Preisliste für Tele Columbus Fernsehen, Internet, Telefon, Kombis und Mobilfunk

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1 Preisliste für Tele Columbus Fernsehen, Internet, Telefon, Kombis und Mobilfunk Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113

2 Fernsehen KabelTV HD 1 Freischaltung von über 60 digitalen Sendern und zusätzlich bis zu 40 HD-Sendern. Plus HD 2 Freischaltung von 21 HD-Sendern. 14,99 / Monat 4,99 / Monat Extra HD 3 15,99 / Monat Freischaltung von 30 digitalen Sendern, davon 10 in HD. Auf Wunsch 2 Monate gratis im KabelTV HD-/Plus HD-Paket enthalten. Lifestyle HD 4 6,99 / Monat Freischaltung von 9 digitalen Sendern, davon 5 in HD. KabelTV Bis zu 35 analoge Sender und mehr als 40 Radiosender. Einrichtungspreis und monatlicher Preis nach Vereinbarung mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. InternationalTV 5 InternationalTV Türkisch InternationalTV Französisch InternationalTV Englisch InternationalTV Portugiesisch InternationalTV Russisch InternationalTV Russisch Premium InternationalTV Italienisch InternationalTV Spanisch InternationalTV Polnisch InternationalTV Polnisch Premium 7,99 / Monat 2,99 / Monat 2,99 / Monat 2,99 / Monat 6,99 / Monat 13,99 / Monat 5,99 / Monat 2,99 / Monat 3,99 / Monat 6,99 / Monat Hinweis: Öffentlich-rechtliche Sender sind digital über KabelTV kostenfrei und unverschlüsselt empfangbar. Internet Internet 50 6 Flatrate mit bis zu 50 Mbit/s Schneller Upload mit bis zu 5 Mbit/s Internet Flatrate mit bis zu 100 Mbit/s Schneller Upload mit bis zu 5 Mbit/s Weitere Merkmale der Angebote: Datenübertragung per IPv4/IPv6 möglich. 5 -Postfächer mit je 500 MB Speicherplatz. 24,99 / Monat 29,99 / Monat Internet Flatrate mit bis zu 150 Mbit/s Schneller Upload mit bis zu 5 Mbit/s 39,99 / Monat Hinweis: Internet 50 mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit: 29,99 /Monat. 7 -Übertragungsprotokolle: POP3, SMTP, IMAP / Webmailzugang: ja / Maximale Größe einer 5 MB 2er Kombi Internet Telefon 2er Kombi ,99 / Monat Internet-Flat 16 Mbit/s Download und 1 Mbit/s Upload. Telefon-Flat 2er Kombi Internet 50 Telefon-Flat 2er Kombi Internet 100 Telefon-Flat 19,99 / Monat Ab dem 13. Monat nur 29,99 /Monat. Mit Tablet-PC (Blaupunkt Polaris 808) Aufpreis 10 /Monat in den ersten 12 Monaten. 19,99 / Monat Ab dem 13. Monat nur 39,99 /Monat. Mit Tablet-PC (Blaupunkt Polaris 808) Aufpreis 10 /Monat in den ersten 12 Monaten. Mit Tablet-PC (Huawei MediaPad M2) Aufpreis 20 /Monat in den ersten 12 Monaten. 2er Kombi Internet 150 Telefon-Flat 19,99 / Monat Ab dem 13. Monat nur 49,99 /Monat. Mit Tablet-PC (Blaupunkt Polaris 808) Aufpreis 10 /Monat in den ersten 12 Monaten. Mit Tablet-PC (Huawei MediaPad M2) Aufpreis 30 /Monat in den ersten 12 Monaten. 2er Kombi ,99 / Monat Internet-Flat 400 Mbit/s Download und 10 Mbit/s Upload. Telefon-Flat Hinweis: 2er Kombi 16 mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit: 29,99 /Monat. 11 3er Kombi Fernsehen Internet Telefon 2 3er Kombi 50 HD 16 Plus HD Internet 50 Telefon-Flat 3er Kombi 50 Extra HD 17 Plus HD Extra HD Internet 50 Telefon-Flat 19,99 / Monat Ab dem 13. Monat nur 34,99 /Monat. Mit Tablet-PC (Blaupunkt Polaris 808) Aufpreis 10 /Monat in den ersten 12 Monaten. 29,99 / Monat Ab dem 13. Monat nur 49,99 /Monat. Mit Tablet-PC (Blaupunkt Polaris 808) Aufpreis 10 /Monat in den ersten 12 Monaten. Mit Tablet-PC (Huawei MediaPad M2) Aufpreis 20 /Monat in den ersten 12 Monaten. 3er Kombi 50 Sky 18 Plus HD Sky-Welt + ein Themenpaket Internet 50 Telefon-Flat 39,99 / Monat Ab dem 13. Monat nur 59,99 /Monat. Mit Tablet-PC (Blaupunkt Polaris 808) Aufpreis 10 /Monat in den ersten 12 Monaten. Mit Tablet-PC (Huawei MediaPad M2) Aufpreis 20 /Monat in den ersten 12 Monaten. Option Sky Premium-HD je 10 /Monat Zusätzliches Sky-Themenpaket Film oder Sport oder Bundesliga Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113

3 Telefon Telefon-Flat 19 Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz Zwei Leitungen für gleichzeitiges Telefonieren Netzbasierter Anrufbeantworter 14,99 / Monat Hinweis: Telefon-Flat mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit: 19,99 /Monat. 20 Detaillierte Angaben zu den Leistungsmerkmalen entnehmen Sie bitte dem Benutzerhandbuch Tele Columbus Telefonanschluss inkl. Anrufbeantworter (erhältlich über unseren Kundenservice oder Mobilfunk Mobil 50 LTE GB LTE mit bis zu 50 Mbit/s + All-Net-Flat Sprache in alle deutschen Netze 19,99 / Monat Buchbar zu allen Fernseh-, Internet-, Telefon- und Kombi- Produkten von Tele Columbus. Hardware Set HD-Receiver PVRready + Externe Festplatte 22 Kaufpreis nur 219,90 HD-Receiver PVRready 23 Kaufpreis nur 129,90 Miete 7,99 / Monat Miete 4,99 /Monat Externe Festplatte 24 Kaufpreis 99,90 CI+ Modul 25 Miete 4,99 /Monat Kaufpreis nur 89,90 Modul zum Empfang von Tele Columbus HD- und Pay-TV-Angeboten Modem / Kabelrouter 26 Miete 0,00 /Monat Inkl. Multimedia-Terminal-Adapter (MTA) zum Anschluss des Telefonkabels. Modem im Wert von 79,90 wird von Tele Columbus für die Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Ersatz einer SmartCard 35,00 Ersatz-Fernbedienung für HD-Receiver 9,90 Weitere SmartCard 27 Miete 1,99 /Monat Es können pro Vertrag bis zu drei SmartCards genutzt werden. Tele Columbus Sicherheitspaket 28 4,99 /Monat mit umfassendem Internet-Schutz drei Monate gratis, danach WLAN Kabelbox 29 Integriertes Gerät mit Router und WLAN-Funktion zum Anschluss der kabellosen Internetverbindung und des Telefonanschlusses. + zwei Sprachkanäle + WLAN-AC-Router für bis zu MBit/s, unterstützt die gängigen Standards IEEE ac/n/g + 1 USB-2.0-Anschluss für Speichermedien zur gemeinsamen Nutzung im Netzwerk + 4 Gigabit-Ethernet-Anschlüsse (10/100/1000 Base-T) 2,99 /Monat Zusätzliche Leistungen und Kosten Einrichtungspreis einmalig 49,90 für TV-Produkte, Internet- und Telefonieprodukte Rechnung und Einzelverbindungsnachweis (monatlich) über Online-Kundenportal oder kostenlos Servicepauschale Umzug einmalig 49,90 Änderung digitale TV-Pakete einmalig 19,90 Umbuchung Ihres Extra HD- oder Lifestyle HD-Paketes auf eine Ihrer anderen SmartCards Erhöhter Einrichtungspreis bei Freischaltung einmalig 69,90 nach negativer Bonität Zurückgebuchte Lastschrift 8,50 Mahnung 4,50 Ermittlung und Beseitigung bei vom Kunden verursachten Störungen während der üblichen Geschäftszeiten (Mo Fr, Uhr) nach Aufwand 33,00 pro Stunde Papierrechnung pro Rechnung 1,53 Papierrechnung inkl. Telefonleistungen pro Rechnung 2,90 Ermittlung und Beseitigung bei vom Kunden verursachten Störungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach Aufwand 51,00 pro Stunde Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113 Erstellung eines Kundenkontoauszugs je 5,00 Versandkosten pro Sendung / Auftrag 9,90 Versandkosten SmartCard pro Sendung / Auftrag 1,50 Ermittlung und Beseitigung bei Störungen des Kundenanschlusses außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach Aufwand 41,00 pro Stunde Freischaltung nach Leistungsabschaltung (Telefon) 33,00 3

4 Zusätzliche Leistungen und Kosten Schadenersatz für nicht zurückgesandte SmartCard je 35,00 Schadenersatz für nicht zurückgesandten HD-Receiver je 129,90 Schadenersatz für nicht zurückgesandten je 219,90 HD-Reveiver + Externe Festplatte Schadenersatz für nicht zurückgesandtes je 79,90 Modem/Kabelrouter/WLAN Kabelbox Schadenersatz für nicht zurückgesandten Tablet-PC je 179,00 Blaupunkt Polaris 808 Schadenersatz für nicht zurückgesandten Tablet-PC je 299,00 Huawei MediaPad M2 Kosten für Abklemmung (TV) je 43,00 Zurücksetzen der PIN pro Zugriff 5,00 Änderung der Rufnummer auf Kundenwunsch 10,25 Rufnummernsperre pro Auftrag 9,90 Aufhebung der Rufnummernsperre pro Auftrag 9,90 Rufnummernmitnahme zu Tele Columbus pro Rufnummer 4,90 Rufnummernmitnahme von Tele Columbus pro Rufnummer 9,99 Wahlsperre abgehend / komplett 15,00 Anrufabweisung kommend wahlweise pro Sperre 20,00 Freischaltung der Premium Rate Dienste einmalig 15,50 pro Leitung monatlich 2,70 Sperre für alle Auslandsverbindungen pro Leitung monatlich 5,95 Identifizieren / Fangen böswilliger Anrufer je Tag 5,95 (MCID) Monat 59,50 Auf schriftlichen Antrag des Kunden: Identifizierung von Klingelstörern, belästigenden Anrufern und von anderen Straftatbeständen mittels Telefonanruf. Eine Fangschaltung (MCID) wird aus rechtlichen Gründen nur bei Glaubhaftmachung eines damit im Zusammenhang stehenden straf- oder zivilrechtlichen Tatbestandes gewährt. Serviceoptionen Mobilfunk zusätzlich 1 GB LTE mit bis zu 50 Mbit/s 30 monatlich 4,99 Pro Monat bis zu 3 GB Datenvolumen inklusive - nach Erreichen von 3 GB den restlichen Monat kostenlos mit GPRS-Geschwindigkeit weiter surfen. Ersetzen SIM-Karte bei Verlust/Diebstahl pro Stück 14,90 Ersetzen SIM-Karte bei Defekt kostenfrei SMS in alle dt. Netze 31 pro SMS 0,09 Einzelverbindungsnachweis im Kundenportal kostenfrei SMS an Faxanschlüsse 32 pro SMS 0,69 Rufnummernmitnahme von Tele Columbus pro Auftrag 29,95 MMS in alle dt. Netze 33 pro MMS 0,39 Rufnummernmitnahme zu Tele Columbus kostenfrei Rufumleitung in alle dt. Netze 34 pro Minute 0,09 Rufumleitung zur eigenen Mailbox kostenfrei Videotelefonie in alle dt. Netze 35 pro Minute 0,99 Videotelefonie netzintern 35 pro Minute 0,69 Rückruf aus der Mailbox in alle dt. Netze 36 pro Minute 0,29 Anrufe zur eigenen Mailbox über die Kurzwahl 333 kostenfrei Einrichtungspreis Mobilfunk einmalig 24,90 Sperren SIM-Karte bei Verlust/Diebstahl über Kundenservice 14,90 pro Auftrag im Kundenportal kostenfrei Sperren abgehender Anrufe ins Ausland über Kundenservice 14,90 pro Auftrag im Kundenportal kostenfrei Sperren Internet-Verbindungen im Ausland über Kundenservice 14,90 pro Auftrag im Kundenportal kostenfrei Sperren Anrufe und Internet-Verbindungen über Kundenservice 14,90 im Ausland pro Auftrag im Kundenportal kostenfrei Auskunft PIN/PUK pro Auftrag über Kundenservice 9,90 im Kundenportal kostenfrei EU light 37 monatlich 1,20 6 Cent pro Minute für Telefonate 6 Cent pro SMS 6 Cent pro MB Datenvolumen eingehende Anrufe sind kostenlos. EU monatlich 4,50 Pro Monat 100 Freieinheiten für Anrufe und SMS inklusive nach Erreichen der Freieinheiten 9 Cent pro Minute für Telefonate und 7 Cent pro SMS eingehende Anrufe sind kostenlos. EU Internet 39 monatlich 4,50 Pro Abrechnungszeitraum bis zu 100 MB Datenvolumen inklusive ab 100 MB 15 Cent pro MB nach Erreichen weiterer 30 MB (entspricht 4,50 ) kostenlos surfen bis 200 MB ab 200 MB wieder 15 Cent pro MB usw. EU Internet 40 monatlich 7,95 Pro Monat 100 Freieinheiten für Anrufe und SMS inklusive nach Erreichen der Freieinheiten 9 Cent pro Minute für Telefonate und 7 Cent pro SMS eingehende Anrufe sind kostenlos bis zu 100 MB Datenvolumen pro Monat inklusive nach Erreichen von 100 MB max. 4,50 pro weitere 100 MB. Smartphone Day Pack EU 41 pro Tag 1,99 Pro Tag bis zu 50 MB Datenvolumen inklusive nach Erreichen von 50 MB den restlichen Tag kostenlos mit max. 2 Kbit/s weiter surfen Berechnung erst bei Nutzung des Internets im jeweiligen Land. 4 Entsperren pro Auftrag über Kundenservice 14,90 im Kundenportal kostenfrei Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113

5 Verbindungspreise Telefon (Alle Preise inklusive 19% Mehrwertsteuer) Bezeichnung Rufnummer Preis pro Minute / je Verbindung in Cent Abrechnung der Gesprächseinheiten Sekundengenau (s) / Minutengenau (m) /je Verbindung (V) Alle deutschen Mobilfunknetze 21,90 m Iridium , 7 360,00 s Emsat ,90 s Inmarsat-A , 21, 31, 41, 18, 28, 38, ,00 s Inmarsat-Aero , 25, 35, ,00 s Inmarsat-B , , , ,00 s Inmarsat-M , 16, 26, 36, ,00 s Inmarsat-Phone , 176, 276, 376, ,00 s Inmarsat-B-HSD , 139, 239, 339, ,70 s Thuraya ,00 s TeleVote , ,00 m , 5 14,00 V ,00 V ,00 V , 9 52,30 V Einheitliche Behördenrufnummer 115 Zum Festnetz-Ortstarif. m Service-Dienst ,20 s ,00 V ,40 s ,10 V ,00 s ,00 V Sek. kostenfrei, dann 14,00 m Service ,30 s CITYRUF , ,90 s ,45 s SCALL ,50 V ,00 V ,30 V ,15 V SKYPER ,30 V ,00 V Informationsverbund Berlin-Bonn ,20 s Service 0900** , 3, 5, 9 Preisansage, der Tarif wird vom Diensteanbieter festgelegt. VPN-Dienste** (z.b. Krankenkassen) 0181xx 0189xx Der Tarif wird vom Diensteanbieter festgelegt. Sperr-Notruf kostenlos Freephone 0800, kostenlos Ortsunabhängige Vorwahl 032 3,50 m Auskunft** 118xx Der Tarif wird vom Diensteanbieter festgelegt. Telegate Auskunftsdienst ,00 / 59,00 m / V ,00 / 59,00 m / V ,00 m ,00 / 59,00 m / V ,00 / 59,00 m / V ,00 m ,00 / 59,00 m / V ** Premium Rate Dienst (PRD): Freischaltung erforderlich Telefon Auslandstarife (Alle Preise inklusive 19% Mehrwertsteuer) Mo So Uhr ct /Min. Mo So Uhr ct/min. Ausland Festnetz Mobilfunk Ausland Festnetz Mobilfunk Ausland 1 5,0 45,0 Ausland 4 75,0 75,0 Ausland 2 10,0 45,0 Ausland 5 130,0 130,0 Ausland 3 40,0 70,0 Telefon Auslandsverbindungen (Abrechnung minutengenau) Tarif Ländername Tarif Ländername Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113 Ausland 1 Ausland 2 Ausland 3 Belgien, China, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kanada*, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschech. Republik, USA*, Vatikanstadt* Alaska*, Argentinien, Australien, Brasilien, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Hawaii-Inseln*, Hongkong, Irland, Island, Israel, Japan, Korea Rep. (Süd), Kroatien, Malaysia, Monaco, Montenegro, Russland, Serbien, Singapur, Slowak. Republik, Taiwan, Türkei, Ungarn Ägypten, Albanien, Algerien, Amerik. Jungferninseln*, Andorra, Angola, Antigua & Barbuda, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Bahrein, Bangladesch, Barbados, Belize, Benin, Bermuda, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brunei, Burundi, Chile, Costa Rica, Domin. Rep., Ecuador, El Salvador, Franz. Guyana, Gabun, Ghana, Gibraltar, Guadeloupe, Guam*, Guatemala, Guinea, Indien, Indonesien, Jordanien, Kasachstan, Kayman Inseln, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macao, Malawi, Malta, Mexico, Moldavien, Mongolei, Neuseeland, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico*, Rumänien, Sambia, San Marino*, Seychellen, Slowenien, Südafrika, Tansania, Thailand, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vietnam, Weißrussland (Belarus), Zypern * Mobilfunkgespräche in diese Länder werden grundsätzlich zum Festnetztarif abgerechnet. Ausland 4 Ausland 5 Afghanistan, Anguilla, Äthiopien, Bahamas, Bhutan, Brit. Jungferninseln, Dominica, Färöer, Gambia, Grenada, Guyana, Haiti, Honduras, Irak, Iran, Jamaika, Jemen - Arab. Rep., Kambodscha, Kamerun, Kongo, Lesotho, Libanon, Libyen, Madagaskar, Malediven, Mali, Marokko, Martinique, Mauretanien, Mazedonien, Montserrat, Mosambik, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niederl. Antillen, Oman, Pakistan, Reunion, Ruanda, Saudi Arabien, Senegal, Simbabwe, Sri Lanka, St. Kitts, St. Lucia, St. Pierre & Miquel, St. Vincent, Sudan, Suriname, Swasiland, Togo, Trinidad/Tobago, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Turks & Caicosinseln, Verein. Arab. Emirate, Zentralafrik. Rep. Amerikanisch Samoa, Antarktis, Äquatorial-Guinea, Ascension Island, Burkina Faso, Cookinseln, Dschibuti, Elfenbeinküste / Cote d'ivoire, Dem. Rep. Kongo, Eritrea, Falklandinseln, Fidschi, Franz. Polynesien, Grönland, Guantanamo, Guinea-Bissau, Kap Verde, Katar, Kiribati, Komoren, Korea (Nord), Kuba, Laos, Liberia, Marianen, Marshallinseln, Mauritius, Mayotte, Mikronesien, Myanmar (= Burma), Nauru, Neukaledonien, Niue, Norfolk Inseln, Ost Timor, Palau (= Belau), Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa, Sao Tome & Principe, Sierra Leone, Somalia, St. Helena, Süd-Sudan, Syrien, Tadschikistan, Tokelau, Tonga,Tschagosinseln (Diego Garcia), Tuvalu, Vanuatu, Wallis / Futuna. 5

6 Abgehende Mobilfunk-Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe & Anrufumleitungen in ausländische Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis A EuroSpezial, EuroNah, EuroFern, und Nordamerika pro Minute B 0,29 Asien/Pazifik und sonstige Länder pro Minute B 0,99 SMS in ausländische Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis A EuroSpezial, EuroNah, EuroFern, und Nordamerika pro SMS C 0,29 Asien/Pazifik und sonstige Länder pro SMS C 0,29 MMS in ausländische Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis A EuroSpezial, EuroNah, EuroFern, und Nordamerika pro MMS D 0,79 Asien/Pazifik und sonstige Länder pro MMS D 0,79 Videotelefonie in ausländische Mobilfunknetze E Einheit Preis A EuroSpezial, EuroNah, EuroFern, und Nordamerika pro Minute B 2,49 Asien/Pazifik und sonstige Länder pro Minute B 3,49 Länderzonen EuroSpezial EuroNah EuroFern Nordamerika Asien/Pazifik Sonstige Länder Belgien, Dänemark, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien und Nordirland, Guernsey (Kanalinsel), Irland, Isle of Man, Italien, Jersey (Kanalinsel), Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz. Andorra, Finnland, Griechenland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Polen, Portugal (inkl. Madeira), San Marino, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt. Albanien, Belarus (Weißrussland), Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Färöer Inseln, Israel, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Moldau (Republik, Moldawien), Montenegro, Rumänien, Russische Föderation (Orte westlich des 40. geographischen Längengrades), Serbien, Slowakei, Slowenien, Türkei, Ukraine, Zypern (Republik). Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika (USA). Australien, Hongkong, Japan, Korea (Republik, Südkorea), Malaysia, Neuseeland, Singapur, Taiwan. Restliche Länder. A) Die Preise gelten nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten. B) Jede angefangene Minute wird stets voll berechnet. C) Jede angefangene 160 Zeichen werden stets voll berechnet. D) Jede angefangene 300 KB werden stets voll berechnet. Voraussetzung für MMS in Festnetze ist, dass das jeweilige Festnetz-Endgerät den MMS-Empfang unterstützt. E) Voraussetzung für Videotelefonie ist ein entsprechendes Endgerät, welches sich während der gesamten Gesprächsdauer im UMTS-Gebiet befinden muss Abgehende Verbindungen im Ausland (internationales Roaming) Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze & zur eigenen Mailbox A i Aufenthaltsort Weltzone 1 Weltzone 2 Weltzone 3 Weltzone 4 Weltzone 1 0,15 B 0,54 C 1,59 C 2,99 C Weltzone 2 0,54 C 0,54 C 1,59 C 2,99 C Weltzone 3 1,59 C 1,59 C 1,59 C 2,99 C Weltzone 4 2,99 C 2,99 C 2,99 C 2,99 C SMS in Fest- und Mobilfunknetze A i Aufenthaltsort Weltzone 1 Weltzone 2 Weltzone 3 Weltzone 4 Weltzone 1 0,07 D 0,39 D 0,49 D 0,59 D Weltzone 2 0,39 D 0,39 D 0,49 D 0,59 D Weltzone 3 0,49 D 0,49 D 0,49 D 0,59 D Weltzone 4 0,59 D 0,59 D 0,59 D 0,59 D MMS in Fest- und Mobilfunknetze A i Aufenthaltsort Weltzone 1 Weltzone 2 Weltzone 3 Weltzone 4 Weltzone 1 0,69 E 0,69 E 0,69 E 0,69 E Weltzone 2 0,69 E 0,69 E 0,69 E 0,69 E Weltzone 3 0,69 E 0,69 E 0,69 E 0,69 E Weltzone 4 0,69 E 0,69 E 0,69 E 0,69 E 6 Datenverbindungen A Weltzone 1 pro MB F 0,15 Weltzone 2 pro 10 KB G 0,07 Weltzone 3 pro 10 KB G 0,12 Weltzone 4 pro 10 KB G 0,15 Videotelefonie in Fest- und Mobilfunknetze 1, 8 i Aufenthaltsort Weltzone 1 Weltzone 2 Weltzone 3 Weltzone 4 Weltzone 1 1,99 C 2,99 C 2,99 C 3,99 C Weltzone 2 2,99 C 2,99 C 2,99 C 3,99 C Weltzone 3 2,99 C 2,99 C 2,99 C 3,99 C Weltzone 4 3,99 C 3,99 C 3,99 C 3,99 C Einheit Preis Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113

7 Eingehende Verbindungen im Ausland (internationales Roaming) Anrufe aus Fest- und Mobilfunknetzen Einheit Preis Weltzone 1 pro Minute B 0,05 Weltzone 2 pro Minute C 0,26 Weltzone 3 pro Minute C 0,69 Weltzone 4 pro Minute C 1,59 SMS aus Fest- und Mobilfunknetzen Einheit Preis Weltzone 1 pro SMS D kostenlos Weltzone 2 pro SMS D kostenlos Weltzone 3 pro SMS D kostenlos Weltzone 4 pro SMS D kostenlos MMS aus Fest- und Mobilfunknetzen F Einheit Preis Weltzone 1 pro MMS E kostenlos Weltzone 2 pro MMS E kostenlos Weltzone 3 pro MMS E kostenlos Weltzone 4 pro MMS E kostenlos Videotelefonie aus Mobilfunknetzen G Einheit Preis Weltzone 1 pro Minute C 1,99 Weltzone 2 pro Minute C 2,49 Weltzone 3 pro Minute C 2,49 Weltzone 4 pro Minute C 3,49 Anrufumleitungen zur eigenen Mailbox (wenn nicht erreichbar, wenn keine Antwort erfolgt, wenn besetzt) Anrufe, die bei einem Aufenthalt innerhalb der EU-Länder mit einer bedingten Anrufumleitung zur Mailbox geleitet werden, sind kostenlos. Außerhalb der EU-Länder gelten diese Anrufe als zwei Verbindungen. Die erste für die Verbindung ins Ausland gemäß dem Minutenpreis für eingehende Anrufe im Ausland; und die zweite für die veranlasste Anrufumleitung zur Mailbox gemäß dem Minutenpreis für Anrufe im Ausland. Gilt für ab- und eingehende Verbindungen im Ausland (internationales Roaming) A) Die Preise gelten nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten sowie in Flugzeugen und auf See. B) Die Preise gelten pro Minute. Die erste angefangene halbe Minute wird stets voll berechnet, danach erfolgt die Abrechnung sekundengenau. C) Die Preise gelten pro Minute. Jede angefangene Minute wird stets voll berechnet. D) Die Preise gelten pro SMS. Jede angefangene 160 Zeichen werden stets voll berechnet. E) Die Preise gelten pro MMS. Jede angefangene 300 KB werden stets voll berechnet. F) Jede angefangene 1 KB werden stets voll berechnet. G) Jede angefangene 10 KB werden stets voll berechnet. H) Voraussetzung für Videotelefonie ist ein entsprechendes Endgerät, welches sich während der gesamten Gesprächsdauer im UMTS-Gebiet befinden muss. In folgenden Ländern ist die Voraussetzung für die Einbuchung in das jeweilige Partnernetz ein entsprechendes Endgerät, welches nach dem dortigen GSM-Standard funktioniert: GSM-1900-Standard: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Britische Jungferninseln, Chile, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Jamaika, Karibische Inseln, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, Trinidad und Tobago, Uruguay, Vereinigte Staaten von Amerika (USA). GSM-2100-Standard: Japan. Länderzonen Weltzone 1 Weltzone 2 Weltzone 3 Weltzone 4 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Irland, Island, Italien, Kroatien, La Reunion, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Madeira), Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern (Republik). Andorra, Guernsey (Kanalinsel), Isle of Man, Jersey (Kanalinsel), Schweiz. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer Inseln, Kanada, Kosovo, Mazedonien, Moldau (Republik, Moldawien), Montenegro, Puerto Rico, Serbien, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika (USA). Restliche Länder. Anrufe zu Service- und Sonderrufnummern innerhalb Deutschlands Rufnummerngasse Service Einheit Preis Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC bis -5 Service-Dienste pro Minute A 0, Service-Dienste pro Anruf 0, Service-Dienste pro Minute A, B 0, Telefondienste kostenlos Internationale Service-Dienste kostenlos A) Jede angefangene Minute wird stets voll berechnet. B) Die ersten 30 Sekunden sind kostenlos. 7

8 Fernsehen 1 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit und vertragliche Vereinbarung zwischen dem Vermieter und einem Unternehmen der Tele Columbus AG. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. Der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. SmartCard wird von Tele Columbus bereitgestellt. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. 2 Voraussetzungen: technische Verfügbarkeit und in Mietnebenkosten enthaltener KabelTV Anschluss. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. Der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. SmartCard wird von Tele Columbus bereitgestellt. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. 3 Voraussetzungen: technische Verfügbarkeit und bestehender Vertrag über DigitalTV Basic (HD), Digitaler Kabelanschluss (HD), KabelTV HD oder Plus HD. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. In Verbindung mit der Buchung von KabelTV HD, Plus HD oder 3er Kombi: 2 Monate kostenlose Testphase mit Möglichkeit der Kündigung bis 4 Wochen vor Ablauf der Testphase. Der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. 4 Voraussetzungen: technische Verfügbarkeit und bestehender Vertrag über DigitalTV Basic (HD), Digitaler Kabelanschluss (HD), KabelTV HD oder Plus HD. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. Der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. Die Verfügbarkeit einiger Sender kann in manchen Regionen eingeschränkt sein. 5 Voraussetzungen: bestehender KabelTV Anschluss über mindestens 10 Programme mit einem Unternehmen der Tele Columbus AG sowie technische Verfügbarkeit. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 / Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. Hinweis: Wegen fehlender Sendelizenzen kann Euro Star in Deutschland keine Spiele der Fußball Champions League ausstrahlen. RAI und Mediaset übermitteln zeitweise codierte Programminhalte, die aus rechtlichen Gründen nur in Italien entschlüsselt empfangen werden dürfen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschlüsselung codierter Inhalte. itvn ist nicht in allen Anlagen verfügbar. Internet 6 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Für Wechsler ist eine Gutschrift des Grundpreises für die ersten 6 Monate möglich. Voraussetzung ist der Nachweis über die Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten des noch laufenden Vertrages beim derzeitigen Anbieter. Nachweis muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung an Tele Columbus erfolgen. Angebot gilt nur für Neukunden. In einigen Gebieten wird ersatzweise anstatt der Internet 50 die Internet 32 mit einem Download bis zu 32 Mbit/s und bis zu 2 Mbit/s Upload zur Verfügung gestellt. 7 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. In einigen Gebieten wird ersatzweise anstatt der Internet 50 die Internet 32 mit einem Download bis zu 32 Mbit/s und bis zu 2 Mbit/s Upload zur Verfügung gestellt. 8 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Für Wechsler ist eine Gutschrift des Grundpreises für die ersten 6 Monate möglich. Voraussetzung ist der Nachweis über die Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten des noch laufenden Vertrages beim derzeitigen Anbieter. Nachweis muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung an Tele Columbus erfolgen. Angebot gilt nur für Neukunden. 9 Voraussetzung: : technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Für Wechsler ist eine Gutschrift des Grundpreises für die ersten 6 Monate möglich. Voraussetzung ist der Nachweis über die Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten des noch laufenden Vertrages beim derzeitigen Anbieter. Nachweis muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung an Tele Columbus erfolgen. Angebot gilt nur für Neukunden. 8 2er Kombi Internet Telefon 10 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Für Wechsler ist eine Gutschrift des Grundpreises für die ersten 3 Monate möglich. Voraussetzung ist der Nachweis über die Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten des noch laufenden Vertrages beim derzeitigen Anbieter. Nachweis muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung an Tele Columbus erfolgen. Angebot gilt nur für Neukunden. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. 11 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. 12 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Für Wechsler ist eine Gutschrift des Grundpreises für die ersten 6 Monate möglich. Voraussetzung ist der Nachweis über die Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten des noch laufenden Vertrages beim derzeitigen Anbieter. Nachweis muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung an Tele Columbus erfolgen. Angebot gilt nur für Neukunden. Neukundenvorteil für 2er Kombi 50: Aktionspreis: während der ersten 12 Monate beträgt der Monatspreis 19,99. Ab dem 13. Monat beträgt dann der Monatspreis 29,99. Tablet-PC auf Wunsch für 10 Aufpreis in den ersten 12 Monaten auf den Aktionspreis (vgl. Preisliste, nur solange der Vorrat reicht, bei Einzelversand zzgl. 9,90 Versandkosten, Tele Columbus behält sich das Eigentum bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor).in einigen Gebieten wird ersatzweise anstatt der Internet 50 die Internet 32 mit einem Download bis zu 32 Mbit/s und bis zu 2 Mbit/s Upload zur Verfügung gestellt. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. 13 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Für Wechsler ist eine Gutschrift des Grundpreises für die ersten 6 Monate möglich. Voraussetzung ist der Nachweis über die Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten des noch laufenden Vertrages beim derzeitigen Anbieter. Nachweis muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung an Tele Columbus erfolgen. Angebot gilt nur für Neukunden. Neukundenvorteil für 2er Kombi 100: Aktionspreis: während der ersten 12 Monate beträgt der Monatspreis 19,99. Ab dem 13. Monat beträgt der Monatspreis 39,99. Tablet-PC auf Wunsch für 10 bzw. 20 Aufpreis in den ersten 12 Monaten auf den Aktionspreis (vgl. Preisliste, nur solange der Vorrat reicht, bei Einzelversand zzgl. 9,90 Versandkosten, Tele Columbus behält sich das Eigentum bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor).telefon-flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. 14 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Für Wechsler ist eine Gutschrift des Grundpreises für die ersten 6 Monate möglich. Voraussetzung ist der Nachweis über die Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten des noch laufenden Vertrages beim derzeitigen Anbieter. Nachweis muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Auftragsbestätigung an Tele Columbus erfolgen. Angebot gilt nur für Neukunden. Neukundenvorteil für 2er Kombi 150: Aktionspreis: während der ersten 12 Monate beträgt der Monatspreis 19,99. Ab dem 13. Monat beträgt dann der Monatspreis 49,99. Tablet-PC auf Wunsch für 10 bzw. 30 Aufpreis in den ersten 12 Monaten auf den Aktionspreis (vgl. Preisliste, nur solange der Vorrat reicht, bei Einzelversand zzgl. 9,90 Versandkosten, Tele Columbus behält sich das Eigentum bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor).telefon-flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. 15 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. 3er Kombi Fernsehen Internet Telefon 16 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. Ggf. zzgl. KabelTV zum monatlichen Vorzugspreis von 10, sofern bei Buchung kein Kabelanschlussvertrag mit einem Unternehmen der Tele Columbus AG zur Wohneinheit vorliegt. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. Neukundenvorteil für 3er Kombi 50 HD: Aktionspreis: während der ersten 12 Monate beträgt der Monatspreis nur 19,99. Ab dem 13. Monat beträgt der Monatspreis 34,99. Tablet-PC auf Wunsch für 10 Aufpreis in den ersten 12 Monaten auf den Aktionspreis (nur solange der Vorrat reicht, bei Einzelversand zzgl. 9,90 Versandkosten, Tele Columbus behält sich das Eigentum bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor).der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten.smartcard wird von Tele Columbus bereitgestellt. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113

9 17 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. Ggf. zzgl. KabelTV zum monatlichen Vorzugspreis von 10, sofern bei Buchung kein Kabelanschlussvertrag mit einem Unternehmen der Tele Columbus AG zur Wohneinheit vorliegt. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. Neukundenvorteil für 3er Kombi 50 Extra HD: Aktionspreis: während der ersten 12 Monate beträgt der Monatspreis nur 29,99. Ab dem 13. Monat beträgt der Monatspreis 49,99. Tablet-PC auf Wunsch für 10 bzw. 20 Aufpreis in den ersten 12 Monaten auf den Aktionspreis (vgl. Preisliste, nur solange der Vorrat reicht, bei Einzelversand zzgl. 9,90 Versandkosten, Tele Columbus behält sich das Eigentum bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor). Der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten.smartcard wird von Tele Columbus bereitgestellt. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. 18 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. Ggf. zzgl. KabelTV zum monatlichen Vorzugspreis von 10, sofern bei Buchung kein Kabelanschlussvertrag mit einem Unternehmen der Tele Columbus AG zur Wohneinheit vorliegt. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Aktivierung des letzten Bestandteils des Produkts. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. zzgl. Miet-Hardware ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten für Hardware maximal 9,90 pro Versand. Neukundenvorteil für 3er Kombi 50 Sky: Aktionspreis: während der ersten 12 Monate beträgt der Monatspreis nur 39,99. Ab dem 13. Monat beträgt der Monatspreis 59,99. Tablet-PC auf Wunsch für 10 bzw. 20 Aufpreis in den ersten 12 Monaten auf den Aktionspreis (vgl. Preisliste, nur solange der Vorrat reicht, bei Einzelversand zzgl. 9,90 Versandkosten, Tele Columbus behält sich das Eigentum bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vor). Vertragspartner für den Bezug der Pakete von Sky wird die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Enthält Sky Go (Mit Sky Go können Kunden mit bestehendem Sky Abonnement einzelne Inhalte des Abonnements über Web, ipad und iphone ab ios 6.0, Xbox 360 empfangen. Die sichtbaren Inhalte richten sich nach den abonnierten Paketen und der Verfügbarkeit auf dem Gerät. Für Xbox 360 steht nur ein eingeschränkter Funktionsumfang zur Verfügung. Für Tablet / Smartphone ist WiFi oder 3G erforderlich. Weitere Infos: skygo.de/faq. Empfang nur in Deutschland und Österreich.). Der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten.smartcard wird von Tele Columbus bereitgestellt. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. Telefon 19 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. 20 Voraussetzung: technische Verfügbarkeit. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 49,90, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Telefon-Flatrate: Call-by-Call und Pre-Selection nicht möglich; beinhaltet Gespräche ins deutsche Festnetz. Gespräche in Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern und ins Ausland werden gemäß aktueller Preisliste berechnet. Beim Wechsel und Mitnahme der Telefonnummern ist ein Portierungsauftrag erforderlich. Gesonderte Informationen zur Rufnummernmitnahme sind zu beachten. Mobilfunk 21 Voraussetzung ist ein Vertrag mit einem Unternehmen der Tele Columbus AG über KabelTV, KabelTV HD, Plus HD, InternationalTV, Internet, Telefon, 2er Kombi oder 3er Kombi. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. einmaliger Einrichtungspreis 24,90. Der Tarif beinhaltet Anrufe in deutsche Fest- und Mobilfunknetze innerhalb Deutschlands. Ausgenommen sind Anrufe zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten sowie Anrufumleitungen. Sowie bis zu 2 GB Datenvolumen pro Monat bei einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s im Download und 32 Mbit/s im Upload (LTE) innerhalb Deutschlands. Nach dem Verbrauch des Datenvolumens wird die Datenübertragungsgeschwindigkeit im jeweiligen Monat auf max. 0,016 Mbit/s im Download und 0,016 Mbit/s im Upload reduziert. Die Taktung beträgt 10 KB. Der Netzbetreiber behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Die Nutzung von VoIP, sonstige Sprach- und Videotelefonie sowie Peer-to-Peer Verkehr ist ausgeschlossen. Im Freischalt- und Kündigungsmonat wird das Datenvolumen entsprechend anteilig zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für Datenverbindungen im LTE-Netz ist ein LTE-fähiges Endgerät, welches die Frequenzen 800 MHz und MHz unterstützt. Wenn das LTE-Netz nicht verfügbar ist, oder das Endgerät LTE nicht unterstützt sind Datenverbindungen im UMTS- oder GPRS-Netz möglich. Im UMTS- oder GPRS-Netz sind Datenverbindungen mit der Maximalgeschwindigkeit des jeweiligen Netzes möglich, maximal jedoch mit der Geschwindigkeit, die im LTE-Netz erreicht werden kann. Hardware 22 Voraussetzungen: technische Verfügbarkeit und bestehender Vertrag über DigitalTV Basic (HD), Digitaler Kabelanschluss (HD), KabelTV HD oder Plus HD. Bei Mietgeräten: 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate; 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. Versandkosten 9,90. Aufnahmefunktion nur möglich durch Anschluss der Externen Festplatte von Tele Columbus und mit einer SmartCard von Tele Columbus. 23 Voraussetzungen: bestehender KabelTV Anschluss über mindestens 10 Programme mit einem Unternehmen der Tele Columbus AG sowie technische Verfügbarkeit. Bei Mietgeräten: 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate; 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. Versandkosten 9,90. Aufnahmefunktion nur möglich durch Anschluss der Externen Festplatte von Tele Columbus und mit einer SmartCard von Tele Columbus. 24 Voraussetzung zur Buchung ist eine SmartCard von Tele Columbus (ggf. mit einem darauf freigeschalteten Programmpaket). Aufnahmefunktion nur möglich durch Anschluss der externen Festplatte von Tele Columbus und mit einer SmartCard von Tele Columbus. Erfordert HD-Receiver vom Typ Humax HDR-1002C (PVRready). Zzgl. Versandkosten 9, Voraussetzungen: technische Verfügbarkeit und bestehender Vertrag über DigitalTV Basic (HD), Digitaler Kabelanschluss (HD), KabelTV HD oder Plus HD. Bei Mietgeräten: 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate; 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Zzgl. Versandkosten 9, Inkl. Multimedia-Terminal-Adapter (MTA) zum Anschluss des Telefonkabels. Modem im Wert von 79,90 wird von Tele Columbus für die Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Zzgl. Versandkosten 9, Voraussetzungen: technische Verfügbarkeit und bestehender Vertrag über DigitalTV Basic (HD), Digitaler Kabelanschluss (HD), Plus HD oder KabelTV HD; inklusive Aktivierung des vorbenannten Produktes, das auf der ersten SmartCard des Kundenvertrages aktiviert ist. Der Empfang der HD-Programme ist nur in Verbindung mit einem der oben genannten Programme sowie mit HDTV-fähiger Hardware (Receiver und/oder Fernsehgerät) möglich. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Ggf. Versandkosten für SmartCard 1,50. Ggf. zzgl. Miet-Receiver ab 4,99 /Monat, ggf. Versandkosten maximal 9,90 pro Versand. Zusammenstellung der Programme kann sich im Vertragszeitraum ändern. 28 Das Tele Columbus Sicherheitspaket wird die ersten 3 Monate kostenlos zur Verfügung gestellt. Danach 4,99 /Monat, jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Voraussetzung ist ein bestehender Internet-Vertrag mit Tele Columbus. Es gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen von F-Secure Monate Mindestvertragslaufzeit, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate. 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende. Die WLAN Kabelbox ist zu allen gültigen Internet Tarifen buchbar und nach Vertragsende zurückzugeben. Zzgl. Versandkosten 9,90. Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113 Serviceoptionen Mobilfunk 30 Das Angebot der Tarifoption beinhaltet bis zu 3 GB Datenvolumen pro Monat bei einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s im Download und 32 Mbit/s im Upload (LTE) innerhalb Deutschlands. Ab einem Datenvolumen von 3 GB pro Monat wird die Datenübertragungsgeschwindigkeit im jeweiligen Monat auf max. 0,016 Mbit/s im Download und 0,016 Mbit/s im Upload reduziert. Das Datenvolumen ist bis zum Monatsende gültig. Die Taktung beträgt 10 KB. Der Netzbetreiber behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Die Nutzung von VoIP, sonstige Sprach- und Videotelefonie sowie Peer-to-Peer-Verkehr ist ausgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit der Tarifoption beträgt einen Monat. Danach verlängert sich die Tarifoption um jeweils einen Monat, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von einem Tag zum Monatsende schriftlich kündigt. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei dem anderen Vertragspartner an. Das Angebot der Tarifoption wird im Freischaltungs- und Kündigungsmonat anteilig gewährt und entsprechend anteilig berechnet. 31 Gilt für SMS in deutsche Fest- und Mobilfunknetze innerhalb Deutschlands. Der Preis gilt nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten. Jede angefangene 160 Zeichen werden stets voll berechnet. 32 Um eine SMS an einen Fax-Anschluss zu senden, ist es erforderlich die Zahl 329 vor der zu wählenden Rufnummer voranzustellen. Beispiel: Voraussetzung für MMS in Festnetze ist, dass das jeweilige Festnetz-Endgerät den MMS-Empfang unterstützt. 34 Jede angefangene Minute wird stets voll berechnet. 35 Voraussetzung für Videotelefonie ist ein entsprechendes Endgerät, welches sich während der gesamten Gesprächsdauer im UMTS-Gebiet befinden muss. Jede angefangene Minute wird stets voll berechnet. 36 Jede angefangene Minute wird stets voll berechnet. 9

10 37 Das Angebot der Tarifoption beinhaltet einen reduzierten Preis für abgehende Anrufe (0,06 Euro pro Minute) und SMS (0,06 Euro pro SMS) in Fest- und Mobilfunknetze innerhalb der EU-Länder (inkl. nach Deutschland) sowie Datenverbindungen (0,06 Euro pro MB) bei Aufenthalt innerhalb der EU-Länder. Eingehende Anrufe innerhalb der EU-Länder sind kostenlos. Der Preis für abgehende Anrufe und SMS gilt nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten sowie Anrufumleitungen. Bei Anrufen wird jede angefangene Minute und bei SMS werden jede angefangene 160 Zeichen stets voll berechnet. Die SMS-Zentralnummer ist auf der SIM-Karte voreingestellt. SMS, die über eine andere SMS-Zentralnummer versendet werden, sind ausgenommen und werden zum regulären Preis berechnet. Bei Datenverbindungen werden jede angefangene 100 KB stets voll berechnet. Der Netzbetreiber behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Die Nutzung von VoIP, sonstige Sprach- und Videotelefonie sowie Peer-to-Peer Verkehr ist ausgeschlossen. Für die Internetnutzung im Ausland ist es bei einigen Endgeräten erforderlich, Daten-Roaming einzuschalten. Ist die Tarifoption aktiviert, kann diese in mehreren EU-Ländern genutzt werden. Die Tarifoption gilt nur bei Aufenthalt innerhalb der EU-Länder und gilt nicht bei Aufenthalt in Deutschland, in Flugzeugen oder auf See. Nach Erreichen von 100 MB ist weiteres Surfen für max. 4,50 pro 100 MB möglich. Der monatliche Optionspreis wird hiermit nicht verrechnet. Das Angebot der Tarifoption wird nach Aktivierung voll gewährt und bis zum Ende des Monats voll berechnet. Kündigungsfrist: Die Tarifoption kann von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Tag zum Ende des Monats schriftlich gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei dem anderen Vertragspartner an. EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Irland, Island, Italien, Kroatien, La Reunion, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Madeira), Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern (Republik). Die Tarifoption ist im Tele Columbus Kundenportal buchbar. 38 Das Angebot der Tarifoption beinhaltet 100 Freieinheiten pro Monat. Die Freieinheiten können flexibel für abgehende Anrufe oder SMS in Fest- und Mobilfunknetze innerhalb der EU-Länder (inkl. nach Deutschland) verwendet werden. Eingehende Anrufe innerhalb der EU-Länder sind kostenlos. Die Freieinheiten gelten nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium- Diensten sowie Anrufumleitungen. Nicht genutzte Freieinheiten verfallen zum Ende des Monats. Bei Anrufen wird jede angefangene Minute und bei SMS werden jede angefangene 160 Zeichen stets voll den Freieinheiten angerechnet. Die SMS-Zentralnummer ist auf der SIM-Karte voreingestellt. SMS, die über eine andere SMS-Zentralnummer versendet werden, sind ausgenommen und werden zum regulären Preis berechnet. Bei Erreichen von 100 Freieinheiten pro Monat werden abgehende Anrufe mit 0,09 Euro pro Minute und SMS mit 0,07 Euro pro SMS berechnet. Für die Internetnutzung im Ausland ist es bei einigen Endgeräten erforderlich, Daten-Roaming einzuschalten. Ist die Tarifoption aktiviert, kann diese in mehreren EU-Ländern genutzt werden. Die Tarifoption gilt nur bei Aufenthalt in EU-Länder und gilt nicht bei Aufenthalt in Deutschland, in Flugzeugen oder auf See. Der monatliche Optionspreis wird im Preislimit für Datenverbindungen im Ausland nicht angerechnet. Das Angebot der Tarifoption wird nach Aktivierung voll gewährt und bis zum Ende des Monats voll berechnet. Kündigungsfrist: Die Tarifoption kann von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Tag zum Ende des Monats schriftlich gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei dem anderen Vertragspartner an. EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Irland, Island, Italien, Kroatien, La Reunion, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Madeira), Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern (Republik). Die Tarifoption ist im Tele Columbus Kundenportal buchbar. 39 Das Angebot der Tarifoption beinhaltet bis zu 100 MB Datenvolumen pro Monat innerhalb der EU-Länder. Nicht genutztes Inklusivvolumen verfällt zum Ende des Monats. Ab einem Datenvolumen von 100 MB pro Monat werden jede weitere 100 MB wie folgt berechnet: Die ersten 30 MB werden mit 0,15 Euro pro MB berechnet und die restlichen 70 MB sind kostenlos. Die Taktung beträgt je angefangene 100 KB. Der Netzbetreiber behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Die Nutzung von VoIP, sonstige Sprachund Videotelefonie sowie Peer-to-Peer Verkehr ist ausgeschlossen. Nach Ausschöpfung des Inklusivvolumens kann bis zu einer Kostensperre von 59,50 Euro gesurft werden. Für die Internetnutzung im Ausland ist es bei einigen Endgeräten erforderlich, Daten-Roaming einzuschalten. Ist die Tarifoption aktiviert, kann diese in mehreren EU-Ländern genutzt werden. Die Tarifoption gilt nur bei Aufenthalt in EU-Länder und gilt nicht bei Aufenthalt in Deutschland, in Flugzeugen oder auf See. Der monatliche Optionspreis wird im Preislimit für Datenverbindungen im Ausland nicht angerechnet. Das Angebot der Tarifoption wird nach Aktivierung voll gewährt und bis zum Ende des Monats voll berechnet. Kündigungsfrist: Die Tarifoption kann von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Tag zum Ende des Monats schriftlich gekündigt werden. EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Irland, Island, Italien, Kroatien, La Reunion, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Madeira), Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern (Republik). Die Tarifoption ist im Tele Columbus Kundenportal buchbar. 40 Das Angebot der Tarifoption beinhaltet 100 Freieinheiten und bis zu 100 MB Datenvolumen pro Monat bei Aufenthalt innerhalb der EU-Länder. Die Freieinheiten können flexibel für abgehende Anrufe oder SMS in Fest- und Mobilfunknetze innerhalb der EU-Länder (inkl. nach Deutschland) verwendet werden. Eingehende Anrufe innerhalb der EU-Länder sind kostenlos. Die Freieinheiten gelten nicht zu Service- und Sonderrufnummern, Auskunfts- und Premium-Diensten sowie Anrufumleitungen. Nicht genutzte Freieinheiten verfallen zum Ende des Monats. Bei Anrufen wird jede angefangene Minute und bei SMS werden jede angefangene 160 Zeichen stets voll den Freieinheiten angerechnet. Die SMS-Zentralnummer ist auf der SIM-Karte voreingestellt. SMS, die über eine andere SMS-Zentralnummer versendet werden, sind ausgenommen und werden zum regulären Preis berechnet. Bei Erreichen von 100 Freieinheiten pro Monat werden Anrufe mit 0,09 Euro pro Minute und SMS mit 0,07 Euro pro SMS berechnet. Nicht genutztes Inklusivvolumen verfällt zum Ende des Monats. Ab einem Datenvolumen von 100 MB pro Monat werden jede weitere 100 MB wie folgt berechnet: Die ersten 30 MB werden mit 0,15 Euro pro MB berechnet und die restlichen 70 MB sind kostenlos. Die Taktung beträgt je angefangene 100 KB. Nach Ausschöpfung des Inklusivvolumens kann bis zu einer Kostensperre von 59,50 Euro gesurft werden. Für die Internetnutzung im Ausland ist es bei einigen Endgeräten erforderlich, Daten-Roaming einzuschalten. Ist die Tarifoption aktiviert, kann diese in mehreren EU-Ländern genutzt werden. Die Tarifoption gilt nur bei Aufenthalt in EU-Länder und gilt nicht bei Aufenthalt in Deutschland, in Flugzeugen oder auf See. Der monatliche Optionspreis wird im Preislimit für Datenverbindungen im Ausland nicht angerechnet. Das Angebot der Tarifoption wird nach Aktivierung voll gewährt und bis zum Ende des Monat voll berechnet. Kündigungsfrist: Die Tarifoption kann von einer Partei mit einer Frist von einem (1) Tag zum Ende des Monats schriftlich gekündigt werden. EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Irland, Island, Italien, Kroatien, La Reunion, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Madeira), Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern (Republik). Die Tarifoption ist im Tele Columbus Kundenportal buchbar. 41 Das Angebot der Tarifoption beinhaltet bis zu 50 MB Datenvolumen pro Tag in ausgewählten Ländern. Ab einem Datenvolumen von 50 MB wird am jeweiligen Tag die Datenübertragungsgeschwindigkeit auf max. 0,002 Mbit/s reduziert. Die tatsächlich erreichbare Datenübertragungsgeschwindigkeit ist unter anderem von der Unterstützung durch das jeweils genutzte Mobilfunknetz im Ausland abhängig. Die Berechnung des Optionspreises erfolgt erst nach Buchung der Tarifoption und Nutzung des Internets im Ausland. Nicht genutztes Inklusivvolumen verfällt um 24:00 Uhr. Die Taktung beträgt 50 KB. Der Netzbetreiber behält sich vor, nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Die Nutzung von VoIP, sonstige Sprach- und Videotelefonie sowie Peer-to-Peer Verkehr ist ausgeschlossen. Wird die Tarifoption gekündigt, ist das Surfen am Tag vor Deaktivierung bis 24 Uhr weiterhin kostenlos. Ausgewählte Länder: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Guadeloupe, Guernsey (Kanalinsel), Irland, Island, Isle of Man, Italien, Jersey (Kanalinsel), Kroatien, La Reunion, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (inkl. Madeira), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Balearen und Kanaren), Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern (Republik) Die Tarifoption ist im Tele Columbus Kundenportal buchbar. 10 Stand: 12/2015 Änderungen vorbehalten AUTC113

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12 Tele Columbus AG Ein Unternehmen der Tele Columbus Gruppe Kundenservice: täglich von Uhr Postfach Berlin Störungen: Störungen können an den Technischen Service unter gemeldet werden täglich von Uhr. Die Techniker beheben die Störungen Mo Fr von Uhr.

13 Allgemeine Geschäftsbedingungen Kabelanschluss und Multimediadienste (Stand September 2015) AU-TC-110 Stand September Vertragsgegenstand 1.1 Die Gesellschaft betreibt Breitbandkabelnetze (BK-Netze) zur Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie Multimediadiensten (Kabelanschluss, Internet, Telefonie, Mobilfunk) und erbringt diese Dienste auf Basis des Telekommunikationsgesetzes sowie der Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen sowie der Preisliste. 1.2 Der Vertrag regelt die Einrichtung und Überlassung eines Kabelanschlusses an der im Auftrag angegebenen Adresse sowie soweit beauftragt die Erbringung von Multimediadiensten. 1.3 Der Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden, den dieser unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Online-Bestellsystem oder durch telefonische Bestellung abgibt, und Annahme dieses Auftrags zustande, die beim Kabelanschluss durch Auftragsbestätigung der Gesellschaft spätestens jedoch mit Bereitstellung des Dienstes bzw. bei Multimediadiensten durch Bereitstellung des Dienstes erfolgt. Der Kunde ist für die Dauer von 10 Werktagen an seinen Auftrag gebunden. 1.4 Bei Beauftragung eines Kabelanschlusses sowie zeitgleicher oder zeitversetzter Beauftragung von Multimediadiensten werden jeweils unabhängige Vertragsverhältnisse begründet. 1.5 Im Falle der späteren Buchung eines höherwertigen Produktes innerhalb eines beauftragten Multimediadienstes endet die Bereitstellung des gebuchten Produktes mit der Bereitstellung des höherwertigen Produktes. Mit dieser Bereitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit für das höherwertige Produkt. Sofern der Kunde für das höherwertige Produkt über ein Widerrufsrecht verfügt und von diesem wirksamen Gebrauch macht, gilt Ziffer 1.5, Satz 1 nicht Die Gesellschaft darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, kündigen. Dies gilt nicht bei der Übertragung auf ein mit der Gesellschaft isd 15 AktG verbundenes Unternehmen. 1.7 Die Gesellschaft stellt beim Kabelanschluss Programmsignale nach Maßgabe der Gesetze, Entscheidungen Dritter wie z. B. Landesmedienanstalten zur Verfügung. Eine vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken wird für die Gesellschaft durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet. 1.8 Weitere Teilnehmeranschluss- oder Multimediadosen werden auf Wunsch des Kunden ausschließlich durch die Gesellschaft oder in deren Auftrag für den Kunden kostenpflichtig installiert. 2. Leistungsvoraussetzungen 2.1 Voraussetzungen für den Bezug der vertragsgegenständlichen Leistungen sind: - Volljährigkeit des Kunden; - für weitere Digital-TV Produkte ein digitaler Zugang zum BK-Netz, der von der Gesellschaft eingerichtet wird, ein bestehender Kabelanschlussvertrag mit der Gesellschaft oder einem mit ihr nach 15 ff. AktG verbundenem Unternehmen über die Versorgung mit mind. 10 Fernsehprogrammen sowie - ein kabeltauglicher Receiver oder CI+-Modul (im folgenden Endgerät ) sowie eine freigeschaltete SmartCard; - für Internet- oder Telefonprodukte eine rückkanalfähige Hausverteilanlage, ein geeignetes Kabelmodem inkl. Multimedia-Terminal- Adapter (MTA) und eine Multimediadose, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. 2.2 Soweit die Gesellschaft bestimmte Leistungen unentgeltlich erbringt, die nicht Vertragsbestandteil sind, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht. 2.3 Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Erbringung der Dienste auch von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft sind, abhängig sein kann. Hierdurch können sich Qualitätsabweichungen der von der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen ergeben, da insoweit die Leistungsstandards der anderen Anbieter maßgeblich sind. 3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, - die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen; - mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Kennworten sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten; - der Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seines Namens, der Anschrift, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung und für Online-Rechnungen benannten -Adresse mitzuteilen; - die Gesellschaft unverzüglich bei Änderung seiner Bankverbindung zu informieren und ggf. ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen; - Störungen und Schäden unverzüglich dem Technischen Service, der auf dem Auftragsformular angegeben ist, zu melden; - Kosten für eine unbegründete Entstörung bzw. eine Störung, die durch den Kunden selbst z. B. durch Fehlbedienung verursacht werden, zu tragen; - keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen des digitalen Zugangs oder des BK-Netzes führen können; - die ihm überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen; - bei einer vom Kunden verschuldeten Beschädigung oder Verlust eines Geräts der Gesellschaft Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, in diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. 4. Zutrittsregelung, Störungen und Schäden an der BK-Anlage 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft oder von ihr beauftragten Dritten während üblicher Geschäftszeiten zum Zwecke der Errichtung, des Betriebes, der Unterhaltung und der Wartung des BK-Netzes oder sonstiger im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Maßnahmen Zutritt zum Grundstück, Gebäude bzw. Wohnung nach Absprache zu gewähren. Verhindert er diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem BK-Netz entstehenden Schäden sowie für die infolge der Verhinderung des Zutritts bei der Gesellschaft oder Dritten entstehenden Schäden verpflichtet. 4.2 Er ist weiterhin verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen, insbesondere die Anlage pfleglich und sachgerecht zu behandeln sowie zum Anschluss von Rundfunk und Fernsehempfangsgeräten nur doppelt geschirmte Anschlusskabel zu verwenden; der Gesellschaft erkennbare Mängel oder Schäden des BK-Netzes unverzüglich anzuzeigen; sowie alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an dem BK-Netz nur von der Gesellschaft bzw. von der Gesellschaft beauftragten Dritten ausführen zu lassen. 4.3 Bei einer von ihm verschuldeten oder von einem von ihm eingesetzten Gerät oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des BK-Netzes oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden Einrichtungen ist er verpflichtet, der Gesellschaft die Störungs- bzw. Schadensermittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der Störung bzw. Beschädigung zu ersetzen 5. Zahlungsbedingungen, Entgelt, Fälligkeit 5.1 Der Kunde leistet an die Gesellschaft die periodischen Entgelte und/ oder Einmalentgelte gemäß vertraglicher Vereinbarung bzw. der Preisliste Die Zahlungspflicht beginnt ab Bereitstellung des Dienstes. Diese kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. 5.3 Das zu zahlende Entgelt für die Bereitstellung des Kabelanschlusses inkl. analoger Signalversorgung wird jeweils vierteljährlich im Voraus zur Zahlung fällig. 5.4 Das zu zahlende Entgelt für die Multimediadienste und digitaler Signalversorgung über den Kabelanschluss wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Variable Entgelte werden am 1. eines Monats rückwirkend für den vorangegangenen Monat zur Zahlung fällig. 5.5 Das zu zahlende Entgelt für das Mobilprodukt wird jeweils zum 1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der variablen Entgelte ist unter D. Besondere Geschäftsbedingungen Mobil geregelt. 5.6 Einmalig zu zahlende Entgelte werden mit der Erbringung der Leistung, spätestens mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 5.7 Die Rechnungsstellung bei Multimediadiensten kann in geeigneter Form erfolgen, insbesondere über das Webportal. Eine Rechnungsstellung bei Kunden mit ausschließlichem Bezug von Kabelfernsehen erfolgt per E- Mail. Eine Rechnungsstellung in schriftlicher Form erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und nur gegen eine Entgeltzahlung gemäß der Preisliste. 5.8 Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglichen Entgelte durch das Lastschriftverfahren zu zahlen. Hierzu hat er oder ein Dritter der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Gesellschaft zieht das Entgelt frühestens fünf Werktage nach Benachrichtigung per Rechnung vom angegebenen Konto des Kunden ein. Im Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats bzw. nach zweimaliger Rücklastschrift wird der Kunde mittels Papierrechnung zur Überweisung aufgefordert. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die schriftliche Rechnungsstellung und die ggf. erfolgten Rücklastschriften einen Betrag gemäß der Preisliste zu berechnen. 5.9 Nimmt der Kunde entgegen seiner Verpflichtung gem. Ziffer 5.7 nicht am Lastschriftverfahren teil und überweist die Rechnungsbeträge, bekommt der Kunde eine Papierrechnung zugeschickt, wofür der Kunde einen Betrag gemäß der Preisliste an die Gesellschaft zu entrichten hat Der Kunde hat das Recht, Einwendungen gegen Rechnungen für Telekommunikationsdienste innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang schriftlich per Post oder Fax bei der Gesellschaft geltend zu machen. Es gilt 45i Telekommunikationsgesetz. 6. Änderung von AGB, Leistungen und Preisen 6.1 Wenn und soweit sich ihre folgenden Kosten für die Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie Multimediadiensten insgesamt erhöhen oder vermindern, ist die Gesellschaft bei einer Erhöhung der Kosten zu einer Erhöhung der Entgelte berechtigt und bei einer Verminderung der Kosten zu einer Senkung der Entgelte verpflichtet: (i) Signalkosten oder Kosten dritter Vorlieferanten und (ii) Urheberrechtsvergütungen. Bei der Ermittlung, ob sich die Kosten insgesamt verändert haben, ist zu berücksichtigen, ob und wieweit Steigerungen bei einem Kostenfaktor durch Senkungen bei anderen 1

14 2 Kostenfaktoren ausgeglichen werden. Zum Ausgleich von Kostensteigerungen darf die Gesellschaft die Entgelte jederzeit, aber nicht mehr als einmal innerhalb von 12 Monaten anpassen. Eine Erhöhung der Entgelte nachdieser Ziffer 6.1 ist ausschließlich zum Ausgleich von Kostensteigerungen zulässig. Die Gesellschaft wird dem Kunden eine Erhöhung spätestens zwei Monate im Voraus mitteilen. 6.2 Bei einer Veränderung des Umsatzsteuersatzes ändert sich das monatliche Entgelt zum Zeitpunkt der Einführung des geänderten Satzes entsprechend. 6.3 Die Gesellschaft ist berechtigt Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Regelungslücken nach Vertragsschluss entstanden sind (z.b. durch Gesetzesänderungen, Erklärung der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung). Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Kunden werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Die Gesellschaft wird auf die Möglichkeit des Widerspruchs und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 7. Verzug, Leistungsabschaltung, Abklemmung 7.1 Gerät der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei monatlichen Entgelten in Verzug, so ist die Gesellschaft zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 7.2 Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, eine Mahnpauschale gemäß Preisliste sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. 7.3 Weiterhin hat der Kunde der Gesellschaft alle Kosten gemäß Preisliste zu ersetzen, die durch eine verspätete Zahlung oder eine nicht eingelöste oder rückbelastete Lastschrift entstehen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, in diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die verspätete Zahlung oder Lastschrift durch die Gesellschaft, ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder eine Bank verursacht wurde. 7.4 Die Gesellschaft ist berechtigt bei Zahlungsverzug und nach Mahnung des offenen Betrages die vertraglichen Leistungen abzuschalten (Leistungsabschaltung). Nach Zahlungseingang aller ausstehenden Entgelte, inkl. der Kosten der Leistungsabschaltung gemäß Preisliste hebt die Gesellschaft die Leistungsabschaltung wieder auf. 7.5 Der Kunde bleibt auch während einer Leistungsabschaltung zur Zahlung des monatlichen Entgeltes verpflichtet. Der Kunde hat die Kosten der Freischaltung der Leistungsabschaltung und die Kosten der Abklemmung gemäß Preisliste zu tragen. Ihm ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall hat der Kunde die tatsächlichen Kosten zu ersetzen. 7.6 Die Gesellschaft klemmt den Kabelanschluss/die Multimediadienste frühestens mit Beendigung (Kündigung) des Vertrages ab. Der Kunde hat durch die Zahlung aller ausstehenden Entgelte, inkl. der Kosten einer bereits beauftragten oder erfolgten Abklemmung, nicht die Möglichkeit, die Abklemmung seines Kabelanschlusses/seiner Multimediadienste rückgängig zu machen. Ihm steht offen, einen Neuvertrag mit einem einmalig erhöhten Einrichtungspreis gemäß der Preisliste zu schließen. Bei Abschluss eines Neuvertrages über Telefondienstleistungen kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass dem Kunden die Rufnummer aus dem zuvor abgeklemmten Vertrag zur Verfügung gestellt werden kann. 8. Vertragsdauer, Kündigung, Umzug des Kunden 8.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Preisliste. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr ( Verlängerungszeitraum ), sofern er nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Vertragsende gekündigt wurde. 8.2 Sofern der Kunde mehrere Multimediadienste beauftragt hat, kann jeder Multimediadienst gesondert gekündigt werden. Dies gilt nicht bei Kombipaketen, bei denen mehrere Multimediadienste ausschließlich zusammen vermarktet und bereitgestellt werden. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Darüber hinaus hat der Kunde im Fall seines Umzuges an einen Ort, an dem die Gesellschaft das vertragsgegenständliche Produkt nicht selbst oder durch Dritte zur Verfügung stellt, das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis der Änderung des Hauptwohnsitzes (in der Regel die amtliche Ummeldebestätigung oder eine Bestätigung des neuen Vermieters mit vollständigem Namen und Anschrift über den Nutzungsbeginn des neuen Hauptwohnsitzes)vorzulegen. Erfolgt die Kündigungserklärung zunächst ohne Vorlage der Nachweise, so ist für die Kündigungsfrist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Nachweise beigebracht worden sind. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht, sofern der Kunde in eine Liegenschaft zieht, die von der Gesellschaft oder einem mit ihr isd 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen mit Fernseh-und Hörfunkprogrammen oder Multimediadiensten versorgt wird. In diesem Fall bleibt der Kunde für die Dauer seines Vertrags zum Bezug der beauftragten Dienste verpflichtet. Der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Für den durch einen Umzug entstandenen Aufwand, kann die Gesellschaft ein Einmalentgelt gemäß der Preisliste verlangen. 8.4 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung gekündigt wird aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat oder wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der Gesellschaft, insbesondere des BK-Netzes durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. 8.5 Kündigungen sind per Brief, Fax oder an die in der Auftragsbestätigung genannten Adressen zu richten. 8.6 Der Kunde ist verpflichtet einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hatte. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen. 9. Haftung 9.1 Soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, haften die Gesellschaft sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für jede schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Gesellschaft bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 9.2 Für Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, gilt zusätzlich die Haftungsbegrenzung gemäß 44a Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Haftungsbegrenzung nach 44a TKG gilt auch bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, Satz 1 der Ziffer 9.1 gilt insoweit nicht. 9.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Arglist oder einer Garantie bleibt unberührt. 9.4 Die Haftung der Gesellschaft für Beeinträchtigungen des Empfangs oder für Signalausfälle, die auf das Verschulden des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt bei Fällen von höherer Gewalt. 9.5 Der Kunde haftet für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung der ihm überlassenen Geräte, unbefugte Eingriffe in das BK-Netz oder auf sonstiges schuldhaftes Verhalten von ihm oder mit seiner Genehmigung von Dritten zurückzuführen sind. 9.6 Die Gesellschaft haftet im Falle einer Reparatur und/oder Austauschs eines von der Gesellschaft gemieteten oder erworbenen Endgerätes nicht für vom Kunden auf der Festplatte des Endgerätes gespeicherte Inhalte. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Datensicherung. 10. Gemietete Receiver, SmartCards/Kabelmodems/Kabelmodems mit MTA 10.1 Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft einen Receiver (Endgerät) mietet, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft. Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft eine SmartCard oder ein Modem unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommt, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft Im Falle der Funktionsuntüchtigkeit des Endgerätes oder einer/s Smart- Card/Modems ersetzt die Gesellschaft diese auf ihre Kosten. Voraussetzung ist, dass der Kunde sich an den technischen Kundenservice der Gesellschaft wendet und von diesem oder einen von der Gesellschaft beauftragten Techniker die Funktionsuntüchtigkeit des Gerätes festgestellt wird Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl des Endgerätes oder der ihm überlassenen SmartCard/Modem unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen. Die Gesellschaft wird den Zugang zu dem beauftragten Dienst auf seine Mitteilung hin sperren. Der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zur Nutzung des Dienstes benötigten Informationen wie etwa persönliche Geheimzahlen (PIN) oder Passwort oder den zur Nutzung des Dienstes benötigten Geräten zu den Bedingungen der Preisliste Sofern der Kunde die Beschädigung oder den Verlust des Endgerätes oder der Smart-Card/des Modems zu vertreten hat, haftet er der Gesellschaft gegenüber auf Ersatz gemäß Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Gesellschaft kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte/Smart-Card/ Modem an die von der Gesellschaft angegebene Adresse zurückzusenden. Die Adresse sowie ein Retourenschein mit Retourennummer werden dem Kunden zugeschickt Die unaufgeforderte Rückgabe eines Endgerätes oder einer/s Smart- Card/Modems vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglichen Entgelte Sofern der Kunde das Endgerät mietet, finden die 536, 536b BGB keine Anwendung, soweit nicht die Gesellschaft einen Mangel an dem Endgerät arglistig verschweigt. Darüber hinaus ist 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar Die Gesellschaft behält sich vor, die Software und/oder Hardware der von ihr vermieteten Endgeräte oder von ihr zur Verfügung gestellten SmartCards/Modems sowie technisches Zubehör jederzeit zu aktualisieren und/oder auszutauschen. AU-TC-110 Stand September 2015

15 11. Gekaufte Receiver und Module 11.1 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesellschaft Wenn das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche aus Mängelhaftung zu Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden besteht. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von ihr beauftragten Techniker prüfen lassen Macht der Kunde bei dem Erwerb von Endgeräten oder anderen Waren im Fernabsatz von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht nach 312d, 355 BGB Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen. 12. Technische Verfügbarkeit Kabelanschluss/Telefon/Internet/ Voraussetzung für den Bezug der Dienste ist das Vorliegen der technischen Voraussetzungen an der vom Kunden bewohnten Adresse sowie die Verwendung eines geeigneten Endgerätes sowie ggf. einer SmartCard Die Verfügbarkeit der von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen beträgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird von der Gesellschaft nicht garantiert. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die nicht von der Gesellschaft zu vertreten sind sowie Störungen aufgrund geplanter und angekündigter Wartungsarbeiten Die Entstörung erfolgt während der Regelentstörzeit. Die Regelentstörzeiten sind in der Preisliste angegeben Die Gesellschaft wird auftretende Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beheben. Sind die Störungen nicht im Netz der Gesellschaft begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde hierüber auf Anfrage unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen Entstörfristen des Fremdnetzbetreibers. 13. Datenschutz Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten gelten die Datenschutzbestimmungen der Gesellschaft 14. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren Der Kunde kann im Streit mit der Gesellschaft, ob diese die Verpflichtungen der 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und 84 TKG ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. 15. Vertragsübernahme 15.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen Die Gesellschaft darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in angemessener Frist in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, kündigen. 16. Preisliste Die den AGB beigefügte Preisliste ist nur für die zum Vertragsschluss gegenständlichen Produkte und die zur Vertragsdurchführung unmittelbar in Zusammenhang stehenden produktunabhängigen zusätzlichen Leistungen und Kosten für die Dauer der Vertragslaufzeit verbindlich. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Preisliste jederzeit zu aktualisieren und abzuändern. Wenn der Kunde sich für ein weiteres Produkt während seiner Vertragslaufzeit entscheidet, sind die Preise zum Zeitpunkt des neuen Vertragsschlusses maßgeblich, die in der jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesen sind. A. Besondere Geschäftsbedingungen Kabelanschluss 1. Leistungsvoraussetzungen 1.1 Voraussetzung für den Bezug des Kabelanschlusses ist das Vorliegen der technischen Voraussetzungen in der vom Kunden bewohnten Adresse sowie die Verwendung eines geeigneten Endgerätes sowie ggf. einer SmartCard. 1.2 Die Gesellschaft stellt den Kabelanschluss in dem Umfang zur Verfügung, wie der Gesellschaft dies aufgrund vertraglicher Abreden mit den Programmveranstaltern oder Contentlieferanten möglich ist. Sie haftet nicht für Änderungen in der Zusammensetzung der in dem Produkt enthaltenen Sender. 2. Vertragsverlängerung Schließt der Kunde während der Mindestvertragslaufzeit oder im Verlängerungszeitraum seines Kabelanschlussvertrags einen Zusatzvertrag mit der Gesellschaft über ein anderes Produkt, dessen Voraussetzung ein Kabelanschlussvertrag ist, so verlängert sich mit Abschluss des Zusatzvertrags die Laufzeit des Kabelanschlussvertrags bis zum Ende der Laufzeit des Zusatzvertrags. Bei mehreren Zusatzverträgen gilt die jeweils längere Vertragslaufzeit. 3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, - die Produkte weder ganz noch teilweise zur öffentlichen Vorführung und/ oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten; - die zur Verfügung gestellten Signale nicht für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten oder weiter zu leiten; - für die Inanspruchnahme des Signals oder der Produkte von Dritten kein Entgelt zu verlangen; - die ihm überlassene SmartCard nur in Verbindung mit einem der Smart- Card zugeordnetem Receiver zu verwenden; - sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Receivers die Seriennummer des Receivers mitzuteilen; - die auf der SmartCard und/oder dem Receiver enthaltene Software außer in den Fällen von 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG weder abzuändern noch zurückzuentwickeln oder zu übersetzen; - bei einer Rückkanalnutzung die auf der SmartCard bzw. dem Receiver gespeicherten Daten von der Gesellschaft zu Abrechnungszwecken mitzuteilen; - Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, das bereitgestellte Endgerät und/oder SmartCard zur ständigen Alleinnutzung zu überlassen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus der Nutzung durch Dritte entstehen. 4. Jugendschutz 4.1 Der Kunde hat die Vorschriften des Jugendschutzrechts zu beachten. Insbesondere darf der Kunde Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu nicht jugendfreien Sendungen nicht gewähren. 4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (Jugendschutz- PIN-Code) um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Vorgesperrte Sendungen sind ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes weder optisch noch akustisch wahrzunehmen. 4.3 Zur Sicherstellung des Jugendschutzes empfiehlt die Gesellschaft dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht, zu vernichten und den Code nicht zu notieren. 4.4 Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt. 4.5 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz- PIN- Code haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht. Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste und kann die erneute Durchführung eines Identifikationsverfahrens erforderlich machen. B. Besondere Geschäftsbedingungen Telefon AU-TC-110 Stand September Leistungen der Gesellschaft 1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss einen Netzzugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gemäß Preisliste zur Verfügung. 1.2 Zur Inanspruchnahme des Dienstes wird dem Kunden von der Gesellschaft ein Kabelmodem mit Multimedia-Terminal-Adapter zur Nutzung überlassen. 1.3 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus seinem Ortsnetz zu. 1.4 Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der Mitnahme seiner bestehenden Rufnummer (mittels eines Portierungsauftrages) zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Gesellschaft wird sich um die Mitnahme der gewünschten Rufnummer bemühen, schuldet jedoch keinen Erfolg. Der Kunde hat den Portierungsauftrag vollständig und korrekt auszufüllen und an die Gesellschaft zu übergeben. Der Bereitstellungstermin zum öffentlichen Telekommunikationsnetz ist unabhängig vom Termin der Freigabe der gewünschten Rufnummer des Voranbieters. 3

16 1.5 Die Anzahl der von der Gesellschaft maximal mitzunehmenden Rufnummern ergibt sich aus der Preisliste. 1.6 Eine Verbindung über Premium-Rate Dienste ist nur möglich, sofern der mit der Gesellschaft zur Erbringung der Dienstleistung kooperierende Verbindungsnetzbetreiber eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Es steht der Gesellschaft frei, den Verbindungsnetzbetreiber zu wechseln. 2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 2.1 Der Telefonanschluss wird ausschließlich zur Sprachübertragung zur Verfügung gestellt, eine anderweitige Nutzung, insbesondere der Betrieb von Standleitungen oder Datenfestverbindungen ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde hat den Telefonanschluss nur bestimmungsgemäß im Rahmen der Leistungsbeschreibung und nach Maßgabe des Telekommunikationsnetzes zu nutzen. 2.2 Für den Anschluss eines Telefons ist vom Kunden ausschließlich das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Kabelmodem/MTA zu verwenden. 2.3 Der Kunde hat im Falle einer Rufumleitung sicherzustellen, dass die Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem der Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist. 2.4 Eine Verbindung zu sog. Premium-Rate-Diensten wird dem Kunden nur nach einer Freischaltung ermöglicht, die gesondert zu beauftragen ist. Das Entgelt für die Freischaltung und die monatliche Entgeltrate für die Verbindung zu Premium-Rate-Diensten ergeben sich aus der Preisliste. Der Kunde kann die Freischaltung jederzeit durch schriftliche Beauftragung aufheben lassen. 2.5 Mit Beauftragung der Freischaltung verpflichtet sich der Kunde, die Entgelte für die Nutzung von Premium-Rate-Diensten, die ihm von dem Verbindungsnetzbetreiber gesondert in Rechnung gestellt werden, zu zahlen. 2.6 Wird die Vertragskündigung durch den Auftrag einer Rufnummernmitnahme zu einem aufnehmenden Anbieter ausgelöst, muss der vollständig ausgefüllte Portierungsauftrag vom aufnehmenden Anbieter mindestens zehn Werktage (montags freitags) vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Gesellschaft vorliegen. Zur Einhaltung dieser Frist muss der Kunde den vollständig ausgefüllten Portierungsauftrag unter Berücksichtigung der vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen dem aufnehmenden Anbieter rechtzeitig zukommen lassen. 3. Leistungsabschaltung und Sperrung des Anschlusses 3.1 Die Gesellschaft ist gemäß 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) berechtigt, den Telefonanschluss des Kunden ganz oder teilweise abzuschalten, wenn a) der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 (bezogen auf die Leistungen des Gesamtproduktes) in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit aufgebraucht ist und die Leistungsabschaltung unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden ist oder b) wegen einer sehr hohen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung der Gesellschaft in besonders hohem Maß ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Leistungsabschaltung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und die Leistungsabschaltung nicht unverhältnismäßig ist. 4. Haftungseinschränkung 4.1 Die Gesellschaft weist den Kunden darauf hin, dass die Notruffunktion des Anschlusses bei einer Nutzung des Kabelmodems/MTA an einem anderen als der Gesellschaft mitgeteilten Standort nicht gewährleistet bzw. eingeschränkt ist. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde das Gerät an einem anderen, der Gesellschaft nicht bekannten Standort verwendet. 4.2 Die Gesellschaft weist weiter darauf hin, dass die Funktion einschließlich der Notruffunktion des Telefonanschlusses bei Stromausfall nicht gewährleistet ist. C. Besondere Geschäftsbedingungen Internet/ 4 1. Leistungen der Gesellschaft 1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss den Zugang zum Internet gemäß Preisliste zur Verfügung. 1.2 Zur Inanspruchnahme des Internetdienstes wird dem Kunden von der Gesellschaft ein Kabelmodem unentgeltlich zur Nutzung überlassen. 1.3 Die Gesellschaft bietet technische und vertragsbezogene Unterstützung für alle Dienstleistungen an, die über diese zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören Kabelfernsehen, Internet und Telefonie. Hilfestellungen bei Einrichtung von Programmen und Geräten von Drittherstellern werden nur insofern gegeben, als diese im direkten Zusammenhang mit einer Entstörung eines von der Gesellschaft angebotenen Dienstes stehen. Bei darüber hinaus bestehenden Problemen mit kundeneigenen Geräten muss sich der Kunde an den jeweiligen Hersteller wenden. Dies gilt auch für z.b. im Rahmen von Aktionen von Tele Columbus bereitgestellte Endgeräte. 1.4 Die Gesellschaft ermöglicht, ohne eine Garantie für eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit zu übernehmen, eine möglichst hohe Übertragungsgeschwindigkeit. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die Übertragungsleistung von der Leistung der Gegenstelle und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Softwaresysteme abhängig ist, wofür die Gesellschaft ebenso wenig verantwortlich ist, wie für Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet außerhalb ihres BK-Netzes. 1.5 Dem Kunden steht ein Kundenportal und ein Online-Postfach über die Website zur Verfügung, über das er seine monatlichen Abrechnungen einsehen kann. Die Zugangsdaten erhält der Kunde bei Vertragsschluss. Sofern der Kunde zusätzlich eine Rechnungsstellung per Post wünscht, wird hierfür ein Entgelt gemäß Preisliste erhoben. 1.6 Der Zugang zu schutzwürdigen Bereichen der beauftragten Dienste wird dem Kunden durch persönliche Zugangsdaten ermöglicht. Werden die Zugangsdaten mehrfach falsch eingegeben, ist die Gesellschaft zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Auf Anfrage wird dem Kunden nach einer erfolgten Sperrung dem Kunden ein neues Kennwort zugesandt und der Zugang frei geschaltet. Der Kunde hat dafür die Kosten gemäß Preisliste zu tragen. 1.7 Die Gesellschaft ermöglicht dem Kunden folgende -Funktionalitäten: - Versendung oder Empfang von s im Umfang der in der Preisliste genannten Speicherkapazität - Speicherung der empfangenen s für die Dauer von drei Monaten; während der Speicherung können die s vom Kunden abgerufen und eingesehen werden. 2. WLAN Kabelbox/ Community WLAN -Service 2.1 Allgemeine Bestimmungen Community WLAN Mit der Freischaltung des Community WLAN -Service wird an der WLAN Kabelbox, die dem Kunden im Rahmen der Tarifoption entsprechend der Vertragslaufzeit bereitgestellt wird, durch Tele Columbus neben dem privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN Signal zur Verfügung gestellt ( Community WLAN -Service). Kunden, deren WLAN Kabelbox für den Community WLAN -Service freigeschaltet ist, können innerhalb der technisch verfügbaren Reichweite nach Anmeldung über Benutzername und Passwort den öffentlichen Bereich freigeschalteter WLAN Kabelbox anderer Kunden zu nichtgewerblichen Zwecken nutzen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Nutzung der öffentlichen Signale auch weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Kooperationspartnern zu ermöglichen. Die Bereitstellung des Community WLAN -Service richtet sich nach den jeweiligen technischen und örtlichen Möglichkeiten. Nach genereller Verfügbarkeit des Dienstes kann der Kunde den Community WLAN -Service jederzeit im persönlichen Bereich des Kundenportals auf mit einer Vorlaufzeit von bis zu 14 Tagen einstellen. Der zugrunde liegende Internet und Telefon Vertrag bleibt davon unberührt. Die Gesellschaft behält sich vor, den kostenlosen Community WLAN -Service mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen einzustellen. 2.2 Community WLAN -Finder Die Gesellschaft fasst die Standorte des Community WLAN Service in einen Hotspot-Finder zusammen. Dieser Service wird als abrufbare App oder zum Download aus dem Internet zur Verfügung gestellt. Die Angabe der genauen Standortadresse des Community WLAN -Services bleibt ausdrücklich der Gesellschaft vorbehalten. 2.3 Haftung Der Kunde haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei der Nutzung des öffentlichen Bereiches des Community WLAN -Service. Der Kunde haftet für jegliche Nutzung des Community WLAN -Services, die über seinen Nutzernamen im öffentlichen Bereich der Community WLAN -Community erfolgt, soweit er diese zu vertreten hat. 3. Berechtigung der Gesellschaft 3.1 Bei überdurchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs, welche die Systeme der Gesellschaft oder Dritter gefährden könnte, ist die Gesellschaft berechtigt, den Zugang in seiner Bandbreite zu beschränken. Dies gilt insbesondere im Fall der Wiederholung. 3.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Internetleistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, gesetzliche Vorgaben zur Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Im Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung wird die Gesellschaft soweit möglich den Kunden in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung unterrichten. Insbesondere behält sich die Gesellschaft das Recht vor, bestimmte Anwendungen der Protokollfamilie TCP/IP nicht zu unterstützen. AU-TC-110 Stand September 2015

17 3.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, - s, die der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten auf seinen Rechner heruntergeladen hat, zu löschen; - bei Überschreitung der Speicherkapazität keine eingehenden Nachrichten auf dem Account des Kunden abzulegen, sondern diese mit einer Meldung versehen an den Absender zurück zu senden; - bei Überschreitung der maximalen Gesamtgröße einer einschließlich evtl. Dateianhänge die nicht zu übertragen; - den Kunden per über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen, Änderungen der Geschäftsbedingungen sowie weitere für das Kundenverhältnis relevante Vorkommnisse zu unterrichten. Der Kunde hat selbstständig sicherzustellen, dass er von den genannten Mitteilungen Kenntnis erhält. Die Unterrichtung des Kunden gilt mit dem Versand der Mitteilung als erfolgt. 3.4 Wichtiger Hinweis: Vier Wochen nach Erreichen des Vertragsendes werden die Inhalte des Postfachs und der Zugangsdaten umgehend gelöscht. Es obliegt dem Kunden, die Daten rechtzeitig zu sichern. Die Gesellschaft ist nach Vertragsende zur Löschung verpflichtet und somit nicht mehr in der Lage, diese Daten wiederherzustellen. Wünscht der Kunde eine unwiederbringliche Löschung seiner Daten vor Ablauf des Aufbewahrungszeitraums, so hat er dies der Gesellschaft rechtzeitig, schriftlich mitzuteilen. 4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, - das Produkt Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere Bedrohungen und Belästigungen Dritter zu unterlassen sowie keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf Seiten bereitzustellen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornographisch bzw. geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, die den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten. - nicht unaufgefordert s oder sonstige Nachrichten mit werbenden Inhalten in wettbewerbswidriger oder sonst unzulässiger Weise an Dritte zu versenden sowie keine Junk- s, Mailbomben sowie sonstigen unverlangten Mitteilungen an Personen, Personengruppen oder Verteildienste zu versenden, insbesondere keine Kettenbriefe zu erstellen und/ oder weiterzuleiten; - die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc. sowie das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen zu unterlassen; - die Verwendung von fremden -Servern zum Versand von Mitteilungen sowie das Sammeln von Informationen über Personen und deren -Adressen ohne Zustimmung der Inhaber zu unterlassen; - nach Beendigung des Vertrages den IP-Adressraum nicht weiter zu nutzen, keine schädigenden Eingriffe auf Daten fremder Rechner durchzuführen sowie keine Eingriffe in den Netzbetrieb der Gesellschaft oder anderer Netze durchzuführen, - den Internetzugang nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server zu betreiben oder einen Router oder vergleichbare Netzwerkelemente, die die Verbindung von Rechnernetzen mit dem Internet ermöglichen, gewerblich zu betreiben, - die Internet Flatrate nicht exzessiv durch Belassen von großen - Dateien auf dem Server der Gesellschaft zu nutzen und hierdurch die angebotenen Dienste zu beeinträchtigen oder zu gefährden. 4.2 Angebote von Dritten im Internet, die vergütungspflichtig sind, sind nicht Bestandteil der Leistung der Gesellschaft und daher ausschließlich vom Kunden zu zahlen. 4.3 Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm in das Internet eingestellten privaten Homepage sowie für die Inhalte der von seinem Internet-Anschluss versandten s verantwortlich und hat die Gesellschaft insoweit von Ansprüchen Dritter frei zu stellen. 5. Haftung 5.1 Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die er über den Zugang zum Internet oder durch die Dienste der Gesellschaft empfängt, speichert, überträgt oder verbreitet und haftet für die von ihm zu vertretenden Verletzungen von Rechten Dritter. 5.2 Die Gesellschaft haftet nicht auf Schadensersatz für die Löschung von solchen s oder sonstigen Inhalten auf Servern der Gesellschaft, die durch handelsübliche Virenscanner als gefährlich eingestuft werden. Das gleiche gilt im Falle einer Sperrung der Adresse oder des Accounts des Kunden wegen eines Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen. 5.3 Ausgeschlossen ist des Weiteren jede Haftung der Gesellschaft auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfanges der Gesellschaft für Funktionsstörungen der Dienstleistung, die durch Umstände außerhalb des BK- Netzes bzw. des Internetanschlusses der Gesellschaft verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die Gesellschaft weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie für bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet. 5.4 Für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte ist die Gesellschaft ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere ist die Gesellschaft nicht verantwortlich für fremde oder von Kunden der Gesellschaft über deren Domains beziehungsweise Websites in das BK-Netz bzw. das Internet eingestellte Inhalte. Die Gesellschaft distanziert sich ausdrücklich von allen diesen Inhalten und verpflichtet den Kunden, die Gesellschaft von allen Folgen und/oder Forderungen, die diese Inhalte betreffen, freizustellen. 5.5 Die Gesellschaft hat keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte und haftet nicht für diese. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Gesellschaft, insbesondere auch nicht daraufhin, ob sie schadenstiftende Software (z.b. Viren etc.) enthalten. 5.6 Vom Kunden verwendete Geräte oder von ihm verwendete Software können das von der Gesellschaft bereitgestellte Produkt Internet beeinflussen. Für aus diesem Grund entstehende Beeinträchtigungen oder Abweichungen von der Leistungsbeschreibung haftet die Gesellschaft nicht. D. Besondere Geschäftsbedingungen Mobilfunk AU-TC-110 Stand September Leistungsvoraussetzungen 1.1 Da die Gesellschaft kein eigenes Mobilfunknetz betreibt, bezieht sie die Netzleistungen von einem Netzinfrastrukturlieferanten (z.b. dem Betreiber eines Mobilfunknetzes). Die Auswahl des Netzinfrastrukturlieferanten (nachfolgend Mobilfunknetzbetreiber ) einschließlich eines Wechsels des Mobilfunknetzbetreibers während der Vertragslaufzeit liegt im Ermessen der Gesellschaft; der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Mobilfunknetzes. 1.2 Die Leistungen der Gesellschaft sind räumlich auf den Empfangsund Sendebereich des von dem betreffenden Mobilfunknetzbetreiber betriebenen Netzes beschränkt. Die Erreichbarkeit des Nutzers für Teilnehmer aus anderen Netzen oder die Erreichbarkeit von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der jeweilige Mobilfunknetzbetreiber mit den anderen Netzbetreibern entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen getroffen hat. 1.3 Der Kunde hat zu beachten, dass die von der Gesellschaft angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen können. Daher ist ein Zugang zu dem Mobilfunknetz und damit die Nutzungsmöglichkeit des Mobiltelefons weder innerhalb Deutschlands noch (soweit für den Mobilfunkanschluss die Zusatzleistung Roaming freigeschaltet ist) in den übrigen europäischen Ländern flächendeckend gewährleistet und eine flächendeckende Versorgung von der Gesellschaft nicht geschuldet. Bezogen auf das Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist das bereitgestellte Netz im Jahresdurchschnitt in mindestens 97 % des Gesamtgebietes verfügbar. 1.4 Zusatzleistungen: Die Gesellschaft lässt beim Mobilfunknetzbetreiber das internationale Roaming und weitere internationale Verbindungen sowie Premiumdienste im Sinne von 3 Nr. 17a TKG vier Wochen nach Vertragsbeginn freischalten, soweit die Parteien solche Zusatzleistungen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich ganz oder teilweise ausgeschlossen haben. 1.5 Internationales Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner SIM- Karte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für ankommende Dienste erreichbar ist (ankommendes Roaming) und abgehende Dienste in Anspruch nehmen kann (abgehendes Roaming). Diese Mobilfunkleistungen werden von dem jeweiligen ausländischen Netzbetreiber erbracht. Beide Arten des Roamings sind für den Kunden kostenpflichtig. Die Verfügbarkeit von Roaming in einem Land setzt voraus, dass zwischen dem deutschen Mobilfunknetzbetreiber und dem ausländischen Netzbetreiber entsprechende Verträge bestehen. 1.6 Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprachoder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können. Dies kann dazu führen, dass diese Verbindungsdaten ggf. verzögert, d.h. nicht mit der Rechnung für den Zeitraum der Entstehung des Entgeltes abgerechnet werden. Dies erfolgt dann in einer der darauf folgenden Rechnungen. 1.7 Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Versendung der Nachricht in das Netz des Empfängers. Die Zustellung von SMS an den jeweils gewünschten Empfänger ist von dessen Erreichbarkeit abhängig. SMS, die nicht innerhalb von 48 Stunden zustellbar sind, werden aus technischen Gründen gelöscht. 1.8 Die Gesellschaft gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Funkversorgung innerhalb geschlossener Räume oder an bestimmten Orten, da diese durch die baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. 2. Vertragsverlängerung 2.1 Schließt der Kunde während der Mindestvertragslaufzeit oder im Verlängerungszeitraum seines Internet-/ Telefonvertrages einen Zusatzvertrag mit der Gesellschaft über Mobilfunk, dessen Voraussetzung ein Internet-/ Telefonvertrag ist, so verlängert sich mit Abschluss des Zu- 5

18 6 satzvertrags die Laufzeit des Internet-/ Telefonvertrages bis zum Ende der Laufzeit des Zusatzvertrages. Bei mehreren Zusatzverträgen gilt die jeweils längere Vertragslaufzeit. 3. Mobile Datenkarte 3.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden eine SIM-Karte, mit der der Kunde nach Freischaltung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Verwendung eines entsprechenden mobilen Endgerätes eine Verbindung zum Internet herstellen und weitere Daten-Dienste (nachfolgend zusammen Daten-Dienste ) nutzen kann. 3.2 Die bei der Nutzung der SIM-Karte entstehenden Kosten bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Kommunizierte Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte, das heißt Werte die unter optimalen Bedingungen erreicht werden können. Die Nutzung von Voice over IP und Instant Messaging unter Verwendung der SIM-Karte ist untersagt und ausgeschlossen. Die mit dem Endgerät des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten des Funknetzes ab. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Auslastung des Funknetzes bzw. des Internet-Backbones und der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten Servers des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig. 3.3 Die Leistung der SIM-Karte ist räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von dem Mobilfunknetzbetreiber betriebenen und versorgten Mobilfunknetzes oder dessen Netzteile beschränkt. Informationen über den Umfang der Netzabdeckung, insbesondere bezüglich der Funkversorgung an den vom Kunden bevorzugten Standorten, kann der Kunde bei der Gesellschaft erfragen. 4. Rufnummernmitnahme 4.1 Beantragt der Kunde die Mitnahme einer Rufnummer von einem dritten Mobilfunkanbieter zu der Gesellschaft, so kommt der Vertrag mit der Gesellschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Rufnummernmitnahme zustande. 4.2 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass nur zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tarife vereinbart werden können. Diese gelten dann ab dem Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme. 4.3 Mitnahme der bisherigen Mobilnummer des Kunden von einem anderen Mobilfunkanbieter zu der Gesellschaft: Die Rufnummernmitnahme ist während der Laufzeit eines mit einem anderen Mobilfunkanbieter ( abgebender Mobilfunkanbieter ) geschlossenen Mobilfunkvertrages ( Altvertrag ) und bis spätestens zum 90. Kalendertag nach dessen Beendigung auf den aufgrund des vorliegenden Mobilfunkvertrages von der Gesellschaft bereitgestellten Mobiltelefonanschluss möglich. Hierfür kann der Kunde die Gesellschaft beauftragen, die den Auftrag zur Rufnummernmitnahme an den abgebenden Mobilfunkanbieter weiterleitet und mit diesem die notwendigen Schritte abwickelt Die Rufnummernmitnahme kann bei Auftragserteilung beantragt werden Dieser Auftrag zur Rufnummernmitnahme muss grundsätzlich spätestens 80 Kalendertage nach Vertragsbeendigung des Kunden mit dem abgebenden Mobilfunkanbieter der Gesellschaft zugehen; anderenfalls kann die Gesellschaft nicht sicherstellen, dass der Auftrag zur Rufnummernmitnahme binnen maximal 90 Kalendertagen nach Beendigung des Vertrages dem abgebenden Mobilfunkanbieter zugeht Der bestehende Vertrag zwischen dem abgebenden Mobilfunkanbieter und dem Kunden bleibt von der Rufnummernmitnahme unberührt. Der Kunde kann sich (u.a. telefonisch) beim abgebenden Mobilfunkanbieter über alle anfallenden Kosten betreffend seines bestehenden Altvertrages informieren Die vom Kunden gegenüber der Gesellschaft beauftragte Rufnummernmitnahme kann nur bis zu dem Zeitpunkt storniert werden, zu dem die Gesellschaft mit dem abgebenden Mobilfunkanbieter ein Datum zur Rufnummernmitnahme festgelegt hat und dieses mindestens sieben Werktage in der Zukunft liegt. Soll die betreffende Rufnummer nach diesem Zeitpunkt auf Wunsch des Kunden wieder beim abgebenden Mobilfunkanbieter oder einem anderen Mobilfunkanbieter genutzt werden, so ist hierfür ein neuer Auftrag erforderlich, der bei dem abgebenden bzw. neuen Mobilfunkanbieter zu stellen ist. Für diese neue Beauftragung einer Rufnummernmitnahme erhebt die Gesellschaft eine Bearbeitungsgebühr gemäß 46 Absatz 5 TKG, welche den bei der Gesellschaft durch den Wechsel entstandenen Kosten entspricht und der Preisliste zu entnehmen ist. 4.4 Mitnahme der eigenen Mobilnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter Zur Mitnahme seiner Mobilnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter ( aufnehmender Mobilfunkanbieter ) muss der Auftrag zur Rufnummernmitnahme über den aufnehmenden Mobilfunkanbieter spätestens am 80. Kalendertag nach Vertragsbeendigung bei der Gesellschaft eingereicht worden sein. Nach Fristablauf ohne den genannten Auftrag fällt die Rufnummer an die Gesellschaft zurück Soll auf Wunsch des Kunden, während der Laufzeit des Vertrages mit der Gesellschaft eine Mitnahme der Mobilnummer zu einem aufnehmenden Mobilfunkanbieter erfolgen, so bleibt der bestehende Vertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft von der Rufnummernmitnahme unberührt. Der Kunde kann sowohl telefonisch bei der Gesellschaft die durch den bestehenden Vertrag weiterhin anfallenden Kosten erfragen, als auch eine Kostenübersicht im Kundenportal abrufen. Auf Wunsch des Kunden erhält dieser für die Dauer des Vertrages nach der Mitnahme einer Rufnummer eine neue Mobilnummer Der Auftrag zur Rufnummernmitnahme ist bei dem aufnehmenden Mobilfunkanbieter zu stellen, der die Gesellschaft über über diesen Auftrag informiert. Bei einer Rufnummernmitnahme aus einem laufenden Vertrag wird die Gesellschaft über die Rahmenbedingungen der Mitnahme informieren Bei der Mitnahme sowohl von einem abgebenden Mobilfunkanbieter zur Gesellschaft als auch von der Gesellschaft zu einem aufnehmenden Mobilfunkanbieter kann es zu Ausfallzeiten von bis zu einem Kalendertag kommen. Während dieses Zeitraums ist es aus technischen Gründen nicht möglich, die Dienstleistungen des mit der Gesellschaft bestehenden Mobilfunkvertrages, insbesondere Sprachtelefonie, Mailbox und Datenversand, zu nutzen Bei Mitnahme der Mobilnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter erhebt die Gesellschaft eine Bearbeitungsgebühr gemäß 46 Absatz 5 TKG, welche den bei der Gesellschaft durch den Wechsel entstandenen Kosten entspricht und der Preisliste zu entnehmen ist Verletzt der Kunde im Rahmen der Rufnummernmitnahme seine Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft, insbesondere im Falle falscher Angaben im Rahmen dieses Auftrages, oder ist die Rufnummernmitnahme aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich (z.b. durch die gleichzeitige Beauftragung mehrerer Mobilfunkanbietern mit der Mitnahme einer Rufnummer), hat die Gesellschaft Anspruch auf Schadensersatz. 5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Mobilfunkleistungen zu verwenden, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typzulassung aufweisen. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine SIM-Karte vor missbräuchlicher Nutzung sowie gegen Abhandenkommen zu sichern und sie sorgfältig aufzubewahren. Die Pflicht zur Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) zur Inbetriebnahme des Mobiltelefons darf vom Kunden nicht abgeschaltet werden. Die PIN darf nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. 5.3 Der Kunde hat der Gesellschaft eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der ihm von der Gesellschaft überlassenen SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und der persönlichen Sperr-PIN zwecks Sperrung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Dies kann insbesondere entweder telefonisch bei der Hotline der Gesellschaft oder elektronisch im Kundenportal erfolgen. 5.4 Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen angefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen bei der Gesellschaft zu vertreten hat. Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind, und wenn der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an die Gesellschaft unterlässt. Die Zahlungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt. 5.5 Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. Auch in diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner der Gesellschaft und haftet uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht. Für das Verhalten Dritter, denen der Kunde die Benutzung der/des SIM-Karte in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen. 5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.b. Verwendung zum Betrieb von Standleitungen) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von 3 Nr. 34 TKG sowie für den systemgesteuerten Massenversand von elektronischen Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, ) an Kunden der Gesellschaft. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.b. im Rahmen einer Flatrate), - nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.b. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), - nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte und - nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, zu nutzen. 5.8 Sämtliche SMS-Versandleistungen sind ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche Eingabe des Textes durch den Nutzer über das Endgerät erfolgen. Ein Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von SMS dürfen keine automa- AU-TC-110 Stand September 2015

19 tisierten Verfahren (z.b. ausführbare Routinen, Apps, Programme) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet werden. Die SMS-Versandleistungen gelten nicht für den Massenversand von SMS über einem Direktanschluss von EDV-Systemen an eine Kurzmitteilungszentrale (SMSC-DA). Zudem ist jegliche Nutzung der SMS-Versandleistungen unzulässig, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge hat. 6. Sperrung 6.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist die Gesellschaft berechtigt, die Inanspruchnahme seiner Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn wegen einer im Vergleich zur bisherigen Nutzung besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung der Gesellschaft in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird Eine auch ankommende Verbindungen erfassende Vollsperrung des Netzzugangs erfolgt frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Verbindungen. 6.3 Die Gesellschaft ist zudem zur vollständigen oder teilweisen Sperrung berechtigt, wenn die Gesellschaft gesicherte Kenntnis davon hat, dass die Rufnummernutzung wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Verbote i. S. v. 45o TKG verursacht hat. 6.4 Trotz einer Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen Grund- und Optionspreise (Grundgebühren, Flatrate-Preise, etc.), zu zahlen. 6.5 Auf Verlangen des Kunden und soweit dies technisch möglich ist, veranlasst die Gesellschaft bei dem Netzbetreiber, dass die Nutzung des Netzzugangs des Kunden für bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne von 3 Nummer 18a TKG zukünftig unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. Der Kunde kann ebenfalls verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung zukünftig unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. 7. Haftung 7.1 Der Kunde erkennt an, dass die ungestörte Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen durch den Kunden ferner aus zwingenden technischen Gründen nicht von jedem Standort aus möglich ist und die Verfügbarkeit verschiedenen Umgebungseinflüssen unterliegt (z.b. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln). Die Leistungspflicht der Gesellschaft unterliegt deshalb den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft liegen. Ansprüche des Kunden (insbesondere Schadensersatz- und Regressansprüche) aus der nicht flächendeckenden Verfügbarkeit eines Netzes sind deshalb ausgeschlossen. 7.2 Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen der Netzverfügbarkeit oder Beschränkungen der Netzleistungen ist ausgeschlossen, wenn sie auf höherer Gewalt beruhen. Entsprechendes gilt für unvorhersehbare und von der Gesellschaft nicht zu vertretende Umstände, wenn diese die von der Gesellschaft angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.b. wesentliche Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen. 7.3 Zu den Telekommunikationsdienstleistungen zählt auch der Zugang zu den Notrufnummern 110 und 112 sowie im Küstenbereich der Nord- und Ostsee die Rufnummer (Seenotruf), gegebenenfalls auch mit der Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort, sofern das Endgerät des Kunden dies ermöglicht. Der Kunde hat zu beachten, dass Voraussetzung für die Nutzung dieser Notrufnummern ein eingeschaltetes Endgerät sowie eine betriebsbereite SIM-Karte ist. 7.4 Der Bestand und die Laufzeit des Mobilfunkvertrages bleiben von etwaig erforderlichen Reparaturmaßnahmen oder sonstigen Ausfallzeiten des vom Kunden genutzten Mobilfunkgerätes unberührt, auch wenn das Mobilfunkgerät von der Gesellschaft bereitgestellt wurde. Dies gilt auch für die Garantiezeit- oder Gewährleistungszeit des Mobilfunkgerätes. Der Kunde hat weiterhin die Möglichkeit, die Dienstleistungen der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, indem er die SIM-Karte in einem anderen Mobilfunkgerät verwendet. 7.5 Die Gesellschaft behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen des Netzes zeitweilig zu beschränken bzw. durch den Mobilfunknetzbetreiber beschränken zu lassen. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- oder Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder technischer Änderung an den Anlagen, wegen sonstiger Maßnahmen (z.b. Wartungsarbeiten oder Reparaturen), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben. Gilt für den Fall von Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von der Gesellschaft zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis benutzt werden. 7.6 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist die Gesellschaft berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise einzuschränken (insbesondere die maximal mögliche Geschwindigkeitsübertragung einzuschränken) oder zu verweigern (Sperre), wenn der Dienst im Ganzen oder gegenüber einzelnen Teilnehmern durch missbräuchliche Nutzung durch den Kunden gestört ist oder eine solche Störung droht. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere bei einer extrem über das übliche Maß hinausgehenden Nutzung des Dienstes vor, z.b. im Falle einer gewerblichen Nutzung zur massenhaften Versendung von Werbe-E- Mails oder bei einem Aufbau von Dauerverbindungen. Widerrufsrecht Die folgenden Ausführungen werden für Sie nur dann relevant, wenn Ihnen aufgrund der Art des Vertragsschlusses von Gesetzes wegen ein Widerrufsrecht zusteht. Wenn Sie uns als Verbraucher einen Auftrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erteilen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, wenn Ihr Auftrag die Erbringung einer Dienstleistung (z. B. Multimediadienste) zum Gegenstand hat. Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Waren, wenn Ihr Auftrag die Lieferung von Waren (z. B. Receiver) zum Gegenstand hat. Soweit Sie ein Gesamtpaket von miteinander verbundenen Waren und Dienstleistungen erwerben (z. B. Kabelanschluss zusammen mit Receiver), die derart miteinander verbunden sind, dass sie nicht oder nur zu anderen Preisen einzeln erworben werden können, hat ein Widerruf des Kaufvertrags zugleich den Widerruf des Dienstleistungsvertrags zur Folge und umgekehrt. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen AU-TC-110 Stand September 2015 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, , Fax) oder telefonisch widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGB GB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Tele Columbus AG Widerruf Goslarer Ufer Berlin Oder über unser Online-Kontaktformular: oder telefonisch Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlech tertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Im Falle des Widerrufs einer Zusatzoption im Rahmen des Mobilfunkangebots werden dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen tatsächlichen Kosten auf Basis der in der Preisliste hinterlegten Standardpreise berechnet. Im Falle des Widerrufs eines Mobilproduktes, welches in Abhängigkeit zu einem IP Produkt steht, werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen tatsächlichen Kosten auf Basis der in der Preisliste hinterlegten Standardpreise in Rechnung gestellt. Das Widerrufsrecht für das TC Mobil Produkt erlischt, sobald der Kunde die SIM-Karte aktiviert hat. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 7

20 Widerrufsbelehrung für Waren Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, , Fax) oder telefonisch widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Wichtiger Hinweis: Falls Sie Ihren Vertrag nach Erhalt der Sache widerrufen und die Ware zurücksenden möchten, können Sie uns gern kontaktieren. Wir schicken Ihnen gern per Post einen Retourenschein, mit dem Sie Ihre Endgeräte (z.b. Modem, Digital-Receiver) kostenpflichtig an uns zurücksenden können, zu. Der Widerruf ist zu richten an: Tele Columbus AG Widerruf Goslarer Ufer Berlin Oder über unser Online-Kontaktformular: oder telefonisch Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen - zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, - zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder - zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat. Datenschutzbestimmungen (Stand September 2015) 8 Was wird beim Besuch auf unserer Website erhoben bzw. gespeichert? Beim Zugriff auf unsere Internet-Seiten verzeichnet unser Web-Server vorübergehend die Domain-Namen und/oder die IP-Adressen der anfragenden Rechner, die Dateianfragen der Clients (Dateiname und URL), den http-antwort-code und die Internet-Seite, von der aus Sie uns besuchen. Aus diesen, in einer technischen Protokolldatei (Logdatei) gespeicherten Daten, ist nicht nachvollziehbar, welcher Nutzer Daten abgerufen hat. Es werden keine anderen Techniken verwendet, die dazu dienen, einen Nutzer zu identifizieren oder das Zugriffsverhalten eines Nutzers nachvollziehen zu können. Eine Aus wertung der gespeicherten Daten erfolgt nur für statistische Zwecke, ohne Personenbezug! Personenbezogene Daten wie Ihr Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer, -Adresse werden nur erfasst, wenn Sie selbst auf der betreffenden Internet-Seite freiwillig die entsprechenden Angaben gemacht haben. Dies betrifft Anmeldungen für bestimmte Informationsdienste, News letter, Anfragen, Umfragen usw. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten in der Auftragsbestätigung zu. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie über die AGB -Schaltfläche auf unse rer Webseite jederzeit einsehen. Speicherdauer von personenbezogenen Daten Die durch uns erhobenen Daten speichern wir grundsätzlich nur solange, wie es für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich und zulässig ist. Bei Entfall der Grundlage für eine weitere Speicherung Ihrer Bestandsdaten, z. B. bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses, werden diese zum Ende des folgenden Kalenderjahres gelöscht, soweit keine gesetzlichen Vorschriften die weitere Verarbeitung, insbesondere die Aufbewahrung der Daten verlangen oder Sie hierfür Ihre Zustimmung erteilt haben. Sollte eine Löschung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht zulässig sein, tritt an die Stelle der Löschung die Sperrung der Bestandsdaten. Für die Berechnung von Entgelten erforderliche Verbindungsdaten und sonstige, inhaltsbezogene Leistungen werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen. Verwendung personenbezogener Daten Die bei Vertragsschluss erhobenen Daten (Bestandsdaten) nutzen wir zum Zwecke der Vertragserfüllung, insb. zur Erbringung, Durchführung, Abwicklung und Abrechnung der vertraglich vereinbarten Dienste und damit verbundenen sonstigen Leistungen. Dies gilt auch für die Erhebung und Nutzung von Verbindungsdaten für Abrechnungszwecke aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Nachweis angerufener Telefonnummern mit Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindungen) und einbezogene Leistungen, z. B. für Programmfreischaltung, Telefonhotline, technischer Service, Abrechnung und Störungsbeseitigung. Wir verpflichten uns zur Einhaltung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses und werden alle gesetzlichen Bestimmungen aus Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz sowie weitere relevante Datenschutzvorschriften beachten. Wir übermitteln entsprechende Kundendaten bzw. Verbindungsdaten auch an externe Diensteanbieter bzw. Dienstleister, die ganz oder teilweise mit der Erbringung oder Abrechnung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch uns beauftragt sind, zur weiteren Verarbeitung. Dies gilt u. a. für die Realisierung der Bereiche Hotline und technische Unterstützung für vom Kunden in Anspruch genommene Dienste, Funktionalitäten oder sonstige Leistungen durch externe, von uns beauftragte Unternehmen. Wir setzen für die Auftragsdatenverarbeitung nur Unternehmen ein, die ihrerseits die Einhaltung aller Vorschriften zum Datenschutz sicherstellen. Wir verwenden Ihre Daten auch zur Beratung, Werbung und Marktforschung eigener Angebote oder Produkte Dritter im Rahmen von Vertriebskooperationen, Kundenakquisition, Direktmarketing und Kundenmarketingaktionen. Der Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung können Sie jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht, außer Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt, das Gesetz erlaubt dies oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich oder elektronisch für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz Für weitere Fragen und in allen Angelegenheiten zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Michael Schweyda, datenschutzbeauftragter@telecolumbus.de. 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