545 (LK 112G) 545 (LK

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1 Anlage- 22c Seite : 1 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BX 656 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 545 (LK 112G) 545 (LK 112) Radgröße: 6½Jx16H2 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm 57,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø57.1 ohne Ring geprüfte Radlast: 610 kg 610 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment AU, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1t, 1T, Radschraube, Kegel, Gewinde Nm 2K, 2KN, 3B, 3C, 5N, 16H M14x1,5, Schaftlänge 29 mm 16 Jetta: Nm Radschraube, Kegel, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Beetle: Radschraube, Kegel, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm Nm -22c~VW ET45.docx

2 Anlage- 22c Seite : 2 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. 66 bis 142 Passat, Passat Variant 205/50R16 A02) bis A10) (syncro / 4-Motion) 205/55R16 215/55R16 A01)G01) e1*95/54*0043*10 e1*98/14*0043*15e min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 66 bis 125 VW Touran 195/60R16 A02) bis A10)ER1) (Ausführungen mit kleinsten E53) Serienreifen in 15Zoll, außer 205/55R16 Cross) A01)A93)K04) 215/50R16 A01)K03)K04) 215/55R16 A01)G5R)K03)K04) 225/50R16 A01)K03)K04) -22c~VW ET45.docx

3 Anlage- 22c Seite : 3 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 66 bis 130 VW Touran 205/55R16 A02) bis A10)ER1) (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04) E53) Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) 215/50R16 A01)K03)K04) 215/55R16 A01)G0X)K03)K04) 225/50R16 A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. 75 bis 130 VW Cross Touran 195/55R16 M+S A02) bis A10)ER1) A93)W205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 M+S 215/55R16 M+S 225/50R16 M+S -22c~VW ET45.docx

4 Anlage- 22c Seite : 4 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 55 bis 169 VW Golf 5 205/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A93) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 215/50R16 A01)K01) 225/50R16 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. 59 bis 173 VW Golf 6 205/55R16 A02) bis A10) A93) EF0) 215/50R16 225/50R16 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 77 bis 155 VW Golf 6 Cabrio 195/55R16 A02) bis A10) A93a)N205) 195/60R16 N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 215/50R16 225/50R16 A01)K01)K64) -22c~VW ET45.docx

5 Anlage- 22c Seite : 5 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, 195/55R16 A02) bis A10)ER1) Caddy Life A93)N205)T91) (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross 205/55R16 Caddy) A01)A93)K03)K04) 215/50R16 A01)K01)K04) 225/50R16 A01)B43)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L bis 103 VW Caddy, Caddy Maxi 195/55R16 A02) bis A10)ER1) (Allradantrieb, nicht für Ausführungen Cross Caddy) A93)N205)T91) 205/55R16 A01)A93)K03)K04) 215/50R16 A01)K01)K04) -22c~VW ET45.docx

6 Anlage- 22c Seite : 6 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 77 bis 118 VW Cross Golf 195/55R16 A02) bis A10) A93)N205) 195/55R16 M+S A93)W205) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 A93) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 A01)K01)K04) -22c~VW ET45.docx

7 Anlage- 22c Seite : 7 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. 55 bis 125 VW Golf Plus 195/55R16 A02) bis A10) (außer Ausführung Cross Golf) A93)N205) 195/55R16 M+S A93)W205) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 A01)A93)K03) 215/50R16 A01)K01)K04) 215/55R16 A01)K01)K04) 225/50R16 A01)K01)K04) Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. 59 bis 147 Jetta, 205/55R16 A02) bis A10) Golf 5 Kombi, Golf 6 Kombi A93) E50) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 A01)E50)K03) 225/50R16 A01)K03)K04) e1*2001/116*0328* /1080(1110) 5/112/57,1-22c~VW ET45.docx

8 Anlage- 22c Seite : 8 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*.. 63 bis 90 Golf 6 Kombi 205/55R16 A02) bis A10) A93) 215/50R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K03)K04) e1*2007/46*0492* /1070(0) 5/112/57,1 Typ(en): 3C 3C 3c Motorleistung 75 bis 155 VW Passat (Limousine, Kombi, kleinste ABE / EG-Genehmigung(en): e1*2001/116*0307*.. e1*2007/46*0502*.. e1*2007/46*0547*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 195/60R16 A02) bis A10)ER1) A93)G0P)N205) E87) Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) 195/60R16 M+S A93)G0P)W205) 205/55R16 A93) 215/50R16 A93) 215/55R16 A93a)G0P) 225/50R16 A93a) 235/50R16 A01)G0P)K63) -22c~VW ET45.docx

9 Anlage- 22c Seite : 9 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. 85 bis 184 VW EOS 205/55R16 A02) bis A10) A93)N215) EF0) 205/55R16 M+S A93) 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 195/60R16 A02) bis A10) N205) 205/55R16 215/55R16 225/50R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63) -22c~VW ET45.docx

10 Anlage- 22c Seite : 10 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 77 bis 147 VW Beetle 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) N215) 205/65R16 N215) 215/55R16 215/60R16 225/55R16 A01)K03) 225/60R16 A01)G2B)K03) 235/50R16 A01)K03) 235/55R16 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. 81 bis 155 VW Tiguan 215/65R16 A02) bis A10) 225/60R16 225/65R16 235/60R16-22c~VW ET45.docx

11 Anlage- 22c Seite : 11 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. 63 bis 162 VW Golf 7 195/55R16 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A93)N205) E91) Hinterachse) 195/60R16 N205) 205/55R16 215/50R16 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K03)K25)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. 63 bis 90 VW Golf 7 195/55R16 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A93)N205) E90) Hinterachse) 195/60R16 N205) 205/55R16 215/50R16 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K03)K25)K97) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -22c~VW ET45.docx

12 Anlage- 22c Seite : 12 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). -22c~VW ET45.docx

13 Anlage- 22c Seite : 13 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen AllTrack. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'ML': EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. -22c~VW ET45.docx

14 Anlage- 22c Seite : 14 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P) G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. -22c~VW ET45.docx

15 Anlage- 22c Seite : 15 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25 vor und 40 hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. -22c~VW ET45.docx

16 Anlage- 22c Seite : 16 / 16 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max kg bei LI 91. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 22c mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BX 656 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, c~VW ET45.docx

17 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48208*03 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 H2 Typ: BX 656 Inhaber der ABE und Hersteller: RH Alurad GmbH DE Attendorn Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

18 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 48208*03 2 Die ABE-Nr erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2, Typ BX 656, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. vom beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1; 2; 2a; 3; 3a - c; 4; 4a; 5; 6; 7; 7a; 8; 9; 9a - b; 10; 10a - c; 12; 12a; 13; 13a - b; 14; 14a; 15; 15a; 16; 16a - c; 17; 17a; 18; 19; 19a; 20; 21; 21a; 22; 22a - c; 23; 23a - c; 24; 24a; 25; 25a - b; 26; 26a; 27; 27a - b; 28, 28a - c des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Nord GmbH & Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und, Essen, vom festgehaltenen Angaben. Flensburg, Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr., zur Genehmigung vorgelegt am:

19 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 48208*03 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

20 G u t a c h t e n Nr. zur Erteilung des Nachtrags 3 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr nach 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Sonderradtyp BX 656 I Auftraggeber: RH-ALURAD GmbH Röntgenstraße Attendorn Die Leichtmetall-Sonderräder werden in 29 Ausführungen gefertigt. Durch Verwendung von Zentrierringen wird die erforderliche Mittenzentrierung für die einzelnen Fahrzeuge hergestellt, wobei die Mittenzentrierung zum Teil auch ohne Zentrierring hergestellt wird. Dieses Gutachten gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum. Grund des Nachtrags: - der Verwendungsbereich wird aktualisiert/erweitert II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: RH Alurad GmbH Radtyp: BX 656 Radgröße: 6½Jx16H2 Einpresstiefe: siehe Übersicht Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Ausführungsbezeichnung: siehe Übersicht Lochkreisdurchmesser: siehe Übersicht Lochzahl: siehe Übersicht Mittenlochdurchmesser: siehe Übersicht Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: siehe Übersicht Reifenabrollumfang: siehe Übersicht IFM - Geschäftsstelle Essen Adlerstraße Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Technischer Dienst/Technical service: KBA P

21 Seite : 2 / 8 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH III Übersicht der Ausführungen III.1 Ausführungen Ausführung Lochzahl/ Bolzenloch-Ø zyl. Maß Befesti- Lochkreis-Ø Bolzengungs- Rad Zentrierring [mm] [mm] loch [mm] bund [mm] 535 (LK 100K) Ø64/Ø54.1 5/100 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 100K) Ø64/Ø56.1 5/100 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 100K) Ø64/Ø57.1 5/100 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 105K) Ø64/Ø56.6 5/105 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 108G) Ø72.5/Ø58.1 5/108 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 108G) Ø72.5/Ø60.1 5/108 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 108G) Ø72.5/Ø63.4 5/108 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 108G) Ø72.5/Ø65.1 5/108 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 110G) Ø72.5/Ø65.1 5/110 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 112) ohne Ring 5/112 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 112G) Ø72.5/Ø57.1 5/112 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 112G) Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 114G) Ø72.5/Ø60.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 114G) Ø72.5/Ø64.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 114G) Ø72.5/Ø66.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 114G) Ø72.5/Ø67.3 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 535 (LK 115G) Ø72.5/Ø70.1 5/115 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 108G) Ø72.5/Ø60.1 5/108 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 108G) Ø72.5/Ø63.4 5/108 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 108G) Ø72.5/Ø65.1 5/108 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 110G) Ø72.5/Ø65.1 5/110 15,00 10,00 Kegel.docx Ein- Mittenloch-Ø zul. zul. ab Abroll- press- Radla Herstell- tiefe umfang st datum [Monat/ [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] 35 64, / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , / , /2010

22 Seite : 3 / 8 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Ausführung Lochzahl/ Bolzenloch-Ø zyl. Maß Befesti- Lochkreis-Ø Bolzengungs- Rad Zentrierring [mm] [mm] loch [mm] bund [mm] 545 (LK 112) ohne Ring 5/112 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 112G) Ø72.5/Ø57.1 5/112 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 112G) Ø72.5/Ø66.6 5/112 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 112V) ohne Ring 5/112 15,00 7,60 Kugel Ø26 mm 545 (LK 114G) Ø72.5/Ø60.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 114G) Ø72.5/Ø64.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 114G) Ø72.5/Ø66.1 5/114,3 15,00 10,00 Kegel 545 (LK 114G) Ø72.5/Ø67.3 5/114,3 15,00 10,00 Kegel Ein- Mittenloch-Ø zul. zul. ab Abroll- press- Radla Herstell- tiefe umfang st datum [Monat/ [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] 45 57, / , / , / , / , / , / , / , /2010 IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller und Vertrieb: RH Alurad GmbH Röntgenstraße Attendorn Fertigung: Art der Sonderräder: Korrosionsschutz: Hayes Lemmerz Inci Jant San.A.S.-Alüminyum Org.San.Bölg.3,Kisim,Mustafa Kemal Bulv.,No 14 TR Manisa Turkey Einteilige LM-Sonderräder mit unsymmetrischem Tiefbett und Doppelhump, Nabenbohrung durch Deckel verschlossen. Lackierung.docx

23 Seite : 4 / 8 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH IV.1 Radanschluß Befestigungsart: Anzahl der Befestigungsbohrungen: Durchmesser der Befestigungsbohrungen in mm: Lochkreisdurchmesser in mm: Mittenlochdurchmesser in mm : Zentrierart: Anzugsmoment in Nm: je nach Fahrzeugtyp mit Schrauben bzw. Muttern, Bundform siehe Übersicht siehe Übersicht siehe Übersicht siehe Übersicht siehe Übersicht Mittenzentrierung je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, jedoch max. 160 Nm bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Typzeichen: KBA An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Radtyp: BX 656 Warenzeichen: RH Gießereizeichen: HL 3 Radgröße: 6½Jx16H2 Ausführungsbezeichnung: z.b. BX Lochkreis in mm: z.b. LK 112 Einpresstiefe in mm: z.b. ET 35 Herkunftsmerkmal: MADE IN EUROPE Herstellungsdatum: Monat und Jahr Japanisches Prüfzeichen: JWL An der Innenseite der Sonderräder können verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump entsprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft.die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft..docx

24 Seite : 5 / 8 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Nord, RP B0-306, durchgeführt. VI Anbau und Verwendungsprüfung VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung und der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße Maximum in Service. VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps BX 656 an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken. VII Zusammenfassung Die Sonderräder BX 656 des Herstellers RH-ALURAD GmbH entsprechen den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen Bedenken. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.b. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine Begutachtung nach 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der.docx

25 Seite : 6 / 8 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw. A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage). VIII Anlagen VIII.1 Radspezifische Anlagen Zeichnungsnr.: Datum: Zeichnung des Sonderrades BX 656_A Zeichnung des Sonderrades BX 656 A1 Blatt Zeichnung des Sonderrades BX 656 A1 Blatt Zeichnung der Zentrierringe außen Ø64 Zeichnung der Zentrierringe außen Ø72,5 Zeichnung der Radschrauben M12x1,5x29 Zeichnung der Radschrauben M12x1,25x29 Zeichnung der Radschrauben M14x1,5x29 Zeichnung der Radmuttern M12x1,5 Zeichnung der Radmuttern M12x1,25 ZRINGE/01/98/ ZRINGE/01/97/ Bef/05/95/ Bef/05/95/ befest/05/95/ Bef/05/95/ Bef/05/95/ Zeichnung der Nabenkappe Nabenkappe für LM-Räder VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. Anlage 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol 1 bis 8 Verwendungsbereiche Seiten Datum ET 35 ANLAGE 1 (TOYOTA 5/100/54) ANLAGE 2 (CHRYSLER 5/100/57) ANLAGE 2a (MG ROVER 5/100/56) ANLAGE 3 (AUDI 5/100/57) ANLAGE 3a (SEAT 5/100/57) ANLAGE 3b (SKODA 5/100/57) ANLAGE 3c (VW 5/100/57) ANLAGE 4 (GM DAEWOO 5/105/56,5) ANLAGE 4a (OPEL 5/105/56,5) ANLAGE 5 (ALFA-ROMEO 5/108/58) ANLAGE 6 (RENAULT 5/108/60) docx

26 Seite : 7 / 8 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Verwendungsbereiche Seiten Datum ANLAGE 7 (FORD 5/108/63,3) ANLAGE 7a (VOLVO 5/108/63,3) ANLAGE 8 (VOLVO 5/108/65) ANLAGE 9 (CADILLAC 5/110/65) ANLAGE 9a (OPEL 5/110/65) ANLAGE 9b (SAAB 5/110/65) ANLAGE 10 (AUDI 5/112/57) ANLAGE 10a (SEAT 5/112/57) ANLAGE 10b (SKODA 5/112/57) ANLAGE 10c (VW 5/112/57) ANLAGE 11 nicht vorhanden ANLAGE 12 (MERCEDES 5/112/66,5) ANLAGE 12a (SSANGYONG 5/112/66,5) ANLAGE 13 (FIAT 5/114,3/60) ANLAGE 13a (SUZUKI 5/114,3/60) ANLAGE 13b (TOYOTA 5/114,3/60) ANLAGE 14 (HONDA 5/114,3/64) ANLAGE 14a (LAND-ROVER 5/114,3/64) ANLAGE 15 (NISSAN 5/114,3/66) ANLAGE 15a (RENAULT 5/114,3/66) ANLAGE 16 (HYUNDAI 5/114,3/67) ANLAGE 16a (KIA 5/114,3/67) ANLAGE 16b (MAZDA 5/114,3/67) ANLAGE 16c (MITSUBISHI 5/114,3/67) ANLAGE 17 (GM DAEWOO 5/115/70) ANLAGE 17a (OPEL 5/115/70) ET 45 ANLAGE 18 (RENAULT 5/108/60) ANLAGE 19 (FORD 5/108/63) ANLAGE 19a (VOLVO 5/108/63) ANLAGE 20 (VOLVO 5/108/65) ANLAGE 21 (OPEL 5/110/65) ANLAGE 21a (SAAB 5/110/65) ANLAGE 22 (AUDI 5/112/57) ANLAGE 22a (SEAT 5/112/57) ANLAGE 22b (SKODA 5/112/57) ANLAGE 22c (VW 5/112/57) ANLAGE 23 (AUDI 5/112/57) * ANLAGE 23a (SEAT 5/112/57) * ANLAGE 23b (SKODA 5/112/57) * ANLAGE 23c (VW 5/112/57) * ANLAGE 24 (MERCEDES 5/112/66) ANLAGE 24a (SSANGYONG 5/112/66,5) ANLAGE 25 (FIAT 5/114,3/60) ANLAGE 25a (SUZUKI 5/114,3/60) ANLAGE 25b (TOYOTA 5/114,3/60) ANLAGE 26 (HONDA 5/114,3/64) ANLAGE 26a (LAND-ROVER 5/114,3/64) ANLAGE 27 (DACIA 5/114,3/66) ANLAGE 27a (NISSAN 5/114,3/66) docx

27 Seite : 8 / 8 Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Verwendungsbereiche Seiten Datum ANLAGE 27b (RENAULT 5/114,3/66) ANLAGE 28 (HYUNDAI 5/114,3/67) ANLAGE 28a (KIA 5/114,3/67) ANLAGE 28b (MAZDA 5/114,3/67) ANLAGE 28c (MITSUBISHI 5/114,3/67) *Ausführung ohne Zentrierring, Befestigungssitz Kugel Ø25,6 mm = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche Geschäftsstelle Essen, TÜV NORD GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Adlerstr. 7, Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA P Karwig.docx

28 Anlage 0 Seiten 1 von 8 Allgemeines zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced, Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Ermittlung der erforderlichen Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex (LI)) und des Geschwindigkeitssymbol (GSY) der zu verwendendenden Reifen in Abhängigkeit von Achslast und Höchstgeschwindigkeit Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge bis 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten ermittelte Daten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu erfd. LI /GSY ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 91 H Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 93 H Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 198 km/h 1. Die Tragfähigkeitskennzahl LI ist grundsätzlich ausgehend von der Zeile mit dem vmax Wert 201 abzulesen. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln, gehe man in dieser Zeile bis zu dem Wert, der vor dem Schrägstrich steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Für die Beispieldaten ergeben sich somit für Achse 1 ein LI-Wert von 91 und für Achse 2 ein LI-Wert von 93. Ableseweg für Achse 1 und 2: Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : 2. Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugpapieren aus folgender Tabelle aus der Spalte erf. GSY abzulesen: Höchstgeschwindigkeit in km/h erf. GSY lt. Fahrzeugpapieren zzgl. Toleranz bis P bis Q bis R bis S bis T bis U bis H Ein alternativen alt GSY / LI gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit größer 201 km/h. V:

29 Anlage 0 Seiten 2 von 8 Für die Beispieldaten ergibt sich als erforderliches Geschwindigkeitssymbol H. Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäbe sich der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge über 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten ermittelte Daten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu erfd. LI /GSY alt. LI/GSY ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 94 V 91 W Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 96 V 93 W Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 230 km/h 1. Mit der Höchstgeschwindigkeit, Ziff. 6 aus dem Fahrzeugschein bzw. Feld T der Zulassungsbescheinigung Teil I, gehe man in die Spalte vmax bis zu der Zeile, die den gleichen Wert für die Höchstgeschwindigkeit enthält. 2. In dieser Zeile gehe nun bis zur Spalte erf. GSY. Hier steht nun das mindest erforderliche Geschwindigkeitssymbol erf. GSY und sofern in der nächsten Spalte der gleichen Zeile eine weitere Angabe steht, ist das das alternative Geschwindigkeitssymbol alt. GSY. 3. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in dieser Zeile weiter nach rechts bis zu dem Wert der vor dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf dieser Spalte abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. 4. Um den alternativen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in der gleichen Zeile links beginnend bis zu dem Wert der hinter dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die jetzt im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die alternative Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Ableseweg für Achse 1 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Ableseweg für Achse 2 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max m.tol. erf. GSY alt. GSY v max H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus, den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäben sich der LI-Wert 96 für den GSY V, bzw. bei alternativem GSY W der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. V:

30 V: Anlage 0 Seiten 3 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 774/ 800/ 824/ 850/ 874/ 900/ 924/ V W 772/ / / / / / / V W 769/ / / / / / / V W 767/ / / / / / / V W 765/ / / / / / / V W 762/ / / / / / / V W 760/ / / / / / / V W 758/ / / / / / / V W 755/ / / / / / / V W 753/ / / / / / / V W 751/ / / / / / / V W 748/ / / / / / / V W 746/ / / / / / / V W 744/ / / / / / / V W 741/ / / / / / / V W 739/ / / / / / / V W 737/ / / / / / / V W 735/ / / / / / / V W 732/ / / / / / / V W 730/ / / / / / / V W 728/ / / / / / / V W 725/ / / / / / / V W 723/ / / / / / / V W 721/ / / / / / / V W 718/ / / / / / / V W 716/ / / / / / / V W 714/ / / / / / / V W 711/ / / / / / / V W 709/ / / / / / / V W 707/ / / / / / / V W 704/ / / / / / / W Y 770/ / / / / / / W Y 766/ / / / / / / W Y 762/ / / / / / / W Y 759/ / / / / / / W Y 755/ / / / / / / W Y 751/ / / / / / / W Y 747/ / / / / / / W Y 743/ / / / / / / W Y 739/ / / / / / / W Y 735/ / / / / / / W Y 731/ / / / / / / W Y 728/ / / / / / / W Y 724/ / / / / / / W Y 720/ / / / / / / W Y 716/ / / / / / / W Y 712/ / / / / / / W Y 708/ / / / / / / W Y 704/ / / / / / / W Y 700/ / / / / / / W Y 697/ / / / / / / W Y 693/ / / / / / / W Y 689/ / / / / / / W Y 685/ / / / / / / W Y 681/ / / / / / / W Y 677/ / / / / / / W Y 673/ / / / / / / W Y 670/ / / / / / / W Y 666/ / / / / / / W Y 662/ / / / / / / 924

31 V: Anlage 0 Seiten 4 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 950/ 974/ 1000/ 1030/ 1060/ 1090/ 1120/ V W 947/ / / / / / / V W 944/ / / / / / / V W 941/ / / / / / / V W 939/ / / / / / / V W 936/ / / / / / / V W 933/ / / / / / / V W 930/ / / / / / / V W 927/ / / / / / / V W 924/ / / / / / / V W 922/ / / / / / / V W 919/ / / / / / / V W 916/ / / / / / / V W 913/ / / / / / / V W 910/ / / / / / / V W 907/ / / / / / / V W 904/ / / / / / / V W 902/ / / / / / / V W 899/ / / / / / / V W 896/ / / / / / / V W 893/ / / / / / / V W 890/ / / / / / / V W 887/ / / / / / / V W 884/ / / / / / / V W 882/ / / / / / / V W 879/ / / / / / / V W 876/ / / / / / / V W 873/ / / / / / / V W 870/ / / / / / / V W 867/ / / / / / / V W 864/ / / / / / / W Y 945/ / / / / / / W Y 940/ / / / / / / W Y 936/ / / / / / / W Y 931/ / / / / / / W Y 926/ / / / / / / W Y 922/ / / / / / / W Y 917/ / / / / / / W Y 912/ / / / / / / W Y 907/ / / / / / / W Y 902/ / / / / / / W Y 898/ / / / / / / W Y 893/ / / / / / / W Y 888/ / / / / / / W Y 884/ / / / / / / W Y 879/ / / / / / / W Y 874/ / / / / / / W Y 869/ / / / / / / W Y 864/ / / / / / / W Y 860/ / / / / / / W Y 855/ / / / / / / W Y 850/ / / / / / / W Y 846/ / / / / / / W Y 841/ / / / / / / W Y 836/ / / / / / / W Y 831/ / / / / / / W Y 826/ / / / / / / W Y 822/ / / / / / / W Y 817/ / / / / / / W Y 812/ / / / / / / 1120

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