FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG

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1 FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang November 2011 Ausgabe 24 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Wittenberg Dienstag, , 16:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (3.16), Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Informationsvorlage Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten zur Komplettsanierung des Schulstandortes Haus Melanchthon 5. Beratung der Beschlussvorlage 1. Billigung der Kalkulation der Benutzungsentgelte für den bodengebundenen Rettungsdienst 2. Beschluss der 2. Änderungssatzung der Benutzungsentgeltsatzung für den bodengebundenen Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich des Landkreises Wittenberg 6. Beratung der Beschlussvorlage Haushaltskonsolidierungskonzept 2012 des Landkreises Wittenberg 7. Beratung der Beschlussvorlage Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Wittenberg für das Haushaltsjahr Beratung der Beschlussvorlage 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg 9. Beratung der Beschlussvorlage Satzung zum Ausgleich ermäßigter Ausbildungstarife im Ausbildungsverkehr in dem Landkreis Wittenberg Ausgleichssatzung (AusglS) 10. Beratung der Beschlussvorlage Auflösung der Öko-Tour Sanierungsgesellschaft mbh, Jessen OT Seyda 11. Beratung der Beschlussvorlage Freiwillige Mitgliedschaft des Landkreises Wittenberg in einem Verein 12. Beratung der Beschlussvorlage Freiwillige Mitgliedschaft des Landkreises Wittenberg in einem Verband 13. Beratung der Beschlussvorlage Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 Schülerbeförderung 14. Beratung der Beschlussvorlage Benennung von Mitgliedern des Kreistages sowie Vertretern der Mitglieder für die Vertretung des Landkreises in der Arbeitsgemeinschaft zur Gestaltung der ländlichen Entwicklung 15. Beratung der Beschlussvorlage Feststellen des Ausscheidens einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Ausschuss für Schule und Kultur des Kreistages Wittenberg 16. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder sowie Informationen aus der Verwaltung nicht öffentlicher Teil Personalangelegenheiten Dannenberg Vorsitzender Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Wittenberg Mittwoch, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstr. 4, Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausschüsse des Kreistages/Information Untere Wasserbehörde Seite 2 Fischerprüfung/2. Änderungssatzung Abfallentsorgung/ 5. Beratung der Beschlussvorlage Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Wittenberg für das Haushaltsjahr 2012 (Teilpläne der Fachdienste Soziales, Gesundheit, Rettungswesen) 6. Information zum Thema Schuldner- und Insolvenzberatung 7. Beantwortung von Anfragen der Mitglieder sowie Informationen aus der Verwaltung nicht öffentlicher Teil 8. Vergabeangelegenheit Rußbült Vorsitzender Untere Wasserbehörde Informationen der unteren Wasserbehörde zur Übersendung der Wartungsberichte von vollbiologischen Kleinkläranlagen Gemäß 78 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt wurde den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften die Aufgabe übertragen, die vollbiologischen Kleinkläranlagen zu überwachen. Aus diesem Grund werden die Betreiber, aber auch die Wartungsunternehmen von vollbiologischen Kleinkläranlagen gebeten, ab sofort die Wartungsberichte nur noch an die für ihr Gebiet zuständige abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zu übersenden. Die zuständige abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft ist diejenige, welche von den Betreibern der Kleinkläranlagen die Gebühren für die Klärschlammabfuhr erhebt. Die Übersendung der Wartungsberichte an den Landkreis Wittenberg als untere Wasserbehörde ist nicht mehr notwendig. Sofern Fragen zu dieser Regelung bestehen, können diese an Herrn Tschetschorke unter der Telefonnummer 03491/ gerichtet werden. Abfallgebührensatzung Seite 7 KVHS Seite 8 Stellenausschreibungen Seite 9 Bekanntmachungen Verbände/ Ausschreibungen

2 2 Amtliches aus dem Landkreis 26. November 2011 Außensprechtag des Landesverwaltungsamtes Versorgungsamt/Schwerbehindertenrecht Das Landesverwaltungsamt führt zu Fragen des Schwerbehindertenrechts für die Bürger des Landkreises Wittenberg einen Außensprechtag am in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr in der Kreisverwaltung des Landkreises Wittenberg, Breitscheidstraße 4, durch. Unter dem Motto Die Verwaltung kommt zum Bürger werden Fragen zur Feststellung von Behinderungen, der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen beantwortet. Außerdem können Anträge gestellt und Schwerbehindertenausweise verlängert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Zivildienstgesetz, dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sowie nach dem Infektionsschutzgesetz geltend zu machen. Fischerprüfung Gemäß der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt teilt die untere Fischereibehörde Folgendes mit: Die Fischerprüfung des Landes Sachsen-Anhalt zur Erlangung eines Fischereischeines/ Jugendfischereischeines findet im Landkreis Wittenberg am Samstag, den 31. März 2012 um 9:00 Uhr in Wittenberg, Breitscheidstraße 4 statt. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung/ Jugendfischerprüfung ist zusammen mit dem Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr bis spätestens zum 5. März 2012 beim Landkreis Wittenberg, untere Fischereibehörde, abzugeben. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden! Für Teilnehmer an der Fischerprüfung ist es zudem notwendig, dass ein 30-stündiger Pflichtlehrgang absolviert wird. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist vor der Prüfung bei der unteren Fischereibehörde nachzuweisen. Für die Zulassung zur Jugendfischerprüfung ist der Lehrgang keine Pflicht, wird aber empfohlen. Die Gebühr für die Zulassung zur Prüfung beträgt für alle Teilnehmer, die am Prüfungstag noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet Aufgrund der 6, 33 Abs. 3 Nr. 1 und 6 der Landkreisordnung für das Land Sachsen- Anhalt (LKO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2009 (GVBl. LSA S. 435), der 1, 2, 5, 10, 13, 13a und 16 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in Verbindung mit 3 und 6 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44) sowie in Ausführung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverhaben, 28 Euro und für alle übrigen Teilnehmer 56 Euro. Die Prüfungsgebühr ist auf das Konto bei der Sparkasse Wittenberg, Konto-Nr.: 27; Bankleitzahl ; unter dem Verwendungszweck: Fischerprüfung (vollständiger Name des Teilnehmers) zu überweisen. Die Prüfungsgebühr kann bei Abgabe des Antrages auch bar entrichtet werden. Eine Barzahlung in den Bürgerbüros ist nicht möglich. Antragsformulare liegen bei der unteren Fischereibehörde, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg (Tel / oder ) sowie in den Bürgerbüros des Landkreises in Gräfenhainichen und Jessen bereit. Darüber hinaus sind die Antragsformulare auch im Internet zu finden ( Hinweis: Die Anmeldung zu den Lehrgängen hat durch die Prüfungsteilnehmer in Eigenverantwortung zu erfolgen. Die Wahl der Vorbereitungslehrgänge ist nicht wohnsitzabhängig. Bitte beachten Sie, dass die Lehrgänge in der Regel bereits vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung beginnen. Folgende anerkannte Vorbereitungslehrgänge stehen derzeit im Landkreis Wittenberg zur Auswahl: Zahna-Elster, OT Elster Angelshop Rehse/Elster Tel /20483 (Kompaktlehrgang mögl.) Kemberg, OT Bergwitz Herr Klugmann, Tel /28367 Jessen (Elster) Herr Kuhrmann, Tel / Oranienbaum-Wörlitz, OT Wörlitz Herr Degner, Tel /20851 Annaburg, OT Prettin Herr Blei, Tel / Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Wittenberg über die Abfallentsorgung vom 19. Dezember 2007 Aufgrund der 6, 33 Abs. 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. August 2009 (GVBl. LSA S. 435), der 3 und 4 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44) sowie in Ausführung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Wittenberg in seiner Sitzung am 10. Oktober 2011 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I Die Satzung des Landkreises Wittenberg über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung LK WB) vom 19. Dezember 2007 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg vom 22. Dezember 2007, S. 17), zuletzt geändert durch Art. I der Satzung vom 17. Dezember 2009 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg vom 19. Dezember 2009, S. 2), wird wie folgt geändert: 1. 8 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen Abs. 3 Satz 1 wird ersatzlos gestrichen. Artikel II Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg zum 01. Januar 2012 in Kraft. Lutherstadt Wittenberg, den 15. November 2011 Dannenberg Landrat Satzung des Landkreises Wittenberg über die Gebühren zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung LK WB ab 2012)

3 26. November 2011 Amtliches aus dem Landkreis 3 träglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-/ AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) und auf Grundlage des 26 der Satzung des Landkreises Wittenberg über die Abfallentsorgung (AES LK WB) vom 19. Dezember 2007 (Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg vom 22. Dezember 2007, S. 17), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Wittenberg in seiner Sitzung am 10. Oktober 2011 folgende Abfallgebührensatzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung erhebt der Landkreis Wittenberg (nachfolgend Landkreis) zur Deckung der Kosten und Aufwendungen für die von ihm selbst oder in seinem Auftrag durch zuverlässige Dritte wahrgenommenen abfallwirtschaftlichen Aufgaben Abfallgebühren nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Zu den über Gebühren zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für: 1. das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von a) in Haushalten anfallenden Abfällen, einschließlich schadstoffhaltiger Kleinmengen im Sinne des 10 des Abfallgesetzes LSA, b) Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, c) gefährlichen Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen bis zu einer Gesamtmenge von 2000 kg jährlich je Abfallerzeuger oder -besitzer, d) von verbotswidrig abgelagerten Abfällen im Sinne des 11 AbfG LSA sowie 2. die Vermarktung von verwertbaren Stoffen aus Abfällen, soweit die Aufwendungen die Einnahmen übersteigen; 3. die Erfüllung von Informations- und Beratungspflichten nach 38 Abs. 1 KrW-/AbfG; 4. die Planung, die Errichtung, den Betrieb, die Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, einschließlich der Aufwendungen für Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz oder zur Beseitigung von Eingriffen in Natur und Landschaft; 5. die Bildung von Rückstellungen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Nachsorge für Abfallbeseitigungsanlagen; dabei sind ab 01. September 2003 die Aufwendungen für Stilllegung und Nachsorge auch insoweit zu berücksichtigen, als während der Betriebsphase der Deponien des Landkreises keine ausreichenden Rückstellungen gebildet wurden ( 6 Abs. 6 AbfG), 6. Bereitstellen von Biotonnen und Papierabfallbehältern. Diese Gebühren schließen nicht die Kosten für die Bereitstellung von Rest abfallbehältern, Müllgroßbehältern sowie Müllpresscontainern ein; diese sind von den Anschlusspflichtigen zu beschaffen und vorzuhalten. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der personenbezogenen Leistungsgebühr ist grundsätzlich der Anschlusspflichtige gem. 5 Abs. 1 AES LK WB, auf dessen Grundstück Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen. Soweit Grundstücke und Wohnraum auf Grundstücken im Sinne des Satzes 1 vermietet oder aufgrund sonstiger Nutzungsverhältnisse überlassen werden, trifft die Gebührenpflicht den jeweiligen Mieter bzw. sonstigen Nutzungsberechtigten als Überlassungspflichtigen gem. 5 Abs. 2 AES LK WB. Im Falle einer Untervermietung ist der Untermieter zur Entrichtung der personenbezogenen Leistungsgebühr verpflichtet. (2) Gebührenpflichtig für die mengenbezogenen Leistungsgebühren bei Nutzung von Abfallbehältern ist bei a) Restabfallbehältern mit 120 Liter oder 240 Liter Füllraum bei Verwendung der Banderolen der Erwerber der Banderolen, im Übrigen der Benutzer, b) Restabfallbehältern mit 1,1 m³ Füllraum, Müllgroßbehältern und Müllpresscontainern derjenige, der die Entsorgung der vorgenannten Behältnisse beantragt, im Übrigen der Benutzer, c) Biotonnen mit 120 Liter oder 240 Liter Füllraum bei Verwendung der Banderolen der Erwerber der Banderolen, bei Biotonnen mit 1,1 m³ Füllraum derjenige, der die Entsorgung beantragt, im Übrigen der Benutzer. (3) Gebührenpflichtig bei Erwerb und Benutzung von Abfallsäcken ist deren Erwerber. (4) Gebührenpflichtig für die Entsorgung von anderen Abfällen als Restabfall und Bioabfall ist derjenige, der die Entsorgung beantragt, bei Selbstanlieferung der Anlieferer. (5) Wird ein Gebührentatbestand von mehreren Gebührenschuldnern gemeinsam verwirklicht, haften diese als Gesamtschuldner. 3 Entstehung, Erlöschen und Änderung der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht für die personenbezogene Leistungsgebühr entsteht, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, erstmals spätestens jedoch zum 1. Tag des laufenden Monats, wenn bis zum Ablauf des 15. Tages des laufenden Monats der Anschluss an die Abfallentsorgung erfolgt bzw. die Überlassungspflicht beginnt. Erfolgt der Anschluss an die Abfallentsorgung bzw. der Beginn der Überlassungspflicht nach Ablauf des 15. Tages des laufenden Monats, entsteht die Gebührenpflicht für die personenbezogene Leistungsgebühr erstmals zum 1. Tag des Folgemonats. (2) Die Gebührenpflicht für die mengenbezogenen und sonstigen Leistungsgebühren entsteht, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, jeweils mit der Inanspruchnahme der Benutzung der Abfallentsorgungsleistung. (3) Die Gebührenpflicht für die personenbezogene Leistungsgebühr erlischt zum 1. Tag des laufenden Monats, wenn die Anschluss- bzw. Überlassungspflicht bis zum Ablauf des 15. Tages des laufenden Monats endet (z. B. durch Wegzug aus dem Landkreis Wittenberg). Endet die Anschluss- bzw. Überlassungspflicht nach Ablauf des 15. Tages des laufenden Monats, erlischt die Gebührenpflicht für die personenbezogene Leistungsgebühr zum 1. Tag des Folgemonats. (4) Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei der Bemessungsgrundlage ein, erhöhen oder ermäßigen sich die personenbezogenen Leistungsgebühren zum 1. Kalendertag des Monats, in dem die Änderung eintritt, die mengenbezogenen und die sonstigen Leistungsgebühren zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung. 4 Festsetzung, Erhebung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die personenbezogene Leistungsgebühr wird jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres (Erhebungszeitraum) festgesetzt und gegenüber den Gebührenschuldnern in Form eines Abfallgebührenbescheides erhoben. Die Gebühr entsteht jeweils zu Beginn des Kalenderjahres und wird am 1. Juli eines jeden Jahres für den Erhebungszeitraum fällig. (2) Entsteht oder ändert sich die Gebührenpflicht aufgrund einer Änderung der maßgeblichen Personenzahl, z.b. durch Zuzug, Geburt usw. im Laufe des Kalenderjahres, wird die personenbezogene Leistungsgebühr zeitanteilig nach Monaten festgesetzt. Die zeitanteilig festgesetzte Gebühr wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Bescheides zur Zahlung fällig. Soweit die Gebührenpflicht vor Ablauf der Zeit endet, für die die Gebühr entrichtet

4 4 Amtliches aus dem Landkreis 26. November 2011 wurde, wird für jeden vollen Kalendermonat unter Berücksichtigung von 3 Abs. 3 der Jahresbetrag zu 1/12 erstattet. (3) Die mengenbezogene Leistungsgebühr für Restabfall und Bioabfall aus privaten Haushaltungen wird grundsätzlich bei Erwerb der Banderole festgesetzt und ist sofort zur Zahlung fällig. Soweit für die Entsorgung von Restabfall und Bioabfall aus privaten Haushaltungen Banderolen in Einzelfällen keine Verwendung finden, werden die Benutzungsgebühren jeweils für den Zeitraum eines Kalendermonats gegenüber den Gebührenschuldnern in Form eines Abfallgebührenbescheides erhoben und sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. Für die Entsorgung von Restabfall aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen werden die Benutzungsgebühren in allen Fällen gegenüber den Gebührenschuldnern in Form eines Abfallgebührenbescheides erhoben; im Übrigen gilt Satz 2 entsprechend. (4) Die sonstigen Leistungsgebühren für die Entsorgung von anderen Abfällen als Rest abfall und Bioabfall entstehen mit der Erteilung des Auftrages zur Abholung bzw. mit der Anlieferung, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme der Leistung. Die Gebühren gem. Satz 1 werden durch einen Abfallgebührenbescheid festgesetzt und sind unmittelbar bei Inanspruchnahme der Leistung fällig, spätestens jedoch zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides. 5 Gebühren und Bemessungsgrundlage (1) Für die Grundstücke im Sinne des 5 Abs. 1 AES LK WB, auf denen Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen, wird eine personenbezogene Leistungsgebühr nach Maßgabe des 4 Abs. 1 dieser Satzung erhoben. Für Grundstücke, auf denen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen anfallen, sowie für Wochenendgrundstücke wird keine personenbezogene Leistungsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Berechnung der personenbezogenen Leistungsgebühr ist die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen (Personenmaßstab). Maßgebend für die Ermittlung der Zahl der Personen sind die nach dem Melderegister der Kommunen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldeten Einwohner. Für Personen, die nur mit Nebenwohnsitz im Landkreis gemeldet sind, wird die Gebühr zu 50 % ermäßigt. Personen, die zwar am Hauptwohnsitz gemeldet sind, sich tatsächlich aber nur selten dort aufhalten (z.b. Studenten, Bundesfreiwilligen-/Wehrdienstleistende), kann auf schriftlichen Antrag im laufenden Kalenderjahr unter Beibringung eines amtlichen Nachweises über ihre begründete häufige Ortsabwesenheit die personenbezogene Leistungsgebühr zu 50 % für das laufende Kalenderjahr erlassen werden. Eine Ermäßigung wird erst ab mindestens zwei hintereinander folgenden Monaten überwiegendem Aufenthalt außerhalb des Landkreises Wittenberg gewährt. (3) Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Abfallentsorgung (Sammlung, Transport, Verwertung und Beseitigung) werden mengenbezogene und sonstige Leistungsgebühren nach näherer Maßgabe dieser Satzung erhoben. (4) Die mengenbezogenen Leistungsgebühren für die Restabfallentsorgung und die Entsorgung von Bioabfällen werden grundsätzlich nach dem Volumen der bereitgestellten Abfallbehälter, die auf den an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken bereitstehen, und der Häufigkeit der Bereitstellung zur Abfuhr bemessen. Die mengenbezogenen Leistungsgebühren für die Entsorgung von Müllgroßbehältern und Müllpresscontainern werden nach dem tatsächlich entsorgten Volumen bemessen. (5) Die sonstigen Leistungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen ausgenommen Restabfall und Bioabfall werden nach Art und Menge der zu entsorgenden Abfälle bemessen. 6 Personenbezogene Leistungsgebühr (1) Die personenbezogene Leistungsgebühr gem. 5 Abs. 1 beträgt je Person für die a) 1. bis einschließlich 4. Person eines Haushalts 30,78 r ermäßigt 15,39 r b) 5. und 6. Person eines Haushalts 15,39 r ermäßigt 7,70 r c) 7. und jede weitere Person eines Haushalts 7,70 r ermäßigt 3,85 r. Als Haushalt gilt jede Personengruppe, die in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt. (2) Die personenbezogene Leistungsgebühr wird für die fixen Kosten der Sammlung und des Transportes von Hausmüll, Sperrmüll, Biomüll über die Biotonne, Altpapier und die Kosten der Entsorgung der Grünabfälle einschließlich Weihnachtsbaumsammlung erhoben. Außerdem wird die in Satz 1 genannte Gebühr für die anteiligen fixen Kosten der Betriebshöfe, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien gemäß 6 Abs. 6 AbfG LSA und der Verwaltung erhoben. 7 Mengenbezogene Leistungsgebühren für die Entsorgung von Rest- und Bioabfall (1) Die mengenbezogenen Leistungsgebühren für die Entsorgung des Restabfalls gem. 5 Abs. 4 mit Ausnahme von Großbehältern betragen 72,74 r je cbm für Grundstücke gem. 5 Abs. 1 S. 1 sowie 91,76 r je cbm für Grundstücke gem. 5 Abs. 1 S. 2, mithin für den Abfallbehälter je Bereitstellung und Leerung bei a) Restabfallbehältern mit 120 Liter Füllraum bei Grundstücken gem. 5 Abs. 1 Satz 1 8,73 r, bei Grundstücken gem. 5 Abs. 1 Satz 2 11,01 r b) Restabfallbehältern mit 240 Liter Füllraum bei Grundstücken gem. 5 Abs. 1 Satz 1 17,46 r, bei Grundstücken gem. 5 Abs. 1 Satz 2 22,02 r c) Restabfallbehältern mit 1,1 m³ Füllraum bei Grundstücken gem. 5 Abs. 1 Satz 1 80,01 r, bei Grundstücken gem. 5 Abs. 1 Satz 2 100,94 r. d) Die Leistungsgebühr für den Abfallsack beträgt für Grundstücke gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 einschließlich Entsorgung 4,36 r für jeden Sack. (2) Die mengenbezogenen Leistungsgebühren für die Entsorgung des Bioabfalls gem. 5 Abs. 4 betragen 64,17 r je cbm, mithin je Bereitstellung und Leerung bei a) einer Biotonne mit 120 Liter Füllraum 7,70 r b) einer Biotonne mit 240 Liter Füllraum 15,40 r c) einer Biotonne mit 1,1 m³ Füllraum 70,59 r. (3) Die mengenbezogenen Leistungsgebühren für die Restabfallentsorgung gem. 5 Abs. 4 über Großbehälter (Großbehälter und Presscontainer) betragen pro Kubikmeter für Großbehälter 66,00 r für Presscontainer 124,81 r. 8 Sonderabfallkleinmengen und sonstige zugelassene Abfälle (1) Für die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen gem. 19 Abs. 3 AES LK WB wird eine Gebühr in Höhe von 7,75 r je Kilogramm erhoben. (2) Für die Entsorgung von sonstigen zugelassenen Abfällen wird eine mengenbezogene Gebühr in Höhe von 341,15 r je t erhoben. (3) Die Regelung des Abs. 2 gilt nicht bei Anlieferung von Abfällen aus privaten Haushaltungen mit Pkw, Pkw-Anhängern, Kraftfahrzeugen bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Kombifahrzeugen, Containern oder Caravanfahrzeugen. In diesen Fällen betragen die Gebühren je Fahrzeug und Anlieferung für a) Pkw-Kofferraum-Inhalt 25,54 r

5 26. November 2011 Amtliches aus dem Landkreis 5 b) Pkw-Anhänger, Kraftfahrzeuge bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Kombifahrzeuge, Caravanfahrzeuge mit bis zu 1 m³ Abfall je Fahrzeug 40,86 r, c) sonstige Fahrzeuge oder Container 255,64 r je t. (4) Für die Anlieferung von Altmetall aus privaten Haushaltungen mit dem Pkw bzw. Pkw-Anhänger werden keine Benutzungsgebühren erhoben. 9 Einschränkung der Abfuhr Bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen oder Ausfällen der Abfuhr, insbesondere infolge von Betriebsstörungen, behördlichen Verfügungen, Verlegung des Zeitpunktes der Abfuhr oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. 10 Billigkeitsmaßnahmen Gebühren nach dieser Satzung können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Gebührenschuldner bedeuten würde und der Gebührenanspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist die Einziehung der Gebühren nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. Die Entscheidungen nach Satz 1 und Satz 2 über Billigkeitsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, nach Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall zu sozialverträglichen Belastungen zu gelangen. Im Übrigen gilt 13a Abs. 1 KAG LSA entsprechend. 11 Auskunfts- und Mitteilungspflichten Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Festsetzung der Abfallgebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich oder mündlich zu erteilen. Jede Änderung der für die Berechnung der Höhe der Gebühren bzw. zur Festsetzung der Gebühren relevanten Umstände ist vom Gebührenpflichtigen innerhalb eines Monats dem Landkreis mitzuteilen. 12 Übertragung von Tätigkeiten im Rahmen der Gebührenverwaltung Die Gebührenberechnung, die Ausfertigung und Versendung der Gebührenbescheide sowie die Entgegennahme der zu entrichtenden Gebühren werden von damit beauftragten Dritten wahrgenommen ( 10 KAG). Die Liste der übertragenen Aufgaben und der jeweils beauftragten Dritten ist dieser Satzung als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Satzung. 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 Abs. 2 Nr. 2 des KAG LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen 11 dieser Satzung als Gebührenpflichtiger die verlangten Auskünfte und Mitteilungen nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder unrichtig erteilt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefährdung). (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu ,00 r geahndet werden. 14 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg zum 01. Januar 2012 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Landkreises Wittenberg über die Gebühren zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung LK WB ab 2010) vom 17. Dezember 2009, beschlossen vom Kreistag des Landkreises Wittenberg am 02. November 2009 und veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg am 19. Dezember 2009, außer Kraft. Lutherstadt Wittenberg, den 15. November 2011 Dannenberg Landrat Anlage zum 12 der Satzung des Landkreises Wittenberges über die Gebühren zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung LK WB ab 2012) Ausfertigung und Versendung von Gebührenbescheiden KDG Kommunale Datenverarbeitungsgesellschaft mbh Lutherstadt Wittenberg Str. der Völkerfreundschaft Lutherstadt Wittenberg Berechnung und Entgegennahme von Gebühren Stadt Annaburg Annaburg, Torgauer Str. 52 Silke Noack Annaburg, OT Bethau, Bethau 28 Monika Blüthgen Annaburg, OT Groß Naundorf, Trift 9 a Ortschaftsbürgermeisterbüro Annaburg, OT Lebien, Hauptstr. 21 über Frau Vera Höhne Transport-Handels GmbH Prettin, Hans-Joachim Thärigen Annaburg, OT Prettin, Klein Hohndorf 3 Konsum-Kauf, Dieter Hanack Annaburg, OT Prettin, Lichtenburger Tor 6 Margarete Hennig Annaburg, OT Prettin, Lindenstr. 3 Bestellshop, Andreas Nitsche Annaburg, OT Prettin, Lindenstr. 47 W. K. Grundstücksservice, Luisenstr. 59 GmbH & Co. KG Kleines Blumenparadies,, Frau Reinecke Pretzscher Allee 3 Rosemarie Müller, Weinbergstr. 27 Marga Gröber für Stadt Laußig, OT Durchwehna, u. OT Pflasterberg 5, in den Bürgerbüros Korgau,, Söllichau, von Trebitz, Pretzsch, Priesitz Reitsportartikel,, OT Kleinkorgau, Holger Pötzsch Kleinkorgauer Dorfstr. 40, OT Merkwitz, Frank Heerwald Merkwitz 3 Lotto, Zeitung, Tabak,, OT Pretzsch Gerhard Vogt (Elbe), Am Markt 11 Schreib-, Bastel und, OT Pretzsch Paketshop, Kerstin Stolze (Elbe), Am Markt 12 H.-J. König (ehemals, OT Söllichau, Quelle-Agentur) Silvias Blumencenter, Silvia Schulze Stadt Coswig, Stadtinformation Lebensmittel, Lotto & Toto, Presseerzeugnisse, Fa. Udo Große Schmiedeberger Str. 22 a, OT Trebitz, Pretzscher Str. 18 Coswig (Anhalt), Am Markt 1 Coswig (Anhalt), Friederikenstr. 33 REWE- Markt, Renate Garbe OHG Coswig (Anhalt), Puschkinstr. 52 E-neukauf, Frau Fiegert Coswig (Anhalt), Schwarzer Weg 7

6 6 Amtliches aus dem Landkreis 26. November 2011 Lebensmittel, Lotto & Toto, Presseerzeugnisse, Fa. Udo Große Getränkehandel, Inh. Uwe Mahlo Getränkeshop, I nh. Heidrun Gans Geschäftsstelle Naturpark-Fläming e.v. (Naturparkinfozentrum), Frau Ciciewski Coswig (Anhalt), Zerbster Str. 39 Coswig (Anhalt), OT Buko, An der Kirche 10 Coswig (Anhalt), OT Cobbelsdorf, Str. der Jugend 9 Coswig (Anhalt), OT Jeber-Bergfrieden, Rotdornstr. 12 Peter Nössler Coswig (Anhalt), OT Serno, Sernoer Dorfstr. 33 Forellenhof Thießen KG, Frank Ehrmann Coswig (Anhalt), OT Thießen, Mönchholz 3 Sieglinde Schröter Coswig (Anhalt), OT Zieko, Str. zum Sportplatz 26 c Autocenter Fred Zimmermann Gräfenhainichen, Berliner Str. 20 FBW Finanzen, Bauen, Wohnen, Kirsten u. Co. Gräfenhainichen, Berliner Str. 28 Immobilien GmbH AVIA-Tankstelle, Michael Geyer Gräfenhainichen, Gadewitzer Weg 16 Stadt Gräfenhainichen Gräfenhainichen, Markt 1 Dieter Plahl, Vermittlungs- und Servicebüro Gräfenhainichen, Parkstr. 24 HEM-Tankstelle, Matthias Dönicke Gräfenhainichen, Rathenau-Str. 35 Birgit Leichsenring Ramona Schmidt, Bibliothek Getränkehandel Endisch, Gerda Endisch Waren täglichen Bedarfs, Helmut Biermann Ortschaftsbürgermeisterbüro ALBA Anhalt GmbH Annett Willmann, Einkaufs- und Dienstleistungscenter Christoph Cymborski, tabacon- Lotto-Shop Büro- und Schreibwaren Tintenfass BIOLADEN natürlich gesund, Kathrin Schmid Tankstelle- Total-Station, Wilfried Pötzsch Presse, Tabak, Lotto (Elstercenter), Aidee Fichte Tankstelle Q 1, Simone Jünemann Christina Uhde Autohaus Wils, Marlen Wils Konsumgenossenschaft Burg-Genthin-Zerbst; Food Markt 2610 (Sitz: Burg, August-Bebel-Str. 5) Gräfenhainichen, OT Jüdenberg, Gremminer Str. 2 Gräfenhainichen, OT Möhlau, Heinrich-Heine-Str. 5 a Gräfenhainichen, OT Schköna, Bitterfelder Str. 6 Gräfenhainichen, OT Schköna, Hauptstr. 52 Gräfenhainichen, OT Tornau, Dübener Str. 10 Gräfenhainichen, OT Zschornewitz, Burgkemnitzer Str. 1 a-c Gräfenhainichen, OT Zschornewitz, Str. des Friedens 50 b Gräfenhainichen, OT Zschornewitz, Str. des Friedens 100 Jessen (Elster), Lange Str. 27 Jessen (Elster), R.-Luxemburg-Str. 70 Jessen (Elster), R.-Luxemburg-Str. 131 Jessen (Elster), Schlossweg 12 Jessen (Elster), OT Holzdorf, Am Töpferweg 1 Jessen (Elster), OT Holzdorf, Hauptstr. 24 Jessen (Elster), OT Holzdorf, Hauptstr. 120 Jessen (Elster), OT Klöden, An den Linden 11 Floristik Werkstatt & Gärtnerei, Doreen Wolf Jessen (Elster), OT Klöden, Radsche Gasse 7 Simone Rothe Jessen (Elster), OT Neuerstadt, Neuerstadt Nr. 7 Blumen- und Fruchtboutique Jessen (Elster), OT Schweinitz, Schweinitzer Markt 23 Walter Klapper Jessen (Elster), OT Seyda, Seydaer Markt 10 Arnold e. Kfr., Sabine Pietzner Kemberg, Leipziger Str. 70 Lesch & Staritz, Bürobedarf, Schreibwaren Kemberg, Markt 3 PAM- Oil GmbH & Co. KG, Tankstelle, Steffen Kemberg, Schmiedeberger Str. 20 a Ettlich PAM- Oil GmbH & Co. KG, Tankstelle Bergwitz, Kemberg, OT Bergwitz, An der B 100 Steffen Ettlich Sammler-Punkt, Udo Hübbers Kemberg, OT Bergwitz, Bahnhofstr. 79 Essen- und Partyservice, Reinhard Pulst Kemberg, OT Bergwitz, Bahnhofstr. 79 b Tabak- Shop Matthias Schröter Kemberg, OT Bergwitz, Lindenstr. 71 Ruth Seeger Kemberg, OT Dabrun, Pratauer Str. 3 City-Center-Eutzsch, Bianca Schroubek Kemberg, OT Eutzsch, Berliner 2 a AWU Wittenberg GmbH Kemberg, OT Rackith, Rackither Gewerbepark 1 Lebensmittelmarkt Radis, Kemberg, OT Radis, Radiser Bahnhofstr. Karin Gonsior 21 Elektrofachbetrieb, Kemberg, OT Radis, Rosengäßchen Peter Müller Lebensmittelverkauf Nitz, Elke Kühnast Dorfgemeinschaftshaus, Ortschaftsbürgermeisterbüro Dorfgemeinschaftshaus, Ingrid Kühne Elke s Mini Markt, Frank Finke Ortschaftsbürgermeisterbüro über Frau Hannelore Schmidt 10 Kemberg, OT Schleesen, Kühler Morgen 29 Kemberg, OT Schleesen, Unter den Linden 1 a Kemberg, OT Selbitz, Selbitzer Dorfstr. 49 Kemberg, OT Wartenburg, Zur Elbe 4 Kemberg, OT Wartenburg, Zur Elbe 23 Tabakshop, Frank Hannemann Luth. Wittenberg, Annendorfer Str. 16 Total-Station, Frank Hannemann Luth. Wittenberg, Berliner Chaussee 70 Presseshop, Ilona Zirnstein Luth. Wittenberg, Collegienstraße 82 Total-Station, Frank Hannemann Luth. Wittenberg, Dessauer Str. 13 Fleischerei und Imbiss, Waltraud Jänicke Luth. Wittenberg, Dessauer Str. 55 WBG Wittenberg e. G. Luth. Wittenberg, Dessauer Str. 230 Hoffmann, Reinhilde Luth. Wittenberg, Dresdener Str. 58 a Müller und Müller GbR, Presseshop Luth. Wittenberg, Florian-Geyer Str Lotto-Annahme, Ute Heerda Luth. Wittenberg, Jüdenstr. 6 Stadt Wittenberg, Bürgeramt Luth. Wittenberg, Lutherstr. 56 Wigewe (nur für Mieter) Luth. Wittenberg, Sternstr. 4

7 26. November 2011 Amtliches aus dem Landkreis 7 Tabakbörse, Matthias Derda HEM Tankstelle / 314; Karsten Schugk Shell-Station Knape GmbH, Henry Knape Günther Hähndel, Bäckerei Liebisch, Mini-Center Naue, Janett Naue Getränkemarkt, Herr Felgentreu Gaststätte Plüschke, Rainer Plüschke Waltraud Wilde 5 Up (Tankstelle), Gerhard Schmidt Heidemarie Waßersleben, A Z Fa. Waßersleben Bestellcenter, Reinhold Finke Presse-Shop, Dana Heinrich Spar-Markt, Dirk Fiedler Schreibwaren Richter, Joachim Richter Gemischtwarenhandel Monika Schwenke Frisiersalon Christine, Reinhard Barthel Straacher Produktionsund Handels GmbH, Klaus Eckert Wolfgang Schulz EWI, Groß- und Einzelhandel Tabakbörse im Carat- Park, Frank Hannemann Heiloo- Getränkemarkt, Frau Franke Luth. Wittenberg, Sternstr. 28 Luth. Wittenberg, Triftstraße 15 a Luth. Wittenberg, OT Apollensdorf, Coswiger Landstr. 37 Luth. Wittenberg, OT Boßdorf, Boßdorfer Dorfstr. 81 Luth. Wittenberg, OT Dobien, Belziger Str. 18 Luth. Wittenberg, OT Dobien, Dorfstr. 38 Luth. Wittenberg, OT Euper, Am Hufeisen 1 Luth. Wittenberg, OT Griebo, Grieboer Dorfstr. 12 b Luth. Wittenberg, OT Kropstädt, Jahmoer Str. 12 Luth. Wittenberg, OT Nudersdorf, Pülziger Str. 1 Luth. Wittenberg, OT Piesteritz, Bertolt-Brecht-Str. 31 Luth. Wittenberg, OT Piesteritz, Dessauer Str. 79 Luth. Wittenberg, OT Pratau, Alte Wittenberger Str. 6 Luth. Wittenberg, OT Pratau, Katharina-v.-Bora-Str. 2 Luth. Wittenberg, OT Reinsdorf, An der Hohen Mühle 4 Luth. Wittenberg, OT Seegrehna, Am Anger 3 Luth. Wittenberg, OT Straach, Berkauer Str. 3 Luth. Wittenberg, OT Straach, Straacher Landstraße 23 Luth. Wittenberg, OT Teuchel, Teucheler Weg 16 Oranienbaum-Wörlitz, OT Brandhorst, Lange Reihe 14 a Ewald s Einzelhandel, Herr Schmidt Dorfgemeinschaftshaus, Ortschaftsbürgermeisterin Doris Graul Peter Wiebesiek, Einzelhandel Q 1- Tankstelle, Inh. Christel Schildhauer Getränke- Service, Rene Raven Getränkeservice, Bernd Raven Konsum Johns Eck, Frau Walzel Interessengemeinschaft Stadtinformation Oranienbaum e.v. Ortschaftsbürgermeisterbüro nah und gut, Inh. Silvia Höhne Wörlitz- Information, Frau Krüger Zweirad Dietrich Schmidt s Landgasthof Schuhmachermeister Erich Röder Tiffy s Nadelöhr, Michaela Bonk Minni-Markt, Jürgen Lange Einkaufsmarkt Schulze, Manfred Schulze Schreibwaren, Lotto, Zeitschriften, Lars Laurer Tank- und Baumarkt Zahna, Henry Knape Marktshop im PLUS Matthias Schröter Oranienbaum-Wörlitz, OT Gohrau, Alte Schäferei 3 Oranienbaum-Wörlitz, OT Griesen, Griesener Dorfstr. Oranienbaum-Wörlitz, OT Horstdorf, Dorfstr. 115 Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Dessauer Str. 47 Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Friedrich-Graf-Str. 18 Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Marienstr. 9 Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Schlossstr. 16 Oranienbaum-Wörlitz, OT Oranienbaum, Schlossstr. 17 Oranienbaum-Wörlitz, OT Rehsen, Rehsener Str. 1 Oranienbaum-Wörlitz, OT Wörlitz, Erdmannsdorffstr. 80 Oranienbaum-Wörlitz, OT Wörlitz, Förstergasse 26 Oranienbaum-Wörlitz, OT Wörlitz, Georg-Forster-Str. 171 Zahna-Elster, OT Dietrichsdorf, Dietrichsdorf 36 Zahna-Elster, OT Elster (Elbe), Bahnstr. 7 Zahna-Elster, OT Elster (Elbe), Gielsdorfer Str. 36 Zahna-Elster, OT Klebitz, Klebitzer Dorfstr. 20 Zahna-Elster, OT Mühlanger, Schulstr. 4 Zahna-Elster, OT Mühlanger, Wittenberger Str. 13 Zahna-Elster, OT Zahna, Bahnhofstr. 33 Zahna-Elster, OT Zahna, Burgstr. Kreisvolkshochschule Wittenberg (kvhs) Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Geschw.-Scholl-Str. 4/ Lutherstadt Wittenberg Telefon ( ) Fax ( ) info@kvhs.wittenberg.de Kursangebot Herbstsemester 2011 Musik und Fotos am eigenen PC In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie Musik von Schallplatten, Kassetten oder CDs und Fotos von der Digitalkamera oder dem Scanner auf den PC überspielen können. Vorgesehene Themen sind die Arbeit mit Musikdateien und das Bearbeiten und Nutzen von Bilddateien. Voraussetzung: Mitbringen des eigenen Laptops (mit der Software WIN- DOWS). (Kein mac apple ohne Windows!) Beginn: Di., 6. Dezember 2011, 08:30 11:45 Uhr, 6 x 4 UE (Di./Do.), Nachbarschaftstreff WB West e.v., Dessauer Str. 255 Präsentation mit Powerpoint Im Kurs werden mithilfe einer modernen Präsentations-Software Kenntnisse und Funktionen zu folgenden Schwerpunkten vermittelt: Erstellung von Overhead-Folien, Bildschirmshows, Handouts Gestaltung von Texten, Bildern, Tabellen, Diagrammen usw. Präsentationsablauf Folienvorlagen, Folienmaster Alle Inhalte werden in praxisnahe Übungen durch die Teilnehmer erarbeitet. Beginn: Di., 6. Dezember 2011, 18:15 21:30 Uhr, 5 x 4 UE (Di./Do.), kvhs, G.-Scholl- Str. 4/7 Gräfenhainichen EDV-Fortführungskurs Arbeiten mit dem INTERNET Internet-Provider im Vergleich DSL, Router/Modem, IP-Adresse, Internetoptionen Welchen Browser nutze ich für das Internet? Erstellen einer -Adresse und Schreiben von s mit Anhängen Nutzen von Suchmaschinen im Netz i-google-einstellungen Nutzen von Wikipedia, dem Online-Lexikon. Beginn: Mi., 7. Dezember 2011, 17:00 20:15 Uhr, 6 x 4 UE (Mi./Do.), Peter-Petersen- Schule, Poetenweg 45

8 8 Informationen aus dem Landkreis 26. November 2011 Stellenausschreibung Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gebäude, Liegenschaften und Service, Sachgebiet Hochbau, ist zum 1. Januar 2012 eine Stelle als Bauzeichner zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 5 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Erstellung von Bauzeichnungen für die Projekte des Fachdienstes Gebäude, Liegenschaften und Service Aufnahme des Bauzustandes und Aufmessen der Objekte Erstellen detaillierter Aufmaßpläne mittels CAD Erstellen von Masseberechnungen Erstellen der verschiedenen Möglichkeiten des Eingabeplans (Bauplans) und Abstimmung mit dem Bauleiter Zusammenstellung der Bauplanmap- pen und Weiterleitung an das zuständige Bauamt Erstellen von Werkplänen zur Bauausführung Erstellen von Detailplänen mit Konstruktionsangaben 2. Archivierung von Bauunterlagen 3. Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben für die Fachdienste und Einrichtungen der Kreisverwaltung, u. a. Erstellen von Dokumenten aus Bestandsunterlagen Digitalisierung von Plänen, Durchführung von Vervielfältigungsarbeiten, Bedienung und Betreuung Plotter 4. Erfassen von Nutzungsänderungen oder baulichen Veränderungen an Objekten der Kreisverwaltung und Einpflegen dieser Daten in die entsprechenden Programme oder Unterlagen Fachliche Voraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung zum Bauzeichner Wir erwarten: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung sichere Kenntnisse im rechnergestützten Zeichnen mit AUTOCAD Anwenderkenntnisse der CAD Software Verwaltungskenntnisse sind wünschenswert Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität sowie Befähigung zur Teamarbeit Führerschein Klasse B mit der Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw gegen Kostenerstattung Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 16. Dezember 2011 an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Personal, Postfach in Lutherstadt Wittenberg. Stellenausschreibung Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter vorbeugender Brandschutz (Brandschutzprüfer) zu besetzen. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD/VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Was erwartet Sie? Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen der auszuübenden Tätigkeit, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfasst: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Brandsicherheitsschau gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt Prüfung der anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes/ Beurteilung der Brandschutzzustände ordnungsbehördliche Anordnungen zur Behebung festgestellten Mängel und Überwachung der Mängelbeseitigung Mitwirkung in Genehmigungsverfahren zum baulichen Brandschutz/Anzeige baulicher Brandschutzmängel gegenüber der Bauordnungsbehörde Prüfung von Bauunterlagen/Projekten zur Erfüllung der Anforderungen an die Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr, der Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung, der Anlagen und Einrichtungen für die Feuermeldung Bearbeitung allgemeiner Grundsatzfragen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes Fachliche Voraussetzungen: Abschluss eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studienganges an einer Fachhochschule oder eines vergleichbaren Abschlusses in den Studiengängen Architektur, Bauingenieurwesen, Bergbau, Gefahrenabwehr, Chemie, Elektrotechnik, Hüttenwesen, Maschinenbau, Physik, Schiffstechnik, Sicherheitstechnik oder Versorgungstechnik und Abschluss des tätigkeitsspezifischen Lehrgangs Brandschutzprüfer an der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge Wir erwarten: eine selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise ein freundliches und sicheres Auftreten beim Umgang mit Bürgern und Unternehmen sehr gute EDV-Kenntnisse Führerschein Klasse B Flexibilität, Teamfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen wünschenswert sind Kenntnisse im abwehrenden Brandschutz Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 16. Dezember 2011 an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Personal, Postfach in Lutherstadt Wittenberg.

9 26. November 2011 Informationen aus dem Landkreis 9 Tourenplan des AZV Elbaue-Heiderand für das Jahr 2012 Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Entleerungstermine für die Entsorgung des Fäkalschlammes aus Grundstücksentwässerungsanlagen im Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes Elbaue/ Heiderand für das Jahr Es sind vom Grundstückseigentümer alle Vorkehrungen zu treffen, dass die Entsorgung zum festgesetzten Zeitpunkt erfolgen kann. Abflusslose Sammelgruben (ASG) und die Vorklärung biologischer Kleinkläranlagen nach DIN 4261 Teil 2 werden bei Bedarf entleert. Die Abfuhr ist rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher, beim AZV in Kemberg, Burgstraße 22/23, Tel.: /61822 anzumelden. Datum Ort Straße HNR Kemberg OT Gommlo Friedensstr Kemberg OT Gommlo Kemberger Str Kemberg OT Gommlo Gommloer Str Kemberg OT Dorna Dornaer Dorfstr Kemberg OT Dorna Dornaer Dorfstr Kemberg OT Rackith Zum Rackither Sportplatz Kemberg OT Rackith Rackither Kleine Gasse Kemberg OT Rackith Rackither Große Gasse Kemberg OT Rackith Rackither Dorfstr Kemberg OT Rackith Rackither Dorfstr Kemberg OT Rackith Rackith Kemberg OT Rackith Rackither Dorfplatz Kemberg OT Rackith Rackither Gewerbepark Kemberg OT Bietegast Bietegast Kemberg OT Lammsdorf Lammsdorf Kemberg OT Lammsdorf Lammsdorf Kemberg OT Lammsdorf Lammsdorfer Ziegelei Kemberg OT Eutzsch Am Kirchfeld Kemberg OT Eutzsch Berliner Str Kemberg OT Dabrun Dabruner Dorfstr Kemberg OT Dabrun Dabruner Dorfstr Kemberg OT Dabrun Dabruner Dorfstr Kemberg OT Dabrun Zehn Ruten Kemberg OT Dabrun Pratauer Str Kemberg OT Dabrun Breite Stücken Kemberg OT Dabrun Rötzscher Str Kemberg OT Melzwig Ringstr Kemberg OT Dabrun Dabruner Schulstr Kemberg OT Melzwig Dabruner Schulstr Kemberg OT Dabrun Zum Weinberg Kemberg OT Melzwig Rackither Str Kemberg OT Melzwig Melzwiger Str Kemberg OT Boos Boos Kemberg OT Gaditz Rosa-Luxemburg-Str Kemberg OT Ateritz Ateritzer Lindenstr Kemberg OT Ateritz Ateritzer Lindenstr Kemberg OT Gaditz Kastanienweg Kemberg OT Gaditz Gaditzer Str Kemberg OT Ateritz Ateritzer Gartenstr Kemberg OT Ateritz Köplitz Kemberg OT Ateritz Bergstr Kemberg OT Ateritz Mark-Schmelz Kemberg OT Gommlo Torfhäuser Splau Splau Splau Horstweinberge Kemberg OT Bleddin Elbstr Kemberg OT Bleddin Elbstr Kemberg OT Bleddin Kirchweg Kemberg OT Bleddin Elbstr Trebitz Am Schloss Scholis Scholis Scholis Scholis Scholis Scholiser Weinberge Reinharz Reinharz Mark-Kalitz Bad Schmiedberg Körbin-Alt Körbin-Alt Großwig Großkorgau Dübener Str Am Anger Kurpromenade Schellinberg R-Weg Bungalowsiedlung Weinberg Moschwiger Str Weinbergstraße Kemberger Str Ratsgraben Torgauer Str Moschwig Maulbeersiedlung Moschwig Waldschlösschen Pretzsch Am Bahnhof Pretzsch Wittenberger Str.

10 10 Amtliches aus dem Landkreis 26. November er Pretzsch Str Pretzsch Bahnhofstr Luth. Wittenberg OT Pratau Wachsdorf Merkwitz Merkwitz Schnellin Schnellin Kemberg OT Lubast Töpferstr Kemberg OT Lubast An der Bundesstraße Kemberg OT Lubast Lubaster Neumühlenweg Kemberg OT Lubast Lubaster Dorfstr Kemberg OT Lubast Lubaster Str Kemberg OT Lubast Oppiner Str Ogkeln Ogkeln Ogkeln Ogkeln Ogkeln Ogkeln Bösewig Bösewig Österitz Österitz Kemberg OT Gniest Heidestr Kemberg OT Rotta Roter See/Campinghausen Kemberg Windmühlenweg Kemberg An der B Kemberg Waldweg Kemberg Dübener Str Kemberg Mauerstraße Kemberg OT Bergwitz Bahnhofstr Sackwitz Sackwitz Sackwitz Sackwitz Sackwitz Sackwitz Abwasserverband Coswig/Anhalt Am Dienstag, dem 13. Dezember 2011, findet um 18:00 Uhr die Verbandsversammlung/ Gesellschafterversammlung im Sitzungsraum des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt, Am Brennickel 12, Coswig (Anhalt) (Kläranlage Coswig (Anhalt)) statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil Ausschreibung Befestigung des Europaradweges R1 zwischen Bergwitz und Bahnhaus Pietzschkau Der Landkreis Wittenberg schreibt die Befestigung des Europaradweges R 1 zwischen Bergwitz OT v. Kemberg und Bahnhaus Pietzschkau im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Nähere Einzelheiten dazu können Sie der Veröffentlichung unter im Deutschen Ausschreibungsanzeiger des Landes Sachsen-Anhalt unter sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter (Aktuelles, Ausschreibungen) entnehmen. 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Protokollkontrolle 3. Beschlussfassung zur Empfehlung Bestellung des Jahresabschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt zum (Beschlussvorlage Nr ) 4. Beschlussfassung für die Prüfung des Jahresabschlusses der AWBG Abwasserbehandlungsgesellschaft Coswig/Anhalt mbh zum (Beschlussvorlage Nr. GV ) 5. Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2012 der AWBG Abwasserbehandlungsgesellschaft Coswig/Anhalt mbh (Beschlussvorlage-Nr. GV ) 6. Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2012 des Abwasserverbandes Coswig/ Anhalt auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2012 der AWBG Abwasserbehandlungsgesellschaft Coswig/Anhalt mbh (Beschlussvorlage-Nr ) 7. Vorstellung Gebührenkalkulation des Abwasserverbandes Coswig/ Anhalt 8. Beschlussfassung Gebührenkalkulation des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt (Beschlussvorlage Nr ) 9. Sonstiges nicht öffentlicher Teil 1. Finanzierung Berlin Vorsitzende der Verbandsversammlung Pfeifer Verbandsgeschäftsführer Lutherstadt Wittenberg Der Oberbürgermeister Die Lutherstadt Wittenberg hat im Jahr 2012 die Stellen Sachbearbeiter/in Baudurchführung, Sachbearbeiter/in vorbereitende Bauleitplanung, Sachbearbeiter/in Baumpflege, Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste und Sachbearbeiter/in Rechtsangelegenheiten (ab im Internet einsehbar) neu zu besetzen. Ausführliche Informationen sind unter (Rathaus-Stellenangebote) zu entnehmen. Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Öffentliche Bekanntmachung Die 15. Sitzung der Regionalversammlung in der III. Wahlperiode findet am Freitag, dem 16. Dezember 2011, um 10:00 Uhr im Sitzungssaal der Landkreisverwaltung Anhalt- Bitterfeld, Am Flugplatz 1, Köthen (Anhalt) statt. Schwerpunkte der Beratung werden sein:

11 26. November 2011 Informationen aus dem Landkreis Sachlicher Teilplan Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg Stand des Genehmigungsverfahrens gem. 7 Abs. 6 LPlG Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg Einleitung des Aufstellungsverfahrens Vorstellung der Ergebnisse des Regionalbudget-Projektes A-B-W lernt Informationen der Geschäftsstelle Sonstiges Anfragen der Vertreter der Regionalversammlung gez. Koschig Vorsitzender Weihnachtsbasteln im Kindertreff Wittenberg Die Mitarbeiter des Kindertreffs laden wieder alle kleinen und großen Besucher zu einem bunten Weihnachtsbasteln ein. Vielfältige Angebote sind vorbereitet, dazu gehören Weihnachtskarten in 3-D-Technik, Sandkarten, Serviettentechnik auf Kerzen, Schmuck für den Weihnachtsbaum, weihnachtliches Dekorieren von Reben-, Stroh- oder Weidenkränzen und Sisalsternen. Gegen ein kleines Entgelt sollte also jeder etwas nach seinen Vorstellungen finden. Bei einer Tasse Tee, Kakao oder Kaffee und selbst gebackenen Plätzchen bzw. Stolle und einem Weihnachtsfilm kann der Nachmittag dann in gemütlicher Runde ausklingen. Als Termine bieten wir an: 6.12., und Weitere Informationen: Kindertreff, Hallesche Straße 30, Lutherstadt Wittenberg, Telefon (03491) Wittenberger Weihnachtsspendenkalender 2011 Wenn auch Sie noch ein Geschenk für Ihre Liebsten, Freunde, Bekannten, Geschäftspartner oder Kollegen suchen, dann ist der Wittenberger Weihnachtsspendenkalender 2011 genau das richtige Geschenk. Für nur 5 r pro Kalender können Sie mit etwas Glück einen von 32 attraktiven Preisen gewinnen und Sie spenden gleichzeitig für einen guten Zweck. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie einen Teil dazu beitragen könnten, die sozialen Ziele des Fördervereines Projektschmiede Wittenberg e. V. mit zu unterstützen, denn nur gemeinsam erreichen wir viel. Alle wichtigen Informationen zum Adventsspendenkalender 2011 können Sie auch unserer Vereinsseite: entnehmen. Über einen Besuch dieser Seite würden wir uns sehr freuen. Bundesagentur für Arbeit Arbeiten und Leben im Ausland Existenzgründungs- und Unternehmensberatung kostenlose Konzepterstellung, Fördermittelberatung und -beantragung, KfW-Gründercoaching, betriebswirtschaftliche Beratung, Unternehmensfinanzierung (Beschaffung von Finanzmitteln) Kostenloses Erstgespräch Informationen und Anmeldung unter: , kontakt@vzmf.de Berliner Straße 7, Luth. Wittenberg Zentrale Auslandsvermittlung gibt Tipps und Informationen Unter dem Motto Arbeiten und Leben im Ausland findet am Donnerstag, dem 1. Dezember 2011, um 10:00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Wittenberg eine Vortragsveranstaltung statt. Frau Sabrina Schoennerstedt von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Magdeburg wird umfassend über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen berichten sowie Informationen zur sozialen Absicherung bei einer Beschäftigung im Ausland geben. Weiterhin erhalten Sie in dieser Veranstaltung Auskunft darüber, nach welchen Arbeitskräften gesucht wird und welche Möglichkeiten der Stellensuche im Ausland auch vor Ort bestehen. Herr Krause wird zudem über aktuelle Veranstaltungen mit Arbeitgebern informieren und individuelle Fragen beantworten. Alle Interessenten sind zu der Vortragsveranstaltung recht herzlich eingeladen. Für eine Teilnahme am Vortrag ist eine vorherige Anmeldung persönlich im BiZ sowie unter der Telefonnummer 03491/ oder auch per über Wittenberg.BIZ@ arbeitsagentur.de erforderlich. ACHTUNG! Speziell für Akademiker werden gesondert Informationsveranstaltungen in Magdeburg und Halle angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der ZAV unter: 0391/ Heide-Bahn fährt am 2. Advent über Eilenburg nach Leipzig Am 1. Advent wird der überregional bekannte Weihnachtsmarkt in Leipzig eröffnet. Damit die Besucher schnell und bequem mit der Bahn anreisen können, werden am 3. und 4. Dezember 2011 zwei Züge von Luth. Wittenberg über, Eilenburg bis Leipzig gefahren. 11 Mit diesen Fahrten soll dem Wunsch in der Öffentlichkeit entsprochen werden, dass die Züge zu bestimmten Anlässen auf der Gesamtstrecke der Dübener-Heide-Bahn fahren. Als Besonderheit wird die Weiterführung bis Leipzig angeboten, um die zahlreichen Attraktionen der Vorweihnachtszeit zu besuchen. Für die Unterstützung danken wir den Bestellern des Nahverkehrs, dem Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt und dem Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig. Es werden die Fahrpreise der Deutschen Bahn zugrunde gelegt. Ferner bitten wir zu beachten, dass der Verkauf der Fahrscheine und Angebote für den Abschnitt Luth. Wittenberg Leipzig und zurück nur im Zug erfolgen kann. Die Fahrkarten gelten nur für die im Fahrplan genannten Züge. Die Fahrkarten gelten nur für die Züge zwischen Luth. Wittenberg und Leipzig. Fahrpreis Luth. Wittenberg Leipzig 12,20 r ermäßigt 6,10 r Pretzsch Leipzig 8,90 r ermäßigt 4,45 r Leipzig 7,80 r ermäßigt 3,90 r Söllichau Leipzig 7,10 r ermäßigt 3,55 r Bad Düben Leipzig 5,20 r ermäßigt 2,60 r Ermäßigung für Kinder 6 14 Jahre, unter 6 Jahre unentgeltliche Beförderung Familienkarte (2 Erw., 2 Kinder) für Hinu. Rückfahrt 27,00 r, ab/bis Bad Düben 19,00 r Ferner möchten wir darauf verweisen, dass für diese Fahrten alle zur Verfügung stehenden Fahrzeuge eingesetzt werden. Dennoch kann es zu einer starken Besetzung der Züge kommen, wofür wir bereits im Voraus um Verständnis bitten. Änderungen und Ergänzungen aus betrieblichen und organisatorischen Gründen vorbehalten. Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: Satz: Exemplare Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstraße Luth. Wittenberg Tel.: ( ) Fax: ( ) service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Wittenberg Jürgen Dannenberg Breitscheidstr. 3 Tel.: ( ) (Pressestelle) Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürger meister, die Bürger meister oder die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verant wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG Bereich Wittenberg, Coswiger Str Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Vertriebsleiterin Viola Grohmann Tel. ( ) Nächster Erscheinungstermin: 10. Dezember 2011 Redaktionsschluss: 2. Dezember 2011

12 Reisedienst Röder 12 Informationen aus dem Landkreis 26. November 2011 SV Blau-Rot Pratau e. V. Wir suchen ab für die Führung unserer Vereinsgaststätte zuverlässiges Personal (als Nebenerwerb oder Zusatzverdienst). Kleine Mietwohnung (74 m 2 ) kann gestellt werden. Bewerbungen oder Rückfragen richten Sie bitte an: Helmut Merker, Tel. 0172/ oder helmerk@t-online.de Ließnitzer Straße Lutherstadt Wittenberg/OT Kropstädt Tel./Fax / roeder-reisen@hotmail.de Tagesreisen Advent auf dem Erlebnishof Klaistow Busfahrt, Mittagessen, Weihnachtsmelodien, Glühwein, Modenschau, Kaffee u. Kuchen, Tanz 49 r Leipziger Weihnachtsmarkt u. Keramikscheune Spiekendorf Busfahrt, Besuch Keramikscheune, Mittagessen, Weihnachtsmarkt u. Bahnhof in Leipzig 39 r Weihnachtliches Prag und Neustädter Brauerei Busfahrt, kleine Rundfahrt in Prag, Mittagessen in d. Brauerei, Aufenthalt Weihnachtsmarkt 69 r Dresden Adventslunch-Schiffsfahrt u. Funkelstadt 1000 Lichter Busfahrt, Schiffsfahrt mit Adventslunch, Weihnachtsmarkt, Über raschung ab 43 r Mehrtagesreisen Ü/HP Silvester im Oberpfälzer Wald 419 r Ü/HP Eiszeit im Erlebnishof Rövershagen & Warnemünde 245 r Ü/F/VP 17 Tage Südflorida-Rundreise Karibik-Kreuzfahrt ab 2031 r Ü/HP Mit einer Überraschung in das Jahr 2012 inkl. Musikshow 189 r G L W Lehmann Weihnachtsbaumverkauf Malermeister und Restaurator im Handwerk Fußbodenbeläge schnell und präzise verlegt malen tapezieren gestalten Katharinenstraße Lutherstadt Wittenberg ( ) Fax ( ) matthias.pohl@malerpohl.de BEKANNTMACHUNG DER envia VERTEILNETZ GMBH Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die envia Verteilnetz GmbH überträgt mit Wirkung ab dem sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das Netzgebiet der Lutherstadt Wittenberg in den Ortsteilen Boßdorf, Euper-Abtsdorf, Griebo, Kropstädt, Mochau, Nudersdorf, Pratau, Reinsdorf, Schmilkendorf, Seegrehna und Straach sowie für das Netzgebiet der Stadt Coswig (Anhalt) in den Ortsteilen Stadt Coswig, Bräsen, Buko, Cobbelsdorf, Düben, Hundeluft, Jeber- Bergfrieden, Klieken, Köselitz, Luko, Möllensdorf, Ragösen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen und Zieko auf die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH. Bestehende vertragliche Vereinbarungen zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/Einspeisung und zur Netznutzung (Netzverträge) führt die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH als Rechtsnachfolger fort. Mit freundlichen Grüßen Ihre envia Verteilnetz GmbH BEKANNTMACHUNG Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die Stadtwerke Luth. Wittenberg GmbH übernehmen mit Wirkung vom sämtliche Rechte und Pfl ichten als Netzbetreiber des Elektrizitätsverteilernetzes für das: a) Netzgebiet der Luth. Wittenberg in den Ortsteilen Boßdorf, Euper-Abtsdorf, Griebo, Kropstädt, Mochau, Nudersdorf, Pratau, Reinsdorf, Schmilkendorf, Seegrehna und Straach sowie b) Netzgebiet der Stadt Coswig. Zum Netzgebiet der Stadt Coswig gehören folgende Orte: Stadt Coswig, Bräsen, Buko, Cobbelsdorf, Düben, Hundeluft, Jeber-Bergfrieden, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Ragösen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen und Zieko. Bestehende vertragliche Vereinbarungen zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/Einspeisung und zur Netznutzung (Netzverträge) führen die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH als Rechtsnachfolger der envia Verteilnetz GmbH fort. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadtwerke Luth. Wittenberg GmbH

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