Satzung für das Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur, -Freizeit -, Sportmanagement (BK-B)
|
|
- Hella Reuter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung für das Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur, -Freizeit -, Sportmanagement (BK-B) der Fachhochschule Heilbronn vom 18. Juni 2004 Aufgrund von 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung vom 22. März 1993 (GBI. S. 201), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung auswahlrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich vom 11. Dezember 2002 (GBI S. 471), 61 Abs. 3 des Fachhochschulgesetzes vom 01. Februar 2000 (GBI. S. 125) und 3 Abs. 5, 6 Abs. 2 Satz 4, 10 Abs. 5 der Hochschulvergabeverordung (HVVO) vom 13. Januar 2003 (GBI. S. 63) hat der Senat der Fachhochschule Heilbronn Hochschule für Technik und Wirtschaft am 19. Mai 2004 die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Verfahren (1) In dem Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur-Freizeit-Sportmanagement werden 90 von Hundert der Studienplätze nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. (2) Die Teilnahme am Auswahlverfahren wird auf die beiden im Zulassungsantrag erstgenannten Studiengänge beschränkt. 2 Auswahlkommission (1) Zur Vorbereitung der Auswahlentscheidung wird eine Auswahlkommission eingesetzt. Die Auswahlkommission besteht aus zwei hauptberuflichen Professoren/innen des Studiengangs. Die Mitglieder werden vom jeweiligen Fachbereichsrat bestellt. Die Auswahlkommission teilt der Leitung der Hochschule die Rangliste gemäß 4 für die Auswahlentscheidung mit. Die Entscheidung über die Auswahl trifft der Rektor aufgrund der Empfehlung der Auswahlkommission. (2) Die Auswahlkommission berichtet der Leitung der Hochschule und dem jeweiligen Fachbereichsvorstand nach Abschluss des Vergabeverfahrens über die Erfahrung mit dem Auswahlverfahren.
2 3 Auswahlkriterien (1) Die Auswahl erfolgt aufgrund einer gemäß 4 zu bildenden Ranglisten nach den in Absatz 2 und 3 genannten Kriterien (2) Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens sind nachfolgende Fächer zu berücksichtigen: 1. Mathematik 2. Deutsch 3. Bestbenotete fortgeführte Fremdsprache (3) Zusätzlich wird die Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen 1. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, 2. Ergebnis eines Testverfahrens nach 5 3. Studiengangspezifische Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit - kfm. Berufe - touristische Berufe - kulturelle Berufe - Sportberufe (Fitness-, Sport-, Veranstaltungs-, Event-Kaufmann/-frau, Einzelhandelskaufmann im Sportfacheinzel- oder großhandel, Vereinsmanager, Sportfachwirt) - Veranstaltungstechnik - Eventorganisation und management mit der Note 2,0. Bewerber ohne entsprechende Ausbildung oder Tätigkeit erhalten bei diesem Kriterium die Note 3,0. 4. Besondere außerschulische Leistungen in fachbezogenen Wissensgebieten in Kultur, Freizeit oder Sport (Preisträger; Kadermitgliedschaft, herausragende Funktion in Ehrenämtern, sportliche Erfolge, projektbezogene Arbeitserfahrung) mit der Note 2,0. Bewerber ohne außerschulische Leistungen erhalten bei diesem Kriterium die Note 3,0 4 Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung (1) Aus den Kriterien nach 3 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3 Nr. 1 wird zunächst eine gewichtete Note wie folgt ermittelt: Aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und der bestbenoteten fortgeführten Fremdsprache wird die Durchschnittsnote ermittelt, die mit dem Gewicht 15/35 in die gewichtete Note eingeht. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung geht zu 20/35 in die gewichtete Note ein. Die gewichtete Note wird auf eine Dezimalstelle genau ermittelt; eine Rundung findet nicht statt.
3 (2) Für die Auswahlentscheidung wird eine Rangliste nach einer Wertzahl erstellt in welche 1. die gewichtete Note gem. Abs. 1 zu 35 % 2. das Ergebnis des Testverfahrens nach 5 zu 15 % 3. die Note für die studiengangsspezifische Berufsausbildung bzw. -tätigkeit gem. 3 (3) Nr. 3 zu 35 % 4. die Note für besondere außerschulische Leistungen gem. 3 (3) Nr. 4 zu 15 % eingehen. Die Wertzahl wird auf eine Dezimalstelle genau ermittelt; eine Rundung findet nicht statt. (3) Bewerber mit niedriger Wertzahl werden vorrangig berücksichtigt. Bei Ranggleichheit bestimmt sich die Rangfolge nach 16 HVVO. 5 Testverfahren (1) Zur Ermittlung des Ergebnisses nach 4 Abs. 2 Nr. 2 wird ein schriftlicher Test durchgeführt. Er besteht aus Untertests, die jeweils innerhalb einer festgesetzten Zeit zu bearbeiten sind. Die Testbeschreibung ergibt sich aus Anlage 2 zu dieser Satzung. (2) Zum Zweck ihrer Erprobung können in den Test Aufgaben aufgenommen werden, die nicht in die Wertung eingehen. (3) Das Testverfahren wird zusammen mit anderen Hochschulen gemeinsam und gleichzeitig durchgeführt. Mit der Durchführung wird das Institut für Test- und Begabungsforschung GmbH in Bonn Bad Godesberg beauftragt. 6 Teilnahmeberechtigung (1) Am Test dürfen alle Deutschen und alle nach 1 Abs. 2 der HVVO Deutschen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen teilnehmen. (2) Von der Teilnahme am Test ist ausgeschlossen, wer bereits einmal an einem Testverfahren nach 5 Abs. 3 teilgenommen hat. Wer am Testverfahren am 12. Juni 1999 teilgenommen hat, kann ein weiteres Mal am Test teilnehmen. 7 Testtermin (1) Der Test wird jährlich zweimal abgenommen und findet an Testabnahmestellen in den von der Hochschule oder einer von ihr beauftragten Hochschule bestimmten Orten statt.
4 (2) Die Hochschule oder eine von ihr beauftragte Hochschule gibt jeweils den Zeitpunkt der Testabnahme und die Testorte bekannt. 8 Antrag auf Teilnahme (1) Der Antrag auf Teilnahme am Test muss bis zum 15. Oktober für den Testtermin im November und bis zum 15. April für den Testtermin im Mai bei der Hochschule oder einer von ihr beauftragten Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). (2) Die Hochschule oder eine von ihr beauftragte Hochschule bestimmt die Form des Antrags. 9 Verteilung auf die Testorte, Ladung Die Hochschule oder eine von ihr beauftragten Hochschule verteilt die Testteilnehmerinnen und Testteilnehmer auf die Testorte und lädt entsprechend der im Antrag angegebenen ladungsfähigen Anschrift (Postleitzahl) zur Testabnahme ein. 10 Testabnahme (1) Die Organisation einschließlich der Durchführung des Tests an den Testorten obliegt den am Testverfahren beteiligten Hochschulen. Für jede Testabnahmestelle wird eine Testleitung bestellt. Sie hat die Aufgabe, für die ordnungsgemäße Durchführung des Tests zu sorgen. (2) Die Testabnahme ist nicht öffentlich. (3) Zur Testabnahme wird nur zugelassen, wer sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und bis zum Beginn der Testabnahme seinen Platz im Testraum eingenommen hat. Die Testabnahme beginnt mit der Ausgabe des ersten Testheftes. 11 Ordnungsverstoß, Täuschung, Abbruch der Testbearbeitung (1) Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Testabnahme stört oder den Anweisungen der Testleitung nicht Folge leistet, kann von der Fortsetzung der Testbearbeitung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird das bis zum diesem Zeitpunkt erzielte Testergebnis gewertet.
5 (2) Wer versucht, das Testergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird von der Fortsetzung der Testbearbeitung ausgeschlossen; in diesem Fall wird das Testergebnis auf das niedrigste in diesem Testtermin erzielte Testergebnis festgesetzt. Wird die Täuschung nach Beendigung der Testabnahme aufgedeckt, gilt Satz 1 entsprechen. (3) Wer nach Beginn der Testabnahme die Testbearbeitung abbricht, wird mit dem bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Testergebnis gewertet. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist berechtigt, den Test zum nächstfolgenden Testtermin zu wiederholen, wenn unverzüglich nach der Testabnahme der Hochschule oder der von ihr beauftragen Hochschule schriftlich angezeigt wird, dass für den Abbruch der Testbearbeitung eine durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheit ausschlaggebend war 12 Testergebnis Das Testergebnis ermittelt das Institut für Test- und Begabungsforschung GmbH in Bonn Bad Godesberg im Auftrag der Hochschule. Die Ermittlung und Darstellung eines Testergebnisses ergibt sich aus Anlage In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2003/2004. Gleichzeitig tritt die Satzung für das Eignungsfeststellungsverfahren in dem Diplomstudiengang Betriebswirtschaft und Kultur, -Freizeit -, Sportmanagement (BK) vom 30. Mai 2003 außer Kraft. Heilbronn, 18. Juni 2004 Prof. Dr. G. Peter Rektor Bekanntmachung Auslage zur Einsichtnahme an den Standorten Heilbronn und Künzelsau - Studentensekretariat 19. Juni 2004 bis 03. Juli 2004 Für die Richtigkeit OAR Roland Schweizer Leiter des Studentensekretariats
Satzung für das Auswahlverfahren. im Bachelor-Studiengang. Betriebswirtschaft und Medien-, Produkt-, Kundenmanagement (BM-B)
Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft und Medien-, Produkt-, Kundenmanagement (BM-B) der Fachhochschule Heilbronn vom 18. Juni 2004 Aufgrund von 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.
MehrVom 11. Juli Verfahren
Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht-Business Law der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Vom 11. Juli 2018 Aufgrund von 58 Abs. 1 des
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 349. Sitzung des Senats am 14. Oktober 2015 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 349. Sitzung des Senats am 14. Oktober 2015 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium und
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 376. Sitzung des Senats am 21. Februar 2018 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 376. Sitzung des Senats am 21. Februar 2018 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor Studium und
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Fristen
Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für das universitätseigene Auswahlverfahren im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschlussziel: Erste Juristische Prüfung) Auf Grund des 6 Absatz 1 und 2
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 328. Sitzung des Senats am 16. Oktober 2013 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 3 vom , Seite 35-41
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 3 vom 02.02.2017, Seite 35-41 Satzung der Universität Ulm für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Molekulare Medizin
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 17 vom , Seite
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 17 vom 16.06.2016, Seite 129-135 Satzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen)
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 2008 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai 2008 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das 60 hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Chemieingenieurwesen
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 2008 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai 2008 Nr. 18 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das 64 hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Bioingenieurwesen
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. Mai
MehrLesefassung vom 30. Juni 2011
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom 30. Juni 2011 Lesefassung
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2017 Ausgegeben Karlsruhe, den 02. März 2017 Nr. 24 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im
MehrSatzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom
Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Diplom Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH)
Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Herausgeber: Rektor und Kanzler der Universität 2003 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2003 Nr. 6 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2019 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2019 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren 52
Mehr2 Auswahlkommission 3 Auswahlverfahren und Eignungskriterien
Satzung für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Administration in Transport and Logistics (MTL) der Hochschule Heilbronn ab dem Sommersemester 2010 Aufgrund der 29 Abs. 2 S. 6, 31 Abs. 2
MehrSatzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund
Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 15 Stand 28.06.2005 Satzung der Universität Stuttgart für das Eignungsfeststellungsund Hochschulauswahlverfahren im Studiengang Geschichte (Hauptfach) mit
MehrAmtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH)
Amtliche Bekanntmachungen der Universität Karlsruhe (TH) Herausgeber: Rektor und Kanzler der Universität 2003 Ausgegeben Karlsruhe, den 17. April 2003 Nr. 5 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe
MehrNachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 364. Sitzung des Senats am 22. Februar 2017 verabschiedet.
Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 364. Sitzung des Senats am 22. Februar 2017 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor für
MehrZugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Zugangs-/ Zulassungs- und Auswahlsatzung Master Umweltorientierte
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrInformationslogistik
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Informationslogistik Stand: 27.07.2006 Satzung der
Mehr2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17
2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Februar 2004 Nr. 17 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik
MehrAuswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v
Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.19 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang vom 26. Juli 27 Auf Grund von 6 Abs. 2 S. 5
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr. 55
Amtliche Bekanntmachung Nr. 55 Zentrale Verwaltung Universität S... 1 von 5 Amtliche Bekanntmachung Nr. 55 (Stand: 31.03.2000) Hochschulrahmengesetz für den Studiengang Architektur Hochschulrahmengesetz
MehrHochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung
Technik, Wirtschaft und Gestaltung Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftssprache Deutsch und Tourismusmanagement (WDT) vom 02. November 2010 (zuletzt geändert am 05. April 2011) Auf
Mehrder Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom aktuelles Datum Aufgrund
MehrHochschulzulassungssatzung
Hochschulzulassungssatzung der Universität Regensburg Vom 1. Februar 2008 geändert durch Satzung vom 13. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 23. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 04. November 2010
MehrSatzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit
Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit vom 19. Mai 2011 in der Fassung vom 6. März 2012 Aufgrund von 6 Abs.
MehrNichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung
Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Science) vom 29. 04. 2008 (Bekanntmachungen
MehrAmtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim
Amtliche Mitteilungen der Universität Hohenheim Herausgegeben vom Rektor Nr. 636 Datum: 30.06.2008 Satzung der Universität Hohenheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang Ernährungswissenschaft
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai
MehrSatzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor
Stand: 06.06.2007 Satzung der Universität Tübingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrAufnahmeprüfungsordnung
Aufnahmeprüfungsordnung der Hochschule für Künste Bremen für den Studiengang Digitale Medien BA (Mediengestaltung) Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 02. Juni 2008 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen
MehrAnlage 1. Vergabemaßstab 1: Durchschnitts-Abiturnote. Anlage 2. Auswahlmaßstab 2: Studierfähigkeitstest
Nichtamtliche Fassung der Satzung zur Regelung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen im Rahmen der Hochschulquote im SfH-Studiengang Veterinärmedizin unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungsatzungen
MehrSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen
Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor) der Hochschule Furtwangen vom 07.12.2016 Aufgrund von 63 Abs. 2 des Gesetzes über die
MehrInfrastrukturmanagement
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Infrastrukturmanagement Stand: 15.02.2012 Satzung
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2013 Ausgegeben Karlsruhe, den 14. Mai
Mehrvom 17. Dezember 2012 und 11. Februar 2015
atzung der Universität Heidelberg für die Zulassungen zu den tudiengängen Medizin (Fakultät Heidelberg), Medizin (Fakultät Mannheim) sowie Zahnmedizin jeweils mit Abschluss taatsexamen nach dem hochschuleigenen
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr. 76
Amtliche Bekanntmachung Nr. 76 Zentrale Verwaltung Universität S... 1 von 8 Amtliche Bekanntmachung Nr. 76 (Stand: 10.07.2001) Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Stuttgart für das
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 19. Februar 2015 Nr. 10 I n h a l t Seite
MehrBachelor Architektur
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bachelor Architektur Stand: 15.07.2010 Satzung der
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am 13.04.2016 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre
MehrAM 90/2015. Amtliche Mitteilungen 90/2015
AM 90/2015 Amtliche Mitteilungen 90/2015 Ordnung der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln über die Durchführung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens (AdH) zum Studiengang Zahnmedizin (Auswahlordnung
MehrTechnische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Medizin Vom
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität Karlsruhe (TH) Der Rektor Amtliche Bekanntmachung 2004 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. April 2004 Nr. 31 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das Eignungsfeststellungsverfahren
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 318. Sitzung des Senats am 18. Juli 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre
MehrSatzung der Universität Heidelberg für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft
623 Satzung der für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen Sport / Sportwissenschaft vom 26.04.2016 Auf Grund von 63 Abs. 2, 29 Abs. 2 und Abs. 5, 19 Abs. 1 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 2007 Ausgegeben Karlsruhe, den 30. April 2007 Nr. 10 I n h a l t Seite Satzung der Universität Karlsruhe (TH) für das 62 hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Studiengang Chemieingenieurwesen
MehrVom 10. Juni (1) Die Aufnahme von Studienanfänger/innen erfolgt einmal jährlich, jeweils zum Sommersemester.
Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) zur Regelung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens im Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement
MehrSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30.
Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) vom 30. März 2012 Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG)
MehrZula/Auswahl MA Germanistik
Zula/Auswahl Pädagogische Hochschule Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Germanistik und Interkulturalität / Multilingualität
Mehrvom 17. Februar 2003 (1) Der Antrag ist auf dem von der Universität vorgesehenen Formular zu stellen.
Satzung der Universität Ulm für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Biochemie und Molekulare Medizin mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor vom 17. Februar 2003 Aufgrund von 6
MehrSatzung. der Pädagogischen Hochschule Weingarten
Satzung der Pädagogischen Hochschule Weingarten Az. 7615.1 8. Mai 2015 Satzung über das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Bewegung und Ernährung Elementarbildung Lernförderung Medien-
MehrSatzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)
Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang Theatertherapie der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Vom 25.04.2016 Aufgrund von 58 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 2009 Ausgegeben Karlsruhe, den 4. Juni 2009 Nr. 50 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren 224 im Masterstudiengang Geoökologie an der Universität Karlsruhe
MehrALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN. für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG)
ALLGEMEINE ORDNUNG ÜBER DAS AUSWAHLVERFAHREN für die Studienplatzvergabe in grundständigen Studiengängen ( 5 Absatz 7 NHZG) befürwortet in der 49. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
Mehr3. ÄS Lehramt Sek. I Passungsquoten
Seite 1 Dritte Änderung der Satzung der Pädagogischen Hochschule für das Auswahlverfahren im Studiengang Lehramt Sekundarstufe I vom 9. Mai 2018 Aufgrund von 6b, 6 Abs. 2 S. 7 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
bo nr. 989 01.04.2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN der HS Bochum 1. Satzung über die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sowie über besondere Bestimmungen für das Auswahl- und Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten
MehrSatzung der Hochschule Heilbronn Technik, Wirtschaft, Informatik. für das Auswahlverfahren. im Masterstudiengang Software Engineering and Management
Nachstehende Zulassungssatzung wurde geprüft und in der 297. Sitzung des Senats s am 19. Mai 2010 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorekto Studium,
MehrHochschulzulassungssatzung
Hochschulzulassungssatzung der Universität Regensburg Vom 1. Februar 2008 geändert durch Satzung vom 13. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 23. Juli 2009 geändert durch Satzung vom 04. November 2010
MehrVom 16. Mai 2011. 1 Anwendungsbereich
Satzung der Universität Hamburg über das Auswahlverfahren in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin Vom 16. Mai 2011 Das Präsidium der Universität Hamburg
MehrZentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 5
Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 5 Stand 21.04.2005 Eignungsfeststellungs- und Hochschulauswahlverfahren im Studiengang Pädagogik/ Berufspädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (BA)
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 2008 Ausgegeben Karlsruhe, den 26. Mai 2008 Nr. 19 I n h a l t Seite Satzung für das Auswahlverfahren im Bachelorstudiengang 70 Elektrotechnik und Informationstechnik an der Universität
MehrZula MA Gesundheitsförderung v
Zula MA Pädagogische Hochschule 7 3.13 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang und Prävention vom 06. Juni 2014 * 1 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des
MehrSatzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft Informatik für das Auswahlverfahren
Satzung der Hochschule Heilbronn Technik - Wirtschaft Informatik für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Business Analytics, Controlling & Consulting (MAC) Vom 27.05.2016 Aufgrund der 59, 60 und
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Bachelor of Arts (B.A.) Kultur und Wirtschaft: Anglistik/Amerikanistik Bachelor
MehrSatzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahren
Satzung der Hochschule Mannheim über das hochschuleigene Auswahlverfahren für den internationalen Masterstudiengang Kommunikationsdesign (Joint- Master-Degree mit der Universität Leeds) mit dem akademischen
MehrSatzung der Universität Stuttgart für die Aufnahmeprüfung im Bachelorstudiengang Simulation Technology
Satzung der Universität Stuttgart für die Aufnahmeprüfung im Bachelorstudiengang Simulation Technology Vom 8. Juni 2010 Aufgrund von 58 Abs. 5 Landeshochschulgesetz (LHG) vom 1. Januar 2005 (GBl. S. 1
Mehrvom Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Frauen in der jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein.
Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Bachelor of Arts (B.A.) Kultur und Wirtschaft: Anglistik/Amerikanistik Bachelor of Arts (B.A.) Kultur und
MehrSatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) Vom
Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien Stuttgart (SAB) Vom 31.03.2017 Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG)
MehrInhaltsverzeichnis 2/5
Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1 Allgemeines 3 2 Zulassungsantrag: Frist und Form 3 3 Zugangsvoraussetzungen 4 4 Zulassungsverfahren 4 5 Auswahlkommission 4 6 Auswahlkriterien und Rangliste für die Binnenquote
MehrLesefassung vom 30. Juni 2011
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrHochschule für Technik Stuttgart. Auswahlsatzung. Bauphysik. Hochschule für Technik Stuttgart. Schellingstrasse 24 D Stuttgart
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Auswahlsatzung Bauphysik Stand: 07.12.2005 Satzung der Hochschule
MehrDer Antrag auf Zulassung muss bis zum 15. Juli eines Jahres bei der Universität Freiburg eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Az.: ZSA1.2-7615.01 Satzung der Universität Freiburg für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Molekulare Medizin mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B. Sc.) Aufgrund von
MehrOrdnung über das Auswahlverfahren. Universität Göttingen. 1 Anwendungsbereich
Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 6 vom 16.06.2006 Nach Beschluss des Fakultätsrats der Juristischen Fakultät am 03.05.2006 hat der Senat der Georg-August-Universität Göttingen am 17.05.2006
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2018 Ausgegeben Karlsruhe, den 27. Februar 2018 Nr. 4 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren
Mehrder Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht - Allgemeiner Teil einschließlich
ZULASSUNGSSATZUNG FÜR DAS VORSTUDIUM KATAPULT IN DEN FAKULTÄTEN FÜR GESTALTUNG UND TECHNIK der Hochschule Pforzheim - Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht - Allgemeiner Teil einschließlich 1. Änderungssatzung
MehrVom 4. August 2014. Die Zahl der Studienanfängerplätze ergibt sich aus der Verordnung des Wissenschaftsministeriums
Satzung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen Geislingen (HfWU) zur Regelung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens im Masterstudiengang International Management Vom 4. August 2014 Der Senat
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2007
Hochschule Merseburg (FH) University of Applied Sciences Amtliche Bekanntmachungen Nr. 04/2007 Herausgeber: Rektor Redaktion: Dezernat Akademische Merseburg, Angelegenheiten 21. März 2007 Inhaltsverzeichnis
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrZula MA Kindheitspäd. v Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik
7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik vom 2. Dezember 2015 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2018 Ausgegeben Karlsruhe, den 27. Februar 2018 Nr. 5 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren
MehrAmtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 58/2007 Satzung der Universität Konstanz für das hochschuleigene Auswahlverfahren für den Master-Studiengang Sportwissenschaft Vom 16. Juli 2007 Herausgeber:
MehrSatzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen nach Auswahlverfahren 1
AUSZUG der Auswahlsatzung in der nicht amtlichen Fassung der 6. Änderungssatzung, im Senat der Universität Leipzig beschlossen am 8. Oktober 2013, noch nicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität
MehrSatzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen) nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 22 vom 04.12.2007, Seite 320-325 Satzung der Universität Ulm für die Zulassungen zu den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin (Staatsexamen)
MehrSatzung der Universität Ulm für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Wirtschaftswissenschaften mit akademischer Abschlussprüfung Diplom
Satzung der Universität Ulm für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Wirtschaftswissenschaften mit akademischer Abschlussprüfung Diplom vom 17. Februar 2003 Aufgrund von 6 Abs. 1 und 2 des
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Nr. 7 der Georg-August-Universität Göttingen vom Seite 153
Veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Nr. 7 der Georg-August-Universität Göttingen vom 17.02.2016 Seite 153 Fakultät für Biologie und Psychologie: Nach Stellungnahme des Fakultätsrats der Fakultät
MehrAuswahl-ZulaSatzung Pflegewissenschaft
AuswahlZulaSatzung Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Zulassungs und Auswahlverfahren im BachelorStudiengang vom 26. April 2017 Aufgrund von 6 Abs. 2 S. 7 des Hochschulzulassungsgesetzes
Mehr