GZ: FF/7773/SA-GA-FG/2/ Gegenstand: Friedhofsgebühren der Friedhöfe der Stadtgemeinde Fürstenfeld in Fürstenfeld und Übersbach, ab 1.1.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GZ: FF/7773/SA-GA-FG/2/ Gegenstand: Friedhofsgebühren der Friedhöfe der Stadtgemeinde Fürstenfeld in Fürstenfeld und Übersbach, ab 1.1."

Transkript

1 GZ: FF/7773/SA-GA-FG/2/ Gegenstand: Friedhofsgebühren der Friedhöfe der Stadtgemeinde Fürstenfeld in Fürstenfeld und Übersbach, ab KUNDMACHUNG Friedhofsgebühren ab Gemäß 71 Abs. 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 GemO, LGBl. Nr. 115/1967, in Verbindung mit dem Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Fürstenfeld vom wird kundgemacht: Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbrauchpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab um 2,41%. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen A) Friedhöfe Fürstenfeld A) REIHENGRAB Graberwerb 141,26 144,66 Grabnachlöse für 10 Jahre 201,80 206,66 Beisetzgebühr pro Beerdigung 110,99 113,66 B) MAUERGRAB Graberwerb 403,60 413,33 Grabnachlöse für 10 Jahre 403,60 413,33 Beisetzgebühr pro Beerdigung 232,07 237,66 C) GRUFT: Graberwerb 565,04 578,66 Grabnachlöse für 10 Jahre 565,04 578,66 Seite 1

2 Beisetzgebühr pro Beerdigung 373,33 382,33 D1) URNENGRAB Bei Beisetzungen von Urnen in Reihen-, Mauergräber bzw. Grüfte, gelten die gleichen Tarife wie unter A, B oder C D2) URNENFRIEDHOF (Wandnische bzw. Urnenbodengrab) Graberwerb 282,52 289,33 Grabnachlöse für 10 Jahre 282,52 289,33 E) KINDERGRAB: Graberwerb für 0,00 0,00 Grabnachlöse für 10 Jahre für 93,84 96,10 Beisetzgebühr pro Beerdigung 0,00 0,00 Ansonsten gleiche Gebühr für Mauergrab, Gruft und Urnengrab F) WALDFRIEDHOF: Graberwerb und -nachlöse für die ersten 10 Jahre 332,97 340,99 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 332,97 340,99 Kostenbeitrag Gedenktafel samt Beschriftung und 100,90 103,33 Montage G) GRAB für NOTGETAUFT oder TOTGEBURT: Sammelgrabplatz in der Kinderabteilung F/2. Hierfür keine Gebühr, deshalb auch kein Anspruch auf einen Grabplatz. Für eine Beerdigung außerhalb der Kinderabteilung F/2 gilt die Grabgebühr wie Punkt B oder C oder E. FF/7773/SA-GA-FG/2/ Stadtgemeinde Fürstenfeld - Seite 2 H) TOTENGRÄBERGEBÜHR: I) AUFBAHRUNGSHALLEGEBÜHR (inkl. Licht, Heizung, Wasser, Reinigung) für max. 1 ½ Tage: Aufbahrungshallengebühr pro angefangenen Tag 100,90 103,33 Aufbahrungshallengebühr für 1 ½ Tage 201,80 206,66 J) KÜHLRAUMGEBÜHR: K) WASSER- U. MÜLLGEBÜHREN:

3 Je Grabstätte pro Jahr 13,12 13,44 B) Friedhof Übersbach A) REIHENGRAB Einfachgrab: Graberwerb 141,26 144,66 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 201,80 206,66 Beisetzgebühr pro Beerdigung 110,99 113,66 B) MAUERGRAB Einfachgrab: Graberwerb Grabnachlöse für weitere 10 Jahre Beisetzgebühr pro Beerdigung C) GRUFT: Graberwerb 565,04 578,66 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 403,60 413,33 Beisetzgebühr pro Beerdigung 221,98 227,33 D) URNENGRAB: (Wandnische) Graberwerb 282,52 289,33 Grabnachlöse für weitere 10 Jahre 282,52 289,33 FF/7773/SA-GA-FG/2/ Stadtgemeinde Fürstenfeld - Seite 3 E) TOTENGRÄBERGEBÜHR für einen Sarg: (wurde nie angewendet, da Direktverrechnung mit Totengräber!!) im Normalgrab im Tiefgrab für eine Urne F) AUFBAHRUNGSHALLEGEBÜHR (inkl. Licht, Wasser, Reinigung): Aufbahrungshallengebühr bis 3 Tage 100,90 103,33 Jeder weitere Tag 50,45 51,66 G) Sonstige Gebühren:

4 Nach tatsächlichen Aufwand mindestens H) WASSER- U. MÜLLGEBÜHREN: Je Grabstätte pro Jahr 7,06 7,23 Die Änderung dieser Gebühren wird mit 01. Jänner 2018 wirksam. Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister: Werner Gutzwar elektronisch unterfertigt Angeschlagen am: Abgenommen am: Nachrichtlich: Karner Reinhold (BSB) FF/7773/SA-GA-FG/2/ Stadtgemeinde Fürstenfeld - Seite 4

5 Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter

Gebührensatzung für die städt. Friedhöfe Mühldorf a. Inn

Gebührensatzung für die städt. Friedhöfe Mühldorf a. Inn Gebührensatzung für die städt. Friedhöfe Mühldorf a. Inn vom 01.01.2007 Die Stadt Mühldorf a. Inn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. Verb. mit den Art. 1, 2 und 8

Mehr

Friedhof und Bestattungswesen Tarife

Friedhof und Bestattungswesen Tarife Friedhof und Bestattungswesen Tarife gültig ab 1. Juli 2008 Vom Gemeinderat Degersheim erlassen am 17. Juni 2008, mit Änderungen vom 14. Dezember 2010 Begräbnis- und Friedhofswesen 2/5 I. Grundsätze 1.

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. S a t z u n g. Allgemeines

G e b ü h r e n s a t z u n g. S a t z u n g. Allgemeines G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Bad Staffelstein Vom 17.Juni 2014 Aufgrund von Art.1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs.

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn Die Stadt Mühldorf a. Inn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. Verb. mit den Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung I der Gemeinde Taufkirchen(Vils) - Friedhofsgebührensatzung - Vom

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung I der Gemeinde Taufkirchen(Vils) - Friedhofsgebührensatzung - Vom Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung I der Gemeinde Taufkirchen(Vils) - Friedhofsgebührensatzung - Vom 17.12.1996 Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) erlässt aufgrund der Art. 2 Abs.1 und Art.

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit den 2 Absatz

Mehr

A u s z u g. aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kelheim am 22. Oktober Beschluss Nr. 95

A u s z u g. aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kelheim am 22. Oktober Beschluss Nr. 95 A u s z u g aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kelheim am 22. Oktober 2012 Gesetzliche Mitgliederzahl: 25 Anwesend: 1. Bürgermeister M a t h e s 21 Stadtratsmitglieder Abwesend waren

Mehr

Friedhofsordnung für den Friedhof der Stadtgemeinde FRIEDBERG

Friedhofsordnung für den Friedhof der Stadtgemeinde FRIEDBERG Stadtgemeinde Friedberg Hauptplatz 20 8240 Friedberg T: 03339 25110 F: 03339 25110 20 E: stadtgemeinde@friedberg.at W: www.friedberg.at Friedhofsordnung für den Friedhof der Stadtgemeinde FRIEDBERG Auf

Mehr

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach In der Fassung vom 04.12.2014 Gebührensatzung zur Bestattungssatzung des Marktes Wolnzach Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13.

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Regensburg (Bestattungsgebührensatzung - BGS) vom 13. Dezember 2018 (AMBl. Nr. 52 vom 24. Dezember 2018) Aufgrund der

Mehr

TEIL I Allgemeine Bestimmungen. 1 Bemessungsgrundlage

TEIL I Allgemeine Bestimmungen. 1 Bemessungsgrundlage Die Stadt Cham erlässt auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I-), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der von der Stadt Pocking verwalteten Bestattungseinrichtungen

Gebührensatzung über die Benutzung der von der Stadt Pocking verwalteten Bestattungseinrichtungen Stadt Pocking EAPl. 554-1/6 Die Stadt Pocking erlässt aufgrund des 35 der Satzung über die Benutzung der von der Stadt Pocking verwalteten Bestattungseinrichtungen und der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 22.07.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Trostberg vom 19.11.2015(Amtsblatt der Stadt

Mehr

Seite 1. ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

Seite 1. ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten Seite 1 Satzung der Stadt Schongau über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Friedhofsgebührensatzung Vom 01.01.2006

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm vom 29. November 1999 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nieder-Olm hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Friedhofsgebührensatzung - FGS der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Friedhofsgebührensatzung - FGS der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck Friedhofsgebührensatzung - FGS der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck vom 30.11.2016 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 Kostengesetz erläßt die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts (WBM)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts (WBM) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts (WBM) vom 10.12.2009 Aufgrund des 3 Abs. 1 der Wirtschaftsbetriebssatzung

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Krumbach (Schwaben)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Krumbach (Schwaben) ORTSRECHT DER STADT KRUMBACH (SCHWABEN) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Krumbach (Schwaben) Vom 15.12.2015 Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Friedhofsgebühren in den städtischen Friedhöfen Erding

Satzung über die Friedhofsgebühren in den städtischen Friedhöfen Erding Satzung über die Friedhofsgebühren in den städtischen Friedhöfen Erding Aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBI.S.264)

Mehr

Stadt Überlingen/Bodensee

Stadt Überlingen/Bodensee Stadt Überlingen/Bodensee Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung - Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs.

Mehr

Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung:

Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung: Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung: Satzung der STADT PRICHSENSTADT über die Erhebung von

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG. für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung*

GEBÜHRENSATZUNG. für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung* GEBÜHRENSATZUNG für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 5. Änderungssatzung* Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (jetzt 10 und 111 Niedersächsisches

Mehr

Satzung der Gemeinde Mickhausen

Satzung der Gemeinde Mickhausen Satzung der Gemeinde Mickhausen über die Erhebung von Gebühren sowie für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Mickhausen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Bestattungsgebührensatzung)

Mehr

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) 1. Änderung durch Ratsbeschluss vom 14.11.1994 2. Änderung durch Ratsbeschluss vom 05.11.1990 3. Änderung durch Ratsbeschluss

Mehr

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) 1. Änderung durch Ratsbeschluss vom 14.11.1994 2. Änderung durch Ratsbeschluss vom 05.11.1990 3. Änderung durch Ratsbeschluss

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Stadt Crailsheim. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. vom

Stadt Crailsheim. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. vom Stadt Crailsheim Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren vom 26.09.2013 Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen

Mehr

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich

S A T Z U N G. 1 Geltungsbereich 62.10-1 S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung des 9. Nachtrages vom 14.12.2016 Aufgrund des 12

Mehr

SATZUNG. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach. vom

SATZUNG. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach. vom vor 7/18 SATZUNG der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach vom 12.10.1987 1. geändert durch Satzung vom 04.04.1990 2. geändert durch Satzung

Mehr

qwm FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG FRIEDHOFSGEBÜHREN

qwm FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG FRIEDHOFSGEBÜHREN qwm Friedhöfe Gneiser Strasse 8 Postfach 63 5024 Salzburg BEILAGE A Tel. +43 662 8072 4324 Fax +43 662 8072 4333 friedhofsverwaltung@stadt-salzburg.at Bearbeitet von Manfred Obermair Tel. +43 662 8072

Mehr

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor - Bestattungsgebührensatzung zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dez. 2015 1 Gebührenerhebung

Mehr

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis.

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Stadtrecht der Stadt Schwäbisch Gmünd Teil I. Sammlung von Satzungen Verordnungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen 7. Öffentliche Einrichtungen 6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für das

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom:

S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim. vom: S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Mommenheim vom: 08.05.2017 1 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015 Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom 21.. Dezember 2015 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015)

Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015) Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015) Inhaltsverzeichnis 1 Gebührenerhebung 2 Grabgebühren 3 Bestattungsgebühren

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bingen am Rhein vom 25. März 2014 Der Rat der Stadt Bingen am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, in der Fassung

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührengegenstand 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld 2 Gebührenschuldner 5 Inkrafttreten 3 Gebührentarif

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührengegenstand 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld 2 Gebührenschuldner 5 Inkrafttreten 3 Gebührentarif - 1 - Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Emden vom 21.09.2005 (Amtsblatt LK Aurich/Stadt Emden Nr. 41 vom 14.10.2005 Seite 138 / in Kraft seit 15.10.2005, berichtigt im Amtsblatt LK Aurich/Stadt

Mehr

Gemeinde Taufkirchen

Gemeinde Taufkirchen Gemeinde Taufkirchen Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren für den Gemeindefriedhof Am Wald und das gemeindliche Aufbahrungshaus im Kirchenfriedhof St. Johannes Gültig ab 01. Mai 2011 82024 Taufkirchen,

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemacht Inkraftgetreten 12.12.2017-13.12.2017 14.12.2017 01.01.2018 1. Änderung 2. Änderung 3. Änderung Satzung

Mehr

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften Satzung der Marktgemeinde Aidenbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom

Mehr

Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. 119

Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. 119 Hier stellen wir Ihnen die S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Lauingen (Donau) informativ zur Verfügung. Es handelt sich um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten

Mehr

Friedhofsordnung der Gemeinde Oetz

Friedhofsordnung der Gemeinde Oetz Friedhofsordnung der Gemeinde Oetz Der Gemeinderat der Gemeinde Oetz hat aufgrund des 33 Abs. 3 Gemeindesanitätsdienstgesetz, LGBl. Nr. 33/1952, in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung der

Mehr

Nummer: ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: Gebührensatzung für den Stadtfriedhof Pinneberg

Nummer: ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: Gebührensatzung für den Stadtfriedhof Pinneberg - ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 Stand: 01.01.2011 Gebührensatzung für den Stadtfriedhof Pinneberg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10.

Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. Satzung der Stadt Schweich über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 20. Juni 2008 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 10. September 2010 Der Stadtrat Schweich hat am 19. Juni 2008 und am 09.

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG vom 29.04.2013 Dokument Anlage zu 1 der Friedhofsgebührenordnung Beschluss gehe zu 29.04.2013 Anlage zu 1 der Friedhofsgebührenordnung Beschluss gehe zu Ergänzung des

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus Der Magistrat Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom SATZUNG über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main vom 01.01.2009 veröffentlicht im Zeiler Wochenblatt Nr. 47 vom 20. November 2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.04.2016

Mehr

F R I E D H O F S O R D N U N G

F R I E D H O F S O R D N U N G 1 Gemäß 26 des Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen, LGBl.Nr. 61/1971, hat der Gemeinderat der Gemeinde Mühldorf mit Beschluss vom 21.05.1992, Zl.817/1992, folgende Friedhofsordnung für den

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Langen vom

Gebührenordnung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Langen vom 7.6 Seite 1 Gebührenordnung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Langen vom 24.03.1999 Inhaltsübersicht I. Gebührenpflicht 1 Zahlungspflicht 2 Kostenschuldner II. III. IV. Bestattungsgebühren

Mehr

Verordnung für die Friedhöfe der Gemeinde Thiersee

Verordnung für die Friedhöfe der Gemeinde Thiersee Verordnung für die Friedhöfe der Gemeinde Thiersee Der Gemeinderat von Thiersee hat mit Beschluß vom 25. Juni 1998 auf Grund des 33 Abs. 3 des Gesetzes über die Regelung des Gemeindesanitätsdienstes, des

Mehr

I. Allgemeine Vorschriften

I. Allgemeine Vorschriften Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.opf. (Bestattungsgebührensatzung) vom 25. März 2010 in der Fassung der letzten Änderung vom 05. März 2013

Mehr

S a t z u n g. zur Erhebung von Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen

S a t z u n g. zur Erhebung von Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen S a t z u n g zur Erhebung von Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen Auf Grund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KGA) erlässt die Gemeinde Neukirchen folgende

Mehr

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften Satzung der Marktgemeinde Aidenbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Beschlossen: 15.12.2010 Bekannt gemacht: 22.12.2010 in Kraft getreten: 23.12.2010 Geändert durch

Mehr

Grabarten auf dem Friedhof Rüti

Grabarten auf dem Friedhof Rüti Grabarten auf dem Friedhof Rüti Gräber für Einwohner/-innen von Rüti Erdbestattungsreihengrab Kosten Grabplatz: Bemerkungen: C2, C3, C4, C5, Platz nicht wählbar 20 Jahre, nicht verlängerbar nicht möglich

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Soden am Taunus

Gebührenordnung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Soden am Taunus Der Magistrat Gebührenordnung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Soden am Taunus Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren Auf der Grundlage - der 3, 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im Gesetz zur Reform der

Mehr

Stadtfriedhof. Schönaustrasse 23, 3600 Thun. Grabarten

Stadtfriedhof. Schönaustrasse 23, 3600 Thun. Grabarten Stadtfriedhof Schönaustrasse 23, 3600 Thun Grabarten 3 Gemeinschaftsgrab Alt Aschengrab Gemeinschaftsgraburne Krematorium ohne Schrift Die Asche verbleibt am Ruheort und kann nicht mehr entnommen werden

Mehr

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Bekanntmachung der Stadt Sankt Augustin 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 bis 19 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung Bestattungswesen in der Stadt Königsbrunn

Gebührensatzung zur Satzung Bestattungswesen in der Stadt Königsbrunn Gebührensatzung zur Satzung Bestattungswesen in der Stadt Königsbrunn vom 27.07.2006 zuletzt geändert durch Satzung vom Änderung vom Geänderte Bestimmung Wirkung vom 28.03.2007 7 30.03.2007 31.05.2011

Mehr

Friedhofsverordnung der Stadt Trieben

Friedhofsverordnung der Stadt Trieben Stand: 01.01.2018 Friedhofsverordnung der Stadt Trieben Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben hat in seiner Sitzung vom 24. März 2010 den einstimmigen Beschluss gefasst, für den Friedhof der Stadtgemeinde

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS 2024-1-I), erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Selbitz 1 Allgemeines (1) Die Stadt Selbitz erhebt für

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Isernhagen Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen, der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, sowie

Mehr

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der 10, 13 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds.

Mehr

F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g

F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g der Stadt Meckenheim vom 11.12.2014 Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 aufgrund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Schönwald (GS-FHS) Vom 08. November 2016

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Schönwald (GS-FHS) Vom 08. November 2016 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Schönwald (GS-FHS) Vom 08. November 2016 Die Stadt Schönwald erläßt aufgrund der Art. 2 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) und Art. 22 Kostengesetz (KG)

Mehr

ebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Königsbrunn

ebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Königsbrunn ebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Königsbrunn Aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), sowie der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten

Mehr

Stadtrecht der Seite 1 Gebührensatzung Großen Kreisstadt Traunstein

Stadtrecht der Seite 1 Gebührensatzung Großen Kreisstadt Traunstein Stadtrecht der Seite 1 Gebührensatzung Gebührensatzung zur Friedhofsatzung der Stadt Traunstein (Friedhofsgebührensatzung) 1. Stadtratsbeschluss: 29.09.2016 2. Veröffentlichung: Amtsblatt (Traunsteiner

Mehr

D 5. G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Espelkamp vom

D 5. G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Espelkamp vom D 5 G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Espelkamp vom 18.12.2003 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

K U N D M A C H U N G V E R O R D N U N G

K U N D M A C H U N G V E R O R D N U N G Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol AMTSLEITER Dr. Ernst Hofer, MBA Tel. 05352/6900-210 Fax 05352/6900-1200 gemeinde@st.johann.net www.st.johann.net 14. November

Mehr

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren GESAMTTEXTAUSGABE Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 24.09.2009 incl. Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Mehr

Gebührensatzung für das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling (BestGS) (Fassung vom )

Gebührensatzung für das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling (BestGS) (Fassung vom ) Aufgrund der Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes und des Art. 21 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Aßling folgende Satzung Gebührensatzung für das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofgebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofgebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofgebührenordnung) vom 4. März 1965, zuletzt geändert am 29. April 2015 1 Gebührenpflicht Für Bestattungen in den Friedhöfen der Stadt,

Mehr

STADT SALZKOTTEN. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der. Friedhofskapellen in der Stadt Salzkotten Seite: 1

STADT SALZKOTTEN. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der. Friedhofskapellen in der Stadt Salzkotten Seite: 1 Friedhofskapellen in der Stadt Salzkotten Seite: 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Friedhofskapellen in der Stadt Salzkotten vom 16.12.2003 in der Fassung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) In der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.02.2016 Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des

Mehr

Grabarten. Schorenfriedhof. Länggässli 10, 3604 Thun

Grabarten. Schorenfriedhof. Länggässli 10, 3604 Thun Grabarten Schorenfriedhof Länggässli 10, 3604 Thun 13 Gemeinschaftsgrab Alt Aschengrab Gemeinschaftsgraburne Krematorium ohne Schrift Die Asche verbleibt am Ruheort und kann nicht mehr entnommen werden.

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen - 1 - Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen Aufgrund des 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997,

Mehr

Gemeindeamt Stanzach Stanzach, am Friedhofsordnung

Gemeindeamt Stanzach Stanzach, am Friedhofsordnung Gemeindeamt Stanzach Stanzach, am 07.09.2012 Zahl: 817-0/09-12/CL Friedhofsordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Stanzach hat aufgrund des 33 Abs. 3 Gemeindesanitätsdienstgesetz, LGBl. Nr. 33/1952, in der

Mehr

Abschnitt A Allgemeines

Abschnitt A Allgemeines SATZUNG der Stadt Würzburg über die Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung) vom 6. August 1985

Mehr

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung -

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung - Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Kaarst vom in der Fassung der 10. Änderung vom

Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Kaarst vom in der Fassung der 10. Änderung vom 67.320 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Kaarst vom 20.09.1982 in der Fassung der 10. Änderung vom 03.12.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Netphen. 1 Gebührengegenstand. 2 Benutzung für Grabstätten

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Netphen. 1 Gebührengegenstand. 2 Benutzung für Grabstätten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Netphen Aufgrund des 7 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg

Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534) zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster vom 20.11.2007 in der Fassung der III. Änderungssatzung vom 06.09.2016 für die Friedhöfe der Stadt Bad Soden-Salmünster I. Gebührenpflicht

Mehr

Neufassung. der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde Puschendorf vom

Neufassung. der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung (Friedhofsgebührensatzung) der Gemeinde Puschendorf vom Die Gemeinde Puschendorf erlässt auf Grund der Art. 2 Abs. 1 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-I) sowie Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-1-F) in der jeweils geltenden

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) 1 STADT KITZINGEN S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) vom 19.06.2013 Inkrafttreten: 30.06.2013 Änderungen:

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht.

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht. Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. g. F. und

Mehr