BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45
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1 Absender: Käferheimerstraße 153 A 5071 Wals-Siezenheim Käferheimstraße 153 A-5071 Wals-Siezenheim Vorstand und Aufsichtsrat Telefon: +43 / (0) 662 / Fax: +43 / (0)662 / info@bioma-energie.at Salzburg, im Feb BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45 Einladung zur 9. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte, die 9. ordentliche Hauptversammlung der BioMa Energie AG Kraftwerkepool-Aktiengesellschaft findet am Dienstag, den im Konferenzzentrum St. Virgil, Virgilsaal, Ernst-Grein-Str. 14, A-5026 Salzburg um Uhr statt. In der Anlage senden wir Ihnen eine gültige Tagesordnung und den Bericht zum Geschäftsjahr 2011/12. Zugleich erhalten Sie Ihre persönliche Eintrittskarte, welche zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. gesonderten Versammlung berechtigt und am Tag der Veranstaltung mitzubringen ist. Bitte das beigefügte Rückantwortformular für die Teilnahme an der ordentlichen HV, bzw. das Rückantwortformular für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung, verwenden. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie uns Ihre Teilnahme an der HV bis spätestens zum per an info@bioma-energie.at oder per Fax an +43 / (0)662 / anzukündigen. Mit freundlichen Grüßen BioMa Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft, Hauptniederlassung Salzburg Karl Fiedler Vorstandsvorsitzender Ferdinand Fiedler Aufsichtsratsvorsitzender BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft Giselakai 45 A-5020 Salzburg Telefon: +43 / (0) 662 / Fax: +43 / (0)662 / info@bioma-energie.at Vorstand: Karl Fiedler Aufsichtsratsvorsitzender: Ferdinand Fiedler Firmenbuch Salzburg FN i
2 BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN i Sitz: politische Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45 Einladung zur 9. ordentlichen Hauptversammlung am 19. März 2013 um 15:00 Uhr, im Konferenzzentrum St. Virgil, 5026 Salzburg, Ernst-Grein-Straße 14 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum samt Lagebericht und des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr zum Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr zum (Gewinnverwendung) 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr zum Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr zum (Die Punkte sind unter einem zu verhandeln.) 6. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder zufolge Ablaufs der Funktionsperiode Wahlvorschlag: a) Ferdinand Fiedler b) Karsten Schramm c) Franz Schwarzenböck (Die Wahl wird gem. 87 Abs. 3 letzter Satz Aktiengesetz zu einem einheitlichen Abstimmungsvorgang verbunden.) Alternative Wahlvorschläge müssen bis spätestens (dreizehnten März zweitausenddreizehn) schriftlich bei der Gesellschaft an ihrer Geschäftsanschrift eingelangt sein, samt angemessenen Unterlagen, um betreffend Alternativkandidaten fachliche Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie alle Umstände beurteilen zu können, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten ( 87 Abs. 2 Aktiengesetz). 7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
3 8. Beschlussfassung über einen Börsegang (Börsenotierung und satzungsmäßige Zulassung der Aktien zum Börsenhandel, je gemäß 10 Abs. 1 Aktiengesetz), samt GesRÄG Anpassungen, umfassend: a) Ermächtigung an den Vorstand, einen Börsegang (Börsenotierung gem. 3 Aktiengesetz) an eine in Europa gelegene Börse im Sinn von 3 Aktiengesetz oder mehrere solche Börsen durchzuführen, vorzugsweise Wien, München bzw. Frankfurt; b) Ermächtigung an den Vorstand, die gemäß Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (GesRÄG) 2011 bis erforderlichen Anpassungen bis zu diesem Tag, insbesondere firmenbuchmäßig, durchzuführen, falls bis , Uhr, kein Börsegang im vorstehenden Sinn abgeschlossen ist; c) Ermächtigung an den Vorstand, sämtliche sonstigen, erforderlichen GesRÄG Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, unabhängig vom Erfolgen eines Börseganges im vorstehenden Sinn, insbesondere etwa auch solche gem. 262 Abs. 28 und 29 Aktiengesetz (über Verlangen eines Aktionärs Umtausch seiner Inhaberaktie / seines Zwischenscheines in eine Namensaktie; Kraftloserklärung unzulässig gewordener Inhaberaktien und Zwischenscheine) d) samt entsprechender Beschlussfassung über i) eine Satzungsänderung in den erforderlichen Punkten zur Zulassung der Börsenotierung gem. 3 Aktiengesetz sowie dahingehend, dass die Aktien der Gesellschaft gemäß 10 Abs. 1 Aktiengesetz zum Börsehandel zugelassen werden sollen, wobei hiefür die Aktien der Gesellschaft weiterhin Inhaberaktien bleiben, samt durch GesRÄG 2011 vorgegebener Sammelurkundenverbriefung gem. 10 Abs. 2 Aktiengesetz; sowie ii) eine Satzungsänderung in den erforderlichen Punkten zur Anpassung an die Vorgaben des GesRÄG 2011 (va Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien, Aktienbuch), deren Wirksamkeit aufschiebend befristet ist mit , Uhr, und aufschiebend bedingt ist durch die Nicht-Börsenotierung gem. 10 Abs. 1 Aktiengesetz per , Uhr 9. Beschlussfassung über die Aufhebung des Vorzugs betreffend Vorzugsaktien mit Stimmrecht sowie Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, samt entsprechender Satzungsanpassung, damit die bisherigen Vorzugsaktien Stammaktien sind (dient insbesondere dem Börsegang im vorstehenden Sinn) (hiezu: gesonderte Beschlussfassung der Vorzugsaktionäre mit Stimmrecht und gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht) 10. Allfälliges
4 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien (Zwischenscheine) für die Zeit der Hauptversammlung bei einem österreichischen öffentlichen Notar, bei der Hauptniederlassung einer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenen inländischen Bank oder bei der Gesellschaft spätestens am (dreizehnten März zweitausenddreizehn) bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien (Zwischenscheine) mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle im vorstehenden Sinn für sie bei anderen Kreditunternehmungen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot behalten werden. Die Hinterlegungsstellen im vorstehenden Sinn haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der vorstehenden Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft (Anschrift siehe eingangs) einzureichen. Auf Grund der eingelangten Hinterlegungsbescheinigungen werden für die hinterlegenden Aktionäre Stimmrechtskarten ausgegeben, welche vor Beginn der Hauptversammlung beim Vorstand zu beheben sind. Ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung liegen am Sitz der Gesellschaft (5020 Salzburg, Giselakai 45) die gesetzlich notwendigen Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf, und zwar jeden Mittwoch von 09:00 12:00 Uhr. Auf Verlangen werden den Aktionären unverzüglich und kostenlos Abschriften der zur Einsichtnahme aufliegenden Unterlagen erstellt. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht soll der Gesellschaft bis spätestens (dreizehnten März zweitausenddreizehn) übermittelt werden (Anschrift siehe eingangs).
5 BIOMA Energie AG Kraftwerkepool Aktiengesellschaft FN i Sitz in politischer Gemeinde Salzburg Geschäftsanschrift: 5020 Salzburg, Giselakai 45 Einladung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht gem. 129 Abs. 3 AktG am 19. März 2013 im Anschluss an die um 15:00 Uhr beginnende 9. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, im Konferenzzentrum St. Virgil, 5026 Salzburg, Ernst-Grein-Straße 14 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Beschlussfassung über die Aufhebung des Vorzugs betreffend Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, sodass die bisherigen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht Stammaktien sind, samt Billigung der entsprechenden Satzungsanpassung Zur Teilnahme an der Versammlung sind gemäß 11 der Satzung diejenigen Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht berechtigt, die ihre Aktien (Zwischenscheine) für die Zeit der Versammlung bei einem österreichischen öffentlichen Notar, bei der Hauptniederlassung einer in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebenen inländischen Bank oder bei der Gesellschaft spätestens am bis zur Beendigung der Versammlung hinterlegen. Zur Teilnahme an der Versammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Die Hinterlegungsstelle muss lt. Satzung die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der vorstehenden Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft (Anschrift siehe eingangs) einreichen. Auf Grund der eingelangten Hinterlegungsbescheinigungen werden für die hinterlegenden Aktionäre Stimmrechtskarten ausgegeben, welche vor Beginn der Versammlung beim Vorstand zu beheben sind. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens übermittelt werden (Anschrift siehe eingangs)
6 Rückmeldung Bitte bis zum per Fax an: +43 / (0)662 / BioMa Energie AG Kraftwerkepool-Aktiengesellschaft Per Fax Kontaktangaben: Veränderungen: Anrede: Vorname/Name: Straße: Postleitzahl/Ort: Falls sich bei Ihren Daten etwas verändert hat, bitten wir Sie uns dieses mitzuteilen. Vielen Dank! Ja, ich nehme an der Hauptversammlung teil und komme in Begleitung von: Nein, ich nehme nicht persönlich an der Hauptversammlung teil, aber lasse mich mit schriftlicher Vollmacht vertreten durch: Nein, ich werde an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. Vielen Dank!
7 Rückmeldung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht gem. 129 Abs. 3 AktG, am 19. März 2013 im Anschluss an die um 15:00 Uhr beginnende 9. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft Bitte bis zum per Fax an: +43 / (0)662 / BioMa Energie AG Kraftwerkepool-Aktiengesellschaft Per Fax Kontaktangaben: Veränderungen: Anrede: Vorname/Name: Straße: Postleitzahl/Ort: Falls sich bei Ihren Daten etwas verändert hat, bitten wir Sie uns dieses mitzuteilen. Vielen Dank! Ja, ich nehme an der Hauptversammlung teil und komme in Begleitung von: Nein, ich nehme nicht persönlich an der Hauptversammlung teil, aber lasse mich mit schriftlicher Vollmacht vertreten durch: Nein, ich werde an der Hauptversammlung nicht teilnehmen. Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. Vielen Dank!
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