Protokoll: der Sitzung des Rates des Fachbereiches VI. am Mittwoch, den 31. Oktober 2012

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1 Fachbereich VI Protokoll der Sitzung des Rates des Fachbereiches VI am Mittwoch, den 31. Oktober 2012 Zeit: Ort: Leitung: Protokoll: Hochschullehrer/-innen 14 c. t. Uhr Raum F 119, Campus II Dekan des Fachbereichs VI Dr. Elisabeth Tressel Dr. Brunhilde Blömeke (Dekanin) Dr. Ingo Eberle Dr. Dr. Klaus Fischer Dr. Günther Heinemann Dr. Joachim Hill Dr. Andrea Möller Dr. Johannes Ries Dr. Sören Thiele-Bruhn Dr. Frank Thomas Akademische Mitarbeiter/-innen Dr. Reinhard Bierl apl.-prof. Dr Willy Werner Nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin: Studierende: Anne Menkhaus Tobias Clanget Kerstin Eisel (später) Lara Schmitgen David-Michael Ulm Gleichstellungsbeauftragte FB VI: Dr. Anja Reichert-Schick Nicht anwesende Mitglieder (e: entschuldigt): Dr. Birgit Kausch (e) Gäste: Prof. Dr. Michael Veith, Meike Johann, Katharina Cavelius (Abstimmung in der Reihenfolge: ja : nein : Enthaltungen) 1

2 Öffentlicher Sitzungsteil TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Dekanin begrüßt die anwesenden FBR-Mitglieder und Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. TOP 2 Festlegung der endgültigen Tagesordnung Die vorläufige Einladung zur Sitzung wurde mit vierzehntägigem Vorlauf den Mitgliedern des Fachbereichsrates, den Mitgliedern der Hochschulleitung, den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des FB VI, den Dekanaten I, II, III, IV, V sowie den Verwaltungsabteilungen der Universität per Mail am 17. Oktober. übermittelt. Die zweite Einladung erfolgte fristgerecht mit Datum 24. Oktober 2012 an den zuvor genannten Mail-Verteiler. Am 25. Oktober 2012 wurde die Tagesordnung ergänzt um TOP 12 NEU versandt. Die Tischvorlage zu TOP 8 wurde den FBR-Mitgliedern per Mail zugesandt. Die Dekanin fragt nach, ob die FBR-Mitglieder die mit Datum 25. Oktober 2012 geänderte Tagesordnung annehmen und stellt diese zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 15:0:0 (einstimmig) TOP 3 Genehmigung des Protokolls der FBR-Sitzungen vom Das Protokoll wurde den FBR-Mitgliedern per Hauspost am zugestellt. Die Dekanin fragt nach, ob die FBR- Mitglieder Anmerkungen oder Fragen zum vorliegenden Protokoll haben. Dies ist nicht der Fall. Die Dekanin stellt das Protokoll der Sitzung vom zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 15:0:0 (einstimmig) Herr Heinemann bittet um Korrektur auf Seite 6 für die richtige Schreibweise von Herrn Dr. Drüe TOP 4 Bericht der Dekanin (Tischvorlage) Den FBR-Mitgliedern liegt eine Tischvorlage zum Bericht der Dekanin zu folgenden Punkten vor: 1. Mitteilungen aus dem FB VI: a) Personalien (Änderungen seit der letzten FBR-Sitzung am ; b) Annahme von Promotionen; c: Informationen aus dem FB VI (Dekanat und Fächer); 2. Mitteilung der Hochschulleitung und der Verwaltung; 3. Anfrage aus dem Ministerium (MBWWK). Die Unterlagen können im Dekanat eingesehen werden. Im vorliegenden Protokoll werden nur die mündlichen Mitteilungen, die außerhalb der Tischvorlage erfolgen, aufgeführt. Die Dekanin gibt bekannt, dass aufgrund der Veranstaltung des Dies Academicus am der im Sommersemester festgesetzte 2. Sitzungstermin für den Fachbereichsrat auf den verschoben wird. Die Dekanin gibt bekannt, dass Herr Fischer, Fach Analytische und Ökologische Chemie, zwei Forschungsvorhaben (DFG / DFG und SNF, Schweiz) angezeigt hat. Näheres findet sich auf der Tischvorlage. Die Dekanin weist auf die Informationen aus dem Forschungsreferat bzgl. der EU-News hin. Diese können im Dekanat eingesehen werden. An die Fächer im FB VI wurden folgende Informationen aus der Hochschulleitung und der Verwaltung weitergeleitet: - Ausschreibung des Max-Planck-Forschungspreises 2013 (Internationaler Forschungspreis der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Max-Planck-Gesellschaft - Vorabinformation des Projekts "Kaufhaus der Universität" - Schreiben der Abt. I Zentrale Beschaffung - Hinweis auf die akademische Veranstaltung der Universität Trier "Dies Academicus" - Einreichung von Themenvorschlägen für die Öffentliche Ringvorlesung im WS 2012/2013 Die Dekanin informatiert über die Verrechnung der positiv erledigten Online-Fernleihen im Zeitraum bis Laut Leihverkehrsordnung (LVO) entfällt ein Kostenbeitrag von 1.959,52 auf den FB VI (Schreiben des Vizepräsidenten für Haushaltsangelegenheiten vom ). Der Abt. I wurde eine Kostenstelle des Dekanates für die Abbuchung mitgeteilt. Im April 2013 findet im Rahmen der Führungskräfteschulung ein 2-tägiges Follow-Up-Seminar zum Thema "Konfliktfähig auch in Zeiten von Veränderung" statt, zu dem auch die Fachbereichsreferenten und -referentinnen eingeladen sind. Die Dekanin informiert darüber, dass das Internationale Graduiertenzentrum der Universität Trier sein Programm für das WS 2012/2013 vorgelegt hat. Die Dekanin informiert darüber, dass ein Antrag der Landtags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (nach 3 76 Abs. 2 GOLT) über das zuständige Ministerium MBWWK mit Datum den Hochschulen zur Beantwortung zugeleitet wurde. Thema: Kooperative Promotionen - Regelungen in der PromoO; laufende Verfahren; abgeschlossene Verfahren. Die Dekanin hatte die Fachbereichsreferentin mit der Beantwortung dieser Anfrage beauftragt. Das Antwortschreiben des FB VI wurde am dem Präsidenten und dem Kanzler der Universität Trier zugeleitet. 2

3 Die Dekanin informiert darüber, dass seitens des Ministeriums MBWWK mit Datum eine Stellungnahme zur Qualität in der Promotion - Maßnahmen seitens der Universitäten (Beantwortung bis zum 1. Oktober 2012) abgefragt wurde. Die Dekanin hat zusammen mit der Fachbereichsreferentin das entsprechende Antwortschreiben bearbeitet und mit Datum dem Präsidenten und dem Kanzler der Universität Trier zugeleitet. Die Dekanin informiert darüber, dass Herr Udelhoven auf persönliche Einladung der Staatssekretärin im MBWWK an dem Treffen der AG Informatik zum Thema "Hochschulpakt 2020, Steigerung der Attraktivität der Informatik-Studiengänge" teilgenommen hat. Die Dekanin informiert darüber, dass Herr Schmitt (Professur im Fach Biogeographie) durch den der DAAD einen Zuwendungsvertrag zur Förderung eines Forschungsvorhabens im Föderprogramm PPP Portugal erhalten hat. Herr Fischer fragt nach, ob die Dekanin einen Bericht über die Klausurtagung in Otzenhausen abgeben kann. Die Dekanin bittet um Verständnis, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen möchte, da in Otzenhausen verabredet wurde, dass der Präsident zunächst in der nächsten Senatsitzung einen Bericht abgeben möchten. TOP 5 BA/MA - Allgemeines Die Fachbereichsreferentin informiert darüber, dass sie nach dem krankheitsbedingten Ausfall der Lehrbeauftragten für das fachbereichsinterne Modul BWL für Geographie und Geowissenschaften erneut den Kontakt zum FB IV gesucht hatte. Dankenswerter Weise haben die Professoren des Faches BWL eine Ausnahmeregelung für den FB VI für das WS 2012/13 getroffen, so dass die Studierenden des FB VI im FB IV die betriebswirtschaftliche Grundlagenveranstaltung besuchen können. Hierüber wurden die Studierenden über das LSF durch die FB-Referentin wie folgt informiert: Sehr geehrte Studierende, um nicht jede einzelne Mail beantworten zu müssen, erhalten Sie auf diesem Wege Antworten auf die bisher eingegangen Anfragen. 1. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Eingangs-Homepageseite des FB VI. Den entsprechenden Link hatte ich Ihnen bei meiner ersten Mail bereits zugesandt. Diese Informationen hat uns das Fach BWL (Herr Prof. Block und Herr Hock, M.Sc.) zur Verfügung gestellt, so dass Sie hierüber bestens informiert sind. 2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der BWL-LV des FB IV (VL bei Herrn Prof. Block) melden sich bitte über LSF (FB IV) für diese VL an. 3. Das uns angebotene Modul hat 5 LP. Derzeit versuche ich zu klären, ob Sie hierfür 6 LP anerkannt bekommen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier Gespräche mit den Verantwortlichen des FB IV und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unseres Fachbereiches führen müssen. 4. Im Falle der Anerkennung von 6 LP müssen Anerkennungsanträge an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dieses Verfahren werden wir für Sie vereinfachen, indem nach bestandener Prüfungsleistung ein gemeinsamer Antrag aller Studierenden an den Prüfungsausschuss des FB VI gestellt wird. Bitte setzen Sie sich nach der Prüfung mit mir (tressel@uni-trier.de) in Verbindung. 5. Ich muss darauf hinweisen, dass es sich bei diesem WP-Angebot lediglich um ein Bachelor-Modul handelt, welches NICHT für Masterstudierende des FB VI gilt. Die Dekanin bedankt sich bei dem Fach BWL, dass diese dem FB VI - trotz hoher studentischer Überlast - dieses Angebot möglich gemacht haben. Die Dekanin verweist auf ein Schreiben des Präsidenten vom 15. Oktober zur Thematik "Umsetzung der Hochschullehrverordnung - Verzicht auf 3-stündige Veranstaltungen". Alle Fächer haben dieses Schreiben des Präsidenten zugeleitet bekommen. Die Dekanin bittet eindringlich die Fächer, dem Vorschlag des Präsidenten (Verteilung der Deputate eines Studienjahres von insgesamt 18 SWS nach Semestern auf 8SWS/ 10 SWS) zu folgen. Dies führe zu einer besseren überschneidungsfreien Lehrveranstaltungsplanung, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das ZfL ein zweistündiges Zeitfenstermodell für die Lehramtsfächer entwickelt hat. Abweichungen hiervon sind, wie im Schreiben des Präsidenten angemerkt nur im Ausnahmefall - mit begründeten Anträgen - mit dem Dekanat abzustimmen. Entsprechend werden die Fächer gebeten, diese Vorgaben bei der Lehrveranstaltungsplanung für das SoSe 2013 zu beachten. Das Lehrveranstaltungsprogramm für das SoSe 2013 wird in der FBR-Sitzung am beraten und beschlossen. TOP 5.1 BA/MA - Informationen zum Stand der Reakkreditierungsverfahren 2013 Der Prodekan berichtet kurz über den Stand der Vorbereitung für die Reakkreditierung und Gutachterbegehung für die Lehramtsamtsstudiengänge im Jahr Er informiert über die vorgelegten Vorgutachten und die Gutachterbenennung. Die Organisation der gemeinsame Begehung für die Lehramtsfächer Biologie, Geographie, Mathematik und Informatik wird gemeinsam von dem Fachbereichsreferenten des FB IV, der FB-Referentin des FB VI und der Geschäftsführerin des ZfL organisiert. Die Abfrage der Beteiligten an der Gutachterbegehung wird auch durch diese Die Gutachterbegehung findet am 15.4/ statt. Ein genauer Begehungsplan liegt noch nicht vor. 3

4 TOP 5.2 TOP 5.3 TOP 5.4 Informationen über den Stand der Gutachtervoten im Rahmen der Gutachterbegehung am Die Fachbereichsreferentin informiert darüber, dass am dem FB VI über die Senats-AG Reakkreditierung das von den Gutachtern und Gutachterinnen abgestimmte Gutachten zum Reakkreditierungsverfahren, das auf der Grundlage der Begehung am 28. Juni 2012 erstellt wurde. Hierbei handelt es sich um Gutachten ohne die Beschlussempfehlung der Gutachtergruppe und somit noch nicht um die abschließende Entscheidung über das Verfahren. Die Rückmeldung auf dieses erste Gutachten musste bis zum erfolgen. Die FB-Referentin hat die Gutachten per Mail weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um Rückmeldung (kritische Durchsicht und ggf. Stellungnahme). Unter Mitwirkung von Herrn Werner, Herrn Bierl, Frau Reichert-Schick und Frau Tressel wurden auf der Basis der Rückmeldungen aus den Studiengängen die Stellungnahme formuliert und dem Präsidenten der Universität Trier zur Endabstimmung übermittelt. Die Stellungnahme des FB VI wurden allen Fächern zugesandt. Die Endgutachten der Reakkreditierung 2012 Paket Geowissenschaften wurden über das Dekanat den Studiengangsverantwortlichen übermittelt. Die Auflagenerfüllung ist bis zum zu erbringen. Im Rahmen eines Bologna-Forums sollen die studiengangsübergreifenden Auflagen beraten und umgesetzt werden. Aufgrund einiger Auflagen und Empfehlungen sind die FachPO zu überarbeiten und nach Beratung und Beschlussfassung durch den Fachbereichsrat der entsprechenden Senatskommission zur Prüfung vorzulegen. Die Dekanin informiert darüber, dass sie aus der Diskussion mit den Gutachtern heraus ein Clusterkonzept zur Harmonisierung der Lehre im Bereich Statistik und Geoinformatik festgelegt und die Verantwortung für die Konzepterstellung in die Hände von Herrn Udelhoven gelegt hat. Herr Udelhoven hat bereits zwei Mal zu einem Clustertreffen eingeladen (beteiligte Studiengänge: BSc Angewandte Geographie, BSc Geoinformatik, BSc Umweltgeowissenschaften, BSc Umweltbiowissenschaften). Herr Udelhoven hat folgende konzeptionelle Vorschläge mit den beteiligten Lehrenden besprochen: Vorlesung Statistik I - Grundlagen der Statistik (mit SPSS und R); Vorlesung Statistik II - Multivariate Statistik (mit SPSS und R); VL Geostatistik und Zeitreihenanalyse (mit ArcGIS und R); VL Geoinformatik 1. Diese Konzepte sollen bei weiteren Cluster-Treffen konkretisiert werden. Kooperationsvereinbarungen (Modulaustausch) zwischen dem FB IV und dem FB VI im Rahmen der Durchführung der reakkreditierten Bachelor- und Masterstudiengänge Im Rahmen der Reakkreditierung wurden Kooperationsverträge zwischen dem FB IV und dem FB VI für den Austausch von Wahl-Pflichtmodulen abgeschlossen. Die Dekanin bedankt sich bei der FB-Referentin für die Gespräche mit dem FB IV und der Umsetzung der Verträge. Die Mitglieder des Fachbereiches begrüßen den Abschluss der Verträge, da hierdurch ein interdisziplinärer Austausch in der Lehre erzielt werden konnte. Antrag der Fachschaft Geographie: Beschlussfassung über die Lockerung der Zulassungsvoraussetzung in der Fachprüfungsordnung des Master-Studienganges Angewandte Humangeographie - Raumanalyse und Raumentwicklung Eine studentische verlässt die Sitzung Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Fachbereichsrat begründen ihren Antrag, und bitten darum die Zugangsvoraussetzung über die Note 2,0 für den Masterstudiengang Angewandte Humangeographie - Raumanalyse und Raumentwicklung zu lockern. Sie bitten darum, wenn von der Note 2,0 nicht angerückt werden sollte, als Zugangsvoraussetzung den GRAD Level C zuzulassen. Hierzu ist es notwendig aus den bereits vorliegenden Abschlüssen die entsprechende relative Endnote des Bachelorabschlusses zu berechnen und als Zugangsvoraussetzung zuzulassen. Es wird mit - Hinweis auf das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) Berechnungssystem - darauf verwiesen, dass die Hochschule derzeit noch keine ECTS-Notenberechung durchführen wird. Die erstmalige Berechnung erfolgt für die Abschlüsse des FB IV und des FVI voraussichtlich zum WS 2013/2014. Die Studierenden bitten dennoch um die Berechnung und fragen nach ob der FB VI diese in Eigenverantwortung durchführen kann. Die Dekanin dankt den Studierenden für ihr Engagement in dieser Sache, bittet aber um Verständnis, dass dies keine Aufgabe für das Dekanat sein kann. Vorstellbar wäre, dass das Dekanat entsprechende Daten liefert, die die geographischen Fächer für die studiengangsspezifische Berechnung nutzen können. Herr Heinemann merkt an, dass die Notwendigkeit über die Festsetzung einer höheren Notenfestsetzung gesehen wird und stellt den Erweiterungsantrag in der Form, dass die geographischen Fachvertreter bis zur nächsten Sitzung einen entsprechende Berechnungsgrundlage für den GRAD Level C vorlegen. Nach einer kurzen Diskussion wird Herr Ries gebeten, dieses Anliegen in die Lehreinheit Geographie zu tragen. Sollten Berechnungsergebnisse bis zur nächsten FBR-Sitzung vorliegen, könnten diese diskutiert und mit dem Hochschulprüfungsamt abgestimmt werden. Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Vorgaben der derzeit gültigen FachPO sind nicht möglich. 4

5 Da keine weiteren Diskussion gewünscht werden, stellt die Dekanin den weitergehenden Antrag von Herrn Heinemann zur Abstimmung. TOP 6 TOP 6.1 Abstimmungsergebnis 15:0:1 Eröffnung von Promotionsverfahren Promotionsverfahren im Fach Biogeographie - Waqas Wakil Titel: Developing novel approaches for the control of stored-grain insect pests: laboratory assays of insecticide, diatomaceous earths and entomopatogenic fungi and implementation on small-scale farms in Pakistan Der Promotionsausschuss setzt sich wie folgt zusammen Vorsitzender des Promotionsausschusses: Prof. Dr. Andrea Möller 1. Betreuender und Berichterstattender: Prof. Dr. Thomas Schmitt 2. Berichterstattender: apl.-prof. Dr. Christoph Emmerling Niederschriftführer: Dr. Ortwin Elle TOP 6.2 Abstimmungsergebnis: 15:0:0 Promotionsverfahren im Fach Umweltmeteorologie Susanne Adams Titel: Monitoring of thin sea ice within polynyas using MODIS data Der Promotionsausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender des Promotionsausschusses: Prof. Dr. Sören Thiele-Bruhn 1. Betreuender und Berichterstattender: Prof. Günther Heinemann 2. Berichterstattender: Prof. Dr. Thomas Udelhoven Niederschriftführer: Dr. Sascha Willmes Abstimmungsergebnis: 15:0:0 TOP 7 TOP 7.1 Lehrprogramm Sommersemester 2013 Organisation, Beratung und Beschlussfassung über das LV-Programm SoSe 2013* Prüfungsorganisation für das SoSe 2013 Da das fachspezifische LV-Programm für das SoSe 2013 von einigen Fächern nicht vorgelegt wurde, wird dieser TOP von der Tagesordnung abgesetzt. Die Dekanin bedauert, dass zum wiederholten Male Fristen, die im Fachbereichsrat beschlossen aber nicht eingehalten wurden. Dies bedeutet auch, dass notwendige Änderungen im LV-Programm im LSF nur noch durch die Mitarbeiterinnen in der Abt. II durchgeführt werden können, wodurch für diese eine zusätzliche Mehrbelastung entsteht. Des weiteren weist die Dekanin darauf hin, dass weiterhin Blockveranstaltungen durch hauptamtlich Lehrende des FB VI angeboten werden. Trotz Hinweis in den letzten Mitteilungen zur Eingabe von Lehrveranstaltungen wurden durch den Fachbereichsrat mehrfach angemahnt wurde, keine nachvollziehbaren Gründe gegenüber der Dekanin und dem Fachbereichsrat vorgelegt. TOP 7.2 Prüfungsorganisation für das SoSe 2013 Die Fachbereichsreferentin legt einen Entwurf für den Zeitplan für die Prüfungsorganisation für das SoSe 2013 vor. Die Bearbeitung der Prüfungsterminlisten kann jedoch erst nach der Abstimmung des LV-Programms für das SoSe 2013, da diese die Grundlage für die Koordinierung der Modulprüfungen innerhalb und zwischen den Studiengängen (Stichwort Polyvalenz) bilden. Die studentische Vertreterin nimmt wieder an der Sitzung teil. TOP 8 Beschlussfassung über das Exkursionsprogramm 2013 Den FBR-Mitgliedern liegt eine Liste über das Exkursionsangebot für das Jahr 2013 vor. Auch in diesem Jahr wurden im Vorfeld der Exkursionsplanung die Bedarfabfrage bei den Studierenden für die Pflichtexkursionen durchgeführt. Den FBR-Mitgliedern wird das Exkursionsangebot aus den Fächern vorgestellt. Die kalkulierten Leiterkosten bleiben im 5

6 Rahmen der bereits 2012 genehmigten Exkursionsmittel für den Vorweghaushalt des Jahres 2013! Die Dekanin bittet um Abstimmung. TOP 9 TOP 10 Abstimmungsergebnis: 15:0:1 Beschlussfassung über die Namensänderung des FB VI Geographie/ Geowissen-schaften Die Dekanin informiert über die Intention einer Namensänderung für den FB VI und berichtet über die Diskussionsergebnisse aus dem letzten Professorium. Hieraus stellt sich nun die Frage, ob der FB VI wie folgt umbenannt werden soll: a) FB VI Umwelt- und Raumwissenschaft b) FB VI Raum- und Umweltwissenschaften Hintergründe die zu dieser Überlegung geführt haben und im Professorium diskutiert wurden sind (Auswahl): Der aktuelle Name verkörpert nicht alle Fächer-Kompetenzen (Biowissenschaften sind unter dem alten Namen nicht zu identifizieren) - die Bezeichnung Geowissenschaften ist nicht zutreffend - der neue Namensvorschlag vereinigt alle Fächer beider Lehreinheiten beide Lehreinheiten beschäftigen sich in Lehre und Forschung mit dem Raum und der Umwelt der neue Name trägt auch der fächerübergreifenden und fächerverbindenden Ausbildung Rechnung - Führt zu einer besseren Wahrnehmung des Fachbereiches innerhalb und außerhalb der Universität, bei Ministerien, Drittmittelgeber, ausländischen Kooperationspartnern - die Namensänderung geht konform mit der Strukturentwicklung - Studierende der stärker biogeographisch/biologischen Ausbildung sehen keine Identität mit der alten Namensgebung - Das Alleinstellungsmerkmal des FB VI gegenüber anderen Hochschulstandorten ist sicherlich die vielfältige Fächerstruktur, die aber in der Bezeichnung des FB VI Geographie/Geowissenschaften nach außen nicht sichtbar wird Nach einer kurzen Diskussion und Abstimmung über die Namensgebung für den Vorschlag a bzw. b fällt die Entscheidung für die Namensgebung FB VI Raum- und Umweltwissenschaften mit dem Abstimmungsergebnis 9:5:2 gegenüber 5:9:2 Informationen und Beschlussfassung zur Neufassung der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen Anhand einer Tischvorlage erläutert die Dekanin die Neufassung zur HLehr VO. Zum ist die neue Hochschullehrverordnung in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich insbesondere Änderungen für die Erhöhung des Deputates der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf 9 SWS sowie die die Neuregelungen des Deputates der Qualifikationsstellen. Der Fachbereich VI hat im Vorfeld dieser Inkrafttretung ausdrücklich die Regelung der Regellehrverpflichtung von Qualifikationsstellen zu verringern begrüßt (Schreiben vom ). Der FB VI hat aber darauf hingewiesen, das die nachdrücklich unterstützte Reduzierung der Regellehrverpflichtung zu einer enormen Verminderung der Lehrkapazität in den konzipierten Studiengängen führen wird/kann. Der Verlust der Lehrkapazität kann jedoch NICHT durch zentral gewährte Fachbereichsmittel (zusätzliches Personal, Lehraufträge) kompensiert werden. Die in der Verordnung genannte Kostenneutralität ist nicht gegeben. Die Hochschulleitung hat im Rahmen der anstehenden Umsetzung der HLehrVO, insbesondere zur Fragestellung der Qualifikationsstellen und den Deputatfolgen Vorschläge gemacht. Die Beratung und Beschlussfassung soll für den FB VI die Umsetzung der HLehrVO zu den Qualifikationsstellen regeln. Im Vorfeld der FBR-Sitzung sind die entsprechenden Unterlagen allen Fachvertreterinnen und Fachvertreter im September zugegangen. Zudem wurden alle Mitglieder der Universität Trier über den Digest bzgl. der novellierten HLehrVO informiert. Im Rahmen des Professoriums (Mai 2012) wurde diese Thematik vorgestellt und diskutiert. Am hat sich die AG Strukturentwicklung / Haushaltskonsolidierung des FB VI mit der Umsetzungsfrage der novellierten HLehrVO ausführlich beschäftigt und erkannt, dass ohne Kompensation stattgegebener Deputatsreduzierungen, das Pflichtdeputat in den Studiengängen bei einigen Modulen nicht gewährleistet werden kann. Folgende Themen aus der HLehrVO wurden diskutiert und darüber anschließend abgestimmt. A: Weiterqualifikation mit dem Ziel der Promotion 1. Der aktuelle Zuweisungs- und Besetzungsstand im FB VI weist keine Qualifikationsstellen zur Promotion aus. 2. Sollten in Zukunft befristete wissenschaftliche Mitarbeiterstelle in eine Qualifikationsstelle umgewandelt werden, muss ein entsprechend begründeter Zuweisungsantrag durch das jeweilige Fach an den Dekan / die Dekanin gerichtet werden. 6

7 3. Im Falle einer Neubesetzung einer Qualifikationsstelle mit dem Ziel der Promotion muss der Nachweis eines Betreuungsverhältnisses erbracht werden. Zudem müssen Arbeitstitel und Arbeitsplan eingereicht werden. 4. Die Regellehrverpflichtung bei Qualifikationsstellen zur Promotion beträgt auf einer Vollzeitstelle 4 SWS Regellehrverpflichtung und auf einer Teilzeitstelle (50%) 2 SWS Regellehrverpflichtung 5. Das Annahmeverfahren wird durch den Fachbereichsrat bestätigt. Herr Hill merkt im Hinblick auf 1. an, dass dies ein hausgemachtes Problem ist, da in früheren Jahren die Mehrheit Fachvertreter der einzelnen Fächer im FB VI auf Qualifikationsstellen (at-stellen und C1-Stellen) verzichtet haben und somit dem FB VI im wesentlichen wissenschaftliche Mitarbeiterstellen (ohne Promotion; BAT-Stellen) zugewiesen wurden. Entsprechend erklärt sich die Tatsache, dass der FB VI keine Qualifikationsstellen in der Zuweisung hat. Folgendes ist hierbei im Rahmen der Sicherung der Lehre zu beachten: Die Fächer müssen jeweils entscheiden, ob die Besetzung einer Stelle als Qualifikationsstelle kapazitär vertretbar ist. Das bestehende Mindestlehrangebot des Faches muss nach wie vor gewährleistet werden und gegenüber der Dekanin/dem Dekan (für die Laufzeit des Antrages) dargelegt werden. Die Kosten für ggf. notwendige Kompensationen in der Form von Lehraufträgen sind vom Fach zu tragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Fächer durch polyvalentes Lehrangebot in verschiedene Studiengänge eingebunden sind. Abstimmungsergebnis 11:1:4 B: Erwerb zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen im Sinne von 49 Abs. 1 Nr. 4 HochSchG (ehemals: Habilitation) 1. Derzeit gibt es im FB VI lediglich eine Akademische Ratstelle a. Z. zur Habilitation als befristet besetzte wissenschaftliche Mitarbeiterstelle. 2. Die HLehrVO gibt für diese Qualifikation vier bis sechs Pflichtlehrveranstaltungsstunden vor. Die Regellehrverpflichtung soll analog zu den W 1-Juniorprofessuren wie folgt gelten: a) in den ersten drei Vertragsjahren 4 SWS Regellehrverpflichtung, b) bei Gewährung der zweiten drei Vertragsjahre 6 SWS Regellehrverpflichtung. Auch hier muss der Grundsatz im Rahmen der Sicherung der Lehre gelten: Die Fächer müssen jeweils entscheiden, ob die Besetzung einer Stelle als Qualifikationsstelle (Erwerb zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen im Sinne von 49 Abs. 1 Nr. 4 HochSchG; ehemals: Habilitation) kapazitär vertretbar ist. Das bisherige Mindestlehrangebot des Faches muss nach wie vor gewährleistet werden. Die Kosten für ggf. notwendige Kompensationen in der Form von Lehraufträgen sind vom Fach zu tragen. (s. weiter oben) Abstimmungsergebnis: 11:1:4 C: Formulierungsvorschlag der Hochschulleitung im Rahmen der möglichen Umsetzung (vertragliche Vereinbarung zur Qualifikation) zu A und B: - A: Promotionsstellen: - Die Hochschulleitung macht folgenden Formulierungsvorschlag: Die zu übertragenden dienstlichen Aufgaben sollen auch der Vorbereitung einer Promotion förderlich sein. - B: zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (u. a. Habilitationsstellen): - Die Hochschulleitung macht folgenden Formulierungsvorschlag: Die zu übertragenden dienstlichen Aufgaben sollen auch für die Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen i. S. d. 49 Abs. 1 Nr. 4 HochSchG bzw. der Habilitation förderlich sein. Die Dekanatsleitung empfiehlt den Mitgliedern des Fachbereichsrates diesem Formulierungsvorschlag die Zustimmung auszusprechen. 7

8 Abstimmungsergebnis: 11:0:5 D: Umgang mit bestehenden Arbeitsverträgen - Vorschlag der Hochschulleitung Bestehende Arbeitsverträge können auf Antrag geändert werden. Hier empfiehlt die Dekanatsleitung den Mitgliedern des Fachbereichsrates dem Verfahrensvorschlag der Hochschulleitung zu zustimmen. Dies bedeutet: 1. wissenschaftlicher Mitarbeiter / wissenschaftliche Mitarbeiterin beantragt Vertragsänderung. 2. Zustimmung erfolgt durch die zugehörige Professur 3. anschließend Vorlage des Antrags zwecks Zustimmung durch das Dekanat 4. abschließend Zustimmung durch den Präsidenten 5. Die bzw. der Antragstellende erhält die Antwort mittels eines standardisierten Schreiben des Präsidiums. Der Grundsatz im Rahmen der Sicherung der Lehre wie unter A und B aufgeführt, muss auch hier zur Anwendung kommen. Abstimmungsergebnis: 11:0:5 TOP 11 TOP 12 TOP 13 E: Umgang mit bisher bereits ausgesprochenen Lehrreduktionen: Hinweise der HLehrVO zu Lehrreduktionen auf Dauerstellen finden sich in 13 Abs 3. Im Falle gegebener Lehrreduktionen in den vergangenen Jahren müssen diese überprüft und neu (begründet) beantragt werden. Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Sicherung der Lehrkapazität den Fachbereichen obliegt. Dabei macht der FB VI deutlich, dass jede Lehrreduktion in dem jeweiligen Fach kompensiert werden muss. Abstimmungsergebnis 9:6:1 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten im FB VI Frau Reichert-Schick hat Ihre Bereitschaft signalisiert, dieses Amt weiter zu führen. Frau Tressel ist bereit die Stellvertretung zu übernehmen. Frau Reichert-Schick und Frau Tressel verlassen vor der Abstimmung den Raum. Die Durchführung geheimer Wahlen wird nicht gewünscht. Abstimmungsergebnis (Frau Reichert-Schick): einstimmig Abstimmungsergebnis (Frau Reichert-Schick): eine Enthaltung Kooperationsvereinbarung mit der Universität Novi Sad Die Dekanin stellt den Antrag aus dem Fach Freizeit- und Tourismusgeographie vor. Nach einer kurzen Diskussion stellt sie den Antrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 7:5:4 Herr Hill verlässt die Sitzung Sonstiges Herr Ries bittet die Dekanin um Auskunft, wann das Besetzungsverfahren für das Planungscluster angedacht ist. Die FB-Referentin informiert darüber, dass es für die Reakkreditierung des Paktes Geowissenschaften 2012 keine Zuschüsse seitens des Ministeriums gibt. Damit ist die Antragstellung auf Fördermittel hinfällig. Der FB VI muss die Kosten tragen. Frau Möller informiert über die Eröffnung des BioGeoLab. Die Raumvergabe soll durch den FB VI koordiniert werden. Entsprechend wird ein Semester-Belegungsplan erarbeitet. Ein studentisches Mitglied verlässt die Sitzung. Univ.-Prof. Dr. Brunhilde Blömeke Dekanin Dr. Elisabeth Tressel Protokollführung 8

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