Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum Büroleiterin/Büroleiter (HWK)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum Büroleiterin/Büroleiter (HWK)"

Transkript

1 Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum Büroleiterin/Büroleiter (HWK) Seite 1 von 5

2 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer weist durch den erfolgreichen Abschluss der Prüfung zur/zum Büroleiterin/Büroleiter (HWK) nach, dass sie/er auf Grund der erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen die Voraussetzungen mitbringt, um qualifizierte Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich eines Handwerksbetriebs selbständig ausüben zu können. (2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung berechtigt die/den Absolventin/Absolventen, den Titel Büroleiterin/Büroleiter (HWK) zu führen. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, 1. wer mindestens vier Jahre in einem Handwerksbetrieb kaufmännisch tätig war oder 2. wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung gemäß 34 BBiG bestanden hat und eine einschlägige kaufmännische Berufspraxis von zwei Jahren in einem Handwerksbetrieb nachweist oder 3. wer in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf die Abschlussprüfungen gemäß 34 BBiG bestanden hat und mindestens ein Jahr in einem Handwerksbetrieb kaufmännisch tätig war (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Erfahrungen und Kenntnisse erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 Prüfungsfächer Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsfächer: 1. Büroorganisation, EDV und Marketing 2. Rechnungswesen, Zahlungsverkehr und Finanzplanung 3. Personalführung und Lohnabrechnung Seite 2 von 5

3 4. Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Vertragsrechts, des Steuerrechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts 4 Inhalt und Dauer der Prüfung (1) In der Prüfung sind Kenntnisse in den folgenden vier Prüfungsfächern nachzuweisen: 1. Büroorganisation, EDV und Marketing a.) Effiziente Büro- und Arbeitsplatzorganisation im Handwerksbetrieb, insbesondere moderne Bürokommunikation und Informationsmanagement, EDV-gestützte Termin- und Adressverwaltung b.) Zeitgemäße Korrespondenz, insbesondere Anfrage, Bestellung, Geschäftsbriefe, Mahnungen und Mängelrüge, Werbebriefe und sonstige Texte c.) Marketing und Verkauf, insbesondere Erstellung eines Marketing-Konzepts, Kaufmotiv, Kundennutzen, Verkaufstechniken und Verkaufspsychologie sowie zeitgemäße webbasierte Informationstechnologien und EDV-Inhalte (z.b. Internet und Social Media) 2. Rechnungswesen, Zahlungsverkehr, Finanzplanung a.) Organisation und Grundzüge der Buchführung, doppelte Buchführung sowie steuer- und handelsrechtliche Grundlagen b.) Kalkulation, Stundensatzrechnung und Preisfindung c.) Einnahme- und Überschussrechnung, Inventur, Gewinn und Verlustrechnung sowie Interpretieren und Auswerten eines Jahresabschlusses, d.) Finanzierung, Finanzplanung, insbesondere Kapitalbedarfsermittlung und Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung e.) Investititionsrechnung und Investitionsplanung 3. Personalführung und Lohnabrechnung a.) Grundlagen und Fachbegriffe der Personalführung im Handwerksbetrieb, insbesondere Personalentwicklung und Personalauswahl, Leistungs- und Motivationsfaktoren, Delegation, Kommunikation und Konfliktbewältigung Seite 3 von 5

4 b.) Entlohnung und Lohnabrechnung, insbesondere Bruttolohnermittlung und Lohnfindung sowie Grundlagen der steuerlichen Abzüge, Lohnformen, Sonderformen der Gehaltsabrechnung und Sozialversicherung c.) Arbeitszeugnisse und Führungsstile 4. Grundlagen des Bürgerlichen-, des Vertrags-, des Steuer-, des Arbeits-, und Sozialrechts a.) Bürgerliches Recht einschließlich wichtiger Vertragsarten, insbesondere Werksvertrag, Werklieferungsvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag sowie Rechte und Pflichten aus Verträgen, Leistungsstörung, Forderungssicherung und Haftung b.) Steuerrecht, insbesondere Einkommensteuer einschließlich Einkunftsarten und deren Ermittlung sowie Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und des Gewinns; fernerhin Gewerbe- und Umsatzsteuer c.) Arbeitsrecht, insbesondere Rechtsquellen und Grundbegriffe, Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsschutz und Arbeitsgerichtsbarkeit d.) Sozial- und Privatversicherungsrecht, insbesondere Kranken- und Renten-, Arbeitslosenund Unfallversicherungsrecht sowie betriebliche und private Risikovorsorge und Altersversorgung (2) Die Prüfung ist schriftlich durchzuführen. Die schriftliche Prüfung soll je Prüfungsfach nicht länger als 60 Minuten dauern. Die schriftliche Prüfung soll insgesamt vier Stunden nicht überschreiten. (3) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder durch Beschluss des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag gibt. In welchem Prüfungsfach oder welchen Prüfungsfächern mündlich geprüft wird, entscheidet der Prüfungsausschuss. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 15 Minuten je Prüfungsteilnehmer/-in dauern. Das Verhältnis zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung beträgt 1:2. 5 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsfach eine mit mindestens ausreichend bewertete Leistung erbracht wurde. (2) Eine mangelhafte Leistung in den Prüfungsfächern kann durch eine befriedigende Leistung in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden. Seite 4 von 5

5 (3) Die Prüfungsergebnisse in den einzelnen Prüfungsfächern sind zu einer Gesamtnote zusammenzufassen. 6 Anwendung anderer Vorschriften Soweit diese Besonderen Rechtsvorschriften keine abweichende Regelung erhalten, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für den Bereich der Anlage A der Handwerksordnung und für nicht handwerkliche Berufe der Handwerkskammer Stuttgart in der jeweils geltenden Fassung mit den Bestimmungen nach dem Berufsbildungsgesetz (nicht handwerkliche Berufe) anzuwenden. 7 Inkrafttreten, Genehmigung Diese Rechtsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Handwerkskammer (Deutsche Handwerkszeitung) in Kraft. Seite 5 von 5

Büroleiter/-in (HWK) Rahmenlehrplan der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart 2013

Büroleiter/-in (HWK) Rahmenlehrplan der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart 2013 Büroleiter/-in (HWK) Rahmenlehrplan der Bildungsakademie Handwerkskammer Region Stuttgart 2013 Seite 1 von 5 Rahmenlehrplan Bereich Themen UE Büroorganisation und Korrespondenz Marketing EDV Finanz- und

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Technischen Fachwirt (HWK) / zur Technischen Fachwirtin (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK) 1 Inhalt Besondere Rechtsvorschriften 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 04.05.2001 und der Vollversammlung

Mehr

Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe

Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Betriebswirtin im Kraftfahrzeuggewerbe (HWK) und zum Betriebswirt im Kraftfahrzeuggewerbe (HWK) Seite

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses... 2 2 Zulassungsvoraussetzungen... 2 3 Gliederung

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung CNC-Fachkraft (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014 erlässt die Handwerkskammer

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom

Mehr

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachberater/-in in Bau- und Heimwerkermärkten Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum Fachkauffrau (HWK)/Fachkaufmann (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum Fachkauffrau (HWK)/Fachkaufmann (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur/zum Fachkauffrau (HWK)/Fachkaufmann (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 25.04.2012 und der Vollversammlung vom 24.05.2012

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zur Fachkraft für barrierefreies Bauen und Wohnen

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zur Fachkraft für barrierefreies Bauen und Wohnen Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Fachkraft für barrierefreies Bauen und Wohnen 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2 3 Gliederung, Inhalt und Dauer

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Fußpfleger / Geprüfte Fußpflegerin Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/-in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 11.11.2002 und der Vollversammlung

Mehr

Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in

Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 1. Zulassungsvoraussetzungen ( 9 PO) In 9 der Prüfungsordnung (PO) der Steuerberaterkammer Südbaden ist für die Zulassung bestimmt: (1) Zur Prüfung

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien

Besondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 25. April 2013 und der Vollversammlung vom

Mehr

Fortbildungsprüfungsordnung. Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei)

Fortbildungsprüfungsordnung. Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) Fortbildungsprüfungsordnung Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei/Konditorei) vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg genehmigt Das Ministerium für Finanzen

Mehr

"Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen

Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien (HWK) vom

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien (HWK) vom Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien (HWK) vom 01.10.2013 Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 30.04.2013 und der

Mehr

Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung

Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung Industrie- und Handelskammer Darmstadt Labortechniker/-in - Biologie - Prüfungsordnung Ihr Ansprechpartner: Gültig ab 1. Juni 2003 Siegfried Simonis Telefon 06151 871-257 Telefax 06151 871-100 257 E-mail:

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin 10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 2000 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Mehr

I n h a l t. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Gliederung der Prüfung

I n h a l t. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses. 2 Zulassungsvoraussetzungen. 4 Gliederung der Prüfung Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV) I n h a l t 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 2 Zulassungsvoraussetzungen 3

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die

Mehr

Zahnärztekammer Berlin. Besondere Rechtsvorschriften

Zahnärztekammer Berlin. Besondere Rechtsvorschriften Zahnärztekammer Berlin Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung der Fortbildungsprüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK)

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Friseurtrainer/-in (HWK) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Ulm beschließt am 08.06.2016 nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen. Netzmonteur/Netzmonteurin

Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen. Netzmonteur/Netzmonteurin Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Netzmonteur/Netzmonteurin Die Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Vom 23. Dezember 1999 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

"Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien". Ziel der Fortbildungsprüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses

Geprüfte Fachkraft für Erneuerbare Energien. Ziel der Fortbildungsprüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien nach 42a HwO vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg genehmigt Das Ministerium für

Mehr

Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur Technischen Fachwirtin (HWK) bzw. zum Technischen Fachwirt (HWK)

Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur Technischen Fachwirtin (HWK) bzw. zum Technischen Fachwirt (HWK) Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zur Technischen Fachwirtin (HWK) bzw. zum Technischen Fachwirt (HWK) Auf Grund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 14. November 2013

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce Die Industrie- und Handelskammer Hannover erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachan- gestellten/zur Steuerfachangestellten *) Vom 09. Mai 1996 (BGBl. I Nr. 25 S. 672 ff.) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Auf Vorschlag des Berufsbildungsausschusses vom 14. Mai 2008 und durch Beschluss der Vollversammlung vom 5. Juni 2008 erlässt die Handwerkskammer Münster als zuständige Stelle aufgrund 42a, 44, 91 Abs.

Mehr

EMPFEHLUNG DES DEUTSCHEN HANDWERKSKAMMERTAGES ZUR BESCHLUSSFASSUNG

EMPFEHLUNG DES DEUTSCHEN HANDWERKSKAMMERTAGES ZUR BESCHLUSSFASSUNG EMPFEHLUNG DES DEUTSCHEN HANDWERKSKAMMERTAGES ZUR BESCHLUSSFASSUNG Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Restaurator im Tischler-Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK)

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 20. Mai 2008 und der Vollversammlung

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen Europaassistent/-in (HWK) Europaassistent/-in PLUS (HWK)

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen Europaassistent/-in (HWK) Europaassistent/-in PLUS (HWK) Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen Europaassistent/-in (HWK) Europaassistent/-in PLUS (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 24.04.2013 und der Vollversammlung vom

Mehr

(1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur Managementassistent/Managementassistentin

(1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum/zur Managementassistent/Managementassistentin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Managementassistent/Managementassistentin (HWK) Die Handwerkskammer Reutlingen erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Das Plus für Ihre Karriere: Büroleiter/-in

Das Plus für Ihre Karriere: Büroleiter/-in Bildungsakademie Das Plus für Ihre Karriere: Büroleiter/-in Impressum Herausgeber Bildungsakademie (BiA) Handwerkskammer Region Stuttgart Holderäckerstr. 37 70499 Stuttgart - Weilimdorf Telefon 0711 1657-600

Mehr

Inhalt. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Inhalt. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Assistentin für zahnärztliches Praxismanagement und zum Assistenten für zahnärztliches Praxismanagement (AZP) der Zahnärztekammer Nordrhein

Mehr

ZMV-Rechtsvorschriften

ZMV-Rechtsvorschriften für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten

Mehr

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK)/Betriebswirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.10.2002 und der Vollversammlung vom 27. November

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin erlässt aufgrund des Beschlusses des

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2002 und der Vollversammlung vom 03.12.2002

Mehr

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss: geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Besondere Rechtsvorschriften Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Besondere Rechtsvorschriften Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Die Handelskammer Hamburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 8. November 2005 als zuständige Stelle nach

Mehr

(Anlage 54 zur FPO) Geprüften Sommelière.

(Anlage 54 zur FPO) Geprüften Sommelière. Besondere Prüfungsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel (Anlage 54 zur FPO) Aufgrund der 54, 71 Abs. 2

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice / zur Kauffrau für Verkehrsservice vom 24. Juni 1997 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1583 vom 03. Juli 1997) Auf Grund des 25 des

Mehr

Fortbildungsprüfungsordnung

Fortbildungsprüfungsordnung Fortbildungsprüfungsordnung über die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluß,,Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender:

Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter   Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender: Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenführer / Geprüfte Baumaschinenführerin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenführer / Geprüfte Baumaschinenführerin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenführer / Geprüfte Baumaschinenführerin Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBI. I, S. 1112),

Mehr

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt im Gastgewerbe/Fachwirtin im Gastgewerbe - Bachelor of Hospitality Services (CCI)

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnung

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/in (HWK) Die Handwerkskammer für Oberfranken erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik/ Servicemonteurin für Windenergieanlagentechnik

Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik/ Servicemonteurin für Windenergieanlagentechnik Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik/ Servicemonteurin für Windenergieanlagentechnik Die Industrie- und Handelskammer zu Essen erlässt aufgrund des

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Anhang 50 zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera Besondere Rechtsvorschriften

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière (IHK) in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel Die Industrie- und Handelskammer Koblenz erlässt aufgrund

Mehr

Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben

Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben MeistPrAnfV 2000 Ausfertigungsdatum: 18.07.2000 Vollzitat: "Verordnung über gemeinsame Anforderungen

Mehr

Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss nach der Verordnung Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in vor.

Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss nach der Verordnung Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in vor. LEHRGANG GEPRÜFTE/R WIRTSCHAFTSFACHWIRT/IN Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss nach der Verordnung Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in vor. Aus- und Weiterbildung Allgemeines

Mehr

(3) Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft.

(3) Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft. Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

(3) Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK).

(3) Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK). Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Fachkraft für Dekontamination/Radioaktive Stoffe. Stoffe (Dekontfachkraft).

Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Fachkraft für Dekontamination/Radioaktive Stoffe. Stoffe (Dekontfachkraft). Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Fachkraft für Dekontamination/Radioaktive Stoffe (Dekontfachkraft) Die Industrie- und Handelskammer Aachen erlässt aufgrund des Beschlusses

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk

Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4 80333 München Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Geprüfte/r Restaurator/in im Maler- u. Lackiererhandwerk 1. Angaben zur Person: Frau Herr

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Antrag zur Prüfung Geprüfter Bankfachwirt / Geprüfte Bankfachwirtin Anmeldeschluss unter Dok.-Nr. 8739

Antrag zur Prüfung Geprüfter Bankfachwirt / Geprüfte Bankfachwirtin Anmeldeschluss unter   Dok.-Nr. 8739 Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Besondere Rechtsvorschriften für diese Fortbildungsprüfung vom 7. Juli 2005 1 Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen. Marinafachkraft

Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen. Marinafachkraft Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Marinafachkraft Die Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 3.

Mehr

Restauratorin/ Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk

Restauratorin/ Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk Besondere Rechtsverordnung für die Fortbildungsprüfung Restauratorin/ Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk (redaktionell am 17.02.2003 bearbeitete Ausgabe) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Requisiteur / zur Geprüften Requisiteurin

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Requisiteur / zur Geprüften Requisiteurin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Requisiteur / zur Geprüften Requisiteurin Die Industrie- und Handelskammer Hannover erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Kaufmännische Kompetenzen Lehrgänge mit IHK-Prüfung

Kaufmännische Kompetenzen Lehrgänge mit IHK-Prüfung 12. September 2016, Pforzheim Ziel Die erfolgreichen Teilnehmer/-innen verfügen über ein breitgefächertes, betriebswirtschaftliches und betriebsorganisatorisches Grundlagenwissen. Sie sind dadurch in der

Mehr

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften zum/zur Tourismusfachwirt IHK/Tourismusfachwirtin IHK - Bachelor of Tourism (CCI) - Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK) und Zusatzqualifikation Europaassistent/-in PLUS (IHK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK) und Zusatzqualifikation Europaassistent/-in PLUS (IHK) Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK) und Zusatzqualifikation Europaassistent/-in PLUS (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen erlässt

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin über die Berufsausbildung zum Buchhändler / zur Buchhändlerin vom 05. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 462 vom 19. März 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Geprüfter Requisiteur/ / Geprüfte Requisiteurin".

Geprüfter Requisiteur/ / Geprüfte Requisiteurin. Geprüfter Requisiteur/ Geprüfte Requisiteurin Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 2. November 1999 erlässt die Handelskammer Hamburg als zuständige Stelle nach 46 Absatz 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr / zur Servicekauffrau im Luftverkehr vom 23. März 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 611 vom 31. März 1998) Auf Grund des 25

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft Die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz in Ludwigshafen am Rhein erlässt aufgrund des Beschlusses

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Weiterbildungsprüfung Fachwirt/ Fachwirtin für die Alten- und Krankenpflege

Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Weiterbildungsprüfung Fachwirt/ Fachwirtin für die Alten- und Krankenpflege Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Weiterbildungsprüfung Fachwirt/ Fachwirtin für die Alten- und Krankenpflege Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erläßt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 Berufsbild; Anforderungen in Meisterprüfung

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Medienfachwirt Digital/zur Geprüften Medienfachwirtin Digital (IHK) ist eine

Mehr

Geprüfte Bankfachwirte Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Bankfachwirte Verordnung über die Prüfung Geprüfte Bankfachwirte Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin Vom 1. März 2000 Aufgrund des 46 Abs. 2 und des 21

Mehr

Besondere Rechtsverordnung für die Fortbildungsprüfung Steinmetz und Steinbildhauerin/Steinmetz und Steinbildhauer für Restaurierungsarbeiten

Besondere Rechtsverordnung für die Fortbildungsprüfung Steinmetz und Steinbildhauerin/Steinmetz und Steinbildhauer für Restaurierungsarbeiten Besondere Rechtsverordnung für die Fortbildungsprüfung Steinmetz und Steinbildhauerin/Steinmetz und Steinbildhauer für Restaurierungsarbeiten Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom

Mehr

Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing

Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing Verordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing vom 28. März 2006 Bestell-Nr. 61.02.1291 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.

Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09. Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.10.1953 i.d.f. vom 28./29.09.1961) - 2 - A. Die erste Prüfung für das Handelslehramt I.

Mehr

2. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung, 3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik,

2. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung, 3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik, Umschulungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 23. März 2011 als zuständige Stelle nach 59

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Besondere Prüfungsvorschriften Geprüfter Energiefachwirt / Geprüfte Energiefachwirtin (Anlage 50 zur FPO)

Besondere Prüfungsvorschriften Geprüfter Energiefachwirt / Geprüfte Energiefachwirtin (Anlage 50 zur FPO) Besondere Prüfungsvorschriften Geprüfter Energiefachwirt / Geprüfte Energiefachwirtin (Anlage 50 zur FPO) geändert durch Artikel 8 der Satzung vom 25.08.2011 Aufgrund der 54, 71 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr