International Business

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1 Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Studienordnung für den Bachelorstudiengang International Business an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) University of Applied Sciences vom 30. Juli 2007 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 521), hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), nachfolgend HTW Dresden genannt, die folgende Studienordnung als Satzung erlassen.

2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Aufbau des Studiums 5 Themengebundenes Projektstudium 6 Studienablaufplan 7 Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen 8 Tutorium 9 Studienberatung 10 Studienabschluss 11 Übergangsbestimmungen 12 Inkrafttreten Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Studienablaufplan Wahlpflichtmodule Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 2

3 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums im Bachelorstudiengang International Business des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der HTW Dresden. 2 Ziel des Studiums (1) Der Bachelorstudiengang International Business ist ein international ausgerichteter, praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Studiengang mit integriertem Auslandsaufenthalt. Studienziel ist das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Für den länderübergreifend ausgebildeten Führungsnachwuchs sollen folgende Qualifikationen erreicht werden: Kenntnis der Rahmenbedingungen des internationalen Geschäfts, Beherrschung praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Methoden und Instrumente zur Lösung internationaler Managementaufgaben, Verhandlungssicheres Beherrschen von mehreren Fremdsprachen, Berufserfahrung im Ausland im Rahmen des dortigen Projektstudiums und Umgang mit fremden sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Lebenswelten. (2) Der erfolgreiche Studienabschluss qualifiziert bei Vorliegen weiterer Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums im Masterstudiengang International Business an der HTW Dresden sowie in Masterstudiengänge an in- und ausländischen Hochschulen entsprechend den jeweiligen Zulassungsbedingungen. (3) Das Studium ist die Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit jeweils exemplarischer Vertiefung verlangt. Diesem Ziel wird das Studium durch seine modularisierte Struktur und ein hohes Maß an Flexibilität gerecht. Durch das Studium, das sowohl das erforderliche fachliche Wissen als auch eine spezifische methodische und interkulturelle Kompetenz vermittelt, erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Arbeiten. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Generelle Zugangsvoraussetzungen zum Studium im Bachelorstudiengang International Business sind die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, eine Berechtigung zum Studium gem. 13 Abs. 11 SächsHG oder eine vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und für Bewerber mit Deutsch als Muttersprache: gute Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache für Bewerber mit Englisch als Muttersprache: gute Kenntnisse in Deutsch und einer weiteren Fremdsprache für Bewerber, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist: gute Kenntnisse in Englisch und Deutsch (2) Als weitere Zugangsvoraussetzung findet ein gebührenfreies Auswahlverfahren statt, in dem die studiengangsbezogene Eignung und die unbedingt erforderlichen persönlichen, soziale, interkulturellen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme dieses Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 3

4 Studiums überprüft werden. Der Eignungstest besteht aus einem schriftlichen Sprachtest in Englisch und einer weiteren Fremdsprache mit einer Dauer von ca. 25 Minuten, einem Test des analytischen Denkvermögens mit einer Dauer von 90 Minuten und einem mündlichen Interview, das 30 Minuten nicht überschreiten soll und mit jedem Bewerber einzeln geführt wird. Zum Interview wird nur zugelassen, wer den Sprachtest und den Test des analytischen Denkvermögens bestanden hat. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Prüfungsleistung im Interview sind in einem Protokoll festzuhalten, das von zwei Prüfern zu unterzeichnen ist. Bei Bewerbern, deren Muttersprache englisch ist, wird der Sprachtest lediglich in deutsch durchgeführt. (3) Bis zum 30. April des Kalenderjahres des beabsichtigten Studienbeginns ist der Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren gemeinsam mit den verfügbaren Zeugnissen im Internationalen Büro des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der HTW Dresden einzureichen. Die Bewerber werden schriftlich zum Auswahlverfahren an die HTW Dresden eingeladen. Mit der Zulassung wird der Termin des Tests bekannt gegeben. Das Auswahlverfahren findet jährlich einmal im Mai statt. (4) Der Eignungstest ist mit bestanden oder nicht bestanden zu bewerten. Das Ergebnis des Eignungstests ist dem Bewerber rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist des 15. Julis mitzuteilen. Die Bescheinigung über den bestandenen Eignungstest gilt nur für die Bewerbung zum entsprechenden Studienjahr. Die Bescheinigung ist dem Immatrikulationsantrag zum Bachelorstudium beizufügen. Bei nicht bestandenem Eignungstest kann sich der Bewerber zum nächsten Termin erneut bewerben. (5) Der Eignungstest gilt als nicht bestanden, wenn der Bewerber den Termin ohne triftigen Grund versäumt oder wenn er von einem Test, den er angetreten hat, ohne triftigen Grund zurücktritt. Die für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen beim Studiendekan unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission. Bei Krankheit des Bewerbers wird ein ärztliches Attest verlangt. Werden die Gründe vom Studiendekan anerkannt, wird ein neuer Termin anberaumt (Nachprüfung). Die bereits vorliegenden Ergebnisse von Tests sind in diesem Fall anzurechnen. (6) Versucht der Bewerber, das Ergebnis seiner Leistung im Eignungstest durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird der betreffende Eignungstest mit nicht bestanden bewertet. (7) Das Auswahlverfahren wird von den dafür vorgesehenen Professoren des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften unter dem Vorsitz des Studiendekans durchgeführt (Prüfungskommission). Die schriftlichen Tests werden von einem Prüfer, der mündliche Test vor zwei Prüfern durchgeführt. Die Bewerber haben sich vor Beginn der Tests mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild auszuweisen. Die Beratung und die Entscheidung über das Bestehen erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung. 4 Aufbau des Studiums (1) Das Studium im Bachelorstudiengang International Business an der HTW Dresden ist ein Direktstudium. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Regelstudienzeit für das Vollzeitstudium beträgt sechs Semester, wovon zwei im Ausland zu absolvieren sind. Die vorliegende Studienordnung sowie die Prüfungsordnung, die Studieninhalte und das Lehrangebot sind so gestaltet, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. (2) Die ersten vier Studiensemester werden an der HTW Dresden in Form von Präsenzund Selbststudium absolviert. Das integrierte Auslandsstudium umfasst ein Studiensemester im fünften und ein themengebundenes Projektstudium im sechsten Studiensemester. Indem wird eine Bachelorarbeit angefertigt. Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 4

5 (3) Das Auslandsstudium wird an einer Partnerhochschule des Bachelorstudiengangs International Business der HTW Dresden absolviert und darf nur dann begonnen werden, wenn höchstens eine der in den vier ersten Studiensemestern nach Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Modulprüfungen nicht erbracht wurde. Ein Anspruch auf das Auslandsstudium an einer bestimmten Partnerhochschule besteht nicht, jedoch werden die Interessen der Studierenden weitgehend berücksichtigt. (4) Das Studium ist modularisiert. Module bestehen aus in sich abgeschlossenen Lerneinheiten, die jeweils durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert werden. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen und Selbststudienanteilen und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann. (5) Soweit die Zulassung zu Modulprüfungen vom erfolgreichen Nachweis vorangegangener Modulprüfungen abhängig gemacht wird, ist dies im Studienablaufplan (Anlage 1) ausgewiesen. (6) Das Leistungspunktsystem entspricht dem European Credit Transfer System (ECTS) - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen. Jedem Modul sind Credits (Leistungspunkte) zugeordnet. Credits sind das quantitative Maß für den Arbeitsaufwand (work load) der Studierenden. Ein Credit entspricht in der Regel einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Die Anzahl der Credits richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zum Arbeitsaufwand zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) und alle Arten des Selbststudiums wie Vor- und Nachbereitungszeiten von Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen, Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich praktischer Studienzeiten. Pro Semester werden insgesamt 30 Credits vergeben, die einem Arbeitsaufwand von 900 Zeitstunden entsprechen. (7) Die Anzahl der Semesterwochenstunden pro Modul ist aus dem Studienablaufplan (Anlagen 1 und 2) ersichtlich. 5 Themengebundenes Projektstudium (1) Das themengebundene Projektstudium wird im sechsten Studiensemester im Ausland absolviert und hat einen Gesamtumfang von 30 ECTS Credits. Dabei sind zwei Prüfungsleistungen zu erbringen: die Erstellung die Projektstudiumarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 14 Wochen (dies entspricht 540 Stunden bzw. 18 ECTS Credits) sowie die Erstellung der Bachelorarbeit mit einer Bearbeitungzeit von neun Wochen (dies entspricht 360 Stunden bzw. 12 ECTS Credits). (2) Das Projektstudium ermöglicht das Sammeln von praktischen Erfahrungen in ausländischen Unternehmen, die Festigung von fachsprachlichen Fertigkeiten und macht mit den Anforderungen und Einsatzgebieten künftiger Berufsfelder vertraut. (3) Die Beschaffung eines geeigneten Ausbildungsplatzes für das themengebundene Projektstudium obliegt den Studierenden. Die Praxisstelle ist von dem Studierenden vorzuschlagen und durch den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs zu bestätigen; dieser wirkt bei der Auswahl mit. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der HTW Dresden und die ausländischen Partnerhochschulen des Bachelorstudiengangs International Business führen Verzeichnisse geeigneter Praxisstellen. (4) Das themengebundene Projektstudium darf nur dann begonnen werden, wenn der Studierende in den fünf ersten Studiensemestern mindestens 145 ECTS Credits erbracht hat. Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 5

6 (5) Neben der im themengebundenen Projektstudium zu bearbeitenden Projektstudiumsarbeit ist die Bachelorarbeit wissenschaftlich anzufertigen. Dabei wird der Student von einem Professor der HTW Dresden betreut. (6) Weitere Einzelheiten regelt die Ordnung für das themengebundene Projektstudium des Bachelor- und Masterstudiengangs International Business des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. 6 Studienablaufplan (1) Der Studienablaufplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Ablauf des Studiums. (2) Im Auslandsstudium gilt als Studienplan das jeweilige Studienprogramm, das in Absprache mit dem Betreuer der HTW Dresden (Departmental Coordinator) und der ausländischen Partnerhochschule in einem Learning Agreement festgelegt wurde und ggf. in einer Kooperationsvereinbarung verankert ist. 7 Studieninhalte / Formen der Lehrveranstaltungen (1) Die Module des Bachelorstudiengangs International Business werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert: Dauer und Angebotsturnus des Moduls/ Modulart, Arbeitsaufwand (work load), Lehrgebiete und Lehrformen, Leistungspunkte (Credits), Voraussetzungen für die Teilnahme, Lernziele/Kompetenzen, Inhalte, Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen, Lernmittel, Verwendbarkeit des Moduls. Die Modulbeschreibungen können auf der Internetseite des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften eingesehen werden. (2) Die Inhalte der im Auslandsstudium angebotenen Module werden von den ausländischen Partnerhochschulen beschrieben. (3) An Lehrveranstaltungen werden im Bachelorstudiengang International Business an der HTW Dresden unterschieden: Vorlesungen, Übungen und Seminare, Praktika/Laborpraktika Simulationen (Computerlabor) (4) Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Seminare leiten zu selbständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Im Rahmen von Simulationen werden die Verhaltensweisen von dynamischen Systemen demonstriert und die Möglichkeiten einer gezielten Einflussnahme geübt. Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 6

7 (5) Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule können aus einem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die gewählten werden als Pflichtmodule behandelt. Die Studiengangsstruktur ist in den Anlagen 1 und 2 festgelegt. Die Wahlpflichtmodule bestehen aus Vertiefungen (V), Fremdsprachen (F), und Ergänzungsmodulen (E). a. Eine Vertiefung besteht aus zwei inhaltlich zusammenhängenden Modulen (Modul 1 und 2). Dabei muss jeder Student im 3. und 4. Semester zwei Vertiefungen (I und II) komplett, d.h. Modul 1 und 2 belegen. b. Ein Ergänzungsmodul ist ein inhaltlich abgeschlossenes Einzelmodul. Zwei Ergänzungsmodule (A und B) müssen im dritten (Module A) und im vierten (Module B) Semester belegt werden. c. Eine Fremdsprache besteht aus vier Modulen. Jeweils ein Fremdsprachenmodul muss im ersten bis vierten Semester belegt werden. (6) Darüber hinaus können Zusatzmodule fakultativ belegt werden. (7) Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können bis zur Höhe von fünf ECTS Credits pro Semester auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden. (8) Die in Anlage 2 angegebenen Kataloge der Vertiefungen, Fremdsprachen und Ergänzungsmodule können auf Vorschlag der Studienkommission durch Beschluss des Fachbereichsrats entsprechend dem jeweils neuesten Stand von Wissenschaft und Forschung und unter Beachtung der Lehrkapazitäten modifiziert werden. (9) Wahlpflichtmodule mit Ausnahme der Fremdsprachen werden mit einer Mindestzahl von 15 Teilnehmern angeboten. Die HTW Dresden behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten; in diesem Fall sind andere zu wählen. Die Teilnahme an einem Wahlpflichtmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Kapazitäten beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des numerus clausus. Auf die Belegung eines bestimmten Wahlpflichtmoduls besteht kein Rechtsanspruch. (10) Wahlpflichtmodule werden von den Studierenden durch Eintrag in die vom Fachbereich zu einem festzulegenden Termin ausgelegten Listen ausgewählt. Dieser Termin liegt in der Regel ein Semester vor Durchführung der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die Wahlpflichtmodule, deren Belegung beabsichtigt ist, müssen i. d. R. 6 Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Semesters vor Durchführung der jeweiligen Lehrveranstaltung benannt werden. (11) Neben Englisch ist eine weitere Fremdsprache (F) zu belegen. Für deutsche Studierende sowie für ausländische Studierende mit Englisch als Muttersprache ist die Belegung von zwei Fremdsprachen Pflicht. Studenten, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, können entweder eine weitere Fremdsprache wählen oder alternativ vier zusätzliche Module aus dem Wahlpflichtbereich belegen. 8 Tutorium Der Bachelorstudiengang International Business bietet für Studierende der beiden ersten Semester Tutorien zur Studienförderung an, sofern hierfür ausreichende Finanzmittel vorhanden sind. Die Tutorien sollen auch zur Vorbereitung auf Wiederholungsprüfungen dienen. Sie werden von Studierenden höherer Semester des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften durchgeführt. Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 7

8 9 Studienberatung (1) Die studienbegleitende fachliche Beratung wird am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der HTW Dresden durch Professoren und Mitarbeiter durchgeführt. Die Studienberatung unterstützt die Studierenden in ihrem Studium durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken im betreffenden Studiengang, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. (2) Die Inanspruchnahme der Studienberatung ist freiwillig mit der Einschränkung, dass Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters keine der im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Prüfungsleistungen erbracht haben, im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen müssen. (3) Für jeden Studierenden benennt die Fachbereichsleitung auf Vorschlag des Studiendekans einen Tutor für Studienberatung aus dem Lehrkörper des Bachelorstudiums. 10 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Business festgelegt; sie werden außerdem von den Lehrenden zu Beginn des Moduls erläutert und ggf. präzisiert. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (150 ECTS Credits), des themengebundenen Projektstudiums mit der Projektstudiumsarbeit (18 ECTS Credits) und der Bachelorarbeit (12 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 180 ECTS Credits. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums wird der Hochschulgrad Bachelor of Arts, B.A. verliehen. 11 Übergangsbestimmungen (1) Für Studierende, die im Wintersemester 2004/05 oder früher immatrikuliert wurden, gilt die Studienordnung des Bachelorstudiengangs International Business vom (2) Für Studierende, die im Wintersemester 2005/06 und 2006/07 immatrikuliert wurden, gilt die Studienordnung des Bachelorstudiengangs International Business vom Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 8

9 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2007/08 im Bachelorstudiengang International Business an der HTW Dresden aufnehmen. Die Studienordnung wurde vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften am und vom Senat am beschlossen und vom Rektoratskollegium der HTW Dresden am genehmigt. Sie tritt mit Wirkung vom in Kraft und wird veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates vom und der Genehmigung des Rektoratskollegiums der HTW Dresden vom Dresden, den Prof. Dr.-Ing. Hannes Neumann Rektor Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 9

10 Anlage 1: Studienablaufplan International Business (Bachelor; 6 Semester Regelstudienzeit) Semesterwochenstunden (SWS) Modul ECTS Modulname nr. 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5.Sem. 6. Sem. Credits V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P Pflichtmodule P01 Allgemeine BWL 3/1/0 5 P02 Management Skills 3/1/0 5 Statistik & Wirtschaftsmathematik P03 2/2/0 5 Internes Rechnungswesen & Finanzierung P04 3/1/0 5 P05 Volkswirtschaftslehre 3/1/0 5 P06 Organisationen 3/1/0 5 P07 Marketing 3/1/0 5 Externes Rechnungswesen P08 3/1/0 5 Personalwesen & Arbeitsrecht P09 3/1/0 5 International Business P10 Strategie 3/1/0 5 Interkulturelle Kommunikation P11 1/1/0 1/1/0 5 P15.1 Englisch*: Modul 1 0/4/0 5 P15.2 Englisch: Modul 2 0/4/0 5 P15.3 Englisch: Modul 3 0/2/0 0/2/0 5 P19 Auslandsstudium X 30 P20 Themengebundenes Projektstudium: Projektstudiumarbeit Bachelorarbeit 0/0/1 0/0/1 30 (18) (12) Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 10

11 Wahlpflichtmodule Zweite Fremdsprache (F)**: Modul 1 Zweite Fremdsprache (F): Modul 2 Zweite Fremdsprache (F): Modul 3 Zweite Fremdsprache (F): Modul 4 0/4/0 5 0/4/0 5 0/4/0 5 0/4/0 5 Vertiefung (V) I: Modul 1 0/4/0 5 Vertiefung (V) I: Modul 2 0/4/0 5 Vertiefung (V) II: Modul 1 0/4/0 5 Vertiefung (V) II: Modul 2 0/4/0 5 Ergänzungsmodul (E): Module A 0/4/0 5 Ergänzungsmodul (E): Module B 0/4/0 5 Gesamt V/Ü/P = Vorlesung/Übung/Praktikum (Stunden pro Woche) * Studenten, deren Muttersprache Englisch ist, belegen eine Fremdsprache aus dem Katalog der Wahlpflichtmodule Zweite Fremdsprache in Anlage 2. ** Studenten, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, können entweder eine weitere Fremdsprache wählen oder alternativ vier zusätzliche Module aus dem Wahlpflichtbereich belegen. Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 11

12 Anlage 2: Wahlpflichtmodule Modulnr. Modulname SWS V/Ü/P ECTS Credits Zweite Fremdsprache (F) F01 Französisch F01.1 Modul 1 0/4/0 5 F01.2 Modul 2 0/4/0 5 F01.3 Modul 3 0/4/0 5 F01.4 Modul 4 0/4/0 5 F02 Spanisch F02.1 Modul 1 0/4/0 5 F02.2 Modul 2 0/4/0 5 F02.3 Modul 3 0/4/0 5 F02.4 Modul 4 0/4/0 5 F03 Russisch F03.1 Modul 1 0/4/0 5 F03.2 Modul 2 0/4/0 5 F03.3 Modul 3 0/4/0 5 F03.4 Modul 4 0/4/0 5 Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 12

13 Vertiefungen (V) V01 Business Europa V01.1 VWL, Steuern, Recht, Institutionen 0/4/0 5 V01.2 Kultur / Ethik, Business Eintritt, Business Europa Projekt 0/4/0 5 V02 Business Asien* V02.1 VWL, Steuern, Recht, Institutionen 0/4/0 5 V02.2 Kultur / Ethik, Business Eintritt, Business Asien Projekt 0/4/0 5 V01 Marketing Forschung und Management V03.1 Markt Forschung 0/4/0 5 V03.2 Marketing Management 0/4/0 5 V04 International Personalwesen V04.1 International Rekrutierung und Entwicklung 0/4/0 5 V04.2 Personalwirtschaft von International Perspektiven 0/4/0 5 V05 International Finanz- und Rechnungswesen V05.1 Internationales Rechnungswesen 0/4/0 5 V05.2 Internationales Finanzwesen 0/4/0 5 V06 Supply Chain Management V06.1 Global Logistik 0/4/0 5 V06.2 Global Operationen und Einkaufsmanagement 0/4/0 5 Ergänzungsmodule (E): Modul A (3. Semester) E01 Direktmarketing 0/4/0 5 E02 Konzern Verantwortung und Ansehen 0/4/0 5 E03 ERP (SAP/R3) 0/4/0 5 E04 Business Kommunikationen 0/4/0 5 Ergänzungsmodule (E): Modul B (4. Semester) E05 International Einzelhandelsmarketing 0/4/0 5 E06 Management in Non-Profit Organisationen 0/4/0 5 E07 Controlling 0/4/0 5 E08 E-Business 0/4/0 5 V/Ü/P = Vorlesung/Übung/Praktikum (Stunden pro Woche) * Ab Oktober Studienordnung Bachelor International Business WS 07/08 13

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