Blatt. Der Haybach und sein Potential. Kapelle in den Weinbergen von Zornheim. Ferienbetreuung Sommerferien 2020

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1 Nachrichten mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm Blatt Nr. 23 Donnerstag, den 4. Juni Jahrgang Der Haybach und sein Potential Eine virtuelle Ausstellung der Lokalen Agenda Klein-Winternheim Jede Pflanze am Haybach hat ihre Geschichte, auch das Scharbockskraut. An manchen Stellen des Haybachs kann man auch heute schon ins Schwärmen kommen, findet der Journalist und Fotograf Bodo Witzke aus Klein-Winternheim, der sich mit der Kamera auf die Suche nach dem ökologischen Potential des Haybachs begeben hat. Er hat Stellen dokumentiert, die wie Biotope wirken, mit zauberhaften gelben Erlenzeisigen und dem Scharbockskraut, das unsere Vorfahren gegen den Winterskorbut als Vitaminspender aßen, aber Vorsicht: Das Kraut kann auch sehr giftig sein, warnt Witzke. Das und noch viel mehr hat er an dem Bach gefunden, der in der nüchternen Spache der Experten ein Graben 3. Ordnung ist und gelegentlich auch Abwässer transportieren muss. Von Klein-Winternheim fließt er über Ober-Olmer Gemarkung, um nach gut 3 km bei Nieder-Olm in die Selz einrung zu beginnen, alle sind heute gefordert, etwas für die Umwelt, die Natur zu tun. Von Corona ließen sie sich nicht aufhalten, sagen alle drei. Man wolle faire Tauschangebote für die Landwirte machen, die jetzt Äcker am Haybach haben, eine erfahrene Fachfirma mit Planungen beauftragen, die Renaturierung in Abschnitten durchführen. Fotograf Witzke, der seinen Hang zu unserer regionalen Natur bereits mit der Fotoausstellung Natur in Rheinhessen im Nieder-Olmer Rathaus zum 200-jährigen Jubiläum Rheinhessens unter Beweis gestellt hat, ist seit Jahren immer wieder am Haybach unterwegs gewesen, dessen gegenwärti- Kapelle in den Weinbergen von Zornheim Mitten in den Zornheimer Weinbergen, einem gesegneten Stück Land, mit dem faszinierenden Weitblick in den Taunus, Odenwald, sogar bis zur Skyline von Frankfurt. Dort trafen wir Herrn Eckes mit Ehefrau, den Architekten Herrn Effgen, den ehemaligen Bürgermeister Herrn Dr. Dahmen und Frau Tautenhahn als Vertreterin des Bürgermeisters Herrn Dennis Diehl. Es ging dabei um den Bau einer Kapelle, die dort in wunderschöner Lage errichtet werden soll. Herr Eckes, der mit seiner Familie mehr als 40 glückliche Jahre in Zornheim erlebte und auch bereits zum Ehrenbürger des Ortes ernannt wurde, möchte seiner Gemeinde diese Kapelle stiften. Der Architekt Herr Effgen übernimmt die Planung der Kapelle. Sie soll die einfachste Form eines Daches bekommen, dreieckig, dieses unter anderem als Symbol für die heilige Dreifaltigkeit. Fünf ineinander verschachtelte Dreiecke, die nach hinten immer größer werden. Herr Eckes betonte noch, dass für den Bau nur regionale Baumaterialien verwendet werden sollen. Voraussichtlich im September könnte mit dem Bau begonnen werden. Im ersten Schritt wird jetzt ein Stangengerüst in den Proportionen der Kapelle auf dem Baugrundstück errichtet. Wir dürfen gespannt sein auf diese schöne Kapelle, eingebettet in traumhafter Lage. Text/Foto: C.Be. Hier sieht der Haybach heute schon so natürlich aus, wie er später einmal überall aussehen möchte. zumünden. Über Strecken ist der Bach nach der Flurbereinigung in den 50er Jahren heute nur noch eine triste Rinne, an zu vielen Stellen kaum mehr in der Landschaft wahrnehmbar. Aber das soll sich ändern. Die Ortsbürgermeister Ute Granold von Klein-Winternheim und Matthias Becker von Ober-Olm haben die Renaturierung des Haybach als Kommunales Gemeinschaftsprojekt angekündigt. Die Erste Beigeordnete der VG Nieder- Olm, Doris Leininger-Rill, verwaltungsmäßig für den Bach zuständig, spricht von einer guten Zeit, die Renaturiege Probleme offensichtlich sind. Oft musste er lange suchen und mit seiner Kamera dicht an die kleinen, schönen Flecken herangehen, um zu zeigen, was für ein... Lesen Sie weiter auf Seite 8 Ferienbetreuung Sommerferien 2020 Lesen Sie auf Seite 9

2 Notruf 110 Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport Bezirksbeamte der Polizei: in der VG (ausschließlich Klein-Winternheim), POK Christopher Schulze/ PKin Claudia Skär 06136/ (Büro in der VG Nieder-Olm) oder Polizeiinspektion III, Regerstraße 10, / oder 44 Mainz-Lerchenberg Fax.: 06131/ PIMainz3.KBD@polizei.rlp.de Sprechzeiten in der Verbandsgemeinde: Mittwoch: 9: Uhr (Termine nach Vereinbarung) Bei Notfällen: Polizeiinspektion Mainz III 06131/ Bezirksbeamter für die Gemeinde Klein-Winternheim PHK Helmut Bläsius 06131/ Polizeiinspektion Mainz III, Regerstraße 10, Mainz-Lerchenberg PIMainz3.KBD@polizei.rlp.de PHK Köhler (Vertreter von Herrn Bläsius) 06131/ Abwasser/Kläranlage: Rufbereitschaft: / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes N O T D I E N S T E Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 /Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftspraxis Essenheim, Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch und Zornheim Uniklinik Mainz Bau 605, Langenbeckstraße 1, Mainz Jugenheim und Stadecken-Elsheim: Krankenhaus Ingelheim der Universitätsmedizin Mainz Turnerstraße 23, Ingelheim Beide Praxen sind wie folgt geöffnet: Fr Uhr bis Mo 7.00 Uhr Werktags Uhr bis 7.00 Uhr Mi Uhr bis Do 7.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) 01805/ Wochenend-Notfalldienst: von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa. u. So Uhr u Uhr DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und Umgebung Häusliche Pflege und hauswirtschaftl. Versorgung Telefon 06136/3368 Erdgas- und Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey während der üblichen Geschäftszeiten / Bei Störfällen rund um die Uhr / Notruf für Kinder KV Mainz-Bingen, Jugendamt Frau Esswein 06132/ Frau Preis 06132/ Frau Müller 06132/ Frau Walter 06132/ Außerhalb der Dienstzeiten Notruf und Kontakt zur Rufbereitschaft des Jugendamtes über die zuständige Polizeidienststelle. Kindertagespflege kindertagespflege@mainz-bingen.de Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst: 06135/6500 außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung. B Ü R G E R S E R V I C E Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.v. Hospiztelefon: 06131/ Beratungsstelle: Weißliliengasse 10, Mainz Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr, Mo - Do Uhr Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Mobile Unterstützung und Begleitung von Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind oder Jugendlichen kinderhospiz@mainzer-hospiz.de 06131/ AWO Rheinland e.v. / Migrationsberatung für erwachsene ZuwanderInnen Migration-Mainz@AWO-Rheinland.de 06131/ Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234 Sprechzeiten: Di 9-12 Uhr AZURIT Seniorenzentrum Sörgenloch An der Residenz 2 (Mainzer Straße), Sörgenloch Fax: 06136/ / szsoergenloch@azurit-gruppe.de Ansprechpartner: Frau Detelina Riedinger (Hausleitung), Frau Katja Haubrich, Pflegedienstleitung Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.v. Kurt-Schumacher-Str. 41 B, Mz-Gonsenheim / Sprechstunde: Di Uhr (außerhalb der Ferien) u. n. tel. Vereinbarung; Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Ingelheim (Termin wird in der Presse bekanntgegeben) btv@btv-lebenshilfe.de; Bürgerbüro der VG Nieder-Olm: 06136/69222 Mo - Do u Uhr, Fr Uhr, Sa geschlossen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Bahn- und Busverkehr: RNN Fahrplan- u. Tarif / ORN-Kundencenter Mainz 06131/ MVG Mainzer Verkehrsgesellschaft / Vlexx 06731/ Anregung und Beschwerden können Sie auch unter fahrgastbeirat@rnn.info oder bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Beschwerdeformular vorbringen. Caritas-Schwangerenberatung Nieder-Olm caritas-zentrum St. Elisabeth, Burgstr. 5 Beratungsstelle f. Frauen in Schwangerschaft u. Notsituationen/NL Termine nach Vereinbarung 06136/ Deutsche ILCO e. V. Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr, Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße Info: Reuter, 06136/2035 Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm Erziehungs- und Familienberatungsstelle Domherrnstr /1314 Kindertagesstätte Rappelkiste Maria-Montessori-Str / DRK - Seniorenberatung: Wohnen, Pflege, Hilfe bei Demenz BeKo-Stelle 06136/3369 DRK Mainz: Hausnotruf, Menüservice Zentrale 06131/ Sozialstation 06136/ / Entsorgungszentrum Budenheim Schwarzenbergweg, Budenheim Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr und Sa 8-12 Uhr Fibromyalgiegruppen Alzey und Umgebung Treffen jeden 1. Mittwoch im Monat Mittagsgruppe von Uhr, Abendgruppe von Uhr in der Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3 in Alzey (vor Erstbesuch bitte anmelden) Info: Daniela Destradi / Marlene Rothenmeyer / Fluglärmbeauftragter: Bernd-Olaf Hagedorn / fluglaermbeauftragter@vg-nieder-olm.de Sprechzeiten nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 119 Freundeskreis Nieder-Olm Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.v. im Camarahaus: Mo ab 19 Uhr. Angehörigengruppe jeden 1. und 3. Montag im Monat. Kontakt: / Gemeindebüchereien: Öffnungszeiten Essenheim: Di Uhr, Do u. Fr Uhr Klein-Winternheim, Mediathek Di Uhr, Do Uhr. Nieder-Olm: Stadtbücherei: Mo Uhr, Mi Uhr, Do u Uhr, Tel In den Sommerferien nur montags geöffnet, sonstige Schulferien geschlossen. Kath. öffentl. Bücherei St. Georg, Camarahaus, Alte Landstraße 30 Mi Uhr, Fr Uhr (mit Ausnahme der Ferienzeit) Ober-Olm: Mo Uhr, Di Uhr u. Fr Uhr Sörgenloch: Di Uhr, Do Uhr. Stadecken-Elsheim: Mo Uhr u. Do Uhr. Zornheim: Di Uhr, Mi Uhr, Do Uhr u. So vierzehntägig Uhr (ungerade Wochen) Gleichstellungsbeauftragte der VG Nd.-Olm Heike Schubert 06136/ heike.schubert@vg-nieder-olm.de Termine nach Vereinbarung, VG-Verwaltung, Zimmer 301 GPS - Gem. Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbh Psychosoziale Ambulanz Mainz-Bingen Mühlweg 27, Nieder-Olm, Telefon: / Humuswerk Essenheim (nur Grünschnitt): Mo - Fr 8-16 Uhr, Sa 8-12 Uhr Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-Bingen Nieder-Olm I Frau Esswein: / Nieder-Olm II Klein-Winternheim, Sörgenloch, Zornheim: Franziska Preis, preis.franziska@mainz-bingen.de, / Essenheim, Jugenheim, Ober-Olm, Stadecken-Elsheim: Franziska Spies, spies.franziska@mainz-bingen.de, / Jugendhaus Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Halle Öffnungszeiten: Mo, Di u. Fr Uhr, Do Uhr Sprechzeit für Einzelgespräche von Uhr offener Treff Ansprechpartnerin: Stadtjugendpflege Andrea Braun juha-no@web.de 06136/ Leben teilen (mittwochs im Camarahaus Nieder-Olm) Kleiderkammer: Mi 9-13 Uhr. Die Kleiderkammer ist in allen Schulferien geschlossen. Brotkorb: Uhr. Schreibstube: Uhr Mobile Soziale Dienste: Menü-Service (warm und kalt) Behindertenfahrdienst Johanniter-Unfall-Hilfe e.v., Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Telefon (0,12 Euro à Minute) 06131/ Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm Mo - Do 9-12 Uhr, Di Uhr 06136/69135 oder Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie info@nrd.de Angebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung Aufnahme und Beratung / Ambulantes Wohnen / Berufsbildungs- und Beratungszentrum (BBZ) / Familien unterstützender Dienst / Rheinhessen-Werkstatt (WfbM) 06732/94070 Wohnverbund Jugenheim / Wohnverbund Wallertheim / Wohnverbund Wörrstadt / Pflegestützpunkt/Kompetenzzentrum, Pariser Straße 104, Nieder-Olm Kostenlose, trägerübergreifende Beratung und Unterstützung rund um die Themen Pflege, Krankheit, Demenz, Behinderung Pflegeberatung 06136/ oder 06136/3369 Kompetenzzentrum 06136/ PRO RETINA Deutschland e.v. Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegenerationen / Psychosoziale und Sucht-Beratung Reling Pariser Str. 110, Nieder-Olm, Te l / Öffnungszeiten: Mo - Do u Uhr, Fr 9-13 Uhr Rheinhessen-Bad Nieder-Olm Freibad: vorübergehend geschlossen Hallenbad: vorübergehend geschlossen Sauna: vorübergehend geschlossen Rückenwind Selbsthilfegruppe für Suchterkrankungen Ev. Gemeindehaus Jugenheim, Hintergasse 19 immer Mi ab 19 Uhr Kontakt: Paul-rueckenwind@t-online.de Infos: Mobil: / Schiedsamt der VG Nieder-Olm: Sprechstunde Do Uhr sowie nach Vereinbarung. Rathaus, Nieder-Olm, Zi /69203 Da das Büro nicht durchgängig besetzt ist, erreichen Sie uns am besten per erich.mueller@vg-nieder-olm.de Schlafapnoe Selbsthilfe Mainz und Umgebung schlafapnoe-mainz@gmx.de / Homepage: Schutzverband für Impfgeschädigte e. V. Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Internet: Infos: / Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen Ansprechpartner Wolfgang Jung, 06132/ jung.wolfgang@mainz-bingen.de. Seniorenjobs Vermittlungsstelle Kontakt: Ute Poßmann, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, Ingelheim am Rhein, seniorenjobs@mainz-bingen.de, / Internet: über die Funktion Direktzugriff >Vermittlungsstelle Seniorenjobs. Seniorenbüro der VG Nieder-Olm: Ansprechpartnerin: Margot Michele Beratung und Information für Seniorinnen und Senioren / Rentenbeantragung, Rathaus, Pariser Str. 110, Nieder-Olm, / margot.michele@vg-nieder-olm.de Seniorenresidenz Wohnpark VG Nieder-Olm (GFA mbh) Mühlweg 25-27, Nieder-Olm 06136/ info.no@gfambh.com Seniorenverband BRH Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey, Vors. Gerd Kröller Handy: / / Kreisverband Bingen Vorsitzender Egbert Albien / Seniorenzentrum Domherrengarten Raiffeisenstraße 2, Essenheim 06136/ Fax: 06136/ essenheim@alloheim.de Sozialpsychiatrischer Dienst der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Frau Jakobi 06132/ jakobi.bettina@mainz-bingen.de VdK Beratungsangebot Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Arbeitslosen-, Renten- und Behindertenrecht Kreisgeschäftsstelle, Erthalstr. 1, Mainz, Fax: / / kv-mainz-bingen@vdk.de (vorrangig) Homepage Sprechstunden Mo - Do 9-12 Uhr, Termine nach Vereinbarung OV Ober-Olm: Vorsitzender H. Schmitt, Tel / ov-ober-olm@vdk.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer, bundesweite Notruf-Nr Wertstoffhof Nieder-Olm Öffnungszeiten: Sommerzeit: Mi + Fr Uhr, Sa 9-18 Uhr

3 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Amtlicher Teil Seite 3 Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / 6 90 Fax: / rathaus@vg-nieder-olm.de Bürgermeister: Ralph Spiegler Telefon / Beigeordnete: Doris Leininger-Rill Telefon / Beigeordneter: Klaus Knoblich Beigeordneter: Rainer Malkewitz Sprechzeiten: Verwaltung + Bürgerbüro Mo Do 08:30 12:30 Uhr und 14:00 16:00 Uhr Fr 08:30 12:30 Uhr Sa geschlossen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung Beirat für Menschen mit Behinderungen: Vorsitzende Anna-Gracia Schade Telefon / Stellvertr. Vorsitzend. Markus Oberländer Telefon / Seniorenbeirat Vorsitzender Eberhard Rathgeb Telefon / eberhard.rathgeb@gmx.de Stellvertreterin Karin Schneider Telefon / karin.e.schneider@t-online.de Stellvertreterin Hildegund Heucher Telefon / Bankverbindungen: Sparkasse Mainz Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MALADE51MNZ Sparkasse Rhein-Nahe Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MALADE51KRE 2. Satzung zur Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom Der Verbandsgemeinderat Nieder-Olm hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO), der 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landesabwasserabgabengesetzes (LAbwAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 29 Absatz 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom erhält folgende Neufassung: Die Aufwendungen für die erstmalige Herstellung zusätzlicher Grundstücksanschlussleitungen bis zur Grenze des angeschlossenen Grundstücks sind in der tatsächlichen entstandenen Höhe zu erstatten. Die Aufwendungen für die Erneuerung zusätzlicher Grundstücksanschlussleitungen bis zur Grenze des angeschlossenen Grundstückes sind nach einem Pauschalsatz pro laufendem Meter der erneuerten Rohrleitungslänge zu erstatten. Aufgemessen wird die Rohrleitungsstrecke zwischen der Außenkante des Kanalrohrs, in das die zusätzliche Grundstücksanschlussleitung mündet, bis zur Vorderkante der Anschlussmuffe, über die die Verbindung mit der Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt wird. Die gemessene Strecke wird auf volle Dezimeter abgerundet. Der Pauschalsatz pro laufendem Meter Rohrleitungslänge wird durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Nieder-Olm festgelegt. 2 Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung zum in Kraft. Nieder-Olm, Ralph Spiegler Bürgermeister Hinweis nach 24 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Satzung zur Bildung eines Beirates für Menschen mit Behinderung in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56a Gemeindeordnung (GemO) von Rheinland-Pfalz in der zzt. gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. 1 Einrichtung und Aufgabe des Beirates 1) Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der Einwohner_innen mit Behinderungen wird ein Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung gebildet. 2) Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderung die Personen, die langfristige körperliche, seelische oder psychische Beeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. 3) Der Beirat hat die Aufgabe, die Interessen von Menschen mit Behinderung im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten. 4) Der Beirat gibt Anregungen und Empfehlungen an Behörden, Verbände und Organisationen im Interesse von Menschen mit Behinderung. 5) Der Beirat soll bei Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren, gehört werden. Er soll den Rat der Verbandsgemeinde und andere gemeindliche Gremien sowie die Verwaltung beraten und in der Aufgabenerfüllung unterstützen. Er berät auch die Stadt Nieder-Olm und die Ortsgemeinden auf deren Wunsch. 6) Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht: Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen (z. B. Bildung, Arbeit, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Wohnen); Barrierefreie Gestaltung und Ausstattung von öffentlichen Gebäuden, Anlagen, Verkehrsräumen, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen gestalteten Lebensräumen; Fragen zu Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung; Angebote von Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung; Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. 2 Mitglieder 1) Stimmberechtigte Mitglieder sind: a) bis zu acht Vertreter_innen der Menschen mit Behinderung, die Einwohner_in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sind; b) eine/n Vertreter_in der in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vertretenen Wohlfahrtsverbände; c) eine/n Vertreter_in der Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung; d) eine/n Vertreter_in der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen; e) eine/n Vertreter_in der Seniorenresidenz VG Nieder-Olm; f) eine/n Vertreter_in des Seniorenzentrums Domherrngarten Essenheim; g) eine/n Vertreter_in des Seniorenzentrums Azurit Sörgenloch; h) eine/n Vertreter_in des Franz-Josef-Helferich-Hauses Jugenheim; i) eine/n Vertreter_in von inbetrieb Mainz, Gesellschaft für Integration und Teilhabe; j) eine/n Vertreter_in der Lebenshilfe, Wohngruppe Nieder-Olm; k) eine/n Vertreter_in des Arbeitskreises Barrierefrei. 2) Beratende Mitglieder sind: l) je ein/e Vertreter_in der im Rat der Verbandsgemeinde vertretenen Parteien oder Gruppierungen; hierbei muss es sich nicht um ein Mitglied des Rates handeln; m) ein/e Vertreter_in des Seniorenbeirates der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 3 Wahl, Entsendung und Berufung der Mitglieder 1) Die Mitglieder gemäß 2 Absatz 1 a) müssen Menschen sein, die von einer Behinderung im Sinne des 1 Absatz 2 betroffen sind. Mitglieder können auch die gesetzlichen Vertreter von Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sein. Es erfolgt ein Aufruf zur Bewerbung durch öffentliche Bekanntmachung. Ausgewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat. Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Migration entscheidet über die Zulassung der Bewerber_innen und unterbreitet dem Rat der Verbandsgemeinde einen Vorschlag zur Berufung der Mitglieder nach 2 Absatz 1 a). 2) Die Mitglieder nach 2 Absatz 1 b)-k) und Absatz 2 l) m) werden von den jeweiligen Trägern, Einrichtungen, Institutionen und Gruppierungen vorgeschlagen. 3) Alle Mitglieder werden durch den Bürgermeister für die Dauer von 5 Jahren berufen. 4) Scheidet ein nach 2 Absatz 1 und 2 berufenes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so erfolgt die Berufung eines neuen Mitgliedes bis zum Ende der Wahlperiode. 5) Die Amtszeit des Beirates beginnt mit der konstituierenden Sitzung und endet mit dem Zusammentritt des neuen Beirates. 4 Vorsitz Der Beirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine/n Vorsitzende_n sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende_n. Die den Vorsitz innehabende Person tätigt die Geschäfte des Beirates und vertritt ihn nach außen. Weiterhin benennt der Beirat eine/n Schriftführer_in. 5 Sitzungen, Einberufung 1) Der Beirat tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr zusammen. Die Terminierung erfolgt durch die/den Vorsitzende in Abstimmung mit der Verwaltung. 2) Die/der Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest. 3) Die Einladung der Mitglieder soll spätestens 14 Kalendertage vor jeder Sitzung unter Bekanntmachung der Tagesordnung schriftlich erfolgen. Sie kann aus zwingenden Gründen verkürzt werden. Der Bürgermeister erhält ebenfalls eine Einladung. Die Einladung ist im amtlichen Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen. Die Versendung der Einladung erfolgt über die Verwaltung. 4) Die/der Vorsitzende leitet die Sitzung des Beirates. Die erste Sitzung des neu berufenen Beirates wird vom Bürgermeister einberufen und bis zur Wahl der/des Vorsitzenden geleitet. 5) Die Sitzungen des Beirates sind grundsätzlich öffentlich. Bei Wortmeldungen kann anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Rederecht eingeräumt werden. Die Öffentlichkeit kann durch Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. Juni Rechte des Beirates 1) Der Beirat hat das Recht, sich mit Anträgen und Anfragen an die Verwaltung und mit Anregungen und Empfehlungen an den Rat der Verbandsgemeinde zu wenden. Anregungen und Empfehlungen sind dem Bürgermeister zur Vorbereitung schriftlich einzureichen. 2) In wesentlichen Fragen, die den Aufgabenbereich des Beirates betreffen, soll vor einer Beschlussfassung durch den Rat der Verbandsgemeinde oder einer seiner Ausschüsse dem Beirat unter Beifügung entscheidungserheblicher Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. 3) Der Rat der Verbandsgemeinde kann beschließen, in seiner Sitzung Themen mit Vertreter/innen des Beirates zu erörtern. Entsprechendes gilt für die Ausschüsse. Ebenso kann der Bürgermeister im Rahmen der Erstellung der Tagesordnung für die Sitzungen des Rates der Verbandsgemeinde und Sitzungen der Ausschüsse Vertreter/innen des Beirates als Sachverständige laden. 4) Im Übrigen bleiben die Rechte, die den Einwohner_innen nach der Gemeindeordnung zustehen, unberührt. 7 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Nieder-Olm, den Ralph Spiegler Bürgermeister Hinweis nach 24 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Nieder-Olm vom Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 auf Grund des 24 und des 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsübersicht: 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs 2 Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung 3 Name des Eigenbetriebes 4 Stammkapital 5 Aufgaben des Einrichtungsträgers der Abwasserbeseitigung 6 Aufgaben des Werkausschusses 7 Werkleitung 8 Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung 9 Inkrafttreten und Übergangsregelungen 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wird als Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist es - das Schmutz- und Niederschlagswasser von den im Gebiet des Einrichtungsträgers gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen; - das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bzw. Abwasser aus Abwassergruben. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. 2 Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung (1) Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm als Träger der Aufgabe Abwasserbeseitigung ist Mitglied in den Abwasserzweckverbänden Mommenheim und Untere Selz. Die Entsorgung des Abwassers aus der Gemeinde Zornheim erfolgt durch den Abwasserzweckverband Mommenheim, die Entsorgung des Abwassers für die restlichen Gemeinden durch den Abwasserzweckverband Untere Selz. Darüber hinaus ist dem Abwasserzweckverband Untere Selz ab die technische und kaufmännische Durchführung der Aufgabe im Bereich der Flächenkanalisation übertragen. (2) Die Einzelheiten der Durchführung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung im Bereich der Flächenkanalisation durch den Abwasserzweckverband Untere Selz wird in der Verbandsordnung und der Geschäftsordnung des Abwasserzweckverbandes Untere Selz geregelt. 3 Name des Eigenbetriebs Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung Verbandsgemeindewerke Nieder-Olm. 4 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt ,70 Euro. 5 Aufgaben des Einrichtungsträgers der Abwasserbeseitigung Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nieder-Olm beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die EigAnVO vorbehalten sind und die nicht übertragen werden können; das sind insbesondere 1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes, 3. die Zustimmung zur Bestellung der Werkleitung, soweit nicht in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke Nieder- Olm festgelegt, 4. die Rückzahlung von Eigenkapital, 5. die Beschlüsse über Satzungen, 6. die Sätze und Tarife für privatrechtliche Entgelte sowie die allgemeinen Tarife der Versorgungsbetriebe, 7. die mittel- und langfristigen Planungen. 6 Aufgaben des Werkausschusses (1) Der Verbandsgemeinderat wählt einen Werkausschuss. Die Mitglieder des Werkausschusses sollen die für dieses Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. (2) Die Anzahl sowie die Besetzung der Mitglieder des Werkausschusses richtet sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. (3) Neben den ihm durch die Hauptsatzung übertragenen Angelegenheiten entscheidet der Werkausschuss abschließend insbesondere über: 1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen nach 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach 17 Abs. 5 EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall ,00 EUR überschreiten, 2. die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen, soweit es sich nicht um Tarife handelt, 3. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von ,00 EUR übersteigt, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte handelt; ausgenommen sind auch Lieferverträge mit Sonderabnehmern und Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der GemO und der EigAnVO der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorbehalten sind, 4. die Stundung von Zahlungsforderungen sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen, soweit sie nicht zu den laufenden Geschäften gehören, 5. die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren mit einem Streitwert im Einzelfall von über ,00 EUR, bei Streitigkeiten vor einem Finanzgericht in allen Fällen. 7 Werkleitung (1) Es wird ein Werkleiter/ eine Werkleiterin bestellt. Die Werkleitung des Eigenbetriebes wird von der/ dem zuständigen Dezernentin/ Dezernenten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm im Hauptamt wahrgenommen. (2) Der Bürgermeister ist Vorgesetzter der Werkleitung und der Bediensteten des Eigenbetriebs. (3) Die Werkleitung hat insbesondere 1. den Entwurf des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses, des Jahresberichts, des Beteiligungsberichts und des Lageberichts, 2. die Erteilung des Zwischenberichts gemäß 21 EigAnVO zum 30. September, 3. die Ergebnisse der Betriebsstatistik sowie 4. die Selbstkostenrechnung dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vorzulegen. 8 Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung (1) Der von der Werkleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister nach Beratung im Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. (2) Der von der Werkleitung erstellte Beteiligungsbericht ( 86 Abs. 3 Satz 3 i.v.m. 90 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 4) ist mit dem Wirtschaftsplan (Absatz 1) über den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm nach Beratung im Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten. (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die von dem Abwasserzweckverband Untere Selz geführt wird. 9 Inkrafttreten und Übergangsregelungen (1) Diese Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung vom außer Kraft. Nieder-Olm, den 29. Mai 2020 Ralph Spiegler Bürgermeister Hinweis nach 24 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

5 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Amtlicher Teil Seite 5 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Hauptstraße Essenheim Telefon: / Fax: / gemeinde@essenheim.de Ortsbürgermeister: Winfried Schnurbus rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo u. Mi 08:00 10:00 Uhr Di u. Do 16:30 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di u. Do 17:00 19:00 Uhr 1. Beigeordnete: Doris Schmahl Beigeordneter: Franz-Josef Mohr Beigeordneter: Alexander Schott Seniorenvertretung: Ursula Senftleben / Gerd Adrian / Schulstraße Jugenheim Telefon: / Fax: / rathaus@jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri 1. Beigeordnete: Tanja Schäfer Beigeordneter: Tobias Süssenberger Beigeordneter: Jan Ulrich Glup Bürozeiten: Hildegund Heucher Margot Maslowski Mo bis Fr 10:00-12:00 Uhr Seniorenvertretung: Hildegund Heucher / Margot Maslowski / Hauptstraße Klein-Winternheim Telefon: / Fax: / rathaus@klein-winternheim.de Ortsbürgermeisterin: Ute Granold 1. Beigeordnete: Dorothee Bugner Telefon: / Beigeordneter: André Bugner Telefon: / Beigeordneter: Christian Pierzina Telefon: / Bürozeiten: Karin Holzhauser Nina Adrian Mo 09:30 11:30 Uhr Di 17:30 19:00 Uhr Do 17:30 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeisterin Di Do 17:30 19:00 Uhr 17:30 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenvertretung: Roswitha Fischer / Renate Edelmann / Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / und Fax: / stadt@nieder-olm.de Stadtbürgermeister: Dirk Hasenfuss Bürozeiten: Caroline Wagner, Tatjana Preuß Mo, Do und Fr 09:00 12:00 Uhr Di 09: Uhr und 16:00-18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister Di 16:00 18:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung 1. Beigeordneter: Hans-Jürgen Straub Geschäftsbereich: Sprechzeiten: Beigeordneter: Geschäftsbereich: Sprechzeiten: Beigeordnete: Geschäftsbereich: Sprechzeiten: Umwelt, Landwirtschaft, Klimaschutz, Heimatfeste und Gebäudemanagement Mo 18:00-19:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Straße 101, 1. Stock Thomas Blechschmidt Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Gewerbe und Verkehr Di 18:00-19:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Str. 101, 1. Stock Beate Berschneider Familie, Jugend, Soziales, Kindergärten, Senioren, Integration und Inklusion Mo 18:00-19:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung im Alten Rathaus, Pariser Str. 101, 1. Stock. Seniorenvertretung: Horst Scheel / Alexander Swetlitschkin / Konrad Louis / Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Ausschuss für Bauen, Verkehr, Stadtmarketing und Gewerbe Stadt Nieder-Olm Montag, , 19:00 Uhr Sitzungstermin: Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Ratssaal Nieder-Olm Tagesordnung: Öffentlich Beratung und Beschlussfassung: 1. Gestaltung der Ortseingangssteine mit Stadtund Partnerschaftswappen hier: Auftragsvergabe der Ausführungsarbeiten 2. Bebauungsplan Östlich der Platanenstraße - 2. Änderung vom der Stadt Nieder-Olm hier: Städtebaulicher Vertrag gemäß 11 Abs. 1 BauGB 3. Bebauungsplan Pariser Straße/Ecke Ingelheimer Straße Nord der Stadt Nieder-Olm hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB b) Erlass einer Veränderungssperre gem. 14 BauGB 4. Bebauungsplan Gutenbergstraße 7. Änderung vom der Stadt Nieder-Olm hier: a) Beschluss über die Auswertungen aus der Offenlage gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 13a BauGB b) Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB 5. Parkplatz Goldberg, am Höhenweg hier: Beschluss über die Ausführung des Parkplatzes 6. Bauantrag hier: Befreiungsantrag Tresterweg Bauantrag, hier: Maria-Montessori-Straße 8 8. Bekanntgabe von Eilentscheidungen 9. Verschiedenes Nichtöffentlich Beratung und Beschlussfassung: 10. Vertragsangelegenheiten Vereinbarung über die Zahlung eines Betrages aufgrund der Erschließung des Baugebietes Gutenbergstraße 5. Änderung in der Stadt Nieder-Olm 10.2 Errichtung einer Überbrückung im Bereich der Gemarkung Nieder-Olm auf gemeindliche Parzelle Abschluss einer Vereinbarung 11. Verschiedenes nichtöffentlich Öffentlich: 12. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Haupt- und Finanzausschuss Stadt Nieder-Olm Sitzungstermin: Dienstag, , 19:00 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Ratssaal Nieder-Olm Tagesordnung: Öffentlich Beratung und Beschlussfassung: 1. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. 94 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz 2. Verschiedenes Nichtöffentlich Beratung und Beschlussfassung: 3. Grundstücksangelegenheiten 3.1 Grundstücksangelegenheiten Gewerbepark Süd Ingelheimer Straße in Nieder-Olm hier: Grundstücksverkauf Gewerbebauplätze 4. Vertragsangelegenheiten 5. Verschiedenes Öffentlich: 6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung Dirk Hasenfuss Stadtbürgermeister Kirchgasse Ober-Olm Telefon: / Fax: / Rathaus@Ober-Olm.de Bürozeiten: Jeannette Richter / Stephanie Reichardt Mo 08:00-12:00 Uhr 17:00-18:30 Uhr Di 08:00-12:00 Uhr 17:30-19:00 Uhr Do 08:00-12:00 Uhr Fr 08:00-12:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Ortsbürgermeister: Telefon: Matthias Becker / (Rathaus) oder / matthias.becker@ober-olm.de Sprechzeiten: Mo 08:00-12:00 Uhr Mi 10:00-12:00 Uhr 1. Beigeordnete: Yvonne Wassermann Telefon: / Geschäftsbereich: Soziales und Kultur yvonne.wassermann@ober-olm.de

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 4. Juni 2020 Sprechzeiten: Di 17:30-19:00 Uhr und nach Vereinbarung Beigeordnete: Britta Pajonk-Werner Geschäftsbereich: Umwelt und Verkehr britta.pajonk-werner@ ober-olm.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Beigeordneter: Dr. Peter Dienst Telefon: / oder / Geschäftsbereich: Bauen peter.dienst@ober-olm.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung Seniorenvertretung: Wendelin Schultheis / seniorenvertretung@ober-olm.de Seniorenbeirat VG: Wendelin Schultheis / Ingrid König / Jugendvertretung: Maurice Hopfengart Felix Kinner Adrian Mann Tristan Peschel jugendvertretung@ober-olm.de Jugendtreff Elisabeth Landua / jugendtreff@ober-olm.de Place de Ludes Sörgenloch Telefon: / Fax: / rathaus@gemeinde-soergenloch.de Ortsbürgermeister: Bernd Simon Telefon: / buergermeister@gemeinde-soergenloch.de 1. Beigeordneter: Stephan Flore Telefon: / stephan.flore@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Bauen, Planen und Liegenschaften Beigeordneter: Wendelin Sieben Telefon: / wendelin.sieben@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Gebäudemanagement, Friedhof, Verkehr und Umwelt Beigeordneter: Michael Wald Telefon: / michael.wald@gemeinde-soergenloch.de Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Kultur und Soziales Bürozeiten: Sandra Weitzel Mo 17:00 19:00 Uhr Di - Do 09:30 11:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo 17:00 19:00 Uhr Seniorenbeirat VG: Maria Metz / Information aus der Sitzung des Gemeinderates Sörgenloch vom Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch hat in seiner öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung vom unter anderem folgende Themen behandelt und Beschlüsse gefasst. TOP 2. Erforderliche Baumaßnahmen am Außengelände der Kindertagesstätte Selztal Abenteurer Dem Gemeinderat wird erläutert, dass die außerplanmäßige Auszahlung durch Minderausgaben bei der Planungsstelle/Brücke Darmstadtmühle finanziert wird. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt zu dem zu TOP 2 / Pkt. 1 die außerplanmäßige Auszahlung i.h.v EUR. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt, die in der Beschlussvorlage der VG genannten Landschaftsbauarbeiten des 1. Bauabschnittes und des 2. Bauabschnittes Teil A durch Nachverhandlungen an einen der drei wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt, für die Landschaftsbauarbeiten der Neubepflanzungen, 2. Bauabschnitt Teil B, Vergleichsangebote einzuholen, zu verhandeln und an einen der beiden wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben, oder die Pflanzen selbst zu kaufen und von den Gemeindearbeitern oder dem Bürgerverein pflanzen zu lassen. TOP 3. BVH: Kita Selztalabenteurer - Sörgenloch hier: Abdeckung von Mehrkosten durch die Außenanlage Kita Selztalabenteurer Durch die Mehrkosten im Außenbereich der Kita Selztalabenteurer fehlen im Kalenderjahr 2020 auf der investiven Seite ,84 EUR. Dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass es sich hierbei nicht um Mehrkosten handelt, sondern um Kosten, die in 2020 angefallen sind, aber nicht als Rückstellung aus dem Haushalt 2019 in den Haushalt 2020 übertragen wurden. Es wird vorgeschlagen, die fehlenden Mittel von der Planungsstelle (Brücke Darmstadtmühle) zu entnehmen, da dort in 2020 mit Minderkosten zu rechnen ist. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt die o.g. außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von ,84 EUR und beschließt darüber hinaus, die in TOP außerplanmäßigen Ausgaben durch einen Nachtragshaushalt dem Konto Brücke Darmstadtmühle wieder zuzuschreiben, und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung. Dieser Beschluss wird mit 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt die o.g. außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von ,84 EUR und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung. Dieser Beschluss wird mit 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gefasst. TOP 4. Vereinshaus Sörgenloch Auftragsvergabe für die Errichtung einer Blitzschutzanlage Herr Simon berichtet, dass bei der Begehung der wiederkehrenden Prüfungen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde festgestellt wurde, dass das Vereinsheim keine Blitzschutzanlage hat. Herr Simon berichtet dem Gemeinderat, dass er per Eilentscheidung aufgrund der wegen des Coronavirus ausgefallenen Sitzungen den Auftrag an den wirtschaftlichs - ten Bieter Mega Blitzschutz, Darmstadt i.h.v ,79 brutto vergeben hat. TOP 5. Errichtung einer weiteren Urnenstele auf dem Friedhof der Gemeinde Sörgenloch Der Gemeinderat der Gemeinde Sörgenloch beschließt, den Auftrag über die Errichtung der Urnenstele zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von ,30 an die Firma Urnenbestattungssysteme Walz GmbH aus Villingen-Schwenningen zu vergeben. Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst. TOP 6. Beschaffung eines elektronischen Zeiterfassungsterminals Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt, der Beschaffung des elektronischen Zeiterfassungsterminals für die Kita Selztalabenteurer der Ortsgemeinde Sörgenloch zuzustimmen. Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst. TOP 7. Anschaffung eines Pritschenwagens als 3-Seiten-Kipper für den Bauhof Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt, den neuen Pritschenwagen bei dem im Sachbericht genannten Autohaus Schleif in Gau- Algesheim zum Bruttopreis in Höhe von ,56 zu bestellen. Dieser Beschluss wird mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst. TOP 8. Neue Theke für das Vereinshaus Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen die Anschaffung einer neuen Theke zu einem Angebotspreis von EUR. Das Angebot enthält die neue Theke, einen Geschirrschrank und eine Rolltheke. TOP 9. Kleingärten Sörgenloch Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Sörgenloch beschließt die Umwidmung der Reservefläche Sportplatz zu einer Kleingartenfläche. Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen gefasst. TOP 10. Bauantrag Herr Flore informiert den Gemeinderat über die Abweichungen zum vorliegenden Bauantrag und teilt mit, dass die Ortsgemeinde durch Fristablauf nunmehr den Abweichungen automatisch zugestimmt hat. TOP 12. Verschiedenes - Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass die von der CDU-Fraktion beantragte Mitfahrerbank aufgestellt wurde. - Der Vorsitzende bedankt sich beim Bürgerverein für die Bepflanzung des Baumlehr pfades am Bauhof. - Herr Flore berichtet über den Sachstand bzgl. des Bauantrages des Bauhofes (Sozialraum etc.), der Bauantrag kann eingereicht werden. - Herr Flore teilt mit, dass in Zukunft 2 Container für den anfallenden Grünschnitt des Sportplatzes in dem eingezäunten Bereich aufgestellt werden. - Herr Flore informiert den Gemeinderat über den Sachstand des geplanten Neubaugebietes. Herr Flore teilt mit, dass in der nächsten möglichen Ausschusssitzung eine Beschlussvorlage eingebracht werden soll. In der Zwischenzeit will sich die Ortsgemeinde mit den Grundstückseigentümern in Verbindung setzten. Herr Wilms teilt mit, dass dringend die ursprünglich bis zum geplante Anhörung bzgl. des Neubaugebietes stattfinden muss und dass keine Beratung ohne diese Anhörung stattfinden kann. - Herr Wald berichtet über die derzeit besondere Situation aufgrund des Coronavirus innerhalb der Kita und der dort stattfindenden Aktionen. - Klaus Wilms spricht die derzeitige Situation an der Oberhecke (parkende LKW / Anlieferung der dort ansässigen Betriebe) an. Herr Simon erläutert dem Gemeinderat die bereits bis dato getroffenen Maßnahmen (Verbotsschilder, Meldung an das Ordnungsamt). Dieser Umstand wird als eigenständiger TOP bei der nächsten stattfindenden Sitzung beraten. TOP 15. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über eine von ihm getroffene Eilentscheidung aufgrund ausgefallener Sitzungen wegen des Coronavirus. Es handelt sich um die Vermietung einer gemeindeeigenen Räumlichkeit. Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer von der Gemeinde vermieteten Räumlichkeit aufgrund des Coronavirus für die Dauer von drei Monaten. Bernd Simon Ortsbürgermeister Auf der Langweid Stadecken-Elsheim Telefon: / Fax: / gemeinde@stadecken-elsheim.de Ortsbürgermeister: Thomas Barth 1. Beigeordneter: Sönke Krützfeld Geschäftsbereich: Generationen, Ehrenamt, Kultur, Sport und Tourismus Beigeordnete: Erika Doll Beigeordneter: Heiko Horst Geschäftsbereich: Bauen, Umwelt und Verkehr Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß Mo + Fr 08:30 12:00 Uhr Mi 15:00 18:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di 17:00 19:00 Uhr Fr 10:00 12:00 Uhr Seniorenvertretung: Eberhard Rathgeb / Elvira Gloos /

7 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Amtlicher Teil Seite 7 Gemeindeverwaltung öffnet regulär ab Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab Montag, , öffnet die Gemeindeverwaltung wieder regulär die Türen für Ihre Anliegen. Bitte beachten Sie, dass während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist sowie bei Eintritt die Hände zu desinfizieren sind. Nach wie vor bitte ich Sie, den persönlichen Besuch bei der Verwaltung oder in meiner Sprechstunde auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Telefonisch oder per Mail sind das Sekretariat und ich wie bisher auch weiterhin zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Bleiben Sie gesund! Thomas Barth Ortsbürgermeister Einladung Hiermit lade ich Sie herzlich zu einer öffentlichen/ nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzungstermin: Montag, 8. Juni 2020 Sitzungsort: Mehrzweckraum, Auf der Langweid 10, Stadecken-Elsheim Sitzungsbeginn: Uhr Hinweis für Zuschauer/innen: Zur Einhaltung der COVID19-bedingten Abstandsund Hygieneregelungen bitte ich um Verständnis dafür, dass die Zahl der Zuschauerplätze nicht im gewohnten Umfang, sondern in deutlich reduzierter Form zur Verfügung stehen wird. Tagesordnung: A) Öffentlich Empfehlung: 1. Neubau Vereinsheim: Einleitung Vergabeverfahren für die Ausschreibung Fenster und Außentüren 2. Bebauungsplan Friedhofstraße : Textliche Festsetzungen 3. Errichtung einer E-Ladestation auf dem Parkplatz Dorfplatz Elsheim 4. Erweiterung Kita Haus des Kindes : Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 an das Architekturbüro 5. Planung eines Gewerbegebietes Untere Grasehr : Auftragsvergabe einer weiterführenden Verkehrsuntersuchung 6. Bauanträge / Bauvoranfragen 7. Mitteilungen / Verschiedenes Heiko Horst Beigeordneter Einladung Hiermit lade ich Sie herzlich zu einer öffentlichen/ nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Mittwoch, 10. Juni 2020 Sitzungsort: Mehrzweckraum, Auf der Langweid 10, Stadecken-Elsheim Sitzungsbeginn: Uhr Hinweis für Zuschauer/innen: Zur Einhaltung der COVID19-bedingten Abstandsund Hygieneregelungen bitte ich um Verständnis dafür, dass die Zahl der Zuschauerplätze nicht im gewohnten Umfang, sondern in deutlich reduzierter Form zur Verfügung stehen wird. Tagesordnung: A) Öffentlich Empfehlung: 1. Neubau Vereinsheim: Einleitung Vergabeverfahren für die Ausschreibung Fenster und Außentüren 2. Errichtung einer E-Ladestation auf dem Parkplatz Dorfplatz Elsheim 3. Erweiterung Kita Haus des Kindes : Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 an das Architekturbüro 4. Planung eines Gewerbegebietes Untere Grasehr : Auftragsvergabe einer weiterführenden Verkehrsuntersuchung 5. Mitteilungen / Verschiedenes B) Nichtöffentlich: 6. Grundstücksangelegenheiten Thomas Barth Ortsbürgermeister Bebauungsplan Weiherborn I 2. Änderung vom der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim hier: Bekanntmachung gemäß 10 BauGB und 88 LBauO Gemäß 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2414) sowie des 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Stadecken- Elsheim hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Weiherborn I 2. Änderung gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke in Stadecken-Elsheim, Gemarkung Elsheim, Flur 6, Parzellen 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211/1, 211/2, 211/3, 211/4, 211/6, 211/8, 211/9, 213, 214, 215/1, 215/2, 216, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244/1, 244/2, 245/1, 245/2, 246, 247, 249, 250, 253/1, 254, 255, 256, 446, 448 tw., 449 und Flur 7, Parzellen 319/11, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 336/2, 336/7, 337, 393/2 tw., 394/2 tw., 395/2 tw., 396. Stadecken-Elsheim, Thomas Barth Ortsbürgermeister Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen: 44 BauGB Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. 215 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Kirschgartenstraße Zornheim Telefon: / Fax: / gemeinde@zornheim.de Ortsbürgermeister: Dennis Diehl Sprechzeiten: Mo 17:00-18:30 Uhr Mi 17:00-18:30 Uhr Bürozeiten: Manuela Dreger Mo 10:00 12:00 Uhr und 17:00 18:30 Uhr Mi 10:00 12:00 Uhr und 17:00 18:30 Uhr Do, Fr 10:00 12:00 Uhr 1. Beigeordnete: Elke Tautenhahn Geschäftsbereich Tourismus und Kultur Sprechzeiten: Mi 18:00-19:00 Uhr Beigeordneter: Reinhold Kneib Geschäftsbereich Bauen Sprechzeiten: nach tel. Vereinbarung Beigeordnete: Christine Jaeger Seniorenvertretung: Hans-Joachim Palmen / Karin Schneider / Ende amtlicher Teil

8 Seite 8 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 4. Juni 2020 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Katholische Gottesdienste: Essenheim: Siehe Klein-Winternheim und Ober-Olm. Klein-Winternheim: Gottesdienst s. Ober-Olm. Die Pfarrbüros sind nach tel. Anmeldung wieder zugänglich. Bitte denken Sie an die Mund-Nasen-Bedeckung. Tel. erreichbar unter Di Uhr, Mi Uhr, Do Uhr und unter Tel Fr Uhr. pfarrei. andreas-martin@bistum-mainz.de, oder auf Facebook und Instagram. Nieder-Olm: Mi (10.06.) Uhr eucharistisches Gebet in Zornheim. Do (Fronleichnam) Uhr eucharistisches Gebet in Nieder-Olm. Anmeldung bis um 12 Uhr unter Tel oder pfarramt@ franziskus.net. Ober-Olm: Über den YouTube-Kanal der Ortsgemeinde Ober-Olm per Livestream: jeden Abend (außer Do) Uhr Abendsegen; Do Uhr Orgelsoirée mit Andreas Leuck aus der Martinskirche; So 11 Uhr Gottesdienst (kath.); Do (11.06.) 10 Uhr Gottesdienst (kath.). Pfarrbürozeiten s. Klein- Winternheim. Sörgenloch: Siehe Nieder-Olm. Stadecken-Elsheim/Jugenheim: Sa 18 Uhr Erklärgottesdienst für alle Firmbewerber/innen in Groß-Winternheim (nur mit tel. Anmeldung im Pfarrbüro möglich). So Uhr Gottesdienstübertragung per Livestream aus Schwabenheim über unsere Homepage heim.de und über Facebook; Uhr Kindergottesdienst im Pfarrgarten in Schwabenheim, entfällt bei Regen (Anmeldung nur über Fr. Brunn vom per an doris.brunn@ dekanat-bingen.de). Pfarrbüro ist für den Publikumsverkehr geschlossen, jedoch zu den Öffnungszeiten tel. und per erreichbar: Di-Do 9-12 Uhr, Mi Uhr, pfarrei.schwabenheim@dekanat-bingen.de, Tel Zornheim: Siehe Nieder-Olm. Evangelische Gottesdienste: Nieder-Olm: So 18 Uhr Gottesdienst als Abendandacht (vorherige tel. Anmeldung im Pfarrbüro erforderlich). Pfarrbüro ist zurzeit für Publikumsverkehr geschlossen, aber unter Tel erreichbar: Di, Do + Fr von 9-12 Uhr sowie Do von Uhr. Ober-Olm/Klein-Winternheim: Über den YouTube-Kanal der Ortsgemeinde Ober-Olm per Livestream: So 11 Uhr Gottesdienst (kath.) mit Pfr. Leja; Do (Fronleichnam) 10 Uhr Gottesdienst (kath.) mit Pfr. Leja. Das Gemeindebüro ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung geöffnet, Tel Stadecken-Elsheim: Pfarrbüro und Pfarramt sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind jedoch zu den Öffnungszeiten telefonisch und per zu erreichen. Pfarrbüro im MLH Di+Mi von 9-12 Uhr, Pfarramt jederzeit. Infos: Homepage: stepp. ekhn.de. Zornheim: Mi Uhr Gemeindebürostunde, nur telefonisch unter erreichbar. Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz: Osterstraße 32, Udenheim. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel , tobias. lehr@chrischona.org, Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de Verbandsgemeinde Infos Ihrer Verbandsgemeinde VG Nieder-Olm erneuert Resolution zum Ausbau der Schienenstrecke Mainz-Kirchheimbolanden Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat ihre Resolution aus dem vergangenen Jahr zum zweigleisigen Ausbau des Schienenverkehrs Mainz-Alzey- Kirchheimbolanden erneuert. Ralph Spiegler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, hat sich deshalb in einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Verkehrsminis-ter Dr. Volker Wissing gewandt. Darin heißt es: Die Bundesregierung hat im Rahmen der Verabschiedung des Klimaschutzpaketes im September 2019 explizit für die Jahre eine Milliarde Euro zusätzlich zur Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs und die Modernisierung, Ausbau und Elektrifizierung des Schienennetzes zusätzlich zu den bis 2030 geplanten 86 Milliarden Euro Investitionen in das Schienennetz vorgesehen. Auch ist im Rahmen des Klimaschutzpaketes ein attraktiverer Öffentlicher Nahverkehr durch Erhöhung der Bundesmittel in diesem Bereich auf eine Milliarde Euro ab 2021 und ab 2025 auf 2 Milliarden Euro jährlich zusätzlich vorhanden. Daher erscheint es nach unserer Ansicht nun möglich, dass diese Strecke auch ohne Nachweis der Doppelnutzung im Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr in den BVWP aufgenommen werden kann. Im Rahmen des zweigleisigen Ausbaus schlagen wir eine Elektrifizierung der Strecke vor, um lokale Emissionen (Lärm, Dieselabgase) zu reduzieren und durch die Verwendung von Ökostrom auch CO 2 einzusparen. Unsere Ortsgemeinden werde ich nunmehr auffordern, für die unbebauten Flächen entlang der Bahnlinie eine Veränderungssperre zu erlassen und im Falle von Grundstücksveräußerungen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Wie Sie sehen Herr Minister Wissing, sind wir gerne bereit alles für einen besseren Ausbau des ÖPNV zu tun. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen und den Ausbau des Schienenverkehrs zwischen Mainz, Alzey und Kirchheimbolanden auf den Weg bringen. A.E. Beiträge für Kindertagesstätten, Musikschule und Ganztagsschule Was gilt im Juni? Ab dem Monat Juni erfolgt in den Kindertagesstätten eine stufenweise Rückkehr in den Regelbetrieb. Dies bedeutet, dass gem. Mitteilung des Landkreises Mainz-Bingen ab diesem Zeitpunkt auch wieder die Eltern- und Verpflegungsbeiträge erhoben werden. Auch die Beiträge für die Musikschule der Verbandsgemeinde Nieder-Olm werden ab Juni wieder regulär vereinnahmt. Ausgenommen sind Gebühren Fortsetzung der Titelseite Der Haybach und sein Potential Eine virtuelle Ausstellung der Lokalen Agenda Klein-Winternheim An zu vielen Stellen ist der Haybach heute noch eine triste, in Betonhalbschalen eingezwängte naturfeindliche Rinne.... beeindruckendes Potential der Haybach trotz allem hat, was hier auch im größeren Maßstab möglich ist, wenn die Renaturierung erfolgreich durchgeführt wird. Dass Natur am Haybach nicht weiter ein Nischendasein fristet, das ist dem Bach, den Anwohnern und den Besuchern des Tals genauso zu wünsche, wie den Tieren und Wildpflanzen, die hierher gehören, finden er und die Lokale Agenda Klein-Winternheim, die seine Bilder in einer Virtuellen Ausstellung mit dem Titel Der Haybach und sein Potential auf ihrer Internetseite zeigt: Text/Fotos: B.Wz. für Kurse, die aufgrund der geltenden Einschränkungen vollständig beendet wurden. Weiterhin ausgesetzt bleiben der Einzug der Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge in der Betreuenden Grundschule. Auch in der Ganztagsschule werden aktuell keine Entgelte für die Mittagsverpflegung eingezogen. G.F.

9 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 9 Verbandsgemeinde Ferienbetreuung Sommerferien 2020 Liebe Eltern, da der Ferienpass, unser reguläres Sommerferienprogramm, in diesem Jahr nicht stattfinden kann, haben wir uns eine Alternative überlegt. Dieses Jahr wird es, um den momentanen Anforderungen gerecht zu werden, eine Ferienbetreuung in mehreren kleinen Gruppen an verschiedenen Standorten geben. Das Wichtigste: Wer? Kinder der Klasse Wann? In den ersten 5 Wochen der Sommerferien, jeweils von Uhr Wo? - Grundschule Essenheim - Grundschule Nieder-Olm - Grundschule Stadecken-Elsheim - Grundschule Zornheim (Standorte und Anzahl der Gruppen nach Bedarf, insgesamt Plätze) Was? Betreuung mit flexibel wechselndem Tagesprogramm. Der Tag gestaltet sich im Wechsel aus offenem Spiel drinnen und draußen sowie Spiel-, Bastel- und Bewegungsangeboten in der Gruppe, die in Abstimmung mit den Kindern geplant werden. Kosten? 60 Euro pro Woche (Anmeldung nur wochenweise möglich). Verpflegung und Getränke bitte mitgeben! Anmeldung? Online unter: hier finden Sie auch weitere Informationen. Veranstalter? Jugendpflege der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Fragen? an claudia.grieshaber@vg-nieder-olm.de oder Tel Die Online-Anmeldung ist möglich ab Dienstag, , 13 Uhr. Text: Cl.Gr./Grafik: fotolia.com S_Scusi Informationsund Gesprächsrunde für pflegende Angehörige Der für den geplante Vortrag Pflegeleistungen fällt wegen der Corona-Krise aus. Mit der Fortsetzung des Gruppenangebots für pflegende Angehörige rechnen wir nach der Sommerpause. Wichtiger Hinweis: Beratung zu Pflegeleistungen leistet der Pflegestützpunkt in Nieder-Olm individuell für Interessierte auch am Telefon. Beratung zu weiteren Themen des Alters und zu Belastungssituationen leisten der Pflegestützpunkt und das Seniorenbüro der Verbandsgemeinde Nieder-Olm jederzeit telefonisch und für zeitaufwendigere Beratungen können dafür auch Telefontermine vergeben werden. Pflegestützpunkt: Herr Wissel, Tel ; Seniorenbüro: Frau Michele, Tel M.M. Vereinsleben FamilienZentrum Nieder-Olm e.v. Schwangeren- und Babytreff: Jeden Do von Uhr; ein offener Treff für (werdende) Eltern mit ihren Babys im ersten Lebensjahr unter Begleitung einer Kinderkrankenschwester. Am widmen wir uns dem Thema Beikost und am besucht uns Tamara Jung von der Kreisverwaltung zum Thema Kindertagespflege. Die Teilnahme ist kostenfrei Dank der Förderung Stärkung Elternkompetenz des Landkreises Mainz-Bingen, um Spenden wird gebeten. Bei gutem Wetter sind wir im Garten, daher bitte dem Wetter entsprechend anziehen. Mehr Klarheit und Harmonie in der Familie erfahren - Eltern-Workshop: Am Sa., von Uhr. Im Vordergrund des Workshops steht, durch Meditation und achtsame Wahrnehmung wieder mehr Gelassenheit, Klarheit und Harmonie zu erfahren. Die Teilnahme ist kostenfrei Dank der Förderung Stärkung Elternkompetenz des Landkreises Mainz-Bingen, um Spenden wird gebeten. Familienyoga - Workshop: Am Fr., von Uhr findet bei gutem Wetter im Garten ein Eltern-Kind- Yoga-Workshop für Kinder von 5-9 Jahren mit Eltern, Großeltern, Tante/ Onkel statt. Kosten werden erhoben. Veranstaltungsort für diese Angebote: Haus der Vereine, Maria-Montessori- Straße 6 in Nieder-Olm. Aus aktuellem Anlass bitte unbedingt vorher anmelden unter: anmeldung@familienzentrum-nieder-olm.de. D.No. Essenheim Sport Spvgg Essenheim 1886 e.v. Sportbetrieb läuft wieder an Nach wochenlanger Zwangspause geht es so langsam wieder los mit unserem Sportbetrieb. Im engen und produktiven Austausch mit der Ortsgemeinde wurde ein Hygienekonzept für den Sportplatz erstellt und nachdem die Freigabe erfolgt ist, gab es kein Halten mehr für unsere Fußballer, sowohl für die Aktiven, als auch für die Jugend. Natürlich ist das alles noch mit Abstand zu genießen, aber die ersten Schritte sind getan und wir hoffen natürlich, dass sich die Lage weiter entspannt und schon bald wieder normaler Fußball gespielt werden kann. Und auch für den Hallensport geht es wieder weiter, in der vergangenen Woche wurde auch hier ein Hygienekonzept für die Halle verabschiedet und ab sofort dürfen auch wieder unsere Tischtennisspieler an die Platte und die Mädels und Jungs vom Badminton ans Netz. Alles streng nach Vorschrift, aber immerhin, es tut sich was. E.Wß. Vereinsleben Sozialverband VdK OV Ober-Olm Siehe unter Ober-Olm, Rubrik Vereinsleben. Klein-Winternheim Vereinsleben Sozialverband VdK OV Ober-Olm Siehe unter Ober-Olm, Rubrik Vereinsleben. Was sonst noch Ev. Kirchengemeinde Ob.-Olm/Kl.-Winternheim Siehe unter Ober-Olm, Rubrik Was sonst noch. Nieder-Olm Infos Ihrer Stadt Dank an Nieder-Olmer Grünpaten Für entgangenen Empfang gibt es Gutschein als Anerkennung Rosen in der Backhausstraße Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Wochen das öffentliche Leben stark eingeschränkt. So sind viele gesellige und schöne Veranstaltungen der Krise zum Opfer gefallen. Dazu gehört auch die alljährliche Ehrung der Nieder-Olmer Grünpaten in der Schmiede Wettig durch den Bürgermeister der Stadt. Auch wenn der Empfang ausfallen musste, so bedeutet dies natürlich nicht, dass die zahlreichen, seit vielen Jahren ehrenamtlichen Pfleger von öffentlichen Beeten, Kübeln und Grünstreifen, untätig waren. Wenn ich durch die Straßen von Nieder-Olm gehe, sehe ich mit großer Freude, dass es an vielen Ecken herrlich grünt und blüht, sagt Stadtbürgermeister Dirk Hasenfuss. Dies sei vor allem der Verdienst von über 30 ehrenamtlichen Grünpaten, dem Stadtaktiv-Team und den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs und auch zugleich ein wunderbares Aushängeschild für eine lebenswerte und familienfreundliche Stadt, lobt der Bürgermeister. Als kleine Anerkennung für dieses nicht selbstverständliche Engagement und den entgangenen Sektempfang, haben wir in diesem Jahr allen Grünpaten einen Gutschein für einen Blumendank oder Blumenstrauß zukommen lassen, informiert Hasenfuss. Im nächs - ten Jahr, so hoffe er, könne dann wieder gemeinsam in der Schmiede angestoßen werden. Wer jetzt Lust bekommen hat, sich ebenfalls um ein Stückchen öffentliches Grün in seinem unmittelbaren Wohnumfeld zu kümmern, kann sich gerne im Büro des Stadtbürgermeisters (Tel ) melden. Text/Foto: A.Pos. Schiedsamt Nieder-Olm Sprechstunde mit Voranmeldung Im Rahmen der geltenden Zugangsbeschränkungen zum Rathaus Nieder- Olm nimmt das Schiedsamt Nieder- Olm ab dem 11. Juni seine regelmäßigen Sprechstunden donnerstags von Uhr wieder auf. Beratungstermine können per angefragt werden. Dabei bitte unbedingt eine Telefonnummer zur Terminabsprache und -bestätigung angeben! Die Beratungsgespräche finden unter Einhaltung der Regeln des Gesundheitsschutzes in speziell dafür ausgestatteten Räumen statt. Bitte denken Sie an die Mund-Nasen- Maske. A.E. Vereinsleben Sozialverband VdK OV Ober-Olm Siehe unter Ober-Olm, Rubrik Vereinsleben.

10 Seite 10 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 4. Juni 2020 Jugenheim Wildschutzzaun entfernt Vor 9 Jahren wurde ein Aufforstungsblock auf einer Fläche von 3 Hektar an der Westseite des Jugenheimer Wäldchens auf den Weg gebracht. Standortgerechte Pflanzen wie Speierling, Wildkirsche oder Feldahorn wurden so angesiedelt. Die Pflanzen haben sich nun prächtig entwickelt und auch die überwiegend trockenen Sommer der letzten Jahre konnten das Wachstum nicht bremsen. So konnte der Zaun, der das gesamte Gelände eingrenzte und einen Wildverbiss verhindern sollte, nun entfernt werden. Damit ist die Aufforstung abgeschlossen und wir freuen uns, dass das Wäldchen so auf natürliche Weise erweitert werden konnte. Unser Dank gilt insbesondere Förster Koch vom Forstamt Ober-Olm, der die Maßnahme fachgerecht betreut hat, ebenso den Jugenheimer Jägern, die immer ein waches Auge auf die Entwicklung hatten. Die Gemeinde verfügt nun über ausreichend Ausgleichsflächen, die insbesondere bei der Entwicklung von künftigen Baugebieten eingebracht werden können. Ziel ist es nun, zeitnah einen weiteren Aufforstungsblock zu entwickeln. Mögliche Flächen sind bereits genehmigt und erste Gespräche mit der Verbandsgemeinde und dem Forstamt haben bereits stattgefunden. Herbert Petri, Ortsbürgermeister (Text/Foto) Was sonst noch Ev. Kirchengemeinde Es finden wieder Gottesdienste in der ev. Kirche Nieder-Olm statt; zurzeit immer sonntags um 18 Uhr eine Abendandacht. Um telefonische Voranmeldung im Pfarrbüro ( ) wird gebeten, da nur 20 Plätze zur Verfügung stehen. Sie dürfen auch spontan kommen; falls noch Plätze frei sind können Sie am Gottesdienst teilnehmen. Bitte die Hygieneverordnungen beachten. Bringen Sie eine Maske mit. Wir bieten weiterhin täglich die offene Kirche an. Han.S. Offene Pfingstkirche Wegen des regen Zuspruches ist unsere offene Pfingstkirche noch bis einschließlich Sonntag, 7. Juni zu begehen. Herzliche Einladung in die ev. Kirche Nieder-Olm! Pf.J.F. Gottesdienste in der Pfarrgemeinde St. Franziskus von Assisi Nachdem wir bisher ganz bewusst auf öffentliche Gottesdienste verzichtet haben, laden wir erstmals an Fronleichnam wieder dazu ein. Die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie die notwendige Vorsicht ermöglichen uns leider nicht, diesen Gottesdienst so zu feiern, wie wir es üblicherweise tun. Wir laden daher zu eucharistischen Gebeten nach Zornheim und Nieder-Olm ein: am Mittwoch (Vorabend von Fronleichnam), 10. Juni um Uhr in St. Bartholomäus Zornheim und am Donnerstag (Fronleichnam), 11. Juni um Uhr in St. Georg Nieder-Olm. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Die Teilnehmerzahl ist je Gottesdienst begrenzt. Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Anmeldung bis Dienstag, um 12 Uhr. Diese kann bis zu dem genannten Termin telefonisch unter oder per an pfarramt@st-franziskus.net erfolgen. Bitte geben Sie an, welchen Gottesdienst Sie mitfeiern möchten und nennen Sie uns folgende Kontaktdaten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer. Die Daten werden zwecks Nachverfolgung 4 Wochen aufbewahrt. Ein Ordnerdienst wird am Eingang der Kirche die Anmeldung abgleichen und für die Einhaltung der Regeln sorgen. Wir bitten Sie hierfür bereits jetzt um Verständnis. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich. Da Singen untersagt ist, benötigen Sie kein Gotteslob. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage An.Ke. Ober-Olm Vereinsleben Sozialverband VdK OV Ober-Olm Absage von Veranstaltungen Das Grillfest am , die Adlerfahrt am und der Blumenkorso Bad Ems am müssen coronabedingt abgesagt werden. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in den nächsten Tagen zurücküberwiesen. Die Veranstaltungen im Oktober, November und Dezember bleiben vorerst bestehen. H.Cho. Was sonst noch Ev. Kirchengemeinde Ob.-Olm/Kl.-Winternheim Der Kirchenvorstand hat beschlossen, dass weiterhin keine öffentlichen Gottesdienste angeboten werden, um den Gemeindemitgliedern bestmöglichen Schutz zu gewähren. Die Gottesdienste von Pfarrer Dahmer und Vikarin Brugger aus Ober-Olm und Klein- Winternheim sind bis zu den Sommerferien im Wechsel mit den Gottesdiensten der Kath. Pfarrgruppe auf dem YouTube-Kanal der Gemeinde Ober-Olm live, danach als Aufzeichnung zu sehen. C.M.-S. Elektronische Steuererklärung Die Steuererklärung muss bis abgegeben werden. Das Finanzamt akzeptiert die Steuererklärung bei Mieteinnahmen und gewerblichen Einnahmen (z.b. Solaranlage) nur noch elektronisch. Die papierlose Übermittlung der Daten bietet außerdem viele Vorteile. Im Kurs der vhs Ober-Olm, der am Sa., von Uhr stattfindet, installieren Sie die Elster- Software auf einen PC, registrieren sich beim Finanzamt und lernen das Programm Schritt für Schritt kennen. Info und Anmeldung unter Tel oder vhs.ober-olm@kvhsmainz-bingen.de. T.Sch. Jahrgang 1935 Ober-Olm Wegen der Corona-Krise kann unser geplanter Treff am leider nicht stattfinden. Bis zum September ergeht dann neue Weisung. W.Ch. Sörgenloch Vereinsleben Sozialverband VdK OV Ober-Olm Siehe unter Ober-Olm, Rubrik Vereinsleben. Was sonst noch Gottesdienste in der Pfarrgemeinde St. Franziskus von Assisi Siehe unter Nieder-Olm, Rubrik Was sonst noch. Stadecken-Elsheim Infos Ihrer Gemeinde Rathausbücherei öffnet wieder am 8. Juni Die Bücherei ist wieder ab dem zu den gewohnten Zeiten geöffnet (Mo Uhr, Do Uhr). Aus gegebenem Anlass gelten jedoch neue Regelungen: 1. Das Tragen von Mund-Nasenschutz ist Pflicht ebenso wie das Abstandhalten in und vor der Bücherei (mind. 1,50 m). Zu- und Ausgang zur Bücherei werden über separate Wege geregelt. 2. Es dürfen sich, neben dem Büchereipersonal, nur maximal 2 Personen in der Bücherei aufhalten. Beim Eintritt in die Bücherei sind die Hände zu desinfizieren. 3. Zutritt haben lediglich Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren, wobei diese nur in Begleitung eines/r Erwachsenen die Bücherei betreten dürfen. Kind + Erwachsene/r zählen dann als zwei Personen gem. Punkt Für die Rückgabe von Medien stehen Kisten bereit. Die dort abgelegten Medien werden erst nach einer Woche bearbeitet und erst danach wieder in den Ausleihkreislauf kommen. 5. Das Stöbern in Büchern ist ebenso wenig möglich wie die Nutzung der Lesemöbel. 6. Bücher, die angefasst werden, sind auszuleihen. 7. Auf ausführliche Beratungen wird mit Blick auf ein zügiges Ausleihen verzichtet. 8. Es können zur Zeit keine Bücherspenden angenommen werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch, zumal jede Menge neuer Lesestoff für Sie bereit liegt. Bücherschrank Waage ab wieder offen Auch der öffentliche Bücherschrank in der ehemaligen Stadecker Waage öffnet wieder am Bitte beachten Sie auch bei dessen Nutzung die Abstands- und Hygieneregeln. Bücherei-Team Stadecken-Elsheim Vereinsleben Anglerfest fällt aus Das Anglerfest des ASV 1972 Stadecken-Elsheim e.v., geplant für den , muss in diesem Jahr leider wegen der Corona-Pandemie ausfallen. P.Mat. Mitgliederversammlung des TC Stadecken-Elsheim Der TC Stadecken-Elsheim e.v. lädt alle Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, 25. Juni um 19 Uhr ein. Die Mitgliederversammlung findet im Clubheim des TC Stadecken-Elsheim, Hinter der Höll in Stadecken-Elsheim statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit; 3. Genehmigung der Tagesordnung; 4. Jahresbericht des Vorstands für das abgelaufene Jahr; 5. Finanzbericht der Schatzmeisterin; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Aussprache über Berichte; 8. Entlastung des Vorstands; 9. Genehmigung des Haushaltsplans für das laufende Jahr; 10. Jubilare 2020; 11. Ausblick auf das laufende Jahr; 12. Nachwahlen des Vorstands; 13. Wahl der Kassenprüfer; 14. Anträge; 15. Verschiedenes. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen zwei Wochen vor der Versammlung dem Vorstand vorliegen. Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme der Mitglieder und freuen uns, alle Anwesenden im Anschluss zu einem gemütlichen Beisammensein einzuladen. K.Thu. Zornheim Vereinsleben Sozialverband VdK OV Ober-Olm Siehe unter Ober-Olm, Rubrik Vereinsleben.

11 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 11 Anzeigenannahme im Verlag Telefon / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2020 Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Nieder-Olm Bino Bücher Pariser Straße 107 Impressum für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt - machungen der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken- Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm Bürgermeister Ralph Spiegler Pariser Straße 110, Nieder-Olm (Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils) Telefon / 69-0 Fax / rathaus@vg-nieder-olm.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt AG Mainz HRB USt-IdNr. DE Steuer-Nr (Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen) Gesellschafter/Geschäftsführer: Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon / Fax / verlag@oppenheimer-druckhaus.de Nichtamtlicher redaktioneller Teil V.i.S.d. 55 Abs. 2 RStV: Anita Friedrich Anzeigenteil Claudia Nitsche (verantwortlich) Druck VRM Druck GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring Rüsselsheim Das Nachrichtenblatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht er - scheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear - beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch auf - gegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Copyright). Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver - öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,80 Euro + MwSt (kstpfl. Text) Was sonst noch Gottesdienste in der Pfarrgemeinde St. Franziskus von Assisi Siehe unter Nieder-Olm, Rubrik Was sonst noch. Sonstiges Was sonst noch Vermessungs- und Katasteramt geschlossen Das Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, mit seinem Standort Alzey, Ostdeutsche Straße 28, ist am Freitag, 12. Juni ganztags geschlossen. Am Montag, 15. Juni sind die Mitarbeiter/innen während der üblichen Sprechzeiten wieder erreichbar. Ju.K. - ANZEIGE - Führungen im Ruhewald Rheinhessische Schweiz: bis auf Weiteres nur individuelle Führungen Aufgrund der Coronaproblematik finden in der Waldbegräbnisstätte Ruhewald Rheinhessische Schweiz bis auf Weiteres keine allgemeinen Führungen mehr statt. Individuell vereinbarte Führungen sind jedoch weiterhin möglich. Anmeldungen per Telefon unter oder Anmeldung im Internet unter www. ruhewald-rheinhessische-schweiz.de/ ruhewald-fuehrungen.html. Rü.B. (kostenpfl. Text) KVHS Mainz-Bingen e.v. Wie schreibt man s richtig? Aktuelle Orthografie: Sonderfälle und Stolperfallen. In dieser Onlineschulung können Sie Ihr Wissen über Rechtschreibung auffrischen und erweitern. Zeitund ortsunabhängig bearbeiten Sie in unserer vhs.cloud Lernmodule zu verschiedenen Themen der Rechtschreibung und haben die Möglichkeit, die erworbenen Kenntnisse mithilfe verschiedener Übungen zu trainieren. Sie benötigen einen Computer, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Der Online- Kurs steht Ihnen 4 Wochen zur Verfügung, bitte planen Sie ein Zeitvolumen von 8 Unterrichtsstunden á 45 Minuten ein. Sie nehmen anonym an diesem Kurs teil und haben nur Kontakt zu der Moderatorin, die Ihnen während der Bearbeitungsdauer als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht. In diesem Video können Sie sich anschauen, wie der Kurs aufgebaut ist: be/nz5-udjuwta. Infos und Anmeldung unter Tel oder info@kvhs-mainzbingen.de. T.Sch. Beratungsbroschüre für Jugendliche u. junge Erwachsene Im Landkreis Mainz-Bingen bieten zahlreiche Beratungsstellen öffentlicher, kirchlicher oder privater Träger Hilfestellungen in den unterschiedlichsten Situationen und Lebenslagen für Jugendliche und junge Erwachsene an. Das Kreisjugendamt hat in Kooperation mit dem Kreisjugendring eine umfangreiche Adressensammlung der verschiedenen Dienste zusammengestellt, um die Kontaktaufnahme zu diesen Stellen zu erleichtern. Gerade durch die momentanen Einschnitte im Markisen und Insektenschutz für den perfekten Sommer auf Ihrer Terrasse alltäglichen Leben und den sozialen Kontakten kann die Broschüre eine Unterstützung sein. Die Broschüre steht zum Download auf der Homepage der Kreisverwaltung zur Verfügung unter dem Bereich Familie und Jugend, Betreuung und Freizeit und dann Freizeitangebote für Jugendliche. Die Broschüre kann bei Bedarf auch zugeschickt werden. Weitere Infos gibt es bei Anja Bachmann unter Tel und per an bachmann.anja@mainzbingen.de. D.Geb. Mainzer Beratungsstätte für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Eltern wieder geöffnet Die Mainzer Beratungsstätte für Sexualität und geistige Behinderung, Liebelle, hat nach der corona-bedingten Schließung ab sofort wieder geöffnet. Auch persönliche Beratungen sind wieder möglich, die Abstands- und Hygieneregeln werden eingehalten. Die Expert/innen der Liebelle bieten Menschen mit geistiger Behinderung sowie deren Eltern und Angehörigen Beratung rund um die Themen Liebe, Sexualität und Partnerschaft. Dazu gehört auch ein psychologisches Beratungsangebot, das unabhängig von der Regelversorgung der Krankenkassen ist. Die Beratung ist kostenfrei. Beratungstermine können telefonisch unter vereinbart werden. Da.W. Ist Ihr Smartphone sicher? Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps Acht von zehn Menschen in Deutschland nutzen ein Smartphone. Der digitale Alleskönner ist weit mehr als nur ein mobiles Telefon und kann unerwartet hohe Kosten verursachen. Ver - braucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. und Landeskriminalamt geben Tipps zum sicheren Umgang mit dem Smartphone, damit Kostenfallen vermieden werden. Betriebssystem regelmäßig aktualisieren Das Betriebssystem sollte regelmäßig aktualisiert werden, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Digitales und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Updates sind der beste Schutz gegen Schadsoftware, denn die meisten Schadprogramme nutzen Sicherheitslücken. Diese können durch ständige Aktualisierungen geschlossen werden. Displaysperre einrichten Wird das Smartphone nicht genutzt, schaltet sich das Display ab. Ohne Displaysperre genügt ein einfaches Darüberwischen und das Gerät ist entsperrt. Kommt das Gerät in falsche Hände, können Fremde es uneingeschränkt nutzen. Moderne Mobiltelefone bieten verschiedene Displaysperren wie Muster, PIN, Passwort, Fingerabdruck, Iris-Scan oder Gesichtserkennung. Muster und PIN sind für die Nutzerin und den Nutzer zwar bequem, aber leicht zu knacken. Mehr Sicherheit bietet die Verwendung von biometrischen Merkmalen wie Fingerabdruck und Iris-Scanner. Aber auch ein Muster ist besser als gar keine Bildschirmsperre, solange man das Display sauber hält. Vorinstallierte Apps überprüfen Auf neuen Smartphone-Modellen befinden sich oft vorinstallierte Apps. Diese sollen Smartphone-Nutzer dazu bringen, gleich nach dem Kauf Produkte wie Hörbücher, Musik und Filme möglichst bei bestimmten Anbietern zu kaufen. Nicht Jeder ist über diese sogenannte Bloatware erfreut. Leider lässt sie sich in den meisten Fällen aber nicht löschen. Die unerwünschten Apps sollten deshalb zumindest deaktiviert werden. Vorsicht bei der Nutzung von Apps Laden Sie keine Dateien aus unsicheren Quellen herunter. Nutzen Sie nur App-Stores seriöser Anbieter. Lesen Sie vor Kauf und Nutzung der Apps die Bewertungen in den App-Stores. Machen Sie sich bewusst, dass einige Apps über In-App-Kauf-Funktionen verfügen, die zusätzliche Kosten verursachen können. Vorsicht bei Links in SMS-Nachrichten Links in unaufgefordert zugesendeten SMS-Nachrichten von unbekannten Absendern sollten nicht angeklickt werden. Beim Klick auf solche Links öffnen sich in vielen Fällen gefälschte Seiten, die den Internetauftritten von Anbietern ähneln und damit eine Seriosität suggerieren, die sie aber nicht haben. Folgt man den Aufforderungen auf den gefälschten Seiten und trägt sensible Daten ein, können diese von Kriminellen für ihre Zwecke miss - braucht werden. Nutzen Sie Drittanbietersperren, die Sie aktiv beim Provider einrichten lassen müssen, um den Missbrauch durch sogenannte Abonnement-Fallen (beispielsweise teure SMS/MMS- Diens te) über die Telefonrechnung zu unterbinden. Seit 1. Februar 2020 sollen Redirect und Mobilfunkgarantie die Verbraucher noch besser schützen. VPN-Tunnel im öffentlichen WLAN nutzen Vorsicht ist auch bei öffentlichen Wifi- Hotspots angesagt. Wird ein öffentliches WLAN genutzt, muss man sich darüber bewusst sein, dass die Verbindungen in der Regel nicht verschlüsselt sind, so Kaiser. Jeder, der sich im gleichen Netzwerk befindet, könnte an Daten gelangen. Deshalb ist es sicherer, mit einem VPN-Tunnel zu surfen. Viele Anti-Virenprogramme bieten spezielle VPN-Programme bzw.

12 Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 4. Juni 2020 VPN-Apps an, die auf dem mobilen Endgerät installiert werden können und die Daten somit verschlüsselt durch das offene WLAN verschickt werden. Vorbereitung für den Verlust- oder Diebstahlsfall Um den Schaden im Falle eines Verlus tes oder Diebstahls auf ein Minimum zu reduzieren, sollten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Die Daten sollten durch ein Backup regelmäßig gesichert werden. Nutzer müssen sich entscheiden, ob sie ein Komplett-Backup über einen bestimmten Dienst oder ein partielles Backup per App bevorzugen. Für Fotos lohnt sich ein Backup per Kabel oder Cloud. Messenger-Dienste haben oftmals eine eigene Backup-Funktion. Ist das Smartphone weg, sollte es umgehend beim Netzbetreiber gesperrt werden. Im Falle eines Diebstahls sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Damit das Gerät identifiziert werden kann, hilft die 15-stellige IMEI-Seriennummer. Um die IMEI-Nummer des eigenen Smartphones herauszufinden, muss man die Tastenkombination *#06# (Stern-Raute-null-sechs-Raute) eintippen. Um die nötigen Handy-Daten bei Verlust griffbereit zu haben, lohnt sich eine SOS-Handykarte, die auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden kann: de/sites/default/files/ /sos- Handykarte_Formular.pdf. Viele weitere Infos finden Sie unter den folgenden Links: zentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt; Informationen/Artikel/basisschutz_fuer_ das_smartphone.html. VZ-RLP Abgabe der Steuererklärung für Arbeitnehmer kann jetzt lohnen Liquiditätshilfe vom Finanzamt in der Corona-Krise In der Corona-Krise mit ihren vielen Einschränkungen wie Kurzarbeit, geschlossenen Schulen und Kitas lohnt sich jetzt für viele Arbeitnehmer, Zeit in die Abgabe der Steuererklärung zu investieren. Viele Steuerzahler können mit Steuererstattungen und somit Liquidität vom Finanzamt rechnen. Viele Rheinland-Pfälzer erhalten Steuererstattung Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer kann mit einer Erstattung rechnen. Bundesweit lag die durchschnittliche Steuererstattung laut Statistischem Bundesamt in den vergangenen Jahren bei Euro pro Jahr. In 58 % der Fälle lagen die Rückerstattungen zwischen 100 und Euro. Die Erstattungen sind in den meisten Fällen durch Werbungskosten für die nichtselbständige Tätigkeit sowie weitere Kosten beispielsweise für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuung und Krankheit sowie für Spenden begründet. Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile MeinELSTER Gerade unter dem derzeitigen Gebot der Kontaktvermeidung lohnt sich die Erklärungsabgabe über das Online- Finanzamt MeinELSTER. Vorteile: Die kürzere Bearbeitungsdauer im Finanzamt verschafft im Erstattungsfall schneller Liquidität beim Bürger. Zudem können mit Hilfe des Bescheinigungsabrufs (die sog. vorausgefüllte Steuererklärung ) zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Die Angaben in der Steuererklärung können auf Plausibilität geprüft werden sowie eine Vorab-Berechnung der Steuererstattung bzw. -nachzahlung mit Hilfe des Programms erfolgen. Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen ist lediglich eine einmalige Registrierung unter erforderlich. Zusätzlich bietet die Finanzverwaltung auch eine ELSTER- Hotline an, die telefonisch unter sowie per Mail an hotline@ elster.de erreichbar ist. Eine Steuerberatung ist ausgeschlossen. Erreichbarkeit der Service-Center Die Service Center der rheinland-pfälzischen Finanzämter sind wegen der Kontaktverbote nur in dringenden Anliegen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich erreichbar. Bürger werden gebeten, sich hierzu an die Rufnummer des jeweiligen Finanzamts zu wenden, die unter infos-zu-corona/erreichbarkeit-derfinanzaemter zu finden ist. Die Rufnummer des Finanzamts Bingen-Alzey lautet: am Standort Bingen: und am Standort Alzey: Für allgemeine steuerliche Fragen steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter von Mo bis Do von 8-17 Uhr sowie am Freitag von 8-13 Uhr unter zur Verfügung. Vordrucke und Formulare können unter heruntergeladen und ausdruckt werden. Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2019 Für die Steuererklärung 2019 endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich nicht vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, am 31. Juli. A.Vt. Gutschein oder Geld zurück? Verbraucherzentralen bieten kostenloses Online-Tool zu aktueller Rechtslage Es gibt viel Unsicherheit, welche Ansprüche Kundinnen und Kunden in Corona-Zeiten bei abgesagten Veranstaltungen, geschlossenen Fitnessstudios und vielen anderen Anlässen haben. Ein interaktiver Vertragscheck der Verbraucherzentrale beantwortet die häufigsten Verbraucherfragen. Das Tool ist auf der Seite der Verbraucherzentrale unter trale-rlp.de/der-coronavertragscheck zu erreichen. Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucher/innen zahlreiche Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Kunden sich mit Gutscheinen zufriedengeben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das interaktive Tool Corona-Vertrags- Herzlich willkommen beim Oppenheimer Druckhaus Erfahren Sie die neuesten Infos aus Ihren Verbandsgemeinden Unser neuer Internetauftritt Jetzt mit Vorlesefunktion

13 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 13 Check der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen. Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufriedengeben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren. Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen, sagt Dr. Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In manchen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen. Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, so Gerhards. Ende nichtamtlicher Teil In diesen Fällen können Betroffene etwa die eigens geschaltete Hotline der Verbraucherzentrale zu individuellen Verbraucherfragen rund um Corona nutzen. Sie ist montags, mittwochs und donnerstags von Uhr geschaltet unter Die Verbraucherzentralen hatten bis zuletzt versucht, das Gesetz zur sogenannten Gutscheinlösung zu verhindern: de/node/ Der Corona-Vertrags- Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. VZ-RLP Events & Kulinarisches aus der Region! Personenschifffahrt NIKOLAY - Jeden Dienstag ab bis Ende August eine Mondscheinfahrt durch den Inselrhein bis Bingen/Rüdesheim. Abfahrt 19 Uhr Budenheim Rückkunft 22 Uhr Preis pro Person 20,- - Jeden Donnerstag ab bis Ende August eine Burgenfahrt zur Loreley. Anschließend eine Stunde Landgang in Bacharach. Abfahrt 10 Uhr in Budenheim Rückkunft ca Uhr Preis Erw. 30,-, Kind 15,- - Jeden Sonntag ab bis Ende August eine Schiffstour Rheinaufwärts in den Erfelder Altrhein mit einen Abstecher in den Main bis zur Schleuse Kostheim. Abfahrt 11 Uhr Budenheim Rückkunft ca. 18 Uhr Preis Erw. 30,-, Kind 15,- An Bord gilt Maskenpflicht wie in Gaststätten. NUR MIT RESERVIERUNG! Tel / 3 78 o Fax: / Unsere Schiffe sind komplett zu chartern, um Geburtstagsfeiern oder andere Events auszurichten. HLPhoto - Fotolia.com markus spiske - Fotolia.com zimmytws - Fotolia.com Putenfilet mit zweierlei Spargel im Speckmantel Zutaten Für 4 Personen: 650 g Puten - filet, 1 Radicchio, 12 Stangen weißen Spargel, 12 Stangen grünen Spargel, 24 Scheiben Frühstücksspeck, 6 EL Öl, 1 EL Butterschmalz, 1 Zitrone, 70 g Parmesan, 2 EL Butter Zubereitung Holzige Spargelenden entfernen, weißen Spargel komplett schälen, beim grünen Spargel nur das untere Drittel. Scheibe Speck um jede Spargelstange wickeln und in 2 EL Öl ca. 10 Minuten braten. Radicchio in Streifen schneiden und mit Dressing aus Zitronensaft und -schale, Salz, Pfeffer und 4 EL Olivenöl mischen. Putenfilet in Medaillons schneiden und in Butterschmalz von beiden Seiten etwa 4-5 Minuten braten. Kurz vorm Servieren die Butter dazugeben und erhitzen, bis sie hellbraun wird. Spargel, Salat und Putenmedaillons anrichten, mit der braunen Butter beträufeln und mit Parmesan bestreuen. Weitere Rezepttipps: Foto: djd-mk/deutsches-geflügel.de Guten Appetit

14 Seite 14 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. Juni 2020 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Computerprobleme? Techniker bietet Beratung und Hilfe bei Problemen mit Computer, DSL, Netzwerk, Internet und Telefon (gew.) Jetzt wieder mit Unterricht vor Ort! Erfolgreiche Nachhilfe in allen Klassen und Fächern. Wir bieten kompetenten, effektiven und zuverlässigen Unterricht, Vorbereitung auf Prüfungen und Klassenarbeiten sowie Vermittlung von Lerntechniken. Lerncenter Wörrstadt (gew.) KOIFARMER Spiesheim Alles für den Koi und Gartenteich Fische, Technik, Teichbau, Zubehör, Teichauflösungen. Öffnungszeiten Mo-Fr Uhr, Sa Uhr (gew.) Kundendienst - Verkauf - Elektro Elektro-Hausgeräte, Installationen Fernseh-, Hifi-, Sat- und Kabelempfang Schrauth Haustechnik Wörrstadt (gew.) METALLBAU MATZNER DIE Stahl- und Edelstahlspezialisten! 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Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten!

15 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Anzeigenteil Seite 15 Produktionshelfer (m/w/d) Entsafteraufsatz auf den Motorsockel setzen und mit dem Metallbügel sichern. Avocado, Walnüsse, gemahlenen Zimt, Vanilleextrakt und Eiswürfel in den separaten Mixerbehälter geben. Ausgussöffnung des Mixerbehälters am Entsafterauslauf einschieben. Variable Kurzwahl auf Geschwindigkeit 10 stellen, Apfel und Spinat entsaften. Geschwindigkeit auf 4 reduzieren, Gurke entsaften. Entsafteraufsatz entfernen. Mixerbehälter auf den Motorsockel setzen und mit dem Metallbügel sichern. Deckel auf den Behälter setzen und gut verschließen. Green Smoothie Taste drücken, um das Programm zu starten. Smoothie in Gläser füllen und mit etwas Muskatnuss bestreut servieren. Foto: djd-mk/sage Appliances GmbH Apfel-Avocado- Zimt-Smoothie Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Produktionshelfer in Nieder-Olm! Zu Ihren Tätigkeiten gehören Montage- und Klebearbeiten Bedruckung von Kunststoffteilen Verpackungstätigkeiten Qualitätsprüfung bewerbung@tracoe.com facebook.com/tracoe Wir wünschen uns von Ihnen Präzises, handwerkliches arbeiten Gutes Feinhandgeschick und gutes Sehvermögen mit Augenmaß Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Arbeiten in einem Sauberraum oder Reinraum Schichtarbeit im wöchentlichen Wechsel (6.00 Uhr bis / Uhr Uhr) Bereitschaft an Samstagen zu arbeiten Wir bieten Ihnen Angenehme Arbeitsatmosphäre Einarbeitung und Zeit sich in Ihrer neuen Aufgabe zurecht zu finden Vorerst befristet für 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung Haben wir Ihr Interesse geweckt zu einem wachsenden, dynamischen und international tätigen Unternehmen zu gehören? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Referenznummer per an Frau Angelika Enders, Leiterin Personal: bewerbung@tracoe.com Bitte beachten Sie, dass wir nur pdf-dokumente berücksichtigen werden. Zutaten Für vier Portionen: 85 g (etwa 1/2 Avocado) reifes Avocadofleisch, 1 Esslöffel Walnüsse, 1/2 Teelöffel gemahlener Zimt, 1/4 Teelöffel Bourbon-Vanilleextrakt, 120 g (etwa 6) Eiswürfel, 600 g (etwa 3) mittelgroße Granny Smith Äpfel, 100 g frischer Babyspinat, 1 Salatgurke (ca. 330 g), Muskatnuss gemahlen zum Garnieren Zubereitung Empfehlung zur Zubereitung: Küchenhelfer 3x Bluicer Pro von Sage Suchen Sie eine neue, interessante Tätigkeit? Arbeiten Sie gerne selbständig? Sind Sie motiviert, teamfähig und freuen sich auf täglich wechselnde Aufgaben? Wenn Sie jetzt noch einen elektrotechnischen Beruf oder eine elektrotechnische Ausbildung haben, sind Sie der/die Mitarbeiter/in, den/die wir zur Verstärkung unseres Teams suchen. Folgende Tätigkeiten gehören zukünftig zu Ihren Aufgaben: Kundendienst Antennenbau Hausgeräteauslieferung Hausgeräteservice Elektroinstallation und vieles mehr... Sehr gerne sind auch Berufsanfänger erwünscht. Auf was warten Sie noch? Wir freuen uns auf Sie TV & Audio, Empfangstechnik, Elektro-Hausgeräte Elektro Schäfer GmbH Unterpforte Gabsheim Tel / info@schaefer-gabsheim.de Seit über 45 Jahren Ihr Fachgeschäft im Mittelpunkt Rheinhessens! T.Br.

16 Seite 16 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. Juni Die Fassadenprofis - seit 25 Jahren Fassadenanstrich Malerarbeiten Altbausanierung Lackierarbeiten Innen- und Außenputz Tapezierarbeiten Maler- und Lackierbetrieb Kai Ullrich GmbH Friedhofsweg Wörrstadt Telefon Fenchel mit Olivenkruste THOMAS KÖRPER Sanitär - Heizung - Solaranlagen Badsanierung - Kundendienst Ernst-Ludwig-Str Saulheim Tel./Fax / Mobil / thomas.koerper@nexgo.de Zutaten Für zwei Personen: 2 Fenchelknollen, 75 ml trockener Weißwein, 250 g passierte Tomaten, 1 EL Tomatenmark, Salz, Pfeffer, 1 Knoblauchzehe, 3 Stiele Petersilie, 50 g schwarze entsteinte Oliven, 1/2 Scheibe Toastbrot, 30 g geriebener Parmesan, 1 EL weiche Butter, 1/2 TL abgeriebene Zitronenschale (unbehandelt) Zubereitung Eine halbe Tasse Wasser und den Wein in einen Topf geben. Fenchel putzen, längs halbieren und in einem Garsieb- Einsatz in den Topf setzen. Dann den Schnellgardeckel aufsetzen und verschließen. Im Softbereich etwa 7 Minuten garen lassen. Nach Ablauf der Garzeit den Topf vom Herd nehmen und drucklos werden lassen. Anschließend den Deckel abnehmen und den Einsatz mit dem Fenchel herausnehmen. Passierte Tomaten und Tomatenmark in den Topf geben und verrühren. Aufkochen lassen und mit Salz und Pfeffer würzen. Dann den Knoblauch schälen, die Petersilienblätter abzupfen und zusammen mit den Oliven und dem Toast klein hacken. Parmesan, Butter und Zitronenschale zugeben und alles gut vermischen. Die Tomatensoße in eine ofenfeste Form geben, die Fenchelhälften in die Soße setzen und die Olivenmasse darauf verteilen. Anschließend bei circa 200 Grad 7 Minuten überbacken. Noch leichter gelingt das Gericht mit einer Hightech- Kochplatte wie Navigenio, mit der automatisches Kochen und auch Überbacken möglich ist. Weitere Rezepttipps: Foto: djd-mk/amc Mailen Sie Ihre Anzeige an: anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Wir liefern prompt, zuverlässig und natürlich auch samstags Öffentliche Waage WÖRRSTADT Telefon / Fax / Wir lösen jede Verstopfung und reparieren!...mit uns läufts immer! Reinigung + Reparatur TV-Untersuchung Ingenieurleistungen 24-Stunden-Notdienst

17 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Anzeigenteil Seite 17 Anette Haug Rechtsanwältin - Fachanwältin für Sozialrecht Ihre Ansprechpartnerin für Sozialrecht in Nieder-Olm Ich helfe Ihnen gerne insbesondere bei Fragen wegen Erwerbsminderung, Krankenversicherung, Schwerbehindertenrecht, Sanktionen der Bundesagentur für Arbeit Telefon: kanzlei.haug@t-online.de Hans Jürgen Deuster Maler- und Stukkateurmeister Malerarbeiten Tapezierarbeiten Verarbeitung von Kalk-, Lehm- und Edelputzen Kreuznacher Straße Stadecken-Elsheim Telefon: Möb e l + Inne n ausb au Fenster Trockenbau Türen Küchen Böden Pfarrgasse Nieder-Olm Telefon Nachrichtenblatt Wörrstadt Nachrichtenblatt Alzey-Land Nachrichtenblatt aktuell Nieder-Olm Karoline Wieland GEWERBLICHE ANZEIGEN Beratung - Verkauf Tel / Fax / hv.wieland@oppenheimer-druckhaus.de Sehr geehrte Kunden, wir haben unsere Geschäftsstelle ab sofort wieder für Sie geöffnet. Aufgrund der aktuellen Situation sind unsere Öffnungszeiten bis auf weiteres wie folgt: Montag bis Freitag (außer Mittwoch) von 8.00 bis Uhr. Bitte beachten Sie die seit geltende Mundschutzregelung! Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund! Ihr Team vom Nachrichtenblatt

18 Seite 18 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. Juni 2020 Auf einmal bist du nicht mehr da, und keiner kann`s verstehen. Im Herzen bleibst du uns ganz nah, bei jedem Schri, den wir nun gehen. Plötzlich und unerwartet entschlief mein über alles geliebter Mann, unser Sohn, Bruder, Onkel, Schwiegersohn, Schwager und Cousin Reiner Preisner * In Liebe Deine Petra sowie alle Angehörigen Aufgrund der aktuellen Situa on findet die Beisetzung im engsten Familienkreis sta. Ober Olm, im Juni 2020 In schwerer Zeit sind wir für Sie da Unsere Palliativpflegefachkräfte, PalliativärztInnen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen beraten und begleiten in Mainz und Umgebung schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen in der Zeit der Krankheit, des Sterbens und der Trauer. Ihnen entstehen keine Kosten. Ambulanter Hospiz- und Palliativdienst der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.v. Weißliliengasse 10, Mainz Hospiztelefon: / kontakt@mainzer-hospiz.de Spendenkonto: Mainzer Volksbank IBAN: DE In Ihren schwersten Stunden sind wir für Sie da. Von Mensch - zu Mensch. Stütz Freitag Bestattungen Saulheim Erd-, Feuer-, Baum- und Seebestattungen Erledigung aller Formalitäten, Hausbesuche Bestattungen auf allen Friedhöfen Und wir wollten doch noch so viel gemeinsam erleben.... Schweren Herzens verabschieden wir uns von meinem Dickerchen, Vater, Bruder und Freund. Deine Frau Illi, deine Lieblingskinder Sarah und Sam und alle Angehörigen Hans Bernhard Heinen * Ich kam an deine Küste als ein Fremdling. Ich wohnte in deinem Haus als Gast. Ich verlasse deine Schwelle als ein Freund, meine Erde. (Rabindranath Tagore) Die Urnenbeisetzung findet am um Uhr im Ruhewald Rheinhessische Schweiz (Stein Bockenheim) sta. Wir bi en, von Beileidsbekundungen am Grabe abzusehen. Eine Kondolenzliste liegt aus. Telefon und TOTER SUCHT ANGEHÖRIGEN eyetronic - Fotolia.com Volksbund Deutsche Kriegs gräber fürsorge e. V. Telefon: graebersuche@volksbund.de Wir bitten um Beachtung! Geänderter Erscheintag! Das NACHRICHTENBLATT erscheint in der KW 24 am Freitag, Juni FRONLEICHNAM lpictures-fotolia

19 Donnerstag, den 4. Juni 2020 Anzeigenteil Seite 19 Wir gratulieren Klein-Winternheim Bärbel Dimpel 75 Jahre Yuko Hattori-Hartmann 75 Jahre Nieder-Olm Klaus Meyer 80 Jahre Ober-Olm Klaus Binnefeld 70 Jahre Sörgenloch Otmar Kissel 70 Jahre Barbara Schumacher 70 Jahre Zornheim Ruth Lauer 75 Jahre Ingrid Zelle 80 Jahre Goldene Hochzeiten Klein-Winternheim Werner und Marie-Luise Taube Nieder-Olm Hans Jürgen und Beate Schülein Zornheim Uwe und Margrit Pritschow Kaas VG Nieder-Olm Taxi / Taxidienst Großraumtaxi Flughafentransfer Krankenfahrten Direkt-Kurierfahrten Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden, Vermeidung von Schimmel und Geruch, Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw 06136/ info@techno-2000.com Stadecken-Elsheim Gisela Lampel 70 Jahre Horst Dechent 80 Jahre Ihr TAXI in der VG t Aktuelle Infos +++ Fahrten nach Terminvereinbarung möglich +++ max. 2 Fahrgäste (im Van 3) +++ bei Dialyse- und Bestrahlungsfahrten nur Einzelpersonen +++ Bleiben Sie munter! Ihr Taxibetrieb Konrad Ernst +++ fahrdienste.ernst@gmail.com Gartenarbeit aller Art Professionell Preiswert Baumfällung (speziell Risikolage) Steingarten Vertikutieren Baumstamm fräsen Heckenschnitt Entwurzelung Mäharbeiten/Säen Gartenpflege allg. etc. * INKL Abtransport * Glückwünsche Danksagungen Hochzeit Geburt Trauer ANZEIGEN KLEINANZEIGEN Beratung - Verkauf A.Kr. Pariser Straße 107 Nieder-Olm t Öffnungszeiten: Mo Fr 9 13 Uhr I Uhr Sa 9 13 Uhr Telefonische und digitale Anzeigen - annahme nur im Verlag möglich unter Telefon / oder per Fax unter / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Informative Ausstellung! Top Preis-Leistungs-Verhältnis! Alles aus einer Hand Marie-Curie-Ring Saulheim Telefon / Verkauf von Fliesen und Natursteinen I Sanitärobjekten I Baustoffen Exklusive Bäder 3D-Badplanung Komplettsanierung Reparaturdienst Seniorengerechter, barrierefreier Umbau Tel

20 Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 4. Juni 2020 Tapezieren Streichen Farbtechniken Dekorative Wand- und Deckengestaltung Trockenbau Bodenbeläge aller Art: Designbeläge Linoleum Parkett Teppich FLIESEN & BÄDERSANIERUNG Marvin Poppe Münchhofpforte 2a Essenheim A.Kr. Mailen Sie Ihre Anzeige an:

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