Das Prinzenpaar des Holzendorfer Faschingsclub e. V. beim Empfang der Bundeskanzlerin

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1 Woldegker Jahrgang 30 Freitag, den 28. Februar 2020 Nr. 02/20 Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Woldegk, der Gemeinden Groß Miltzow, Kublank, Neetzka, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf und der Windmühlenstadt Woldegk & des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg Landbote Das Prinzenpaar des Holzendorfer Faschingsclub e. V. beim Empfang der Bundeskanzlerin Das Prinzenpaar: Prinzessin Tini (1. v.l.) und Prinz Johannes (2. v.r.) Text siehe Seite 24 Foto: HFC - Anzeige - Blücher Woldegk Mobil: 0171 / Tel.: / Postwurfsendung sämtliche Haushalte Rollstuhl Tragestuhl Ambulante Fahrten Liegend Transporte

2 Woldegk 2 Nr. 02/2020 Seite Telefonverzeichnis/Sprechzeiten Amt/Stadt Woldegk/städtische Einrichtungen 2 Amtsvorsteher/Bürgermeister/Ortsvorsteher 4 Amtliche Bekanntmachungen Hauptsatzung des Amtes Woldegk 4 Hauptsatzung der Windmühlenstadt Woldegk 6 Haushaltssatzung der Stadt Woldegk für das Haushaltsjahr Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Voigtsdorf 10 B-Plan Nr. 11 Wohnen in der Fritz-Reuter-Straße 10 Ausführungsanordnung Freiwilliger Landtausch Schönbeck IV 11 Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsfassung des Managementplanes für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Waldund Kleingewässerlandschaft Brohmer Berge 11 Informationen aus dem Amt Verbrennen pflanzlicher Abfälle - Hinweis aus der Pflanzenabfall-Landes-VO 11 EUTB - Weiter für Woldegk und Umgebung 12 Informationsveranstaltungen zum Breitbandausbau 12 Wirtschaftsförderung vor Ort 13 MSE unternehmen 2020 kommt mit einigen Anpassungen 13 Benutzung von Einrichtungen der Gemeinden 13 Nächste Ausgabe 13 Wir gratulieren Geburten Januar 14 Geburtstagsjubilare März 14 Windmühlenstadt Woldegk Das Schwarzwild von Woldegk 14 Einladung Gesprächsrunde Biomanipulation 14 Informationen des Bürgermeisters in der Stadtvertretersitzung Fischsterben im Pasenower Schulzensee Kita- und Schulnachrichten Kita Bummi: Heut ist so ein schöner Tag Kita Sankt Martin 17 neue friedländer gesamtschule Monatsgespräch 18 Kulturnachrichten Veranstaltungen Kirchliche Nachrichten Evangelisch-lutherische Petrus-Kirchengemeinde Woldegk 19 Arbeiten an der Kreckower Friedhofsmauer 20 Ev.-luth. Kirchgemeinde Bredenfelde 20 Feuerwehrnachrichten Jahreshaupversammlung der Gemeindefeuerwehr Groß Miltzow 20 Leuchtende Tannenbäume in Holzendorf 21 Vereine und Verbände Starke Frauenpower in der AWO-Begegnungsstätte in Woldegk 22 AWO Ortsverein Woldegk e.v. feiert in diesem Jahr 30-jähriges Bestehen 22 AWO Vielfals MSE - Eltern-Kind-Treffpunkt immer dienstags in der AWO KITA Zum Spatzennest in Schönbeck 23 Brohmer und Helpter Berge Tourismusverein - Saisonauftakt per Pedale 23 Dorfverein Bredenfelde - Woldegker Dart Cup Holzendorfer Faschingsclub e.v. - Session 2019/ Jagdgenossenschaft Rehberg 24 JUH - Wolle für bedürftige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern 25 Kulturzauber Woldegk e.v. - Frauentagsparty 25 Jahresauftakt im Schützenverein 26 Frauentagsfeier in Voigtsdorf 26 Sportnachrichten Neues vom MSV Groß Miltzow e.v. 26 Woldegker Kegler sind Spitze in MV 27 Heimatliches Runder Tisch Heimatstuben in Eggesin 28 Woldegker Stadtchronik 28 Geraubte Kühe und Mord und Totschlag im Moortal 29 Zum 75. Jahrestag des Kriegsendes 32 Spruch des Monats 34 Familientreffen der Behling-Nachfahren 34 Sonstige Informationen Sommer-Ferien-Abenteuer Amt Woldegk Karl-Liebknecht-Platz 1, Woldegk amt-woldegk@amt-woldegk.de Fax: Telefonverzeichnis Bezeichnung der Stelle Name Tel / Haus Zimmer Zentrale/Kanzlei Frau Dittmann Leitender Verwaltungsbeamter und Leiter Zentrale Dienste Herr Reimann Allg. Verw./Personal/ Woldegker Landbote/ Kultur Frau Kroll Schulverwaltung/Kita Frau Fitzner Einwohnermeldeamt Frau Ramp Standesamt Frau Moritz- Deutschländer Archiv Frau Wosny Leiterin Finanzen Frau Riesner Steuern/Abgaben Frau Lütge Buchhaltung/Finanzen Frau Mühmel Finanzen/ Anlagenbuchhaltung Frau Menz Kassenleiterin Frau Ruthenberg Amtskasse Frau Pape Vollstreckungsbeamter Herr Franz Leiter Bau-/ Ordnungsamt (BOA) Herr Balzer Hauptsachbearbeiter Ordnungsamt/Fundbüro Herr Wallitt Ordnungsamt/FFw/ Fundbüro Herr Reuter Wohngeld/ Friedhofsverwaltung/ Gebäudeverwaltung Herr Erbe Tiefbau/Ordnungsangelegenheiten Frau Witt Bauleitplanung/ Stadtsanierung Herr Nebe Liegenschaften Frau Friese Tiefbau/ Liegenschaften Herr Lepczyk Leiter BOA Diensthandy Herr Balzer

3 Nr. 02/ Woldegk dienstags mittwochs donnerstags Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte nutzen Sie bei Anrufen die Durchwahlrufnummern. So können Ihre Belange für Sie schneller und kostengünstiger bearbeitet werden. Sprechzeiten des Amtes 08:30-12:00 und 13:00-17:30 Uhr 08:30-12:00 Uhr 08:30-12:00 und 13:00-15:30 Uhr Es besteht auch die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten einen Termin telefonisch zu vereinbaren. Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Woldegk Frau Elvira Janke Amt Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1, Woldegk Tel.: elvirajanke@yahoo.de Museumsmühle Woldegk Mühlenberg, Tel Öffnungszeiten dienstags - freitags 10:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr sonnabends/sonntags/ 13:00-16:00 Uhr feiertags Soziale Schuldnerberatungsstelle Caritas im Norden Region Neubrandenburg mit Sprechstunden direkt in Woldegk im Ziegeleiweg 12 Termine nur telefonisch: oder per schuldnerberatung-mse@caritas-im-norden.de mehr Infos: Revierförster Woldegker Stadtwald Vertretung Revierleiter Schönbeck Herr Jens Bettac Forstamt Neubrandenburg Büro Schönbeck, Dorfstr. 28 Öffnungszeiten montags mittwochs freitags sonnabends Wertstoffhof REMONDIS von 13:00 bis 17:00 Uhr von 14:00 bis 17:00 Uhr von 13:00 bis 18:00 Uhr von 09:00 bis 13:00 Uhr Telefonnummer: Fürstenwerder Chaussee 9 Zollhaus Göhren Oktober - März Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache, Tel Wollweberstraße 27 Schulbibliothek Öffnungszeiten: mittwochs - mit Ausnahme der Schulferien 11:00-12:00 Uhr für Schüler und 14:00-17:00 Uhr für öffentliche Besucher Schiedsstelle Woldegk Rainer Gabel Mildenitz, Schloßstraße 31, Woldegk Tel schiedsmann_woldegk@web.de Krumme Str. 16 Tel Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes Sprechzeiten: dienstags 08:00-17:30 Uhr donnerstags 08:00-12:00 Uhr Krumme Str. 16 Tel Gesundheitsamt/ Sozialpsychatrischer Dienst Sprechzeiten: dienstags 08:00-17:30 Uhr (Polizeirevier Friedland) August-Bebel-Straße Woldegk Polizeistation Woldegk Neue Ruf- und Faxnummer der Polizeistation Woldegk: Rufnummer: Faxnummer: Bereitschaftstelefon GKU Strasburg Tel Funktelefon Woldegker Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbh Burgtorstraße 12 Tel Service- und Beschäftigungsgesellschaft mbh Woldegk Karl-Liebknecht-Platz 2 Tel Ernst-Thälmann-Str Woldegk Tel RegioMobil KG Notrufe Rettungswache Alt Käbelich 112 Freiwillige Feuerwehr 112 Polizei 110 TelefonSeelsorge oder Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Frauen- und Kinderschutzhaus

4 Woldegk 4 Nr. 02/2020 Sprechzeiten des Amtsvorstehers und der Bürgermeister der Gemeinden des Amtes Amtsvorsteher Herr Conrad Tel dienstagnachmittags nach Vereinbarung Groß Miltzow Herr Nordengrün, Tel donnerstags, 16:00 bis 18:00 Uhr Gemeindebüro Ringstraße 1, Holzendorf Kublank Herr Rütz, Tel nach Vereinbarung Neetzka Herr Dreschel, Tel nach Vereinbarung Schönbeck Herr Penseler, Tel u. 3. Dienstag im Monat 18:00-19:00 Uhr Gemeindezentrum in Schönbeck oder nach Vereinbarung Schönhausen Frau Schulz, Tel mittwochs 15:00-17:00 Uhr Gemeindezentrum Voigtsdorf Frau Deutschmann, Tel nach Vereinbarung Woldegk Herr Dr. Lode, montags - freitags nach vorheriger Absprache Karl-Liebknecht-Platz 2 Tel Telefonverzeichnis Ortsvorsteher der Stadt Woldegk OT Bredenfelde Herr Kohlmeyer Tel OT Göhren/ Georginenau/ Grauenhagen Herr Karberg Tel OT Helpt/ Herr Baumgarten Tel Oertzenhof/ Pasenow OT Hinrichshagen/ Oltschlott Herr Völz Tel Tel OT Rehberg/ Vorheide Herr Kieckbusch Tel Tel OT Mildenitz/Carlslust/ Herr Stier Tel Groß Daberkow/ Hornshagen OT Petersdorf Herr Müller Tel Hauptsatzung des Amtes Woldegk Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen: 1 Name/Dienstsiegel (1) Das Amt führt den Namen Woldegk. (2) Das Amt Woldegk führt als Dienstsiegel das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteiles Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone und der Umschrift AMT WOLDEGK. (3) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Amtsvorstehers. 2 Amtsausschuss (1) Der Vorsitzende des Amtsausschusses führt die Bezeichnung Amtsvorsteher. (2) Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte einen 1. und 2. Stellvertreter des Amtsvorstehers. (3) Der Amtsvorsteher und die Stellvertreter werden auf Vorschlag der Amtsausschussmitglieder gewählt. 3 Sitzungen des Amtsausschusses (1) Die Sitzungen des Amtsausschusses sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen, 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, 3. Grundstücksgeschäfte, 4. Vergabe von Aufträgen. Der Amtsausschuss kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1-4 in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Amtsausschussmitgliedern sollen spätestens fünf Arbeitstage vorher beim Amtsvorsteher eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Amtsausschusssitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von einem Monat schriftlich beantwortet werden. 4 Ausschüsse (1) Im Amt Woldegk wird entsprechend 136 Abs. 3 KV M-V ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet, welcher sich aus 3 Mitgliedern des Amtsausschusses zusammensetzt. Er hat die Aufgabe die Ordnungsgemäßheit der Haushaltsführung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden zu prüfen und nimmt im Fall der Übertragung auf das Amt die sich aus 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V ergebenen Aufgaben wahr. (2) Im Amt Woldegk wird ein Hauptausschuss gebildet. Er setzt sich aus dem Amtsvorsteher und seinen beiden Stellvertretern zusammen und hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Amtsausschusses vorzubereiten und zu beraten. Daneben unterstützt der Hauptausschuss den Amtsvorsteher beratend bei Entscheidungen in allen Angelegenheiten, die ihm aufgrund Beschlusses des Amtsausschusses oder im Rahmen der Hauptsatzung übertragen wurden. (3) Es können zeitweilige Ausschüsse des Amtsausschusses gebildet werden. Diese setzen sich jeweils aus fünf Amtsausschussmitgliedern zusammen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. 5 Amtsvorsteher/Stellvertreter (1) Der Amtsvorsteher ist Vorsitzender des Amtsausschusses. Er und seine Stellvertreter werden für die Wahlperiode des Amtsausschusses gewählt. Die Aufgaben des Amtsvorstehers regeln die 138 bis 143 KV M-V. (2) Der Amtsvorsteher entscheidet im Rahmen der Haushaltssatzung über die Vergabe von Aufträgen innerhalb folgender Wertgrenzen: 1. Bauleistungen bis zu , 2. Liefer- und Dienstleistungen bis zu 5.000, 3. freiberufliche Leistungen bis zu (3) Der Amtsvorsteher trifft im Rahmen von 134 Abs. 2 i. V. m. 22 Abs. 4 KV-MV Entscheidungen unterhalb folgender Wertgrenzen: a) der Genehmigung von Verträgen nach 39 Absatz 2 Satz 11 und 12, wenn diese auf einmalige Leistungen gerichtet sind, unterhalb der Wertgrenze von sowie bei wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze von je Leistungsrate,

5 Nr. 02/ Woldegk b) über die Zustimmung zu neuen oder zusätzlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt bis im Einzelfall, c) bei Veräußerungen oder Belastungen von Grundstücken von sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von , d) der Übernahme von Bürgschaften, der Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte bis zu einer Wertgrenze von 2.500, e) bei dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere Erschließungsverträgen und Durchführungsverträgen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bis zu (4) Der Amtsvorsteher entscheidet über den Abschluss, die Änderung, Aufhebung und Kündigung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen i. S. v. 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB IV. (5) Verpflichtungserklärungen des Amtes bis zu einer Wertgrenze von 750 bzw. von 250 bei wiederkehrenden Verpflichtungen können vom Amtsvorsteher allein bzw. durch eine oder einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei Gleichstellungsbeauftragte (1) Der Amtsausschuss bestellt für die Dauer einer Wahlperiode eine Gleichstellungs-beauftragte, die ehrenamtlich tätig ist. Sie ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Weisungen nicht gebunden, unterliegt aber der allgemeinen Dienstaufsicht des Amtsvorstehers. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an den Sitzungen des Amtsausschusses teilnehmen. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Antrag das Wort zu erteilen, hierbei ist sie nicht stimmberechtigt. 7 Rechte der Einwohner (1) Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Amtsausschusssitzung an den Amtsausschuss, an einzelne Mitglieder des Amtsausschusses und an den Amtsvorsteher Fragen zu stellen, sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei auch auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung des Amtsausschusses beziehen und müssen von allgemeinem Interesse sein. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. Fragen an den Amtsausschuss beantwortet der Amtsvorsteher. (2) Anregungen und Vorschläge von Einwohnerversammlungen, die in den Gemeinden stattfanden in Selbstverwaltungsangelegenheiten des Amtes und in Angelegenheiten, die dem Amt nach 127 Abs. 4 KV M-V übertragen worden sind, sollen dem Amtsausschuss in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. 8 Entschädigungen (1) Der Amtsvorsteher erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen. (2) Der erste Stellvertreter des Amtsvorstehers erhält monatlich 500 und der zweite Stellvertreter monatlich 250 funktionsbezogene Aufwandentschädigung. (3) Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40. Sind für einen Tag zwei Sitzungen anberaumt, wird nur eine Aufwandsentschädigung bezahlt. (4) Die Gleichstellungsbeauftragte erhält eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Amtes erfolgen durch Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Woldegk, dem Woldegker Landboten. Herausgeber: Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße 9, Sietow. (2) Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Landbote mit der Bekanntmachung erscheint. (3) Der Landbote erscheint monatlich einmal und wird an alle Haushalte im Amtsbereich kostenfrei verteilt. Bürger, die ihren Wohnsitz außerhalb des Amtsbereiches haben, können den Woldegker Landboten im Amt Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1, Woldegk, einzeln oder im Abonnement beziehen. (4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt 10 Arbeitstage, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (5) Soweit zusätzliche Internetbekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB zu besorgen sind, erfolgen diese über die Internetseite (6) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen in den Schaukästen an nachfolgenden Standorten: Groß Miltzow, Bushaltestelle OT Badresch, Speicher OT Golm, Friedländer Chaussee/Ecke Neetzkaer Weg OT Holzendorf, Haus der Begegnung OT Klein Daberkow, Bushaltestelle OT Kreckow, Abzweigung Gutshaus OT Lindow, Bushaltestelle OT Ulrichshof, Bauernstube OT Ulrichshof-Ausbau, Abzweigung Nr. 53 Kublank, ehemaliges Gemeindebüro Neetzka, Sporthalle Schönbeck, Bushaltestelle OT Charlottenhof, Bushaltestelle OT Neu Schönbeck, Bushaltestelle OT Poggendorf, Wohnhaus 03 OT Rattey, Bushaltestelle Schönhausen, Gemeindehaus OT Matzdorf, Bushaltestelle Voigtsdorf, Bushaltestelle Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1 OT Bredenfelde, Parkplatz Gaststätte und Strelitzer Straße OT Canzow, Bushaltesstelle im Ort OT Georginenau, Kreuzung OT Göhren, Bushaltestelle OT Grauenhagen, Bushaltestelle OT Hildebrandshagen, Bushaltestelle OT Hinrichshagen, ehemalige Verkaufsstelle OT Oltschlott, Bushaltestelle OT Rehberg, Gemeindehaus OT Vorheide, Bushaltestelle OT Helpt, Am Neubau Dorfstr. 57/58 OT Oertzenhof, Bushaltestelle OT Pasenow, Kulturhaus OT Mildenitz, Schloßstraße OT Carlslust, Bushaltestelle OT Groß Daberkow, Dorfplatz OT Hornshagen, Bushaltestelle OT Petersdorf, Neubau OT Woldegk, Am Markt, Informationszentrum außen (7) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln nach Abs. 6 zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. 10 Elektronische Kommunikation (1) Erklärungen, durch welche das Amt Woldegk verpflichtet werden soll, können auch in elektronischer Form abgegeben werden

6 Woldegk 6 Nr. 02/ Hauptausschuss (1) Es wird ein Hauptausschuss gebildet, dem der Bürgermeister und 5 Stadtvertreter angehören. (2) Soweit eine Zuständigkeit des Amtes nach 127 KV M-V nicht gegeben ist, entscheidet der Hauptausschuss im Rahmen der Haushaltssatzung über die Vergabe von Aufträgen innerunter der Maßgabe, dass die Erklärungen mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sind. Im Fall der elektronischen Erklärung entfallen sowohl die handschriftliche Unterzeichnung als auch die Beifügung des Dienstsiegels. (2) Dies gilt nicht für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. 11 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 12 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hiervon ausgenommen sind die Regelungen in 8 der Satzung, welche mit Wirkung vom in Kraft treten. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Woldegk, den ausgefertigt: Hans-Joachim Conrad Amtsvorsteher Siegel Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Hauptsatzung der Windmühlenstadt Woldegk Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVO- Bl. MV S. 467) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen: 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel (1) Die Stadt führt den Namen Woldegk. Vor ihrem Namen führt sie die Bezeichnung Windmühlenstadt. (2) Die Stadt Woldegk führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (3) Das Wappen zeigt in Silber einen bewurzelten grünen Eichbaum mit Blättern und Früchten; zwischen den Zweigen ein schwebender roter Adler mit goldener Bewehrung. (4) Die Flagge ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Grün, Weiß und Grün gestreift. Die grünen Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der weiße Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuches ein. Der weiße Streifen ist in der Mitte mit den Figuren des Stadtwappens belegt, die zwei Drittel der Höhe und ein Drittel der Länge des Flaggentuchs einnehmen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3. (5) Das Dienstsiegel zeigt eine Abbildung des Stadtwappens mit der Umschrift WINDMÜHLENSTADT WOLDEGK. (6) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. 2 Ortsteile (1) Die Stadt Woldegk besteht aus den Ortsteilen Bredenfelde, Canzow, Carlslust, Georginenau, Göhren, Grauenhagen, Groß Daberkow, Helpt, Hildebrandshagen, Hinrichshagen, Hornshagen, Mildenitz, Oertzenhof, Oltschlott, Pasenow, Petersdorf, Rehberg, Vorheide und Woldegk. (2) Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. 3 Rechte der Einwohner (1) Der Bürgermeister beruft durch öffentliche Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Stadt ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. (2) Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Stadtvertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Stadt oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen in einer Einwohnerversammlung, durch Information im Woldegker Landboten und/ oder auf der Internetseite de unterrichtet werden. Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Stadt darzustellen. Den Einwohnern ist Gelegenheit zur Äußerung auch im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu geben. (4) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Stadtvertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Stadtvertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. In den Fällen nach Absatz 3 kann sich diese bei Bedarf auf 45 Minuten erhöhen. (5) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung über wichtige Angelegenheiten der Stadt zu berichten. 4 Stadtvertretung (1) Die Vertretung der Bürger der Stadt Woldegk führt den Namen Stadtvertretung, die Mitglieder der Stadtvertretung führen die Bezeichnung Stadtvertreter. (2) Die Stadtvertretersitzungen sind grundsätzlich öffentlich. (3) Anfragen von Stadtvertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vorher beim Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Stadtvertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von einem Monat schriftlich beantwortet werden. (4) Die Öffentlichkeit ist in folgenden Fällen grundsätzlich ausgeschlossen: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen, 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, 3. Grundstücksgeschäfte, 4. Vergabe von Aufträgen. Sollten keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner betroffen sein, sind auch die Angelegenheiten der Ziffern 1-4 in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

7 Nr. 02/ Woldegk 9 Ortsvorsteher (1) Für die nachfolgend aufgeführten Ortsteile werden von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils im Rahmen von Einwohnerverhalb folgender Wertgrenzen: 1. Bauleistungen von bis zu , 2. Liefer- und Dienstleistungen von bis zu freiberufliche Leistungen von bis zu (3) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen nach 22 Abs. 4 Satz 1 KV M-V innerhalb folgender Wertgrenzen: 1. der Genehmigung von Verträgen nach 39 Absatz 2 Satz 11 und 12, wenn diese auf einmalige Leistungen gerichtet sind von bis zu sowie bei wiederkehrenden Leistungen von bis zu je Leistungsrate, 2. bei der Zustimmung zu neuen oder zusätzlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt von bis zu im Einzelfall, 3. bei der Veräußerung oder Belastung von Grundstücken von bis zu , bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden, von bis zu sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von bis zu , 4. der Übernahme von Bürgschaften, der Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu erachtende Rechtsgeschäfte von bis zu , 5. bei dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere Erschließungsverträgen und Durchführungsverträgen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen von bis zu , 6. über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von 44 Absatz 4 KV M-V von 100 bis zu (4) Der Hauptausschuss entscheidet über den Abschluss, die Änderung, Aufhebung und Kündigung von Arbeitsverträgen mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die von Dritten zu mindestens 50 % gefördert werden und nicht mit einer Nachbeschäftigungspflicht verbunden sind. (5) Nach Behandlung durch den Planungsausschuss entscheidet der Hauptausschuss über gemeindliche Stellungnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). (6) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nichtöffentlich. 6 Beratende und weitere Ausschüsse (1) In der Stadtvertretung werden gemäß 36 KV M-V folgende beratende Ausschüsse gebildet: Name des Ausschusses Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Umweltfragen und Wirtschaftsförderung Planungsausschuss Ausschuss für Finanzen, Soziales, Bildung, Jugend, Kultur und Sport, Tourismus Sozial- und Finanzausschuss wesentliche Aufgabengebiete Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Stadtsanierung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege Haushaltsplanung, Sozialwesen, Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Fremdenverkehr (2) Die beratenden Ausschüsse der Stadtvertretung bestehen aus jeweils 10 Mitgliedern mit mindestens 6 Stadtvertretern und höchstens 4 sachkundigen Einwohnern. (3) Der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter werden aus der Mitte des Ausschusses durch die jeweiligen Ausschussmitglieder gewählt. (4) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. (5) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Woldegk übertragen. 7 Beiräte (1) In der Windmühlenstadt Woldegk kann ein Kinder- und Jugendbeirat auf der Grundlage einer durch die Stadtvertretung beschlossenen Satzung und einer Geschäftsordnung gebildet werden. Das Anliegen dieses Beirates soll darin bestehen, die besonderen Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen. Er unterstützt den Bürgermeister und die Stadtvertretung bei der politischen Entscheidungsfindung und informiert den Sozial- und Finanzausschuss einmal im Jahr über seine Arbeit. (2) Darüber hinaus können in der Windmühlenstadt Woldegk weitere Beiräte für die besonderen Angelegenheiten von Senioren sowie von Behinderten gebildet werden. Die Regelungen des Absatz 1 gelten entsprechend. 8 Bürgermeister und dessen Stellvertreter (1) Der Bürgermeister ist gleichzeitig Vorsitzender der Stadtvertretung. Er und seine zwei Stellvertreter, die gleichzeitig Stellvertreter des Vorsitzenden der Stadtvertretung sind, werden für die Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. (2) Soweit eine Zuständigkeit des Amtes nach 127 KV M-V nicht gegeben ist, entscheidet der Bürgermeister im Rahmen der Haushaltssatzung über die Vergabe von Aufträgen für: 1. Bauleistungen unterhalb von 6.000, 2. Liefer- und Dienstleistungen unterhalb von 3.000, 3. freiberufliche Leistungen unterhalb von (3) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen nach 22 Absatz 4 KV M-V im Rahmen der folgenden Wertgrenzen: 1. der Genehmigung von Verträgen nach 39 Absatz 2 Satz 11 und 12 KV M-V, wenn diese auf einmalige Leistungen gerichtet sind, unterhalb von sowie bei wiederkehrenden Leistungen unterhalb von je Leistungsrate, 2. bei der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt unterhalb von Euro im Einzelfall, 3. bei der Veräußerung oder Belastung von Grundstücken unterhalb von 3.000, bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden, unterhalb von sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes unterhalb von , 4. der Übernahme von Bürgschaften, der Abschluss von Gewährverträgen, die Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu erachtende Rechtsgeschäfte unterhalb von 3.000, 5. bei dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere Erschließungsverträgen und Durchführungsverträgen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen unterhalb von 6.000, 6. über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von 44 Abs. 4 KV M-V unterhalb von 100. (4) Die Stadtvertretung ist laufend über die Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 zu unterrichten. (5) Der Bürgermeister ist zuständig, sofern das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht ausgeübt werden soll. (6) Verpflichtungserklärungen der Stadt bis zu einer Wertgrenze von 750 bzw. von 250 bei wiederkehrenden Verpflichtungen können vom Bürgermeister allein bzw. durch eine oder einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei (7) Der Bürgermeister entscheidet über den Abschluss, die Änderung, Aufhebung und Kündigung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, wenn diese von Dritten zu mindestens 50 % gefördert werden und nicht mit einer Nachbeschäftigungspflicht verbunden sind.

8 Woldegk 8 Nr. 02/2020 sammlungen für die Dauer der Wahlperiode der Stadtvertretung Ortsvorsteher nach folgender Maßgabe gewählt: Ortsvorsteher Bredenfelde Göhren Mildenitz Helpt Hinrichshagen Petersdorf Rehberg Ortsteile Bredenfelde Göhren, Georginenau, Grauenhagen Mildenitz, Carlslust, Hornshagen, Groß Daberkow Helpt, Oertzenhof, Pasenow Hinrichshagen, Oltschlott Petersdorf Rehberg, Vorheide (2) Unbeschadet der sich aus 42a KV M-V ergebenen Rechte haben die Ortsvorsteher bei Angelegenheiten, die die Ortsteile betreffen, Unterrichtsanspruch, ein Vorschlagsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse. Insbesondere sind dieses: 1. Planung und Durchführung von Investitionen im Ortsteil, 2. Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch, soweit sie sich auf den Ortsteil erstrecken, 3. Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen im Ortsteil, 4. Ausbau und Umbau sowie die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, 5. Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen, soweit es im Ortsteil gelegen ist, 6. Änderung von Grenzen des Ortsteiles. 10 Entschädigungen (1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von Aufgrund der Fusion mit der ehemaligen Gemeinde Petersdorf zum wird ab diesem Zeitpunkt die monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gemäß 8 Abs. 1 Satz 2 EntschVO M-V für den Zeitraum von fünf Jahren um 150 erhöht. Im Krankheitsfall wird die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung 6 Wochen weitergezahlt. Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über 3 Monate hinausgehen. (2) Der erste Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält monatlich 500 und der zweite Stellvertreter monatlich 250 funktionsbezogene Aufwandentschädigung. (3) Sollte bei Verhinderung des Bürgermeisters ein konkretes Dienstgeschäft vorgenommen werden, erhält die stellvertretende Person für die Stellvertretung ein Dreißigstel der Bürgermeisterentschädigung nach Absatz 1, wenn es sich nicht um eine Sitzung handelt. Nach drei Monaten Vertretung erhält die stellvertretende Person die volle Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 unter Wegfall der Aufwandsentschädigung nach Absatz 2. Amtiert eine stellvertretende Person, weil der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihm die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 zu. (4) Die Mitglieder der Stadtvertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1, 2, 3 oder 7 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 30. (5) Alle Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für Sitzungen der Stadtvertretung, seiner Ausschüsse und der Fraktionen ein Sitzungsgeld von 40. Gleiches gilt für die sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in den sie gewählt worden sind und der Fraktion, die sich mit der Sitzungsvorbereitung und -nachbereitung dieser Ausschusssitzungen befasst. Ausschussvorsitzende erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung 60. (6) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. (7) Die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Fraktionen beträgt 120. (8) Die monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher ( 9 Abs.1) orientiert sich an der Anzahl der jeweiligen Einwohner und beträgt in: 1. Helpt, Mildenitz je 300, 2. Göhren 250, 3. Bredenfelde, Hinrichshagen und Rehberg je Petersdorf 150. (9) Die Bibliothek Woldegk wird ehrenamtlich betreut. Für jeden Monat der tatsächlichen Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Öffnungszeiten wird eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung gem. 17 EntschVO M-V in Höhe von 100 gewährt. 11 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Woldegker Landboten, dem amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Woldegk und der amtsangehörigen Gemeinden, vollzogen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gesetzlicher Ermächtigungen erlassene Anordnungen etwas anderes bestimmen. (2) Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Tages vollzogen, an dem der Woldegker Landbote mit der Bekanntmachung erscheint. (3) Der Woldegker Landbote erscheint monatlich und wird an die Haushalte in der Stadt kostenfrei durch das Amt verteilt. Für Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Woldegk haben, besteht die Möglichkeit, den Woldegker Landboten im Amt Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1, einzeln oder im Abo zu beziehen. Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen der Stadtvertretung sind 7 Tage vorher im Schaukasten des Amtes am Amtsgebäude, Karl-Liebknecht-Platz 1 und in den Schaukästen der Ortsteile wie folgt bekannt zu machen: Bredenfelde an der Strelitzer Straße, Canzow an der Bushaltestelle, Carlslust an der Bushaltestelle, Georginenau an der Kreuzung, Göhren an der Bushaltestelle, Grauenhagen an der Bushaltestelle, Groß Daberkow in Höhe Alte Landstraße 20 Helpt am Neubau in Höhe ehem. DS 57/58, Hildebrandshagen an der Bushaltestelle, Hinrichshagen an der ehemaligen Verkaufsstelle, Hornshagen an der Bushaltestelle, Mildenitz in Höhe Schlossstraße 9 Oertzenhof an der Bushaltestelle, Oltschlott an der Bushaltestelle, Pasenow am Kulturhaus, Petersdorf am Neubau, Petersdorf Rehberg am Gemeindehaus, Vorheide an der Bushaltestelle Woldegk am Marktplatz, Informationszentrum außen. (4) Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt. Muss die Tagesordnung in dringenden Fällen ergänzt werden, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung entsprechend bis 3 Tage vor der Sitzung der Stadtvertretung. (5) Ersatzbekanntmachungen erfolgen gem. 4 Kommunalverfassung - DVO über die Schaukästen des Amtes und der Ortsteile. Gleiches trifft für Eilentscheidungen zu. Eilentscheidungen sind solche Bekanntmachungen, die nicht unter Abs. 1 abgearbeitet werden können. (6) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln nach Abs. 3 zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. (7) Die zusätzlichen Internetbekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB erfolgen über die Internetseite windmuehlenstadt-woldegk.de. 12 Elektronische Kommunikation (1) Erklärungen, durch welche die Stadt Woldegk verpflichtet werden soll, können auch in elektronischer Form abgegeben werden unter der Maßgabe, dass die Erklärungen mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten Signatur versehen sind. Im Fall der

9 Nr. 02/ Woldegk elektronischen Erklärung entfallen sowohl die handschriftliche Unterzeichnung als auch die Beifügung des Dienstsiegels. (2) Dies gilt nicht für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. 13 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 14 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hiervon ausgenommen sind die Regelungen in 10 der Satzung, welche mit Wirkung vom in Kraft treten. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Woldegk, den ausgefertigt: Dr. Ernst-Jürgen Lode Bürgermeister Siegel Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Haushaltssatzung der Stadt Woldegk für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des 45 i. V. 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnishaushalt auf einen Gesamtbetrag der Erträge von EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 2. im Finanzhaushalt auf a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1 von EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von EUR b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kassenkredite Kassenkredite werden nicht beansprucht. 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 400 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 400 v. H. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 20,51 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung 1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. 2. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden nach 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 3. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach 14 Abs. 2 GemHVODoppik für über die Teilhaushalte hinweg gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit in Zusammenhang stehenden Auszahlungen. 4. Zinsaufwendungen und -auszahlungen werden über die gesamten Teilhaushalte für deckungsfähig erklärt. 5. Die unter genannten Aufwendungen und Auszahlungen sind von der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt auszunehmen. 6. Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen werden für den jeweiligen Verrechnungszweck über die Teilhaushalte hinweg für deckungsfähig erklärt. 7. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 8. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwendet werden. 9. Erträge und Einzahlungen aus Spenden und Versicherungserstattungen sind zweckgebunden für Aufwendungen und Auszahlungen im jeweiligen Produkt einzusetzen. 10. Bei der Zweckbindung von Erträgen oder Einzahlungen bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und solche zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. 11. Gemäß 9 (3) GemHVO-Doppik müssen bis zu einer Wertgrenze unter (geringfügige Investition) mindestens eine Kostenschätzung sowie entsprechende Vergleichsangebote vorliegen. Bei Investitionen, die die Wertgrenzen von überschreiten, ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erarbeiten. 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

10 Woldegk 10 Nr. 02/2020 Nachrichtliche Angaben: 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich Woldegk, den Bürgermeister (Unterschrift) Bürgermeister Siegel 0 EUR EUR EUR Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Woldegk, Haus 1, Zimmer 303 öffentlich aus. Bürgermeister Nr. 28/ Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Voigtsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und der 1 bis 3, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Voigtsdorf und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Satzung der Gemeinde Voigtsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom wird wie folgt geändert: Der 8 Absatz 4 erhält folgende Fassung: 8 Züchtersteuer (4) Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r Verpflichtung/Nachweis vorzulegen: 1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht. 2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt. 3. Änderungen im Hundebestand werden innerhalb 14 Kalendertagen der Gemeinde schriftlich angezeigt. 4. Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt. 5. Mitgliedsnachweis in einem anerkannten Hundezuchtverein. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Voigtsdorf, den ausgefertigt: Isolde Deutschmann Bürgermeisterin (Siegel) Hinweis Gemäß 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Woldegk Planvorhaben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohnen in der Fritz-Reuter-Straße hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB Der von der Stadtvertretung der Stadt Woldegk in der Sitzung am gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohnen in der Fritz- Reuter-Straße (Stand November 2019) für das Gebiet an der Fritz-Reute-Straße und Bergstraße und die Begründung sowie der Artenschutzfachbeitrag liegen vom bis einschließlich im Amt Woldegk in Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1 zu folgenden Dienstzeiten montags 8:00 Uhr - 12:00 Uhr dienstags 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr, mittwochs 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und donnerstags 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr öffentlich aus. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 73/7, 77/1, 83, 84/11, 90/72 und 91/136 (alle teilweise) der Flur 2 Gemarkung Woldegk. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand der Stadt Woldegk. Es wird im Südwesten von der Fritz-Reuter Straße begrenzt. (siehe Übersichtskarte) Übersichtskarte, unmaßstäblich Zusätzlich sind die nach 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen auch auf der Webseite des Amtes Woldegk unter www. windmuehlenstadt-woldegk.de zugänglich. Die Planung erfolgt nach 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Dabei wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10a Absatz 1 abgesehen. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohnen in

11 Nr. 02/ Woldegk der Fritz-Reuter-Straße schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Woldegk, den Dr. Lode Bürgermeister Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Neustrelitzer Straße 120, Neubrandenburg Freiwilliger Landtausch Schönbeck IV, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Aktenzeichen: / IV Ausführungsanordnung 1. Im Freiwilligen Landtausch Schönbeck IV wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet ( 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG). 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der , 00:00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden ( 49 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]), an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über. 3. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes gehen zugleich der Besitz und die Nutzung der Tauschgrundstücke über. 4. Haben Festsetzungen des Tauschplans Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichszahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG), b) Veränderung des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch ( 70 Absatz 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von drei Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Gründe: Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan. Seine Ausführung war gemäß 103f Absatz 3 Satz 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Sitz Neubrandenburg, erhoben werden. Neubrandenburg, den Im Auftrag Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsfassung des Managementplanes für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE Wald- und Kleingewässerlandschaft Brohmer Berge Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE Wald- und Kleingewässerlandschaft Brohmer Berge ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura Es trägt zur Erhaltung von Arten und Lebensräumen von europaweiter Bedeutung bei. Für dieses Gebiet wird gemäß 9 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des StALU Vorpommern ein Managementplan erarbeitet, der die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt, zur Entwicklung und zur Wiederherstellung der für das Gebiet benannten Lebensraumtypen und Arten enthält. Der Plan besteht aus einem fachlichen Grundlagenteil, in dem die maßgeblichen Schutzobjekte beschrieben und die gebietsspezifischen Erhaltungsziele konkretisiert werden sowie aus einem konsensorientierten Maßnahmen- und Umsetzungsteil, in dem die Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden, mit denen die Erhaltungsziele erreicht werden sollen. Auf der Homepage des StALU Vorpommern kann der nun vorliegende Entwurf des Gesamtmanagementplanes für das GGB unter folgendem Link eingesehen werden: Landschaftspflege/Natura-2000/Managementplanung/DE Wald-und-Kleingewaesserlandschaft-Brohmer-Berge Bis zum besteht im Rahmen der öffentlichen Beteiligung für in ihrer Zuständigkeit berührte Behörden, Ämter, Interessenvertreter sowie betroffene Nutzer und Einzelpersonen die Gelegenheit, sich zum vorliegenden Planentwurf schriftlich zu äußern. Die Stellungnahme ist unter Angabe der Gebiets-Nr. DE an folgende Adresse zu richten: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Abt. 4/ Dez. 40 Verfahrensbeauftragte Frau Elling Badenstraße Stralsund. Alternativ kann die Stellungnahme per Mail an die Verfahrensbeauftragte gesendet werden: Anne-Kathrin.Elling@staluvp.mv-regierung.de Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Verbrennen pflanzlicher Abfälle Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbflVO M-V) vom 18. Juni 2001 (GVOBl. M-V 2001, S. 281) regelt im 2, dass Pflanzenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt werden dürfen, wenn eine Entsorgung nach 1 Abs. 1 und 4 oder eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gemäß 2 der Pflanzenabfalllandesverordnung ist vom 01. bis 31. März und vom 01. bis 31. Oktober werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von bis Uhr zulässig. Durch das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle darf das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden.

12 Woldegk 12 Nr. 02/2020 Es ist im Regelfall zu vermuten, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, wenn beim Verbrennen Folgendes beachtet wird: 1. Es herrscht keine Inversionswetterlage (insbesondere Smog oder Nebel), keine anhaltende Trockenheit (Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5) sowie kein starker Wind (ab Windstärke 6, gekennzeichnet durch deutliche Bewegung armstarker Äste) 2. Die pflanzlichen Abfälle sind abgetrocknet, so dass es zu keiner starken Rauchentwicklung kommen kann. 3. Die pflanzlichen Abfälle wurden am Verbrennungstag umgelagert oder erstmalig aufgeschichtet. 4. Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen gewahrt. 5. Von der Feuerstelle bleibt ein Mindestabstand von 100 Metern zu Autobahnen und Bundesstraßen sowie 15 Metern zu sonstigen zum Aufenthalt von Personen bestimmten Gebäuden (Wohnhäusern) gewahrt. Bei Nichtbeachten der genannten Regelungen des 2 liegt nach 4 Pkt. 1 der Pflanzenabfalllandesverordnung M-V eine Ordnungswidrigkeit vor. Bau-/Ordnungsamt Amt Woldegk EUTB - Weiter für Woldegk und Umgebung EUTB? -Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung- Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden und werden in ganz Deutschland ergänzende unabhängige Beratungsstellen zu allen Fragen der Teilhabe behinderter Menschen, von Behinderung bedrohter Menschen und deren Angehörige aufgebaut. Im Januar 2020 wurde auch für Bürger der Gemeinde Woldegk und Umgebung diese niederschwellige Beratung erstmalig und ortsnah angeboten. Erste Ratsuchende haben dieses Angebot bereits genutzt. Diese Beratung findet in der Burgtorstraße 1a, in den Räumen des Johanniter Pflegedienstes statt. Selbstverständlich soll dieser Beratungsdienst dauerhaft angeboten werden. Geplant ist regelmäßig der letzte Donnerstag im Monat. So wird am 27. Februar von 8 bis 12 Uhr die nächste Beratung stattfinden. Sie ist und bleibt absolut kostenlos, unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern und an keine Mitgliedschaft gebunden. Die Mitarbeiter informieren u.a. zu Fragen zum Leben mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung. Zum Beispiel zum Ablauf und Kostenübernahme bei der Hörgeräteversorgung, im Vorfeld der Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Assistenzleistungen, Pflegeversicherung und sozialer Teilhabe. Auf Wunsch werden die Ratsuchenden im Prozess auch begleitet. Ziel ist es die Lebenssituation von Menschen durch mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zu verbessern. Aufgabe der Mitarbeiter in der Beratungsstelle ist es die Ratsuchenden über ihre Möglichkeiten zu informieren, denn nur wer seine Möglichkeiten kennt kann für sich die beste Lösung finden und überhaupt Entscheidungen treffen. Bereits im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Aber gerade in den letzten Jahren gab es große Veränderungen und deutliche Verbesserungen in den Leistungen für Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohte Menschen. Neue Leistungen wurden in den Gesetzten aufgenommen und andere konkretisiert. So wurde das gesamte Behindertenrecht aus dem SGB XII der Sozialhilfe heraus genommen und als neuer Teil 2 in das SGB IX überführt. Damit wird das Recht behinderter Menschen aus dem so genannten Fürsorgesystem herausgelöst und hin zu mehr individueller und selbstbestimmter Teilhabe weiterentwickelt. Z. B. werden Leistungen in Zukunft nicht mehr nach der Wohnform erbracht sondern individuell und personenzentriert. Das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen wurde gestärkt. Außerdem ist für viele Menschen das zergliederte Sozialleistungssystem sehr unübersichtlich und oft wissen die Betroffenen einfach nicht ob Ihnen Leistungen zustehen bzw. bei wem sie einen Antrag stellen können. Auch zu diesen Fragen können Sie sich in der Beratungsstelle informieren und Unterstützung bekommen. Es bleibt dabei: Man ist nicht behindert sondern man wird behindert. Das bedeutet, dass die Behinderung nicht in der Person mit einer Einschränkung oder Erkrankung liegt sondern in der Umwelt oder der Einstellung anderer Menschen, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verhindert. Die Berater wollen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige unterstützen diese gleichberechtigte Teilhabe zu erhalten. Wenn Sie Interesse an einer Beratung oder Fragen haben kommen Sie in die Beratungsstelle. Bei Interesse und um Wartezeiten zu vermeiden machen Sie bitte vorher einen Termin unter der Telefonnummer aus. Sollten Sie besondere Bedarfe bei der Kommunikation haben und z. B. als Gehörlose einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, melden Sie dies bitte vorher an. Dann kann diese Unterstützung gegeben werden. Gern können Sie auch eine Anfrage an bernd.rohloff(at)hoerbiko.de senden. Noch ein Hinweis für mobil stark eingeschränkte Menschen: Die Beratungsstelle ist weitgehend barrierefrei, verfügt allerdings nicht über eine behinderten gerechte Toilette. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben in die Beratungsstelle zu kommen, rufen Sie an oder schreiben Sie. Dann kann auf Wunsch auch ein Besuch bei Ihnen zu Hause erfolgen. Nutzen Sie die Chance sich zu informieren. Mit freundlichen Grüße Ihre EUTB-Woldegk Informationsveranstaltungen zum Breitbandausbau Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, schnelles Internet soll es nun bald auch im gesamten Woldegker Amtsbereich geben. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Landwerke M-V Breitband GmbH unterzeichneten am in Neubrandenburg den Vertrag für den Breitbandausbau in unserem Projektgebiet MSE 22_05. Auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte kann sich jedermann darüber erkundigen, welche Gebiete vom Ausbau erfasst sind ( Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen und Vereine des Amtsbereichs Woldegk können sich informieren. Ansprechpartner der Landwerke M-V Breitband GmbH stehen hier zur Verfügung: Bis dienstags in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Stadt Woldegk, Karl-Liebknecht- Platz 2 (Beratungsraum). Die Informationsveranstaltung in Schönbeck entfällt aufgrund geringer Nachfrage ab KW 08/2020. Dringend zu beachten ist, dass der Glasfaser-Hausanschluss nur in der Vorbereitungs- und Planungsphase kostenfrei ist. Sollten sich Interessierte erst nach dem Beginn der Bauphase für einen Glasfaser-Hausanschluss entscheiden, wird dieser Anschluss kostenpflichtig sein. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH, Wilhelm-Stolte-Str. 90, Neustrelitz, Tel.: oder per kundenservice@breitlandnet.de. Soweit Sie Mieter einer Immobilie sind, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihren Vermieter bzw. die Wohnungsverwaltung. Alle Gewerbetreibenden werden von der Landwerke M-V Breitband GmbH zwecks Absprache individueller Angebote separat aufgesucht. H.-J. Conrad Amtsvorsteher

13 Nr. 02/ Woldegk Termin : Wirtschaftsförderung vor Ort in der Stadt Dargun Die Wirtschaftsfördergesellschaft (WMSE) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bietet regelmäßig in verschiedenen Orten des Kreisgebietes Beratungstage an. Der nächste Termin findet am von 10:00 bis 16:00 Uhr im kleinen Beratungsraum des Rathauses der Stadt Dargun, Platz des Friedens 6, Dargun statt. Dieses Angebot richtet sich an Unternehmen, die Fragen zur Bestandssicherung, Erweiterung oder möglichen Förderprogrammen von Land, Bund und EU haben, oder sich mit dem Gedanken einer Unternehmensnachfolge beschäftigen. Die erfahrenen Mitarbeiter der WMSE stehen aber auch Existenzgründern zur Seite, die eine zündende Geschäftsidee haben und nicht wissen, wohin mit den vielen Fragen zu Businessplan, Finanzierung, Förderung und Standortsuche. Gern berät die Wirtschaftsförderung auch zu den Themen Weiterbildung und Mitarbeitersuche. Zur Vermeidung von Wartezeiten und bestmöglichen Vorbereitung wird unter Angabe des Beratungswunsches um Anmeldung gebeten. Anmeldungen: oder Tel.: Unternehmersprechtag vor Ort: Datum: Zeit: Ort: 10:00 bis 16:00 Uhr Kleiner Beratungsraum des Rathauses der Stadt Dargun, Platz des Friedens 6, Dargun Rückfragen und weitere Informationen: Juliane Stein Warendorfer Straße Waren (Müritz) Tel.: MSEunternehmen 2020 kommt mit einigen Anpassungen Demmin, : Die Unternehmensmesse MSEunternehmen als branchenübergreifende Unternehmens- und Unternehmermesse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte findet in diesem Jahr an einem neuen Termin - am und gewohntem Platz, im Haus der Kultur und Bildung (HKB) Neubrandenburg, statt. Mit dem Veranstaltungstermin im Herbst entspricht die Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (WMSE) als Veranstalter der Vielzahl sich überschneidender Wirtschaftstermine im Frühjahr, einer gewünschten längeren Vorbereitungszeit für die Teilnehmer und den geplanten Anpassungen im Veranstaltungsformat. Diese greifen die Wünsche der Aussteller, Teilnehmer und Besucher der MSEunternehmen 2019 auf, die u. a. darin bestehen, dass die Messe vormittags Fachbesuchern und Fachgesprächen vorbehalten ist, nachmittags aber auch private Besucher die Angebote der Unternehmen wahrnehmen können. Das Vortragsprogramm wird noch unmittelbarer in das aktive Messegeschehen und die Unternehmenspräsentationen integriert sein. Begleitende Workshops und Seminare runden das Messekonzept ab. Die Unternehmensmesse MSEunternehmen fand erstmals am 21. März 2019 als B2B-Messe für die Unternehmen und Unternehmer des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt. Organisiert von der Wirtschaftsförderung des Landkreises hatten Unternehmer hier branchenübergreifend eine Plattform, sich kennen zu lernen, miteinander ins Gespräch zu kommen, sich über das eigene Unternehmen hinaus auszutauschen. Das Angebot wurde von rund 50 Ausstellern und 220 Unternehmensvertretern in einem breiten Branchenmix von Nahrungsmittelindustrie über Gesundheitswirtschaft, Energie, Ver- und Entsorgung, Medien, IT, Bildung, Beratung, Handel und Dienstleistung wahrgenommen. Weitere Informationen: Kontakt: Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte Anya Schlie, Michael Thurm, Tel.: / 4868 anya.schlie@wirtschaft-seenplatte.de; michael.thurm@wirtschaft-seenplatte.de Benutzung von Einrichtungen der Gemeinden Nachfolgend aufgeführte Einrichtungen stehen zur Nutzung zur Verfügung. Bei Interesse bitte die/den Objektverantwortliche/n kontaktieren. Die Nutzungsgebühren/Satzungen zur Nutzung sind veröffentlicht auf der Homepage des Amtes Woldegk, Ortsrecht der jeweiligen Gemeinde. Gemeinde Groß Miltzow Kulturhaus Golm Frau Lehmann Kulturhaus Kreckow Herr Jablonski Bauernstube Ulrichshof Frau Haak Haus der Begegnung Holzendorf Herr Bielow Gemeinde Schönbeck Gemeindezentrum Ratteyer Damm 1 (2 Räume, Personen) Alte Schmiede, Rattey 24b (35 Personen) Gemeinde Voigtsdorf Kulturhaus Dorfstr. 42 (Park Personen) Begegnungsstätte Dorfstr. 8 (am Dorfteich - 30 Personen) Gästewohnung Voigtsdorf (6 Erwachsene 12,50 / Pers./Nacht.) Frau Schmidtke Frau Thurow Frau Deutschmann Windmühlenstadt Woldegk Saal in Helpt Frau Wiederrich Saal in Pasenow Michael Schmuhl Saal in Rehberg Frau Koch Die nächste Ausgabe Woldegker Landbote erscheint am Freitag, dem 27. März 2020 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Freitag, der 13. März stadt.woldegk@amt-woldegk.de Bitte beachten Sie, dass alle Artikel für den Woldegker Landboten über das Redaktionssystem CMSweb der Linus Wittich Medien KG geschrieben werden. Anzeigen unter Tel.: d.mahncke@wittich-sietow.de Erhalten Sie Ihre Heimatzeitung regelmäßig? Rufnummer bei Reklamationen, Beschwerden, Anfragen

14 Woldegk 14 Nr. 02/2020 Marnie Biewald Mila Winkelmann Lea-Sophie Klähn Lilly-Johanna Heiden Geburten Holzendorf Kublank Vorheide Rattey Herzlich Willkommen Geburtstagsjubilare im März zum 70. Geburtstag Doris Giesche Neetzka Wilhelm Brentführer Woldegk Edith Kostrzewski Woldegk zum 75. Geburtstag Horst Köster Woldegk Renate Heidenreich Woldegk Ursula Prosch Woldegk zum 80. Geburtstag Karl-Heinz Bentert Schönhausen Adolf Schmidt Pasenow Gisela Lewenhagen Schönbeck zum 85. Geburtstag Gisela Friese Badresch Inge Maaß Woldegk anpassungsfähige Tiere mit einem gut ausgeprägten Geruchssinn für Futterquellen. Die angerichteten Schäden innerhalb des Stadtgebietes zeigen uns, dass die Schweine verschiedene Nahrungsquellen in der Stadt bereits erschlossen haben. Ob es sich hierbei nun um unsachgemäß entsorgte Gartenabfälle oder um die Eicheln des Heldenhain handelt, ist unerheblich. Schließlich gibt es noch einen weiteren ganz wesentlichen Faktor, den die Tiere erkannt haben. Sie werden im Bereich des Stadtgebietes nicht bejagt, denn dies ist, wie Bürgermeister Dr. Lode bereits angemerkt hat, nicht statthaft. Die Wildschweine finden somit im Bereich des Stadtgebietes Lebensbedingungen vor, die nahezu perfekt sind. Es ist davon auszugehen, dass sie diesen neu erschlossenen Lebensraum nicht verlassen werden. Hinzu kommt die Novellierung des Jagdgesetztes. Diese gestattet den Jägern zukünftig den Einsatz von Nachtsichttechnik in Verbindung mit der Waffe zu nutzen. Somit wird sich der Jagddruck auf die Tiere außerhalb des sicheren Stadtgebietes nochmals erhöhen. Aufgrund dessen kann davon ausgegangen werden, dass sich zu der bereits bestehenden Population weitere Tiere dazugesellen. Die sachgerechte Entsorgung der Gartenabfälle ist zwar zwingend notwendig, jedoch wird sie allein das Problem nicht mehr lösen können. Die Gärtner und auch die Stadt sind aufgefordert, stabile Zäune mit entsprechenden Unterwühlschutz zu errichten, um die Tiere von der Stadt fernzuhalten. Auf Seiten der Stadt betrifft es die Bereiche von der ehemaligen Festwiese bis zum Graben sowie von der Bleiche bis zu den Gärten am See. Insgesamt ergibt das eine Strecke von ca. 275 m, die mit einem entsprechenden Zaun versehen werden müsste. Abschließend sei nochmal allen Betroffenen gesagt, dass dieses Problem nur durch das Mitwirken Aller gelöst werden kann. Aus diesem Grund bietet Herr Hyna, der seit vielen Jahren Herrn Adelbert Lenz hilft das Jagdgebiet rund um den Stadtsee zu betreuen, den Gärtnern an, überschüssige Gartenfrüchte abzufahren. Darüber hinaus möchten wir die Gelegenheit nutzen sie auf einen Termin aufmerksam zu machen, bei dem jeder gern gesehen ist: Am wollen einige Jäger eine Müllsammelaktion im beschriebenen Gebiet durchführen. Wer zur jetzigen Jahreszeit den Weg zur alten Bleiche mal passiert, sieht, dass sich dort eine nicht unerhebliche Menge Abfall entlang des Weges angesammelt hat. Zu dieser Aktion sind alle freiwilligen Helfer herzlich eingeladen. Treffpunkt ist um 08:15 Uhr auf der ehemaligen Festwiese. Verfasst von Heinz Hyna & Christian Noack Das Schwarzwild von Woldegk Erst kürzlich äußerte sich der Bürgermeister Dr. Lode zu der Schwarzwild-Problematik in der Stadt. Als Ursache gab er die Trockenheit und insbesondere die falsche Entsorgung von Gartenabfällen an. Letzteres erzeugte gerade bei den Gärtnern im Bereich des Stadtsees Unmut, zumal viele von ihnen direkt von den verursachten Schäden betroffen sind. Im Folgenden sollen hier die Ursachen für das Aufkommen der Schweine im Stadtgebiet, die daraus resultierenden Probleme und mögliche Lösungen und Handlungsvorschläge gegeben werden, um das Schwarzwild wieder aus der Stadt zu drängen. Ein großes Problem ist die Trockenheit und die zunehmende Verlandung des Stadtsees. Noch in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts war es im Winter möglich von den überschwemmten Wiesen der Göhrener Chaussee bis zum Strand des Sees Schlittschuh zu laufen. Mittlerweile befindet sich jedoch in diesem Bereich ein Dickicht aus Schilf, Sträuchern und Bäumen. In den letzten beiden Jahren ist der Grundwasserspiegel nochmals stark gefallen, was den Schweinen neue Wechsel und Einstände bis in das Stadtgebiet ermöglichen. Nun sind Wildschweine im Bereich des Stadtsees keine Neuerscheinung. Jedoch haben die milden Winter sowie der verstärkte Maisanbau der Landwirte eine stark anwachsende Population begünstigt. Darüber hinaus sind Wildschweine sehr gelehrige und Einladung zur nächsten Gesprächsrunde Biomanipulation Stadtsee Woldegk Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Woldegk, sehr geehrte Interessierte, hiermit möchte ich Sie zur nächsten Gesprächsrunde der Biomanipulation Woldegker Stadtsee einladen. In dieser Gesprächsrunde werden die Ergebnisse der zweiten Befischung, die im Dezember 2019 stattfand vorgestellt. Die ausführende Firma wird Ihnen für alle anstehenden Fragen rund um dieses Projekt gern zur Verfügung stehen. Termin der Gesprächsrunde: um 16:00 Uhr Ort der Gesprächsrunde: Aula der Regionalen Schule Wilhelm Höcker Bau-/Ordnungsamt M. Balzer

15 Nr. 02/ Woldegk Informationen des Bürgermeisters zur Stadtvertretung am Haushalt: Der Ergebnishaushalt weist mit EUR im Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen ein ausgeglichenes Ergebnis aus, wir sind auch nach der Fusion mit Petersdorf eine abundante Kommune. Finanzen werden uns nicht nur aus Umlagen usw. zugewiesen, sondern entscheidend ist auch die Wirtschaftskraft unserer Betriebe, Ihnen gilt hier mit dem Haushalt mein besonderer Dank. Wofür setzen wir unsere Finanzen ein: schwerpunktmäßig in Investitionen mit EUR, insbesondere in die Schule, in die Digitalisierung, in die Feuerwehr, in den Straßenbau in Daberkow und in den Radwegebau und in die Weiterführung der Stadtsanierung im Bereich der Wallanlagen und auch in die Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Petersdorf. Die Zuweisung der Finanzmittel nach dem neuen Finanzausgleichgesetz (FAG) sieht eine Abschmelzung der Mittel für die Grundzentren vor, die Aufgabe Sicherstellung des sozialen Daseins auch für das Umland bleiben aber bestehen. Dementsprechende Vorstellungen bei der Landesregierung haben zu mindestens die Zusage der Überprüfung erbracht. Schauen wir mal stehen Landtagswahlen an. 2. Mühlen Zurzeit erfolgen Abstimmungen zur Reparatur bzw. Gestaltung und Nutzung des Mühlenensembles mit dem Planungsbüro Bauditz. Am ist im Mühlencafé ein Symposium mit Teilnehmern (aus der EURO-Region) vorgesehen. 3. Feuerwehr Mit dem Landesprogramm für die Ausstattung der Feuerwehren hat sich die Stadt zur Erneuerung des Fuhrparks um zwei Löschfahrzeuge beworben. Gleichzeitig wollen wir die Löschwasserkapazität an brenzligen Standorten sichern, dazu werden Voruntersuchungen vorgenommen siehe Beispiel Feldberg. Die Schaffung von Zisternen mit einer Kapazität von Liter wäre für den Ersteinsatz hilfreich. 4. Breitband Eine vorläufige Information der Trassenführung durch die Elektro-Planung-Neustrelitz GmbH hat stattgefunden. Eine Konkretisierung wird im Einzelnen erfolgen. Vor Beginn stehen noch einige Klärungen bevor wie Auftragserteilung, Genehmigungsplanung usw. erfolgen kann. Der Digitalpakt Schule nimmt weiter Gestalt an. Meinem Antrag, dem im Landesprogramm vorgesehenen RollOut Plan bereits auf das Jahr 2020 vorzuziehen, wurde zugestimmt. Andererseits hängen wir sprichwörtlich in den Seilen, wenn wir den Breitbandanschluss mit 600 Mbits nicht kurzfristig hinbekommen 5. Sanierung Schule Die Arbeiten verlaufen planmäßig, dabei stehen auch die Arbeiten für die Digitalisierung im Blickpunkt. Die komplette Vernetzung der Schule mit Glasfaser ist gegeben. Die baulichen Leistungen erfolgen zeitgleich. Die Räume sind mit Fertigstellung alle schallisoliert das Ambiente für Schüler/in und Lehrer/in zum Wohlfühlen gestaltet. Stärkung der Außenwahrnehmung der Kommunen nutzen bzw. den Betrieben und Einrichtungen anbieten. 8. Landwirtschaftlicher Weg Petersdorf - Pasenow Die offizielle Übergabe erfolgte am Die Radwegeführung bei Petersdorf könnte vereinfacht werden wenn es gelingt, das marode Chausseehaus abzureißen. Auch die Vorbereitungen zur Gestaltung der OD Petersdorf erfolgen. 9. Oertzenhof Die Kritik an der Bewirtschaftung der Bahnverladestraße in Oertzenhof durch die Anwohner verlangte nach einem Vororttermin, organisiert durch den Landkreis. Mein Dank gilt den anliegenden Bewohnern und Betrieben für das sachliche Gespräch und den gemachten Lösungsvorschlägen. Ich setze darauf, dass diese Mindestzusagen von den Beteiligten eingehalten werden. 10. OWI - Ruhender Verkehr Im Jahr 2019 gab es kostenpflichtige Verwarnungen für Parkverstöße mit Einnahmen für das Amt Woldegk von Die Mehrzahl der Verstöße sind Anspruch von Bequemlichkeit und bewusster Inkaufnahme der Ordnungsgelder, dabei hat unser kleiner Bereich ausreichend Ausweichmöglichkeiten, und jeder Gang macht schlank. Sorgen bereitet mir das illegale Parken im Gewerbegebiet mit zerfahrenen Gehwegen und Randstreifen sowie Verunreinigungen aus dem Inhalt der Fahrzeugkabinen. Wir müssen eine Lösung finden, bei allem Verständnis für die Trucker, die die Lenkzeit einhalten müssen. 11. Göhren Durch den Landkreis, Bauamt, Untere Denkmalschutzbehörde, Frau Vollmer und der Landesdenkmalpflege Frau Prof. Rolka sind nach dem Rückbau der Plattenbauten im Park die Grenzen festgelegt worden und im Geoportal angepasst. Damit schließt sich eine Bebaubarkeit des historischen Parkgeländes aus. Fischsterben im Pasenower Schulzensee 2019 Anfang September 2019 kam es zu einem erheblichen Fischsterben im Schulzensee. Besonders betroffen war der Hechtund Weißfischbestand. 6. Neubau Kita auf den Schulcampus Letztmalige Abstimmung des Grenzverlaufs für das zu verpachtende Gelände erfolgte am Die Trennung des Spielplatzes wird nötig, wird städtischer Seitz dann für die Nutzung durch die Schule ergänzt. 7. Welcome Center Das Welcome Center MST hat sich in der letzten Stadtvertretung vorgestellt und wird sich auch noch im Amtsausschuss bekannt machen. Dann wird es eine gemeinsame Abstimmung geben. Wir sollten die Beratungen für neue Fachkräfte, Stabilisierung des Mitarbeiterstamms, Unterstützung beim Personalranking, Das Ergebnis der Untersuchung des Fischsterbens durch das Veterinäramt Neubrandenburg hieß Sauerstoffmangel. Im Laufe des Bestehens des Angelvereins gab es schon mehrere Fischsterben in den Pasenowern Gewässern. Alle Fischsterben waren bisher immer auf Sauerstoffmangel zurück zu führen. Wie es aber zu einem derartigen Sauerstoffmangel kommen kann, haben wir bisher nie erfahren. Den sehr heißen, niederschlagsarmen Sommer 2018 überlebte der eh schon stark angeschlagene Schulzensee. Auch den ähnlich heißen Sommer 2019 steckte der See ohne Schaden weg. Erst im September, als die große Hitze schon abgeklungen war, kam es zu einem Fischsterben. Was war geschehen? Wir Anlieger des

16 Woldegk 16 Nr. 02/2020 Schulzensees haben eine Vermutung und möchten diese auf diesem Weg kundtun. (Betrifft nur Anlieger, die dieses gesehen und davon betroffen waren). Ende August bereitete der Landwirt, dessen Ackerflächen auf der anderen Straßenseite unserer Grundstücke liegen, seinen Acker für die nächste Aussaat vor. Ein heftiger bis starker Westwind an diesem Tag trug den ausgedörrten Boden über unsere Grundstücke in Richtung Schulzensee. Es roch sehr stark nach einer Chemikalie. Sicher tat der Landwirt nichts verbotenes als er die Chemikalie in seinem Acker einbrachte. Bei dem starken Wind war das aber schon sehr riskant bis fahrlässig. Selbst die Kinder in der Straße konnten nicht im Garten spielen da an atmen einfach nicht zu denken war. Wir Anlieger, die von dieser Attacke betroffen waren, haben es schadlos überstanden. Nach einer gründlichen Durchlüftung unserer Häuser und das Beseitigen des Staub-Chemie-Gemisches war die Sache auch schon wieder vergessen. Wenn man auf dem Land wohnt gewöhnt man sich an die landwirtschaftlichen Gerüche und den Dreck der manchmal vor der Haustür liegt. Für eine Anliegerfamilie war allerdings das Baden im eigenen Pool vorübergehend wegen der Verschmutzungen auch nicht möglich. haben wir die schönste Algenbildung und einen unliebsamen Krautwuchs im See. Dieser Zustand könnte noch lange anhalten. Vielleicht gibt es ja einmal ein Erbarmen für den Schulzensee und man befreit ihn von seinen lästigen Altlasten. Fotos: K. Schulz Linderung für das Gewässer wäre ein ganz normaler Wasserstand. Bitten wir Petrus, dass er seine über unser Land gefällte Regensanktionen, wieder aufhebt. Ein normaler Wasserspiegel würde die Gräben, Bäche und Flüsse wieder in Bewegung bringen. Die Lebensadern unseres Landes könnten wieder wirksam werden... Sauerstoff und Frischwasser in unsere Seen bringen und lästige Einträge auch gleich wieder aus den Gewässern hinaustragen. Das würde auch dem Schulzensee in Pasenow sehr bekömmlich sein. Anlieger des Schulzensee s und Mitglied des LAV M.V. J. Fritz Die Fische im Schulzensee, die ohnehin schon im schlechten Wasser ihr Dasein fristen mussten, haben die Attacke auf den See leider nicht überstanden. Alle Fischsterben in den Pasenowern Gewässern ereigneten sich ähnlich wie das Letzte. Dünger, Gülle, Herbizide, Pestizide, Sickersäfte aus Silomieten sind nicht nur auf den Feldern wirksam sondern leider auch in unseren Bade- und Angelgewässern. Zu einem Gespräch zum Fischsterben im Schulzensee hatte der Vorsitzende des Pasenowers Angelverein leider keine Zeit. Er bedaure sehr dass das gute alte Stauwerk nicht mehr da ist. In zwei kurzen Versen hörst sich das so an: Man nahm uns den Mönch den alten Wächter. Jetzt wird das Wasser immer schlechter. Der Durchlauf ist jetzt viel zu groß, die Staulizenz sind wir für immer los. Ich glaube, ich schmeiße alles hin. Im Weitermachen sehe ich keinen Sinn. Die Fische sind nicht mehr am Leben, wer soll den Schaden nun beheben? Autor: J. Fritz Eine gute Frage, wer wohl für den Schaden aufkommen soll. Keiner. So ist es bis jetzt immer gewesen. Wenn man nicht nachweisen kann, warum ein Sauerstoffmangel entsteht, wird auch niemand zur Rechenschaft gezogen werden können. Wen kümmert es denn, wenn in einem kleinen Ort das Wasser des Sees zum Baden nicht mehr geeignet ist. Niemanden! Der eine oder andere sollte schon ein schlechtes Gewissen haben. Nach der Renaturierung des Lindebaches im Jahre 2014 und der lang ersehnten Reinigung des Ein- und Auslaufs im Jahre 2018 sind wieder normale Bedingungen am Schulzensee geschaffen worden. Von einem gesunden Gewässer können wir aber leider noch lange nicht sprechen. Am Grund des Gewässers lagern noch immer die schadhaften Einträge, die durch das Zurückhalten des Wassers eingelagert wurden. Bei Erwärmung des Wassers Heut ist so ein schöner Tag denn am waren alle kleinen und großen Bummis der Woldegker Kita in Feierlaune - Fasching stand auf der Tagesordnung. Bereits in der Vorwoche wurden fleißig lustige Masken in verschiedenen Formen und Farben gebastelt, gefaltet und beklebt. Die Tierparade der Krippenkinder und die Piraten, Prinzessinnen, Feuerwehrmänner und viele weitere kreative und einfallsreiche Kostüme der Kindergartenkinder hatten großen Spaß am Feiern und freuten sich über ein tolles Angebot an Spielen, Musik und Aktionen.

17 Nr. 02/ Woldegk So hatten Kätzchen, Teufel, Maulwurf und Mäuse zu Faschingsklassikern in den wunderbar dekorierten Gruppenräumen getanzt und gesungen. Strahlende Gesichter wohin man schaute! Fasching macht Spaß, aber auch ganz schön hungrig. Also stärkten sich alle am köstlichen Buffet der GWW und den Leckereien der Eltern. Wir sagen Dankeschön für die tolle Unterstützung! Doch jede Party ist leider irgendwann zu Ende. Aber nicht bei uns. Am Nachmittag ging die Sause im Hort in die zweite Runde. Auch dort wurde ausgelassen gefeiert und gelacht. Alle erfreuten sich in lustigen Kostümen an fetziger Discomusik und Faschingsaktionen. Sabbeln, Schnacken, Tanzen, Lachen - Kindern damit Freude machen, so hieß unser Projekt zum Jahresbeginn in unserer Kita Sankt Martin. Im Januar 2020 war es soweit... unsere Projektwoche, welche unter dem Thema - Sprache stand, rückte näher. Unsere Fachkraft für sprachliche Bildung, Antje Raßler und ich, als DESK-Beauftragte in unserer Kita, hatten die ehrenvolle Aufgabe diese zu planen und zu organisieren. Das war gar nicht so leicht, etwas Tolles zu finden, um unsere Kinder zu überraschen und das eine ganze Woche lang. Schon im Dezember zerbrachen wir uns den Kopf... sammelten während des Alltagsgeschehens Ideen, Gedanken und Aussagen unserer Kinder und ließen uns von ihren Spielinhalten inspirieren. Auf einmal war sie da... die zündende Idee, eine Sprachwoche unter dem Motto: Sabbeln, Schnacken, Tanzen, Lachen - Kindern damit Freude machen, zu gestalten. Durch einen regen Gedankenaustausch untereinander, haben wir die vielen Ideen und Aussagen in einem Konzept festgehalten. Wir wollten alle Sinne einbeziehen - den Mund, die Hände, die Füße und den ganzen Körper. Nun war es soweit... unsere Sprachwoche eröffneten wir mit einem kleinen Puppentheaterstück, welches wir den Kindern in unserem gemeinsamen Morgenkreis vorspielten. Freudig lauschten sie dem Geschehen und großer Applaus schallte im Andachtsraum. Anschließend konnten die Kinder in dieser Woche die Projektgruppen, Lustige Übungen und Spiele mit dem Mund, Kleine Handwerker, Rhythmik, Tanz und gute Laune und Wer bin ich, besuchen. Diese wurden von den Gruppenerzieherinnen liebevoll vorbereitet. Die Kinder beteiligten sich mit ihrer Phantasie und Kreativität oder hatten einfach nur viel Spaß und Freude. Am Freitag gab es dann das große Abschlussfest. Dazu fanden wir uns alle im Andachtsraum zum Morgenkreis ein, die Kinder erzählten, was sie erlebten und das natürlich mit einem echten Mikrofon und großem Lautsprecher, sodass auch alle sie hören konnten. Wir tanzten, sangen, schauten uns einen Märchenfilm in unserem Sankt Martin-Kino an und aßen selbstgemachte Hot Dogs. Kinderlachen, strahlende Augen und freudige Gesichter ließen die Herzen der Erzieherinnen erfreuen - es war eine gelungene Woche... In diesem Sinne: Auf zu neuen Abenteuern in der Kita Sankt Martin! Jeannette Fiedelmann Erzieherin u. DESK-Beauftragte in der Kita Sankt Martin Wir sagen Helau und bis zum nächsten Mal! Ihre Erzieherinnen der Kita Bummi!

18 Woldegk 18 Nr. 02/2020 Neue Friedländer Gesamtschule Im Monatsgespräch Die Vorsitzende des Schulelternrates und der Schulkonferenz Manuela Köhler mit Isabel Walz als Mitglied des Vorstandes des Schulvereins für hohe Bildung der Jugend e. V., der die Arbeit der Neuen Friedländer Gesamtschule (nfg) in wichtigen Bereichen unterstützt. Köhler: Isabel, du bist nun seit 5 Jahren Mitglied unseres Schulvereins und seit 2 Jahren in seinem Vorstand aktiv. Was hat dich dazu bewegt? Walz: Nachdem mein ältester Sohn auf die nfg gewechselt ist, war für mich klar, dass ich mich im Schulverein engagieren möchte. Der Verein spielt eine entscheidende Rolle für die Umsetzung von Projekten, die die Schule allein nicht stemmen kann und die daher auf dessen Unterstützung angewiesen ist. Dies dient nicht dem Selbstzweck der Schule, sondern kommt stets den Kindern und Jugendlichen zugute. Köhler: Seit wann existiert unser Schulverein? Wer hat ihn gegründet? Walz: Im April 1992 wurde er von engagierten Eltern, Lehrern und dem damaligen Schulleiter Dr. Bartel ins Leben gerufen. Damit steht in zwei Jahren auch das 30-jährige Jubiläum des Vereins an. Köhler: Wie viele Mitglieder gehören unserem Schulverein aktuell an? Walz: Aktuell gehören dem Verein ca. 50 Mitglieder an. Köhler: Was könnte aus deiner Sicht der Grund für diese eher verhaltene Anzahl im Verhältnis zu unserer Schülerzahl sein? Wie hoch ist der Vereinsbeitrag? Walz: Die Höhe des Beitrages beläuft sich auf 12 pro Jahr, das ist sicher nicht der Grund für die relativ geringe Mitgliederzahl, wenn man bedenkt, dass die nfg nahezu 750 Schüler hat. Ich kann nur vermuten, dass viele Eltern nicht wahrnehmen, dass auch ihr eigenes Kind von der Unterstützung unseres Schulvereins wirklich profitiert. Denn bekannt sein dürfte er bei allen Elternversammlungen zu Beginn des Schuljahres wird der Verein ausführlich vorgestellt, auch das Jahrbuch und die Homepage informieren über ihn. Köhler: Auch ich bin, seitdem meine Kinder die nfg besuchen, Mitglied in unserem Schulverein. Nur aus den Mitgliedsbeiträgen könnte der Verein die zahlreichen Projekte und Aktionen nicht unterstützen. Kannst du hierzu Informationen geben? Walz: Es gibt auch eine Reihe von Spenden an den Verein, die von Firmen, Versicherungen und Vereinen der Region stammen. Sie alle werden im Jahrbuch der Schule mit ihrer Werbung platziert. Zudem laufen Projektfördergelder über den Verein und kommen somit unseren Schülern zugute. Köhler: Erzähle doch mal von Projekten, die der Verein aktuell unterstützt bzw. in der Vergangenheit mit ermöglicht hat. Walz: Da sind einmal die sogenannten ERASMUS-Projekte, die von der Europäischen Union finanziert werden. Diese Gelder können nicht direkt an die Schulen ausgezahlt werden. Es wird stets ein begleitender Verein benötigt, der die Projekte erst ermöglicht. Dazu gehörte u.a. die Robotik-Arbeitsgemeinschaft. An diesem Projekt nahmen vier Schulen aus Tschechien, Spanien, Frankreich und eben Deutschland teil (also die nfg), von denen sich Schüler im Verlauf von vier Jahren in jedem Land einmal getroffen haben. Sie wohnten dort in Gastfamilien und haben ihre Robotik-Projekte bearbeitet und präsentiert. Begleitet wurde der Besuch durch ein interessantes Gastprogramm. So haben unsere Schüler bei ihrem Besuch in Frankreich u.a. das Airbus-Werk und die Hochschule für Luft- und Raumfahrt in Toulouse besichtigt. ERASMUS beinhaltet u.a. auch fremdsprachenbezogene Weiterbildungsprogramme für Lehrer. Weiterhin unterstützt der Verein alljährlich den Druck der Jahrbücher der Schule und gibt Geld für das Chorlager. Der Druck der Kunstkalender, den die 10. Klassen im letzten Jahr erneut sehr schön erstellt haben, wurde unterstützt, sodass der Verkaufspreis halbiert und so erschwinglich gehalten werden konnte. Auch diverse Sportprojekte wie z.b. der Sponsorenlauf profitieren von der Arbeit des Vereins. Ganz aktuell sind im laufenden Schuljahr die Finanzierung des Projektes GrenzWERTig, bei dem es um Prävention von sexueller Gewalt geht und das Projekt Cyber Fairness ermöglicht worden. Projekte zur Schulmediation und Faires Miteinander kommen dazu. Am bekanntesten ist vielleicht diese Aktion: seit 1992 werden stets die besten Absolventen eines Jahrganges ausgezeichnet. Seit aus dem Gymnasium eine Ge-

19 Nr. 02/ Woldegk samtschule wurde, gilt dies natürlich sowohl für die gymnasialen als auch regionalen Klassen. Köhler: Ich sehe, es sind eine ganze Menge Aktionen und Projekte, an denen der Verein beteiligt ist. Unser Schulverein ist für das Schulleben, welches den Schülern am nfg ermöglicht wird, unersetzlich. Wie in jedem Verein lebt er immer auch von den beteiligten Menschen und ihren Ideen! Stichwort regionale Klassen: Könnte es sein, dass sich vom Verein, der ursprünglich ja am Gymnasium gegründet wurde, nicht alle Schüler, Lehrer und Eltern angesprochen fühlen? Walz: Seit 2006 gibt es das Gymnasium in seiner ursprünglichen Form nicht mehr, sondern die Schule beherbergt nun sowohl regionale als auch gymnasiale Klassen. Seit dieser Zeit unterstützt auch der Verein alle Schüler der Schule. Eine Trennung bzw. einseitige Ausrichtung hat es da nie gegeben. Aber ich möchte auch noch mal auf deinen Satz mit den Menschen und Ideen zurück kommen: Beim Förderverein der Grundschule Am Wall Friedland hat sich auf Initiative der Mitglieder eine kleine Gruppe Frauen zusammengefunden, die bei der 90km- Strecke der Mecklenburger Seenrunde am in Neubrandenburg startet und vorher gemeinsam trainiert. Die Radfahrerinnen haben sich einen Sponsor gesucht, der für den Start Geld spendet, das dann dem Verein zugutekommt. Die Startgebühr tragen jedoch alle selbst. Das ist eine tolle Idee, wie ich finde. Vielleicht gibt es auch noch Frauen, die sich gern in gemeinsamer Aktion sportlich betätigen wollen und ebenfalls in dieser Gruppe mittrainieren und dann starten möchten mit oder ohne Sponsor, für den Schulförderverein der Grundschule oder für den Schulverein der nfg. Köhler: Wie kann ich in dem Falle den Verein erreichen oder auch, wenn ich eine Frage habe oder Anregungen oder auch ganz einfach Mitglied werden möchte? Walz: Die -Adresse des Vereins lautet nfg24.de. Auf der Internetseite kann man unter der Rubrik Partner à Schulverein Informationen zum Verein finden. Dort ist auch die Satzung des Vereins einsehbar. Ebenso kann der Aufnahmeantrag heruntergeladen werden. Am Donnerstag, den , findet um 19:00 Uhr in der Neuen Friedländer Gesamtschule die diesjährige Mitgliedervollversammlung unseres Schulvereins statt, zu der auch alle Interessierten herzlich eingeladen sind! Dabei wird es u.a. um Ideen für weitere Projekte des Vereins gehen. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung! Köhler: Ich danke dir für das Gespräch und hoffe auf Stärkung des Vereins, sei es durch weitere Mitglieder, Sponsoren oder helfende Mitstreiter, damit am nfg weiterhin ein vielfältiges Schulleben für unsere Schüler möglich ist. GEMEINSAM stark durch die Schule Ihr Schulelternrat Manuela Köhler (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter). Veranstaltungstermine Termine/Feste Kinderfasching Rehberg Fasching Rehberg Frauentagsfeier Bredenfelde Frauentagsfeier Ballin Frauentagsfeier Mildenitz Osterbasteln Ballin Osterfeuer Rehberg Dartsturnier Bredenfelde Dartsturnier Golm Maibaum aufstellen Bredenfelde Maibaum aufstellen Hinrichshagen Tanz in den Mai Grauenhagen Maibaum aufstellen Mildenitz Herrentagsparty Festwiese Woldegk Mecklenburger Seenrunde Flohmarkt Grauenhagen Volleyballturnier Ballin Scheunenfest Ballin Dorffest Rehberg Woldegker Musiksommer Festwiese Woldegk Dorffest Bredenfelde Dorffest Hinrichshagen Erntefest Grauenhagen Oktoberfest Rehberg Erntedankfest Mildenitz Halloween- und Herbstbasteln Ballin Dartsturnier Mildenitz Halloweenbasteln Ballin Halloweenfeier Mildenitz Halloweenparty Festwiese Woldegk Tischtennisturnier Bredenfelde Dartsturnier Bredenfelde Kinder- und Weihnachtsfest Bredenfelde Weihnachtsbasteln Ballin Die Vereine und Feuerwehren der einzelnen Orte freuen sich auf zahlreiche Besucher und wünschen allen viel Spaß. (zusammengestellt vom Dorfverein Bredenfelde) Ev.-Luth. Petrus-Kirchengemeinde Woldegk (bisher Kirchengemeinde Woldegk und Kirchengemeinde Kublank) Gottesdienste , Gottesdienst am Sonntag Invocavit 10:30 Uhr im Gemeindehaus Woldegk , Gottesdienste am Sonntag Reminicere 09:00 Uhr im Gemeindehaus Woldegk 10:30 Uhr im Pfarrhaus Kublank , Gottesdienste am Sonntag Okuli 09:00 Uhr in der beheizten Kirche in Holzendorf 10:30 Uhr im Gemeindehaus Woldegk

20 Woldegk 20 Nr. 02/ , Gottesdienste am Sonntag Laetare 09:00 Uhr im Gemeindehaus Woldegk 10:30 Uhr im Pfarrhaus Kublank , Gottesdienste am Sonntag Judika 09:00 Uhr in der beheizten Kirche in Holzendorf 10:30 Uhr im Gemeindehaus Woldegk Christenlehre 1. Klasse Donnerstag 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr 2. und 3. Klasse Donnerstag 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr 4. Klasse Freitag 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr 5. Klasse Mittwoch 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr Sammelgruppe Freitag 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr Beratung in schwierigen Lebenssituationen Melden Sie sich gerne unverbindlich per Telefon ( ) oder zu einem Beratungsgespräch bei Bettina Baier. Anschrift der Pfarre: Goldberg 1, Woldegk Tel. Büro: Mitarbeiter und Ansprechpartner Pastorin Manuela Markowsky, Tel Gemeindepädagogin Bettina Baier, Tel Küsterin Christine Witt, Tel.: Sprechzeiten im Büro, Goldberg 1: In der Regel immer Donnerstag von Uhr und nach Vereinbarung. Zentrale Friedhofsverwaltung Güstrow Unsere Friedhöfe (Canzow, Groß Daberkow, Kreckow, Mildenitz, Pasenow) werden zentral von Güstrow aus verwaltet. Die Ansprechpartnerin der Friedhofsverwaltung ist Frau Schröder (Durchwahl: ). Arbeiten an der Kreckower Friedhofsmauer An zwei Wochenenden im Januar konnten unter fachmännischer Leitung die Eschen an der Kreckower Friedhofsmauer gefällt werden. Sie zerstörten bereits an einer Stelle die Mauer. Diese gilt es nun wieder herzurichten. Ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden aus Kreckow! Einen besonderen Dank richten wir auch an die Agrargesellschaft Kreckow mbh, die sich an dieser Aktion ebenfalls beteiligte und auf deren Grundstück die Arbeiten stattfanden. Im Namen des Kreckower Ortsausschusses Kathrin Labahn Ev-Luth. Kirchengemeinde Bredenfelde Gottesdienste :00 Uhr Gottesdienst in Grauenhagen (Kapelle) :30 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag in Bredenfelde (Gemeindehaus) :30 Uhr Gottesdienst in Ballin (Winterkirche) :00 Uhr Gottesdienst in Lichtenberg (im kommunalen Gemeindehaus) Weltgebetstag Am 6. März laden wir um 18:00 Uhr ins Gemeindehaus in Bredenfelde zum Weltgebetstag ein. Wir wollen gemeinsam interessantes über das Leben der Menschen in Simbabwe, über ihre Kultur, Religion und das Land erfahren und die landestypische Küche mit selbstgekochten Gerichten kennenlernen. Wer möchte mitkochen? Die Rezepte liegen im Gemeindebüro bereit. Um für alle Platz an unserer Tafel vorbereiten zu können, bitten wir um Anmeldung. (Tel ) Wir holen Sie auch gerne ab - bitte geben Sie uns Bescheid. Regelmäßige Gruppen und Kreise Christenlehre Donnerstags um 16:00 Uhr im Gemeindezentrum in Bredenfelde. In den Ferien findet keine Christenlehre statt. Chor Der Chor trifft sich immer mittwochs um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum in Bredenfelde. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen! Handarbeitskreis Der Handarbeitskreis trifft sich immer dienstags um 14:00 Uhr im Gemeindezentrum in Bredenfelde. Kleiderkammer Die Kleiderkammer im Pfarrhaus in Bredenfelde ist immer mittwochs von 10:00-13:00 Uhr geöffnet. Wenn Sie die Kleiderkammer zu anderen Zeiten besuchen wollen, bitten wir um eine telefonische Anmeldung ( ). Sprechzeiten Gemeindebüro (Tel ) Dienstag 9:00-12:00 Uhr Mittwoch 16:30-17:30 Uhr Friedhofsverwaltung Carmen Lietzow ist zu den Sprechzeiten im Büro anzutreffen bzw. per unter folgender Adresse zu erreichen: carmen. lietzow@elkm.de Pastor Gottfried Zobel - Tel.: Mobil: bitte bachten Sie auch die Aushänge an unseren Kirchen! Jahreshaupversammlung der Gemeindefeuerwehr Groß Miltzow Am lud der Gemeindwehrfüher Sebastian Buse zur alljährlichen Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Groß Miltzow ein, die aus den drei Ortswehren Golm, Groß Miltzow und Kreckow bestehen. Nach den Berichten des Gemeindewehrführers, der Jugendwartin Groß Miltzow, der Miniwehr Groß Miltzow, des Ortswehrführers

21 Nr. 02/ Woldegk Golm und des Ehrenabteilungsführers kamen auch die Gäste, der Bürgermeister Peter Nordengrün, der stellvertretende Kreiswehrführer Stephan Drews und der Amtswehrführer Peer Pollex zu Wort. Alle bedankten sich bei den Kameradinnen und Kameraden für die geleistete Arbeit im Ehrenamt. In 2019 gab es zum Glück wenige Einsätze. Trotzdem haben die Kameradinnen und Kameraden sich weiter fortgebildet bei den verschiedenen Lehrgängen. Es wurde die Bedeutung der Nachwuchsarbeit hervorgehoben und die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Gemeindefeuerwehr spricht für sich. Die Vorhaben und Pläne für das Jahr 2020 wurden angesprochen, z. B. gemeinsame Ausbildungen, Neuanschaffungen und Veranstaltungen. Dann wurden auch einige Kameradinnen und Kameraden befördert und ausgezeichnet: Auszeichnung für 50 Jahre in der Feuerwehr Teilnehmer Seminar Kindeswohlgefährdung Beförderungen zum Feuerwehrmann neue Mitglieder der Ehrenabteilung Bei einem kleinen Imbiss ließen die Kameradinnen und Kameraden den Abend ausklingen. Gemeindefeuerwehr Groß Miltzow Romy Janke Am 10. Januar 2020 war es wieder so weit: In Holzendorf am Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Groß Miltzow gingen die ausgedienten Weihnachtsbäume in Flammen auf. Auch das Wetter war bis auf ein paar Nieseltropfen gnädig zu uns. Leuchtende Tannenbäume in Holzendorf Am Grill Wir hoffen es hat allen Gästen und Kameraden gefallen und bedanken uns bei allen die bei den Vorbereituungen und der Durchführung tatkräftig mitgeholfen haben. leuchtender Tannenbaum Mit leckerem Essen vom Grill und warmen und kalten Getränken ließen sich dieses Mal leider nur wenige ans Feuer locken. Ihre Ortsfeuerwehr Groß Miltzow Romy Janke

22 Woldegk 22 Nr. 02/2020 Starke Frauenpower in der Begegnungsstätte in Woldegk Im nunmehr 22. Jahr ist Ursula Rütz in der AWO Begegnungsstätte in Woldegk aktiv. In dieser Zeit gab es viele Erlebnisse, Höhepunkte, Entwicklungen und Veränderungen. Auf einen reichen Erfahrungsschatz blickt Frau Rütz zurück und erinnert sich gerne mit ihrer Mitstreiterin Frau Gottschalk an das Geleistete. Zu einer festen Größe in der Woldegker Region hat sich die Begegnungsstätte, die anfangs noch Familienzentrum hieß, seit 1999 entwickelt. Auch heute besuchen noch wöchentlich 100 Personen die Einrichtung. In eigenen Gruppen wie den Frauentreffs Bienenschwarm und den Frauen ab 60 wird sich einmal wöchentlich getroffen, werden Unternehmungen organisiert und über gleichermaßen Schönes oder mitunter auch Schweres, das der Alltag mit sich bringt, gesprochen. Partner wie die Volkshochschule und Physiotherapien sind bewährte Anbieter von Kursen, die eine hohe Nachfrage haben. Und ein kurzer Draht besteht zu den Aktiven in der KJS Woldegk sowie dem Ortsverein Woldegk. Frau Rütz betont, dass jeder willkommen ist. Viele Besucher*innen kommen über Mund-zu-Mund-Propaganda und Empfehlungen in die Begegnungsstätte. Aktuell sind hier einige Baumaßnahmen im Gange, die hier und da zur Verbesserung beitragen. Für die AWO ist es Tradition, Angebote für Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen und in unterschiedlichsten Lebenslagen vorzuhalten. So ist auch die Begegnungsstätte eine feste Säule als Hilfe, Unterstützung und Alltagsbegleiter für die Bürger*innen in und um Woldegk. Vielen Dank an Frau Rütz für den engagierten und herzlichen Einsatz. Zum Frauentag möchte die AWO darauf aufmerksam machen, dass es in vielen Lebenslagen die Frauen sind, die Stärke, Durchhaltevermögen und Fürsorge zeigen, um dem Einzelnen Halt zu geben, das Miteinander zu fördern und somit das Soziale und die Herzlichkeit in der Gesellschaft zu bewahren. Frauen wie Ursula Rütz. AWO Mecklenburg-Strelitz ggmbh und begrüßte die anwesenden Mitglieder und Gäste Herrn R. Töwe (Vors. d. Vorstandes d. KV MST e. V.) und T. Plens (Prokurist der GWW) recht herzlich. Er hielt Rückschau auf das abgelaufene Kalenderjahr. So schätzte R. Nelle ein, dass es dem OV gelungen ist, die AWO positiv darzustellen. Der OV ist ein Ort der Begegnung, so wurden vielfältige Angebote organisiert. Kreative Angebote wie z. B. die Bastel- und Töpferangebote sind nicht mehr wegzudenken. Große Resonanz fand auch die Floßfahrt in Ückermünde und der Besuch im Schauspielhaus Neubrandenburg. Über die Veranstaltungen gewinnen wir neue Mitglieder, aktuell zählt der Verein 75 Mitglieder. Stolz sind wir auf unsere Mitglieder I. Fechtner, R. Ginzel und M. Dittmann. Würdig repräsentierten sie den Verein beim Mühlen- und AWO - Fest. Der Vorstand bedankte sich mit einem Präsent für die tatkräftige Unterstützung. In diesem Zusammenhang wurde auch R. Nelle für seine Tätigkeit als Vorsitzender gedankt. Er zeichnet sich durch sein hohes, ehrenamtliches Engagement aus. Er ist immer zur Stelle, hat alles im Blick, agiert souverän und taktisch klug. Laut Tagesordnung wurde im Anschluss der Finanzbericht gehalten. Die Revisoren E. Müller und F. Ruthenberg hatten im Vorfeld die Kasse des Vereins auf Ordnungsmäßigkeit geprüft. Dem Vorstand wurde für seine geleistete Arbeit mit einem Blumengruß gedankt. Die Mitgliederversammlung entlastete einstimmig den Vorstand. Nach der Entlastung erfolgte die turnusmäßige Neuwahl d. Vorstandes unter der Wahlleiterin A. Koch. Bis auf M. Müller (Kassenwart), standen alle Vorstandsmitglieder für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Vorstand nach der Neuwahl: Vorsitzender Steffen Hanke, stellvertretender Vorsitzender Rolf Nelle, Schriftführerin Simone Ponto, Kassenwart Mike Schneider, Beisitzerin Mary Brentführer. AWO Ortsverein Woldegk e.v. feiert in diesem Jahr 30-jähriges Bestehen Am Freitag, den 31. Januar, fand die Mitgliederversammlung des AWO OV mit Neuwahl des Vorstandes im Begegnungszentrum Woldegk statt. Vorsitzender R. Nelle eröffnete die Versammlung Als letzter Tagesordnungspunkt wurde der Veranstaltungskalender zur Diskussion gestellt. S. Ponto machte auf das 30-jährige Bestehen im September aufmerksam. Unterstützend wird für diese Veranstaltung ein Festkomitee gebildet. Der Veranstaltungskalender im Überblick:

23 Nr. 02/ Woldegk (Bitte Ausschneiden) Neujahrstöpfern mit Buffet Mitgliederversammlung mit Neuwahl Frühjahrsbasteln in der GWW sportl. Abend auf dem Schießstand d.sv Woldegk Mai Radtour Müritz Saga Waren Festveranstaltung zum 30-jährigen Bestehen Bowling Spielabend im Begegnungshaus Woldegk Weihnachtsbasteln in der GWW Schauspielhaus Neubrandenburg Dezember nicht zu vergessen die monatlichen Töpferkurse für Jung und Alt In geselliger Runde endete die Mitgliederversammlung. # # selber eher leicht bekleidet kommen. Die Gruppe trifft sich von 09:30-11:00 Uhr. Auch für die Eltern ist die Gruppe ein Kontaktangebot in dem Besonderheiten und Fragen rund um die ersten Lebensmonate besprochen werden können. Das Angebot ist durch die Förderung der Familienbildung im ländlichen Raum des Landkreises MSE kostenfrei. Sehr gerne können Sie bei Nachfragen Frau Patz unter j.patz@awo-vielfalt.de kontaktieren oder sich bei der KITA Spatzennest anmelden unter kitaspatzennest@awo-neustrelitz.de. AWO Saisonauftakt per Pedale Saisonauftakt am Radtour in den Brohmer Bergen An dieser Stelle ein großes Dankeschön an C. Schulz und M. Dittmann für die leckere Soljanka. S. Ponto Schriftführerin Eltern-Kind-Treffpunkt immer dienstags in der AWO KITA Zum Spatzennest in Schönbeck Eltern mit Kindern im Alter von 6 Wochen bis einem Jahr sind herzlich eingeladen immer dienstags zur PEKiP Gruppe in die AWO Kita nach Schönbeck zu kommen. Jana Patz von der AWO Vielfalt ist ausgebildete PEKiP Gruppenleiterin und zeigt Anregungen für die Kleinen zum Spielen, Bewegen und miteinander in Kontakt kommen. PEKiP steht für das zertifizierte Prager Eltern Kind Programm und beruht auf der ganzheitlichen Entwicklungsbegleitung der Babies. Eine Besonderheit ist, dass sich alle Babies unbekleidet in einem warmen Raum bewegen. Frau Patz hat viele Materialien dabei, die die Sinne der Kinder spielerisch anregen. Der Raum wird für das Angebot entsprechend erwärmt. Alle Eltern können also unbesorgt sein und Zum 20. Jubiläum unserer Radtour zum Saisonauftakt haben wir den Klassiker neu interpretiert. In diesem Jahr wird es erstmals eine Radtour um und eine Radtour durch die Brohmer Berge geben. Die Radour um die Brohmer Berge ist mit einer geplanten Länge von ca. 45 km für Radsportbegeisterte gedacht. Die Radtour durch die Brohmer Berge ist mit einer Länge von ca. 20 km mit Rast in Wittenborn nebst Kinoerlebnis als Familientour gedacht. Beide Touren starten um 10:00 Uhr am Pastorspring in Schönbeck und landen ebenda gegen 14:30 Uhr zu einer gemeinsamen Kaffeetafel im Pfarrpark. Der Tourismusverein Brohmer & Helpter Berge e.v. lädt zum Kennenlernen unserer Kulturlandschaft per Pedale ein und stellt Sehenswürdigkeiten der Region vor. Die Mittagsversorgung ist für beide Touren organisiert, eine genaue Tourenplanung veröffentlichen wir im März. Jetzt heißt es erst einmal Fahrrad für den Saisonauftakt fit machen, Termin eintragen und anmelden zur Fahrradtour unter: info@brohmerberge.de oder per Telefon unter Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anregungen! Beim Radfahren lernt man ein Land am besten kennen, weil man dessen Hügel empor schwitzt und sie dann wieder hinuntersaust. (Ernest Hemingway)

24 Woldegk 24 Nr. 02/2020 Woldegker Dart Cup 2020 Darts Freunde aufgepasst!!! Der Dorfverein Bredenfelde e.v. lädt euch dieses Jahr gleich zu 4 Darts Turnieren ein. Die Turniere finden am: Turnier in Bredenfelde in der Sporthalle Anmeldeschluss: Turnier in Golm im Saal Anmeldeschluss: Turnier in Mildenitz im Saal Anmeldeschluss: Turnier in Bredenfelde in der Sporthalle Anmeldeschluss: statt. Alle Turniere beginnen um 16:00 Uhr. Die maximale Teilnehmeranzahl liegt bei 40 Personen für jedes Turnier. Sollten am Turniertag noch Plätze frei sein können Kurzentschlossene natürlich noch mitspielen. Pro Turnier wird eine Startgebühr von 10,00 fällig. Wollt ihr euch gleich für alle 4 Turnier anmelden beträgt die gesamt Startgebühr 35,00. Anmelden könnt ihr euch beim Dorfverein Bredenfelde e.v. Bitte schickt uns dazu eine Mail an info@dorfvereinbredenfelde.de mit folgenden Daten: - Name, Vorname - Telefonnummer Außerdem solltet ihr uns mitteilen für welche Turniere ihr euch anmelden wollt. Sobald wir eure Anmeldungen erhalten haben bekommt ihr alle Informationen zum weiteren Ablauf per Mail zugeschickt. Holt euch die heiß begehrten Plätze. Für das leibliche Wohl wird bei allen Turnieren durch die mitwirkenden Vereine oder Feuerwehreren ausreichend gesorgt sein. Macht euch daher keine Sorgen und bringt nicht eure eigenen Stullen Pakete oder Getränke mit. Wir freuen uns auf eure Anmeldungen! Viele Grüße vom Dorfverein Bredenfelde e.v. Session 2019/2020 Holzendorf Helau! hieß es wieder am als der Holzendorfer Faschingsclub e.v. in die Session 2019/2020 startete. An diesem Tag wurde auch das neue Prinzenpaar des Vereins vorgestellt. Prinzessin Tini, das blaublütige Stadtfräulein, und Prinz Johannes, der dürstende Landherr, werden die Holzendorfer Karnevalisten in den Sessionen 2019/2020 und 2020/2021 anführen. Auftakt der Regentschaft bildeten der Faschingsumzug durch Holzendorf am sowie die Abendveranstaltung des HFC 83 am im Golmer Kulturhaus. Am erfolgte dann auf der Gala der Prinzenpaare in Suckow die Wahl des Landesprinzenpaares. Prinzessin Tini und Prinz Johannes konnten die achtköpfige Jury mit ihrer Ansprache, ihren Tanzfähigkeiten und ihrem Wissen rund um das Land M-V und Karneval von sich überzeugen und wurden zum Landesprinzenpaar für die Session 2019/2020 gekürt. Damit stellt der Holzendorfer Faschingsclub e.v. zum 3. Mal in der Vereinsgeschichte das Landesprinzenpaar und durfte am zum traditionellen Empfang der Bundeskanzlerin Angela Merkel in das Bundeskanzleramt nach Berlin fahren. Begleitet wurde das Landesprinzenpaar M-V unter anderem vom Präsidenten des HFC 83, Andreas Gerecht, Franka Gerecht, Mitglied im Jugendvorstand des Landesverbandes, und Peter Nordengrün, Ehrenmitglied des Landesverbandes. Der Mu- sikkorps der Bundeswehr stimmte die Karnevalisten mit typischer Karnevalmusik ein, unter deren Begleitung schließlich die Bundeskanzlerin vom Präsidenten des Bundes Deutscher Karneval, Klaus-Ludwig Fess, in den Empfangssaal geleitet wurde. Begrüßt wurden die Karnevalisten aus 14 Bundesländern von Frau Merkel mit den Worten Endlich mal Stimmung in der Bude und so nahm ein aufregender und interessanter Tag seinen Lauf. Nach den Ansprachen von der Bundeskanzlerin und dem Präsidenten des Bundes Deutscher Karneval folgten Tanzbeiträge und das traditionelle Fotoshooting mit der Bundeskanzlerin sowie abschließend eine Führung durch das Bundeskanzleramt. Dieses Highlight in Berlin sollte aber noch lange nicht das letzte gewesen sein. In den kommenden Wochen stehen noch zahlreiche Verpflichtungen und Feierlichkeiten für den HFC 83 und das Landesprinzenpaar an. Neben den eigenen Abendveranstaltungen des HFC 83 am und im Golmer Kulturhaus, ist der Verein auch beim Rosenmontagsumzug in Feldberg sowie bei deren Abendveranstaltung vertreten. Das Sessionsende wird dann am Aschermittwoch auf dem Präsidententreffen in Spornitz mit allen Karnevalisten aus M-V ausgelassen gefeiert, getreu dem Motto Karneval ist nur einmal im Jahr!. An diesem Tag endet dann auch die Regentschaft von Prinzessin Tini und Prinz Johannes als Landesprinzenpaar sowie eine wunderbare Session. Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Rehberg Am findet die nächste planmäßige Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Rehberg statt. Ort: Rehberg, Gutshaus Termin: , 10:00 Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit mit Anteilen 3. Rechenschaftsbericht / mit Abstimmung 4. Finanzbericht / mit Abstimmung 5. Datenschutzrechtliche Informationen 6. Beschluss über die Auszahlung laufender J.-Pacht 7. Sonstiges Hartmut Kieckbusch Vorsitzender Datenschutzrechtliches Informationsschreiben nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO (öffentliche Bekanntmachung,für alle Jagdgenossen der JG Rehberg als Anhang zur Einladung der Mitgliederversamlung am ) Datenschutzrechtliche Informationen für die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Rehberg (nach Art. 13, 14 DSGVO) Die Jagdgenossenschaft Rehberg, vertreten durch den Vorstand H. Kieckbusch (Vorsteher), T. Brüssow (Stellvertreter), C-M. Wendig (Kassenwart), erhebt von den Jagdgenossen personenbezogene Daten zum Zweck der Verwaltung der Jagdgenossenschaft, zur Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten (insbesondere zur Führung des Jagdkatasters, Auszahlung des Reinertrags). Es werden folgende Daten erhoben (soweit bekannt): Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Bezeichnung der Einzelgrundstücke (Größe/Lage/land-, forst-, fischereiwirtschaftliche Nutzbarkeit/Bejagbarkeit/Befriedungsstatus), Beginn/Ende der, gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft, Telefonnummer, Faxnummer, -Adresse, Bankverbindung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) und 1c) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

25 Nr. 02/ Woldegk Jeder Jagdgenosse hat das Recht, Auskunft der bei uns über ihn gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Jeder Jagdgenosse hat das Recht, sich bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, falls er der Meinung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Zuständige Datenschutzbehörde ist: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Schloss Schwerin, Lennöstraße 1, Schwerin, Mail: datenschutz-mv.de Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Rehberg Rehberg d Wolle für bedürftige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern Unerwartet hohe Beteiligung aus der Bevölkerung Schwerin n Im Dezember letzten Jahres starteten die Johanniter in Mecklenburg-Vorpommern einen Aufruf nach Wollspenden und gestrickter Kleidung für Kinder, die hierzulande eine Johanniter- Kita besuchen. Der Grund: Mehr als jedes vierte Kind in Mecklenburg-Vorpommern wächst in Armut oder in armutsgefährdeten Familien auf. Pädagogen der Johanniter-Kitas erleben, dass manche Eltern finanziell nicht in der Lage sind, ihre Kinder zweckmäßig zu kleiden. Es fehlt an Mützen, Handschuhen, warmen Socken und Winterbekleidung. Einige der Kinder kommen daher mit blaugefrorenen Händen und Füßen in die Kita. Mit dem Aufruf nach gestrickter Kleidung haben die Johanniter in Mecklenburg-Vorpommern eine immense Unterstützung aus der Bevölkerung erfahren. Eine unerwartet hohe landesweite Anteilnahme und Solidarität führten dazu, dass Unmengen an gestrickten Kleidungsstücken, getragener und gut erhaltener Kleidung, Spielzeug, Bastelmaterial und sogar neuwertige Sachen, teilweise mit Preisschild, noch vor Weihnachten die Kinder erreichten. Aufgrund dieses Umfangs an Sachspenden konnten die betroffenen Kinder für das gesamte Jahr 2020 mit witterungsgerechter Kleidung ausgestattet werden. Für die Kinder sind diese Sachen etwas ganz Besonderes. Wie besonders das kann man an der Aussage eines Jungen nur erahnen: Der 5-jährige, der komplett eingekleidet wurde, sagte, dass das sein schönstes Weihnachten wäre. Diese Kinder wissen die Kleidungstücke zu schätzen und im Alltag ist zu erkennen, dass sie sehr darauf achten, dass alles möglichst unversehrt bleibt. An dieser Stelle bedanken sich die Johanniter auch im Namen der Kinder und der Eltern für diese positive Resonanz aus der gesamten Bevölkerung. Aufgrund der mehr als ausreichenden Menge an Sachspenden haben die Johanniter entschieden, diese Aktion nunmehr zu beenden. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Kinderarmut im bundesweiten Vergleich besonders hoch. Die Johanniter-Unfall-Hilfe als Träger von 17 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern möchte mit diesem Projekt die Zustände für die Kinder mildern. Spendenkonto der Johanniter-Unfall-Hilfe: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE , BIC: BFSWDE33XXX Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit ihren mehr als Beschäftigten, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und rund 1,3 Millionen Fördermitgliedern eine der großen Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland. Mehr Informationen zu den Johannitern finden Sie unter: Frauentagsparty Auch in diesem Jahr laden die Kulturzauberer alle Frauen, aus und um Woldegk, recht herzlich ein, mit uns Frauentag zu feiern. Am ab 17:00 Uhr erwarten wir euch im Gemeindesaal Mildenitz. Einfach den Frauentag gebührend zu feiern kann jeder, aber wir wären nicht die Kulturzauberer, wenn wir nicht die eine oder andere Überraschung parat haben. Nur so wird euer Abend ein ganz besonderer Abend. Damit die Männer nicht ganz außen vor bleiben, dürft ihr ab 22:00 Uhr mit dazustoßen und natürlich auch feiern. Mit nur 10 Euro Eintritt seid ihr dabei. Diese werden dann an der Abendkasse entgegengenommen. Natürlich bedenken wir jede einzelne Dame auch mit einer kleinen Willkommensüberraschung. Für Platzreservierungen könnt ihr mich (Michael Opitz) gerne unter kontaktieren. Reservierungen nehmen wir an, nur solange die Plätze reichen. Für alle anderen Gäste haben wir natürlich Stehtische aufgestellt. Wir freuen uns auf Euch. Eure Kulturzauberer

26 Woldegk 26 Nr. 02/2020 Jahresauftakt im Schützenverein Der Schützenverein Woldegk eröffnete das Jahr mit dem Monatstreff Januar und einem Neujahrsschießen. Unter anderem wurde der Jahresplan besprochen und der Termin der Jahreshauptversammlung festgelegt. Beim Neujahrsschießen gingen folgende Mitglieder als Sieger hervor. 1. Monika Radloff 2. Ralf Sten 3. Bernd Pomreinke Auch 2020 stehen für die Mitglieder, Gäste und Bewohner der Stadt viele Aktivitäten auf dem Programm. U. a. werden die beliebten Kinoveranstaltungen fortgeführt. Termine s. anliegend. Monika Radloff Kinoveranstaltungen im Schützenhaus 13. März 14. August 17. April 18. September 15. Mai 16. Oktober 19. Juni 13. November 17. Juli Jeweils Freitag, 19:00 Uhr mit Getränkeangebot. Wir freuen uns un wünschen viel Spaß! Die Mitglieder des Schützenvereins 1514 Bambinis So geht der Nachwuchs nicht aus, denn seit September 2019 trainieren die kleinen MSV Bambinis einmal wöchentlich mit ihren Trainerinnen Katrin Bretsch und Mandy Zimmermann. Sie sind die Jüngsten im Verein, denn ab 3 Jahre starten sie in das spielerische Training. Der große Bewegungs- und Spieldrang kommt den Trainerinnen wie gerufen, denn beide sind staatlich-anerkannte Erzieherinnen und freuen sich sehr über jedes neugierige und fußballbegeisterte Kind. Die größte Rolle in der einstündigen Trainingszeit übernimmt die Bewegung. Dazu gehören Bewegungsübungen durch Spiele rund um den Ball. Beispielsweise lässt sich Feuer, Wasser, Sturm wunderbar mit einem Ball kombinieren. Die Kinder sollen sich zu jeder Spieleinheit mit dem Ball vertraut machen und ihn nie aus den Augen verlieren. Besonders der Bewegungsparcour mit dem dazugehörigen Schuss ins Tor ist eine sehr beliebte Übung von allen kleinen Bambinis. Wir sagen herzlich Willkommen in unserem Verein. Ihr MSV Groß Miltzow

27 Nr. 02/ Woldegk MSV Groß Miltzow Neues von der MSV Groß Miltzow Jugend Am und fand das große La Paz Cup Turnier 2020 der MSV D- und C-Jugend statt. Beide Mannschaften traten jeweils gegen 8 gegnerische Mannschaften an. Alle Teams haben ihr bestmögliches gegeben und zeigten uns viele tolle Spielzüge und starke Tore. Angefeuert durch zahlreiche Fans und Zuschauer war die Stimmung fesselt und spannend zugleich. Große positive Resonanz gab es von vielen Teams für unsere professionelle Organisation und das abwechslungsreiche Angebot an Speisen und Getränke für die Teams und Gäste. Wir bedanken uns nochmal herzlichst bei allen Teilnehmern und Gästen für dieses gelungene Auftaktturnier der D- und C-Jugend. Wir freuen uns auf viele weitere Veranstaltungen dieser Art. Ihr MSV Team! Woldegker Kegler sind Spitze in MV Beide Woldegker Kegelmannschaften sind bis zum siebenten und vorletzten Mannschaftsturnier erfolgreich in der Landesspitze MV. So konnte sich die zweite Mannschaft nach anfänglichen Schwierigkeiten bis auf den dritten Tabellenplatz heraufkämpfen, punktgleich mit dem Bergener KV II. Immerhin konnte die Mannschaft die letzten drei Turniere sicher gewinnen und damit fünf von sieben in unserer Staffel Ost. Das gibt Hoffnung auf das Abschlussturnier in Stralsund und damit auf Tabellenplatz zwei hinter dem KV Grimmen. Die erste Woldegker Männermannschaft, von denen keiner mehr in Woldegk wohnt, verlor in Grimmen ihr siebentes Turnier denkbar knapp mit einem Holz gegen den KSV Pasewalk (5318 : 5319 Holz). Ronny Lepczyk sicherte sich den Tagessieg mit 901 Holz. Im Abschlussturnier am 22. Februar 2020 in Neukloster will die Mannschaft größte Anstrengungen unternehmen, um sich noch den zweiten Tabellenplatz hinter Tabellenführer Rostock zu erkämpfen. Dazu Gut Holz, Abteilungsleiter Harry Lucius 1. Woldegker Kegelmannschaft in Anklam in Grimmen 2. Woldegker Kegelmannschaft

28 Woldegk 28 Nr. 02/2020 Runder Tisch Heimatstuben in Eggesin Alle Engagierten in Heimatstuben und kleinen musealen Einrichtungen der Region sowie interessierte Bürger und Kommunalpolitiker sind herzlich zum Runden Tisch Heimatstuben am 14. März 2020 von 10:00-16:00 Uhr in die KulturWerkstatt Eggesin, Vierseitenhof, Stettiner Straße 1, eingeladen. Unter anderem wird Frau Dr. Stückrat die Ergebnisse ihrer Studie Heimatstuben in der Region Uecker-Randow - Herausforderungen und Potenziale vorstellen. Der Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern organisiert die Veranstaltung mit seinen regionalen Partnern. Bitte melden Sie sich bis zum bei Frau Dr. Stark per unter stark@heimatverband-mv.de oder telefonisch unter an. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite unter Veranstaltungen Anna Krickow wird im Hexenprozess zu Woldegk unschuldig zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt um 1600 nach Eingehen der Kiekbusch-Wassermühle wird diese durch eine Bockwindmühle auf dem Mühlenberg (Standort des heutigen Mühlencafés) ersetzt; wahrscheinlich gab es aber schon davor auf dem Mühlenberg an anderer Stelle einen weiteren Mühlenstandort im Laufe der nachfolgenden Jahrhunderte sind insgesamt 10 Woldegker Windmühlen-Standorte nachgewiesen Woldegker Stadtchronik 2. Teil 1514 urkundliche Ersterwähnung der Schützengilde 1515 Woldegker Rat besteht aus 12 Männern, zumeist 3 Bürgermeister und 9 Ratsherren, darunter 1 Richter 1534 die Reformation ist in Woldegk ruhig verlaufen, der katholische Pfarrer tritt zum evangelischen Glauben über und bleibt im Amt 1541 erstmalige Erwähnung einer Schule an der Südseite des Kirchplatzes Großbrand, große Teile der Stadt mit einschließlich Rathaus und Kirche gehen in Flammen auf 1549 Pestepidemie fordert viele Opfer 1571 die vermutlich bereits seit Stadtgründung am Kiekbusch bestehende Wassermühle erstmalig genannt Ansicht von Woldegk Mitte des 17. Jahrhunderts nach einer Zeichnung in der Rostocker Landesbibliothek wohl am Ende des 30-jährigen Krieges Dreißigjähriger Krieg ist für die Stadt einschneidende Katastrophe vermehrt seit 1630 ständig wechselnde Besetzung durch verschiedenste Kriegsteilnehmer verbunden mit Raub, Mord, Vergewaltigungen, Brandschatzungen, Drangsalierungen und Plünderungen die Stadt wird während des Krieges durch ihre grenznahe Lage stärker als andere Orte in Mitleidenschaft gezogen Woldegker Stadtmauer, Hundegang in Richtung Neutorstraße. Das hintere Gebäude rechts entstand in einer Nische eines ehemaligen Wiekhauses 1580 Erwähnung einer Frohnerei im 4. Hauptwiekhaus unweit des Neutors, Arbeitsstätte des Abdeckers, der zugleich Scharfrichter ist Stadtregiment mit 2 Bürgermeistern und 4 Ratsmännern 1581 Erbauung eines neuen Rathauses mit Turm auf dem Marktplatz wird begonnen Die alte Orgel vor Zerstörung der Woldegker Kirche 1945 Fotos: Stadtarchiv Woldegk

29 Nr. 02/ Woldegk 1623 Kirche erhält eine Orgel neben dem Rat mit 3 Bürgermeistern und etwa 4 Ratsherren Einführung einer gewählten Bürgerschaft 1630 Stadt wird zahlungsunfähig 1632 ein Scharfrichter wird genannt, der verpflichtet ist, einen Wolf zu halten, Hinrichtungsstätte ist der Galgenberg (Prenzlauer Chaussee) und der damalige Brandmühlenberg (vor dem Burgtor) Windmühlen sind in Woldegk in Betrieb 1637 von 108 Erben (ganze Hausstellen) sind noch 30 bewohnt 1638 Missernte mit nachfolgender Hungersnot Dezimierung der Bevölkerung durch herrschende Pest und weitere Seuchen 1643 Woldegk erhält vom Kanzleirat Johan Oxenstierna im Auftrag der schwedischen Krone einen Schutzbrief, der die Stadt vor Einquartierung, Gewalt, Nötigung, Beleidigung, Raub, Brandstiftung, Kriegssteuer oder Plünderung bewahren soll 1647 am Ende des Dreißigjährigen Krieges leben nur noch 14 Einwohner in der wüsten Stadt Woldegker Ackerland liegt zum großen Teil aus Mangel an Leuten brach 1657 beim Brand des Hauses von Bürgermeister Caspar Pippow gehen Stadtprivileg und Stadtakten verloren 1660 Einrichtung eines Werbeplatzes in Woldegk zur Rekrutierung Einheimischer als Soldaten mit Erlaubnis des Landesherren umherziehende Banden entlassener Söldner nach Ende des Dreißigjährigen Krieges und der Schwedisch-Brandenburgische Krieg bringen der Stadt ähnliche Belastungen wie schon der Dreißigjährige Krieg selber (Drangsalierungen, Plünderungen, Einquartierungen, Kriegssteuern, Forderungen nach Proviant und Pferdefutter, Pferdediebstähle) 1668 bereits Ende des 16. Jahrhunderts baut der Stadtziegler den ersten Ziegelofen, nach seinem Tod ruht der Ziegeleibetrieb bis zur Wiederaufnahme Woldegk gilt somit als ältester urkundlich belegbarer Standort bezüglich Tonnutzung im Stargarder Raum (wird fortgesetzt) Geraubte Kühe und Mord und Totschlag im Moortal Von der Gemarkungsgrenze zu Mildenitz beim Gehöft Pfarrhof und dem Mildenitzer Seebruch geht es diesmal nahe dem Gehöft Blücher in den südöstlichen Winkel der Woldegker Feldmark zwischen Bundesstraße B 198 und dem Wolfshagener Wald. Auf dem Weg dorthin lassen wir unbeachtet die an der B 104 zwischen Pfarrhof und Kreisverkehr am Stadtsee befindlichen Flurstücke Weidenbruchgraben [58] (inzwischen verrohrt) sowie Weidenbruch, Rauer oder Spitzer Berg [57] und Papenwiese [55] links und rechts der Bundesstraße liegen. Östlich bzw. südöstlich vom Gehöft Blücher listete Hermann Schüßler ( ) die Flurnamen Krumme Stücken [59], Kienen [60], Purtz [61], Moortal [62], Alter Wall bzw. Kämmereikamp [63] unter den in Klammern stehenden laufenden Nummern auf, veröffentlicht in SCHÜßLER 2003, S (Das Gehöft wurde benannt nach dem aus Mecklenburg stammenden Feldherrn Gebhard Leberecht von Blücher ( ), der sich Verdienste erwarb als preußischer Militärreformer und als Heerführer in den Befreiungskriegen gegen die napoleonische Besatzung.) Mit den 155 Flurnamen Schüßlers und weiteren Vorschlägen befasst sich eine fast fertiggestellte Dokumentation über mehr als 170 Flurstücke rund um die Stadt, den Stadtsee und die Helpter Berge. Auszüge aus dieser Dokumentation sollen in loser Folge im Woldegker Landboten veröffentlicht werden. Die kursive Schrift soll andeuten, dass wortwörtlich und in damaliger Schreibweise zitiert wurde. Abschließend erfolgte eine Aufführung der verwendeten Quellen. Wegen der zum Teil bescheidenen Qualität oder des zu kleinen Formats bei Wiedergabe von Fotos oder Zeichnungen im Landboten sehe ich davon ab, bereits erstellte Kartenausschnitte der SCHMETTAU schen Karte und des MTB 1932, die Lage und Ausdehnung sämtlicher Flurstücke veranschaulichen, zu veröffentlichen. Da nachfolgend die in Zeiten der Dreifelderwirtschaft praktizierte sogenannte Hudemast erwähnt wird, seien einige Zeilen zu Ackerbau und Viehhaltung in der mittelalterlichen Dreifelderwirtschaft vorangestellt. Bei Stadtgründung um 1250 im Zuge der Deutschen Ostexpansion war Woldegk wohl mit 100 Hufen Acker (mittelalterliches Flächenmaß uneinheitlicher Größe, 1 Hufe umfasst etwa 7-15 Hektar) und 20 Hufen Weide, Wiesen und Wald ausgestattet worden. Den künftigen Stadtbewohnern wurde eine Hofstelle mit einer Hufe Land (Ackerbürger) bzw. einer halben Hufe Land (Handwerker, Händler) sowie Wöhrdeland (eine Art Hausland) als Eigentum zugewiesen. Hinzu kamen anteilige Nutzungsrechte für Land in gemeinschaftlichem Eigentum (die sogenannte Allmende, z. B. Weiden, Wiesen, Gewässer, Wälder). /SCHÜßLER 2000, S. 41/ Tatkräftig machten sich die Bürger neben den erforderlichen Bauarbeiten im Stadtbereich daran, im vorher fast menschenleeren Land Wald und Gestrüpp zu roden, die zahllosen großen und kleinen Feldsteine beiseite zu räumen, Feldwege oder Entwässerungsgräben anzulegen, die Äcker urbar zu machen. Schon 1298 konnte die junge Stadt das benachbarte Neuendorf (plattdeutsch: Niegendörp) mit 40 Hufen Land erwerben. Die 18 Hofstellen der Neuendorfer Bauern wurden in die Stadt (im Bereich der heutigen Krummen Straße) verlegt. Das dann aufgegebene Dorf lag etwas südlich des heutigen Gehöftes Friedrichshöh. Der Ackerbau um Woldegk wurde vom Mittelalter nahezu unverändert bis zur sogenannten Separation Mitte des 19. Jahrhunderts in Dreifelderwirtschaft betrieben. Auch die Stadtfeldmark und die Feldmark Neuendorf waren bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusammengelegt worden. Wegen der Dreifelderwirtschaft waren die Stadtfeldmark und die Feldmark Neuendorf in je drei Teile (Schläge) geteilt. Ein jeder Schlag war einheitlich mit gleicher Frucht in einem Dreijahreszyklus zu beackern. Der erste Schlag wurde mit Wintergetreide, der zweite Schlag mit Sommergetreide sowie dem nötigen Flachs bestellt. Der dritte Schlag lag zur Erholung des Bodens größtenteils brach, das heißt, er wurde nicht bearbeitet und natürlicher Aufwuchs als Weide genutzt. Erst in späteren Jahren wurde ein Teil des sonst brachen Schlages mit Erbsen oder Klee bebaut. Im Folgejahr wurde diese Brache zum ersten Schlag und mit Wintergetreide bepflanzt usw. Die Bürger hatten ihren Landbesitz verstreut in je einem Teil des Hauptstücks der drei Schläge einer Feldmark sowie in einzelnen Beiländern. Dieser Wirrwarr erhöhte sich im Laufe der Jahre, wenn etwa durch Erbteilung, Zukauf... die Landstücke eines Besitzers noch weiter zerstückelt lagen. Die Bearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen war durch diese Zersplitterung des Besitzes zeitraubend und umständlich. Obendrein wurde, um die Beackerung der jeweils nur wenige Meter schmalen Landstreifen zu koordinieren und Streitigkeiten zu vermeiden, von der Bauzunft, in der die Ackerbürger zusammengeschlossen waren, vorgeschrieben, wie, wann und womit der Acker bestellt und wann geerntet werden sollte (Flurzwang). Der Ackerbau erzielte wegen der Zersplitterung der Feldstücke, des knappen tierischen Dunges und der durch den Flurzwang ungenügenden Fruchtfolge nur geringe Ernteerträge. Ebenso brachte die Viehhaltung wenig ein. Die Ernährung von Rindern, Schweinen, Schafen oder Gänsen geschah in der Hauptsache durch gemeinsame Weidehaltung auf festgelegten Grün-

30 Woldegk 30 Nr. 02/2020 ländern der Allmende sowie den brachen Flächen des jeweiligen dritten Schlages vor ihrer erneuten Bestellung. Dafür waren eigens von der Stadt Hirten angestellt. Ziegenhütung wurde vorübergehend gestattet, wenn der Rindviehbestand durch Seuchen eingegangen war. Auch die Pferde kamen nachts auf die Koppeln oder wurden auf den Feldern gehütet, selbst im Winter. Zur Gewinnung des winterlichen Stallfutters waren bestimmte Wiesen der Allmende von der Beweidung ausgeschlossen. / SCHÜßLER 1931, S / Die Schweine wurden im Herbst, wenn es genügend Eichenund Buchenmast (genug Eicheln oder Bucheckern, V. G.) gab, in die Mast getrieben. (Hudemast, Hude abgeleitet von Hüten, V. G.) Außer in der eigentlichen Forst gab es mehrere mit alten, starken, Mast tragenden Eichen und Buchen bestandene Örter auf unserer Feldmark, so die Sägebuchen Sagbök [101] an der Canzower Grenze, die namentlich mit Eichen bestandenen Krummen Stücken [59] an der Wolfshäger Grenze und Krohnskamp [82] an der Göhrener Grenze hinter den Hauswiesen [83] und andere mehr. /SCHÜßLER 1926, S. 354/ (In Klammern stehende laufende Nummern nachträglich eingefügt laut Flurnamenliste, veröffentlicht in SCHÜßLER 2003, S ) Krumme Stücken Die Krummen Stücken waren ein ehemaliger Eichenwald, gelegen östlich des jetzigen Gehöfts Blücher, an der fast äußersten Ecke der Woldegker Feldmark. Nach Schüßlers Übersichtskarte der Feldmark vor der Separation (eine Art Flurneuordnung, damit wurde die Dreifelderwirtschaft abgelöst, V. G.) /SCHÜßLER 1931, Mittelblatt/ und SCHMETTAU scher Karte nahmen die Krummen Stücken zusammen mit den Kienen, einem früheren Kiefernwaldstück, eine dreieckige Grundfläche von etwa 20 ha ein. Wenn man die Waldkante Wolfshagener Wald als Grundseite dieses Dreiecks nimmt, reichte die Dreiecksspitze fast bis zum heutigen Gehöft Blücher. des 19. Jahrhunderts praktiziert wurde, gehörten Waldstücke zur Allmende, dem Allgemeinbesitz aller Bürger. Man nutzte Eichen- oder Buchenwaldungen u. a. auch, die (Haus-)Schweine im Herbst, falls es genügend Eicheln oder Bucheckern gab, in den Wald zu treiben und zu mästen. Kienen Die Kienen waren ein früheres Kiefernwaldstück in Nachbarschaft zu den Krummen Stücken, die genaue Lage dürfte sich aus den Bodenverhältnissen ergeben, die in diesem Gebiet mehrfach von Lehm- zu Sandboden übergehen. Kiefern als relativ anspruchslose Bäume wachsen wegen ihrer tiefreichenden Pfahlwurzel auch auf Sandböden. Die Benennung Kienen erklärt sich durch das harzreiche, kienige Kiefernholz. Beide ehemaligen Waldstücke wurden wohl bald nach der Separation abgeholzt und sind jetzt in Ackernutzung. Der Entwurf zur Separation der Stadt-Feldmark zu Woldegk. von 1855 nennt u. a. die s. g. Krummenstücken (s. g. - sogenannten, V. G.) als eine der städtischen Waldungen, die von Holz befreiet werden und zur Separation kommen sollen. /GROßHERZOGLICHE REGIERUNG MECKLENBURG-STRELITZ 1855: Entwurf zur Separation der Stadt-Feldmark zu Woldegk. S. 6/ Die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche dieser südöstlichen Ecke der Woldegker Feldmark wurde laut KARTE LPG WOLDEGK 1987 Schlag Nr. 352 Blücher genannt. Moortal, auch Murtal oder Mordtal Das Moortal ist ein Dauergrünland südlich der hügeligen Kienen und Krummen Stücken. Die Senke liegt zwischen Wolfshagener Wald und der Bundesstraße B 198. Ein offener, ca. 500 m langer Graben entwässert das Moortal, am Grabenrand drei Birken. Blick auf Entwässerungsgraben und Grünland des Moortales aus Richtung B 198, dahinter Wald von Wolfshagen Foto: R. Stapel, Ackerstück östlich des Gehöfts Blücher (im Foto rechts) vom Rand des Wolfshagener Waldes aus. Früher gab es auf diesem Areal den Eichenwald Krumme Stücken sowie das Kiefernwaldstück Kienen. Das ungefähre Heranreichen dieser Waldstücke fast bis zum heutigen Gehöft Blücher sollen die nachträglich rot eingezeichneten Waldkanten der Krummen Stücken / Kienen andeuten. Foto: R. Stapel, Die Krummen Stücken und die benachbarten Kienen wurden durch den sogenannten Grünen Weg erschlossen, der ab dem heutigen Kreisverkehr B 198/B 104 in südöstlicher Richtung verlief und, die Krummen Stücken durchquerend, in den Wolfshagener Wald führte. Ob der Flurname Purtz an dieser Stelle diesen Grenzübertritt markierte, kann man nur noch mutmaßen. (Schüßler vermutete Purtz = Pforte, vom plattdeutschen Wort Puurt für Pforte, Tür.) Die abwechslungsreiche, hügelige Oberfläche in diesem Bereich oder der Bewuchs mit alten, knorrigen Eichen könnte die Benennung Krumme Stücken erklären. In Zeiten der Dreifelderwirtschaft, die von den Woldegker Ackerbürgern noch bis zur Mitte Die Wiese setzte sich früher auch jenseits der Woldegker Feldmarkgrenze in Richtung Wolfshagen fort. Die Bezeichnung Murtal ergibt sich aus dem plattdeutschen Mur für Moor oder Sumpf. Hermann Schüßler verbindet das sumpfige Areal mit dem Raubrittertum des ausgehenden Mittelalters, speziell mit der Familie von Blankenburg auf der gleichnamigen Burg Wolfshagen. Die Blankenburgs waren Woldegks nächste Feldnachbarn, sie hielten es bald mit den Märkern (Mark Brandenburg, V. G.), bald mit den Mecklenburgern. Harte Kämpfe wurden bei der Blankenburg ausgetragen. In den Stadtakten wird die Niederung der Woldegker Feldmark vor der Blankenburg (Wolfshagen) später das Mordtal genannt. /SCHÜßLER 1929, S. 10/ Nordwestlich Wolfshagens soll sich auf Mecklenburger Gebiet das Dorf Klenow befunden haben, das in der Raubritterzeit (14./15. Jahrhundert) zerstört worden sein soll. In Erinnerung an die damalige Zeit, in der ein Menschenleben wenig zählte, heißt das benachbarte Moortal, z. T. auf Woldegker Gebiet, auch Mordtal. /SCHÜßLER 2000, S / Noch auf der SCHMETTAU schen Karte 1780 wird das gesamte Areal nordwestlich Wolfshagens beiderseits der Landstraße von

31 Nr. 02/ Woldegk Woldegk Die Feldmark Kleino bezeichnet. Die KARTE LPG WOLDEGK 1987 benennt den schon nicht mehr auf der Woldegker Feldmark gelegenen - und in etwa mit der Fläche der Feldmark Kleino identischen - Schlag 351 links und rechts der jetzigen Bundesstraße B 198 als Wolfshäger Klei. Ähnlich wie beim Woldegker Kleigebiet weist die Benennung auf den vorherrschenden Kleiboden, eine lehmig-tonige, fette und zähe Bodenart, hin. Auffällig ist der Gleichklang Klei - Kleino - Klenow. Im Siebenjährigen Krieg ( ) waren, trotz der Neutralität von Mecklenburg-Strelitz gegenüber den Kriegsparteien Schweden, Russland und Preußen, gewaltsame Rekrutierungen von Einheimischen zum Militärdienst in fremden Armeen, Truppendurchmärsche, zwangsweise Einquartierungen, Pferdediebstähle oder Forderungen nach Lieferung von Lebensmitteln oder Pferdefutter fast an der Tagesordnung. Unkosten dafür wurden von den Kriegsteilnehmern oft kurzerhand der Stadt und ihren Bewohnern aufgebürdet konnte man die Einquartierung eines Mann (!) starken russischen Korps aus der Stadt heraushalten, indem man vereinbarte, dass vier Kosakenregimenter im Moortal, vier Husarenregimenter auf dem Gotteskamp kampieren sollten. /SCHÜßLER 2000, S / Auf der SCHMETTAU schen Karte 1780 ist das Moortal / Mordtal noch als Bruchwald mit angedeutetem Entwässerungsgraben verzeichnet, obwohl Schüßler schon bei o. g. Biwak der vier Kosakenregimenter von Grasnutzung des Moortales spricht. Alter Wall, Kämmereikamp Die Grenzen der Woldegker Feldmark waren in frühester Zeit durch Landgräben gekennzeichnet, später durch Grenzhügel oder durch große Steine, Eichen oder Buchen. /SCHÜßLER 1931, S. 45/ Landwehren dienten an besonders gefährdeten Stellen an den Grenzen der Feldmark, wie z. B. an dem Übergang der Landstraße nach Wolfshagen, der Sicherung der Stadt gegen räuberische Überfälle und dem Aufhalten herankommender Feinde. Sie bestanden aus einem aufgeworfenen Graben mit dem Burgwall (Es ist wohl nur Wall gemeint. V. G.) davor, der mit Gesträuch und einzelnen Bäumen bepflanzt war. /SCHÜßLER 2000, S. 50/ Eine weitere Funktion hatten Landwehren auch bei der Sicherung von Eigentum auf der Stadtflur. Mit den nur schwer überwindbaren Hecken versuchte man in der Raubritterzeit des späten Mittelalters den durch benachbarte Landadlige häufig verübten Diebstahl aus den nächtlich weidenden städtischen Viehherden einschränken. Aber nicht nur Vertreter des Niederadels betätigten sich als Viehdiebe, sogar die damaligen Landesfürsten waren nicht besser. In der Episode Der Kuhkrieg (1440) aus einer Veröffentlichung über pommersche Herzöge in Volkssagen heißt es u. a.: [ ] Herzog Heinrich (von Mecklenburg-Stargard, vor , V. G.) ist ein arger Räuber gewest (gewesen) und ist immerzu in das Land Stettin gefallen und hat den armen Leuten die Kühe weggetrieben, und hat dessen so viel gemacht, daß die Wendische Chronik sagt, er sei aller Kühe Feind gewesen, und Herzog Joachim d. J. von Pommern-Stettin verwunderte sich, wo er doch alle die Häute ließe, die er von so vielen Kühen bekäme. Die pommerschen und märkischen Fürsten haben solche Handlungsweise des mecklenburgischen Nachbarn auf die Länge nicht leiden wollen, sondern verbanden sich, um die Räubereien von Herzog Heinrich zu rächen und seiner Kühe auch zu kosten. Sie zogen vor Woldegk, Lychen und Galenbeck und beraubten das ganze Land umher und eroberten viele Kühe und anderes Vieh. [ ] /HAAS 1938, S. 31/ (Was hier verharmlosend Der Kuhkrieg (1440) genannt wurde, war ein Kriegszug während der sogenannten Märkischen Fehden im 14. bzw. 15. Jahrhundert, mit u. a. der Eroberung Woldegks 1440 durch die verbündeten Brandenburger und Pommern und Verwüstung sowie Besetzung beträchtlicher Teile des mecklenburgischen Grenzstreifens zu Brandenburg und Pommern. Mit dem Frieden zu Wittstock 1442 wurden die Grenzen Mecklenburgs im Südosten z. T. neu festgelegt. Die Stadt Lychen und das nahe gelegene Kloster Himmelpfort verblieben seitdem in brandenburgischem Besitz. V. G.) Von Schüßler ist der Alte Wall auf die alte Woldegker Feldmarkgrenze unmittelbar neben der Bundestrasse B 198 etwa 200 m südöstlich gegenüber der Abfahrt zum Gehöft Carolinenhof platziert. Die Grenze ist hier - im Gegensatz zu der von der gegenüberliegenden Straßenseite zum Wald von Hildebrandshagen verlaufenden Gemarkungsgrenze - nicht mehr durch Bäume oder Feldhecken erkennbar. Auch der genannte Wall ist nicht mehr vorhanden. Der alte Grenzverlauf ist aber auch aktuell noch durch unterschiedliche landwirtschaftliche Nutzung durch die Pächter / Besitzer ersichtlich. Noch ursprünglich erhaltene Feldmarkgrenze zwischen Woldegk und Pasenow mit Graben (Querschnitt rot angedeutet), aufgeworfenen Wällen und Strauch- und Baumbewuchs (hier Stamm einer stattlichen Eiche) Foto: R. Stapel, Die Verteidigungskraft solcher Landwehren erscheint im Vergleich zu trutzigen Stadtmauern, Wiekhäusen und Tortürmen mittelalterlicher Städte recht gering, doch verzögerten besonders die undurchdringlichen Dornenhecken auf der Feldmarkgrenze das Vorrücken angreifender Truppen. Reiter, Fuhrwerke oder schwere Belagerungstechnik konnten nur mit Zeitverlust Hecke, Wall und Graben passieren, wodurch die Bürger innerhalb der Stadtmauern wertvolle Zeit zur Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft gewannen. Die alte Feldmarkgrenze von der B 198 aus, durch unterschiedliche landwirtschaftliche Nutzung ersichtlich Foto: R. Stapel, ist laut LUFTBILDER M-V 1953 die Gemarkungsgrenze an dieser Stelle noch durch Baum- und Strauchbewuchs auszumachen. Der Kämmereikamp als Ackerfläche dürfte auf Woldegker Seite unmittelbar neben dem Alten Wall gelegen haben, begrenzt durch Moortal und jetzige Bundesstraße. Der Flurname Kämmereikamp kommt insgesamt dreimal vor ([28], [63], [81] - laufende Nummern

32 Woldegk 32 Nr. 02/2020 gemäß Liste Woldegker Flurnamen in SCHÜßLER 2003, S ), er verweist wohl auf den Besitz dieser Flächen durch die Kämmerei der Stadt. Vor der Separation besaß die Kämmerei, unter deren Aufsicht auch die Bauzunft als Zusammenschluss der Ackerbautreibenden stand, drei Hufen Grundbesitz /Bürgermeister und Rat der Stadt Woldegk an Mecklenburg-Strelitzer Landesregierung: Bericht betreffend den Zustand der Ackerbau-Wirthschaft daselbst, , in STARSY 1998, S /, die sich verteilt in jedem der drei Schläge der Stadtfeldmark befanden. Unter den Ratsmännern / Senatoren (= Ratsherren) war einer Cämmerer (heute: Finanzverwalter einer Gemeinde) und neben den Finanzen auch für die Verwaltung der Stadt-Liegenschaften zuständig. Diese Tätigkeiten erfolgten in früheren Zeiten ehrenamtlich, das Nutzungsrecht für die Kämpe war eine Art Aufwandsentschädigung. Dieses Nutzungsrecht für Mitglieder der Stadtverwaltung bzw. Stadtvertreter auf bestimmte Ackerstücke wurde auch nach der Separation beibehalten. Im Entwurf zur Separation der Stadt- Feldmark zu Woldegk. von 1855 wird im 5, Absatz 3, formuliert: Die Mitglieder des Magistrats erhalten durch die Separation wieder Dienstkämpe, welche den jetzigen der Bonität nach (im Bodenwert, V. G.) entsprechen. /GROßHERZOGLICHE REGIERUNG MECKLENBURG-STRELITZ 1855: Entwurf zur Separation der Stadt-Feldmark zu Woldegk. S. 8/ Purtz Vergleiche auch bei Krumme Stücken. Ob Purtz in der von Schüßler versuchten Erklärung Pforte eventuell eine Art Durchlass in der hier vorhandenen Landwehr (bestehend aus Wall, Graben, Dornhecke) zur benachbarten Uckermark hin war (siehe auch bei Alter Wall), kann nur spekuliert werden. Quellenverzeichnis SCHÜßLER Hermann Schüßler: Woldegk. Stadt der Windmühlen, Teil 2, Verlag Steffen, 2003 SCHMETTAU sche Karte Friedrich Wilhelm Karl Graf von Schmettau: Carte chorographique et militaire du Duché de Mecklenburg-Strehlitz, Maßstab 1 : 33333, MTB Reichsamt für Landesaufnahme: Messtischblatt Woldegk von 1884 mit Berichtigungen von 1911 und Nachträgen von 1932, Maßstab 1 : SCHÜßLER Hermann Schüßler: Woldegk. Stadt der Windmühlen, Teil 1, Verlag Steffen, 2000 SCHÜßLER Hermann Schüßler: Alt-Woldegk: Die Feldmark und ihre Separation. Mecklenburg-Strelitzer Heimatblätter 3 / 1931 SCHÜßLER Hermann Schüßler: Alt-Woldegk: Bürgermeister Burchardt und seine Zeit Mecklenburg-Strelitzer Geschichtsblätter 1926 GROßHERZOGLICHE REGIERUNG MECKLENBURG-STRE- LITZ Großherzogliche Regierung Mecklenburg-Strelitz: Entwurf zur Separation der Stadt-Feldmark zu Woldegk. Druckerei Gentz Neubrandenburg, 1855 KARTE LPG WOLDEGK Grundlagenkarte Landwirtschaft der LPG Pflanzenproduktion Woldegk, Maßstab 1 : 25000, Redaktionsschluss , Druck: VEB Kartographischer Dienst Potsdam, zur Verfügung gestellt von Herrn Karl Mietzner, Woldegk SCHÜßLER Hermann Schüßler: Geschichtliches, Mecklenburg-Strelitzer Heimatblätter 1 / 1929 HAAS Prof. Dr. Alfred Haas: Das pommersche Herzogshaus in der Volkssage, Baltische Studien, Band XL, Stettin, Leon Sauniers Buchhandlung, 1938, Herausgeber: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde LUFTBILDER M-V Schwarz-Weiß-Luftbilder Mecklenburg-Vorpommern von 1953, Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern, Originalmaßstab 1 : 22000, mehrere Fotos Gemarkung Woldegk, auch online unter: STARSY Peter Starsy: Städtische Separation im 19. Jahrhundert, Neubrandenburger Mosaik 22 / 1998 Volker Godenschwege Zum 75. Jahrestag des Kriegsendes Abschied von Mecklenburg von Helmi Morjan geb. Finken ( ) aus Mönchengladbach Fortsetzung Kapitel 2 Crivitz Wir hatten das Kriegsende herbeigesehnt, aber an unserer Situation änderte sich erst mal nichts. Die Russen direkt hinter uns, die Engländer, wie zum Greifen nah, vor uns. Das Wichtigste war nun, eine Unterkunft zu finden, in der wir vorerst bleiben konnten. Es lagen viele Wohnungen und Häuser leer von Familien, die geflüchtet waren. Mutti ging also zum Flüchtlingsamt und bekam auch eine Zuweisung. Das Haus lag in einer schönen Straße in der Nähe des Rathauses. Es gehörte einer Zahnarztfamilie. Im Parterre die Praxisräume, das Wohnzimmer und eine große Küche. Dahinter eine Terrasse mit einem kleinen Garten, der von einer Mauer umschlossen war. In der ersten Etage befanden sich die Schlafräume und noch ein Zimmer, in dem eine alte Frau lebte. Sie war völlig unzugänglich. Wir nahmen an, dass sie uns, falls sie zum Haus gehörte, verständlicherweise als Eindringlinge betrachtete. So kamen wir uns auch vor. Das Haus war noch völlig eingerichtet und wohl Hals über Kopf verlassen worden. Wir sind durch die Zimmer gegangen und hatten ein seltsames ungutes Gefühl, als ob man in eine Privatsphäre eindringen würde. Aber der Genuss, in einem richtigen Bett schlafen zu können, überwog dann doch. Die nächsten Tage haben wir wohl irgendwie Essen beschafft, aber daran fehlt mir die Erinnerung. Die große Sorge war nun: Wer schafft es? Die Engländer oder die Russen? Wer ist schneller, wer wird einmarschieren? Am 4. Mai, abends um ½ 7 Uhr kamen die Russen. Die Straßen waren schon den ganzen Tag menschenleer. An den Häusern, auch bei uns, hingen weiße Tücher aus den Fenstern. Unsere Mitbewohnerin gab ihr Schweigen auf. Sie konnte in der Situation nicht mehr alleine sein. Wir standen hinter den Gardinen und sahen die Russen kommen. Sie fuhren mit ihren Panzern die Straße entlang, an uns vorbei. Es war ein Gefühl, als ob die Zeit stillstand. Kein Mensch war auf der Straße. Am gleichen Abend, es mag schon neun Uhr gewesen sein, klopfte, oder besser schlug jemand gegen die Haustüre. Als wir nicht direkt öffneten, wurde lauter gegen die Türe gehämmert. Wir saßen im Wohnzimmer. Opa ging hinaus und machte auf. Draußen standen zwei russische Soldaten, die auf ihn einredeten. Er verstand natürlich nichts, bis sie zu seinem Arm griffen und ihm die Uhr abnahmen. Ohne ihn weiter zu beachten, gingen sie weg. Bis hierher habe ich noch gar nicht unseren treuen Begleiter, unseren Hund Purzel, erwähnt. Während der ganzen Tour war er immer bei uns. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn er nicht einen ungewöhnlichen Instinkt gehabt hätte. Er war eine Promenadenmischung zwischen Dackel und Schnauzer. Mutti brachte ihn eines Tages mit, weil ihn niemand haben wollte. Er hatte wohl schlechte Erfahrungen gemacht, er war verängstigt, misstrauisch und krank. Das änderte sich schnell, nur das Misstrauen Fremden gegenüber blieb. Es stellte sich heraus, dass er erstaunlich intelligent war. Vor allem spürte er Stimmungen. Wenn

33 Nr. 02/ Woldegk Er hatte ein Kästchen mit Goldschmuck gefunden, der von den Hauseigentümern wohl zurückgelassen war. Darüber waren die beiden so begeistert, dass sie lachend und redend, ohne uns weiter zu beachten, weggingen. Das Schicksal hatte uns wieder mal gerettet und Purzels Instinkt, die kritische Situation. Nachdem wir uns am nächsten Morgen auf die Straße wagten, um irgendwas zum Essen aufzutreiben, saßen Opa und wir Kinder nachmittags am Tisch in unserem Zimmer. Opa las in einem Buch, und Mutti war unten in der Küche. Ich weiß nicht mehr, wer es zuerst sah. Auf der hinteren Mauer des Gartens bewegte sich etwas. Erst nur undeutlich, aber dann erkannten wir Kopf und Arme von zwei Gestalten in Gefängniskleidung, die versuchten über die Mauer zu klettern. Wir riefen Mutti nach oben und beobachteten, wie die beiden über die Mauer sprangen. Sie blieben einen Augenblick still stehen und als sich nichts tat, schlichen sie an der Mauer entlang bis zum Haus. Wir hörten sie ins Haus kommen und in der Küche rumoren. Es kam uns wie eine Ewigkeit vor, bis sie leise die Treppe hinaufkamen. Wir hörten, dass sie Türen öffneten und schlossen und dann auch unsere Türe, aber nur für einen Augenblick. Sie hatten uns wohl bemerkt. Danach gingen sie bis zum Dachboden und nahmen die letzten Kleidungsstücke mit, die dort noch lagen. So leise, wie sie kamen, sind sie auch verschwunden. Was sich an irgendwie Essbarem in der Küche befand, war weg. Es war wohl so, dass sie zu den Gefangenen gehörten, die wir vor Crivitz überholt hatten und waren uns sicher, dass es sich um KZ-Häftlinge handelte, die Hunger hatten und Kleidung brauchten. Wir haben es nicht erfahren. In den Tagen danach beruhigte sich die Lage. Die Russen kamen nicht mehr ins Haus. Es gab Bezugscheine für Brot und Milch. Aber wir sorgten uns um Opa, er hätte dringend besseres Essen gebraucht, um zu Kräften zu kommen. Und dann kam Charlie. Charlie Baumgartner. Besser gesagt, er trat auf. Wie er uns erzählte, kam er aus dem KZ, war Hamburger und ein Macher. Wieso er in dieses Haus geriet, war zuerst ein Rätsel, es stellte sich aber heraus, dass er das Hausmädchen der Zahnarztfamilie, der das Haus gehörte, kannte. Egal, er nahm sofort die Organisation in die Hand. Ich weiß nicht mehr, was er alles anbrachte, jedenfalls war ein ganzer Sack getrocknete Erbsen dabei und eine große Seite Speck. Dafür kochte Mutti für ihn mit. Er trieb sogar Maggiwürfel auf, damit Opa jeden Tag eine Tasse Bouillon trinken konnte. Wir fragten nicht, woher er das alles hatte. Er hätte sich auch nicht fragen lassen. Mittlerweile war noch eine Familie in die unteren Räume eingewiesen worden. Als der neue Mitbewohner versuchte, das Kommando im Haus zu übernehmen, hätte er sich nicht mit Charlie anlegen dürfen. Sie zogen kurz darauf wieder aus. Eines Tages war ich mit der Milchkanne unterwegs. Es war ein wunderschöner Maitag Die Straßen still und friedlich. Man hätte glauben können, die Welt wäre in Ordnung. Irgendwoher hörte ich erst leise, dann lauter, Musik. Sie kam aus einer Art Holzschuppen. Jemand spielte Ziehharmonika, und dann waren da auch Stimmen, Lachen und Fröhlichkeit. Ich fühlte mich so angezogen, dass ich die Tür öffnete. Ich sah eine Gruppe junger Leute, nicht viel älter als ich, einige tanzten zu der Musik, andere standen zusammen mit zwei jungen, russischen Soldaten und hatten ihren Spaß bei den Versuchen sich zu verständigen. Ich weiß nicht mehr, wie lange ich da gestanden habe. Mich hat niemand bemerkt oder beachtet. Ich weiß nur noch, dass ich brennend gern dazugehört hätte. Ende Mai kommt Charlie mit seiner Braut. Es ist die frühere Hausangestellte und weiß offensichtlich gut Bescheid, denn sie fingen an, im Garten zu graben. Eine große Kiste kam ans Tageslicht. Wir durften dabei zusehen, weil sie so stolz auf ihren Fund waren. In der Kiste befand sich unter anderem ein komplettes Silberbesteck. Was uns aber den Atem verschlug, war ein japanisches Teeservice. So etwas hatte ich noch nie gesehen. Das Porzellan war so dünn und fein, dass es gegen das Licht gehalten, durchsichtig schien und wunderschön bemalt war. Sie packten es auf ihren Wagen. Danach eröffneten sie uns, dass sie heiraten wollten. Das Ganze sollte schon bald in dem Heimatdorf der Braut stattfinden, und ich war eingeladen. Mutti war die Sache zwar suspekt, aber sie gönnte mir die Abwechslung. Schon in der nächsten Woche war es soweit. Ich habe mir nach Wochen die Haare gewaschen, keine Ahnung womit, auf Lockenwickler gejemand in seine Nähe kam, der keine Hunde mochte, führte er eine Schau auf. Er machte einen Buckel, die Rückenhaare standen zu Berge, er stellte den Schwanz hoch, knurrte und verdrehte die Augen. Das war so furchterregend, dass wir Fremde vor ihm warnen mussten. Er hat aber niemals wirklich jemand gebissen. Auf tierliebe Menschen ging er Schwanz wedelnd zu. Er gehörte einfach zu uns. Er verstand uns und wir ihn. Wir konnten es nicht übers Herz bringen, ihn vor der Flucht einschläfern zu lassen. So nahmen wir ihn mit. Purzel Fotos: Morjan Wie sich dann herausstellte, hatte er auch noch die Fähigkeit, sich unsichtbar zu machen, wenn es kritisch wurde. Trotzdem hatten wir nun große Bedenken. Was passierte, wenn russische Soldaten in der Wohnung auftauchten, wie würde er reagieren? Wir gingen das Risiko ein. Nach dem Erlebnis am ersten Abend, entschlossen wir uns, ganz in die erste Etage, in das große Schlafzimmer zu ziehen. Wir stellten einen Tisch mit vier Stühlen vor das Fenster und richteten uns dort ein. Schon am nächsten Morgen um acht Uhr wurde wieder an die Türe gehämmert. Opa öffnete. Drei Russen stießen ihn zur Seite und gingen durch das ganze Haus bis zum Dachboden. Wie wir später sahen, hatten sie sich dort mit Zivilsachen aus abgestellten Kleiderschränken versorgt. In den nächsten Tagen kamen noch ein paar Mal Russen. Einer lässt Opa seinen Anzug ausziehen, amüsiert sich darüber und lässt ihn in der Unterwäsche zurück. Eigentlich waren nach dem Waffenstillstand Übergriffe der Soldaten auf die Zivilbevölkerung verboten. Aber das stand, besonders in den ersten Wochen, nur auf dem Papier. So klopfte es an einem Nachmittag wieder mal an die Türe. Opa öffnete, wie immer und zwei junge Soldaten kamen herein. Sie sahen sich alles an und kamen dann die Treppe hinauf in unser Zimmer. Wir hatten uns schon die letzten Tage, für den Fall, dass Russen ins Zimmer kamen, möglichst unansehnlich gemacht. Mutti hatte ein dunkles Kopftuch um und einen Kittel an, den sie im Haus gefunden hatte. Ich war sowieso klein und versuchte mich jünger zu machen, indem ich aus meinen schulterlangen Haaren Zöpfe flocht. Als die Soldaten an die Türe kamen, sprang Purzel, entgegen seiner Gewohnheit sich unsichtbar zu machen, auf meinen Schoß. Man hätte die Luft schneiden können. Die Soldaten kamen herein, lachten, waren bester Laune und sahen sich um. Während der eine anfing in den Schränken zu suchen, kam der andere auf mich zu und streichelte den Hund. Was passierte jetzt? Der Hund wurde unter meiner Hand ganz starr, aber er hielt still, bellte nicht, saß nur regungslos. Dann sah der Soldat mich an und fragte etwas. Ich verstand ihn erst nicht, bis ich begriff, dass er fragte, wie alt ich wäre. Ich zeigte mit den Fingern 13. Er lachte laut, schüttelte den Kopf und zeigte mir 15. In diesem Augenblick rief der Kamerad ihn zu sich.

34 Woldegk 34 Nr. 02/2020 dreht, keine Zöpfchen mehr geflochten und mein Konfirmationskleid angezogen. Ich war ein neuer Mensch. Charlie holte mich mit der Kutsche ab. Die Trauung sollte ja im Dorf der Braut stattfinden. Die Welt war schön, die Sonne schien, ich war glücklich. Unterwegs überholte uns ein Panjewagen von einem Panjepferdchen gezogen. Das sind typisch russische, kleine, aber sehr schnelle Pferdchen und Wägelchen. Darauf saßen zwei junge Russen. Sie schienen privilegiert zu sein, zumindest machten sie den Eindruck der Uniform und dem Auftreten nach. Vor uns am Straßenrand hielten sie an. Als wir vorbeikamen, riefen sie uns etwas zu und winkten, Charlie fuhr langsam und blieb schließlich stehen. Sie versuchten ein Gespräch mit ein paar Brocken deutsch und Charlie mit etwas russisch. Es war bald klar, was sie wollten. Sie wollten mich mitnehmen. Wie sie radebrechten: nach Russland!! Ich höre noch: Kleine Mädchen mitkommen, meine Heimat, Russland, schön! Charlie verhandelte und machte ihnen irgendwie klar, dass wir auf dem Weg zu einer, seiner Hochzeit wären, und sie sollten doch dahin kommen. Er sagte ihnen auch, wo die Hochzeit stattfände. Nach einer Zeit, die mir wie eine Ewigkeit vorkam, waren sie einverstanden und jagten mit ihrem Wägelchen wieder los. Mir saß aber der Schreck in den Gliedern, und sogar Charlie sagte nicht mehr viel. Von der Hochzeit habe ich nur die Tische mit den vielen Kuchenplatten gesehen. Ich bekam einen Teller mit Kuchen und musste mich in der Scheune verstecken. Wir hatten Angst, dass sie auftauchen würden. Ich wagte mich nicht, zu rühren. Die anderen Gäste waren ahnungslos. Charlie hatte einen Plan, wie er mich zurückschaffen konnte und gab mir Anweisungen. Nach einiger Zeit fuhr ein Fuhrwerk mit Stroh nah vor die Scheune, ich kroch möglichst schnell unter das Stroh und wurde so nach Hause transportiert. Charlie sagte später, dass die Russen sich nicht hätten blicken lassen. Ich habe es ihm gerne geglaubt, aber bei ihm war man nie so sicher. Es ist Juni geworden. Wir bekommen eine Art russischen Ausweis. Ein kleiner weißer Zettel in russischer Sprache mit unserem Namen, Geburtsdatum und vor allem einem Stempel. Alle Frauen über 14 müssen in der Landwirtschaft arbeiten, ausgenommen Mütter mit Kindern unter 14. Da Elschen erst 12 war, musste sie sich nicht zur Arbeit melden. Aber ich. Ich wurde zuerst für ein paar Tage zu einer Gärtnerei eingeteilt. Danach zu verschiedenen Bauern zur Heuernte. Wir waren eine Gruppe Helfer, die von zwei russischen Soldaten zur Arbeitsstelle geführt wurden. Ich holte mir direkt am ersten Tag auf dem Feld einen Sonnenbrand. Nach dem zweiten Tag wurde der Sonnenbrand so schlimm, dass ich Fieber bekam und nicht arbeiten konnte. Die Arbeit war ungewohnt und anstrengend, aber alle, die anderen Helfer, die Bauern und auch die Russen waren freundlich und verständnisvoll. So ging es ganz gut. Mitte Juni nahm der wichtigste Bahnverkehr wieder seine Arbeit auf. Es gab zwar noch keine verlässlichen Fahrpläne, aber immerhin fuhren die Züge wieder. Den Flüchtlingen, die in Crivitz hängengeblieben waren, wie wir, wurde nahegelegt, zurückzukehren. Wir wollten zwar nach Rheydt zurück, aber die Grenze zu den Engländern war von Russen bewacht, die Flüchtlinge nur selten durchließen. Es gab Schlepper, die nachts Leute über die Grenze brachten, aber daran war mit Opa kein Denken. Von Schwerin bis Rheydt hatten wir ca. 600 km vor uns. Von Crivitz nach Woldegk nur ca. 150 km und dazwischen keine Grenze. Das gab den Ausschlag für unseren Entschluss, erst mal nach Woldegk zurückzukehren. Crivitz war eine Notlösung, Woldegk in den zweieinhalb Jahren unseres Aufenthaltes dort unsere zweite Heimat geworden. Es wurde der 29. Juni für die Abreise festgelegt. Charlie wollte uns mit der Kutsche nach Parchim bringen. Crivitz war an das Bahnnetz noch nicht angeschlossen. Wir hofften auf einen Zug von Parchim nach Neustrelitz oder Neubrandenburg. Von da aus wäre es nicht mehr weit bis Woldegk. Am 28. Juni brach Opa zusammen. Wir wollten die Reise verschieben, aber das regte ihn so auf, dass wir ihm nachgaben und bei unserem Vorhaben blieben. Am nächsten Tag ging es ihm auch etwas besser. So ließen wir Crivitz hinter uns. Fortsetzung folgt Spruch des Monats Februar Nur aus Enthusiasmus kann Neugierde entstehen, und nur wer neugierig ist, kann lernen. Leonard Bernstein Familientreffen der Behling-Nachfahren Schon über 4 Jahre ist es her, das teuflische Familientreffen, dass Joachim Teufel und André Sump am in Parmen veranstalteten. Wir berichteten darüber auch im Woldegker Landboten. Damals kamen 88 Verwandte aus nah und fern und feierten den Tag mit interessanten Gesprächen rund um die eigenen Stammbäume. Nach dem tollen Erfolg - wir lernten durch die Presseveröffentlichungen sogar noch neue Verwandte kennen - soll es nun eine Wiederholung geben. 1958: Etel Degner, Martin Eick, Eva Eick (verh. Sump) Dieses Mal lädt André Sump seine mütterliche Verwandtschaft am ab 14:30 Uhr nach Parmen, Kastanienallee 1 ein. Joachim und Christine Teufel werden wieder für die Räumlichkeiten und die kulinarischen Highlights des Abends sorgen. Vielen Dank dafür schon im Voraus. Anders als die Sumps und die Teufels stammt die mütterliche Verwandtschaft aus einer pommerschen Familie aus Selchow (im damaligen Kreis Greifenhagen), die zum Ende des 2. Weltkrieges wie so viele Millionen andere flüchten mussten. Von der damals geflüchteten Familie Behling können am 07. März nur noch Etel Degner, geb. Gehrke, Martin Eick und Eva Sump, geb. Eick teilnehmen. Aus der Familie von Carl Herrmann Adolf Behling und seiner Frau Auguste Bertha Luise geb. Käpernick mit ihren 5 Kindern Emmi, Hans, Margarethe, Charlotte und Erika ist eine große Verwandtschaft entstanden. Mit Partnern könnten so über 150 Personen dem Treffen beiwohnen. Aber aufgrund von Krankheit oder Entfernung (Australien, England, Bayern) können natürlich nicht alle Personen teilnehmen. Viele der Nachfahren von Hans Behling, Margarethe Eick, geb. Behling und Charlotte Gehrke, geb. Behling leben noch in Woldegk und Umgebung, so dass es wieder eine große Runde werden wird. Auch aus dem Südwesten Deutschlands, aus Berlin und aus Hamburg werden Verwandte anreisen. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Wiedersehen oder sogar Neu- Kennenlernen im Kreise der Behling-Nachfahren. André Sump

35 Nr. 02/ Woldegk Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16 Jahren Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u. a. Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun- Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, ein Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! Der Teilnehmerbeitrag beträgt 240,00 pro Kind und Durchgang inklusive Übernachtung, Vollverpflegung, Programm, Eintrittsgelder und Rund-um-Betreuung. Geschwister-Rabatte sind möglich. An- und Abreise sind selbst zu organisieren. Termine: Infos & Anmeldungen: Tel oder Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, Bobritzsch-Hilbersdorf IMPRESSUM: Woldegker Landbote Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, Sietow, Telefon /57 90, Fax / info@wittich-sietow.de, Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Amtsvorsteher Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Auflage: Exemplare; Erscheinung: monatlich Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Das Mitteilungsblatt kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten in der Pressestelle der Verwaltung auf Antrag abonniert werden erlebnisreiche Tage für Kinder von 6-16 Jahren mit einem Ausflug in die Unser Programm: Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun-Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß und vieles mehr Ihr übernachtet bei uns in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Wir freuen uns auf euch! Infos & Anmeldungen: ( w Adresse: Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, Bobritzsch-Hilbersdorf OT Naundorf

36 Woldegk 36 Nr. 02/2020 Herzlichen Dank sagen wir allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten, die uns das Gefühl gegeben haben, in unserer Trauer nicht allein zu sein. Manfred Walter Besonderer Dank geht an den Redner Herrn Jonny Bopp und an das Bestattungshaus Lehmann in Woldegk. Traueranzeigen Wolfshagen, im Februar 2020 Im Namen aller Angehörigen Stefanie Walter Danksagung Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Tröstend ist es aber zu wissen, dass viele Menschen ihr so viel Freundschaft, Liebe und Achtung entgegengebracht haben. Wir danken allen, die mit uns mitgefühlt haben und meine liebe Mutter Waltraud Rohder auf ihrem letzten Weg begleitet haben. Besonderer Dank gilt der Wohngemeinschaft Klosterstr. 15, dem Redner Herrn Ahlgrimm sowie dem Bestattungshaus Podgorny. Im Namen aller Angehörigen Hans-Jürgen Rohder Woldegk, im Januar 2020 DANKSAGUNG Herzlichen Dank sagen wir allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten für die zahlreichen Beweise aufrichtiger Anteilnahme durch Worte, Blumen- und Geldspenden sowie für das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unseres lieben Entschlafenen Werner Küther Besonderer Dank gilt Pastor Zobel aus Burg Stargard sowie dem Bestattungshaus Podgorny. Bredenfelde, im Januar 2020 Im Namen aller Angehörigen Die Kinder In dem Moment, in dem man erkennt, dass den Menschen, den man liebt, die Kraft zum Leben verlässt wird alles still. Mit dem Tod eines geliebten Menschen verliert man vieles, niemals aber die gemeinsame Zeit. Edelgard Neuendorf Danke allen, die sich mit uns verbunden fühlen und ihre Anteilnahme in so vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten. Ein besonderer Dank gilt dem Hospiz in Neustrelitz, dem Redner Herrn Ahlgrimm, der Floristin Kathi Laß, Conny, Harald und Anja sowie dem Bestattungshaus Podgorny in Woldegk. Im Namen aller Angehörigen Edwin und Siegrid Rehberg, im Februar 2020 Am verstarb nach langer schwerer Krankheit viel zu früh mein über alles geliebter Ehemann, unser lieber Papa, Opa, Bruder, Schwager, Onkel, Neffe und Cousin Heinz Nähring * Im Namen aller Angehörigen Gabriela Nähring und Kinder Die Urnenbeisetzung findet am 14. März 2020 um 11:00 Uhr auf dem neuen Friedhof in Mildenitz statt.

37 Nr. 02/ Woldegk Helfer in schweren Stunden Mit einer Danksagung stellen Sie sicher, niemanden zu vergessen. Trauer- ANZEIGEN Annahmestelle Wir nehmen Ihre Traueranzeigen und Danksagungen gern entgegen. Ihr Bestattungshaus Podgorny Fritz-Reuter-Str Woldegk Trauer- ANZEIGEN Annahmestelle Wir nehmen Ihre Traueranzeigen und Danksagungen gern entgegen. Ihr Bestattungshaus Filinski Riemannstr. 48 a Friedland Tel /2900 Tel / Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir weggehen. Albert Schweitzer seit 1996 Bestattungen Lehmann würdevoll und einfühlsam 24 h (03963) Anne Desombre Burgtorstraße Woldegk

38 Woldegk 38 Nr. 02/2020 Versicherungen Seit über 30 Jahren für Sie da! Klaus-Dieter Pottschul Versicherungsfachmann (BWV) Geschäftsstelle Direktionsgeschäftsstelle der der ERGO Beratung und Vertrieb AG AG Mühlendamm Woldegk Tel Mobil Fax Bürozeiten: Mo-Do 08:00-16:00 Uhr Di 08:00-18:00 Uhr Fr 08:00-13:30 Uhr und nach Vereinbarung Familienanzeige Was machen Cookies? Ratgeberthema, Anzeige - ERGO Verbraucherfrage der Woche Michaela F. aus Kiel: Regelmäßig erscheint beim Surfen im Internet der Hinweis, dass die Webseite Cookies verwendet. Dem soll ich dann zustimmen. Was genau sind Cookies und was machen sie? Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO: Aufgrund der Regelungen im Telemediengesetz müssen Webseitenbetreiber Besucher schon seit einiger Zeit darauf hinweisen, dass die Website Cookies verwendet und dass sie ein Widerspruchsrecht haben. Neue Gesetzgebungsvorhaben zu diesem Thema sind in Arbeit. Nutzer sollten wissen: Cookies sind kleine Textdateien mit Informationen, über die ein Webserver den Anwender später wiedererkennen kann. Zu den Informationen gehören Sprache, Seiteneinstellungen, -Adresse und Name. Laut ERGO Risiko Report glauben 17 Prozent der Deutschen, dass diese Dateien ausschließlich auf ihrer Festplatte gespeichert werden. Das ist ein Irrtum, denn auch die besuchten Webseiten können diese Daten speichern. Es gibt zwei Arten von Cookies: Während Session Cookies auch als temporäre Cookies bezeichnet nach einer Online-Sitzung gelöscht werden, sind dauerhafte oder permanente Cookies solange aktiv, bis sie ihr Ablaufdatum erreichen oder der Anwender sie löscht. Sie sorgen beispielsweise dafür, dass der Inhalt des Warenkorbs bei einem Onlineshop über mehrere Besuche gespeichert bleibt. Zu den permanenten Cookies zählen auch sogenannte Drittanbieter-Cookies. Sie werden vor allem von Werbetreibenden genutzt, die das Suchverhalten von Nutzern im Internet über einen längeren Zeitraum verfolgen und protokollieren, um daraus detaillierte Nutzerprofile zu erstellen. So können Anbieter den Nutzern personalisierte Werbung anzeigen, zum Beispiel auf sie zugeschnittene Produktvorschläge. Wer seine Daten schützen möchte, sollte sich auf einer Webseite immer ausloggen und anschließend den Internetbrowser schließen. Ansonsten bleibt die Sitzung durch das Cookie aktiv. Außerdem: Den Browser so einstellen, dass Cookies nach jeder Sitzung automatisch gelöscht werden oder selbst die Cookies regelmäßig entfernen. Damit können Nutzer verhindern, dass die von ihnen besuchten Webseiten ihre Daten speichern. Drittanbieter-Cookies können ebenfalls im Browser deaktiviert werden und zwar in den Browser-Einstellungen unter dem Menüpunkt Datenschutz. Aber Achtung: Dadurch können Nutzer unter Umständen manche Seiten nicht mehr uneingeschränkt nutzen. Quelle: ERGO (Produkte und Services) (Unternehmensinformationen) Hinweis: Unsere Beiträge geben den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert. Danke Mit einer sehr schönen Feier im Mühlencafé Ramme, mit ausgezeichneter Bewirtung, mit Musik und Gesang wurde mein 80. Geburtstag eine große Überraschung und Freude für mich und meine Gäste. Ich danke Herrn Ahlgrimm und dem Mühlenchor für die fröhliche Feier und allen Verwandten, Freunden und Bekannten für viele liebe Grüße, Blumen und Geschenke. Woldegk, im Februar 2020 Herzlichen Dank Allen Verwandten, Freunden und Bekannten sage ich auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön für alle erwiesenen Aufmerksamkeiten anlässlich meines 80. Geburtstages. Es war ein unvergesslicher Tag für mich. Siegfried Quitenski Woldegk, im Februar 2020 Helmut Laabs

39 Nr. 02/ Woldegk TOP QUALITÄT - TOP BERATUNG Hörgeräte mit Stil Eine Innovation in Klang, Design, Streaming und mobilem Laden. Frauentag in der Thomas Kasan, Mitgeschäftsführer der Wander Optik und Akustik Samstag, den von Uhr Sonntag, den von Uhr signia - STYLETTO CONNECT Jetzt bei Wander kostenlos Probe tragen! 4x in NEUBRANDENBURG 2x Wolfswinkelstr. 4 Friedländer Str. 2a Juri-Gagarin-Ring 24a Die schönste Art zu hören und zu sehen! Wander-Optik GmbH Neubrandenburg Floristikfachgeschäft Markt Woldegk Tel / Wir beraten Sie gern! Stück für Stück zum Erfolg, mit uns! Ihr persönlicher Ansprechpartner Udo Pasewald 0171/ Röbeler Str Sietow Tel /579-0 Fax / u.pasewald@wittich-sietow.de Herzlich willkommen auf dem Betreuungs- und Entlastungsangebote für Menschen mit Pflegegrad und deren Angehörige: Perdia Strehlow Schlepkow Uckerland NEU Unser Team bietet an: Hilfe im Haushalt Hilfe im Garten Alltagsbegleitung soziale Kontakte Burn-Out-Prophylaxe für pflegende Angehörige Regeneration auf dem Sonnenhof mit Salzgrotte, Sauna, Klangmassagen, Fußreflexzonenausgleich und vieles mehr Wir freuen uns auf Sie! Fahrschule F&R Inh.: J.-U. Rzehak Prenzlauer Chaussee Woldegk Fahrschule-F-R-Woldegk@T-Online.de Tel.: Funk Theorie und Praxis leicht gemacht!!! Bus-, LKW-, Traktor-, PKW- und Zweiradausbildung Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

40 Woldegk 40 Nr. 02/2020

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