WANDERN OHNE GEPÄCK. In sieben Tagen durch das Donaubergland

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1 WANDERN OHNE GEPÄCK In sieben Tagen durch das Donaubergland

2 STADT TUTTLINGEN - TOURIST-INFO Rathausstraße Tuttlingen Telefon / Telefax / info@tuttlingen.de WILLKOMMEN IN TUTTLINGEN IM DONAUBERGLAND Unbeschwert wandern Sie Ihre Route. Das Gepäck bringen Ihre Gastgeber zur nächsten Unterkunft. Die Wanderung Bei der abwechslungsreichen Wanderung durch die romantische Idylle des Donauberglandes werden Sie Zeuge einer Naturlandschaft, die reich an besonderen Schätzen ist. Lernen Sie den Ursprung der Donau kennen, jenes Flusses, der mitten durch Europa seinen Weg nimmt. Entdecken Sie die Vielfalt der Land schaftsformen, den Reichtum der Natur im Wechsel der Jahreszeiten und ihre seltenen Pflanzen- und Tierarten. Erfreuen Sie sich an den Wach hold er heiden und wandern Sie an den bizarren Felsen vorbei, die mit ihren Burgruinen aus Ihrer Tour ein unvergessliches Erlebnis machen. Viel Spaß beim Wandern ohne Gepäck 3

3 IHRE TOUR 6. Tag 14/17/18/22 km Schömberg Ratshausen Gosheim Deilingen Roßwangen Wehingen 7. Tag 17/21/23/26 km Tieringen Ober- u- Unterdigisheim Nusplingen 5. Tag 12/15/20 km Das sollten Sie wissen Die Fahrt von nach Tieringen oder Schömberg wird vom City Taxi Tuttlingen (Tel / 5555) oder (Tel /5555) durchgeführt. Preis für Taxi: EUR 70,, Klein bus: EUR 100,. Bitte vereinbaren Sie schon einen Tag im voraus einen Termin. Bei Über nachtung am 4. Tag in wird die Fahrt auf Wunsch ab Uhr von den Gastwirten durchgeführt. Es ist nicht empfehlenswert, die Wandertour an einem Sonntag (1. Wander tag) zu beginnen, da Sie sonst in Hausen und an den Tagen übernachten, an denen die Beherbergungsbetriebe Ruhetag haben. Die Unterbringung von Hunden ist größtenteils nicht möglich - nur auf Anfrage. 4. Tag 23/28 km Sigmaringen Spaichingen Dürbheim Mühlheim Nendingen Wurmlingen Möhringen Tuttlingen Kolbingen Bärenthal 1. Tag 16 km 2. Tag 20/24 km So buchen Sie Ihren Wanderurlaub Inzigkofen 3. Tag 21/25 km Bitte füllen Sie beiliegendes Anmeldeformular aus und tragen Sie die Häuser ein, in denen Sie übernachten möchten. Sollte eines der Häuser belegt sein, werden wir für Sie eine andere Unterkunft buchen. Die Tour kann beliebig verlängert bzw. verkürzt werden. Der Preis variiert je nach ausge - wählter Unterkunft für eine 7-Tagestour zwischen EUR 310, und EUR 370, pro Person im DZ. Im Preis enthalten sind: 7x + Frühstück Gepäcktransporte Infomappe Wanderkarte Ein Lunchpaket kann auf Wunsch zusätzlich gebucht werden. 4 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise - rücktrittskostenversicherung (Formular liegt bei). 5

4 ... Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar. sagte der Fuchs zum kleinen Prinzen. Alle Sinne sind gefordert, die Natur in ihrer Vielfalt wahrzunehmen. Die Bedeutung dieses Satzes wird Ihnen bewußt, sobald Sie aus dem Auto bzw. Zug steigen. Atmen Sie tief ein und nehmen Sie ein Stück Natur in sich auf. Unzählige Schätze verbergen sich im Donaubergland und warten nur auf einen Wanderer, der sie entdeckt und sich an ihnen erfreut. Seltene Pflanzen wie z.b. Märzenbecher, blaue Enziane, Silberdisteln und viele Orchideenarten, wie der unglaublich schöne Frauenschuh werden Sie auf Ihrer Wanderung begleiten. Berauschend im wahrsten Sinne des Wortes ist der kriechende Seidelbast, der hier Reckhölderle genannt wird. Durch die Ruhe und Einsamkeit in weiten Teilen des Donauberglandes konnten sich hier auch bedrohte Tierarten ein neues Zuhause schaffen. Mit etwas Glück kreuzt eine Schlingnatter oder ein Feuersalamander Ihren Weg. Auch Kolkraben, Wanderfalken, Uhus oder Störche können vom aufmerksamen Wanderer beobachtet werden. Behandeln Sie diese Schätze mit Respekt und Einsicht, damit der über Jahrmillionen entstandene Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten auch den nachfolgenden Generationen in seiner unbeschreiblichen Schönheit erhalten bleibt. Eine kleine Vorstellung davon, wie lange dieser Lebensraum für seine Entwicklung gebraucht hat, erlangen Sie, wenn Sie von einem der zahlreichen Aussichtspunkte auf die Felsen blicken und sich vor Augen halten, dass 1 cm dieser faszinierenden Felswände in Jahren entstanden ist. So können Sie entlang der gesamten Wanderroute anhand vieler Beispiele die Entstehungsgeschichte unserer Region nachvollziehen. Selbst im Verlauf eines Jahres ist die Landschaft von starken Veränderungen geprägt. Jede Jahreszeit streift dem Naturpark ein anderes Gewand über, sodass immer neue Eindrücke vermittelt werden. Auch wenn der Weg manchmal steil und beschwerlich ist, so werden Sie doch von der Natur reichlich beschenkt. Die Anstrengungen sind bald vergessen, die schönen Momente jedoch nie. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Angebot Eindrücke unserer unbeschreiblichen Landschaft vermitteln können und Sie sich an ihrer Schönheit ebenso erfreuen werden wie wir es täglich tun. Ihr Touristik- und Verkehrsbüro Strecke Tuttlingen - ca. 16 km in Wurmlingen Möhringen Nendingen Tuttlingen Mühlheim 1. TAG Mit dem Linienbus vom Stadtteil Luftkurort Möhringen nach Tuttlingen/Autobahnhof bzw. Haltestelle Uhlandplatz. Von hier aus zum Schlößleweg unterhalb des Kreiskranken - hauses bis zum Beginn des Wald lehrpfades; an der Trafo - station rechts hoch durch den Wald bis zum Hangweg, am Waldtrauf entlang zum Ehental. Auf der Südrandlinie zum Rott - weiler Tal, dann durch die lange Steige empor zum Wirten bühl (818 m) und über Bergsteig entlang der Donau nach oder über Kirchenruine Maria Hilf und Altfridingen nach. Diese Tour kann noch von Maria Hilf nach Mühlheim (sehenswert ist der historische Stadtkern), an der linken Do nau - seite entlang bis nach erweitert werden. Des weiteren besteht von aus die Wander möglichkeit zum Knopf macher felsen mit schönem Ausblick in das Donautal oder zur Kol binger Tropfsteinhöhle (nur Sa mstag und Sonntag geöffnet). EIN ZIEL KANN NUR DER ERREICHEN, DER SICH AUF DEN WEG MACHT Die Donau kurz vor 6 7

5 2. TAG 3. TAG Bärenthal Bei der Fridinger Ziegelhütte Strecke 2. Tag - /Hausen ca. 20 km - ca. 24 km Ausgangspunkt /Kirche in /Hausen oder Auf steilem Weg empor zur Burgsteig/ Schelmenhalde mit Härlekreuz, hinab ins Donautal, entlang der eindrucksvollen Flußlandschaft über Ziegel hütte, Scheuerle-Hof zum Jägerhaus (Ein kehr mö g - lichkeit). Abstecher zur Ruine Kallenberg, Schloß Bronnen (keine Be sicht igungs - möglichkeiten) und zur steinzeitlichen Jäger haushöhle unterhalb dem romantischen Schloß Bronnen. Empfehlenswert ist auch der beschwerlichere Höhenweg über Laib- und Stiegel es felsen sowie das umgebende Naturschutzgebiet zum Jägerhaus. Weitermarsch längs der Donau unterhalb dem Schwarzwag- und Probstfel sen nach mit seinem berühmten Bene dik - tinerkloster. Geeignet ist auch der Weg unterhalb dem Schloß Bronnen und Wacholderbühl durch das Lieb frauen tal nach. Dann auf steilem Pfad zum Steighof, Petersfelsen und Burg Wildenstein (Jugendherberge mit Ein kehr - möglich keit). hal Strecke 3. Tag /Hausen - Sigmaringen ca. 21 km - Sigmaringen ca. 25 km in Sigmaringen Inzigkofen Sigmaringen Von Hausen oder Schwenn - ingen wieder zurück auf das rechte Donauufer und im An - blick der großartigen Fels kulisse der Schaufelsen, einem Kletter - para dies im Donautal, zur Neumühle (Gasthof) und über die Lohe nach. Über Dietfurt - Katzenfelsen - Inzig kofen - Laiz wird Sigma - ringen mit seinem berühmten Hohen zollernschloß erreicht (sehenswerte Waffen samm lung). Angebracht ist, die Strecke von Laiz bis Sigmaringen mit dem Bus zu fahren. Talwärts zur Donau und auf ebenem Pfad unterhalb dem Bandfelsen und Ruine Lengenfeld gegenüber von Schloß Weren wag nach Hausen im Tal oder nach. Da unter Um - ständen in den Ferienmonaten Aug. bis Sept. die skapazität in Hausen i. T. ausgebucht ist, wird alternativ der nördlich der Schloßruine Hausen i. T. gelegene Ort Schwenning en zur empfohlen. ( Tag). Blick auf vom Knopfmacherfels 8 Nach über Werenwag, Wachtbühl, Staudenbühl. Wenn Ihnen dieser Weg zu weit ist, werden Sie auf Wunsch von den Schwenninger Gast - wirten in Hausen i. T. abgeholt. 9

6 4. TAG Strecke 4. Tag Sigmaringen - ca. 28 km Inzigkofen - ca. 23 km in oder in /Hausen Tieringen Ober- u- Unterdigisheim Strecke 5. Tag - ca. 15 km Lochenstein (Parkplatz) - Schömberg ca. 10 km bzw. 12 km - Tieringen ca. 20 km in Schömberg Nusplingen Sigmaringen Inzigkofen Bärenthal Die Schloßruine Hausen 10 Es ist ratsam, von Sigmaringen mit dem Bus bis Bahnhof Inzigkofen bzw. Thiergarten zu fahren und dort die Wanderung zu beginnen. Von Sigmaringen unterhalb dem Kloster Gorheim und Nonnenhof zur Ruine Gebrochen, Guten steiner Berg, Stettener Weg nach Thiergarten. Nördlich der Ruine Falken stein empor zu den berühmten Schau felsen und seinen unvergleichlichen Ausblicken in das wildromantische Donautal. Entlang dem Mühlefels, Hülbfels und Steighöfe (Naturfreundehaus) wird auf einem bewaldeten Höhenweg die Schloßruine Hausen erreicht. Von dort nach über Bresteneck und Stettener Weg. Von wird auf be - zeich netem Weg am Stauden bühl bzw. Wachtbühl beim Schloß Werenwag die Wanderroute wieder erreicht. Von Schloß Werenwag (keine Besichtigungsmöglichkeit) unterhalb dem Korb felsen und Finstertal zum Eichfelsen, dem wohl schönsten Einblick in die Felskulisse des oberen Donautals. Auf einem angenehmen Pfad ent - lang dem Waldsaum zu dem be - wirtschafteten Wanderheim Rauher Stein des Schwäbischen Albvereins und bergab durch den Hirschsteig, um das reizend in die Landschaft eingebettete zu erreichen. Fahrt durch das romantische Bären tal nach Tieringen bzw. (Parkplatz) unterhalb dem Lochen stein oder nach Schömberg. Es wird empfohlen, das Gepäck bis zum sort Schömberg transportieren zu lassen und von Tieringen bzw. Lochenstein (Parkplatz) über den Lochen stein und Schafberg zum Plettenberg/Schafhaus rechts ab, nach 200 m durch den Wald abwärts (blaues Dreieck) zu den Gasthöfen nach Schömberg zu wandern. Wer die Nordrandlinie nicht verlassen will (Schömberg) wandert weiter über Ratshausen nach Deilingen. Alternativ: Ab nordwestl. über den Hartheimer Weg - Heinstetten - Meßstetten - Hossingen nach Tieringen. Die vorgeschlagene Route über Schloß Werenwag - Eichfelsen - bietet allerdings landschaftlich schönere Ausblicke. Blick vom Rauhen Stein 5. TAG 11

7 6. TAG Strecke 6. Tag Tieringen - Ratshausen ca. 18 km Abkürzung nach Ratshausen ca. 14 km Schömberg - Wehingen ca. 17 km* Gosheim Wehingen Strecke 7. Tag Wehingen - Möhringen ca. 21 km* Klippeneck - Möhringen ca. 23 km* Spaichingen - Möhringen ca. 26 km* Roßwangen * = Beginnen Sie die Wanderung in Tieringen, sind es 10 km mehr. Wehingen Spaichingen Dürbheim * = bis nach Wurmlingen jeweils 4 km weniger Kolbin in Tuttlingen-Möhringen in Tuttlingen in Wurmlingen Schömberg Ratshausen Tieringen Wurmlingen Mühlhe Nendingen Deilingen Gosheim Spaichingen Dürbheim Wehingen Auf dem Hörnle Ober- u- Unterdigisheim Gute Wanderer erreichen von Tieringen über den Torbühl die Nord randlinie, wandern über das Hörnle (Gedenkstein einer Jäger division), zur Jugend her berge, Lochenstein und Schafberg, zum Plettenberg, Burgstall und Steilabstieg nach Ratshausen. Wer abkürzen will, kann von Tieringen auf dem Matthias-Koch-Weg die Nord - rand linie erreichen. Bei in Schömberg wird längs der Landstraße nach ca. 2 km in Ratshausen die Nordrandlinie erreicht. Von Ratshausen durch das Schli chemtal geht es durch die Rinnen nach Dei - ling en auf die Albhochfläche, in die sogenannte Region der zehn Tausender. Der Oberhohenberg mit 1011 m ist die nächste Station, von dem aus der Weg zur höchsten Erhebung der Schwäb. Alb, dem Lem berg (1015 m), führt. Der Gipfel der Alb bietet eine großartige Rundsicht über Süd westalb, Baar und Schwarz wald. Vom Lemberg wird über das Bürgle Wehingen erreicht; von dort über den Steighof zum Segelflugplatz Klippeneck. Der direkte Weg vom Lemberg führt über Gosheim zum Klippeneck. Möhringen Tuttlingen Vom Klippeneck, Gosheim oder Wehingen geht es auf dem Heu - berger Wasen (Wacholder-Heide) entlang dem Traufweg fast eben hinüber zum Dreifaltikeitsberg oberhalb von Spaichingen (an föhnigen Tagen Alpenblick). Vorbei am Hirschbühl immer auf der Hochfläche der Südwestalb bleibend wird Risiberg mit seiner Rast möglichkeit angewandert, um später über Ruß - berg, Bettelmanns Keller, Nonnen höhle nach Wurmlingen, Tuttlingen oder Möhringen zu kommen. Direkter Wanderweg nach Möhringen. Von Bettelmanns Keller den Hang - weg abwärts nach Wurmlingen und südwärts über die Elta zum Koppen - land-mühlstein oder der Ruine Konzenberg nach Möhringen. Der bequemere Weg ohne Stei - gungen am Tuttlinger Freibad vorbei entlang dem Donauuferweg nach Möhringen. Auf dem Dreifaltigkeitsberg 12 Auf Wunsch werden die Wanderer vom Hotel Keller (Wehingen) für die nächste Wander-Etappe an den Steighof zwischen Wehingen und dem Klippeneck gefahren. Sie haben auch die Möglichkeit vom Freibad Tuttlingen über die Donaubrücke den Bahnhof zu erreichen und von dort mit dem Bus nach Möhringen zu fahren. 7. TAG 13

8 REISEBEDINGUNGEN 14 Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für die von Ihnen selbst bzw. mit unserer Hilfe zusammengestellten Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß 651a ff. BGB) aus unserem Prospekt Wandern ohne Gepäck. Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen nachfolgend Gast genannt und uns als Reiseveranstalter nachfolgend Tourismus - stelle genannt im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der 651 a m BGB zustande kommenden Reisever - trages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per oder per Telefax erfolgen kann, bieten Sie als Gast der Tourismusstelle den Abschluss eines Reisever trages auf Grundlage des Prospektes Wandern ohne Gepäck verbindlich an. Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Buchungs be stätigung (bei Buchungen per in Textform) zustande. Dies gilt nicht bei Buchungen, wenn die Buchungserklärung des Gastes weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird; in diesen Fällen führt die telefonische oder mündliche Buchungsbestätigung zum verbindlichen Vertragsabschluss. Der die Buchung vornehmende Gast haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernimmt. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Tourismusstelle vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie als Gast dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annehmen. 2. Bezahlung Bei Vertragsabschluss wird der gesamte Reisepreis fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt. 3. Leistungen Die Leistungsverpflichtung der Tourismusstelle ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie aus den in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen in dem Prospekt Wandern ohne Gepäck und aus den mit dem Reisenden schriftlich getroffenen Vereinbarungen. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von der Tourismusstelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Tourismusstelle ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Tourismusstelle dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Tourismusstelle in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Tourismusstelle über die Leistungsänderung bzw. -abweichung dieser gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Gast / Umbuchung 5.1. Der Gast kann jeder Zeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Tourismusstelle. Dem Reisenden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären Die Tourismusstelle kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren bei Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen beträgt in der Regel pro Person: Bis zum 30.Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises vom 29. bis 22. Tag 25%, vom 21. bis zum 15. Tag 35%, vom 14. bis zum 7.Tag 50%, vom 6. bis zum 1. Tag 65%, ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises Der Gast ist berechtigt die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Die Tourismusstelle ist berechtigt im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittsschaden geltend zu machen Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder Verpflegungsart oder sonstiger gebuchter (Zusatz-)Leistungen vorgenommen (Um - buchung), kann die Tourismusstelle bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen und Pensionen bis 31. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25, Euro pro Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tourismusstelle bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Kündigung durch die Tourismusstelle Die Tourismusstelle kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Tourismusstelle oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Tourismusstelle, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Tourismusstelle als auch der Gast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt so kann die Tourismusstelle für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 9. Beschränkte Haftung der Tourismusstelle 9.1. Die vertragliche Haftung der Tourismusstelle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die Tourismusstelle für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Für alle Schadensersatzansprüche des Gastes gegen die Tourismusstelle aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Tourismusstelle bei Personenschäden bis , Euro je Gast und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Gast und Reise 4.100, Euro bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.100, Euro übersteigt Die Tourismusstelle haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden Ein Schadensersatzanspruch gegen die Tourismusstelle ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 10. Gewährleistung, Anzeigepflicht Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Die Tourismusstelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Tourismusstelle kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt Minderung Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreis verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde Der Gast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Tourismusstelle oder der hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein Kündigung Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Tourismusstelle innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Tourismusstelle erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Tourismusstelle verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Der Gast schuldet der Tourismusstelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren Schadensersatz Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Tourismusstelle nicht zu vertreten hat. 11. Mitwirkungspflicht Der Gast ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich der Tourismusstelle zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. 12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Tourismusstelle geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Gastes nach den 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der Tourismusstelle und dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder die Tourismusstelle die Fortsetzungen der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung. 13. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tourismusstelle und den Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Gast kann die Tourismusstelle nur an deren Sitz verklagen. 15 Aufenthalt Datum Gastgeber Preis Ü/Fr. 1. Tag 2. Tag 3. Tag 4. Tag 5. Tag 6. Tag 7. Tag 8. Tag Zimmer DZ EZ ANMELDUNG

9 Datum/Unterschrift Tel./Fax PLZ/Ort Straße Name Anmeldung Gestaltung: Text: Stadt Tuttlingen TUTTLINGEN FÜR GENIESSER UND ENTDECKER Um Ihr Gepäck müssen Sie sich nicht kümmern. Wandern Sie unbeschwert im Donaubergland durch die schönste Natur von Ort zu Ort. Besuchen Sie unsere attraktive Tuttlinger-Innenstadt und fragen Sie nach unserem aktuellen Kulturprogramm. A 81 Stuttgart SCHWÄBISCHE ALB SCHWARZWALD Freiburg Rottweil Tuttlingen NATURPARK OBERE DONAU DONAU B 311 Ulm HEGAU Singen Konstanz Zürich SCHWEIZ BODENSEE Rathausstr Tuttlingen STADT TUTTLINGEN Tourist-Info bitte freimachen STADT TUTTLINGEN - TOURIST-INFO Rathausstraße Tuttlingen Telefon / Telefax / info@tuttlingen.de

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