Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
|
- Otto Dittmar
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines und Geltungsbereich 1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Bereich des Kommunikationsdesigns (= kreativ Auftrag) und der Softwareentwicklung ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (= AGB). Die AGB gelten bei Beauftragung des Auftragsnehmers als mit vereinbart und sind integrierter Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber die AGBs des Auftragnehmers an. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber selbst AGBs verwendet und diese den hier aufgeführten AGB s widersprechen oder abweichende Vereinbarungen enthalten. 2) Die AGB s des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGBs des Auftragsgebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGBs des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat den abweichenden AGB s des Auftraggebers ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 3) Alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zur Ausführung und Durchführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich festgehalten. 1/7 2 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Vertragsgegenstand 1) Jeder erteilte Auftrag bzw. abgeschlossene Vertrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Auftragnehmers zum Gegenstand. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist für Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen selbst verantwortlich. 2) Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall (z. B. hinsichtlich der Schöpfungshöhe) nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus 97 ff. UrhG sowie aus 31 ff UrhG zu. 3) Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert, an Dritte weitergegeben, vom Auftrageber selbst verwertet oder vervielfältigt werden noch darf der Auftraggeber Nutzungsrechte an Dritte geben. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die allgemein übliche Vergütung als vereinbart.
2 4) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber, bei einem Auftrag über die Entwicklung einer Software, nach Abnahme und vollständiger Begleichung aller Leistungsrechnungen ein einfaches, nicht übertragbares, unkündbares Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten an dem durch den Auftragnehmer erstellten Werk. Der Auftragnehmer darf selbst erstellte Teile der Software anderweitig verwerten, soweit bestimmte Teile bei Vertragsabschluß nicht explizit ausgeschlossen wurden. Im Falle eines kreativ Auftrags wird dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, jeweils nur das einfache einjährige nationale Nutzungsrecht im geringen Umfang eingeräumt. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen generell der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. 5) Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichung über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zur Forderung eines Schadensersatzes. Ohne Nachweis kann der Auftragnehmer 100 % der vereinbarten bzw. nach der üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. 6) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter / Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 7) Die Entwürfe dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Auftragnehmer, neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung für diese erweiterte Nutzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten bzw. der übliche Vergütung neben dieser zu verlangen. 8) Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jeder Zeit und im beliebigen Umfang Dritter zu bedienen. Die Erteilung von Umsetzungsaufträgen an Subunternehmen bedarf keiner Genehmigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 9) Bei Übernahme eines Auftrages bzw. Vertragsabschluss durch den Auftraggeber sind in Abhängigkeit von Auftragsumfang präzise Vereinbarungen bezüglich der Leistungserbringung zu treffen. Termine, durch deren Nichteinhaltung einer Vertragspartei nach 286Abs.2 des BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schriftlich festzuhalten und als verbindlich zu bezeichnen. 2/7
3 3 Vergütung 1) Unser Preise verstehen sich rein netto zzgl. der zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Für die von uns zu erbringenden sonstigen Leistungen zahlt der Kunde die im Angebot einzeln aufgeführten Beträge. 2) Werden Werke im größeren Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. 4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 1) Sonderleistungen wie z.b. Umarbeitung oder Änderung von bereits angefertigten Teilen des Werkes, die Überwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend des momentan üblichen Stundensatzes gesondert berechnet. 2) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satzund Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 3/7 3) Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer alle angemessenen Reisekosten und sonstigen Auslagen, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen entstehen 5 Fälligkeit der Vergütung und Abnahme 1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes mit Rechnungsstellung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 2) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch- künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen eines kreativen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 3) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. 4) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p A verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt ebenso davon unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. 6 Eigentumsvorbehalt 1) Sofern in der Leistungsbeschreibung keine anders lautende Bestimmung enthalten ist, ist der Auftragnehmer alleiniger und ausschließlicher Eigentümer aller Werke, Entwürfe, Designs, Verfahren, Techniken, Konzepte, Verbesserungen, Entdeckungen,
4 Ideen und Erfindungen unabhängig davon, ob diese patentfähig sind oder nicht, ob sie in Zusammenhang mit den Leistungen genutzt werden, hergestellt werden oder entstanden sind (zusammenfassend die Schöpfungen genannt), und aller damit verbundener Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und des gesamten sonstigen damit verbundenen geistigen Eigentums. Keine im Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder in einem sonstigen für die Vertragsbeziehung relevanten Dokument enthaltene Aussage ist dahingehend auszulegen, dass dem Auftraggeber dadurch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten oder in sonstiger Weise eine Lizenz oder ein sonstiges Recht, ein Anspruch oder ein Anteil an den Schöpfungen und/oder dem damit verbundenen Eigentum übertragen wird, soweit dies nicht ausdrücklich dort beschrieben wird. 2) Die Originale von Entwürfen sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr zwingend benötigt, unbeschädigt an den Auftragnehmer zurück zu geben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer in zumutbarer Weise bei der Abtretung, dem Nachweis, der Erlangung der Gültigkeit, der Eintragung und Durchsetzung seiner Rechte und seines Eigentums an allen Patenten, Urheberrechten und dem sonstigen mit den Schöpfungen verbundenen geistigen Eigentum und aller sonstigen aufgrund des Vertragsverhältnisses in allen Ländern gewährten und von ihm gehaltenen Rechten zu unterstützen. Dies umfasst u.a. auch die Ausfertigung von zusätzlichen Übertragungsurkunden und die Unterstützung bei Anmeldungen von Patenten, Urheberrechten oder Eintragungen von sonstigem geistigen Eigentum. Alle hiermit in Verbindung stehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. 4) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. 4/7 7 Digitale Daten 1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Der Auftraggeber erhält, bei einem Auftrag über die Entwicklung einer Software, nach Abnahme und vollständiger Begleichung aller Leistungsrechnungen die Quellen der Software und darf diese nur für seine eigenen Zwecke weiterentwickeln. Eine Veräußerung an Dritte muss in jedem Fall vom Auftragnehmer vorher schriftlich bestätigt werden. 2) Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden. 8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
5 2) Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur auf Grund besonderer vertraglicher Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet nur für Fehler bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf seiner Internetpräsenz oder in anderen Medien als Referenzkunden zu benennen. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, diese Muster und die erbrachten Dienstleistungen zu Demonstrationszwecken in sämtlichen Medien öffentlich wieder zu geben oder auf sie zum Zweck der Eigenwerbung hinzuweisen. 9 Gewährleistung 1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 2) Beanstandungen gleich welcher Ar t sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. 3) Die Ablehnung der Abnahme eines Konzeptes oder einer abnahmefähigen sonstigen Leistung ist nur dann gültig, wenn sie zusammen mit einer schriftlichen Erklärung erfolgt, aus der die vom Auftraggeber an dem Konzept oder der abnahmefähigen sonstigen Leistung festgestellten Mängel hervorgehen. 4) Falls der Auftraggeber das Konzept oder die abnahmefähige sonstige Leistung nutzt, ohne sie vollständig abgenommen zu haben, werden sich die Parteien gemeinsam über den Teil des Konzepts einigen, der genutzt wird; dabei stimmt der Kunde einer teilweisen Abnahme aufgrund dieser Vereinbarung zu. Der Kunde ist verpflichtet, die Annahme oder teilweise Annahme nicht unangemessen zu verweigern. 10 Haftung 1) Der Auftragnehmer haftet sofern der Vertrag keine anders lauten- de Regelungen trifft gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, mangels Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 5/7 2) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei
6 Haftung oder Gewährleistung, soweit den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf. 3) Sofern der Auftragnehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer stellen wegen eines Verhaltens, für dass der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 5) Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Ton und Gestaltung. 6) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. 6/7 7) Für wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeiten und Eintragungsfähigkeiten der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produkts haftet der Auftragnehmer nicht. 11 Geheimhaltung 1) Jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, die aus dem Bereich der jeweils anderen Vertragspartei stammenden Informationen und Dokumente, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus anderen Gründen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse eindeutig erkennbar sind, geheim zu halten. Außer wenn dies zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, solche Informationen oder Dokumente aufzuzeichnen, zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Die Vertragsparteien haben ihren Arbeitnehmern und Vertretern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, falls die geheimhaltungsbedürftigen Informationen allgemein bekannt werden oder während der Dauer der Geheimhaltungspflicht dem Anwender von dritter Stelle ohne Auferlegung einer Geheimhaltungspflicht bekannt werden. 12 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch
7 Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 3) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 12 Schlussbestimmungen 1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllung der Sitz des Auftragnehmers. 2) Die Wirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7/7 4) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2. Urheberrecht und Nutzungsrecht. AGB Seite 1
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Seite 1 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen Melanie Brinkmann hamburgrafik (nachfolgend Mediengestalter
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen über Web+Grafik-Design- Leistungen
Dipl.-Designer bernoully webdesigngrafikdesign Schwiebusser Str.9 10965 Berlin fon: +49. 30. 43 02 77 10 mobil: +49. 162. 795 16 16 email: mail@bernoully.de Allgemeine Vertragsgrundlagen über Web+Grafik-Design-
MehrDie nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
AGB Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder der and Werbeagentur
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über DesignLeistungen der Firma Clevebrück, vertreten durch die Inhaber Judith Cleve und Clemens Brück (im Folgenden nur noch Clevebrück
MehrUrheberrecht. und Nutzungs- bedingungen. Fälligkeit der. Eigentums- leistungen, Vergütung. vorbehalt Neben- und. und Abnahme.
AGB (MHDK) A Allgemeines B Urheberrecht C und Nutzungs- bedingungen D Sonder- E Fälligkeit der F Eigentums- leistungen, vorbehalt Neben- und und Abnahme Reisekosten G Digitale Daten H Korrektur, I Gewähr-
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der x:hibit projects UG (haftungsbeschränkt), Stand: 23. Juli 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen der x:hibit projects UG (haftungsbeschränkt), Stand: 23. Juli 2010 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der x:hibit projects
Mehr2.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign) 1. Allgemeines
Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign) 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden AVG gelten für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen dem Kommunikationsdesigner
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen für Grafik-Design-Leistungen von Lusitano Design
Allgemeine Vertragsgrundlagen für Grafik-Design-Leistungen von Lusitano Design 1. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen Lusitano
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die hier dargelegten Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen vomkiosk und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossenen Verträge. Anders lautende Geschäftsbedingungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1 ALLGEMEINES 1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen der Fa. Herder mit! (im Nachfolgenden
Mehri-park tauberfranken 1 : lauda-königshofen telefon : telefax : psag.eu
ps:ag Alexander Gaab und Piers Schulz GbR unternehmen für Kommunikationsgestaltung Ust-ID-Nr DE249272332 i-park tauberfranken 1 : 97922 lauda-königshofen telefon 0 93 43 : 62 75 00 telefax 0 93 43 : 62
MehrSCHWÄRMER. Allgemeine Vertragsgrundlagen für Grafik-Design-Leistungen von
Kommunikationsdesign Allgemeine Vertragsgrundlagen für Grafik-Design-Leistungen von Christiane Schwärmer 1. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design- Leistungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Der Künstler John Grayst (alias Daniel Krampitz) mit Sitz in 44319 Dortmund, Reckerdingstraße 11 A, Deutschland, nachfolgend Künstler genannt, stellt
Mehr1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Grafikdesigners gültig.
F-QUADRAT Kommunikationsdesign Franziska Mattlinger GRAFIKDESIGN l ALLGEMEINDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungenzwischen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen 1 Allgemeines (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen für Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen für Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen Die nachfolgenden AVG gelten für alle mir erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
MehrKRÄHATI design. Allgemeine Geschaftsbedignungen (AGB) 1. Allgemeines
Allgemeine Geschaftsbedignungen (AGB) 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschaftsbedignungen gelten ausschließlich für alle Verträge über die erbrachten Leistungen zwischen der Benjamin Hessenauer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesign und Programmier Leistungen
Stephan Schröder Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesign und Programmier Leistungen Leipzig, 24.01.2010 1. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
cosch.design Büro für Design & Kommunikation Collas Schneider GbR ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen für Grafik/Web-Design-Leistungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen für Grafik/Web-Design-Leistungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik/Web-Design-Leistungen zwischen der Designerin und dem
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Der Firma Allograph Mediendesign, Günter Praschberger, A-7122 Gols, O.H. 71
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Der Firma Allograph Mediendesign, Günter Praschberger, A-7122 Gols, O.H. 71 1. Vertragsparteien 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für alle Aufträge,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen von CORPORATE-CONCEPT Ute Büchele, Rappweg 3, Stuttgart Stand
Allgemeine Geschäftsbedingungen von CORPORATE-CONCEPT Ute Büchele, Stand 01.12.2017 A. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von CORPORATE-CONCEPT
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen grafikstreich (), nachfolgend "Designer" genannt, ist freiberuflich schöpferisch tätig. Die Errei chung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen von schoenundneu. buero fuer internet-angelegenheiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen von schoenundneu. buero fuer internet-angelegenheiten Inhalt 1. Allgemeines 2. Auftragsabwicklung 3. Urheberrecht und Nutzungsrechte 4. Vergütung 5. Sonderleistungen, Neben-
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistung Mediengestaltung
design & dokument M e d i e n g e s t a l t u n g Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistung Mediengestaltung 1 Geltung 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit
MehrAllgemeine Geschäftsbedingung Webdesign. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Allgemeine Geschäftsbedingung Webdesign Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
MehrAGBs. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Grafik Design. Vektorbüro Neue Medien Klassische Agenturleistungen
AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Grafik Design Vektorbüro Neue Medien Klassische Agenturleistungen Inh. Axel Hillebrandt Wiesenstraße 35 371170 Tel. 05571/9199980 Fax. 05571/9168232
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign)
Seite 01 Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign) 1 0 Allgemeines 2 0 Vertragsgegenstand 3 0 Vergütung 4 0 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug 5 0 Nutzungsrechte
MehrTEXTLANDIA. Allgemeine Geschäftsbedingungen
TEXTLANDIA Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgend aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) entsprechen den Empfehlungen des Fachverbandes freier Werbetexter (FFW) und gelten für alle
Mehr1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen FINE GERMAN DESIGN ausdrücklich schriftlich zustimmt.
FINE GERMAN DESIGN Allgemeine Vertragsgrundlagen Stand Januar 2015 1. Allgemeines 1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen FINE GERMAN DESIGN und dem Auftraggeber gelten ausschließlich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen artwomen - das kreativatelier GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen artwomen - das kreativatelier GbR Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die an artwomen GbR erteilt werden. Sie gelten als vereinbart,
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign)
Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign) 1. Allgemeines 1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen dem Kommunikationsdesigner und dem Auftraggeber
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen / Geschäftsbedingungen (AVG/AGB) von pure rendering GmbH (Stand )
Allgemeine Vertragsgrundlagen / Geschäftsbedingungen (AVG/AGB) von pure rendering GmbH (Stand 01.01.2011) 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden AVG/AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen
Mehr1.6. Die Agentur ist berechtigt, kostenfrei eine Autorennennung auf dem Vertragsgegenstand vorzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DSP GMBH 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen CINESEED FILMPRODUKTION, nachfolgend CINESEED genannt, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Mehr1.5 Sue concepts hat das Recht, auf den elektronischen Dokumenten als Urheber genannt zu werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden AGB gelten für alle Susen Hermanns (nachfolgend ) erteilten Aufträge sowie die Übertragungen von Nutzungsrechten. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Allgemeines. 2. Nutzungsrechte und Urbeberrechte
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit creativbox.net, Torsten Leithold und Georg von Kries GbR, im folgenden
MehrA L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N 1. GELTUNGSBEREICH 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen MEDIA NOVA GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen
Mehrkamender.com - Tom Kamender Wienburgstr Münster
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bitte beachten Sie, dass die AGB keine Auskunft über die Serviceleistung oder die Arbeitsweise von kamender.com geben, sondern rein eine gesetzliche Grundlage aller Vorgänge
Mehr[ KOMMUNIKATION IN HD-QUALITÄT ]
[ KOMMUNIKATION IN HD-QUALITÄT ] ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND: MAI 2011 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [AGB] AGB von Dipl.-Kaufm. Holger Dabow, freier Konzeptionstexter und PR-Redakteur, im Folgenden
MehrSCHMELTERDESIGN für analoge und digitale Medien
Nadine Schmelter visuelle Kommunikation und Marketing Pecher Hauptstraße 72 53343 Wachtberg Fon. +49 (0) 178 88 95 942 E-Mail. mail@schmelterdesign.de Web. www.schmelterdesign.de Allgemeine Geschäftsbedingungen
MehrALLGEMEINE Geschäftsbedingungen A. Allgemeine Bestimmungen
ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich S-1 (1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen, der Firma CONSULT & CREATE
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen von Mietfeder Pressearbeit und Werbetext, im weiteren Texter genannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mietfeder Pressearbeit und Werbetext, im weiteren Texter genannt. 1 Auftragsvergabe (1.1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen Produktdesign (AVG-Produktdesign) 1. Allgemeines
ps:ag Alexander Gaab und Piers Schulz GbR unternehmen für Kommunikationsgestaltung Ust-ID-Nr DE249272332 i-park tauberfranken 1 : 97922 lauda-königshofen telefon 0 93 43 : 62 75 00 telefax 0 93 43 : 62
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Teil 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil 1 1 Gültigkeit der Bestimmungen und Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über die angebotenen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer
MehrSie wollen Beweise? Schauen sie sich doch mal unsere bisherigen Arbeiten auf meiner Webseite an:
Art-Direktor, Art-Direction, Art Direction, Art Direktion, Freelancer, Art Director, Art Direktor, freier Art Director, ArtDirector, freiberuflicher Art Director, freiberuflicher Art Direktor, Creativ
Mehr2. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE 1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 2. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der stilagent werbeagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen der stilagent werbeagentur 1. ALlgemeine Hinweise 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der stilagent werbeagentur (Inhaber: Jürgen Schwarz),
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen auf Basis der allgemeinen Vertragsgrundlagen der Allianz deutscher Designer (AGD)
Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Basis der allgemeinen Vertragsgrundlagen der Allianz deutscher Designer (AGD) Grundlage eines Vertrages mit WIECHOVA DESIGN, Teresa Wiechova (nachfolgend WIECHOVA DESIGN
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Urheberschutz und Nutzungsrechte 1.1. Regelfall: das Auftragswerk Der invivodesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferras Corporate Design e.u. Wien am 18. Februar 2014 Ferras Corporate Desgin e.u. FN 395254g Landesgericht Wien Salzgries 16/9, 1010 Wien +43 1 9972822 office@ferras.at
MehrVerzugsschadens bleibt davon unberührt.
ps:ag Alexander Gaab und Piers Schulz GbR unternehmen für Kommunikationsgestaltung Ust-ID-Nr DE249272332 i-park tauberfranken 1 : 97922 lauda-königshofen telefon 0 93 43 : 62 75 00 telefax 0 93 43 : 62
Mehr1.5. Nutzungsrechte nach 15 UrhG gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
AGBs 2011 Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Basis der allgemeinen Vertragsgrundlagen der Allianz deutscher Designer (AGD). Für alle Rechtsgeschäfte mit Hesse Blandzinski Hesse Blandzinski sind die Bestimmungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 01. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE 02. VERGÜTUNG 03. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN 04. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME 05. EIGENTUMSVORBEHALT, ETC. 06. DIGITALE
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB: I. Allgemeines II. Urheberrecht III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt IV. Haftung V. Nebenpflichten VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar VII. Datenschutz VIII. Digitale
Mehr2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Online Videomarketing und Immobilienvideos
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Online Videomarketing und Immobilienvideos Stand Dezember 2016 1. Geltung 1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Einzelunternehmers 100
MehrAllgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign)
Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign) Stand: 01. Oktober 2017 1. Allgemeines 1.1 Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen conimago/petramaspohl/bernward
Mehr1.5 Die Agentur ist berechtig, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.
AGB Zur Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Designer ( -, nachfolgend Agentur genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr1.3 Jonas Gütting ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.
Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Webdesigner (Jonas Gütting) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
AGB S.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1 Allgemeines 1.1 Alle Leistungen der erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Filmproduktions-Leistungen. Stand: 07. Juli 2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Filmproduktions-Leistungen Stand: 07. Juli 2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma flashlight-media, Axel Büchler, Lorenzstraße 11, 04668 Grimma für jegliche
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
Mehr1. Allgemeines a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen alle Leistungen von
1. Allgemeines a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen alle Leistungen von JD ARTWORKS Julia Diederich Hans-Scherlin-Str. 23 79238 Ehrenkirchen die sie im Rahmen von Entwicklung, Herstellung,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrAGB. 1. Geltung. 2. Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
AGB 1. Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Miviso OG, sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen Miviso OG und deren Auftraggebern bzw. Lieferanten.
MehrFon Mail
der Arthur GmbH Kommunikation & Design Buschstraße 52 53113 Bonn Fon 0178 168 22 55 Mail arthur@der-arthur.de Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Die Firma der Arthur GmbH, Buschstr. 52, 53113 Bonn, ist
MehrAGB. 1. Allgemeines. 2. Angebot und Vertragsabschluss
AGB 1. Allgemeines a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen alle Leistungen der IN TOUCH, vertreten durch Herrn Dominik Schmidt, Hauptstraße 32 A, 13127 Berlin, die sie im Rahmen von Entwicklung,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen für Designleistungen gegenüber Auftraggebern und Unternehmen 1 Allgemeines (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Designleistungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrMedien-Design - Grafik/Designund Multimedia Agentur, Stand 01. Januar 2008
Medien-Design - Grafik/Designund Multimedia Agentur, Stand 01. Januar 2008 1 Allgemeines 1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma Medien-Design
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
MehrAllgemeinen Geschäftsbedingungen DIE WERFT Kommunikationsdesign
Allgemeinen Geschäftsbedingungen DIE WERFT Kommunikationsdesign 1. Gültigkeit der Bestimmungen 1.1. Die Agentur DIE WERFT Kommunikationsdesign, ein Geschäftsbereich der Firma KREUZER Medien GmbH (nachfolgend
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - der Firma - webraketen UG (haftungsbeschränkt) Lucas-Cranach-Weg 4 97469 Gochsheim www.webraketen-media.de // Tel. 0178 5503603 Registergericht: Schweinfurt Registernummer:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MR SecurityPartner GmbH & Co. KG 1. Präambel und Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teil I - Werkverträge gemäß 631 BGB 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis ( 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des
MehrMeine 10 allgemeinen Geschäftsgebote
Meine 10 allgemeinen Geschäftsgebote Auf den nächsten Seiten erfahren Sie in zehn Geboten, wie ich mir unsere Zusammenarbeit im Idealfall vorstelle. Wenn Sie sich auch schon Gedanken darüber gemacht haben
MehrAllgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB) 1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSGEGENSTAND 1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen WEITSICHT DESIGN Csizmazia (WEITSICHT DESIGN) und dem Auftraggeber, auch
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Stand: März 2016
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der whateverworks Seiler & Müller GbR und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge ausschließlich. 1.2. Die Geschäftsbedingungen
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrAGB - Web und Printmedien
AGB - Web und Printmedien 1. Allgemeines 2. Angebot und Vertragsabschluss 3. Urheberrecht und Nutzungsrechte 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 5. Gestaltungsfreiheit 6. Präsentationen 7. Referenzen
Mehr1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gabriel Moreno Fotografie (im folgenden Fotograf genannt) I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Gegenstand des Vertrages
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der klarpunkt. Agentur für Marketing und Kommunikation, Inhaber Kordelia
Mehrsommerdesign Allgemeine Geschäftsbedingungen für Design-Verträge
sommerdesign Allgemeine Geschäftsbedingungen für Design-Verträge 1. Inhalt 2. Allgemeines 3. Vertragschluss 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Nutzungsrechte 6. Schutzrechte 7. Urheberrechte 8. Keine
Mehr1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die nachfolgenden AGB gelten für alle der vetterwirtschaft - Web&Design erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
Mehr