Der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.v. (S.u.B.) informiert. Rechtliche Vorsorge

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1 Der Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.v. (S.u.B.) informiert Rechtliche Vorsorge Für eine Situation vorsorgen in der die eigenen Fähigkeiten aus Gesundheits- und/oder Altersgründen nicht mehr ausreichen durch Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Notfallbogen Stand: November 2006

2 Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge Überblick Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie rechtlich vertreten soll und darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können; welche Angelegenheiten im einzelnen von Ihrer Vollmacht umfasst sind und welche besonderen Wünsche Ihr Bevollmächtigter beachten muss. Entscheiden Sie sich für die Zukunftsgestaltung mittels einer Vorsorgevollmacht, wählen Sie den privaten Weg ohne gerichtliche Beteiligung und ohne Kontrolle des Bevollmächtigten (es gibt Ausnahmen!) ab Seite 4 Mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, dass Ihre rechtliche Vertretung - wenn Sie die Dinge selbst nicht mehr überblicken - nicht auf privatem Weg sondern offiziell über das Gericht erfolgt. Dieser Weg ist immer dann sinnvoll, wenn Sie niemanden benennen können, dem Sie ausreichend vertrauen. Ferner dann, wenn im familiären Umfeld im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit Konflikte zu befürchten sind und Sie dem Menschen Ihres Vertrauens eine stabilere Position verschaffen möchten. ab Seite 10 Eine Patientenverfügung regelt insbesondere den Fall, dass Sie bei Vorliegen einer schwersten Erkrankung Ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegediensten nicht mehr selbst wahrnehmen können, also weder zustimmen noch ablehnen können. Sie schreiben in gesunden Zeiten auf, was Ihre Wünsche für diesen Fall sind und bevollmächtigen zusätzlich eine andere Person, die Ihren Willen dann durchsetzt. ab Seite 11 Der Notfallbogen stellt eine auf einen Kernbereich verkürzte Patientenverfügung dar. Für einen zukünftigen medizinischen Notfall erklären Sie darin, ob Sie reanimiert (wiederbelebt) werden wollen oder ob nicht. ab Seite 24 Zur Gestaltung einer Verfügung / Vollmacht können Sie den Rat eines Rechtsanwaltes, eines Notars oder eines Betreuungsvereins einholen. 2

3 Allgemeine Informationen Wie wird die Verfügung / Vollmacht zu Papier gebracht Für die Erstellung einer Verfügung und Vollmacht empfiehlt sich die Schriftform wegen der Beweiskraft. Ferner muss für die Person, die die Verfügung u. U. Jahre nach Abfassung in die Hand bekommt (Arzt, Bank, Vermieter usw.), aber zweifelsfrei sein, dass Sie das so geschrieben und auch so gewollt haben und dass Sie damals geschäftsfähig bzw. einwilligungsfähig waren. Eine Möglichkeit ist, die Verfügung vollständig mit der Hand zu schreiben und zu unterschreiben. Davon ist aber wegen Problemen der Lesbarkeit abzuraten. Wenn Sie die Vollmacht mit Schreibmaschine oder Computer erstellen oder wenn eine andere Person den Text für Sie schreibt, dürfen später keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Dokuments aufkommen. Wie wird die Verfügung / Vollmacht beglaubigt / beurkundet Der sicherste Weg für alle Verfügungen / Vollmachten ist die Beurkundung durch einen Notar. Banken erkennen z.b. eine Vollmacht in der Regel nur an, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers bankintern oder notariell beglaubigt ist. Soll die Vollmacht auch zu Grundstücksverfügungen berechtigen (z.b. Verkauf, Beleihung), so muss sie notariell beurkundet werden. Wenn Sie die Vollmacht mit Schreibmaschine oder Computer ohne notarielle Beteiligung selbst erstellen oder wenn eine andere Person den Text schreibt, sollte bei Ihrer Unterschriftsleistung in jedem Fall eine Person zugegen sein, die in der Gesellschaft gutes Ansehen genießt (Hausarzt, Pfarrer, Ortsgericht u.ä.) und die mit eigener Unterschrift (Stempel) den ordnungsgemäßen Vorgang bestätigt. Bei der Patientenverfügung ist die Beteiligung des Hausarztes sehr zu empfehlen, bei Errichtung eines Notfallbogens unerlässlich. Wie wird die Verfügung / Vollmacht aufbewahrt Vorsorgevollmacht: Übergeben Sie das Original dem Bevollmächtigten, damit er im Bedarfsfall schnell handeln kann. Um einen evtl. Missbrauch auszuschließen, können Sie das Original aber auch zunächst einer weiteren Vertrauensperson übergeben, die die Urkunde erst im Bedarfsfall an den Bevollmächtigten aushändigt. Es ist auch möglich, das Original bei den persönlichen Unterlagen aufzubewahren; dann sollten Sie jedoch sicherstellen, dass es rechtzeitig gefunden werden kann. Insbesondere die Patientenverfügung sollte (als Kopie) bei ihrem Hausarzt verwahrt werden. Für das Original gilt das oben Gesagte. Denken Sie zudem an einen schriftlichen Hinweis auf die Verfügung (kleines Kärtchen oder ähnlich), den Sie immer bei sich tragen. Der Notfallbogen sollte immer in Ihrer unmittelbaren Nähe sein, damit er in einer Notsituation sofort gefunden wird und dem herbeigerufenen Notarzt entscheidende Informationen geben kann. In einem Patientenzimmer könnte z.b. ein großer Zettel über dem Bett auf die Existenz und den genauen Aufbewahrungsort hinweisen. Der Notfallbogen könnte in einem (z.b. roten) Briefumschlag in der Nachttischschublade aufbewahrt werden. 3

4 Besonderheit bei der Betreuungsverfügung: sie kann dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht zur Aufbewahrung gegeben werden. Z.Zt. werden an verschiedenen Stellen sog. Zentralregister zur Aufbewahrung von Verfügungen und Vollmachten eingerichtet. Im Frühjahr 2004 hat z.b. die Bundesnotarkammer ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. Dort können alle notariell errichteten und auch die sonstigen privatschriftlichen Vollmachten und Verfügungen hinterlegt werden und die Gerichte können (in Vorbereitung) rund um die Uhr darauf zugreifen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuungsverein oder Notar! Wie häufig soll die Verfügung / Vollmacht aktualisiert werden Regelmäßige Wiederholung und damit Bestätigung des in der Verfügung erklärten Willens ist nur bei Patientenverfügung und Notfallbogen notwendig. Diese Verfügungen sollte jedes Jahr durch Wiederholung der Unterschrift aktualisiert werden. Es empfiehlt sich, in Gegenwart Ihres Hausarztes zu unterschreiben und ihn um Bestätigung zu bitten. Bitte nicht vergessen: Es könnte der Fall eintreten, dass Sie zusammen mit Ihrem Bevollmächtigten z.b. verunglücken und dann auch Ihr Bevollmächtigter seine Aufgaben für Sie nicht wahrnehmen kann. Denken Sie darum bitte bei jeder Art der Vorsorge daran, möglichst eine Ersatzperson zu benennen. Führen sie immer einen Hinweis (z.b. Zettel in Geldbörse) mit sich, der darauf hinweist, dass Sie Vorsorge getroffen haben, wo sich die Urkunde befindet und wer die bevollmächtigte Person ist.!!! Machen Sie sich bewusst: Je sorgfältiger Sie ihre Vollmacht bzw. Verfügung erstellen je eher wird sie dann - wenn sie gebraucht wird - auch anerkannt!!! Vorsorgevollmacht Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie rechtlich vertreten soll, welche Angelegenheiten im Einzelnen von Ihrer Vollmacht umfasst sind und welche besonderen Wünsche Ihr Bevollmächtigter beachten muss. Von Sonderfällen abgesehen wird Ihre rechtliche Vertretung dann ganz ohne Beteiligung des Vormundschaftsgerichts erfolgen. Das erspart dem Bevollmächtigten einige Umstände, und Sie müssen z.b. keine Gerichts- und Betreuerkosten zahlen. Andererseits geben Sie sich ganz in die Hand einer anderen Person, deren Handlungsweise als Ihr rechtlicher Vertreter nicht überwacht wird. Wenn sich das Original der Vollmacht in den Händen Ihres Bevollmächtigten befindet, kann er davon nach außen wirksam Gebrauch machen, selbst wenn Sie die Vollmacht schon widerrufen haben. Die rechtliche Vertretung mittels einer privaten Vollmacht ist darum nur dann anzuraten, wenn Sie einem anderen Menschen voll vertrauen. Es gibt 3 Varianten, eine Vorsorgevollmacht abzufassen: Variante 1. Sie können sich eines Formulars bedienen, so wie es vom Hessischen Ministerium der Justiz und dem Bundesjustizministerium entworfen wurde und in der Broschüre Betreuungsrecht (Hessen) bzw. Betreuungsrecht (Bund) abgedruckt ist und im Folgenden wieder gegeben wird. 4

5 Ich (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse, Telefon) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse, Telefon) Ersatzperson: (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse, Telefon) Vorsorgevollmacht (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person) (bevollmächtigte Ersatzperson) Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Sie bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Gesundheitssorge / Pflegebedürftigkeit Sie darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Sie darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten oder ich einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte ( 1904 Abs.1 BGB). Sie darf die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden Iebensverlängernder Maßnahmen erteilen. Sie darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Sie darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung ( 1906 Abs.1 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.b. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung ( 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist. ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Sie darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. Sie darf einen Heimvertrag abschließen. ja nein ja nein (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers)

6 Behörden Sie darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten. ja nein ja nein (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) Vermögenssorge Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im Inund Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen, sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen, Zahlungen und Wertgegenstände annehmen, Verbindlichkeiten eingehen, Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten, Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können: ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) (Achtung: Kreditinstitute verlangen oft eine Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken! Für lmmobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen, sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich!) Post und Fernmeldeverkehr Sie darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z.b. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. Vertretung vor Gericht Sie darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. Untervollmacht Sie darf in einzelnen Angelegenheiten Untervollmacht erteilen. Betreuungsverfügung Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung ( rechtliche Betreuung ) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. ja nein ja nein ja nein ja nein weitere Regelungen (Ort, Datum) (Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers) (Ort, Datum) (Unterschrift der Vollmachtnehmerin / des Vollmachtnehmers) Beglaubigungsvermerk 6

7 Bei Variante 1 ist folgendes zu beachten: Sie sollten bedenken, dass wirklich jede Position des Formulars von Ihnen bearbeitet wird, indem Sie entweder Ja oder Nein ankreuzen. Bleibt eine Position offen und kommt in diesem Bereich später zu einem Regelungsbedarf, müsste dafür dann trotz der ansonsten bestehenden Vollmacht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Variante 2. Sie können einen individuellen Text verfassen wie er beispielhaft im Folgenden dargestellt ist: Ich bevollmächtige mein/en Ehegatten/Kind/Freund... (genau zu benennende Person/en), mich in allen Vermögens-, Renten- oder Versorgungs-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung zu vertreten. Für den Fall der Verhinderung meiner/s o.g. Bevollmächtigten bevollmächtige ich als Ersatzperson:... Die Vollmacht berechtigt insbesondere zur Verwaltung meines Vermögens, zur Verfügung über Vermögensgegenstände, zum Vermögenserwerb, zum Abschluss eines Heimvertrages oder einer ähnlichen Vereinbarung. Ferner berechtigt sie zur Auflösung des Mietverhältnisses über meine Wohnung, zur Beantragung von Renten oder von Versorgungsbezügen oder von Sozialhilfe, zu geschäftsähnlichen Handlungen und zu allen Verfahrenshandlungen. Schenkungen können in dem Rahmen vorgenommen werden, der einem Betreuer gesetzlich gestattet ist. Die Vollmacht gilt nur, wenn der Bevollmächtigte das Original der Vollmacht vorlegen kann. Der Bevollmächtigte kann im Einzelfall Untervollmacht erteilen, sowie mich und einen Dritten gleichzeitig vertreten. Die Vollmacht und das hier zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe. Die Vollmacht ist stets widerruflich! Die Vollmacht umfasst auch das Recht zur Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Aufenthaltsbestimmung. Der Bevollmächtigte ist insbesondere im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung zur Entscheidung über meine Unterbringung in einem Pflegeheim, einer geschlossenen Anstalt oder einem Krankenhaus befugt. Er kann für mich alle Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten abgeben, insbesondere in Operationen und sonstige ärztliche Maßnahmen einwilligen oder solche ablehnen. Er ist befugt, Krankenunterlagen einzusehen und alle Informationen durch die behandelnden Ärzte, die insoweit im möglichen Umfang von ihrer Schweigepflicht befreit werden, einzuholen. Insbesondere kann der Bevollmächtigte in ärztliche Maßnahmen nach 1904 BGB und in die Unterbringung nach 1906 BGB einwilligen, auch wenn die hierfür erforderlichen Rechtsgeschäfte und Einwilligungen dann noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfen. Falls trotz dieser Vollmacht eine rechtliche Betreuung erforderlich sein sollte, bestimme ich, dass mein Bevollmächtigter als Betreuer zu bestellen ist. Ich bin mir über den Umfang der Vollmacht in klaren, insbesondere im Bereich der Unterbringung über die freiheitsentziehenden Maßnahmen und im Bereich der Gesundheitssorge über evtl. Einwilligungen in Operationen und sonstige Behand- 7

8 lungen, die auch mit Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sein können. Ich erkläre hierzu, den Umfang der Vollmacht zu überblicken und die Vollmacht dem Bevollmächtigten mit diesem Umfang erteilen zu wollen.... (Name, Geburtsdatum, Anschrift des Verfassers)... (Ort, Datum, Unterschrift des Verfassers)... (Name, Anschrift, Stempel des/r Zeugen) Bei Variante 2 ist folgendes zu beachten: a) Persönliche Anliegen, Wünsche, Anordnungen sollten Sie in Ihren Text aufnehmen, z.b. könnten Sie festlegen, so lange als möglich in der eigenen Wohnung bleiben zu wollen auch wenn eine intensive Pflege notwendig ist und die dafür aufzubringenden Kosten höher liegen als die eines Pflegeheimes. Oder Sie könnten festlegen, in welches Heim Sie später mal aufgenommen werden wollen. Oder: Sie möchten Ihrer Lieblingsnichte auch in Zeiten eigener Geschäftsunfähigkeit weiter zum Geburtstag den Betrag X schenken. Oder: Sie möchten dem Bevollmächtigten einen jährlichen Betrag zum Ausgleich seiner Unkosten zukommen lassen. Oder, oder... b) Die Textzeilen zu den Paragrafen 1904 und 1906 BGB sollten Sie auf jeden Fall mit aufnehmen, da ansonsten bei diesbezüglichem Regelungsbedarf eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss. Nach 1904 Abs. 1 BGB bedarf die Einwilligung des rechtlichen Vertreters (Bevollmächtigter, Betreuer) in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, in eine Heilbehandlung oder in einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Nach 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die Unterbringung mit Freiheitsentziehung verbunden ist oder wenn nach 1906 Abs.4 BGB dem Vollmachtgeber, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält (ohne dort bereits mit richterlichem Beschluss untergebracht zu sein) durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. c) Anordnungen und Wünsche bzgl. lebensverlängernder Maßnahmen sollten in einer separaten Patientenverfügung getroffen werden. d) Bei Aufzählung einzelner Bereiche, für die die Vollmacht gelten soll, besteht die Gefahr, etwas zu vergessen, was einer Regelung bedürfte. Deswegen sollte bei der Aufzählung sehr sorgfältig vorgegangen werden. Variante 3. Sie können einen umfassenden Vollmachtstext unter Verzicht auf jede Aufzählung verwenden wie er beispielhaft im Folgenden dargestellt ist: Hiermit bevollmächtige ich mein/en Ehegatten/Kind/Freund/... (genau zu benennende Person/en), mich in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, in jeder rechtlich zulässigen Weise allumfassend zu vertreten. Für den Fall der Verhinderung meiner/s o.g. Bevollmächtigten bevollmächtige ich als Ersatzperson:... 8

9 Der Bevollmächtigte ist weiter befugt, mich in allen persönlichen Angelegenheiten, soweit dies rechtlich zulässig ist, allumfassend zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht und das hier zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe. Die Vollmacht ist stets widerruflich! Die Vollmacht umfasst auch das Recht zur Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Aufenthaltsbestimmung. Der Bevollmächtigte ist insbesondere im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung zur Entscheidung über meine Unterbringung in einem Pflegeheim, einer geschlossenen Anstalt oder einem Krankenhaus befugt. Er kann für mich alle Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten abgeben, insbesondere in Operationen und sonstige ärztliche Maßnahmen einwilligen oder solche ablehnen. Er ist befugt, Krankenunterlagen einzusehen und alle Informationen durch die behandelnden Ärzte, die insoweit im möglichen Umfang von ihrer Schweigepflicht befreit werden, einzuholen. Insbesondere kann der Bevollmächtigte in ärztliche Maßnahmen nach 1904 BGB und in die Unterbringung nach 1906 BGB einwilligen, auch wenn die hierfür erforderlichen Rechtsgeschäfte und Einwilligungen dann noch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfen. Falls trotz dieser Vollmacht eine rechtliche Betreuung erforderlich sein sollte, bestimme ich, dass mein Bevollmächtigter als Betreuer zu bestellen ist. Ich bin mir über den Umfang der Vollmacht im Klaren, insbesondere im Bereich der Unterbringung über die freiheitsentziehenden Maßnahmen und im Bereich der Gesundheitssorge über evtl. Einwilligungen in Operationen und sonstige Behandlungen, die auch mit Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sein können. Ich erkläre hierzu, den Umfang der Vollmacht zu überblicken und die Vollmacht dem Bevollmächtigten mit diesem Umfang erteilen zu wollen. Bei Variante 3 ist folgendes zu beachten: a) Die Textzeilen zu den Paragrafen 1904 und 1906 BGB sollten Sie auf jeden Fall mit aufnehmen, da ansonsten bei diesbezüglichem Regelungsbedarf eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss. Nach 1904 Abs. 1 BGB bedarf die Einwilligung des rechtlichen Vertreters (Bevollmächtigter, Betreuer) in eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, in eine Heilbehandlung oder in einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Nach 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die Unterbringung mit Freiheitsentziehung verbunden ist oder wenn nach 1906 Abs.4 BGB dem Vollmachtgeber, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält (ohne dort bereits mit richterlichem Beschluss untergebracht zu sein) durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. b) Anordnungen und Wünsche bzgl. lebensverlängernder Maßnahmen sollten in einer separaten Patientenverfügung getroffen werden. 9

10 Betreuungsverfügung Mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, dass Ihre rechtliche Vertretung später nicht auf privatem Weg sondern offiziell über das Gericht erfolgt. Dieser Weg ist immer dann sinnvoll, wenn Sie niemanden benennen können, dem Sie ausreichend vertrauen. Ferner ist er anzuraten, wenn im familiären Umfeld im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit Konflikte zu befürchten sind und Sie dem Menschen Ihres Vertrauens eine stabilere Position verschaffen möchten. Sie bestimmen erstens, wer Ihr rechtlicher Betreuer sein soll und zweitens, was der Betreuer in Ausübung seines Amtes beachten muss. Wenn Sie niemanden benennen können, der später im Bedarfsfall Ihr Betreuer sein soll, macht eine Betreuungsverfügung dennoch Sinn: Wenn Ihnen bestimmte Anliegen, die der spätere Betreuer beachten soll, sehr wichtig sind, können Sie diese in der Verfügung festlegen, sie müssen dann beachtet werden. Ferner können Sie in einer Betreuungsverfügung auch festlegen, wer später mal auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. Für Verfügungen bzgl. der rechtlichen Vertretung gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegediensten empfiehlt sich eine separate Patientenverfügung, in der Sie Ihre Wünsche und Anweisungen niederlegen können (siehe dort). Der folgende Beispieltext soll verdeutlichen, worum es geht; er ist noch auf den Einzelfall ab zu stimmen, individuelle Anliegen sollten berücksichtigt werden. Wenn für mich ein Betreuer bestellt werden muss, so bitte ich folgende Wünsche zu beachten: Mein Bruder Rudolf soll Betreuer werden, nicht jedoch mein Bruder Richard! Falls Rudolf die Betreuung nicht übernehmen kann, soll diese meiner Nichte Sabine übertragen werden. Meine auswärts lebende Schwägerin Maria besucht mich häufig, die Fahrtkosten ersetze ich ihr. Dabei soll es auch künftig bleiben. Ich erfreue mich an gemeinsamen Unternehmungen (Ausflüge, Cafe-Besuch) mit meiner Schwester Luise oder mit meiner Freundin. Dabei übernehme ich alle Kosten, auch dies möchte ich beibehalten! Wenn irgend möglich, möchte ich meine Gewohnheit beibehalten, zusammen mit meiner Schwester Luise Urlaub zu machen, wobei die für sie entstehenden Kosten von mir getragen werden. Meinen Geburtstag möchte ich weiterhin zusammen mit Freunden und Verwandten auf meine Kosten in einem guten Restaurant feiern. Jeder Neffe und jede Nichte soll zum Geburtstag ein Geldgeschenk erhalten, wobei ich z.zt. einen Betrag in der Größenordnung von... für angemessen halte. Mein Haustier Purzel möchte ich so lange es geht bei mir haben... Im Pflegefall möchte ich zu Hause von meiner Schwester Luise versorgt werden; sie soll wie eine Berufspflegekraft vergütet werden. Lässt sich dies nicht verwirklichen, so möchte ich ein Einzelzimmer der Pflegeabteilung des Altenheims, bei dem ich mich vorsorglich angemeldet habe, belegen. In ein anderes Pflegeheim unserer Stadt möchte ich nicht einziehen!... (Name, Geburtsdatum, Anschrift des Verfassers)... (Ort, Datum, Unterschrift des Verfassers)... (Name, Anschrift, Stempel des/r Zeugen) 10

11 Patientenverfügung Eine Patientenverfügung regelt insbesondere den Fall, dass Sie bei Vorliegen einer schwersten Erkrankung Ihre rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegediensten nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie legen verbindlich nieder, wie Sie zu Fragen der Lebensverlängerung stehen. Sie schreiben also in gesunden Zeiten auf, was Ihre Wünsche für diese Fälle sind und bevollmächtigen zusätzlich eine vertrauenswürdige Person, die Ihren Willen dann durchsetzt. Machen Sie sich klar, dass es bei der Patientenverfügung um Leben oder Tod geht. Bei Entscheidungen mit solcher Tragweite kann und darf es keine einfachen Lösungen geben. Wenn Sie für sich in dieser Frage vorsorglich Festlegungen treffen wollen, müssen Sie sich damit in gesunden Zeiten sorgfältig befassen und eine glaubwürdige Patientenverfügung erstellen. Glaubwürdig heißt: der Arzt, der später die Behandlung bzw. die Nichtbehandlung (z.b. Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen) auf Ihrer Patientenverfügung aufbauen soll, muss glauben können, dass Sie bei Abfassung die Tragweite und die Problempunkte verstanden haben und sich über die (nicht mehr korrigierbaren) Folgen im klaren waren. Das einfache Ankreuzen eines Massenformulars erleichtert die Erstellung einer Patientenverfügung zwar sehr. Sie laufen aber Gefahr, dass Ihre Verfügung dann, wenn sie nach Jahren gebraucht wird, angezweifelt wird. Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Patientenverfügung abzufassen: Variante 1: Sie verfassen eine Verfügung (in Anlehnung an den folgenden Mustertext), in der Sie eher allgemein Ihre Haltung zu der Frage einer Lebensverlängerung (bei einer zukünftig evtl. eintretenden sehr schweren Erkrankung) niederlegen und bevollmächtigen eine Person, diese Ihre Wünsche im Ernstfall gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchzusetzen. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich dann, wenn die Patientenverfügung in jüngeren Jahren und/oder in einer Situation stabiler Gesundheit ohne bereits vorliegender schwerwiegender Erkrankung verfasst werden soll. Die Beratung durch den Hausarzt ist sehr zu empfehlen. Eine auf diese Weise verfasste Patientenverfügung könnte allerdings dann, wenn der Ernstfall eintritt, in höherem Maße auf kritisches Hinterfragen seitens der behandelnden Ärzte stoßen als Variante 2: eine Patientenverfügung, die sich an den Empfehlungen der Bundes- und Landesjustizminister orientiert und sehr konkret auf mögliche Komplikationen und Behandlungsalternativen eingeht. Durch eine sehr viel gründlichere Auseinandersetzung angesichts einer bereits vorliegenden schweren Erkrankung oder mit Blick auf jetzt noch nicht absehbare (erst in der Zukunft evtl. eintretende) schwere Erkrankungen und die dann zu erwartenden Krankheitsverläufe können die Verfasser unter einer großen Zahl von Textvarianten ihre eigene Patientenverfügung zusammenstellen. Der nicht medizinisch gebildete Verfasser benötigt bei dieser Vorgehensweise mit Sicherheit ausführliche ärztliche Beratung. 11

12 Variante 1: Allgemeiner formulierte Fassung Vorbemerkung Der folgende Beispieltext (kursiv gedruckt) soll verdeutlichen, worum es geht. Er ist für den Einzelfall nicht ausreichend. Evtl. sehen Sie einige Dinge anders als in der folgenden Vorlage enthalten und kommen deshalb zu anderen Wünschen bzw. Verfügungen. Individuelle Überzeugungen, Motive und persönliche Erlebnisse, die zu den formulierten Wünschen führen, sollten eingearbeitet werden, um Ihrer Verfügung mehr Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit zu verleihen. Patientenverfügung Ausgangspunkt für die Abfassung dieser Verfügung ist meine Erfahrung mit... (Vater, Mutter, Familienangehörigen, Freund). Diesem/r ist Folgendes widerfahren:... Ich möchte dieses auch/möchte dieses nicht so erleben müssen... Für den Fall, dass ich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung zur Bildung oder Äußerung meines Willens nicht mehr in der Lage bin, erkläre ich: Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztliche und pflegerische Hilfe unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten. Grundsätzlich hat für mich die Lebensqualität Vorrang vor der Lebensverlängerung um jeden Preis. Ich wünsche vom Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen, insbesondere intensivmedizinischer Behandlung, abzusehen, die mich daran hindern, in Frieden zu sterben. In jedem Fall erwarte ich eine konsequente Schmerztherapie, auch wenn sie süchtig machen, lebensverkürzend oder bewusstseinstrübend wirken sollte. Das selbe gilt, wenn ich ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins im Koma liegen sollte, auch wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat (z.b. wegen schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder dauernden Ausfalls lebenswichtiger körperlicher Funktionen). (oder im Gegenteil:) Ich wünsche, dass alle ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, die möglich sind, mein Leben zu verlängern. Nach Möglichkeit möchte ich in meiner bisherigen, vertrauten Umgebung bleiben können. Im Falle einer schweren Erkrankung oder bei erforderlicher Intensivpflege möchte ich den Beistand eines Geistlichen der Konfession... und /oder eines Hospizdienstes. Ich bin mit Organentnahmen zum Zwecke der Spende einverstanden / nicht einverstanden / folgende Organe dürfen entnommen werden: Ich widerspreche ausdrücklich einer Obduktion / ich stimme zu. Zu meiner Beerdigung treffe ich folgende Anordnungen: Mit der Totensorge, Gestaltung der Beerdigung, der Anzeigen, Bestimmung des Ortes der Beisetzung usw. beauftrage ich Frau Maier / Firma Müller. (oder:) über meine diesbezüglichen Wünsche habe ich mit meinem Bevollmächtigten gesprochen, er ist berechtigt, meine Wünsche zu realisieren. 12

13 Ich benenne als Person meines besonderen Vertrauens meinen Freund/meinen Ehemann/meine Tochter (Name/ Anschrift/ Telefon)... Für den Fall deren/dessen Verhinderung bevollmächtige ich als Ersatzperson:... und bevollmächtige sie, mich rechtlich zu vertreten und meinen schriftlich geäußerten Willen in die Tat umzusetzen. Ihr/ihm gegenüber entbinde ich die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht und bestimme, die notwendigen Maßnahmen mit ihr / ihm an meiner Stelle abzusprechen. Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, Erklärungen (Zustimmungen und Verweigerungen) bei/zu ärztlichen Behandlungen abzugeben. Er / sie darf in eine Untersuchung meines Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einwilligen, auch wenn die Gefahr besteht, dass ich dabei sterbe oder einen schweren, länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide. Er / Sie muss dazu die vorherige Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen. (Erläuterung: Wenn Sie diesen Baustein nicht in die Vollmacht aufnehmen, wird im Bedarfsfall ein Betreuungsverfahren erforderlich.) Diese Erklärung befindet sich bei meinen Ausweispapieren/ bei meinem Hausarzt Dr. XYZ, beim Vormundschaftsgericht/ bei der Person meines Vertrauens. Außerdem ist sie hinterlegt bei:... (Name, Geburtsdatum, Anschrift des Verfassers)... (Ort, Datum, Unterschrift des Verfassers)... (Name, Anschrift, Stempel des/r Zeugen) 1. Aktualisierung:... (Ort, Datum, Unterschrift des Verfassers)... (Name, Anschrift, Stempel des/r Zeugen) 13

14 Variante 2: detailliert formulierte Fassung einer Patientenverfügung, die sich an den Empfehlungen der Bundes- und Landesjustizminister orientiert und Textbausteine für eine sehr detaillierte Gestaltung der Patientenverfügung anbietet. Mit ihrer Hilfe können Sie einen eigenen Text zusammenstellen. Für ein und die selbe Situation finden Sie jeweils Textbausteine für jemanden, der als Therapieziel die Lebenserhaltung hat. Für dieselbe Situation finden Sie aber auch Textbausteine für jemanden, dessen Therapieziel ausschließlich die Beschwerdelinderung ist. Daneben sind viele Zwischenstufen denkbar. Die angebotenen Formulierungen enthalten zum Teil sich ausschließende Möglichkeiten, sie sind durch das Wort oder gekennzeichnet. Folgende exemplarische Fragen sollen dazu anregen, über die eigenen Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen nachzudenken. Sie beziehen sich auf: das bisherige Leben (Wurde ich enttäuscht vom Leben? Würde ich es anders führen, wenn ich nochmals von vorn anfangen könnte? Bin ich zufrieden, so wie es war?...), das zukünftige Leben (Möchte ich möglichst lange leben? Oder ist mir die Qualität des Lebens wichtiger als die Lebensdauer, wenn beides nicht in gleichem Umfang zu haben ist? Welche Wünsche/Aufgaben sollen noch erfüllt werden? Wovor habe ich Angst im Hinblick auf mein Sterben?...), eigene leidvolle Erfahrungen (Wie bin ich mit Krankheit oder Schicksalsschlag fertig geworden? Was hat mir in schweren Zeiten geholfen?...), die Beziehungen zu anderen Menschen (Welche Rolle spielen Familie oder Freunde für mich? Kann ich fremde Hilfe gut annehmen? Oder habe ich Angst, anderen zur Last zu fallen?...), das Erleben von Leid, Behinderung oder Sterben anderer (Welche Erfahrungen habe ich damit? Löst das Angst bei mir aus? Was wäre für mich die schlimmste Vorstellung?...) die Rolle der Religion im eigenen Leben (Was bedeutet mir mein Glaube angesichts von Leid und Sterben? Was kommt nach dem Tod?...). Die Beschäftigung mit diesen oder auch anderen Fragen kann bei der Meinungsbildung zu möglichen Entscheidungssituationen hilfreich sein. Eine schriftliche Niederlegung der eigenen Wertvorstellungen kann zudem die Ernsthaftigkeit einer Patientenverfügung unterstreichen. 14

15 I. Empfohlener Aufbau einer schriftlichen Patientenverfügung Eingangsformel* Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll* Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen* Wünsche zu Ort + Begleitung Aussagen zur Verbindlichkeit Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung Organspende Schlussformel* Schlussbemerkungen Datum, Unterschrift* Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift Vollmacht Anhang: Wertvorstellungen Besonders wichtige Bestandteile sind mit Sternchen* gekennzeichnet. II. Textbausteine. die für eine eigene Patientenverfügung verwendet werden können a) Eingangsformel Ich (Name, Vorname, geboren am, wohnhaft in) bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann b) exemplarische Situationen, für die die Verfügung gelten soll Wenn ich - mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde... - mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist... - in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.b. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.b. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist 1. 1 Dieser Punkt betrifft nur Gehirnschädigungen mit dem Verlust der Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Es handelt sich dabei häufig um Zustände von Dauerbewusstlosigkeit oder um wachkomaähnliche Krankheitsbilder, die mit einem vollständigen oder weitgehenden Ausfall der Großhirnfunktionen einhergehen. Diese Patientinnen oder Patienten sind unfähig zu bewusstem Denken, zu gezielten Bewegungen oder zu Kontaktaufnahme mit anderen Menschen, während lebenswichtige Körperfunktionen wie Atmung, Darm- oder Nierentätigkeit erhalten sind, wie auch möglicherweise 15

16 - in Folge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.b. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen 2. - Eigene Beschreibung der Anwendungssituation:... [Anmerkung: Es sollten nur Situationen beschrieben werden, die mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen können.] c) Festlegungen zu Einleitung Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen Lebenserhaltende Maßnahmen In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, - dass alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten und meine Beschwerden zu lindern. - auch fremde Gewebe und Organe zu erhalten, wenn dadurch mein Leben verlängert werden könnte. - dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome. Schmerz- und Symptombehandlung 3 : In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich eine fachgerechte Schmerz-und Symptombehandlung, - aber keine bewusstseinsdämpfenden Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung. - wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Symptomkontrolle versagen, auch bewusstseinsdämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung. - die unwahrscheinliche Möglichkeit einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch schmerz- und symptomlindernde Maßnahmen nehme ich in Kauf. die Fähigkeit zu Empfindungen. Wachkoma-Patienten sind bettlägerig, pflegebedürftig und müssen künstlich mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt werden. In seltenen Fällen können sich auch bei Wachkomapatienten nach mehreren Jahren noch günstige Entwicklungen einstellen, die ein weitgehend eigenständiges Leben erlauben. Eine sichere Voraussage, ob die betroffene Person zu diesen wenigen gehören wird oder zur Mehrzahl derer, die ihr Leben lang als Pflegefall betreut werden müssen, ist bislang nicht möglich. 2 Dieser Punkt betrifft Gehirnschädigungen infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses, wie sie am häufigsten bei Demenzerkrankungen (z.b. Alzheimer sche Erkrankung) eintreten. Im Verlauf der Erkrankung werden die Patienten zunehmend unfähiger, Einsichten zu gewinnen und mit ihrer Umwelt verbal zu kommunizieren, während die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten bleibt. Im Spätstadium erkennt der Kranke selbst nahe Angehörige nicht mehr und ist schließlich auch nicht mehr in der Lage, trotz Hilfestellung Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zu nehmen. 3 Eine fachgerechte lindernde Behandlung einschließlich der Gabe von Morphin wirkt in der Regel nicht lebensverkürzend. Nur in Extremsituationen kann gelegentlich die zur Symptomkontrolle notwendige Dosis von Schmerz- und Beruhigungsmitteln so hoch sein, dass eine geringe Lebenszeitverkürzung die Folge sein kann (erlaubte sog. indirekte Sterbehilfe). 16

17 Künstliche Ernährung 4 In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich, - dass eine künstliche Ernährung begonnen oder weitergeführt wird. - dass keine künstliche Ernährung unabhängig von der Form der künstlichen Zuführung der Nahrung (z.b. Magensonde durch Mund, Nase oder Bauchdecke, venöse Zugänge) erfolgt. Künstliche Flüssigkeitszufuhr5 In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich - eine künstliche Flüssigkeitszufuhr. - die Reduzierung künstlicher Flüssigkeitszufuhr nach ärztlichem Ermessen. - die Unterlassung jeglicher künstlicher Flüssigkeitszufuhr. Wiederbelebung 6 : a) In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich - in jedem Fall Versuche der Wiederbelebung. - die Unterlassung von Versuchen zur Wiederbelebung, - dass der Notarzt nicht verständigt wird bzw. dass ein ggf. hinzugezogener Notarzt unverzüglich über meine Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen informiert wird. b) Nicht nur in den oben beschriebenen Situationen, sondern in allen Fällen eines Kreislaufstillstands oder Atemversagens - lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab. 4 Das Stillen von Hunger und Durst als subjektive Empfindungen gehört zu jeder lindernden Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben allerdings kein Hungergefühl; dies gilt praktisch ausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch für Wachkoma-Patienten. 5 Das Durstgefühl ist bei Schwerkranken zwar länger als das Hungergefühl vorhanden, aber künstliche Flüssigkeitsgabe hat nur sehr begrenzten Einfluss darauf. Viel besser kann das Durstgefühl durch Anfeuchten der Atemluft und durch fachgerechte Mundpflege gelindert werden. Die Zufuhr großer Flüssigkeitsmengen bei Sterbenden kann schädlich sein, weil sie u.a. zu Atemnotzuständen infolge von Wasseransammlung in der Lunge führen kann. 6 Viele medizinische Maßnahmen können sowohl Leiden vermindern als auch Leben verlängern. Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Wiederbelebungsmaßnahmen sind nicht leidensmindernd, sondern dienen der Lebenserhaltung. Gelegentlich kann es im Rahmen von geplanten medizinischen Eingriffen (z.b. Operationen) zu kurzfristigen Problemen kommen, die sich durch Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen. 17

18 - lehne ich Wiederbelebungsmaßnahmen ab, sofern diese Situationen nicht im Rahmen medizinischer Maßnahmen unerwartet eintreten. Künstliche Beatmung: In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich - eine künstliche Beatmung, falls dies mein Leben verlängern kann. - dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf. Dialyse: In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich - eine künstliche Blutwäsche (Dialyse), falls dies mein Leben verlängern kann. - dass keine Dialyse durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Dialyse eingestellt wird. Antibiotika In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich - Antibiotika, falls dies mein Leben verlängern kann. - Antibiotika nur zur Linderung meiner Beschwerden. Blut/Blutbestandteile In den oben beschriebenen Situationen wünsche ich - die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen, falls dies mein Leben verlängern kann. - die Gabe von Blut oder Blutbestandteilen nur zur Linderung meiner Beschwerden. d) Organspende: Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu 7 (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann (Alternativen) - geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor. 7 Vgl. 3 Abs. 2 des Transplantationsgesetzes 18

19 - gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor. - Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab. e) Ort der Behandlung. Beistand: Ich möchte - zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden. - wenn irgend möglich zu Hause bzw. in vertrauter Umgebung sterben. - wenn möglich in einem Hospiz sterben. Ich möchte - Beistand durch folgende Personen: Beistand durch eine Vertreterin oder einen Vertreter folgender Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft: - hospizlichen Beistand. f) Aussagen zur Verbindlichkeit. zur Auslegung und Durchsetzung und zum Widerruf der Patientenverfügung - Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt wird. Mein(e) Vertreter(in) z.b. Bevollmächtigte(r)/ Betreuer(in) soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird. Sollte eine Ärztin oder ein Arzt oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und/oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Von meiner Vertreterin/meinem Vertreter (z.b. Bevollmächtigte(r)/Betreuer(in)) erwarte ich, dass sie/er die weitere Behandlung so organisiert, dass meinem Willen entsprochen wird. In Situationen, die in dieser Patientenverfügung nicht konkret geregelt sind, ist mein mutmaßlicher Wille möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei: 19

20 (Alternativen) - meiner / meinem Bevollmächtigten - meiner Betreuerin/ meinem Betreuer - der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt Wenn ich meine Patientenverfügung nicht widerrufen habe, wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird. Wenn aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte / das Behandlungsteam / mein(e) Bevollmächtigte(r) / Betreuer(in) aufgrund meiner Gesten, Blicke oder anderen Äußerungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen in meiner Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte, dann ist möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln, ob die Festlegungen in meiner Patientenverfügung noch meinem aktuellen Willen entsprechen. Die letzte Entscheidung über anzuwendende oder zu unterlassende ärztliche/pflegerische Maßnahmen liegt bei: (Alternativen) - meiner/ meinem Bevollmächtigten - meiner Betreuerin/ meinem Betreuer - der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt g) Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen: Ich habe zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten erteilt und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen: Bevollmächtigte(r) Name... Anschrift... Telefon:... Telefax... Ich habe eine Betreuungsverfügung zur Auswahl des Betreuers erstellt (ggf.: und den Inhalt dieser Patientenverfügung mit der/dem von mir gewünschten Betreuerin/ Betreuer besprochen). gewünschte(r) Betreuerin/Betreuer Name... Anschrift:... Telefon:... Telefax... - Ich habe einen Notfallbogen 8 ausgefüllt, den auch meine Hausärztin/ mein Hausarzt bestätigt hat. 8 Der Notfallbogen versteht sich als komprimierte Patientenverfügung für die Entscheidungssituation des Notarztes bei Herzkreislaufstillstand. Der Patient dokumentiert mit einem Notfallbogen seine Zustimmung oder Ablehnung der Herz-Lungen Wiederbelebung ggf. in Ergänzung einer Patientenverfügung. Der Notfallbogen kann nur nach dokumentierter ärztlicher Aufklärung vom Patienten unterzeichnet (und ggf. von der Pflegeeinrichtung gegengezeichnet) werden und bringt den erklärten Willen des Patienten in einer besonderen Situation zum 20

21 h) Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung Als Interpretationshilfe zu meiner Patientenverfügung habe ich beigelegt: - Darstellung meiner allgemeinen Wertvorstellungen i) Schlussformel - Soweit ich bestimmte Behandlungen wünsche oder ablehne, verzichte ich ausdrücklich auf eine (weitere) ärztliche Aufklärung. k) Schlussbemerkungen - Mir ist die Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs einer Patientenverfügung bekannt. - Ich bin mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner darin getroffenen Entscheidungen bewusst. - Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt. - Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte. l) lnformation/beratung - Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung informiert bei...bzw. durch...und beraten lassen durch... m) Ärztliche Aufklärung/ Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit Herr/Frau... wurde von mir am bzgl. der möglichen Folgen dieser Patientenverfügung aufgeklärt. Er/sie war in vollem Umfang einwilligungsfähig. Datum... Unterschrift, Stempel der Ärztin/des Arztes... Die Einwilligungsfähigkeit kann auch durch eine Notarin oder einen Notar bestätigt werden. Ausdruck [Kretschmer, B. (2002): Der rote Umschlag für den Notarzt. Möglichkeiten und Chancen eines Notfallbogens als komprimierter Patientenverfügung im Rettungseinsatz, in: May, A. Geißendörfer, E., Simon, A. Strätling, M. (Hg.): Passive Sterbehilfe: besteht gesetzlicher Regelungsbedarf? Münster: LII, S ; Stratmann, D. (2001): Entscheidungen am Lebensende wie geht mich dies an? Brandenburger Notfallblatt, 2 (1), 6-7; Zeller, E.: Der Notfallbogen als komprimierte Patientenverfügung, in: Schulze, U., Niewohner, 5. (Hg.): Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase zwischen Autonomie und Fürsorge, im Druck] 21

22 n) Aktualisierung: - Diese Patientenverfügung gilt solange, bis ich sie widerrufe. - Diese Patientenverfügung soll nach Ablauf von (Zeitangabe)... ihre Gültigkeit verlieren, es sei denn, dass ich sie durch meine Unterschrift erneut bekräftige - Um meinen in der Patientenverfügung niedergelegten Willen zu bekräftigen, bestätige ich diesen nachstehend - in vollem Umfang. - mit folgenden Änderungen Datum... Unterschrift... Für den Fall, dass Sie keine separate Vorsorgevollmacht erstellt haben oder, falls Sie eine davon abgetrennte Patientenverfügung richt finden, können Sie hier eine Vertrauensperson bevollmächtigen: Hiermit erteile ich Vollmacht Name... Anschrift... Telefon:... Mobil: Telefax... Vollmacht, mich in allen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Dieses gilt insbesondere gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegediensten, die insofern von der Schweigepflicht entbunden werden. Datum... Unterschrift... 22

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