GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE MURD
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- Nelly Inge Eberhardt
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1 TÜV SÜD Automotive GmbH Homologation Räder/Fahrwerk Daimlerstrasse 11 D Garching Seite: 1 von 3 GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE MURD Antragsteller: Art: Typ: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" A2552 Hirtenberg Sonderrad 17 X 7J H2 ORY Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochkreis Mitten loch Einpreßzul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring zahl (mm) (kg) (mm) Datum ORYK PCD114.3 ohne 114,3/6 66, /07 ORYD PCD139.7 ohne 139,7/6 110, /07 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" A2552 Hirtenberg Hersteller : KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" A2552 Hirtenberg Handelsmarke : DOTZ Art der Sonderräder : StahlSonderräder, vielteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz :Elektrophoretische Tauchlackierung Masse des Rades : ca. 14,1 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ORYK: : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : DOTZ : Radtyp : ORY :
2 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" Stand: Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems, Fahrwerks bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK DAIMLERSTRASSE GARCHING
3 Fahrzeugteil: Sonderrad 17 X 7J H2 Antragsteller: KROMAG Metallind. GmbH Abt. "KFZRäder" Stand: Seite: 2 von 3 Radausführung : ORY K PCD114.3 : Radgröße : 17 X 7J H2 : Typzeichen : KBA : Einpreßtiefe : ET30 : Herstellungsdatum : Fertigungswoche und jahr : z.b Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. BerichtNr MURDTB der TÜV Automotive GmbH. III. Anbau und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/ vom , VkBl S. 1377), Punkt Anbauprüfung, und des VdTÜVMerkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M und NFahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/ReifenKombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/ , VkBl S 1377" vom " geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach 22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. sich berührte Bau und Betriebsvorschriften der StraßenverkehrsZulassungsOrdnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
4 Fahrzeugteil: Sonderrad 17 X 7J H2 Antragsteller: KROMAG Metallind. GmbH Abt. "KFZRäder" Stand: ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau, freigängigkeits oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl age Seite: 3 von 3 Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise 1 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) ORYK liegt bei 2 ISUZU/OPEL ORYD liegt bei 3 HYUNDAI ORYD liegt bei 4 SSANGYONG/DAEWOO ORYD liegt bei 5 TOYOTA ORYD liegt bei 6 FORD ORYD liegt bei 7 MAZDA ORYD liegt bei 8 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) ORYD liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Hübner Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC Garching, HUE
5 ANLAGE: 1 NISSAN Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" Stand: Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/lochzahl : 114,3/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum ORYK ORY K PCD114.3 ohne 66, /07 Verwendungsbereich/FzHersteller Befestigungsteile Zubehör : NISSAN, NISSAN EUROPE (F) : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad : AEZ ArtikelNr. ZMX2 o. Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 113 Nm für Typ : R51; 120 Nm für Typ : D40 Verkaufsbezeichnung: NAVARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D40 L /65R J Lkw offener Kasten 245/70R J (Serie); 255/60R Allradantrieb; 255/65R B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 54F; 573; 581; 722; 73C; 74C; 74C; 744 Verkaufsbezeichnung: PATHFINDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R51 e9*2001/116*0051* /65R J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R J; 54F 12K; 51A; 573; 581; /60R F 71N; 722; 73C; 74C; 255/65R17 51G 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+SProfil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen FahrzeugTyp/ Variante/ Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
6 ANLAGE: 1 NISSAN Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" Stand: Seite: 2 von 3 11G) Die Brems, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von SonderFahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die SonderFahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/ReifenKombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/ReifenKombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG Genehmigung des Fahrzeuges (EGÜbereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+SKennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer SerienReifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/ReifenKombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem BlockierVerhinderer (ABV) oder Antriebsschlupf Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen und innenseite nur Klammergewichte angebracht werden.
7 ANLAGE: 1 NISSAN Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" Stand: Seite: 3 von 3 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen VentillochNenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile bzw. nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
8 TÜV SÜD Automotive GmbH HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK Daimlerstrasse 11 D Garching Deutschland Anbauabnahme nach 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Stahlrad Typ: ORY des Herstellers/Importeurs: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZRäder" A2552 Hirtenberg liegt ein Teilegutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein oder Anbau des Techn. Dienst TÜV SÜD Automotive GmbH vor. BerichtNr.: MURD Datum: Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller:, Fahrzeugtyp:, FahrzeugIdentNr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/TeileABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht/GutachtenNr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.s.o.p./prüfing. Fahrzeugbeschreibung B L 9 J E 3 20 G P.2 P.4 / T D Q D.2 V.7 F.1 F U.1 U.2 U.3 D.3 O.1 O.2 S.1 S V.9 R K P P
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