AM 90/2015. Amtliche Mitteilungen 90/2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AM 90/2015. Amtliche Mitteilungen 90/2015"

Transkript

1 AM 90/2015 Amtliche Mitteilungen 90/2015 Ordnung der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln über die Durchführung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens (AdH) zum Studiengang Zahnmedizin (Auswahlordnung Zahnmedizin, AWO-ZM) vom 05. August 2015

2 I M P R E S S U M Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR ALBERTUS-MAGNUS-PLATZ KÖLN Erscheinungsdatum: 12. AUGUST 2015

3 Ordnung der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln über die Durchführung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens (AdH) zum Studiengang Zahnmedizin (Auswahlordnung Zahnmedizin, AWO-ZM) vom Aufgrund des 2 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz-HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. 2014, Seite 547) und des Dritten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz HZG) vom 18. November 2008 (GV. NRW. 2008, Seite 710), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. 2014, Seite 547) und des 1 Absatz 2 der Rahmenordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Universität zu Köln vom 17. Juni 2009 (Amtliche Mitteilungen 39/2009), zuletzt geändert am 08. Juli 2013 (Amtliche Mitteilungen 37/2013) hat die Medizinische Fakultät der Universität zu Köln folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Anwendungsbereich 2 Teilnahmeberechtigung 3 Auswahlverfahren 4 Kriterien zur Ermittlung der Rangliste 5 Ermittlung des Rangwerts 6 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung 7 Veröffentlichung und Inkrafttreten Anlage zur Ordnung (Durchführung TMS, Ermittlung des Testwertes) 1 Anwendungsbereich Die Universität zu Köln vergibt im Studiengang Zahnmedizin 60 von Hundert der Studienplätze ( 6 Absatz 4 Vergabeverordnung NRW) an Studienbewerberinnen und Studienbewerber nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Die Auswahlentscheidung wird nach dem Grad der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Beruf getroffen. Der Grad der Eignung wird durch Kombination der in 3 Absatz 3 festgelegten Kriterien ermittelt. Die Note der Hochschulzugangsberechtigung hat auf die Eignungsprüfung den maßgeblichen Einfluss. 3

4 2 Teilnahmeberechtigung Am Auswahlverfahren der Hochschule nimmt nur teil, wer a) sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung frist- und formgerecht um einen Studienplatz im Studiengang Zahnmedizin an der Universität zu Köln beworben hat, b) nicht im Rahmen der Studienplatzvergabe einer vorrangig zu bearbeitenden Quote einen Studienplatz zugewiesen erhält. 3 Auswahlverfahren 1. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt auf Basis einer Rangliste unter Berücksichtigung der in Absatz 3 genannten Kriterien. 2. Die Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens der Universität zu Köln basiert auf einem nach 5 ermittelten Rangwert (R). 3. Bei der Berechnung von R werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt: 4. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ( 4 Absatz 1) 5. Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) ( 4 Absatz 2). 6. Ausländische Noten der HZB sind nach den Richtlinien der Kultusministerkonferenz über Notenberechnung bzw. Umrechnungsschlüssel in eine deutsche Durchschnittsnote umzurechnen. 4 Kriterien zur Ermittlung der Rangliste 1. Bei der Prüfung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Zahnmedizin liegt der Einfluss der Durchschnittsnote der HZB bei 51%. 2. Zusätzlich wird zur Erstellung einer Rangliste das Ergebnis des "Test für Medizinische Studiengänge" (TMS) herangezogen. Mit der Vorbereitung, Organisation und Koordination des Testverfahrens beauftragt die Universität zu Köln die Zentrale TMS- Koordinationsstelle der Universität Heidelberg. Mit der Testentwicklung und Testauswertung beauftragt die Universität zu Köln die ITB Consulting GmbH, Bonn. Zur Ermittlung des Rangwertes wird ausschließlich der im Testergebnis angegebene TMS- Standardwert verwendet. Der TMS-Standardwert ist definiert als: TMS = GP GP s GP TMS = TMS-Standardwert GP = Gesamtpunktzahl des Teilnehmers oder der Teilnehmerin GP = Mittelwert aller GP s GP = Standardabweichung aller GP 4

5 5 Ermittlung des Rangwerts Der Rangwert (R) einer Bewerberin oder eines Bewerbers ergibt sich aus einer Verknüpfung des HZB-Ergebnisses mit dem TMS-Standardwert nach folgenden Regeln: 1. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nach 4 Absatz 1 wird nach folgender Formel auf eine Skala von 0 bis 51 transformiert: 0 N HZB 4, 0 R HZB = { 4 N HZB ,0 > N HZB > 1,0 1,0 N HZB R HZB N HZB = Rangwert der HZB = Gesamtnote der HZB 2. Das Testergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge nach 4 Absatz 2 wird nach folgender Formel auf eine Skala von 0 bis 49 transformiert: 0 TMS 100 R TMS = { TMS < TMS < TMS R TMS TMS = Rangwert des TMS = TMS-Standardwert 3. Liegt kein TMS-Ergebnis vor, so wird der Rangwert des TMS auf 0 festgelegt. 4. Der Rangwert (R) ergibt sich aus der Summe der Rangwerte der HZB und des TMS. R = R HZB + R TMS R = Rangwert R HZB R TMS = Rangwert der HZB = Rangwert des TMS 5. Bei der Berechnung der einzelnen Rangwerte wird der Zahlenwert auf eine Nachkommastelle gerundet. 6 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung 1. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in der Reihenfolge nach absteigenden Rangwerten. 2. Haben mehrere Bewerberinnen und Bewerber den gleichen Rangwert, bestimmt sich die Rangfolge nach der Durchschnittsnote der HZB. 3. Besteht danach noch Ranggleichheit, gilt 18 Abs. 2 Vergabeverordnung NRW. 5

6 7 Veröffentlichung und Inkrafttreten Diese Ordnung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen in Kraft. Sie findet erstmals Anwendung auf das zum Wintersemester 2016/2017 durchzuführende Auswahlverfahren im Studiengang Zahnmedizin. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Engeren Fakultät der Medizinischen Fakultät vom sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Rektorat vom Köln, den Der Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln gez. Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Thomas Krieg 6

7 Anlage zur Ordnung der Universität zu Köln über die Durchführung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens zum Studiengang Zahnmedizin 1 1. Durchführung des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) (1) Die Auswahl der Studienbewerberinnen und -bewerber wird auch auf der Grundlage von Leistungserhebungen in schriftlicher Form durch den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) getroffen. Der TMS ist ein spezifischer Studierfähigkeitstest und prüft das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen. Mit Hilfe des Tests, der aus Untertests besteht, wird festgestellt, inwieweit die Bearbeiterin bzw. der Bearbeiter komplexe Informationen, welche in längeren Texten, Tabellen oder Graphiken dargeboten werden, zu erfassen und richtig zu interpretieren vermag, ferner, wie gut sie bzw. er mit Größen, Einheiten und Formeln umgehen kann. Des Weiteren prüft der TMS die Merkfähigkeit, die Genauigkeit der visuellen Wahrnehmung, das räumliche Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit zu konzentriertem und sorgfältigem Arbeiten. Nicht geprüft werden fachspezifische Kenntnisse, die Gegenstand der Abiturprüfung oder einer anderen Prüfung sind, welche die Hochschulreife vermittelt. Zur Lösung der Testaufgaben hat die Testteilnehmerin oder der Testteilnehmer anzugeben, welche der mit den Aufgaben vorgelegten Antworten sie bzw. er für zutreffend hält. Bei der Aufstellung der Prüfungsaufgaben wird festgelegt, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden. Zum Zweck ihrer Erprobung können in den Test Aufgaben aufgenommen werden, die nicht in die Wertung eingehen. (2) Der Test wird von der Universität zu Köln gemeinsam mit anderen deutschen Universitäten durchgeführt. (3) Der Test wird einmal im Jahr vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum Wintersemester gemäß 3 Absatz 2 Satz 1 Vergabeverordnung NRW durchgeführt. Der genaue Termin und der Ort der Prüfung werden jeweils rechtzeitig vorher durch die Zentrale TMS-Koordinationsstelle der Universität Heidelberg bekannt gegeben. Alle Informationen und die Festlegungen/Regelungen zum jeweiligen TMS-Durchgang sind abrufbar unter (4) Die Anmeldung zum Test muss jeweils bis zum 15. Januar bei der TMS- Koordinationsstelle eingegangen sein (Ausschlussfrist). Fällt das Ende der Anmeldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Anmeldefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages ( 31 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz NRW). Die TMS-Koordinationsstelle bestimmt die Form der Anmeldung. (5) Zum TMS wird nur zugelassen und eingeladen, wer a) sich frist- und formgerecht für den Test angemeldet hat, b) die Testgebühr, die gemäß 4 der Ordnung der Universität zu Köln über die Erhebung von Hochschulabgaben erhoben wird, fristgerecht an die Zentrale TMS- 1 Diese Anlage ist Bestandteil der Ordnung der Universität zu Köln für das Auswahlverfahren zum Studiengang Zahnmedizin. 7

8 Koordinationsstelle entrichtet hat, c) bereits im Besitz einer allgemeinen, besonderen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ist (Altabiturientinnen und Altabiturienten) oder diese im laufenden oder darauffolgenden Schuljahr voraussichtlich erwerben wird oder eine Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Bildung/Qualifizierung hat, d) deutsche oder deutscher Staatsangehörige/r ist oder als ausländische/r Staatsangehörige/r, Staatenlose/r diesen nach 2 Satz 2 der Vergabeverordnung NRW gleichgestellt ist, e) am TMS in Deutschland noch nicht teilgenommen hat. Die Zulassung zum Test ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz nicht erfüllt sind. (6) Die zum Test zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber wählen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ihren Testort selbst aus oder werden von der TMS-Koordinationsstelle auf die verschiedenen Testorte verteilt und werden mindestens vier Wochen vor dem Testtermin zur Testabnahme eingeladen. Für jede Testabnahme wird mindestens eine Testleitung bestellt. Sie hat die Aufgabe, für die ordnungsgemäße Durchführung des Tests zu sorgen. Die Testabnahme ist nicht öffentlich. Zur Testteilnahme ist nur berechtigt, wer die Voraussetzungen des Absatzes 5 erfüllt, wer sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ausweisen kann, eine Einladung zum Test vorlegen kann und bis zum Beginn der Testabnahme seinen Platz im Testraum eingenommen hat. Die Testabnahme beginnt mit der Ausgabe des ersten Testheftes. Die Dauer des Tests beträgt ca. fünf Stunden. Der Test bzw. die Untertests sind jeweils innerhalb einer festgesetzten Zeit zu bearbeiten. (7) Das Testergebnis wird von der ITB Consulting GmbH, Bonn, ermittelt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Form eines Testberichts mitgeteilt. Der Testbericht dient dem Nachweis des Testergebnisses im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz in dem in der Ordnung genannten Studiengang (Zahnmedizin). (8) Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Testabnahme stört oder den Anweisungen der Testleitung nicht Folge leistet, kann von der Fortsetzung der Testbearbeitung ausgeschlossen werden. Wer versucht, das Testergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird von der Fortsetzung der Testbearbeitung ausgeschlossen. Als Täuschung ist auch die Bearbeitung eines Untertests außerhalb der dafür angesetzten Zeit anzusehen. Wird die Täuschung nach Beendigung der Testabnahme aufgedeckt, erfolgt der Testausschluss rückwirkend. Jeder Testausschluss hat zur Folge, dass das Testergebnis auf "0" gesetzt wird. (9) Wer nach Beginn der Testabnahme die Testbearbeitung abbricht, wird mit dem bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Testergebnis bewertet. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist 8

9 berechtigt, im nächstfolgenden Testtermin erneut am Test teilzunehmen, wenn der Abbruch wegen Krankheit während der Testabnahme der Testleitung mitgeteilt und im Testprotokoll vermerkt wird und unverzüglich nach der Testabnahme der von der Universität zu Köln beauftragten zentralen TMS-Koordinationsstelle der Universität Heidelberg schriftlich angezeigt und nachgewiesen wird, dass für den Abbruch der Testbearbeitung ein triftiger Grund vorgelegen hat; bei Krankheit ist ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Wird in einer Testabnahmestelle der Test abgebrochen, kann nach Durchführung der Testabnahme ein einzelner Test nicht ausgewertet werden oder sind die Ergebnisse eines Testtermins ganz oder teilweise nicht verwertbar, sind die davon Betroffenen berechtigt, am nächsten Testtermin erneut am Test teilzunehmen. Sind einzelne Aufgaben nicht lösbar, so werden diese nicht mitbewertet; eine Wiederholung des Tests aus diesem Grunde ist nicht möglich. Kann ein Testtermin insgesamt nicht durchgeführt werden oder sind die Ergebnisse eines Testtermins insgesamt nicht verwertbar, wird das Auswahlkriterium "Testergebnis" in den Vergabeverfahren, die vor dem nächsten Testtermin liegen, nicht gewertet. Beeinträchtigungen des Prüfungsablaufs sind während der Testabnahme gegenüber der oder dem Aufsichtsführenden unverzüglich zu rügen. Nicht rechtzeitig gerügte Beeinträchtigungen sind unbeachtlich. 2. Ermittlung des Testwertes (TMS-Standardwert) (1) Der Testwert wird aus den Ergebnissen der einzelnen Untertests folgendermaßen ermittelt: Die Punkte eines Untertests (Rohpunkte) ergeben sich aus der Anzahl der richtigen Antworten in diesem Untertest. Jede richtige Antwort wird unbeschadet der Regelung für den Konzentrationstest mit einem Punkt bewertet. Dies gilt nicht für Aufgaben, die zu Erprobungszwecken vorgegeben werden. (2) Im Konzentrationstest wird jedes richtigerweise markierte Zeichen mit einer Zähleinheit bewertet. Für fälschlicherweise markierte oder fälschlicherweise nicht markierte Zeichen wird je eine Zähleinheit abgezogen; dabei werden nur die Zeichen einschließlich des letzten markierten Zeichens berücksichtigt. Die Summe der Zähleinheiten wird in Punkte umgerechnet. Es sind 0 bis 20 Punkte erreichbar. (3) Die Ergebnisse in den einzelnen Untertests werden mit gleicher Gewichtung zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die Umrechnung der Gesamtpunktzahl (GP) der Teilnehmerin/des Teilnehmers in den Testwert (T) erfolgt nach der Formel: T = GP-GP S GP (4) Dabei ist GP der Mittelwert und S GP die Standardabweichung der Gesamtpunktzahlen aller Testteilnehmerinnen und -teilnehmer. Der Mittelwert und die Standardabweichung werden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Der Testwert wird auf eine ganze Zahl gerundet. 9

vom 17. Dezember 2012 und 11. Februar 2015

vom 17. Dezember 2012 und 11. Februar 2015 atzung der Universität Heidelberg für die Zulassungen zu den tudiengängen Medizin (Fakultät Heidelberg), Medizin (Fakultät Mannheim) sowie Zahnmedizin jeweils mit Abschluss taatsexamen nach dem hochschuleigenen

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 17 vom , Seite

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 17 vom , Seite Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 17 vom 16.06.2016, Seite 129-135 Satzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen)

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 3 vom , Seite 35-41

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 3 vom , Seite 35-41 Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 3 vom 02.02.2017, Seite 35-41 Satzung der Universität Ulm für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Molekulare Medizin

Mehr

Satzung der Universität Freiburg für das Auswahlverfahren nach 2a des Hochschulzulassungsgesetzes im Studiengang Humanmedizin

Satzung der Universität Freiburg für das Auswahlverfahren nach 2a des Hochschulzulassungsgesetzes im Studiengang Humanmedizin Vom 29. Februar 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 39, Nr. 15, S. 41 47) in der Fassung vom 29. Februar 2016 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 47 Nr. 9, S. 60 61) Satzung der Universität Freiburg für das

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Nr. 7 der Georg-August-Universität Göttingen vom Seite 153

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Nr. 7 der Georg-August-Universität Göttingen vom Seite 153 Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Nr. 7 der Georg-August-Universität Göttingen vom 17.02.2016 Seite 153 Fakultät für Biologie und Psychologie: Nach Stellungnahme des Fakultätsrats der Fakultät

Mehr

Vom 11. Juli Verfahren

Vom 11. Juli Verfahren Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht-Business Law der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Vom 11. Juli 2018 Aufgrund von 58 Abs. 1 des

Mehr

Satzung für das Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur, -Freizeit -, Sportmanagement (BK-B)

Satzung für das Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur, -Freizeit -, Sportmanagement (BK-B) Satzung für das Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur, -Freizeit -, Sportmanagement (BK-B) der Fachhochschule Heilbronn vom 18. Juni 2004 Aufgrund von 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2016 Nr. 34 Rostock, 22.09.2016 Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Zulassungsordnung

Mehr

Satzung für das Auswahlverfahren. im Bachelor-Studiengang. Betriebswirtschaft und Medien-, Produkt-, Kundenmanagement (BM-B)

Satzung für das Auswahlverfahren. im Bachelor-Studiengang. Betriebswirtschaft und Medien-, Produkt-, Kundenmanagement (BM-B) Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft und Medien-, Produkt-, Kundenmanagement (BM-B) der Fachhochschule Heilbronn vom 18. Juni 2004 Aufgrund von 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.

Mehr

Ordnung über das Auswahlverfahren. Universität Göttingen. 1 Anwendungsbereich

Ordnung über das Auswahlverfahren. Universität Göttingen. 1 Anwendungsbereich Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 6 vom 16.06.2006 Nach Beschluss des Fakultätsrats der Juristischen Fakultät am 03.05.2006 hat der Senat der Georg-August-Universität Göttingen am 17.05.2006

Mehr

Fakultätsübergreifende Satzungen:

Fakultätsübergreifende Satzungen: Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I der Georg-August-Universität Göttingen vom 30.11.2015 Nr. 59, Seite 1816, Änd. AM I/23 vom 25.05.2018 S. 451 Fakultätsübergreifende Satzungen: Der Senat der

Mehr

Satzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen) nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren

Satzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen) nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 22 vom 04.12.2007, Seite 320-325 Satzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen)

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN bo nr. 989 01.04.2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN der HS Bochum 1. Satzung über die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sowie über besondere Bestimmungen für das Auswahl- und Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten

Mehr

Lesefassung vom 30. Juni 2011

Lesefassung vom 30. Juni 2011 Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom 30. Juni 2011 Lesefassung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH)

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Herausgeber: Rektor und Kanzler der Universität 2003 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2003 Nr. 6 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2019 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2019 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren 52

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z (in der Fassung vom 3. Juli 2015) 1 Anwendungsbereich (1) Die Zulassung zum Bachelorstudiengang erfolgt gemäß den Bestimmungen dieser Satzung. (2) Die Anzahl der Studienplätze ist sowohl für Studienanfänger/innen

Mehr

ALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN. für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG)

ALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN. für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG) ALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG) befürwortet in der 49. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Satzung der Universität Freiburg für das Auswahlverfahren nach 2a des Hochschulzulassungsgesetzes im Studiengang Zahnmedizin

Satzung der Universität Freiburg für das Auswahlverfahren nach 2a des Hochschulzulassungsgesetzes im Studiengang Zahnmedizin Vom 29. Februar 2008 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 39, Nr. 14,. 35 40) in der Fassung vom 11. Juli 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 52,. 440 441) atzung der Universität Freiburg für das Auswahlverfahren

Mehr

Auswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v

Auswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.19 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang vom 26. Juli 27 Auf Grund von 6 Abs. 2 S. 5

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. Mai

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BULLETIN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BULLETIN bo nr. 771 03.02.2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN BULLETIN 1. Satzung über die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sowie über besondere Bestimmungen für das Auswahl- und Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränk

Mehr

Anlage 1. Vergabemaßstab 1: Durchschnitts-Abiturnote. Anlage 2. Auswahlmaßstab 2: Studierfähigkeitstest

Anlage 1. Vergabemaßstab 1: Durchschnitts-Abiturnote. Anlage 2. Auswahlmaßstab 2: Studierfähigkeitstest Nichtamtliche Fassung der Satzung zur Regelung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen im Rahmen der Hochschulquote im SfH-Studiengang Veterinärmedizin unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungsatzungen

Mehr

Inhaltsübersicht. St Hochschulauswahl

Inhaltsübersicht. St Hochschulauswahl Satzung der Universität Augsburg über das verfahren im Modellstudiengang Humanmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg vom 21.08.2018 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 7

Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 7 Nach Beschluss des Fakultätsrats der Mathematischen Fakultät vom 28.06.2006, des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät vom 03.05.2006, des Fakultätsrats der Fakultät für Chemie vom 23.03.2006, des

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung des JSL Vom 19. Juni 2006 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 37, Nr. 32, S )

Nichtamtliche Lesefassung des JSL Vom 19. Juni 2006 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 37, Nr. 32, S ) Vom 19. Juni 2006 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 37, Nr. 32, S. 166 171) Satzung der Universität Freiburg für das Eignungsfeststellungsverfahren und Auswahlverfahren im Studiengang Angewandte Politikwissenschaft

Mehr

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016 AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2017 Ausgegeben Karlsruhe, den 02. März 2017 Nr. 24 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im

Mehr

Informationslogistik

Informationslogistik Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Informationslogistik Stand: 27.07.2006 Satzung der

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität Karlsruhe (TH) Der Rektor Amtliche Bekanntmachung 2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. April 2004 Nr. 31 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit

Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit vom 19. Mai 2011 in der Fassung vom 6. März 2012 Aufgrund von 6 Abs.

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim

Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim Herausgegeben vom Rektor Nr. 636 Datum: 30.06.2008 Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Ernährungswissenschaft

Mehr

Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlverfahren 1

Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlverfahren 1 AUSZUG der Auswahlsatzung in der nicht amtlichen Fassung der 6. Änderungssatzung, im Senat der Universität Leipzig beschlossen am 8. Oktober 2013, noch nicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität

Mehr

Satzung zur Regelung des Auswahlverfahrens der Hochschulen für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung zur Regelung des Auswahlverfahrens der Hochschulen für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung zur Regelung des Auswahlverfahrens der Hochschulen für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 14. November 2011 Auf Grund von Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes über

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 24. Juni 2009 Nr. 9/2009 I n h a l t : Satzung der Universität Siegen für das Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen Vom 22. Juni 2009 Herausgeber:

Mehr

1 Vergabe von Studienplätzen durch die Universität

1 Vergabe von Studienplätzen durch die Universität Amtliche Mitteilungen der Veröffentlichungsnummer: 16/2014 Veröffentlicht am: 05.03.2014 Auf Grund von 54 Abs. 4 Satz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666) zuletzt

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 7 vom , Änderung Nr. 2 vom , Änderung Nr. 10 vom

Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 7 vom , Änderung Nr. 2 vom , Änderung Nr. 10 vom Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 7 vom 03.07.2006, Änderung Nr. 2 vom 12.02.2007, Änderung Nr. 10 vom 04.06.2007 Nach Beschluss des Fakultätsrats der Mathematischen Fakultät vom 28.06.2006,

Mehr

Vom 16. Mai 2011. 1 Anwendungsbereich

Vom 16. Mai 2011. 1 Anwendungsbereich Satzung der Universität Hamburg über das Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin Vom 16. Mai 2011 Das Präsidium der Universität Hamburg

Mehr

Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 15. Juli eines Jahres bei der Universität Freiburg eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 15. Juli eines Jahres bei der Universität Freiburg eingegangen sein (Ausschlussfrist). Az.: ZSA1.2-7615.01 Satzung der Universität Freiburg für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Molekulare Medizin mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B. Sc.) Aufgrund von

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai

Mehr

Bachelor Architektur

Bachelor Architektur Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bachelor Architektur Stand: 15.07.2010 Satzung der

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH)

Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Herausgeber: Rektor und Kanzler der Universität 2003 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2003 Nr. 5 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Zahnmedizin. Vom 13.

Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Zahnmedizin. Vom 13. Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Zahnmedizin

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2013 Ausgegeben Karlsruhe, den 14. Mai

Mehr

Bachelor Architektur

Bachelor Architektur Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bachelor Architektur Stand: 04.06.2014 Satzung der

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 23.16 vom 26. april 2016 satzung für die durchführung der studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten studiengängen

Mehr

Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor

Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor Stand: 06.06.2007 Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Satzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund

Satzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 15 Stand 28.06.2005 Satzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund Hochschulauswahlverfahren im Studiengang Geschichte (Hauptfach) mit

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016

Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016 Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur der Technischen Hochschule Köln Vom 13. April

Mehr

Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart Bachelor Studiengang Innenarchitektur.

Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart Bachelor Studiengang Innenarchitektur. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart T +49 (0)711 8926 2635 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de ia@hft-stuttgart.de Auswahlsatzung Stand: 20.05.2015 Satzung der Fachhochschule Stuttgart - Hochschule

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai

Mehr

Infrastrukturmanagement

Infrastrukturmanagement Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Infrastrukturmanagement Stand: 15.02.2012 Satzung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Zentralen Verwaltung Jahrgang 34 Nr. 12 03.11.2008 ISSN 1866-2862 Inhaltsverzeichnis AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN 3. Satzung zur Änderung der Grundordnung

Mehr

2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17

2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17 2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Herausgegeben von der Zentralen Verwaltung Jahrgang 38 Nr. 5-16.05.2012 ISSN 1866-2862 Inhaltsverzeichnis AMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN Satzung über das Auswahlverfahren nach 2

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Zulassungsordnung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine

Mehr

Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom

Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom

Mehr

Vierte Änderungssatzung zur Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlverfahren

Vierte Änderungssatzung zur Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlverfahren 63/36 Universität Leipzig Vierte Änderungssatzung zur Satzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlverfahren Vom 11. November 2009 Die Universität Leipzig erlässt folgende

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Fristen

1 Anwendungsbereich. 2 Fristen Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für das universitätseigene Auswahlverfahren im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschlussziel: Erste Juristische Prüfung) Auf Grund des 6 Absatz 1 und 2

Mehr

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí ^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= = QS QS QS QSI= I= I= I=NTKMT NTKMT NTKMT NTKMTKOMNP KOMNP KOMNP KOMNP= = = ΩÄÉê=ÄÉëçåÉ=_ÉëíáããìåÖÉå=ÑΩê=Ç~ë= ΩÄÉê=ÄÉëçåÉ=_ÉëíáããìåÖÉå=ÑΩê=Ç~ë= ΩÄÉê=ÄÉëçåÉ=_ÉëíáããìåÖÉå=ÑΩê=Ç~ë=

Mehr

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus

Technische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Medizin Vom

Mehr

Hochschulzulassungssatzung

Hochschulzulassungssatzung Hochschulzulassungssatzung der Universität Regensburg Vom 1. Februar 2008 geändert durch Satzung vom 13. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 23. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 04. November 2010

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 21/ Ordnung

Amtliche Mitteilungen Nr. 21/ Ordnung Amtliche Mitteilungen Nr. 21/2017 18.07.2017 Ordnung der Technischen Hochschule Wildau für die Auswahl von Studierenden in zulassungsbeschränkten Studiengängen Der Senat der TH Wildau hat auf Grundlage

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Bachelor of Arts (B.A.) Kultur und Wirtschaft: Anglistik/Amerikanistik Bachelor

Mehr

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen vom 07.12.2016 Aufgrund von 63 Abs. 2 des Gesetzes über die

Mehr

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft AuswahlZulaSatzung Pädagogische Hochschule 7 3.30 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs und Auswahlverfahren im BachelorStudiengang vom 26. April 2017 Aufgrund

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 07/14 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 211 13. März 2014 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang

Mehr

Entwurf (Absichtserklärung) der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren der Charité Universitätsmedizin Berlin

Entwurf (Absichtserklärung) der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren der Charité Universitätsmedizin Berlin S. 1 Entwurf (Absichtserklärung) der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren der Charité Universitätsmedizin Berlin zur Vergabe der Studienplätze des ersten Fachsemesters der Studiengänge Humanmedizin

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Bauingenieurwesen. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Bauingenieurwesen. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bauingenieurwesen Stand: 18.07.2007 Satzung der Hochschule

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 19. Februar 2015 Nr. 10 I n h a l t Seite

Mehr

Universitätsbibliothek Paderborn

Universitätsbibliothek Paderborn Universitätsbibliothek Paderborn Satzung für die Durchführung der Studienplatzvergabe nach dem Dritten Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in NRW (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) der Universität

Mehr

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft

Auswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft AuswahlZulaSatzung Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs und Auswahlverfahren im BachelorStudiengang vom 26. April 2017 Aufgrund von 6 Abs. 2 S. 7 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Satzung. der Pädagogischen Hochschule Weingarten

Satzung. der Pädagogischen Hochschule Weingarten Satzung der Pädagogischen Hochschule Weingarten Az. 7615.1 8. Mai 2015 Satzung der Pädagogischen Hochschule Weingarten für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Lehramt Grundschule

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Auswahl von Teilnehmern für den Bachelorstudiengang Molekulare Biomedizin Vom 13.

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 25 vom 17. Mai 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung der Universität Hamburg über das Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Rektor Zulassungssatzung für den Teilstudiengang Bachelor of Arts für das gymnasiale Lehramt Biologie nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren der Universität Hohenheim Nr. 1167 Datum: 19.02.2018 AMTLICHE

Mehr

Satzung der Universität Heidelberg für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft

Satzung der Universität Heidelberg für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft 623 Satzung der für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft vom 26.04.2016 Auf Grund von 63 Abs. 2, 29 Abs. 2 und Abs. 5, 19 Abs. 1 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 05. September 2013 Nr. 96/2013 I n h a l t : Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Master of Science Entrepreneurship and SME Management der Fakultät III

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 29. Juli 2016 Nr. 66/2016 I n h a l t : Satzung über das Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang B.A. Europäische Wirtschaftskommunikation der Fakultät I der Universität

Mehr

3. ÄS Lehramt Sek. I Passungsquoten

3. ÄS Lehramt Sek. I Passungsquoten Seite 1 Dritte Änderung der Satzung der Pädagogischen Hochschule für das Auswahlverfahren im Studiengang Lehramt Sekundarstufe I vom 9. Mai 2018 Aufgrund von 6b, 6 Abs. 2 S. 7 des Hochschulzulassungsgesetzes

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 06/14 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 205 13. März 2014 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang

Mehr

Auswahlsatzung. Wirtschafts- psychologie. Schellingstrasse 24 D Stuttgart.

Auswahlsatzung. Wirtschafts- psychologie. Schellingstrasse 24 D Stuttgart. Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Auswahlsatzung Wirtschafts- psychologie 15.04.2015 Satzung der Hochschule für Technik für

Mehr

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30.

Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30. Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30. März 2012 Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG)

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Beteiligung am Auswahlverfahren

1 Anwendungsbereich. 2 Beteiligung am Auswahlverfahren Ordnung über das Hochschulauswahlverfahren durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena im Rahmen der Thüringer Vergabeverordnung (Hochschulauswahlordnung) 1 Anwendungsbereich Die Friedrich-Schiller-Universität

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Rektor Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengängen Nr. 1170 Datum: 19.02.2018 AMTLICHE MITTEILUNGEN Impressum gem.

Mehr

Rahmenordnung. der Universität Paderborn. zur Feststellung der Allgemeinbildung. auf Hochschulniveau. gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz

Rahmenordnung. der Universität Paderborn. zur Feststellung der Allgemeinbildung. auf Hochschulniveau. gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz Nr. 06 / 06 vom 28. Februar 2006 Rahmenordnung der Universität Paderborn zur Feststellung der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau gemäß 66 Absatz 6 Hochschulgesetz (Eignungsprüfung, allgemeiner Teil)

Mehr

2 Fristen (1) Der Antrag auf Zulassung muss für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Universität Stuttgart eingegangen sein (Ausschlussfrist).

2 Fristen (1) Der Antrag auf Zulassung muss für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Universität Stuttgart eingegangen sein (Ausschlussfrist). Satzung der Universität Stuttgart für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Lebensmittelchemie mit der Abschlussprüfung Staatsexamen (vom 19. Juni 2006) Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung

Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Bachelor of Education (B.Ed.) Lehramt Gymnasium: Deutsch Bachelor

Mehr

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung

Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master Umweltorientierte

Mehr

über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice-Salomon" Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin)

über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin) Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der Alice-Salomon" Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin) 1. Änderungsfassung Vom Akademischen Senat in

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung der Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für die

Nichtamtliche Lesefassung der Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für die Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für den Teilstudiengang Bachelor of Arts für das gymnasiale Lehramt Biologie nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren der Universität Hohenheim Nichtamtliche

Mehr

Inhalt. Mitteilungsblatt des Rektors der Universität Heidelberg Nr. 24/10. Seite 1885

Inhalt. Mitteilungsblatt des Rektors der Universität Heidelberg Nr. 24/10. Seite 1885 Seite 1885 Mitteilungsblatt des Rektors der Universität Heidelberg Nr. 24/10 Ausgabedatum: Inhalt Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg nach 60 der Abgabenabordnung für den Betrieb gewerblicher

Mehr

Genehmigt in der Sitzung des Präsidiums vom und vom

Genehmigt in der Sitzung des Präsidiums vom und vom 21. Januar 2011 Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Verfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Hochschulauswahlverfahren, die nicht in das Verfahren der

Mehr