GZ: FF/7773/SA-GA-FG/2/ Gegenstand: Friedhofsgebühren der Friedhöfe der Stadtgemeinde Fürstenfeld in Fürstenfeld und Übersbach, ab 1.1.
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1 GZ: FF/7773/SA-GA-FG/2/ Gegenstand: Friedhofsgebühren der Friedhöfe der Stadtgemeinde Fürstenfeld in Fürstenfeld und Übersbach, ab KUNDMACHUNG Friedhofsgebühren ab Gemäß 71 Abs. 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Fürstenfeld vom wird kundgemacht: Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbrauchpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab um 2,41%. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen A) Friedhöfe Fürstenfeld A) REIHENGRAB Graberwerb 141,26 144,66 Grabnachlöse für 10 Jahre 201,80 206,66 Beisetzgebühr pro Beerdigung 110,99 113,66 B) MAUERGRAB Graberwerb 403,60 413,33 Grabnachlöse für 10 Jahre 403,60 413,33 Beisetzgebühr pro Beerdigung 232,07 237,66 C) GRUFT: Graberwerb 565,04 578,66 Grabnachlöse für 10 Jahre 565,04 578,66 Seite 1
2 Beisetzgebühr pro Beerdigung 373,33 382,33 D1) URNENGRAB Bei Beisetzungen von Urnen in Reihen-, Mauergräber bzw. Grüfte, gelten die gleichen Tarife wie unter A, B oder C D2) URNENFRIEDHOF (Wandnische bzw. Urnenbodengrab) Graberwerb 282,52 289,33 Grabnachlöse für 10 Jahre 282,52 289,33 E) KINDERGRAB: Graberwerb für 0,00 0,00 Grabnachlöse für 10 Jahre für 93,84 96,10 Beisetzgebühr pro Beerdigung 0,00 0,00 Ansonsten gleiche Gebühr für Mauergrab, Gruft und Urnengrab F) WALDFRIEDHOF: Graberwerb und -nachlöse für die ersten 10 Jahre 332,97 340,99 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 332,97 340,99 Kostenbeitrag Gedenktafel samt Beschriftung und 100,90 103,33 Montage G) GRAB für NOTGETAUFT oder TOTGEBURT: Sammelgrabplatz in der Kinderabteilung F/2. Hierfür keine Gebühr, deshalb auch kein Anspruch auf einen Grabplatz. Für eine Beerdigung außerhalb der Kinderabteilung F/2 gilt die Grabgebühr wie Punkt B oder C oder E. FF/7773/SA-GA-FG/2/ Stadtgemeinde Fürstenfeld - Seite 2 H) TOTENGRÄBERGEBÜHR: I) AUFBAHRUNGSHALLEGEBÜHR (inkl. Licht, Heizung, Wasser, Reinigung) für max. 1 ½ Tage: Aufbahrungshallengebühr pro angefangenen Tag 100,90 103,33 Aufbahrungshallengebühr für 1 ½ Tage 201,80 206,66 J) KÜHLRAUMGEBÜHR: K) WASSER- U. MÜLLGEBÜHREN:
3 Je Grabstätte pro Jahr 13,12 13,44 B) Friedhof Übersbach A) REIHENGRAB Einfachgrab: Graberwerb 141,26 144,66 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 201,80 206,66 Beisetzgebühr pro Beerdigung 110,99 113,66 B) MAUERGRAB Einfachgrab: Graberwerb Grabnachlöse für weitere 10 Jahre Beisetzgebühr pro Beerdigung C) GRUFT: Graberwerb 565,04 578,66 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 403,60 413,33 Beisetzgebühr pro Beerdigung 221,98 227,33 D) URNENGRAB: (Wandnische) Graberwerb 282,52 289,33 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 282,52 289,33 FF/7773/SA-GA-FG/2/ Stadtgemeinde Fürstenfeld - Seite 3 E) TOTENGRÄBERGEBÜHR für einen Sarg: (wurde nie angewendet, da Direktverrechnung mit Totengräber!!) im Normalgrab im Tiefgrab für eine Urne F) AUFBAHRUNGSHALLEGEBÜHR (inkl. Licht, Wasser, Reinigung): Aufbahrungshallengebühr bis 3 Tage 100,90 103,33 Jeder weitere Tag 50,45 51,66 G) Sonstige Gebühren:
4 Nach tatsächlichen Aufwand mindestens H) WASSER- U. MÜLLGEBÜHREN: Je Grabstätte pro Jahr 7,06 7,23 Die Änderung dieser Gebühren wird mit 01. Jänner 2018 wirksam. Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister: Werner Gutzwar elektronisch unterfertigt Angeschlagen am: Abgenommen am: Nachrichtlich: Karner Reinhold (BSB) FF/7773/SA-GA-FG/2/ Stadtgemeinde Fürstenfeld - Seite 4
5 Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter
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