Analyse von Ingeborg Bachmanns Erzählung Ein Wildermuth

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1 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Germanistisches Seminar Lehrstuhl für Neuere Deutsche Literaturgeschichte Wintersemester 2003/04 Hauptseminar Ingeborg Bachmann Seminarleiter: Prof. Dr. Helmuth Kiesel Verfasserin: Annelen Brunner Analyse von Ingeborg Bachmanns Erzählung Ein Wildermuth

2 Inhaltsverzeichnis Einführung...1 Der Prolog...2 Teil 1 und 2 - Erzählweise und Konzeption...4 Teil 1 - Der Prozess...8 Zwei Wildermuths...8 Wahrheit im Prozess...11 Teil 2 - Reflexionen über die Wahrheit...15 Wahrheitssuche und Sinnsuche...15 Wahrheit als Wirklichkeitsabbildung...17 Wahrheit und Moral...19 'Höhere Wahrheiten'...21 Wahrheit und Fiktion...22 Wahrheit und Sprache...24 Wahrheit als Übereinstimmung...26 Die Lösung?...30 Quellenverzeichnis...35

3 Einführung 1961 wird Ingeborg Bachmanns Erzählband Das dreißigste Jahr veröffentlicht, in dem auch die Erzählung Ein Wildermuth enthalten ist. Die Autorin, die sich als Lyrikerin bereits einen Namen gemacht hat, tritt damit zum ersten Mal als Prosaschriftstellerin in die Öffentlichkeit. Die sieben Erzählungen sind alle in den Jahren 1956 und 1957 entworfen 1, und gehören damit zur selben Schaffensperiode wie etwa das Hörspiel Der gute Gott von Manhattan (entstanden 1957, urgesendet am ) und die Frankfurter Poetik-Vorlesungen (1959/60). Ihr gemeinsames Thema ist, wie Kurt Bartsch zusammenfasst, die Darstellung existenzieller Krisen aufgrund des Widerspruchs von individuellen Ansprüchen und gesellschaftlichen Zwängen, der Spannung zwischen subjektivem Wunschverhalten und objektiven Sachverhalten. 2 Eine große Rolle spielt dabei das Streben nach dem Absoluten oder, wie Bachmann es in ihrer 1959 gehaltenen Blindenpreisrede Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar ausdrückt, nach dem Unmögliche[n], Unerreichbare[n], sei es der Liebe, der Freiheit oder jeder reinen Größe. 3 In Ein Wildermuth ist diese reine Größe die Wahrheit. Wahrheit ist ein Begriff, der in der Philosophie eine große Rolle spielt, und die Figur Wildermuth ist als Intellektueller konzipiert, der sich z. T. auf sehr analytische Weise mit verschiedenen Wahrheitsvorstellungen beschäftigt. Es ist darum wenig verwunderlich, dass zahlreiche Interpretationen auf die Frage eingehen, auf welche philosophischen Konzepte angespielt wird. Insbesondere auf Parallelen zu der Philosophie Ludwig Wittgensteins wird häufig verwiesen. Heide Seidel geht sogar so weit, die gesamte Erzählung als Rekonstruktion von Wittgensteins biographischem und philosophischem Werdegang zu interpretieren. 4 Vor allem Joachim Eberhardt weist auf zahlreiche weitere philosophische Parallelen hin. 5 In Anbetracht der Tatsache, dass Bachmann in Philosophie promoviert hat, ist es durchaus legitim anzunehmen, dass diese Bezüge bewusst gesetzt sind und die Autorin ihr eigenes Wissen um Wahrheitsvorstellungen verarbeitet hat. Bei meiner Analyse werde ich jedoch weitgehend auf Hinweise auf philosophiegeschichtliche Parallelen verzichten und mich stattdessen darauf konzentrieren, der eigenen Logik und Argumentation der Erzählung zu folgen und zu versuchen, sie aus sich selbst heraus zu verstehen. Bei Ein Wildermuth handelt es sich wohl um die am strengsten komponierte Erzählung aus der Sammlung Das dreißigste Jahr. Sie ist nicht chronologisch erzählt, sondern setzt im Moment der 1. Bachmann, Ingeborg: Werke. Band II: Erzählungen, hrsg. v. Christine Koschel, Inge von Weidenbaum, Clemens Münster, München/Zürich 1978, S Bartsch, Kurt: Ingeborg Bachmann, Weimar , S Bachmann, Ingeborg: Gedichte, Erzählungen, Hörspiel, Essays, München , S vgl. Seidel, Heide: Ingeborg Bachmann und Ludwig Wittgenstein. Person und Werk Ludwig Wittgensteins in den Erzählungen Das dreißigste Jahr und Ein Wildermuth, in: Zeitschrift für deutsche Philologie, Band 98 (1979) Heft 1, S vgl. Eberhardt, Joachim: Es gibt für mich keine Zitate. Intertextualität im dichterischen Werk Ingeborg Bachmanns, Tübingen 2002, v. a. S. 185f. und S

4 Krise ein und beleuchtet rückblickend deren Ursachen und die Entwicklung des Protagonisten. Angelpunkt der Erzählung ist der Schrei des Richters Anton Wildermuth während einer Gerichtsverhandlung. Der erste, unbetitelte Abschnitt - im Folgenden Prolog genannt - ist zeitlich unmittelbar nach diesem Schrei situiert und rückt ihn in den Blickpunkt der Lesers. Der zweite Teil, von Bachmann mit 1 überschrieben, beschreibt die Gerichtsverhandlung, die mit diesem Schrei endet. Der dritte Teil, überschrieben mit 2, ist aus der Perspektive Wildermuths erzählt, der während seiner auf den Schrei folgenden Krankheit seine Biographie und lebenslange Wahrheitssuche reflektiert. Meine Analyse wird im Wesentlichen der Struktur der Erzählung folgen, auch um der Entwicklung Rechnung zu tragen, wie sie dem Leser von Bachmann präsentiert wird. Der Prolog Der erste Teil der Erzählung ist mit Abstand der kürzeste Abschnitt. Man kann ihn als Prolog bezeichnen, denn er schafft Grundlage und Ausgangspunkt für die beiden folgenden Teile. Die Erzählung setzt unmittelbar nach Wildermuths Schrei ein. Den größten Teil des Prologs macht die Schilderung der Szene in Wildermuths Zimmer im Gerichtsgebäude aus, in das er sich aus dem Gerichtssaal zurückzieht. Dargestellt wird die innere Befindlichkeit des Richters nach dem einschneidenden Ereignis. Ein Wildermuth wählt immer die Wahrheit (S ) lautet der erste Satz der Erzählung. Damit ist das Thema bereits umrissen. Das entscheidende Wort Wahrheit und der damit verbundene Absolutheitsanspruch sind genannt. Es handelt sich um die Lebensmaxime, die Anton Wildermuth von seinem Vater mitgegeben worden ist und die sein Leben bestimmt hat. Die Bezeichnung des Satzes als einen gewaltigen und dröhnenden verrät den überwältigenden Anspruch, den er für Wildermuth repräsentiert. Der Prolog zeigt den Moment, in dem Wildermuth zu dem Schluss gekommen ist, daß es mit dieser Wahrheit von nun an für immer zu Ende sei. Je nach Betonung kann dieser Satz verschieden aufgefasst werden: Einmal als Absage an die Wahrheit insgesamt oder aber nur an diese Wahrheit, also ein Wahrheitskonzept, das sich von der väterlichen Maxime ableitet. Auf diese Frage wird im Verlauf der Interpretation noch einzugehen sein. Sicher ist, dass Wildermuth sich von dem bisherigen Verständnis von Wahrheit löst. Sinnfällig wird dies dadurch, dass die erste Handlung, die der Leser ihn vollziehen sieht, das Ablegen von Robe und Barett ist, den Zeichen seines Richterberufs und Sinnbildern für das bisher geführte Leben. Ein spannungsreicher Gegensatz ergibt sich dadurch, dass Wildermuth mit seinem Titel, Oberlandesgerichtsrat, eingeführt und damit auf eine gesellschaftliche Rolle festgelegt wird, aus der er jedoch noch im selben Satz symbolisch austritt. Der absolute Wahrheitsanspruch wird sofort in Zusammenhang gesetzt mit einer Krise und einem 6. Die Seitenangaben zur Erzählung Ein Wildermuth werden direkt im Text vermerkt und beziehen sich auf Bachmann, Ingeborg: Gedichte, Erzählungen, Hörspiel, Essays, München Wenn mehrere Zitate von derselben Seite aufeinander folgen, wird die entsprechende Seitenangabe nicht wiederholt.

5 Umbruch im Leben des Protagonisten. Die Erschütterung seines Wahrheitsglaubens empfindet Wildermuth wie einen Stillstand, der sich auf der ganzen Welt bemerkbar machen sollte. Die Erschütterung ist also so wesentlich, dass sie nicht nur auf ihn als einzelnes Individuum, sondern auf die gesamte Welt Einfluss haben und dass sie - darum Stillstand - ein weiteres Funktionieren und Fortbestehen der Welt unmöglich machen müsste. Dies zeigt die enorme Bedeutung, die der Wahrheit als Prinzip in dieser Erzählung zugesprochen wird. Die Selbstverständlichkeit, mit der Wildermuth den Austritt aus seinem bisherigen Leben als zwangsläufige Folge der Erschütterung akzeptiert, steht im Gegensatz zu seiner Unsicherheit darüber, was ihm wirklich geschehen ist. Er versucht, von einem außenstehenden Beobachter, dem alten Gerichtsdiener, Aufschluss über den Vorfall zu bekommen, den er offenbar selbst nicht rekonstruieren kann. Dies ist das einzige Mal, dass unmittelbar gezeigt wird, wie Wildermuth den Dialog mit einer anderen Person sucht. Teil 1, die Beschreibung des Prozesses, enthält keine einzige Sprechpassage des Richters; in Teil 2, der Reflexion, gibt es einen einzigen Dialog, den Streit Wildermuths mit seiner Frau Gerda, der jedoch nicht von Wildermuth initiiert wird und außerdem dadurch, dass er vom Erzähler referiert wird, einen mittelbaren Status erhält (vgl. S. 175f.). Dieser Mangel an Dialogen deutet auf eine weitgehende Isolierung Wildermuths hin, der die Lösung seines Problems nicht in der Interaktion mit anderen Menschen, sondern ganz auf sich selbst gestellt zu finden versucht. Insofern ist es besonders bedeutsam, dass er hier, unmittelbar nach der Erschütterung, den Kontakt zu einem Anderen sucht, um Klarheit über sein eigenes Handeln zu bekommen. Seine erste Frage - Was habe ich gesagt, Sablatschan? (S. 143) - bleibt unbeantwortet. Mit der zweiten - Habe ich geschrien? - scheint Wildermuth seine Ansprüche an den Gesprächspartner bereits zu vermindern, denn die Tatsache, dass es einen Schrei gegeben hat, war in der ersten Frage offenbar implizit vorausgesetzt. Der Gerichtsdiener beantwortet die zweite Frage mit einem stummen Nicken. Obwohl die Anbindung des nächsten Abschnitts mit kurz darauf verrät, dass einige Zeit vergeht, bevor Wildermuth weggeführt wird, wird darüber hinaus nicht mehr gesprochen. Der von Wildermuth versuchte Dialog ist also stark einseitig und scheitert fast vollkommen. Der einzige Informationsgewinn für ihn ist die Bestätigung, dass der Schrei tatsächlich stattgefunden hat. Frank Pilipp vertritt die Auffassung, die Stummheit des Gerichtsdieners bedeute, dass er die Unzulänglichkeit der Sprache bereits durchschaut und sich ins Schweigen zurückgezogen [hat]. 7 Mir scheint dies etwas weit gegriffen. Meiner Meinung nach steht der Gerichtsdiener hier für einen Außenstehenden. Was Wildermuth von ihm erfahren kann - dass der Schrei als Tatsache feststeht, die Frage nach seinem Wortlaut jedoch nicht zu beantworten ist - deckt sich mit dem Wissen der Öffentlichkeit, wie der Leser am Ende von Teil 1 erfährt (vgl. S. 154f.). Die kurze Dialogszene hat 7. Pilipp, Frank: Ingeborg Bachmanns Das dreißigste Jahr. Kritischer Kommentar und Deutung, Würzburg 2001, S. 103 (Fußnote).

6 damit auch die Funktion zu zeigen, dass Wildermuths Versuch scheitert, Klarheit über sich selbst zu erlangen, indem er sich an einen anderen Menschen wendet. Der Mangel an Dialogen im weiteren Verlauf der Erzählung wird damit verständlicher, da Wildermuth erfahren hat, dass andere ihm auf die wesentlichen Fragen keine Antwort geben können. Wildermuths Schrei, der an dieser Stelle zum ersten Mal erwähnt wird, hat konstituierende Bedeutung für die Erzählung. Die Frage nach seiner Ursache und Bedeutung bestimmt ihren weiteren Verlauf. Schreien an sich bedeutet erstens starke Emotionalität und stellt zweitens, wenn es unvermittelt in einer Gerichtsverhandlung geschieht, einen offensichtlichen Regelbruch dar. Der Schrei ist also etwas Unerhörtes, das die Aufmerksamkeit des Lesers erregt und auch innerhalb der Erzählung von der Öffentlichkeit als spektakuläres Ereignis begriffen wird (vgl. S. 154). Durch Wildermuths Fragen wird außerdem klar, dass der Schrei unbewusst und ungeplant hervorgebrochen ist. Dies deutet auf ein Aufbegehren des Gefühls hin, das nicht vom Verstand gelenkt und darum auch nicht in seiner Bedeutung fixierbar ist. An dieser Stelle weiß der Leser, dass sich mit dem Schrei ein Umbruch in Wildermuths Leben vollzogen hat, worin dieser genau besteht und wie er zu bewerten ist, bleibt jedoch unklar. Die Signale sind ambivalent und zwischen Extremen schwankend: Die religiöse Motivik der Schmerzenskrone (S. 143) rückt Wildermuth in die Nähe einer Christusfigur, während andererseits der Vergleich der Herren in schwarzen Talaren, die ihn aus dem Gericht führen, mit rächenden Engeln an den Sündenfall erinnert und damit auf einen Verstoß gegen die (göttliche) Ordnung hindeutet. In raffender Erzählweise beschreiben die letzten Sätze des Prologs Wildermuths Gedanken in den Wochen, die er nach seinem Zusammenbruch zu Hause im Bett verbringt. Es wird deutlich, dass Wildermuth das Bedürfnis hat, einen Sinnzusammenhang (S. 144) in seiner Geschichte zu finden. Wie zuvor bei seinen Fragen an den Gerichtsdiener sucht er dabei zunächst den Blick von außen auf die Geschehnisse, indem er Zeitungen liest. Gleichzeitig wird jedoch schon an dieser Stelle Wildermuths Überzeugung betont, dass sein Erlebnis nicht rational fassbar ist. Vielmehr ist es ein sichtbarer Unfall [...], der nicht taugte, mehr anzurichten in der Welt als eine kurze, kopflose Verwirrung. Bachmann erteilt damit im Grunde jeder rational-logischen Interpretation der Geschehnisse bereits im Prolog eine Absage. Der gesamte Rest der Erzählung steht in der Spannung zwischen der Suche nach genau dem Sinnzusammenhang und der Gewissheit, dass diese Suche zum Scheitern verurteilt ist. Teil 1 und 2 - Erzählweise und Konzeption Es ist wohl legitim, Wildermuths Schrei, mit dem der Leser im Prolog konfrontiert wird, als Angelpunkt für die beiden folgenden Teile der Erzählung zu betrachten, die Bachmann mit 1 und 2 betitelt. Teil 1 ist ein Rückblick, der mit dem Schrei endet, Teil 2 wird von der Situation aus erzählt,

7 in der sich Wildermuth am Ende des Prologs befindet. Die beiden Teile weisen auffallende strukturelle Gegensätze auf. Teil 1 beschäftigt sich mit dem Mordprozess, der von dem Schrei des Richters Wildermuth unterbrochen worden ist. Die Handlung ist auf ein fest definiertes Ereignis, die Gerichtsverhandlung, beschränkt und vollzieht sich im Wesentlichen an einem Ort, dem Gerichtssaal. Die Erzählweise ist chronologisch und der zeitliche Ablauf der Ereignisse klar erkennbar. All dies deutet auf Geschlossenheit und Sinn gebendes Erzählen hin. Jost Schneider bezeichnet die Erzählhaltung als auktorial 8, was von Joachim Eberhardt als zu ungenau kritisiert wird, da die Fokussierung der Erzählperspektive innerhalb des Abschnitts wechselt. 9 Betrachtet man den Text genau, lässt sich Teil 1 in drei durch ihre jeweils dominierende Erzählweise voneinander abgrenzbare Abschnitte gliedern. Der erste Abschnitt (S. 144f.) berichtet über den Mord des Landarbeiters Josef Wildermuth an seinem Vater und über die Vorkommnisse vor Eröffnung des eigentlichen Verfahrens, an dem der Richter Wildermuth beteiligt ist. Die Erzählweise ist hier sehr sachlich und distanziert. Aussagen werden in indirekter Rede zitiert, Gefühle, wenn überhaupt, nur genannt. Häufig sind begründende Konjunktionalsätze, so dass insgesamt der Eindruck eines bewusst unterkühlten Berichts entsteht. Der Übergang zum zweiten Abschnitt erfolgt fließend im 3. Absatz von Teil 1, wo damit begonnen wird, die Haltung des Richters zu dem Fall zu beschreiben. Ausgehend von einem einfachen Nennen eines Gefühls: Der Richter war dankbar für diesen Fall (S. 145) werden zunächst nahe liegende Gründe angeführt, die einem außenstehenden Beobachter bekannt sein können: die Einfachheit des Falles, die Tatsache, dass der Richter zuvor politische Prozesse geleitet und dabei Morddrohungen erhalten hat, der Todesfall in der Familie und der damit verbundene Stress. Im weiteren Verlauf wird die innere Befindlichkeit des Richters jedoch immer ausführlicher dargestellt, so dass sich unmerklich ein Übergang zu einer personalen Erzählweise vollzieht, die der im Prolog ähnelt. Dass der Erzähler Wildermuths Perspektive eingenommen hat, wird spätestens bei der Beschreibung der Unruhe des Richters über die Namensgleichheit zwischen ihm und dem Angeklagten deutlich. Hier taucht der Erzähler ganz in die Gefühls- und Gedankenwelt Wildermuths ein. Besonders die Evozierung der Erinnerung an das Namensschild der fremden Wildermuths in diesem Zusammenhang ist ein deutliches Signal (vgl. S. 147). Mit dem Beginn des eigentlichen Prozesses (S. 148) wechselt die Erzählweise erneut, diesmal fast abrupt. Im ersten Absatz werden Wildermuths Gefühle nur noch genannt. Die Beschreibung der äußeren Erscheinung ersetzt die Nähe zu seinem Denken und Fühlen. So wird festgestellt: der Richter argwöhnte, doch anstatt dem Leser seine Gedanken und damit Grund und Natur des Argwohns mitzuteilen, folgt eine genaue Beschreibung des Verhaltens, das einen Beobachter auf 8. vgl. Schneider, Jost: Die Kompositionsmethode Ingeborg Bachmanns. Erzählstil und Engagement in Das dreißigste Jahr, Malina und Simultan, Bielefeld 1999, S vgl. Eberhardt, a. a. O., S. 189.

8 Argwohn schließen lässt. Ab dem zweiten Absatz fallen auch die Nennungen von Wildermuths Gefühlen weg. Die Erzählweise insgesamt ist hier allerdings nicht so nüchtern wie im ersten Abschnitt von Teil 1 und es gibt deutende Stellen, wie etwa bei der Verbildlichung des Wahrheitsbegriffs des Verteidigers (S. 150f.) und der Darstellung der inneren Befindlichkeit der Zeugen nach ihrer Verunsicherung durch den Knopfexperten (S. 153f.). Umso auffälliger ist es, dass der Erzähler gerade in Bezug auf den Richter Wildermuth eine strenge Außensicht beibehält. Teil 2 ist in der Ich-Perspektive erzählt, was schon darauf hinweist, dass hier eine größere Subjektivität vorherrscht. Der Erzähler ist eindeutig Wildermuth selbst. Nach dem Schrei ans Bett gefesselt, vollzieht er sein bisheriges Leben nach, das von der Suche nach Wahrheit bestimmt gewesen ist. Teil 2 beginnt mit einer Reflexion über die jetzige Lage und folgt dann Wildermuths Lebenslauf zunächst chronologisch, wobei Kindheit, Jugend und Studienzeit als fest definierte Lebensabschnitte hervortreten. Mit Beginn des Erwachsenenlebens scheint die klare, stufenweise erzählbare Entwicklung abgeschlossen und die biographische Erzählung wird immer häufiger durch Reflexionen unterbrochen. Als in sich geschlossene längere Erzählabschnitte treten nur noch die Begegnung mit der Kellnerin Wanda hervor (S ) und eine Szene aus der Gegenwart des erzählenden Wildermuth, der Streit mit seiner Frau Gerda (S. 175f.). Teil 2 umspannt also einen weit größeren Zeitabschnitt als Teil 1, nämlich Wildermuths gesamtes Leben einschließlich der gegenwärtigen Lage nach dem Schrei, und ist auch räumlich viel weniger geschlossen als die vorhergehende Prozesserzählung. Vor allem gegen Ende löst sich durch die zahlreichen Reflexionen die klare Linie der Erzählung zunehmend auf. Die thematische Geschlossenheit allerdings bleibt auch hier erhalten. Kennzeichen der gesamte Erzählung ist das konzentrierte Kreisen um das Thema Wahrheit, auf das in Teil 2 noch expliziter als in Teil 1 immer wieder verwiesen wird. Angesichts der Gegensätzlichkeit der beiden Teile schlägt Schneider vor, folgendes Zitat vom Ende des Prologs als Schlüssel für das Bauprinzip der Erzählung zu sehen: 10 Wildermuth versuchte, wie ein Unbeteiligter, die Geschichte in sich zu erzeugen und dann in sich zu zerschlagen, die man für die Öffentlichkeit aus dem Vorfall gemacht hatte. (S. 144) Ergebnis des Erzeugens wäre damit Teil 1, des anschließenden Zerschlagens Teil 2. Ich werde diese These im Folgenden untersuchen. Zunächst ist die Frage zu klären, ob man Teil 1 als die Geschichte [...], die man für die Öffentlichkeit aus diesem Vorfall gemacht hatte bezeichnen kann. Einiges spricht dafür, so vor allem der erste Abschnitt von Teil 1, dessen unterkühlte Erzählweise an Gerichtsprotokolle erinnert, und die Schilderung des Prozesshergangs selbst - diese allerdings nur, wenn man sich auf die Darstellung des Richters beschränkt. Die kommentierenden Passagen über die Wahrheitsauffassung des Verteidigers oder die Reaktion der Zeugen dagegen sind unter dieser 10. vgl. Schneider, a. a. O., S. 246.

9 Vorgabe problematisch, da hier eine Wertung und Interpretation des Geschehens erfolgt, die sehr untypisch für eine Geschichte erscheint, die auf Informationen aus Zeitungen (S. 144) beruht. Noch weniger fügt sich die Passage über Wildermuths Empfindungen angesichts der Namensgleichheit mit dem Angeklagten ins Bild, denn sie gibt Informationen, die der Öffentlichkeit so auf keinen Fall zugänglich sein können. Dass die Darstellung der Geschehnisse in Teil 1 auf andere Quellen als die Zeitungen zurückgreift, wird zudem daran deutlich, dass sie explizit den Aussagen der Zeitungen widerspricht, wenn es um den Zeitpunkt des Schreis geht (vgl. S. 154). Eine ganz auf Außensicht beschränkte Erzählung liegt hier also nicht vor. Die Abweichungen ließen sich erklären, wenn man aus der Aussage, dass es Wildermuth ist, der versucht, die Geschichte in sich zu erzeugen (Hervorhebung von mir), schließt, dass er der Erzähler nicht nur von Teil 2, sondern auch von Teil 1 ist. Er versucht demnach, eine objektive Version des Vorfalls zu entwerfen, greift jedoch unterschwellig immer wieder wertend und kommentierend ein. In ihrer Fokussierung auf die Wahrheitsproblematik passen etwa die Charakterisierungen des Angeklagten, des Verteidigers, des Staatsanwalts und des Knopfexperten durchaus zur Denkweise des Ich-Erzählers Wildermuth in Teil 2. Einzig in Bezug auf seine eigene Person während des Prozesses zieht sich der Erzähler Wildermuth bewusst ganz auf Fremdbeobachtungen zurück, denn ebenso wie er im Prolog die Meinung des Gerichtsdieners erfragt hat, versucht er auch hier, sich über die Zeugnisse Außenstehender an das entscheidende Ereignis, den Schrei, anzunähern. Diese Interpretationsmöglichkeit, dass Wildermuth bereits in Teil 1 der Erzähler ist, der beide Versionen von seinem Krankenlager aus entwirft, wird auch von Schneider vorgeschlagen. Im Prolog würde, eben durch das Erzeugen-Zerschlagen -Zitat, eine zweite Fiktionsebene eröffnet und beide Teile seien das Werk desselben Autors, was die Macht eines Autors zur Sinngebung und Wahrheitserzeugung durch sein Erzählen demonstriere. 11 Das Hauptproblem bei dieser Interpretation ist meiner Meinung nach die Ähnlichkeit zwischen der Erzählweise von Teil 1 und der Erzählweise des Prologs. Auch dort nimmt der Erzähler Wildermuths Perspektive ein, und zwar im selben Maße wie im Mittelteil von Teil 1. Diese Ähnlichkeit macht es schwer, anzunehmen, dass es sich hier um zwei grundsätzlich verschiedene Erzählstimmen - eine anonyme Instanz im Prolog und die Figur Wildermuth in Teil 1 - handelt. Hätte Bachmann die beiden Abschnitte in dieser Hinsicht voneinander abgrenzen wollen, hätte sie wohl deutlichere Signale gesetzt. Man könnte weiter argumentieren, dass Wildermuth eben auch der verborgene Erzähler des Prologs - und damit der gesamten Erzählung sei. Dann kann man jedoch nicht mehr vom Prolog als Ursprungsort einer zweiten Fiktionsebene 12 sprechen. Außerdem verliert Wildermuths Erzähltätigkeit in Teil 1 an Bedeutung und deren Verknüpfung mit dem Erzeugen-Zerschlagen -Zitat ist hinfällig, wenn er sowieso der Erzähler des gesamten Werkes ist. Abgesehen davon ist es 11. vgl. Schneider. a. a. O., v. a. S. 246 und S Scheider, a. a. O., S. 250.

10 offensichtlich, dass Bachmann im Prolog und in Teil 1 bewusst die neutraler wirkende heterodiegetische Er-Form gewählt hat, um einen Gegensatz zur subjektiven autodiegetischen Ich- Form in Teil 2 herzustellen. Dies deutet darauf hin, dass sie die ersten beiden Teile gerade von der subjektiven Sicht Wildermuths abgrenzen wollte. Allerdings lassen sich meiner Meinung nach die oben ausgeführten Argumente für Wildermuth als Erzähler in Teil 1 und die auf Wildermuth fokussierte Erzählweise im Prolog nicht vollkommen ignorieren. Festzuhalten bleibt, dass der Erzähler, wenn auch wohl nicht mit Wildermuth gleichzusetzen, ihm doch sehr nahe steht. An keiner Stelle distanziert er sich von der Figur oder widerspricht ihrem Blick auf die Welt. Die Erzählweise ist nie wirklich objektiv, sondern bleibt bestimmt von der Ansprüchen des Protagonisten. Die Öffentlichkeit und ihr Blick auf die Geschehnisse treten nirgends wirklich hervor und werden auch letztlich nicht für wichtig erachtet. Teil 1 zu lesen als Versuch Wildermuths, bzw. einer Wildermuth sehr nahe stehenden Erzählinstanz, eine Version der Ereignisse in Außensicht zu schaffen, scheint akzeptabel und angesichts der bewusst von Teil 2 abgesetzten neutralen Passagen von der Autorin auch so intendiert. Dieser Teil scheitert zweifach, einmal an dem Anspruch, wirklich eine Geschichte [...] für die Öffentlichkeit zu erzählen, vor allem aber an seinem eigentlichen Zweck, eine Antwort auf die Frage nach Wildermuths Schrei zu liefern. Dennoch ist es nicht schlüssig anzunehmen, dass Teil 2 das Zerschlagen von Teil 1 beinhaltet. Die beiden Teile sind in dem, was sie erzählen, überhaupt nicht deckungsgleich und die Aussagen von Teil 1 werden durch Teil 2 an keiner Stellen in Frage gestellt oder korrigiert. 13 Teil 1 wird also nicht zerschlagen, sondern höchstens als gescheiterter erster Versuch stehen gelassen. Nachdem in Teil 1 versucht worden ist, sich den Ereignissen in einem überschaubaren Rahmen und auf weitgehend objektive Weise zu nähern, erfolgt in Teil 2 eine Öffnung. Er steht also nicht so sehr in einem Oppositions- als in einem Ergänzungsverhältnis zu Teil 1. Da die Betrachtung von Außen keine Ergebnisse gebracht hat, erfolgt eine Ausweitung auf die gesamte Biographie Wildermuths, die mit einbezogen werden muss, um zu einem Verständnis für sein Verhalten zu kommen. Für dieses Verständnis scheint auch die subjektive Perspektive notwendig. Die Erklärung kann - falls es eine gibt - nur aus Wildermuth selbst kommen. Darum wird in Teil 2 die heterodiegetische Erzählinstanz aufgegeben, die in einer Bemühung um Objektivität gesetzt worden ist. Teil 1 - Der Prozess Zwei Wildermuths Im Prolog ist der Richter Anton Wildermuth als Protagonist eingeführt worden und nach den bruchstückhaften Informationen, die der Leser über ihn erhalten hat, erwartet er nun Erklärungen in Bezug auf den Fall dieses Protagonisten. 13. vgl. hierzu auch Eberhardt, a. a. O., S. 191.

11 Die Erzählung setzt jedoch in Teil 1 an einem ganz anderen Punkt neu an und konfrontiert den Leser mit der Geschichte eines zweiten Wildermuths, des Landarbeiters Josef Wildermuth, Vatermörder und Angeklagter im Mordprozess. Die beiden Wildermuths sind als Kontrastfiguren angelegt: Sie spielen die gegensätzlichen Rollen des Richters und des Angeklagten. Anton Wildermuth vertritt die gesellschaftliche Ordnung gegen Josef, den Gewaltverbrecher, der seinen eigenen Vater auf brutale Weise mit einer Holzhacke erschlagen hat. Ihre soziale Position ist gegensätzlich wie auch, so scheint es zumindest zunächst, ihre Mentalität. Josef Wildermuth gehört als Landarbeiter einer niederen Gesellschaftsschicht an, er ist ungebildet und intellektuell wenig geschult. Er wird beschrieben als ruhig, linkisch und stumpf (S. 148), hat keine Übung darin, sich zu erinnern (S. 150) und Probleme, sich auszudrücken. Die Direktheit, mit der er den Mord ausgeführt hat, deutet auf Handeln statt Denken hin. Anton Wildermuth dagegen entstammt der bürgerlichen Mittelschicht, hat studiert und ist als Richter angesehen - darauf deutet die Erwähnung der schwierigen politischen Prozesse hin, die er bereits geleitet hat (vgl. S. 145). Immer wieder wird sein Titel, Oberlandesgerichtsrat, erwähnt, der neben der Amtsautorität auch seine Stellung in der gesellschaftlichen Hierarchie betont. Wie sich bereits im Prolog andeutet und in Teil 2, der Reflexion, ganz deutlich wird, ist Anton Wildermuth intelligent, ein kritischer Denker und ein ausgesprochener Kopfmensch, der über weite Teile seines Lebens hinweg die Welt mit dem Verstand zu erfassen versucht. Dennoch suggeriert die Namensgleichheit von vornherein eine Verbindung zwischen den beiden Figuren und wird in Teil 1 auch ausführlich thematisiert. Da sie einen Reporter belustigte und neugierig machte (S. 145) und damit in der Öffentlichkeit das erste Interesse an dem Mordprozess weckt, korrespondiert sie strukturell als erstes ungewöhnliches Moment in der Verhandlung auch mit dem spektakulären Schrei. Sie hat Einfluss auf den Ablauf der gesamten Verhandlung, da sich der Richter so stark von ihr betroffen fühlt, dass sein Verhalten beeinflusst wird. Wie wichtig diese Betroffenheit für den Gang der Erzählung ist, zeigt sich daran, dass der Erzähler das einzige Mal in diesem Teil der Erzählung Wildermuths Perspektive einnimmt, um sie dem Leser nahe zu bringen. Den Mordfall selbst betrachtet der Richter als klar und einfach und erwartet, einfach denken [zu] dürfen und glauben [zu] dürfen an Recht und Wahrheitsfindung, an Urteil und Strafausmaß. (S. 146) Es ist jedoch die Namensgleichheit, und zwar nur diese, die ihn trotzdem unruhig werden lässt und seinen Blick auf den Fall und den Angeklagten verändert. Offensichtlich hat dies mit der Weltauffassung Anton Wildermuths zu tun: Es war ihm selbstverständlich, daß Namen [von den Vorkommnissen] Kunde gaben und daß Vorfälle sich mit jenen Namen zusammentaten, an denen man Angeklagte und Zeugen erkennen konnte. (S. 147 f.) Wildermuth glaubt also an eine feste und eindeutige Verbindung zwischen den Fakten in einem Prozess und den Namen der Beteiligten. Dies erinnert an De Saussures Verknüpfung zwischen Bezeichner und Bezeichnetem und weist auf das Sprachproblem hin, das in der Erzählung immer wieder auftaucht. Für den Richter ist es unerträglich, wenn Bezeichner nicht eindeutig sind, wie es der

12 Fall ist, wenn für zwei Personen, die verschiedenen Rollen spielen, der gleiche Name vergeben wird. Es geht hier um einen Grundmechanismus der Strukturierung von Informationen, die man dadurch verarbeitet, dass man ihnen Bezeichner zuweist, deren Beziehungen untereinander sich dann festlegen lassen. Wird dieser Mechanismus außer Kraft gesetzt, ist ein Verstehen der Welt nicht mehr möglich: Und sein Name war hier in einem üblen Märchen, verknüpft mit Vorkommnissen ebenso sinnlos, wie er einmal mit einem Krautgeruch verknüpft war. (S. 147; Hervorhebung von mir) Wildermuths Beunruhigung besteht also zunächst darin, dass die Übereinstimmung von Wort und Wirklichkeit, eine Grundannahme für seine Wahrheitsvorstellung, und damit die Interpretierbarkeit der Realität gestört ist. Um diese wiederherzustellen, muss sich der Richter Wildermuth mit dem Angeklagten Wildermuth identifizieren. Nur so kann ihrer Namensgleichheit ein Sinn gegeben werden. Zu Beginn des Prozesses hat er also mit der Vorstellung zu kämpfen, einem Mörder zu gleichen, was das Gefühl von unwillkürlicher Scham und Revolte (S. 148) erklärt, dass er angesichts des Angeklagten empfindet. Es wird hier, durch den Protagonisten selbst, die Umdeutung des Eigennamen Wildermuth zum Wildermuth-Typus vollzogen. Durch diese Umdeutung wird das Verhältnis von Bezeichner zu Bezeichnetem wieder zurechtgerückt, denn während zwei Individuen mit dem identifizierenden Namen Wildermuth Verwirrung auslösen, so ist es vollkommen normal, mehrere Individuen zu haben, die einem Konzept Wildermuth entsprechen. Die Setzung des Namens Wildermuth für einen Typus gilt für die gesamte Erzählung, was schon am Titel Ein Wildermuth deutlich wird. Der unbestimmte Artikel kann nicht mit einem Namen, sondern nur mit einem Konzeptbegriff verwendet werden. 14 Interessant ist, dass wir innerhalb der Erzählung selbst die Umdeutung beobachten können und die Folgen, die sich für den Protagonisten daraus ergeben: Wenn nämlich der Angeklagte ein Wildermuth ist, so muss er dem Lehrsatz von Anton Wildermuths Vater entsprechen, der das Wildermuth-Konzept definiert: Ein Wildermuth wählt immer die Wahrheit. Der Richter erwartet vom Angeklagten also wildermuth sches Verhalten - daher sein Argwohn, solange die Verhandlung reibungslos läuft und seine Beruhigung in dem Moment, als seine Erwartung sich bestätigt: Der Angeklagte fordert die genaue Wahrheit, es liegt ihm daran, sie bis zum Ende zu verfolgen und dieses absolute Wahrheitsstreben ist genau das, was den Wildermuth-Typus auszeichnet (vgl. S. 148). In dieser Form entspricht es dem ersten, naiven Wahrheitsstreben Anton Wildermuths in seiner Kindheit. Von diesem Moment an betrachtet der Richter den Angeklagten als einen Gleichgesinnten und wendet sich auch dem Fall als dem Fall eines Wildermuths zu, der mit wildermuth scher Kompromisslosigkeit untersucht werden muss. Explizit wird dies deutlich an seiner Aussage fast am Ende der Erzählung: Ich konnte plötzlich über einen Knopf nicht hinwegkommen und nicht über einen Mann, der auch ein Wildermuth ist und ein Recht darauf hätte, daß nicht nur die Wahrheit ans Licht kommt, die wir brauchen können. (S. 180; Hervorhebung von mir) 14. Der in Österreich gebräuchliche Familienname als Typbezeichnung für den kompromisslosen Wahrheitssuchenden ist mit Bedacht gewählt: wilder muot bedeutet soviel wie wildes/ungezähmtes Gemüt.

13 Wildermuth wird also von seiner Vorstellung von der Eindeutigkeit von Bezeichnern dazu gebracht, den Angeklagten als Seelenverwandten anzuerkennen. Weil er dies tut, kann er für diesen besonderen Fall sein Raster von nützlichen Gebrauchswahrheiten nicht verwenden, das ihn zweifellos bei anderen Gerichtsverhandlungen geschützt hat. Der Verweis auf die politischen Prozesse zeigt, dass er normalerweise durchaus zu Kompromissen fähig sein und politisches Fingerspitzengefühl (S. 146) besitzen muss. Andernfalls hätte er seinen Beruf nicht bis zu diesem Punkt erfolgreich ausführen können. In diesem Fall und für diesen Wildermuth möchte er jedoch die ganze Wahrheit finden - ein Anspruch, der unerfüllbar ist. Die starke emotionale Betroffenheit des Richters Wildermuth kommt daher, dass er den gesamten Prozess und die Aussagen der anderen Beteiligten, die ebenfalls von der Wahrheit sprechen, von diesem Anspruch her verfolgt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der Prozess durch diese Herangehensweise sein eigentliches Ziel, nämlich die Verurteilung des geständigen Verbrechers und dessen Bestrafung verliert, darum zieht er sich auch endlos hin ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Der eigentliche gesellschaftliche Zweck des Prozesses wird von der Absolutheit der abstrakten Wahrheitsforderung verdrängt. Die Identifikation mit dem Angeklagten ist also eine Projektion Wildermuths, die er vollzieht, um seinem Weltbild gerecht zu werden. Seine Sichtweise wird jedoch von der Erzählung bestätigt. So macht der Angeklagte die erste Korrektur seiner Aussage bereits kurz nach seiner Verhaftung, bevor er mit dem Richter zusammentrifft und durch dessen Augen gesehen wird. Auf ganz ähnliche Weise wie später im Prozess verbalisiert er sein Unbehagen mit der Aussage, dass alles [...] nicht stimme. (S. 144) Die Erzählung ist darauf angelegt, dass die Übereinstimmung der beiden Wildermuths im Bezug auf ihr Wahrheitsstreben Realität ist - insofern wird der Anspruch Anton Wildermuths auf Sinn hinter den Bezeichnern tatsächlich bestätigt. Man kann also die Erfahrung der Namensgleichheit zwischen Richter und Angeklagtem nicht als ein erstes Indiz für die Unzulänglichkeit des Abbildcharakters von Sprache auffassen. 15 Wahrheit im Prozess Teil 1 beschäftigt sich im Gegensatz zu dem subjektiven, auf Erfahrungen im Privatleben beschränkten Teil 2, mit der Wahrheit im öffentlichen Rahmen. Der Prozess stellt eine gesellschaftlich normierte Form der Wahrheitssuche dar und man sieht Wildermuth hier in der Ausübung des Richteramtes, eines Berufs, der für die institutionalisierte Einklagbarkeit der geltenden Gesetze 16 steht. Die im Prozess sichtbar werdenden Wahrheitsauffassungen sollen darum 15. Diese Auffassung wird etwa vertreten bei Seidel, a. a. O., S. 277 ( Infragestellen der Namenstheorie ) und Crews, Elisabeth Thompson: Wort und Wahrheit. Das Problem der Sprache in der Prosa Ingeborg Bachmanns, Diss. phil. Minnesota 1977, S Höller, Hans: Ingeborg Bachmann. Das Werk. Von den frühen Gedichten bis zum Todesarten -Zyklus, Frankfurt a. M. 1987, S. 133.

14 an dieser Stelle gesondert behandelt werden. Die Wahrheitsforderung des Angeklagten wird nicht mit einbezogen, da sie ein aus dem Rahmen fallendes Element im Prozessablauf und der wildermuth schen absoluten Wahrheitsauffassung zuzuordnen ist. Zu untersuchen sind die Haltungen der drei anderen Figuren, die im Prozess entscheidende Rollen spielen, des Verteidigers, des Staatsanwalts und des Knopfexperten. Verteidiger und Staatsanwalt sind wie der Richter berufsmäßig mit der Wahrheit beschäftigt, verkörpern aber hierbei zwei verschiedene Typen. Die Aufgabe des Verteidigers vor Gericht ist es, den Angeklagten zu vertreten und indem er dessen Beweggründe dem Gericht verständlich macht, möglicherweise das Strafmaß zu verringern. Insofern ist es folgerichtig, dass der Verteidiger die Wahrheitsforderung des Angeklagten unterstützt. Sein Ausspruch Wir müssen aus dieser armen gemarterten Seele mit Geduld die Wahrheit herauslösen (S. 150) zeigt, dass er daran glaubt, dass diese Wahrheit zu finden ist, und dass er zugleich der Meinung ist, dass Verständnis und Einfühlung sie an den Tag bringen können. Aufschlussreich ist das Bild, das Bachmann benutzt, um seine Wahrheitsauffassung darzustellen: Und die Wahrheit, von der er Aufhebens machte, erschien wie eine alte solide Kommode mit vielen Schubladen, die knarrten, wenn man sie herauszog, aber in denen dann auch alle ableitbaren kleineren Wahrheiten, schneeweiß, brauchbar, sauber und handlich dalagen. (S 150f.) Auffallend ist zunächst die Solidität und Greifbarkeit dieser Wahrheit. Außerdem herrscht eine klare Ordnung vor, alles hat seinen Platz. Die Rede von den ableitbaren Wahrheiten entspricht der Vorstellung, auf der Logik und Argumentation überhaupt beruhen, dass nämlich von einer Tatsache ( Wahrheit ) auf andere geschlossen werden kann. Alle diese Wahrheiten sind schneeweiß und sauber - die Wahl dieser Adjektive weckt die Vorstellung von etwas Angenehmen und Anständigen. Brauchbar und handlich wiederum weisen auf ihre Nützlichkeit und Verwendbarkeit hin. Die Anordnung der Adjektive suggeriert eine enge Verschränkung der Prinzipien von Anstand und Nutzen. Betrachtet man die Beispiele für die Wahrheiten, die der obigen Beschreibung folgen, stellt man fest, dass es zum Teil feste Fakten sind - das gute Zeugnis des Arbeitgebers (S. 151) und die Holzhacke - vor allem aber feste Vorstellungskomplexe - als Beispiel seien die Begierden eines braven Arbeiters genannt. Es handelt sich um Topoi, die in der Öffentlichkeit akzeptiert und bekannt sind, und die der Verteidiger kombiniert, um mit ihnen zu argumentieren. Offensichtlich entstammen diese Topoi einer bürgerlichen Vorstellungswelt - die Erwähnung des erschaudernden friedlichen Bürgers ist ein deutlicher Wink. Die bekannten Raster werden angelegt, um innere Befindlichkeiten und Motivationszusammenhänge zu kategorisieren und damit versteh- und archivierbar zu machen, wie es im Bild der Kommode versinnbildlicht wird. Sie erinnern in ihrer Art an die in den Akten festgehaltenen Aussagen über die Beweggründe des Angeklagten: es stand einiges zu lesen in dem Akt über eine schwere Jugend, einen verrohten, vertierten Vater und eine früh verstorbene Mutter. (S. 145). Genau gegen diese Wahrheiten, die ihm wohl ebenso in den Mund gelegt (S. 148) worden sind, wie der Tathergang, protestiert der Angeklagte und stellt sie mit seiner

15 Wahrheitsforderung in Frage (vgl. S. 150). Der Verteidiger wird als altmodischer Verteidiger (S. 150) charakterisiert und seine Worte, mit denen er die Wahrheiten formuliert, wirken auf die Zuhörer anachronistisch. Dies deutet darauf hin, dass er bewährte Konzepte vertritt, die ihre Glaubwürdigkeit gerade dadurch erlangen, dass sie auf traditionellen Vorstellungen beruhen. Die Tatsache, dass die Zuhörer diese Althergebrachtheit empfinden, deutet an, dass in der Gegenwart der Erzählung der naive Glaube an diese Wahrheiten bereits erschüttert ist, doch ihre Ergriffenheit durch die Rede des Verteidigers zeigt, dass dieser Zweifel nur oberflächlich ist und dass sie auf die Verlässlichkeit der aus der Tradition des menschlichen Zusammenlebens erwachsenen Grundsituationen noch immer gerne vertrauen, ohne sie zu hinterfragen. Der Staatsanwalt gibt sich viel aggressiver als der Verteidiger und überzeugt durch Effizienz und selbstbewusstes Auftreten statt durch Appelle an das Gefühl. Bezeichnenderweise wird seine tatsächliche Wahrheitsvorstellung nicht wie die des Verteidigers thematisiert, sondern nur sein Auftreten vorgeführt. Er erscheint als derjenige, der am wenigsten Verständnis für die Verkomplizierung des Verfahrens hat, die die wildermuth sche Wahrheitsforderung des Angeklagten bewirkt. Schon bei dessen erster Infragestellung der festgestellten Fakten unterbricht er ihn mit einer scharfen kleine Rede, in der das Wort Finten fiel (S. 149). Der Staatsanwalt hält die Wahrheitsforderung für bloßes Taktieren, möglicherweise weil er im Streben nach der Wahrheit als solcher hier keinen Zweck erkennen kann. Sein Denken ist auf Nützlichkeit ausgerichtet. Seine Überlegenheit, mit der er den Angeklagten einschüchtert, beruht zu einem wesentlichen Teil auf seiner Redegewandtheit. Auffallend ist, dass nie eine direkte Rede des Staatsanwalts zitiert wird, sondern sie immer nur in referierender und stark komprimierter Weise wiedergegeben werden, wobei weniger Wert auf den Inhalt gelegt wird, als auf die Art und Weise, wie er spricht. Dies zeigt sich auch an seiner Rede, die er hält, um die verlorene Versammlung zurück in die Wirklichkeit (S. 154) zu rufen. Er spricht mit seiner schneidenden Stimme und gebraucht seine Machtworte. Sprache wird hier zur Durchsetzung der eigenen Position und damit als Machtinstrument gebraucht. Dabei nimmt der Staatsanwalt für sich den Begriff der Wahrheit in Anspruch. Wie genau seine Vorstellung von Wahrheit ist, bleibt deutlich vager als beim Verteidiger, er suggeriert jedoch, dass sie einfach und erfassbar ist und beruft sich auf die unübersehbaren, einfachen, harten Tatsachen und die Wirklichkeit. Die Forderung, sich an Tatsachen zu halten, erscheint auf den ersten Blick legitim und solider als die Interpretationen menschlichen Verhaltens, mit denen der Verteidiger operiert. Jedoch hat der Verlauf des Prozesses ja gerade gezeigt, dass selbst die scheinbar einfachen Tatsachen nicht zu fassen sind, wenn man einen Maßstab extremer Genauigkeit anlegt. Man könnte sagen, dass der Staatsanwalt der Verunsicherung, die durch das Hinterfragen des Begriffs Wahrheit bewirkt worden ist, dadurch begegnet, dass er kraft seiner persönlichen Autorität Wahrheit festlegt, bzw. die Menschen dazu anhält, sich an feste, scheinbar nicht hinterfragbare Wahrheiten zu halten. Es ist insofern nicht verwunderlich, dass der Schrei Anton Wildermuths auf die Rede des

16 Staatsanwalts folgt. Wildermuth hat im Laufe des Prozesses mit ansehen müssen, dass eine Behandlung des Falles auf Wildermuth-Art unmöglich und die absolute Wahrheit nicht greifbar ist. Der Staatsanwalt jedoch ist dabei, die Erkenntnis dieses Dilemmas, das nun auch für die Zeugen spürbar geworden ist, wieder zu übertünchen mit genau der Art von falscher, weil nur oberflächlicher Wahrheit, die Wildermuth ablehnt. Für Wildermuth sind folglich das, was der Staatsanwalt vertritt, viel eher Meinungen und schneidige Behauptungen (S. 181), auf deren Gefährlichkeit er am Ende der Reflexionen besonders hinweist. Der Staatsanwalt scheint als moderne Gegenfigur zu dem altmodischen Verteidiger konzipiert. Man kann sein Verhalten meiner Meinung nach als Beispiel dafür sehen, wie Wahrheit in der Gegenwart der Erzählung - die Bachmanns Gegenwart, den späten 50er Jahren, entspricht - von denjenigen gehandhabt wird, die sich in Machtpositionen befinden. Der Staatsanwalt ist gezeichnet als Typus eines selbstbewussten und pragmatischen Menschen, der in der Umbruchszeit nach dem NS- Regime für Ordnung und Effizienz sorgen will. Dazu müssen unfruchtbare Grübeleien ausgeblendet und feste Werte geschaffen werden. So unternimmt er es auch, Wahrheit festzulegen. Auf eine Erschütterung und Infragestellung dieser Festigkeit reagiert er aggressiv und kann sich mit seinem Verhalten auch sehr erfolgreich durchsetzen, was man an seiner Wirkung auf die Zuhörer sieht. Es ist wohl auch kein Zufall, dass Bachmann einer solchen Figur die Rolle der Staatsanwalts zuweist - der Stimme des Staates also. Obwohl dieses Problem in der Erzählung nicht direkt thematisiert wird, scheint mir hier doch eine indirekte Kritik herauslesbar an der Art, wie die Schrecken der NS-Zeit durch die pragmatische Effizienz der Zeit des Wiederaufbaus übertüncht wurden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt Vertreter einer Gebrauchswahrheit sind, die primär auf einen Zweck - Sympathiegewinn für den Angeklagten oder rasche Urteilsfindung - ausgerichtet sind und Konzepte und Schlagworte verwenden, die als nicht hinterfragbar dargestellt werden. Der Knopfexperte schließlich ist die dritte wichtige Figur, die im Prozess auftritt. Anders als Verteidiger und Staatsanwalt ist er nicht Teil des Gerichts, also der staatlich organisierten Wahrheitssuche. Er verkörpert einen anderen Typus, der sich von Berufs wegen mit Wahrheit befasst, den des Wissenschaftlers. Der Knopfexperte steht von der Mentalität her dem Wildermuth-Typus am nächsten. Er hinterfragt umgangssprachlich und leichtfertig verwendete Begriffe wie identisch (S. 152) und vollkommene Übereinstimmung (S. 153) und strebt ebenfalls nach einem Absolutum: der absoluten Genauigkeit. Durch diese erwartet er, die Wahrheit über einen Knopf herausfinden zu können. Damit hat er denselben Ansatz wie der Angeklagte Wildermuth, der die genaue Rekonstruktion seines Verbrechens fordert, und der Richter Wildermuth, dessen erstes Wahrheitskonzept ebenfalls auf der Abbildung von Wirklichkeit beruht. Die Komik des Knopfexperten ergibt sich aus dem Missverhältnis zwischen einem banalen Gegenstand und dem wissenschaftlichen Aufwand, mit dem dieser untersucht wird. Dazu kommt die extreme Verengung des Blicks auf die Welt, die dadurch geschieht. Dass sich der

17 Experte dreißig Jahre lang nur mit der Erforschung des Knopfes beschäftigt hat, erscheint kaum als eine sinnvolle, lebensfüllende Tätigkeit. Dies macht ihn zur Parodie eines Wissenschaftlers, der nur auf seinen Forschungsgegenstand fixiert ist und jegliche Relationen verloren hat, so dass ihm nicht einmal bewusst ist, dass sein Verhalten auf andere lächerlich wirken kann (vgl. S. 152). Wildermuth muss beim Knopfexperten Ähnlichkeiten zu seinen eigenen Versuchen, die Wahrheit zu finden, feststellen. Als außenstehender Beobachter erkennt er jedoch in der ad absurdum geführten Suche nach der Wahrheit in einer an sich fast belanglosen Detailfrage, die der Knopfexperte vollzieht, ein verzerrtes, lächerliches Spiegelbild seiner selbst. 17 Möglicherweise geschieht es in diesem Moment, dass er unbewusst den letzten Glauben an die Wahrheit als Wirklichkeitsabbildung ablegt, und so zu der Absage an den Leitsatz seines Vaters kommt, die er nach dem Schrei macht. Unmittelbarer Auslöser für den Schrei, das wird in der Erzählung explizit betont, ist allerdings nicht der Streit um den Knopf (S. 154), sondern, wie oben erläutert, höchstwahrscheinlich die Rede des Staatsanwalts. Teil 2 - Reflexionen über die Wahrheit Wahrheitssuche und Sinnsuche Teil 2 setzt erzählerisch völlig neu an. Jetzt ist es Wildermuth selbst, der nach seinem Schrei und Zusammenbruch als Ich-Erzähler spricht, und die Veränderung im Ton ist sofort spürbar. Vermittelt wird ein Gefühl von der seelischen Aufgewühltheit des Protagonisten, das in scharfem Gegensatz zu der distanzierten Außensicht steht, mit der Wildermuth vor allem im letzten Teil von 1 betrachtet worden ist. Der Abschnitt beginnt mit einem emphatischen Ausruf: Soll sich doch einer den Kopf darüber zerbrechen, warum ich des Weges komme und ihn anhalte und ihn anschreie, und soll sich doch einer fragen, wohin, auf welchem Weg mit meinen Gedanken, ich noch stürzen werde, wenn ich wieder aufstehe nach diesem Fall. (S. 155) Hier werden zwei Grundfragen der Erzählung adressiert: Die nach dem Warum des Ausbruchs und die nach dem Leben danach. Formuliert sind sie in Bezug auf die Sicht eines Außenstehenden. Das Motiv des Schreiens wird in einer abgewandelten Form wieder aufgegriffen, die den Übergriff auf ein Gegenüber mit einschließt, das persönlich angeschrieen wird. Dies betont die Ungehörigkeit des Ausbruchs, zeigt aber auch das Bedürfnis Wildermuths, seine Erschütterung mitzuteilen. Allerdings deutet der fast trotzige Sprechgestus darauf hin, dass er nicht wirklich daran glaubt, bei dem Anderen Verständnis zu finden. Im zweiten Teilsatz, der sich auf die Frage nach dem Danach bezieht, wird durch die Formulierung in meinen Gedanken betont, dass es sich um einen persönlichen, inneren Kampf handelt, der sich im Intellekt vollzieht. Man kann die folgenden Reflexionen als Ausdruck genau dieses Kampfes lesen. Auffallend ist außerdem die Häufung von Mehrdeutigkeiten in diesem Teilsatz: Das Aufstehen nach dem Fall wird als Möglichkeit angesprochen, doch die einleitende Konjunktion wenn kann sowohl 17. Angst-Hürlimann, Beatrice: Im Widerspiel des Unmöglichen mit dem Möglichen. Zum Problem der Sprache bei Ingeborg Bachmann, Diss. phil. Zürich 1971, S. 39.

18 temporal als auch konditional gelesen werden, so dass je nach Lesart deutlich verschiedene Grade von Sicherheit zum Ausdruck kommen. Auf welchem Weg kann sowohl als Paraphrase von wohin, als auch im Sinne von auf welche Art und Weise gebraucht werden, so dass nicht nur die Frage nach der Richtung gestellt wird, sondern auch danach, wie ein Sich-Weiterbewegen - also Weiterleben - überhaupt bewerkstelligt werden kann. Das Verb stürzen schließlich kann in Verbindung mit einer Richtungsangabe sich schnell fortbewegen heißen, aber auch abstürzen. Die zweite Lesart lässt Wildermuths Situation völlig hoffnungslos erscheinen, da selbst wenn ein Aufstehen erfolgt, als einzige Perspektive ein weiterer (tieferer?) Absturz in Aussicht gestellt wird. In diesem ersten Satz von Teil 2 kommt also eine tiefe Verunsicherung zum Ausdruck und Hoffnungslosigkeit wird zumindest stark suggeriert. Es folgt ein Stakkato von Fragen, die auf die Definition des eigenen Ich abzielen. Dadurch wird klar, dass der Verlust seines vorherigen Wahrheitsverständnisses bei Wildermuth eine Identitätskrise ausgelöst hat. Er stellt seine Unfähigkeit fest, sich selbst und damit seine Rolle in der Welt zu definieren, da ihm die üblichen Kategorisierungen (Aussehen, Alter, soziale Stellung) nicht mehr aussagekräftig scheinen. Es folgt ein Bekenntnis zur Wahrheit als die sein Leben bestimmende Macht, wobei durch die Vergleiche mit Gott und der ewige[n] Seligkeit die transzendente Qualität deutlich wird, die die Wahrheit für ihn hat. Die Anknüpfung mit nämlich ( Es geht mir nämlich um die Wahrheit ) deutet auf einen kausalen Zusammenhang zwischen der Verabsolutierung der Wahrheit und der jetzigen Krise hin, der vom Erzähler Wildermuth gesetzt wird. Eberhard interpretiert diese Selbstdefinition Wildermuths als Wahrheitssuchender als Reaktion auf die nicht rationalisierbare Erschütterung durch den Schrei und als Versuch, die verlorene Identität neu zu konstruieren. 18 Tatsächlich ist das Bemühen um die Wahrheit das konstituierende Moment in Wildermuths nun folgender Darstellung. Aspekte seines Lebens, die nichts damit zu tun haben, werden ausgeblendet oder kursorisch abgehandelt wie die letzen Studienjahre und der Eintritt ins Berufsleben (vgl. S. 163), wodurch deutlich wird, dass sie von Wildermuth als unwichtig empfunden werden. Die Aussage, dass Wildermuth seine Lebensgeschichte auf den Schrei hin erzählt 19, ist darum auf jeden Fall richtig. Auf die mögliche Neukonstruktion seiner Identität werde ich im letzten Kapitel dieser Arbeit zurückkommen. Wenn Wildermuth beginnt, die Einflüsse zu beschreiben, die ihn zu seiner Wahrheitssuche gebracht haben, ist die erste Maxime, die er zitiert, überraschenderweise nicht die seines Vaters, sondern die seines Großvaters, die dieser vorausging: Wir haben hier keine bleibende Statt. 20 (S. 155) Dabei wird besonders betont, dass auch der Großvater ein Wildermuth gewesen sei, jedoch noch beherzter war als seine Kinder und Kindeskinder. Was den Wildermuth-Typus auszeichnet, ist das 18. vgl. Eberhardt, a. a. O., S Eberhardt, a. a. O., S Hebr 13,14: Denn wir haben hier keine bleibende Stadt [!], sondern die zukünftige suchen wir. - In der vollständigen Form ist der Bezug auf das Jenseits noch deutlicher.

19 Streben nach der absoluten Wahrheit. Damit scheint die Maxime des Großvaters auf den ersten Blick nichts zu tun zu haben. Es handelt sich jedoch um ein Bibelzitat und damit um eine Aussage, die sichere Wahrheit für sich beansprucht aufgrund der höheren Autorität Gottes. Das Zitat erinnert an eine grundlegende Lehre des christlichen Glaubens: Die irdische Existenz ist nur eine Durchgangszeit, die Erlösung - und damit die Gewissheit auf das Erkennen der Wahrheit - liegt im Jenseits. Die Vorläufigkeit des irdischen Lebens war für den Großvater eine beruhigende Vorstellung, gerade wenn man annimmt, dass er als Wildermuth ebenfalls nach dem Absoluten strebte und feststellen musste, dass dieser Anspruch im Leben stets unerfüllt blieb. Die Maxime, selbst eine unumstößliche, weil gottgegebene Wahrheit, versichert indirekt die Erfüllung der Sehnsucht, rückt die Ansprüche an das Leben in die richtige Perspektive und macht den Großvater damit lebenstüchtig: mit einem kräftigen, unbezweifelbaren Satz regierte [der Großvater] und [ließ] sich von ihm regieren. Wildermuth, der Enkel, hat diese Sicherheit im Glauben verloren. Für ihn gibt es eine solche Jenseitshoffnung nicht mehr. Die Erkenntnis der Begrenztheit der irdischen Existenz dient ihm stattdessen zur Erklärung der Ausschließlichkeit, mit der er sich auf ein einziges Absolutum, die Wahrheit, konzentriert, führt aber gleichzeitig zu einer radikalen Absage an die Möglichkeit, dass überhaupt irgendein Sterblicher irgendetwas (Wesentliches) im Leben zu erreichen vermag. Ohne den Glauben an das Jenseits ist dies die Resignation hinsichtlich der Erkenntnisfähigkeit schlechthin, die sich am Ende der Passage in einem elliptischen Satz in extrem verdichteter Form ausdrückt: Aller alle leeren Hände. (S. 156) Der Beginn der Reflexionen knüpft an das Ende des Prologs mit seiner Absage an die Erfassbarkeit eines Sinnzusammenhangs an. Die Verunsicherung und tiefe Skepsis des Protagonisten deuten darauf hin, dass Wildermuth das Ziel seiner Suche nicht erreichen und keine Antwort auf seine Frage nach der Wahrheit finden kann. Die nun folgende Biographie und die sie unterbrechenden Reflexionen zeugen von einer scheiternden Suche, in der Wahrheitskonzepte verfolgt und wieder verworfen werden. Wahrheit als Wirklichkeitsabbildung Wirklichkeitsabbildung ist eine einfache und nahe liegende Vorstellung von Wahrheit. Gemeint ist damit, dass Wahrheit dann vorliegt, wenn unsere Aussagen über die Welt mit dem Zustand der Welt übereinstimmen. Die Wahrheit als Wirklichkeitsabbildung ist das erste Wahrheitskonzept, das Wildermuth erlernt und mit naiver Konsequenz verfolgt. Sie bleibt jedoch auch Grundlage für fast alle seine späteren Überlegungen. In seiner Kindheit entwickelt Wildermuth die Angewohnheit, wenn er über ein Ereignis befragt wird, dieses bis ins letzte Detail darzustellen. Er macht also den Versuch, die Wirklichkeit mit Worten vollständig abzubilden. Dies führt zu endlosen detailbesessenen Berichten, deren Zweck nicht mehr in

20 der Informationsübermittlung, sondern allein im Wahrheit sagen (S. 158) besteht. Das Kind Wildermuth glaubt noch daran, dass die Wahrheit auf diese Weise erfassbar ist, es kam nur darauf an, es zu wollen. (S. 158) Dasselbe Wahrheitskonzept vertreten in Teil 1 der Angeklagte Joseph Wildermuth, der ebenfalls eine genaue - also wahre - Abbildung des Tathergangs fordert, sowie der Knopfexperte, der durch exakte Beschreibung die Wahrheit über einen Knopf (S. 153) finden zu können glaubt. Dabei wird versucht, die Welt in ihre kleinsten Bestandteile zu zerlegen, in der Hoffnung, sie dadurch zu erfassen (vgl. S. 159). Dieser Ansatz scheitert, wie schon das Kind Wildermuth zu spüren beginnt, jedoch noch nicht in letzter Konsequenz begreift. Dies liegt erstens an der Verkettung der einzelnen Ereignisse und Dinge in der Welt: alles, was ich nannte, [war] noch verhakt [...] mit einer Begebenheit vorher, einem Gegenstand, der außerhalb der genannten Gegenstände lag. (S. 158) Nichts kann isoliert betrachtet werden, sondern bei hinreichend genauer Darstellung steht alles in einem endlos verzweigten Beziehungsgeflecht. Hinzu kommt die Unmöglichkeit, selbst über einen isoliert betrachteten Gegenstand erschöpfende Aussagen zu machen. Der Knopfexperte versucht dies bei seiner Untersuchung des Knopfes, wobei er davon ausgeht, mit seinem Repertoire an wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden tatsächlich alles erfassen zu können und darum auch weiterhin an den Sinn seiner Wissenschaft glaubt. Wildermuth widerlegt diese Annahme bei seiner Reflexion über den Tisch (vgl. S. 168f.). 21 Die wichtigsten Feststellungen sind hier, dass auch scheinbar objektive Aussagen über einen Gegenstand von der Perspektive des Betrachters abhängen und zwar sowohl in Bezug auf dessen physische Beschaffenheit - am Beispiel der Fliege - als auch in Bezug auf den Kontext, in dem er das Objekt betrachtet - dargestellt an der Gegenüberstellung von Wildermuths Blick auf den Tisch und dem seiner Frau Gerda. Da es zu viele mögliche Aussagen über jedes Objekt gibt, kann der Anspruch der absoluten Genauigkeit nicht erfüllt werden. Zudem führt die Atomisierung der Welt, die beim Versuch der Wirklichkeitsabbildung vollzogen wird, zu einer Zersplitterung, die das Erfassen von Welt und Wahrheit erst recht unmöglich macht. Besonders spürbar ist dies in Bezug auf das Ich. Das Gebiet der inneren Vorgänge wird von Figuren, die das Konzept der Wahrheit als Wirklichkeitsabbildung vertreten, instinktiv vermieden. Das Kind Wildermuth hat sie als nicht beichtwürdige Dinge (S. 160) aus seinen Exerzitien des Wahrheitsagens ausgespart, der Knopfexperte beschäftigt sich ausschließlich mit äußeren Fakten. Auch der Angeklagte im Prozess schweigt verstört und widerspricht sich, wenn er nach seinen 21. Gerade die Reflexion über den Tisch lehnt sich eng an philosophische Überlegungen an (vgl. dazu Eberhardt, a. a. O., S. 202f.). Eberhardt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wildermuth verschiedene philosophische Wahrheitskonzepte vermischt. Insgesamt bemerkt er über Wildermuths Reflexionen: Sie entwickeln bekannte skeptische Thesen, ohne die Antworten, die in der Philosophiegeschichte gegeben worden sind, zu berücksichtigen. (Eberhardt, a. a. O., S. 207) Dies ist sicherlich richtig, jedoch insofern ein legitimes Vorgehen, als der Weg zum Erkennen der absoluten Wahrheit, die Wildermuth ja anstrebt, wohl durch keine Philosophie aufgezeigt wird.

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