Polizei 110 Feuerwehr 112

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1 Nachrichten mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm Blatt Nr. 40 Donnerstag, den 2. Oktober Jahrgang Theaterfahrten für Seniorinnen und Senioren zum Staatstheater Wiesbaden ab November 2014 Die Verbandsgemeinde Nieder- Olm bietet auch in der Theatersaison 2014/2015 wieder Theaterfahrten in das Hessische Staatstheater Wiesbaden an. Es werden folgende Vorstellungen aufgeführt: Sonntag, Baumeister Solness Schauspiel von Ibsen, Kleines Haus Sonntag, Die Dreigroschenoper Schauspiel von Kurt Weill, Großes Haus Sonntag, Der ideale Ehemann Schauspiel von Oscar Wilde, Kleines Haus Sonntag, Ballett von Tim Plegge, Großes Haus Sonntag, Die menschliche Stimme/ Herzog Blaubarts Burg Oper von Francis Poulencs, Musik Béla Bartók Der Preis für alle Vorführungen, sowie die Fahrtkosten beträgt 150,00. Der Preis ist in bar zu entrichten. Platzreservierungen können nur bei Abholung und Bezahlung der Karten vorgenommen werden. Die Karten liegen ab sofort im Seniorenbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, während der Sprechzeiten im Zimmer 224 bei Frau Braun für Sie bereit. Telefon: 06136/69133 oder Die Teilnehmer werden wie üblich in den einzelnen Ortsgemeinden abgeholt und nach den Veranstaltungen auch wieder zurückgebracht. Die Aufführungen beginnen immer Sonntagnachmittags um Uhr. Der Busfahrplan wird rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben. Mo.Br. 350 Kids beim A-Capella-Workshop Erfolgsquintett Vocaldente trainiert Gesangsklassen Volles Haus in der Saulheimer Sängerhalle: 350 Kids aus rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Schulklassen haben auf einem Workshop gelernt, wie A Capella geht. Den Ton gaben dabei die fünf Profis der Erfolgsband Vocaldente aus Hannover an. Highlight am Abend war ein Konzert, bei dem drei sechste Klassen mit dem Quintett auf der Bühne standen. Beim Cup Song groovten und sangen die Jungs und Mädchen aus Nieder-Olm, Alzey und Mainz. Dass die Töne dabei saßen, hat einen Grund: In so genannten Gesangsklassen werden sie seit mehr als einem Jahr im Singen und als Chor geschult - zusätzlich zu Mathe, Deutsch oder Englisch. Der Workshop mit Vocaldente war aber auch für sie etwas Besonderes: In Die Mädchen und Jungs während des Workshops Benutzt werden dürfen die 39 neuen Parkplätze in der Nieder-Olmer Pfarrgasse, zwischen neuer Grundschulmensa und Juhubuhaus, schon seit der Kerb. Jetzt wurden sie auch offiziell eingeweiht. Dies sei eine der wichtigsten Investitionen, die die Stadt in den letzten Monaten getätigt hätte, sagte Stadtbürgermeister Dieter Kuhl bei der kleinen Feier vor Ort. Die Parkplätze im Herzen der Altstadt steigern die Wohn- und Lebensqualität der Bürger, denn sie entzerren die Verkehrssituation im Stadtkern durch eine Minimierung des Parkplatzsuchverkehrs und stärken gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Nieder-Olm und somit den Einzelhandel durch zentral gelegene Stellplätze, freute sich Kuhl den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern mitteilen zu können. Energiesparende LED-Leuchten erhellen ab sofort den neuen Parkplatz, Drei Klassen aus Nieder-Olm, Mainz und Alzey sind am Abend mit den vier preisgekrönten Jungs von Vocaldente aufgetreten. Teams aufgeteilt ging es um Rhythmus, Bühnenpräsenz oder auch darum, wie E-Gitarre oder Trompete nur mit dem Mund nachgemacht werden können. Die Mädchen und Jungs fanden den Workshop einfach nur cool. Insgesamt zwölf Gesangsklassen haben am Workshop teilgenommen. Die Palette reicht vom Volkslied bis zum Rap, sagt Roland Bolender, Leiter der 6g am Gymnasium Nieder- Olm. Lesen Sie weiter auf Seite 8 Neue Parkplätze in Nieder-Olm offiziell eingeweiht 39 Stellplätze entlasten Stadtkern und stärken Einzelhandel Bei der Einweihung der neuen Parkplätze: Stadtbürgermeister Dieter Kuhl und VG-Chef Ralph Spiegler. Bürgerbüro geschlossen Am Samstag, 4. Oktober, ist das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm ausnahmsweise geschlossen. Ab dem darauf folgenden Montag, 6. Oktober, ist das Team des Bürgerbüros wieder wie gewohnt für Sie da. Wir möchten Sie bitten, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen und danken für Ihr Verständnis. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeinde Nieder-Olm gerne telefonisch unter Telefon-Nr /69222 zur Verfügung. G.F. auf dem es selbstverständlich auch Stellplätze für Mütter mit Kindern und beeinträchtigte Menschen gibt. Auch der neu geschaffene Fußweg ist barrierefrei und führt von hier direkt zum Rathausplatz, zählte er die Neuerungen auf. Im Beisein von VG-Chef Ralph Spiegler, Edgar Jäckle, Rektor der Grundschule Nieder-Olm und vielen Ratsmitgliedern, informierte Kuhl die Zuhörer, dass der Neubau mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt worden sei. Land und Bund finanzierten 70 Prozent der insgesamt Euro Kosten mit. Mit der Fertigstellung sei der ausführenden Firma eine Punktlandung gelungen, exakt im Zeitplan, lobte er und bedankte sich gleichzeitig bei all den Nachbarn, die die Baumaßnahmen mit viel Geduld ertragen hätten. Eine zusätzlich errichtete Gabionenwand und die Stützmauern zum Nachbaranwesen hin dienten dauerhaft dem Schallschutz. Verbunden mit dem Wunsch nach unfallfreiem Fahren und gegenseitiger Rücksichtnahme im Verkehr spendete Pfarrer Hubert Hilsbos im Namen beider Kirchengemeinden abschließend den neuen Parkplätzen seinen Segen. Text/Foto: A. Pos.

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Oktober 2014 Polizei 110 Feuerwehr 112 Polizeiinspektion III Mainz Lerchenberg Telefon / Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport: Telefon Abwasser/Kläranlage: Rufbereitschaft: 0171 / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 /Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr N O T D I E N S T E Bereitschaftspraxen Essenheim, Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch und Zornheim St. Vincenz Krankenhaus, An der Goldgrube 11, Mainz Telefon Jugenheim und Stadecken-Elsheim: Bereitschaftspraxis Ingelheim Turnerstraße 23, Ingelheim Telefon Beide Praxen sind wie folgt geöffnet: Fr Uhr bis Mo 7.00 Uhr Werktags Uhr bis 7.00 Uhr Mi Uhr bis Do 7.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) Tel / Wochenend-Notfalldienst: von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa. und So Uhr und Uhr DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und Umgebung Häusliche Pflege und hauswirtschaftl. Versorgung Telefon / Kinderbetreuung in Notsituationen Telefon / Bezirksbeamte der Polizei: Klein-Winternheim, Ober-Olm, Mz.-Marienborn: Bläsius, POK, Polizeiinspektion III, Mainz-Lerchenberg / Nieder-Olm, Sörgenloch, Zornheim: Schuh, PKin Außenstelle in der VG Nieder-Olm, Telefon / Ober-Olm, Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim, Triller, PK / oder Polizeiinspektion III, Regerst. 10, Mainz-Lerchenberg / Notruf für misshandelte Kinder KV Mainz-Bingen, Telefon / Außerhalb der Dienstzeiten Notruf über die zuständige Polizeidienststelle Kinder-Tagespflege / Dorothee Mitra, Katrin Koril, Sandra Klein kindertagespflege@mainz-bingen.de Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst: Telefon 06135/6500 außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung. G O T T E S D I E N S T E Katholische Gottesdienste: Klein-Winternheim: Fr 18 Uhr Abendgebet zum Wochenausklang. So 9.30 Uhr Festgottesdienst anl. d. Kirchweih; 17 Uhr Ökum. Tauferinnerungsgottesdienst in O-O. Mi 8 Uhr Laudes; 8.30 Uhr Eucharistiefeier. Do Uhr Einzelanmeldung zur Erstkommunion 2015, Haus Ritzinger; 18 Uhr Rosenkranzgebet; Uhr Vesper; 19 Uhr Eucharistiefeier. Nieder-Olm: Sa Uhr Eucharis-tiefeier. So Uhr Familiengottesdienst, im Kindergarten St. Georg, mitgest. von den Kindern der Kindertagesstätte. Di Uhr Eucharistiefeier in der Seniorenresidenz. Mi Uhr Rosenkranzandacht. Do Uhr Wort-Gottes-Feier. Ober-Olm/Essenheim: Fr 8.30 Uhr Laudes, 18 Uhr Rosenkranz u. Vesper (beide Schwesternkapelle). Sa 7 Uhr Laudes (Sk); Uhr Rosenkranzgebet; 18 Uhr Eucharistiefeier. So 11 Uhr Eucharistiefeier; 17 Uhr Ökum. Taufer-innerungsgottesdienst. Mo 7 Uhr Laudes, 18 Uhr Rosenkranz u. Vesper (beide Sk). Di 7 Uhr Laudes (Sk), Uhr Rosenkranzgebet, 18 Uhr Eucharistiefeier (beide Valentinuskapelle). Mi 15 Uhr Herbstfest der Senioren im Haus St. Valentin; 18 Uhr Rosenkranzgebet; Uhr Eucharistische Anbetung. Do 7 Uhr Laudes (Sk); Uhr Einzelanmeldung zur Erstkommunion 2015 im Haus Ritzinger, K-W. Sörgenloch: So 9.30 Uhr Eucharistiefeier, Kinder können Erntedankkörbchen mitbringen. Di 19 Uhr Eucharis-tiefeier. Stadecken-Elsheim/Jugenheim: Di in Elsheim: Uhr Rosenkranzgebet, 18 Uhr Eucharistiefeier, 20 Uhr Kirchenchorprobe im Haus Mauritius. Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Di-Do: 9-12 Uhr, Mi: Uhr, Pfarramt Tel. Nr Unsere Pfarrgemeinde im Internet: Zornheim: So 10 Uhr Eucharistiefeier. Di 19 Uhr Lobpreis. Mi 18 Uhr Eucharistiefeier. Do 18 Uhr Rosenkranzgebet. Evangelische Gottesdienste: Essenheim: So 17 Uhr Ökum. Tauferinnerungs- Gottesdienst, kath. Kirche O-O. Mo Uhr Konfirmandenunterricht. Mi 14 Uhr Gemeindestammtisch; Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum, Raiffeisenstr. 2. Do Uhr Öffnungszeiten Pfarrbüro. Jugenheim: So 10 Uhr Gottesdienst, ev. Martinskirche (Frau Hirschmann/ Frau Beyer-Luff). Mo 17 Uhr Singstars, 18 Uhr Next Generation, beide im Vorraum der Sport- und Gemeindehalle; 18 Uhr Offener Jugendtreff, Rathaus; Uhr Ev. Kirchenchor, Gemeindehaus in Partenheim. Di 15 Uhr Seniorentreff im Café Turmhahn, ev. Gemeindesaal; 20 Uhr Kirchenvorstandssitzung, ev. Gemeindesaal. Das Büro ist Mo+Mi jeweils von 9-13 Uhr besetzt. Bei dringenden Fragen: Pfarrerin S. Kirchhoff, Tel Nieder-Olm: Öffnungszeiten Gemeindebüro: Di-Fr 9-12 Uhr, Do Uhr. So 10 Uhr Erntedankund Einführungsgottesdienst der Konfirmanden (Pfvin. Freund). Mo 17 Uhr Konfirmandenstunde Gruppe I im EGZ; Uhr Pfadfinder Sippe Fangorn (nach Absprache); 20 Uhr Ev. Kirchenchor. Di Uhr Seniorengymnastik; 15 Uhr Seniorenkreis Fit im Kopf, Frau Oehler; Kath. Gottesdienst, Seniorenresidenz; Uhr Pfadfinder Horte Gwaihir. Mi 17 Uhr Pfadfinder Horte Lórien im EGZ. Do 16 Uhr Konfirmandenstunde Gruppe II im EGZ; Uhr Pfadfinder Horte Sindarin; 18 Uhr Pfadfinder Horte Gimli. Ober-Olm/Klein-Winternheim: So 17 Uhr Tauferinnerungsgottesdienst, kath. Kirche O-O. Di 20 Uhr Kirchenvorstandssitzung, Gemeinderäume ev. Kirche O-O. Do Uhr Kinderspielgruppe für 7 bis 12-Jährige, Gemeinderäume, ev. Kirche K-W; Uhr Vorkonfirmanden/innen, Gemeinderäume, ev. Kirche K-W; Uhr Konfirmandenunterricht, Gemeindehaus, ev. Kirche O-O; 18 Uhr Sprechstunde Pfr. Dahmer, Gemeindehaus, ev. Kirche O-O. Stadecken-Elsheim: So Uhr Elsheim, Gottesdienst (Prädikant Michael Weyl). Di 9-12 Uhr Öffnungszeit Pfarrbüro, MLH, Schulstraße 10, Tel.: ; 15 Uhr Burgscheune, Stadecken, Offener Kreis Alte Bilder ; Probe Selztalspatzen: Uhr Mini s (Kinder ab 5 J., Kl.), Uhr Maxi s (3.+4. Kl.), Uhr Probe Jugendsinggruppe (ab 6. Kl.), 20 Uhr Probe Cantare, alle MLH. Mi 9-12 Uhr Öffnungszeit Pfarrbüro, MLH; Uhr Offener Jugendtreff, MLH; 20 Uhr Burg Stadeck, Probe Ev. Kirchenchor Stadecken. Zornheim: Sa Uhr in Ebersheim: Musizierstunde für Kinder v. 4-6 J. (nach Absprache). So 9.30 Uhr Familiengottesdienst zum Erntedankfest (Pfr. Wallrabenstein). Di 20 Uhr Kirchenchor. Mi 9.30 Uhr Krabbelkreis; Uhr Pfarrbürostunde; 18 Uhr Konfirmandenunterricht. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst Schatzinsel (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So 10 Uhr; Seniorentreff Fr 15 Uhr (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/ Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z. d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Dirk Schmidt,

3 Donnerstag, den 2. Oktober 2014 Amtlicher Teil Seite 3 VG Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / 6 90 Fax: / rathaus@vg-nieder-olm.de Bürgermeister: Ralph Spiegler Telefon / Beigeordneter: Erwin Malkmus Telefon / Beigeordneter: Michael Moschner Beigeordnete: Antoinette Malkewitz Sprechzeiten: Verwaltung Mo, Di, Do 08:30 12:30 Uhr Di 14:00 19:00 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sprechzeiten: Bürgerbüro Mo, Do 08:30 16:00 Uhr Di 08:30 19:00 Uhr Mi 08:30 12:30 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sa 09:30 11:30 Uhr Behindertenbeirat: Vorsitzende Anna-Gracia Schade Telefon / Stellvertr. Vorsitzende Diana Faller Telefon / Seniorenbeirat Vorsitzende Karin Schneider Telefon / karin.e.schneider@t-online.de Stellvertreterin Josette Hub-Diehm Telefon / josette-hub-diehm@freenet.de Stellvertreter Eberhard Rathgeb Telefon / eberhard.rathgeb@gmx.de Bankverbindungen: Sparkasse Mainz Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MALADE51MNZ Mainzer Volksbank Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MVBMDE55 Sparkasse Rhein-Nahe Konto BLZ IBAN DE SWIFT/BIC MALADE51KRE Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Montag, , 19:00 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm - 7. Änderung hier: Auswertung und Beschluss zur Offenlage 2. Grundschule Essenheim 1. Auftragsvergabe Architektenleistungen 2. Auftragsvergabe Tragwerksplanung 3. Auftragsvergabe Wärmeschutznachweis 3. Grundschule Klein-WinternheimAuftragsvergabe Architektenleistungen 4. Grundschule Nieder-Olm Auftragsvergabe Einbau Rauchschutztüren 5. Alte Schule Ober-Olm, Umbau und Sanierung der Räume im Erdgeschoss 1. Auftragsvergabe Architektenleistungen 2. Außerplanmäßige Ausgabe 6. Grundschule Stadecken-Elsheim 1. Auftragsvergabe Architektenleistungen 2. Auftragsvergabe Tragwerksplanung 3. Auftragsvergabe Wärmeschutznachweis Öffentliche Ausschreibung nach VOB, Teil A, 3 Bauvorhaben: Bauherr: Planung und Bauleitung: 7. Antrag der CDU-Fraktion; hier: Lärmaktionsplanung 8. Antrag der CDU-Fraktion: hier: Energieberatung und Klimaschutz 9. Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme zum Regionalordnungsplan (ROP) hier: Information 10. Verschiedenes Erwin Malkmus 1. Beigeordneter Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Dienstag, , 18:00 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Satzung zur Bildung eines Behindertenbeirates in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm hier: Satzungsänderung 2. Grundschule Essenheim 1. Auftragsvergabe Architektenleistungen 2. Auftragsvergabe Tragwerksplanung 3. Auftragsvergabe Wärmeschutznachweis Neugestaltung des Lindenplatzes mit Neubau eines Vereinshauses und Terrassenüberdachung Lindenplatz, Zornheim Ortsgemeinde Zornheim Diehl + Kasprzik Architekten, Partnerschaft, Elfmorgen 6, Zornheim, Tel /958094, Fax 06136/ mail@dk-architektenpartner.de Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt im Namen der Ortsgemeinde Zornheim zur Durchführung oben genannter Maßnahme Folgendes öffentlich aus: Leistungsumfang: Vegetationstechnische Arbeiten in verschiedenen Pflanzflächen, Pflanzarbeiten von Solitärbäumen, Hecken und Sträuchern, Stauden, Fertigrasenfläche. Gewerk: Landschaftsbauarbeiten ca. 570 m² Vegetationstechnische Arbeiten ca. 220 m² Rasenflächen Fertigrasen ca. 55 Stk Solitärpflanzungen ca. 85 lfm Gehölz- und Heckenpflanzungen ca. 350 m² Staudenpflanzungen Ausführungszeit: 47. KW 2014 (Dauer ca. 4 Wochen + Pflege) Zuschlags- und Bindefrist: Sicherheitsleistungen: 5% der Bruttoauftragssumme Zahlungsbedingungen: gem. 16 VOB/B Die Angebotsunterlagen sind schriftlich bis zum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Str.110, Nieder-Olm, Tel /69240, Fax 06136/ , umwelt@vg-nieder-olm.de anzufordern. Der schriftlichen Anforderung (auch per Fax und ) ist grundsätzlich die Einzahlungsquittung mit Bankstempel vorzulegen (Kopie) bzw. der Überweisungsnachweis (Online-Banking) beizulegen. Bei der Überweisung der Schutzgebühr i. H. v. 10,00 sind unbedingt folgende Daten anzugeben: IBAN: DE BIC: MALADE51MNZ Vorgangsnummer Verwendungszweck Bar- und Scheckzahlungen sind nicht erwünscht; eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Der Versand der Unterlagen erfolgt ab auch per , daher bitte unbedingt eine Adresse angeben. Die Submission findet am um Uhr im Rathaus der VG Nieder-Olm, Pariser Str. 110, Sitzungszimmer, statt. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Teilnehmen dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten. Es werden nur Bieter berücksichtigt, die den Nachweis erbringen, dass sie vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben und über qualifizierte Fachkräfte sowie über die technische Ausrüstung für die Durchführung der Arbeiten verfügen. Nachprüfstelle gem. 21 VOB/A: Nieder-Olm, Ralph Spiegler Bürgermeister Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Str. 11, Ingelheim 3. Grundschule Klein-Winternheim Auftragsvergabe Architektenleistungen 4. Grundschule Nieder-Olm Auftragsvergabe Einbau Rauchschutztüren 5. Alte Schule Ober-Olm, Umbau und Sanierung der Räume im Erdgeschoss 1. Auftragsvergabe Architektenleistungen 2. Außerplanmäßige Ausgabe 6. Grundschule Stadecken-Elsheim 1. Auftragsvergabe Architektenleistungen 2. Auftragsvergabe Tragwerksplanung 3. Auftragsvergabe Wärmeschutznachweis 7. Verschiedenes Ralph Spiegler Bürgermeister Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Werkausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Donnerstag, , 18:00 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Sitzungszimmer Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Wirtschaftsplan für das Jahr 2015

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Oktober Zwischenbericht zum Vergabe der Ausführungsarbeiten für die Kanalerneuerung im Baugebiet Nieder-Olmer Pfad in Klein-Winternheim 4. Vergabe der Planungsleistungen für das Baugebiet Mainzer Weg-Pfannenstiel Teil 5 in Ober-Olm 5. Verschiedenes C. Nichtöffentlicher Teil: 6. Verschiedenes Erwin Malkmus Werkleiter Bekanntmachung Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2014 Letzter Abgabetermin: 15. Januar aus eigenen Erzeugnissen - Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft abliefern. Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen. Ausnahme: Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit. - aus fremden Erzeugnissen - Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse. In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben. Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download ( unter Weinbau/Traubenernteund Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininformationsportal (wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2015 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom Der Verbandsgemeinderat Nieder-Olm hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des 8 Absatz 3, 33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sowie des 2 Absatz 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Grundsatz Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr. 2 Unentgeltliche Leistungen Vorbehaltlich des 3 sind alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe) oder im Rahmen des Katastrophenschutzes ( 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 8 Abs. 2, 19 Abs. 1 LBKG) unentgeltlich. 3 Entgeltliche Leistungen (1) Für die in 36 Abs. 1 und 2 LBKG aufgeführten Leistungen soll die Verbandsgemeinde Nieder-Olm Kostenersatz erheben. (2) Sie erhebt Kostenersatz für die in 33 LBKG aufgeführten Leistungen. (3) Darüber hinaus sollen Gebühren erhoben werden für alle Leistungen, die die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten außerhalb der Gefahrenabwehr erbringt, insbesondere 1. überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, speziell bei Änderungen der Feuerwehrschließungen bei Gebäuden, die mit Brandmeldeanlagen überwacht werden sowie Arbeiten an der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öffnen von Türen, Fenstern und Aufzügen (außer in den Fällen des 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LBKG), 2. die Erteilung von Unterricht in Kaufhäusern, Krankenanstalten oder bei sonstigen Institutionen, 3. die Zurverfügungstellung von Brandsicherheits- und Sanitätswachen außerhalb des Anwendungsbereiches des 33 LBKG. 4 Schuldner (1) Kostenersatzpflichtig im Sinne des 3 Abs. 1 und 2 dieser Satzung sind die in 36 Abs. 1 und 2 sowie in 33 Satz 2 LBKG genannten Personen und Unternehmen. (2) Gebührenpflichtiger im Sinne des 3 Abs. 3 dieser Satzung ist, wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt oder anfordert. Wird die Feuerwehr im lnteresse eines Dritten (z.b. Mieter oder Pächter) in Anspruch genommen, so haftet dieser für die Gebührenschuld nur, wenn die Inanspruchnahme seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht. (3) Mehrere Kostenersatz- und Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 5 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren (1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden nach den bei den Hilfe- und Dienstleistungen entstehenden Personal- und Sachkosten bemessen. (2) Maßgebend für die Personalkosten sind die Zahl und die Einsatzdauer der im notwendigen Umfang eingesetzten Personen. Als Einsatzdauer gilt die Zeit vom Verlassen des Feuerwehrhauses, in dem die erforderlichen Geräte stationiert sind, bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (alternativ: von der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft). Geht der Einsatz nicht vom Feuerwehrhaus aus oder endet er nicht dort, so wird die Einsatzzeit so berechnet, als wäre unter Zugrundelegung normaler Verhältnisse, insbesondere Verkehrsverhältnisse, der Einsatz von dort ausgegangen; dies gilt auch, wenn die Rückkehr zum Feuerwehrhaus sich außergewöhnlich verzögert. Die Einsatzzeit wird auf volle halbe Stunden aufgerundet. Sie ist vom Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzustellen. (3) Maßgebend für die Sachkosten ist die Benutzungsdauer der verwendeten Fahrzeuge. Als Benutzungsdauer gilt die Einsatzdauer im Sinne von Absatz 2. (alternativ: Als Benutzungsdauer der Fahrzeuge gilt die Zeit vom Verlassen des Feuerwehrhauses bis zur Rückkehr dorthin). (4) Der Kostenersatz und die Gebühren werden ermittelt, indem a) die Zahl der eingesetzten Personen mit deren Einsatzzeit und dem Pauschalsatz nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Tarif vervielfältigt wird und b) die Benutzungsdauer der verwendeten Fahrzeuge mit dem zutreffenden Pauschalsatz nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Tarif vervielfältigt wird. (5) Mit den sich nach Absatz 4 ergebenden Beträgen für die Sachkosten sind alle durch den Betrieb der Fahrzeuge entstehenden Kosten, insbesondere Kraftstoffverbrauch, Instandhaltung und Reinigung abgegolten; zusätzlich sind zu zahlen: a) für verbrauchtes Material, insbesondere Schaummittel, Löschpulver, Kohlensäure und Ölbindemittel: die Selbstkosten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm zuzüglich eines Zuschlages von 10 v. H., insbesondere für Lagerhaltung, Weiter nächste Seite ROHRNETZSPÜLUNG Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH teilt mit, dass an folgenden Wochentagen Rohrnetzspülungen vorgenommen werden: VG Nieder-Olm ORT Jugenheim TAG Do Mo Von Bis Tage 3 VG Nieder-Olm ORT: Stadecken-Elsheim TAG: Mo Do Von Bis Tage: 4 Während des Spülvorgangs muss mit einem Druckabfall und einer Trübung des Wassers gerechnet werden. Diese Trübung ist nicht gesundheitsschädlich, kann sich aber z.b. beim Betrieb der Waschmaschine auswirken. Durch ein Ablaufen des Wassers lässt sich die Braunfärbung schnell beseitigen. Kontrollieren Sie Ihren Wasserfilter auf Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Sollte es bedingt durch die Spülung dennoch einmal in einer Kundenanlage zu einem Druckabfall durch zugesetzte Schmutzfilter, Perlatoren und Duschköpfe kommen, wird von der wvr den Kunden empfohlen, den Filter in der Anlage rückzuspülen oder die Filterkerze auszuwechseln sowie, falls erforderlich, Perlatoren und Duschköpfe zu reinigen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre wvr Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH

5 Donnerstag, den 2. Oktober 2014 Amtlicher Teil Seite 5 b) für die Entsorgung von Gegenständen und Stoffen, insbesondere von verschmutzten Ölbindemitteln und aufgefangenem Treibstoff; die Selbstkosten der Gemeinde/ Stadt/ Verbandsgemeinde Nieder-Olm zuzüglich eines Zuschlages von 10 v.h., insbesondere für Zwischenlagerung und Transport c) für bei den Hilfe- und Dienstleistungen beschädigte oder unbrauchbar gewordene Fahrzeuge und Geräte: die Reparatur- bzw. Ersatzbeschaffungskosten zuzüglich 10 % Verwaltungskostenzuschlag, es sei denn, die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit sind auf normalen Verschleiß oder grobe Fahrläs sigkeit bei der Bedienung durch Feuerwehrangehörige zurückzuführen, d) bei übermäßiger Beanspruchung oder Verunreinigung ein im Einzelfall festzusetzender Zuschlag bis zu 50 v.h. (6) Für entstehende Aufwendungen für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten sind die der Gemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde Nieder-Olm in Rechnung gestellten Beträge zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 10 v.h. zu ersetzen. 6 Entstehung des Anspruchs und Fälligkeit (1) Der Anspruch auf Erstattung von Kosten in den Fällen der 33 und 36 LBKG entsteht mit Abschluss der erbrachten Hilfe- und Dienstleistungen. (2) Der Anspruch auf Vergütung für eine Maßnahme außerhalb der Gefahrenabwehr entsteht mit der Anforderung der Hilfe- oder Dienstleistung. (3) Die zu erstattenden Kosten und Gebühren sind innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Kostenbescheides fällig. Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm ist berechtigt, vor Durchführung von Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr Vorauszahlungen zu fordern. 7 Haftungsausschluss Für Schäden, die bei Hilfe- und Dienstleistungen nach 8 Abs. 3 LBKG durch Feuerwehrangehörige verursacht werden, haftet die Verbandsgemeinde Nieder-Olm nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen ist. Vor Inanspruchnahme der Feuerwehr soll die Person, die eine Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr anfordert, eine entsprechende Haftungsverzichtserklärung unterzeichnen. 8 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom Nieder-Olm, 12. Mai 2014 in Vertretung Erwin Malkmus 1. Beigeordneter Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr vom der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr I. Personalkosten Die Personalkosten werden wie folgt berechnet: 1. Pauschalierte Kosten Je Stunde Einsatzdauer eines Feuerwehrangehörigen wird eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 18,50 EUR erhoben, die auf einer Echtkostenerhebung im Zeitraum von bis beruht. In diese Echtkostenerhebung einbezogen wurden insbesondere die Kosten für den Ersatz fortgewährter Leistungen an private Arbeitgeber ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger und von Verdienstausfällen an selbständige Feuerwehrangehörige sowie die Kosten für Aufwandsentschädigungen. Die Tarife für die Personalkosten werden künftig turnusmäßig alle 3 Jahre an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. 2. Zusätzliche personenbezogene Kosten Kosten für die Verpflegung der Einsatzkräfte, für die Reinigung und Prüfung der persönlichen Ausrüstung sowie für die Entgelfortzahlung nach Dienstunfällen ( 13 Abs. 2 Satz 5 LBKG) sind in dieser Pauschale nach Nr. 1 nicht enthalten und werden dem Kostenpflichtigen nach dem nachgewiesenen Aufwand berechnet. II. Sachkosten (Einsatz von Fahrzeugen)* Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich soweit nichts anderes angegeben auf eine Stunde Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet. 1. Löschfahrzeuge 1.1 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 178,00 EUR LF 16/12 184,00 EUR LF 16 TS 190,00 EUR 1.2 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 184,00 EUR TLF 16/25 309,00 EUR 1.3 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 189,00 EUR TSF-W 304,00 EUR 2. Sonderfahrzeuge 2.1 Hubrettungsgerät TGM 23/12 204,00 EUR 2.2 Ölwehrfahrzeug GW-Öl 199,00 EUR 2.3 Rüstwagen RW 1 240,00 EUR 2.4 Schlauchwagen SW ,00 EUR 3. Sonstige Feuerwehrfahrzeuge 3.1 Einsatzleitfahrzeug ELW 114,00 EUR 3.2 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 268,00 EUR 3.3 Schlauchanhänger SA 25,00 EUR 3.4 Sonstige Feuerwehranhänger FA 25,00 EUR Hauptstraße Essenheim Telefon: / Fax: / gemeinde@essenheim.de Ortsbürgermeister: Hans-Erich Blodt rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo u. Mi 08:00 10:00 Uhr Di u. Do 16:30 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di u. Do 17:00 19:00 Uhr 1. Beigeordneter: Hugo M. Schild / Beigeordneter: Oliver Richter Beigeordneter: / Dr. Hans Otto Herr / Seniorenvertretung: Ursula Senftleben / Gerd Adrian / Burghard Arnold (Seniorensicherheitsberater) / Schulstraße Jugenheim Telefon: / Fax: / rathaus@jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri Bürozeiten: Elvira Frey, Hildegund Heucher Mo u. Do 16:00 bis 19:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo 18:00 19:30 Uhr Sprechzeiten: 1. Beigeordnete Marion Weppler Do 18:00-19:30 Uhr Seniorenvertretung: Hildegund Heucher / Dieter Kaul / Seniorentreff Do ab Uhr im Vorraum der Sport- und Gemeindehalle Hauptstraße Klein-Winternheim Telefon: / Fax: / rathaus@klein-winternheim.de Ortsbürgermeisterin: Ute Granold Telefon: / Beigeordneter: Christian Pierzina Telefon: / Beigeordneter: Horst Wassermann Telefon: / Beigeordnete: Gabriele Lopez Bürozeiten: Karin Holzhauser Alexandra Silz Mo 09:30 11:30 Uhr Di 17:00 19:00 Uhr Do 09:30 11:30 Uhr 17:00 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeisterin Di Do Essenheim Jugenheim Klein-Winternheim 17:30 19:00 Uhr 17:30 19:00 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenvertretung: Roswitha Fischer / Renate Edelmann / Jugendvertretung: Kim Lütkemeier / 82 70

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Oktober 2014 Gemeindeverwaltung an Kerb geschlossen Wegen der Kerb ist die Gemeindeverwaltung am Dienstag, geschlossen. Ute Granold Ortsbürgermeisterin Öffnungszeiten Mediathek Am Samstag, den 04. und ist die Mediathek aus personellen Gründen geschlossen. Ute Granold Ortsbürgermeisterin Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / und Fax: / stadt@nieder-olm.de Stadtbürgermeister: Dieter Kuhl Bürozeiten: Elke Ettlich, Tatjana Preuß Mo, Do und Fr 09:00 12:00 Uhr Di 09: Uhr und 16:00-18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister Di 16:00 18:00 Uhr 1. Beigeordneter: Klaus Knoblich Geschäftsbereich: Sprechzeiten: Beigeordneter: Geschäftsbereich: Liegenschaften, Gebäudemanagement, Heimatfeste, Umwelt und Landwirtschaft Mo 17: Uhr Franz-Josef Schatz Kultur, Vereine, Sport, Jugend, Stadtbücherei und Stadtmarketing Sprechzeiten: Di 17:00-18:30 Uhr Beigeordneter: Hans-Dieter Heinermann Geschäftsbereich: Bauen und Verkehr Sprechzeiten: Mo 17:00-18:30 Uhr Seniorenvertretung: Eberhard Erler / Josette Hub-Diehm / Alexander Swetlitschkin / Jugendvertretung: Niklas Post / Ende der Weinbergshut 2014 der Stadt Nieder-Olm Gemäß 3 der Vereinbarung zwecks Übertragung der Durchführung der Feld- und Weinbergshut auf den Bauernverein Nieder-Olm wird bekannt gegeben, dass das Ende der Weinbergshut auf den 02. Oktober 2014 festgesetzt wird. Nieder-Olm, 29. September 2014 Dieter Kuhl Stadtbürgermeister Beschlüsse aus der Stadtratssitzung Der Rat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am 25. September 2014 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Bildung von Geschäftsbereichen wird zugestimmt. Herr Klaus Knoblich, 1. Beigeordneter, übernimmt den Geschäftsbereich Liegenschaften, Gebäudemanagement, Heimatfeste, Umwelt und Landwirtschaft Herr Franz-Josef Schatz, Beigeordneter, übernimmt den Geschäftsbereich Kultur, Vereine, Sport, Jugend, Stadtbücherei und Stadtmarketing Herr Hans-Dieter Heinermann übernimmt den Geschäftsbereich Bauen und Verkehr 2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wird beschlossen. Für Nieder-Olm bedeutet dies, dass eine Streuobstwiese im Gewerbegebiet Am Hahnenbusch in gewerbliche Fläche umgewandelt wird. Im Gegenzug wird eine gewerbliche Baufläche in derselben Größe wieder in Fläche für die Landwirtschaft umgewidmet. 3. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 der Verbandsgemeinde sieht für die Stadt Nieder-Olm vor, zwei ausgewiesene Wohnbauflächen im Bereich östlich des Eselsborns und am Zornheimer Kreisel in das Neubaugebiet "Weinberg V" zu verlegen. Die ursprünglich ausgewiesenen Wohnbauflächen werden in Flächen für die Landwirtschaft umgewandelt. Der Stadtrat erteilt auch hier seine Zustimmung. 4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Gewerbepark Ingelheimer Straße Änderung vom wird gefasst und die planerischen Leistungen werden vergeben. 5. Die planerischen Leistungen für die Erstellung des Bebauungsplans Nördlich der Lindenstraße werden vergeben. Um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden, wird noch im Oktober eine Einwohnerversammlung stattfinden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 6. Der Beschluss über die Auswertungen aus der Offenlage des Bebauungsplanes Weinberg II Änderung wird gefasst, der BPlan wird als Satzung beschlossen. 7. Die Mitarbeiter des Bauhofes erhalten einen neuen Unimog mit Schwinglenker-Schneepflug, Silo- Streuautomat und Frontauslegemäher mit Mähtronic sowie einen neuen Spindelmäher für die Arbeiten auf dem Sportplatz. 8. Auf dem Friedhof Nieder-Olm werden sechs weitere Urnensäulen errichtet. Der Auftragsvergabe in Höhe von ,63 wird zugestimmt. Für die entsprechenden Pflasterarbeiten werden 3.500,- bereitgestellt. 9. Die Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Anteilseigner für Energienetze und Energieversorgung Nieder-Olm werden gewählt. 10. Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Nieder-Olm wird um die neuen Straßen im Weinberg IV ergänzt und in Teilen aktualisiert. 11. Der Annahme von je einer Spende für eine Sitzbank und für das Namensschild der Heinz-Kerz- Halle wird zugestimmt. Nieder-Olm, den 26. September 2014 Dieter Kuhl Stadtbürgermeister Bebauungsplan Weinberg II Änderung der Stadt Nieder-Olm hier: Bekanntmachung gemäß 10 BauGB und 88 LBauO Gemäß 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I Seite 2414) sowie des 88 LBauO für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 in den jeweils geltenden Fassungen wird Folgendes bekannt gemacht: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Weinberg II 10. Änderung gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Er kann ab sofort von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Rathaus, Pariser Straße 110, Nieder-Olm, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Bebauungsplanänderung umfasst das Grundstück in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 7, Parzelle 469. Auf folgende Vorschriften des BauGB sowie der GemO für Rheinland-Pfalz wird hingewiesen: 44 BauGB Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche (1) Zur Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung zu seinen Gunsten einverstanden ist. Ist ein Begünstigter nicht bestimmt oder liegt sein Einverständnis nicht vor, ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet. Erfüllt der Begünstigte seine Verpflichtung nicht, ist dem Eigentümer gegenüber auch die Gemeinde verpflichtet; der Begünstigte hat der Gemeinde Ersatz zu leisten. (2) Dient die Festsetzung der Beseitigung oder Minderung von Auswirkungen, die von der Nutzung eines Grundstücks ausgehen, ist der Eigentümer zur Entschädigung verpflichtet, wenn er mit der Festsetzung einverstanden war. Ist der Eigentümer aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auswirkungen, die von der Nutzung seines Grundstücks ausgehen, zu beseitigen oder zu mindern, ist er auch ohne Einverständnis zur Entschädigung verpflichtet, soweit er durch die Festsetzung Aufwendungen erspart. Erfüllt der Eigentümer seine Verpflichtungen nicht, gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend. Die Gemeinde soll den Eigentümer anhören, bevor sie Festsetzungen trifft, die zu einer Entschädigung nach Satz 1 oder 2 führen können. (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschädigung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung 99 Abs. 3 Anwendung. (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. (5) In der Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB ist auf die Vorschriften des Absatzes 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 hinzuweisen. 215 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (1) Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a beachtlich sind. (2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen. 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Nieder-Olm, Hans-Dieter Heinermann 1. Beigeordneter

7 Donnerstag, den 2. Oktober 2014 Amtlicher Teil Seite 7 Ober-Olm Kirchgasse Ober-Olm Telefon: / Fax: / Rathaus@Ober-Olm.de Bürozeiten: Mo u. Fr 17:00-18:30 Uhr Di 10:00-12:30 Uhr Ortsbürgermeisterin: Doris Leininger-Rill Tel / oder / Doris.Leininger-Rill@Ober-Olm.de Sprechzeiten: Mo und Di von 8:30-11 Uhr Do von Uhr und nach Vereinbarung 1. Beigeordneter: Matthias Becker Tel / Geschäftsbereich: Soziales und Kultur Matthias.Becker@Ober-Olm.de Sprechzeiten: Mi von 9:00-11:00 Uhr und nach Vereinbarung Beigeordnete: Dr. Heike Kemeny Tel / Geschäftsbereich: Umwelt und Verkehr Heike.Kemeny@Ober-Olm.de Sprechzeiten: Fr Uhr und nach Vereinbarung Beigeordneter Dr. Peter Dienst Tel.: / oder / Geschäftsbereich: Bauen Sprechzeiten: Peter.Dienst@Ober-Olm.de Fr 8:30-11:00 Uhr und nach VereinbarungSeniorenvertretung: Dr. Kurt Agsten / Seniorenvertretung@Ober-Olm.de Seniorenbeirat VG: Dr. Kurt Agsten / Wendelin Schultheis / Jugendvertretung: Anna Kemeny / Jugendvertretung@Ober-Olm.de Sörgenloch Place de Ludes Sörgenloch Telefon: / Fax: / rathaus@gemeinde-soergenloch.de Ortsbürgermeister: Dr. Frieder März Weinbergstraße Sörgenloch Telefon: / Beigeordneter: Ulf Lamberty An der Oberhecke Sörgenloch Telefon / Geschäftsbereich: Jugend, Kultur, Senioren und Soziales Beigeordneter: Wendelin Sieben Am Wethbach Sörgenloch Telefon: / Geschäftsbereich: Bürozeiten: Mo Di - Do Sprechzeiten: Mo Seniorenvertretung: Maria Metz / Jugendvertretung: Hannes Mann / 6 84 Bauen und Liegenschaften Irmtraut Kessel 17:00 19:00 Uhr 10:00 12:00 Uhr Ortsbürgermeister 17:00 19:00 Uhr Stadecken-Elsheim Auf der Langweid Stadecken-Elsheim Telefon: / Fax: / gemeinde@stadecken-elsheim.de Ortsbürgermeister: Thomas Barth 1. Beigeordnete: Erika Doll Beigeordneter: Wolfgang Ruf Geschäftsbereich: Bau und Verkehr Beigeordneter: Walter Strutz Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß Maria Schmitt Mo, Mi, Fr 08:30 12:00 Uhr Mi 15:30 17:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo 15:30 17:00 Uhr Mi 15:30 17:00 Uhr Seniorenvertretung: Eberhard Rathgeb / Jugendvertretung: Julian Krug / Zornheim Kirschgartenstraße Zornheim Telefon: / Fax: / gemeindeverwaltung@zornheim.de Ortsbürgermeister: Dr. Werner Dahmen Bürozeiten: Manuela Becker Mo 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Mi 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Do, Fr 10:00 12:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo, Mi 17:30 19:00 Uhr 1. Beigeordnete Crissy Hemming (Jugend, Senioren, Soziales) Sprechzeiten: Beigeordnete Mi 17:30-18:30 Uhr Elke Tautenhahn (Infrastruktur, Tourismus, Sport und Kultur) Sprechzeiten: Mi 17:30-18:30 Uhr Beigeordnete Rita Trapp Seniorenvertretung: Ernst-Ulrich Mahr / Karin Schneider / Jugendvertretung: Jasmin Krug / Erneute Information für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Zornheim zum Thema Lindenplatz-Ausbau Im amtlichen Teil des Nachrichtenblattes der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Nr. 38, vom 18. September 2014 hat der 1. Beigeordnete der VG-Verwaltung Nieder-Olm, Baudezernent Erwin Malkmus versucht, aus seiner Sicht das von Ortsbürgermeister Dr. Werner Dahmen kritisch beurteilte Vergabeverfahren an die inzwischen von der Ausbaumaßnahme entbundenen Baufirma zu interpretieren. Das ist gut so, wenn es der Transparenz des Verwaltungshandelns in einer wahrlich komplexen Materie des Vergaberechts dient. Wenn nicht, dann fordern solche Verlautbarungen prinzipiell Reaktionen heraus. Dies vorausgeschickt, möchte ich zu einigen Aspekten von Herrn Malkmus wie folgt Stellung nehmen bzw. mit Anmerkungen zum Nachdenken anregen: 1. Es ist nicht korrekt, dass Herr Malkmus darauf hinweist, dass die Ortsgemeinde Zornheim durch ihren Ortsbürgermeister eine Informationsbroschüre herausgegeben hat, in der der Verbandsgemeinde Nieder-Olm unterstellt wird, einen falschen Vergabevorschlag gemacht und damit die Baumaßnahme verteuert und verzögert zu haben. Richtig ist, dass der Ortsbürgermeister im Zornheimer Boten, Jg. 19, Ausgabe 2., August 2014, S. 2 eine Veröffentlichung der Zornheimer CDU für alle Bürgerinnen und Bürger das Wort ergriffen hat zum schleppenden Fortgang des Lindenplatzausbaus und zur Trennung von der Firma, der man von Anfang an nur bedingt zugetraut hatte, den Auftrag zur Zufriedenheit der Gemeinde auszuführen. 2. Die Darstellung von Herrn Malkmus trifft ganz und gar nicht zu, dass der Ortsbürgermeister der Verbandsgemeindeverwaltung unterstellt, sie hätte einen falschen Vergabevorschlag gemacht. Richtig ist, dass der Ortsbürgermeister sich dahingehend geäußert hat, dass der Gemeinderat seinerzeit schweren Herzens dem Vergabevorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung gefolgt ist, dem billigsten Anbieter, den Auftrag zu erteilen. Dabei weist er ausdrücklich darauf hin, dass eine andere Entscheidung nach Lesart des Vergaberechts durch die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm offensichtlich nicht möglich war. 3. Herr Malkmus macht deutlich, dass es sich beim Ausbau des Lindenplatzes um eine Maßnahme handelt, die öffentlich gefördert wird und somit öffentlich ausgeschrieben werden muss. In diesem Fall ist nicht nur die Verbandsgemeinde, sondern auch der Gemeinderat Zornheim gehalten, dem wirtschaftlich günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen, wenn keine Gründe dem entgegenstehen. Richtig ist, dass diese rechtlichen Bestimmungen zu keiner Zeit weder vom Ortsbürgermeister noch vom Gemeinderat in Zweifel gezogen wurden. Insbesondere der Grundsatz des Vergaberechts, dem wirtschaftlich günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen, sofern keine Gründe dem entgegenstehen, wurde bisher immer bei der Zuschlagserteilung befolgt. Letzteres kann aber nur im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden, wenn in der Vergabebekanntmachung auch Zuschlagskriterien ausgelobt werden, die eine sachgerechte erweiterte Bewertung des Angebotes ermöglichen. In diesem Punkt ist die Ortsgemeinde aber auf das Ingenieurbüro, die Verbandsgemeindeverwaltung und vor allem auf den Baudezernenten angewiesen, der die Ausschreibung für die Ausbaumaßnahme Lindenplatz vorgenommen hat. Schließlich arbeiten der Fachausschuss, der Gemeinderat und Ortsbürgermeister ehrenamtlich und müssen sich auf hauptamtlich versierte Fachleute in der VG-Verwaltung stützen können, um ordnungsgemäße Entscheidungen bei der Vergabe von Aufträgen zu treffen. Abschließend sollte noch festgehalten werden, dass der 1. Beigeordnete und Baudezernent Erwin Malkmus im Grunde genommen sich der kritischen Haltung von Ortsbürgermeister Dr. Werner Dahmen angeschlossen hat, in dem er wie folgt in seinem Statement festgehalten hat (Zitat): Zum Zeitpunkt der Vergabe gab es keine Gründe, dem billigsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Dr. Werner Dahmen Ortsbürgermeister Ende amtlicher Teil

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