zum Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur
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- Paulina Maus
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1 Münster, den Informationen Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten Renate Kloth zum Verfahren zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur Die Einschreibung für den Bachelorstudiengang Architektur an der msa setzt neben dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und einer praktischen Tätigkeit (kein Praktikum im Architekturbüro) von drei Monaten Dauer, die mit fachlich einschlägigen Arbeitstechniken und mit Fragen des Baubetriebs in einem Rohbau- oder Ausbaugewerk des Hochbaus vertraut machen soll, den Nachweis der künstlerischgestalterischen Eignung voraus. In einem Bewerbungsgespräch soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie oder er eine künstlerisch-gestalterische Eignung besitzt, die das Erreichen des Studienzieles erwarten lässt. Zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung führt die msa münster school of architecture für Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die das Studium zum Wintersemester aufnehmen wollen am Leonardo Campus Münster Fon +49 (0) 251/ Fax +49 (0) 251/ kloth@fh-muenster.de arch.fh-muenster.de Donnerstag, den 24. Mai 2012 ein Feststellungsverfahren durch. 1. Feststellungsverfahren, Feststellungskriterien Das Verfahren beinhaltet ein Fachgespräch über studiengangbezogene künstlerischgestalterische Fragestellungen unter Einbeziehung der Mappe/Portfolio mit den Arbeitsproben. In diesem Gespräch werden die Arbeitsproben und die Beiträge der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers nach den Kriterien Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungsfähigkeit, Darstellungsfähigkeit durch eine Kommission bewertet. Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens wird unmittelbar mitgeteilt und schriftlich bestätigt
2 2. Mappe mit Arbeitsproben Zum Feststellungsverfahren hat die Studienbewerberin oder der Studienbewerber eine Mappe/Portfolio (maximale Größe A 1 = 60 x 84 cm) mit mindestens insgesamt künstlerisch-gestalterischen architekturbezogenen Arbeitsproben (Zeichnungen, Skizzen, Malereien, ggf. bis zu 5 Fotos), versehen mit Datum und Unterschrift der Verfasserin oder des Verfassers, mitzubringen. Dadurch sollen die besonderen gestalterischen Interessen nachgewiesen werden können. Alle Techniken sind erlaubt. Gerollte Arbeitsproben werden nicht erwartet. Dreidimensionale Objekte dürfen nur durch bis zu 5 Fotos eingereicht werden. Fotokopien oder auf anderem Wege hergestellte Vervielfältigungen, der eigenen Arbeitsproben, müssen als solche gekennzeichnet werden. Von den Arbeiten müssen sich mindestens fünf auf ein besonderes Thema beziehen. In diesem Jahr: Sitzgelegenheit im Museum (s. auch Anlage 1, 2-3 Beispiele) Nur sehr wenige Arbeitsproben der bisherigen Ausbildung sollen vorgelegt werden, sondern vor allem solche, in denen die ganz persönliche Auffassung von Architektur der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers im weitesten Sinne zum Ausdruck kommt. Rein technische Zeichnungen werden nicht erwartet. Das räumliche Erfassen und nicht das mechanische Abzeichnen interessiert, daher sind nach Fotos, Illustration, usw. angefertigte Zeichnungen, Skizzen, etc. nicht erlaubt. Die Vorgaben für die vorzulegenden Arbeiten sind bewusst offen formuliert, damit jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber unabhängig von dem bisherigen Ausbildungsweg die Möglichkeit zur individuellen Auseinandersetzung mit der Architektur hat und um dadurch die künstlerisch-gestalterische Eignung für das Architekturstudium verdeutlichen zu können. Zeichnungen die die individuelle Begeisterung für die Architektur zum Ausdruck bringen sind wünschenswert, Perfektionismus wird keineswegs erwartet. Der Mappe mit den Arbeitsproben ist eine Aufstellung der laufend nummerierten Arbeiten beizufügen. Hierfür ist der Vordruck zu verwenden (Anlage 4). Außerdem muss der Mappe eine unterschriebene Erklärung beigefügt sein, dass die vorgelegten Arbeitsproben von der Bewerberin oder dem Bewerber eigenständig und selbständig angefertigt wurden (Anlage 5)
3 3. Antragsverfahren Die Zulassung zum Feststellungsverfahren erfolgt online auf den Internetseiten der msa münster school of architecture unter folgendem Link bis zum 6. Mai Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, wird in den nächsten Tagen eine Bestätigungsmail verschickt. Die schriftliche Einladung zum individuellen Gesprächstermin müsste bis zum 19. Mai 2012 vorliegen. Der Bewerberin oder dem Bewerber wird nach dem Gespräch unmittelbar ein schriftlicher Bescheid mit dem Ergebnis ausgehändigt. Nach der bestandenen Prüfung kann sich die Bewerberin oder der Bewerber dann online für den Studienplatz zum Wintersemester 2011/2012 anmelden, der auch soweit garantiert ist, sofern alle anderen Zulassungs- und Einschreibekriterien erfüllt werden können. 4. Allgemeine Studienberatung An der msa münster school of architecture besteht die Möglichkeit, ein Gespräch zur Studienberatung zu führen, das unabhängig von dem Eignungsfeststellungsverfahren Einblick in den Ausbildungsweg zur Architektin oder zum Architekten gibt und für die persönliche Entscheidung über die Studienwahl hilfreich sein kann. Für eine Terminvereinbarung zur Beratung und für evtl. Rückfragen zum Eignungsfeststellungsverfahren steht Frau Renate Kloth (Leitung des Zentrums für Studien- und Prüfungsangelegenheiten) zur Verfügung. Leonardo Campus 5; Münster Fon +49 (0) 251/ Außerdem bieten die Studierenden der Fachschaft der msa von Architektur an jedem 1. Samstag in den Monaten Februar, März, April und Mai morgens um 10 Uhr im Leonardo Campus Nr. 5 (Glasfoyer) Mappenberatungen für interessierte Studienbewerber an. Link zur Anfahrtsbeschreibung:
4 Anlage 1 Aufgabenstellung 2012 Fünf der geforderten Arbeitsproben in der Mappe sollen zu einem Thema behandelt werden: Sitzgelegenheiten in Museen Gehen Sie in mehrere Museen und wählen Sie dort einige Sitzgelegenheiten aus. Zum Beispiel Bank, Stuhl, Hocker, Sofa, oder... Stellen Sie fest, in welchem räumlichen Kontext sind diese Sitzgelegenheiten angeordnet. Was ist dort von wem ausgestellt? Wohin richtet sich ihr Blick, wenn Sie sitzen? Wo ist Ihr Standort, wenn Sie auf die Sitzgelegenheit schauen? Stellen Sie diese Situationen in Zeichnungen und oder Skizzen dar. Richten Sie Ihr Augenmerk auf alles Wahrnehmbare vor Ort. Arbeiten Sie nicht nach Fotovorlagen und vergessen Sie nicht Ihre Zeichnungen mit Datum und Name zu signieren (s. a. Anlage 2-3). Wir wollen im Gespräch mit Ihnen über die räumlichen und authentischen Erfahrungen, die Sie in alle Ihren Zeichnungen darstellen, diskutieren.
5 Anlage 2 (Beispiel)
6 Anlage 3 (Beispiell)
7 Anlage 4 Name, Vorname: Aufstellung über die vorgelegten Arbeitsproben Lfd. Nr. Kurzbeschreibung der Arbeitsprobe Zentrum für Studien- und Prüfungsangelegenheiten Renate Kloth
8 Anlage 5 Name, Vorname: PLZ, Ort, Datum: Straße, Hausnummer: Telefon: Ich versichere ausdrücklich, dass ich die für die Teilnahme an dem Verfahren nach der Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Studiengang Architektur an der Fachhochschule Münster vom 6. April 1987 (Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Münster Nr. 7/87), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Februar 1995 (Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Münster Nr. 11/95) vorgelegten Arbeitsproben (s. Aufstellung) ohne fremde Hilfe, Unterstützung o.ä. vollständig selbst angefertigt habe. Mir ist bekannt, dass ich nach Aufnahme des Studiums im Studiengang Architektur gem. 48 Abs. 3 Buchst. a) des Fachhochschulgesetzes (FHG) zwangsweise exmatrikuliert werden kann, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Zuerkennung der studiengangbezogenen künstlerisch gestalterischen Eignung als weitere zwingende Einschreibungsvoraussetzung gem. 43 Abs. 2 FHG durch die Berücksichtigung von Arbeitsproben beeinflusst worden ist, die entgegen vorstehender Erklärung nicht ausschließlich von mir ohne fremde Hilfe, Unterstützung u. ä. gefertigt worden sind. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass eine Zwangsexmatrikulation in einem solchen Fall bis zum Zeitpunkt des Bestehens der Bachelorprüfung erfolgen kann. Ich verpflichte mich, die Arbeitsproben nach Rückgabe sorgfältig aufzuheben und sie der msa münster school of architecture an der Fachhochschule Münster auf Verlangen nochmals vorzulegen. Ort, Datum: Unterschrift:
Ordnung zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Hochschule Bochum
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