus 60 aktiv e.v. (i.d.f. vom 03. März 2016) Der Verein hat seinen Sitz in 56330 Kobern-Gondorf, Bahnhofstraße 44 und ist eingetragen
Turn- und Sportverein 1900 Thür e.v.
Neufassung der Satzung des Turn- und Sportverein 1900 Thür e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der im Februar 1900 in 5441 Thür gegründete Sportverein führt den Namen Turn- und Sportverein 1900 Thür e.v.. Er
Satzung des Tauchclubs ORCA Ludwigshafen/Rh. e.v.
Satzung des Tauchclubs ORCA Ludwigshafen/Rh. e.v. 1. Allgemeines 1. Der am 9.4.1995 in Ludwigshafen am Rhein gegründete Verein führt den Namen TAUCHCLUB ORCA LUDWIGSHAFEN AM RHEIN e.v.. Er ist in das Vereinsregister
Satzung Sportverein Gerolstein 1919 e.v.
Satzung Sportverein Gerolstein 1919 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der am 01. Mai 1919 in Gerolstein gegründete Verein führt den Namen Sportverein Gerolstein 1919 e.v.. Er ist Mitglied des Sportbund Rheinland
Satzung S.C. Concordia 1920 Saffig Fassung vom
Satzung S.C. Concordia 1920 Saffig Fassung vom 30.01.2014 A. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der am 6.1.1920 in Saffig gegründete Sportverein führt den Namen S.C. Concordia 1920 Saffig. Er ist Mitglied
des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.
Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.
1. Der 1896 in Koblenz-Arenberg gegründete Verein führt den Namen "Turn- und Sportverein Germania Arenberg" (TuS Germania Arenberg).
Satzung des TuS "Germania" Arenberg 1896 e.v. Neufassung vom 27. 04. 2018 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der 1896 in Koblenz-Arenberg gegründete Verein führt den Namen "Turn- und Sportverein Germania Arenberg"
Satzung des VfL Waldbreitbach e.v.
Satzung des VfL Waldbreitbach e.v. zuletzt geändert in der Jahreshauptversammlung vom 26.02.2015 Vorbemerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde die Form der männlichen Bezeichnung für beide
S A T Z U N G. BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen
S A T Z U N G BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. Name, Sitz und Zweck 1 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen BTC - BÖNNINGSTEDTER-TENNIS-CLUB e. V. abgekürzt:
V E R E I N S S A T Z U N G. FV Vilja Wehr 1925 e.v.
V E R E I N S S A T Z U N G FV Vilja Wehr 1925 e.v. 1 Name und Vereinszweck 1. Der Verein führt den Namen Fußballverein Vilja Wehr 1925 e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Koblenz (VR10829)
Satzung des Sportvereins 1946 Eichelberg e.v.
1 Name, Sitz und Zweck Satzung des Sportvereins 1946 Eichelberg e.v. 1. Der am 10. Februar 1946 in Eichelberg gegründete Sportverein führt den Namen Sportverein 1946 Eichelberg e.v. Der Verein hat seinen
Freizeitsport Solingen e.v.
Freizeitsport e.v. Klemens-Horn-Straße 38 42655 A) Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 19. Mai 1982 in 5650 gegründete Sportverein führt den Namen Freizeitsport e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in.
S A T Z U N G der Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v.
S A T Z U N G der Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 22.07.1978 in Lambsborn gegründete Volkssportverein führt den Namen Ski und Wanderfreunde Lambsborn 1978 e.v.
Allgemeiner Sportverein Harthausen 1946 e.v.
Allgemeiner Sportverein Harthausen 1946 e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 14.04.1946 in Harthausen gegründete Sportverein führt den Namen Allgemeiner Sportverein 1946. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung. des Sportvereins Monzelfeld 1921 e.v.
Satzung des Sportvereins Monzelfeld 1921 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der 1921 in Monzelfeld gegründete Verein führt den Namen "Sportverein Monzelfeld 1921 e.v." Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
S a t z u n g Verlust der Mitgliedschaft 4 Maßregelungen 10 Protokollierung der Beschlüsse 11 Wahlen 5 Beiträge
S a t z u n g Badminton-Club Rot- Weiß Borbeck 1957 e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein trägt den Namen Badminton-Club Rot-Weiß Borbeck 1957 e.v. mit Sitz in Essen-Borbeck und ist im Vereinsregister
Vereinssatzung. des. TuS Mosella Schweich e.v.
Vereinssatzung des TuS Mosella Schweich e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der am 06.10.1901 in Schweich gegründete Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Mosella Schweich e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung für den Turn- und Wintersportverein e.v. Adenau/Eifel
Satzung für den Turn- und Wintersportverein e.v. Adenau/Eifel Präambel Diese Satzung ist als Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung verabschiedet worden. Sie stellt die bisherige Satzung auf
Satzung des. Badminton-Club Smash Betzdorf e. V.
Satzung des Badminton-Club Smash Betzdorf e. V. In der Fassung vom 31. Mai 2008 Letzte Änderung: 12. Juni 2010 Inhalt 1 Name, Sitz und Zweck... 2 2 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 3 Beendigung der Mitgliedschaft...
VEREINS-SATZUNG. Name, Sitz und Zweck
VEREINS-SATZUNG 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 08.05.2015 in Trier gegründete Radsportverein führt den Namen RADSPORTCLUB VELOPOINT TRIER Er ist Mitglied im Landesportbund Rheinland-Pfalz und der zuständigen
Satzung für den Sportverein Eintracht 1921 Windhagen (Stand: )
Satzung für den Sportverein Eintracht 1921 Windhagen (Stand: 16.11.2017) A. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der im Januar 1921 in Windhagen gegründete Sportverein führt den Namen: Sportverein Eintracht
zurück zur Auswahl Satzung des TV Ehingen e.v. 1913
Satzung des TV Ehingen e.v. 1913 1 Name, Sitz und Zweck... 2 2 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 3 Verlust der Mitgliedschaft... 2 4 Beiträge... 2 5 Stimmrecht und Wählbarkeit... 3 6 Maßregelungen... 3 7
Seite 1. Satzung der SGi König Dagobert Klingenmünster
Inhalt 1 Name, Sitz und Zweck... 2 2 Erwerb der Mitgliedschaft... 3 3 Beendigung der Mitgliedschaft... 3 4 Beiträge... 4 5 Rechtsmittel... 4 6 Vereinsorgane... 5 7 Mitgliederversammlung... 5 8 Vorstand...
Satzung. Schützenverein Eintracht Altfeld-Saalhoff 1911 e.v. Name, Sitz und Zweck. Der 1911 in Kamp-Lintfort gegründete Schützenverein führt den Namen
Satzung Schützenverein Eintracht Altfeld-Saalhoff 1911 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der 1911 in Kamp-Lintfort gegründete Schützenverein führt den Namen Schützenverein Eintracht Altfeld-Saalhoff 1911 e.v.
2 Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
1 Name, Sitz und Zweck Der 1892 gegründete Verein führt den Namen Allgemeiner Sportverein Grünwettersbach 1892 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in 76228 Karlsruhe - Grünwettersbach. Er ist in das Vereinsregister
Polizei-Sportverein Kaiserslautern e. V. Geschäftsstelle: Kaiserslautern, Im Kniebrech, PSV-Gaststätte
Polizei-Sportverein Kaiserslautern e. V. Geschäftsstelle: Kaiserslautern, Im Kniebrech, PSV-Gaststätte Bankverbindungen: Kreissparkasse Kaiserslautern, Kto-Nr. 50 369 Stadtsparkasse Kaiserslautern, Kto-Nr.
Satzung. 2 Zweck des Vereins
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 23.11.1999 in Malsch gegründete Verein führt den Namen TC Malsch 2000" (2) Der Sitz des Vereins ist in 69254 Malsch (3) Er ist in das Vereinsregister beim
- Satzung - Rock and Roll Team Rock and Fly Worms e.v.
Satzung des Rock n Roll Team Rock and Fly Worms e.v. Anschrift des Vereins Rock and Roll Team Rock and Fly Worms e.v. Bankverbindung: Rita Schlörit Vorstand - Volksbank Worms Wonnegau Seubertstr. 10 Konto:
Alzey. Anerkannte Denkmalpflegeorganisation und gemeinnütziger Verein. Ernst-Ludwig-Str Alzey Tel.: 06731/ Fax: 06731/992813
1 Alzey Anerkannte Denkmalpflegeorganisation und gemeinnütziger Verein Ernst-Ludwig-Str. 45 55232 Alzey Tel.: 06731/992818 Fax: 06731/992813 SATZUNG (nach Satzungsänderung vom 18. November 2016) l Name,
Turnverein Fernthal e.v. Satzung
Turnverein Fernthal e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der am 01.07.1980 in 53577 Neustadt - Fernthal gegründete Verein führt den Namen "Turnverein Fernthal e.v.. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland
Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam
Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam 1 Der am 25.08.1954 gegründete Verein setzt die Tradition eines 1924 gegründeten Reitvereins fort und führt den Namen Reit- und Fahrverein Zeiskam e. V. und
Satzung des RV Marienhof Selztal. Name, Sitz und Zweck
Satzung des RV Marienhof Selztal 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 19.11.1982 in Mainz gegründete Verein führt den Namen Reitverein Marienhof Selztal e.v.. Er ist Mitglied im Landessportbund Rheinland-Pfalz
Kreuznacher Hockey Club 1913 e.v. Satzung vom 17.März Erwerb der Mitgliedschaft. 1 Name, Sitz und Zweck
Kreuznacher Hockey Club 1913 e.v. Satzung vom 17.März 2016 1 Name, Sitz und Zweck Der 1913 in Bad Kreuznach gegründete Verein führt den Namen " Kreuznacher Hockey Club 1913 e.v.". Er ist Mitglied des Sportbundes
Satzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
Satzung für den Sportverein GSL Benninghausen (Gemeinsam im Sport - Laufspass)
Satzung für den Sportverein GSL Benninghausen (Gemeinsam im Sport - Laufspass) 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Gemeinsam im Sport - Laufspass Benninghausen. Er hat seinen Sitz
Präambel. Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr. 1. Der am gegründete Verein führt den Namen: Tanzsportzentrum Rheine (e.v.).
Präambel Der Verein Tanzsportzentrum Rheine gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter orientieren:
b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Satzung des Vereins Pfälzer Maler e.v. 1 Der am 15.12.1968 in Rhodt u. d. Rietburg gegründete Verein führt den Namen "Pfälzer Maler e.v.". Der Verein "Pfälzer Maler e.v." hat seinen Sitz in Landau i.d.
Die Satzung des Vereins ( Neufassung 2009/10 )
Die Satzung des Vereins ( Neufassung 2009/10 ) 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 31. März 1905 in Argenthal gegründete Turnverein führt den Namen Turn- und Sportverein Jahn Argenthal 1905 e.v. Er stellt
LCS. Satzung
LCS Satzung. 16.11.2015 1 Name, Zweck und Sitz des Vereins Der am 05.12.1969 in Schifferstadt gegründete Verein führt den Namen Leichtathletikclub Schifferstadt 1969. Die Kurzbezeichnung lautet LCS. Er
Satzung für den Sportverein
Satzung für den Sportverein Diakonie Leipzig 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Diakonie Leipzig. Er hat seinen Sitz in Leipzig und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Satzung des Vereins M A R A T H O N S O E S T
Satzung des Vereins M A R A T H O N S O E S T 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 24. November 1981 in Soest gegründete Verein führt den Namen "Marathon Soest". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim
Satzung des Fußballsportverein Osburg 1928 e.v.
Satzung des Fußballsportverein Osburg 1928 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck Der 1928 in Osburg gegründete Sportverein führt den Namen Fußballsportverein Osburg 1928 e.v.. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland
Satzung. des Eis- und Rollsportclubs Diez e. V. (i.d.f.v ) Inhalt Seite
Satzung des Eis- und Rollsportclubs Diez e. V. (i.d.f.v. 27.04.2017) Inhalt Seite 1 Name, Sinn und Zweck... 1 2 Erwerb der Mitgliedschaft... 1 3 Beendigung der Mitgliedschaft... 1 4 Beiträge... 2 5 Stimmrecht
Satzung des Triathlon Mülheim-Kärlich e. V. Beschlossen in der Mitgliederversammlung am , geändert in der Mitgliederversammlung am
Satzung des Triathlon Mülheim-Kärlich e. V. Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 25.11.92, geändert in der Mitgliederversammlung am 06.02.2011 A) Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der am 30.09.92
3. Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft a) im Westdeutschen Triathlon Verband b) im Leichtathletik-Verband Nordrhein.
Unsere Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 06. Dezember 1999 in Essen gegründete Sportverein führt den Namen "TEAM ESSEN '99 e.v." Das TEAM - ESSEN '99 hat seinen Sitz in ESSEN. Es ist in das Vereinsregister
SATZUNG. des Ruder- und Kanu-Vereins Bad Kreuznach e.v.
SATZUNG des Ruder- und Kanu-Vereins Bad Kreuznach e.v. 2002 Satzung des Ruder- und Kanu-Vereins Bad Kreuznach e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein ist hervorgegangen aus der 1950 gegründeten Sportgemeinschaft
Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)
Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF) 1 Name und Sitz 1) Der am 16.02.2002 in 45721 Haltern am See gegründete Verein führt den Namen Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. 2)
Satzung Schwarz-Weiss Zepernick 09 e. V.
Satzung Schwarz-Weiss Zepernick 09 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der im Februar 2009 gegründete Verein führt den Namen Schwarz-Weiss Zepernick 09 e.v. (im folgenden als Verein bezeichnet). (2)
VEREINSSATZUNG. 1 Name, Sitz und Zweck. 2 Erwerb der Mitgliedschaft
VEREINSSATZUNG 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 29.04.1962 in Hahnbach gegründete Tennis-Club-Verein führt den Namen Tennis-Club Hahnbach. Der Verein hat seinen Sitz in Hahnbach. Er ist in das Vereinsregister
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 23.10.96 in 10781 Berlin gegründete Verein führt den Namen " Verein zur Förderung des Juxirkus e.v.". Der Verein hat seinen Sitz in Berlin, er ist in das
Satzung. 1 - Name, Sitz und Zweck
Satzung 1 - Name, Sitz und Zweck Der am 29.01.1993 in Gütersloh gegründete Verein führt den Namen FLG Gütersloh. Der Verein hat seinen Sitz in Gütersloh. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
Satzung des VfL Altendiez e.v.
Satzung des VfL Altendiez e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 2 Erwerb der Mitgliedschaft 3 Beendigung der Mitgliedschaft 4 Beiträge 5 Stimmrecht und Wählbarkeit 6 Maßregelungen 7 Rechtsmittel 8 Vereinsorgane
Satzung. des. TuS Gerolsheim 1892 e. V.
Satzung des TuS Gerolsheim 1892 e. V. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der 1892 in Gerolsheim gegründete Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Gerolsheim 1892 e.v.. Er ist Mitglied des Sportbundes Pfalz
S A T Z U N G. Name und Sitz
S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 24. Oktober 2001 in Köln gegründete Verein führt den Namen "Kölner Triathlon-Team 01" und führt die Vereinsfarben Schwarz - Rot. (2) Sitz des Vereins ist Köln.
Satzung. des Turnvereins 1925 e.v. Niederhausen. 1 Name, Sitz und Zweck
TV 1925 e. V. Niederhausen Satzung des Turnvereins 1925 e.v. Niederhausen 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 12.08.1925 in Niederhausen gegründete Verein führt den Namen "Turnverein 1925 ev. NLederhausen".
Rugby Club Mainz - Vereinssatzung
01 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 21. Juni 1999 in Mainz gegründete Verein führt den Namen Rugby Club Mainz e.v. Er ist Mitglied im Deutschen Rugby Verband, im Rugby-Verband Rheinland-Pfalz e.v. und strebt
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
Satzung des Sportverein DARSCHEID
- 1 - Satzung des Sportverein DARSCHEID 1 Name, Sitz und Zweck Der am 01. April 1950 in Darscheid gegründete Sportverein führt den Namen SV Darscheid e.v. und hat seinen Sitz in Darscheid. Der Verein ist
Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen Seniorensport- und Förderverein e.v. Bruchköbel. Er hat seinen Sitz in Bruchköbel
Vereinssatzung der HSG Römerwall
Vereinssatzung der HSG Römerwall A. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der am 15.12.1978 gegründete Sportverein führt den Namen: Handballsportgemeinschaft Römerwall Bad Hönningen/Rheinbrohl e.v. Er ist
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
SSC Hellas Wuppertal e.v. von 1891 Schwimmen, Wasserball, Tauchen, Gymnastik, Volleyball, Wasserfußball, moderner Fünfkampf
S atzung des Schwimm- Sport- Club Hellas Wuppertal in der zuletzt geänderten Fassung vom 18. Oktober 2011 1 Name des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Schwimm-Sport-Club Hellas Wuppertal e.v. von
Satzung des Sportverein Arzberg e.v.
Satzung des Sportverein Arzberg e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein führt den Namen Sportverein Arzberg. Nach Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name Sportverein Arzberg e.v.. 2. Der Verein
Satzung. Betriebssportgemeinschaft Fit im BSV Hamburg 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung Betriebssportgemeinschaft Fit im BSV Hamburg 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 09.09.2009 in Hamburg gegründete Verein führt den Namen Fit im BSV Hamburg. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung des Sport Club 1962 Hahnheim e.v.
Satzung des Sport Club 1962 Hahnheim e.v. Stand: 09. Januar 1998 Letzte Änderung: 10. März 2006 8 Absatz 2 Mitgliederversammlung 1 1 Name, Sitz und Zweck Der am 09. September 1962 in Hahnheim gegründete
Satzung. des. Fußballverein 1924 e.v. Freinsheim
Satzung des Fußballverein 1924 e.v. Freinsheim 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.12.1950 in Freinsheim gegründete Verein führt den Namen Fußballverein 1924 e.v. Freinsheim. Er hat seinen Sitz in Freinsheim
SATZUNG des Turnverein 1886 Kallstadt e.v.
SATZUNG des Turnverein 1886 Kallstadt e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Turnverein 1886 Kallstadt eingetragener Verein und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen
Satzung des MTB-Club MTB Siegerland
Satzung des MTB-Club MTB Siegerland 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.07.2015 in Siegen gegründete Mountainbike-Verein führt den Namen "MTB Siegerland". Der Verein hat seinen Sitz in Siegen. Er soll
3.Das Vereinsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31 Dezember.
Satzung der Turn-und Sportgemeinschaft Bosenbach 1949 e.v. 1 Name, Sitz und Zweck, Vereinsjahr 1.Der am 1. September 1949 gegründete Sportverein führt den Namen Turn und Sportgemeinschaft Bosenbach 1949