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- Jakob Müller
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1 Page 1 of 6 Höhr-Grenzhausen - WKN IBS:infopool Broschüren Kompetenzbroschüre Manufacturing IT-Partner Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 28. Juni 2012, Uhr, in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,. TAGESORDNUNG 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (inklusive der Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs), des Berichts des Aufsichtsrats der excellence, collaboration, manufacturing für das Geschäftsjahr 2011 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im Internet unter zur Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft,,, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Kundenzeitschrift contact 1/2012 Bitte melden Sie sich an, um auf alle Dateien zugreifen zu können. Anmelden Kostenlos registrieren Mehr Informationen IBS Infomaterial anfordern Downloads Events Kontakt Bleiben Sie informiert News und Infos zur finden Sie über folgende Kanäle: Facebook Twitter Xing RSS Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gemäß 172 AktG am 20. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von ,45 wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 09. Mai ) Euro ,75 - Gewinnvortrag Euro ,70 Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 09. Mai 2012 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
2 Page 2 of 6 für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 5 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Christoph Köchling und das Aufsichtsratsmitglied Herr Diplom Ingenieur (FH) Andreas Münster haben ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juni 2012 niedergelegt und werden zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Herr Prof. Dr. Heiko Aurenz, der die Anforderungen des 100 Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und Sachverstand erfüllt, wird sein Amt weiter ausüben. Daher wird die Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung notwendig. Nach 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung gemäß 7 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herrn Roland Melzer, Mitglied des Vorstands der Siemens Industry Automation Holding AG und Leiter des Geschäftssegments Industry Automation Systems Software bei der Siemens AG, wohnhaft in Nürnberg. b) Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH) in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in Starnberg. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass Herr Prof. Dr. Aurenz als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten: Herr Melzer ist nicht in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien aus. Herr Seltmann ist nicht in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten. Herr Seltmann übt jedoch bei folgenden in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen, bei denen es sich um Siemens-Konzerngesellschaften handelt, vergleichbare Mandate aus: Mitglied der Gesellschafterdelegation der Mechanik Center Erlangen GmbH, Erlangen, Deutschland Mitglied der Gesellschafterdelegation der SYKATEC Systeme, Komponenten, Anwendungstechnologie GmbH, Erlangen, Deutschland Mitglied der Gesellschafterdelegation der Weiss Spindeltechnologie GmbH, Schweinfurt, Deutschland Mitglied des Beirats der Atecs Mannesmann Unterstützungskasse GmbH, Mühlheim a.d. Ruhr, Deutschland Mitglied des Beirats der evosoft GmbH, Nürnberg, Deutschland Mitglied des Beirats der Siemens Industry Software GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland Mitglied des Aufsichtsrats der evosoft Hungary Kft., Budapest, Ungarn 6 Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahrs und Satzungsänderung Das Geschäftsjahr der IBS Aktiengesellschaft soll an das Geschäftsjahr der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird umgestellt und beginnt jeweils am 1. Oktober eines Kalenderjahres und endet am 30. September des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September
3 Page 3 of wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober eines Kalenderjahres und endet am 30. September des unmittelbar darauf folgenden Kalenderjahres. Für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012, das im Falle der Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft ein Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis 30. September 2012 ist, und b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2012 zu bestellen. ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 21. Juni 2012 (Zugang), unter nachfolgend genannter Adresse c/o Computershare Operations Center Prannerstraße 8 D München Telefax: +49 (0) 89 / anmeldestelle@computershare.de in Textform bei der Gesellschaft anmelden. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.v.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 22. Juni 2012 bis einschließlich zum 28. Juni 2012 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. STIMMRECHTSVERTRETUNG Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.b. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich. Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt grundsätzlich die Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder diesen gemäß 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.v.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen des 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können.
4 Page 4 of 6 Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des Ihnen übersandten oder unter abrufbaren allgemeinen Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. -Adresse zur Verfügung: Investor Relations Fax: +49 (0) 2624 / hv2012@ibs-ag.de STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter zum Herunterladen bereit. Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E- Mail angefordert werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der im Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 28. Juni 2012, Uhr, in Textform an folgende Adresse, Fax- Nummer oder -Adresse erklärt werden: Investor Relations Fax: +49 (0) 2624 / hv2012@ibs-ag.de Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen bis kurz vor Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen erteilt worden sind, werden sie sich der Stimme enthalten. Weitere Rechte der Aktionäre a) Ergänzung der Tagesordnung nach 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden ( 122 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich ( 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 28. Mai 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
5 Page 5 of 6 Der Vorstand z.hd. Investor Relations Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: Investor Relations Fax: +49 (0) 2624 / hv2012@ibs-ag.de Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter zugänglich gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit Begründung bis spätestens zum 13. Juni 2012 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als 5000 Zeichen besteht. Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Zusätzlich zu den in 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. c) Auskunftsrecht nach 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist ( 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der Internetadresse Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft ( 124a AktG) Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen nach 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
6 Page 6 of 6 Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Höhr-Grenzhausen, im Mai 2012 Der Vorstand
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