Gutachten MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45652

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1 Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27 Lochkreis (mm)/lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 031a08 42R Ø57 Ø68 d= 8mm 57 Aluminium //03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Anzugsmoment der : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A2 8Z e1*2001/116*0131*.., /40R A; 21B; 22B; 22F; 24C; e1*98/14*0131*.. ; 367 ; 916 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 8L e1*95/54*0042*.., /45R A; 21B; 22B; ; 24J nur bis e1*98/14*0042*.. 225/45R A; 21B; 22B; 22F; ; e1*98/14*0042*13; 24J 235/40R17-90 nicht 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; ; /40R A; 21B; 22B; 22F; 24C; 8L e1*98/14*0042* /45R17 51G Nur AUDI S3; 235/40R A; 22B; 22D; 24J; 24M; 367 8L e1*98/14*0042* /45R A; 21B; 22F; 24C; ab e1*98/14*0042*14; 225/45R A; 21B; 22F; 24C; 235/40R17 90 nicht 11A; 21B; 22F; 24C; ; /40R A; 21B; 22F; 24C;

2 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT 8N e1*2001/116*0089*.., e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089* /50R A; 22F; 22G; 24J; 24M; 51J; 65H 8N e1*2001/116*0089*.., e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.. Seite: 2 von 7 Roadster; Coupe; 215/45R A; 22F; 24C; ; 51J 225/45R A; 22F; 24C; /45R A; 22F; 24C; Roadster; Coupe; Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Anzugsmoment der : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON 1M e9*97/27*0026*.., /45R A; 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine; e9*98/14*0026*.. 225/45R A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; 235/40R A; 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; ; 684 1M e9*98/14*0026* /45R A; 21B; 24J; 24M Limousine; 225/45R A; 21B; 24C; 235/40R A; 21B; 21J; 24C; 1M e9*97/27*0026*.., /45R17 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; Limousine; e9*98/14*0026*.. 51G Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Anzugsmoment der : 120 Nm

3 Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA 1U e11*95/54*0066* /45R A; 22F; 24C; nicht für /45R17 87W 11A; 22F; 24C; gepanzerte Fz; 225/45R A; 22F; 24C; ; 367 Kombi; Limousine; Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Anzugsmoment der : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 35 I 120 Nm für Typ : 1J; 5Z Verkaufsbezeichnung: FOX 5Z e1*2001/116*0301* /40R A; 22B; 22Q; 24C; 215/35R A; 22B; 22H; 22Q; 24C; 225/35R A; 22B; 22F; 22Q; 24C; Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA 1J e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071* /45R A; 21B; 22F; 24C; GOLF; Limousine; 235/40R A; 21B; 21J; 22F; 24C; ; /45R A; 21B; 21J; 22F; 24C; /40R A; 21B; 21J; 22F; 24C; 1J e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071* /45R A; 21B; 22F; 24C; BORA(Limousine); /45R17 87W 11A; 21B; 22F; 24C; GOLF VARIANT; BORA 235/40R A; 21B; 21J; 22F; 24C; ; 684 VARIANT; /45R A; 21B; 21J; 22F; 24C; /40R A; 21B; 21J; 22F; 24C;

4 Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA 1J e1*2001/116*0071*.., /45R17 11A; 21B; 21J; 22F; 24C; Nur Golf R32; e1*98/14*0071*.. ; 51G 235/40R A; 21B; 21J; 22F; 24C; 10B; 10N; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 72Y; 721; 725; 729; 73C; Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO 1H e1*96/79*0068* /40R17 Nur bis 900 kg zul. Limousine; 1HX0 F804 ACHSLAST; 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; /40R A; 21B; 22B; 22F; 24M; 54A /40R17 Nur bis 955 kg zul. ACHSLAST; 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; /40R17 VD4; 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; 54A 215/40R17 Nur bis 955 kg zul. ACHSLAST; 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; 54A; 631 1HX0F F /40R17 11A; 21B; 22B; 22F; 24M; /40R A; 21B; 22B; 22F; 24M; 54A Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT 35 I E657/ /40R17 VD1; 11A; 21B; 22B; 24C ab Nachtrag 5; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der

5 Seite: 5 von 7 Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. ) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

6 Seite: 6 von 7 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S- Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung der Reifengrößen ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE,, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. 637) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: ContiSportContact (ZR Reinforced) PIRELLI P7000 (ZR Reinforced) UNIROYAL RTT-2 (ZR Reinforced) TOYO Proxes-T1 plus 65H) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: BRIDGESTONE S-01 N1 DUNLOP SP Sport 8000 N0, SP Sport 9000 MICHELIN MXX 3, Pilot Sport PIRELLI PZERO, P7000 CZ 91 N0, ContiSportContact N1 TOYO Proxes-F1 S N0, Proxes-T1 plus YOKOHAMA A008P N1 Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis

7 Seite: 7 von 7 der Eignung ist bei den Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr bzw. Alligator Artikel-Nr ), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter- Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach 27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere durchzuführen. VD1) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: DUNLOP SP Sport 8000 CZ91 UNIROYAL RTT1 VD4) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: CZ91 DUNLOP SP SPORT 8000 GOODYEAR EAGLE GS-A, EAGLE F1 UNIROYAL RTT1

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