Baden Württembergischer Betriebssportverband e.v. Bezirk 5 Esslingen SPIELORDNUNG. für die Sparte Tischtennis

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1 Baden Württembergischer Betriebssportverband e.v. Bezirk 5 Esslingen SPIELORDNUNG für die Sparte Tischtennis Stand 25. Juni 2011

2 Allgemeines 1.1. Die Spielordnung gilt für den Bezirk Esslingen des Württembergischen Betriebssportverbandes verbindlich. Ihr Zweck ist es, einheitliche Richtlinien für den Tischtennisbetrieb zu schaffen Jeder Spartenleiter einer BSG-Abteilung Tischtennis bekommt eine Spielordnung als theoretisches Rüstzeug. Er macht diese seinen Mannschaftsführern und deren Stellvertretern bekannt. Ebenso erhält er einen Auszug aus der BWBV-Satzung, soweit dies zur Durchführung seiner Tätigkeit erforderlich ist Für den gesamten Spielbetrieb gelten die Tischtennisregeln (A) des Deutschen Tischtennisbundes (DTTB). Eine Änderung dieser Spielordnung kann nur mit Beginn eines neuen Spieljahres in Kraft treten. Regeländerungen (wie z.b. Zählweise, Aufschlag) werden vom BWBV Bezirk Esslingen übernommen, wenn sie im Bereich des TTVWH ebenfalls zur Anwendung kommen Das Spieljahr des BWBV-Esslingen beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres Die Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Spielbetriebs liegt in der Hand des Verbandsspielausschusses Tischtennis des BWBV. Die Durchführung der Bezirksmeisterschaften liegt in der Hand der zuständigen Bezirksausschüsse, die dem Verbandsspielausschuss Tischtennis des BWBV-Esslingen unterstehen. 2. Spielberechtigung 2.1. Die Spieler einschließlich der Ersatzspieler einer Firmenmannschaft müssen Mitglied einer Betriebssportgemeinschaft (BSG) sein, die dem BWBV angehört. Jeder Spieler kann nur Mitglied einer BSG sein Die Spielberechtigung wird vom Spielleiter erteilt. Hierzu ist vom jeweiligen Spartenleiter der betreffenden BSG eine Liste der einzusetzenden Spieler aufzustellen, auf der jeder Spieler mit Namen und Vornamen genannt werden muss (Informationsaustausch s. Punkt 11) Jeder Spieler erhält vom Passbeauftragten eine Spielberechtigungsnummer (bisherige Passnummer) Aktive Spieler des Tischtennisverbandes Württemberg-Hohenzollern (TTVWH) und anderer Mitgliedsverbände des deutschen Tischtennisbundes (DTTB), also Spieler, die im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis des DTTB bzw. des TTVWH sind, dürfen im Bereich des BWBV bei offiziellen Wettbewerben (Einzel- und Mannschaftswett-

3 - 3 - bewerbe) im Betriebssport mitwirken, sofern sie die Spielberechtigung einer BSG des Bezirks Esslingen haben Für die Erteilung einer neuen Spielberechtigung ist ein Spielermindesalter von 14 Jahren erforderlich Stellt sich im Nachhinein eine Unkorrektheit heraus, werden der Mannschaft die Punkte aus den entsprechenden Spielen aberkannt. Weitere Maßnahmen (Sperre des Spielers oder der Mannschaft, zwangsweiser Abstieg o.ä.) können vom Bezirksspielausschuss beschlossen werden. 3. Spielklassen 3.1. Alle Spielklassen in den Bezirken werden alphabetisch bezeichnet, beginnend mit der stärksten Gruppe bei A. Eine Spielklasse soll in der Regel acht Mannschaften umfassen. Bezirksüberschreitend kann eine überregionale Spielklasse nach Beschluss der Bezirksspartenleiter gebildet werden. Mehrere Bezirke können gemeinsam Spielrunden vereinbaren Die Gruppeneinteilung erfolgt für den Bezirk jeweils auf der jährlich stattfindenden Spartenleiterversammlung Für jede Spielklasse kann auf der Spartenleiterversammlung ein Staffelleiter ernannt werden. Ihm obliegt die Überwachung des Spielbetriebs einer Spielgruppe. Werden keine Gruppenspielleiter ernannt, obliegt die Organisation und Überwachung der Spielrunde dem Spielleiter. 4. Auf- und Abstieg 4.1. Die erste Mannschaft in der jeweiligen Spielklasse steigt in die nächst höhere Spielklasse auf, die letzte Mannschaft in die nächst tiefere Spielklasse ab. Abweichend von dieser Regelung können bei sehr großen Spielgruppen zwecks Steuerung der Spielgruppengröße in der nachfolgenden Saison auch mehrere Mannschaften direkt aufbzw. absteigen. Der Aufstieg in eine überregionale Spielklasse bedarf einer besonderen Regelung durch die Bezirksspartenleiter Zur Ermittlung von auf- und absteigenden Mannschaften wird bei Punktegleichheit ein Entscheidungsspiel zwischen den zwei bestbzw. zwei letztplatzierten Mannschaften ausgetragen. Das Entscheidungsspiel soll nach Möglichkeit auf neutralem Boden ausgetragen werden. Diese Regelung gilt nur für direkte Auf/Abstiegsplätze. Relegationsplätze sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei Spielegleichheit im Entscheidungsspiel entscheidet das Satz bzw. Ballverhältnis. Gelöscht: (sofern möglich)

4 Relegation: Am Ende der Spielsaison hat jede zweitplatzierte Mannschaft einer Spielgruppe das Recht auf ein Relegationsspiel mit der zweitletzten Mannschaft der nächsthöheren Spielgruppe. Abweichend von dieser Regelung kann sich bei sehr großen Spielgruppen der Relegationsplatz verschieben. Das Heimrecht hat die Mannschaft aus der schwächeren Spielgruppe. Gewinnt die Mannschaft aus der niedrigeren Spielgruppe, darf sie in der nächsten Saison in der nächsthöheren Spielgruppe mitspielen. Die unterlegene Mannschaft aus der höheren Spielgruppe steigt in die nächstniedrigere Spielgruppe ab. Bei Spielegleichheit entscheidet das Satz bzw. Ballverhältnis. Hinweis: Wird von der zweitplatzierten Mannschaft auf das Recht der Relegation verzichtet, so verbleiben die betroffenen Mannschaften in ihren Spielgruppen Zurückgezogene Mannschaften sind automatisch Absteiger Eine Mannschaft, die erstmals an den Mannschaftsrunden teilnimmt, wird i.d.r. in die unterste Spielklasse eingestuft Abweichend von diesen Regelungen kann die Spartenleiterversammlung mit Stimmenmehrheit eine andere Regelung treffen. Für eine neue BSG besteht in den Sommermonaten die Möglichkeit, ihre Spielstärke mit anderen BSG s zu messen und sich dementsprechend in einer der Gruppe zu integrieren Die endgültigen Auf-,Abstiegs- und Relegationsplätze für die einzelnen Spielgruppen werden nach Abgabe der Mannschaftsmeldeprognosen der BSGn idr. zu Beginn der Rückrunde festgelegt. 5. Mannschaftsaufstellung 5.1. Grundregeln Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern und den gemeldeten Ersatzspielern. Die unteren Mannschaften können Ersatzstellung übernehmen Die Mannschaftsaufstellung hat nach Spielstärke zu erfolgen. Sie kann durch den Spielleiter überprüft und verändert werden, wenn gegen die Verpflichtung, nach Leistungsstärke aufzustellen, offensichtlich verstoßen wurde Zur Ermittlung der Spielstärke von Spielern werden Bilanzzahlen (TTVWH) verwendet. Siege gegen Spieler des 1.Paarkreuzes: 3Punkte Siege gegen Spieler des 2.Paarkreuzes: 2Punkte Siege gegen Spieler des 3.Paarkreuzes: 1Punkte

5 - 5 - Alle Niederlagen werden mit einem Minuspunkt bewertet. Bei einem Unterschied von mehr als 9 Bilanzpunkten sollte die Spielerposition überprüft werden Die Doppel sind frei wählbar Neue Spieler können jeweils zu Beginn der Vor- oder Rückrunde in eine Mannschaft eintreten, wenn der Firmenspartenleiter die Zustimmung des Spielleiters einholt. Der neue Spieler ist nach der Spielstärke einzureihen. Die Mannschaftsaufstellung bedarf in diesem Fall der erneuten Genehmigung Ist der Fortbestand einer Mannschaft durch längeren Ausfall von Spielern gefährdet (langwierige Verletzung oder Krankheit bzw. berufliche Versetzung von Spielern), können neue Spieler auch während der laufenden Hin- oder Rückrunde in eine Mannschaft integriert werden. Hierfür ist die Genehmigung durch den Spielleiter und Bezirksvorsitzenden notwendig Wird gegen die vorgenannte Regel verstoßen, gelten die entsprechenden Spiele als verloren. Im Einzelfall entscheidet der Spielleiter im Einvernehmen mit dem Bezirksspielausschuss Weitere Bestimmungen Bei Ersatzstellung muss der betreffende Ersatzspieler immer von unten her in die Mannschaft eingebaut werden. Die Lücke wird zuerst innerhalb der Mannschaft geschlossen, und die Ersatzspieler rücken nach. Ein Spieler kann am selben Tag nur dann in zwei Mannschaften (Verbandsspiel) gleichzeitig mitwirken, wenn beide gegnerischen Mannschaften einverstanden sind. Beispiel: Ein Spieler aus der Gruppe C hat ein reguläres Verbandsspiel und wird gleichzeitig in der Gruppe B als Ersatz angefordert. Sind beide gegnerischen Mannschaften mit dem gleichzeitigen Einsatz dieses Spielers einverstanden (gleicher Spielort vorausgesetzt), dann ist ein gleichzeitiger Einsatz eines Spielers erlaubt. Ansonsten darf der Spieler mit dem regulären Verbandsspiel nicht gleichzeitig noch als Ersatzspieler mitwirken Die Mannschaftsaufstellung mit sämtlichen Spielern ist vor Beginn der Vor/Rückrunde und bei Änderungen während der Saison beim Spielleiter einzureichen (Termin Spielberechtigung s ). Eine Kopie erhält der Firmenspartenleiter mit der Genehmigung des Spielleiters zurück. Sie gilt als Spielausweis. Das Originalexemplar verbleibt beim Spielleiter (s. hierzu Punkt 11.2, Austausch von Informationen) Die genehmigte Mannschaftsaufstellung ist auf Verlangen vor Beginn der Spiels vorzulegen. Sie gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder Führerschein.

6 Erscheint eine Mannschaft nicht rechtzeitig zu Spielbeginn, so hat die andere Mannschaft 30 Minuten zu warten. Spiele die wegen der verzögerten Spielanfangszeit nicht ausgespielt werden konnten (z.b. begrenzte Hallenzeiten), sind gegen die zu spät kommende Mannschaft zu werten. 6. Spielbetrieb 6.1. Für den Spielbetrieb gilt die Wettspielordnung des DTTB in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen des TTVWH Es darf nur in sportgerechter Kleidung gespielt werden. Weiße Spielkleidung ist nicht gestattet Beide Oberflächen des Schlägers müssen von eindeutiger unterschiedlicher Farbe sein Die Spiele werden an Wochentagen von Montag bis Freitag durchgeführt. Mannschaften ohne Spielstätten tragen auch ihre Heimspiele beim Gegner aus. Es wird mit zugelassenen Bällen gespielt Die Spiele werden anhand der vom Spielleiter erstellten Spielpläne durchgeführt Die vorläufigen Spielpläne werden sechs Wochen vor Beginn der Hin- bzw. Rückrunde veröffentlicht. Die offiziellen Spielpläne werden zwei Wochen vor Rundenbeginn veröffentlicht Änderungen von Spielterminen können bis spätestens drei Wochen vor Rundenbeginn beim Staffelleiter beantragt werden. Eine Spielverlegung in der Runde ist grundsätzlich nicht möglich. Unter außerordentlichen Umständen kann jedoch eine Mannschaft die gegnerische Mannschaft um eine Spielverlegung bitten - sie hat aber kein Recht darauf. Die Spielverlegung ist dem Staffelleiter zu melden. Ein so verlegtes Spiel darf die offizielle Spielrunde (letztes offizielles Spiel aller Spielklassen) nicht verlängern Meisterschaftsspiele werden in Vor- und Rückrunde ausgetragen. Gespielt wird im Paarkreuzsystem. 7. Spielwertung 7.1. Für einen Sieg erhält die Mannschaft zwei Punkte. Bei unentschiedenem Spielausgang erhält jede Mannschaft einen Punkt Tritt eine Mannschaft zum vereinbarten Termin nicht an, wird das Spiel kampflos für den Gegner gewertet. Eine Mannschaft muss in folgender Mindeststärke antreten: 4 Spieler bei den 6er Mannschaften

7 - 7-3 Spieler bei den 4er Mannschaften 2 Spieler bei den 3er Mannschaften In begründeten Fällen kann der Bezirksspielausschuss eine andere Regelung treffen Ein Spiel ist außerdem als verloren zu werten, wenn 8. Spielbericht Eine Mannschaft auf die Durchführung des Spiels verzichtet. Eine Mannschaft ohne triftigen Grund einen Spielabbruch verschuldet Der Spielberichtsbogen wird vom Heimverein ausgefüllt. Er wird in zweifacher Ausfertigung erstellt (Heimverein, Gastverein). Jede Heimmannschaft ist verpflichtet, das Spielergebnis dem Ergebnisdienst (Infoplattform - Internet) möglichst zeitnah zu melden. Hat die Heimmannschaft keinen Internetzugang, so kann sie die Gastmannschaft oder den Staffelleiter zum Eintrag des Ergebnisses beauftragen Beide Mannschaftsführer haben die richtige Spielreihenfolge zu ü- berwachen In Streitfällen und zur Prüfung von Spielergebnissen muss nach Aufforderung des Staffelleiters unverzüglich eine Kopie des Spielberichts an diesen versandt werden. 9. Proteste 9.1. Proteste müssen sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes erhoben werden. Wird ein Regelverstoß noch während des Spiels erkannt, ist der Protest auf dem Spielberichtsbogen anzubringen. Die Begründung kann unverzüglich schriftlich dem Staffelleiter nachgereicht werden Über Proteste entscheidet der Staffelleiter im Einvernehmen mit dem Bezirksspielausschuss. 10. Bezirksmeisterschaften Austragung / Spielsystem Die Bezirksmeisterschaften werden in der Regel einmal jährlich durchgeführt. Über eine Durchführung bzw. Gestaltung der Bezirksmeisterschaft wird in der Spartenleitersitzung entschieden.

8 Spielberechtigung Spielberechtigt sind Spieler aus den BSG'n aus dem Bezirk Esslingen. 11. Kommunikation Allgemeines Im Zeitalter von Internet und elektronischer Post soll der Informationsaustausch möglichst schnell, effizient und kostengünstig abgewickelt werden. Damit muss jede BSG mindestens eine -Adresse anbieten. Angestrebt wird eine -Adresse pro Mannschaft Austausch von Informationen Die Mannschaftsaufstellungen sind mit der Online-Vereinsverwaltung zu melden. Die Aufstellung wird vom Staffelleiter/Spielleiter genehmigt und freigeschaltet. Der Staffelleiter hat die Aufstellungen inkl. der nachträglichen Änderungen in chronologischer Folge gespeichert. Nur diese Aufstellungen sind in strittigen Fällen gültig Die Mannschafts- und BSG Adressen werden von den BSG n in Eigenverantwortung mit der Online-Vereinsverwaltung gepflegt Änderungsmeldungen und Spielberichtsbögen können per Online- Vereinsverwaltung oder per , Fax oder Post an den Staffelleiter übermittelt werden Um den Spielergebnissen eine hohe Aktualität zu geben, sind die Heimmannschaften verpflichtet, die Spielergebnisse umgehend dem Ergebnisdienst (Infoplattform - Internet) zu melden. Besteht für die Heimmannschaft keine Möglichkeit, die Spiele online zu melden, so kann die Gastmannschaft oder der Staffelleiter mit der Eingabe beauftragt werden Abweichungen sind mit Zustimmung des Bezirksspartenleiters/Staffelleiters möglich. 12. Inkrafttreten Diese Spielordnung tritt am Gelöscht: 0 in Kraft.

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